Asyl-Krise Kurz-Chronologie 2019

03.01.2019 dradio.de

Im November 2018 gab es 2,997 Millionen SGBII-Bedarfgemeinschaften, in denen 5,9 Millionen Menschen leben. Das ist
der bisher niedrigste Stand seit Einführung Grundsicherung.

03.01.2018 vom Autor dieser Dokumentation

Der niedrigste Stand, der auch den Zugang aus anerkanntem Asyl beinhalten muss. Damit muss die Anzahl der einheimischen
Grundsicherungsbezieher dazu passend gesunken sein, um den niedrigsten Stand zu erreichen. Man beachte auch, dass Aufstocker
ebenfalls enthalten sein müssen.

03.01.2019 dradio.de

Im Zuge der Masseneinwanderung in die EU

haben in 2017 mehr als 3000 Menschen die Flucht angetreten, sind aber niemals angekommen.

haben in 2018 mehr als 2200 Menschen die Flucht angetreten, sind aber niemals angekommen.

sind in 2017 ca. 172.000 Menschen über das Mittelmeer in der EU angekommen.

sind in 2017 ca. 113.000 Menschen über das Mittelmeer in der EU angekommen.

ist nun Spanien das Land, wo die meisten Flüchtlinge ankommen, wobei Italien und Griechenland
weniger Ankünfte haben.

08.01.2019 nzz.ch

Syrienkrieg

Aus Sicht der Türkei wird die USA mit dem Abzug von US-Truppen aus Syrien folgende Konstellation ermöglichen:

Die Türkei wird die US-Truppen ersetzen.

Es gibt keine türkische Sicherheitsgarantien für die kurdischen Volksverteidigungseinheiten (YPG), denn diese werden
nun besser bekämpfbar: Es sind Terroristen. Die Türkei hat bereits Vorkehrung getroffen: Die Vorbereitungen für eine
Operation im syrischen Gebiet östlich des Euphrats sind bereits abgeschlossen.

Mit der Bekämpfung der YPG wird die verbotene Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) bekämpft.

Die Bereinigung des syrischen Gebiet östlich des Euphrats von YPG und PKK ermöglicht es, der in diesem Gebiet lebenden
kurdischen Bevölkerung und den andere dortigen Volksgruppen eine adäquate Vertretung unter Anleitung türkischer Vorgaben
zu implementieren.

08.01.2019 vom Autor dieser Dokumentation

US-Präsident Trump wird die Lage in Europa destabilisieren, wenn die US-Truppen in Syrien abziehen. Daher werden
Trump und Russen-Chef Putin kooperieren, um die Türkei formal so zu dominieren, dass sie US- und russische
Interessen bedient UND die USA nicht in den NATO-Bündnisfall für die Türkei eintreten müssen. Der Krieg in
Nordsyrien wird weiter gehen, denn die Kurden haben nichts zu verlieren, solange sie von der Türkei beeinflusst
werden. Ergo werden die Kurden auch von Russland bombardiert, damit Syriens Einheit entsteht, die dann
auf die Kurden-Interessen scheißen wird, wenn Kurden als autarker Volksstamm ausrottbar sind. Die Reform
der Syrischen Verfassung wird also ohne die Kurdenfrage ablaufen. Die Türkei wird an der Kurdenausrottung als
autarkes Volk ohne Verfassungszugang in Syrien frei agieren können, um nicht nur die faschistischen Strömungen
der Kurden auszurotten, damit die Türkei mit dieser Endlösung ein für alle mal Ruhe hat. - Und Europa wird
zuschauen und der Deutsche Christjudenstaat kennt ja die Tradition der Ausrottung ...
Also nicht Neues, wie auch immer Trump agiert, denn Trump scheißt in hohem Bogen auf Kurden, so wie es
Trump nicht verhindern wird, dass Syrien an der Ausrottung Israels weiter und vor allem optimierter agieren
wird. Mit oder ohne Iran etc.. Was Israel nicht zugeben will: Russland, USA und Deutschland sind in ihrer
Außenpolitik zutiefst antisemitisch und verheizen andere und die eigene Bevölkerung gnadenlos. Judenhass
ist nur eines der Mittel zum Zweck. Was die Juden auch nicht glauben: Das Judentum in Europa ist wieder
vor der Ausrottung ... und sei es durch die Islamisierung Europas unter der Führung deutscher Christjuden.
Nur: Wohin sollen die Juden gehen ??? DAS wird die Juden zum Allerletzten bringen ...

09.01.2019 dradio.de

Die BRD-Regierung hat für erwerbstätige Eltern mit Niedrigeinkommen die steuerfinanzierte Anhebung des Kinderzuschlages und
die Verbesserung von staatlichen Zuschüssen für Schulsachen, Kita- und Schulessen oder Nachhilfeunterricht gebilligt.

09.01.2019 vom Autor dieser Dokumentation

Wegen Mindestlohn bei gleichzeitiger Unterdeckung der Lebenskosten u.a. für Kinder und deren erwerbstätigen Eltern
(man beachte auch erwerbstätige Aufstocker im Bereich Hartz 4) ist die Anhebung des steuerfinanzierten Kinderzuschlages
der Übergang von Volksvermögen in nicht zu erbringende Lohnkosten eines Arbeitgebers, der unterdeckenden Mindestlohn
zahlt UND NUR WEGEN Mindestlohnexistenz am Markt bestehen kann, bzw. aus Gier die Verwertung der Wertschöpfung
der Arbeitnehmer optimiert (Ausbeutung). Damit gilt: Volksvermögen dient der Marktverzerrung und wird dazu systemisch im
Niedriglohnsektor verbrannt, ohne dass die einfache Reproduktion der finanziell unterdeckten Arbeitnehmern mit Kindern
gedeckt wird, wobei die erweiterte Reproduktion eh durch Staatszuschüsse ansatzweise solange finanziert wird, bis eine
Verfassungsklage erfolg hat, also quasi immer ansatzweise finanziert wird.
Faschismus pur.

09.01.2019 zeit.de

Seit dem 22.12.2018 ist die Finanzierung des Vollzuges US-Bundestätigkeiten weitgehend eingestellt worden, weil der
notwendige nächste Haushalt nicht beschlossen ist: Die Demokraten verlangen von US-Präsident bisher erfolglos, auf die
Finanzierung des Mauerbaues zu Mexiko zu verzichten. US-Präsident und Demokraten blockieren gemeinsam die
Implementation des Haushaltes. Trump beruft sich auf Folgendes: In einer Rede hatte Trump von einer
"humanitären Sicherheitskrise an unserer Südgrenze" gesprochen. Den Demokraten hatte er vorgeworfen, den Grenzbeamten die
Instrumente zu verweigern, "die sie verzweifelt brauchen, um unsere Familien und unsere Nation zu beschützen".

09.01.2019 vom Autor doeser Dokumentation

Die Lösung ist so einfach, dass Trump nicht darauf kommen kann: Da die Situation an der Grenze zu Mexiko so eskalieren kann,
dass Maßnahmen zur Gefahrenbeseitigung jederzeit in jeder Art finanzierbar sein müssen, ist die Grenzsicherung für diese
Gefahrenbeseitigung per Fonds zu finanzieren: Der Fonds wird ohne konkreten Zweck kumulativ gefüllt und dient nur
als Reserve, muss aber schlagartig befüllbar bleiben, wenn die den Haushalt systemisch beeinflussenden Politiker es
erlauben. So also kann die drohende Gefahr einer notwendigen Mauer angepasst an die Situation Realität werden, wenn
die Mauer das letzte Mittel ist: Es wird also fondsfinanziert über Systementscheidungen der Grenzsicherung befunden,
ohne die aktuelle Grenzsicherung jetzt pauschal umzustellen. Und genau diese Umstellung hat Trump im Wahlkampf versprochen,
wissend, dass dieses Versprechen das Volksvermögen auch unsinnig verbrennen kann, wenn es Entwicklungen gibt, die
den Mauerbau unnötig machen. ... Ob Trump an Entwicklungen interessiert ist, lässt sich inzwischen arg anzweifeln. ...

14.01.2019 dradio.de

Das Einbürgerungsrecht der BRD für weibliche NS-Verfolgte und deren weiblichen Nachfahren basiert auf dem Reichs- und
Staatsangehörigkeitsgesetz von 1913: Eine Staatsbürgerschaft kann durch den Vater weitergegeben werden.

23.01.2019 bamf.de

BRD-Migrationsbericht 2016/2017

In 2017 gab es

1,55 Millionen Zuzüge, davon 67% aus der EU (2016 waren es 56,3%), davon vor allem aus Rumänien, Polen und Bulgarien.

1,13 Millionen Fortzüge.

198.317 Asylanträge (2016 waren es 722.370).

114.861 Aufenthaltserlaubnisse aus familiären Gründen (2016 waren es 105.551, 2015 waren es 82.440).

19,3 Millionen Menschen mit Migrationshintergrund in Privathaushalten 23,6% aller Personen in Privathaushalten.

23.01.2019 vom Autor dieser Dokumentation

Was ein Hören auf größeren Straßen z.B. im Berlin-Prenzlauer Berg und -Weißensee liefert: Die Bevölkerung redet inzwischen klar
und deutlich nicht Deutsch. Die Parallelgesellschaften zersetzen ganze Stadtgebiete: Bsp.: Das Deutsche Duckmäusertum äußert sich
in seiner Proportionalität zu Parallelgesellschaften, wenn Menschen aus anderen Kulturen das Zusammenleben in Berlin
so dominieren, dass die Sau raus gelassen wird. Wird z.B. in einer Berliner Sparkasse - der Autor dieser Dokumentation
war der Einzige, der sich gegen die Sau gewehrt hat - ein Ausländer albanischen Typs laut brüllend ein Telefonat in Mitten
der wartenden Menschen anfangen und in Deutsch lautstark darauf hingewiesen, das zu unterlassen, dann zeigt der Ausländer
das Leck-Mich-Am-Arsch-Symbol - wie es die Italiener gerne zeigen - und brüllt weiter ins Telefon. Und: NIEMAND, außer
1 Mensch, hat sich gegen dieses Sau-Rauslassen verwahrt. Auch die Sparkassenangestellten hielten dass Maul. - Mit anderen
Worten: Man ist sich auf der "Straße" nicht mehr vor Sau-Loslassen-Gesellschaften sicher, denn Parallelgesellschaften
haben - und das zeigt nicht nur der Islam ganz klar - auch Ansichten, die bewusst nicht Gewohnheitsrecht der Einheimischen
berücksichtigen. Und niemand weiß, welche konkrete Strukturen hinter Parallelgesellschaften stecken, die die Verhältnisse
für Einheimische massiv abändern und verwerten. - Was dabei nicht hilft, ist die Hochsaison der Waffenverkäufe in
der BRD mit Kleinem Waffenschein - abgesehen vom großen Waffenschein - denn Waffen sind kein Mittel der Kommunikation.
Dazu gehören auch Reizgas- oder Elektroschocker-Waffen. Diese Unterdrückung der Lebensqualität der Einheimischen durch
Parallelgesellschaften äußert sich auch im blühenden Antisemitismus in der BRD.

Pulverfass, auch für Touristen, die sich am städtischen Zerfall laben, bis es die Touristen selbst erwischt: Hass auf den Straßen
auch in Form des Maulhaltens, also Duckmäusertum.

Dass es in der Ostzone mehr Duckmäusertum geben könnte, mag sein, wobei die Zuströme aus der BRD-West das Leben der
Einheimischen bereits z.T. massiv verstümmelt und abändert. Kleinbürgertum und Provinzialismus haben Hochkonjunktur.
Woher soll Anderes auch kommen, denn neben Hamburg gibt es in der BRD keine anderen echten Großstädte. Dass z.B.
die Hessen in der Politik der berliner Kommunisten als "Die Linke" angekommen sind, fragt kein Wähler. Aber es ist so: Berliner
Kommunisten ist Hoheitsgebiet der Wessis, die ihren Chancen wegen devotem Wahlverhalten der einheimischen Ossis
und Zuzug aus BRD-West optimal nutzen: Bis hin zu Seilschaften der Kommunisten. - Hat sich also nichts geändert mit dem
Duckmäusertum der Ossis damals und heute.

24.01.2019 nzz.ch

Im Zuge der Masseneinwanderung in die EU hat Italien die Einwanderung von Asylanten mit Unterbringung und Unterstützung
innerhalb des staatlichen Systems abgeschafft. Asylanten haben nun das Recht, auf der Straße zu landen. Ziel des Gesetzgebers
ist es, Unsicherheit durch illegale Einwanderung derart zu implementieren, dass ein sehr negativer Einfluss auf das soziale Gewebe in
den Städten entsteht: Wenn immer mehr Leute auf der Straße lebten, bedeute dies eine immer größere Last für die Städte, die
gleichzeitig immer weniger Ressourcen zugesprochen erhielten.

04.02.2019 faz.net

Die BRD-Regierung hat geplant, die Grundsicherung für Altersrentner auf 110% der Grundsicherung aufzustocken, wenn
der Rentner 35 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hatte und die Bedürftigkeit auf Grundsicherung
festgestellt wurde. Auch diese Aufstockung ist steuerfinanziert.

Die SPD will entgegen den Planungen der BRD-Regierung nun die o.g. Prüfung auf Bedürftigkeit entfallen lassen.
Die CDU/CSU lehnen dann Vorhaben der SPD ab. Des Weiteren wird der BRD-Haushalt nicht in der Lage sein,
alles zu finanzieren, da die Steuereinnahmen sinken werden.

04.02.2019 morgenpost.de

Der staatliche Unterhaltsvorschuss (Alimente vom Staat)

wurde zum 1. Juli 2017 ausgeweitet: Das Alter des Kindes, bis zu dem der Staat für den Unterhalt aufkommt, wurde von 12 auf 18
Jahre angehoben. Die Begrenzung der Bezugsdauer auf sechs Jahre wurde abgeschafft.

wurde in 2017 für ca. 520.000 Kinder und Jugendliche erbracht.

wurde in 2018 für ca. 780.000 Kinder und Jugendliche erbracht.

entfällt faktisch, wenn das Elternteil bzw. die Eltern Bezieher von Grundsicherung ALG II sind: Der ALG-II-Betrag wird um das
Kindergeld gemindert, so dass wegen erbrachtem Kindergeld der volle ALG-II-Betrag geleistet wird.

hat z.Z. seine Rückholquote - überwiegend bei säumigen Vätern - von unter 20%.

24.02.2019 Sanktionen im SGB II (ARD-Radio)

Thematisierung in der ARD - u.a.

Sanktionen erhöhen die Vermittlung in Arbeit.

Die Vermittlung in Arbeit erfolgt u.a. in den Niedriglohnsektor.

Arbeitslose im SGB II sind arbeitsfaul.

Die Sanktionierung eines Existenzminimums hat zum Ziel,
die Existenz des Sanktionierten zu gefährden - inklusive
Lebenszeit und Lebensplanung.

Die normierte Bedürftigkeit des SGB-II-Bezieher muss mit
Sanktionen verknüpfbar sein.

Sanktionen sind Mittel, Arbeitslose in den Niedriglohnsektor
zu überführen.

Steuermittel werden verwendet, um die geförderte Entgeltung des
SGB-II-Beziehers bis auf volle Lohnhöhe zu vollziehen
(für den Arbeitgeber entgeltlose Wertschöpfung), wobei
keine Beiträge für die ALG-I-Versicherung erbracht werden,
so dass nach Ende der Förderung und keiner Übernahme
in ungeförderte Arbeit dann SGB-II weiter bezogen wird.

Der Gesetzgeber hat mit der Eingliederung in Arbeit in einen
zumutbaren Job hat auch das Ziel implementiert, menschliche
Ziele und Ansprüche und Ressourcen zu brechen und zu vergeuden.

Bedingungsloses Grundeinkommen umgeht Teile der Hartz-4-Probleme.

Auszüge als Folge von Statements laut Sendung. Selbstbefriedigende
Ergüsse von Diskussionsteilnehmern sind in den Ausschnitten nicht
enthalten. Die Diskussion um das Grundeinkommen wurde nicht
übernommen, da das Grundeinkommen ein elitärer Wunschkonzert ist.
Dagegen Hartz 4 reales Massenelend.

Hinweise:

Der Bezug von SGB II ohne parallele SV-pflichtige Arbeit (Aufstockung)
schließt grundsätzlich Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung
aus, und es werden dort KEINE Anwartschaften und keine Beitragszeiten
erworben bzw. erbracht, so dass bei nicht ausreichenden Beitragszeiten
der generelle Wegfall von Rentenbezug ansteht - das ist ein gesetzgeberisches
Ziel, das erst nach Beginn von Hartz 4 implementiert wurde, weil es sich
für den Staat nicht lohnt, Beiträge, die am Regelsatz gemessen
sind, an die gesetzliche RV abzuführen: Es gibt ja die Grundsicherung
für Altersrentner. Ein Analogon ist die gesetzliche Krankenversicherung:
Hier hat der Gesetzgeber den gesetzlichen Kassen bzw. Ersatzkassen
die mangelende Kostendeckung angeordnet: Die Kasse muss Kosten der Gesundheit
eines SGB-II-Beziehers aus anderen Beiträgen der Kassenmitglieder
mitfinanzieren, da der Staat nicht will, dass die steuerfinanzierte
Grundsicherung komplett steuerfinanziert ist. Steuerzahler als
Krankenkassenmitglieder werden erneut zur Kasse gebeten. Der Gesetzgeber
spielt also Bezieher der Grundsicherung gegen Arbeitnehmer, die nicht
Aufstocker sind, gezielt aus. Das erzeugt Hass - ein weiteres
gesetzgeberisches Ziel als Form des gewollten sozialen Unfriedens und damit
verfassungswidrig.

Der Gesetzgeber hat mit dem SGB II und dessen Kontext das Ermessen
anstelle u.a. verfassungsverbürgter Rechte gesetzt: Rechtsbeugung
als Systemkomponente, um eine Normierung im Interesse einer
regierenden Elite zu befriedigen, die Steuermittel verbraucht,
dabei Immunität genießt und die steuerfinanzierten Diäten
des Gesetzgebers etc. selbst festlegt.

Die o.g. Diskussionen sind prinzipiell hohl, da die Ziele des
Gesetzgebers bereits kurz nach Vollzugbeginn des SGB II
klar wurden - inzwischen schon lange massiv klar sind.
Es handelt sich um Trittbrettdiskussionen, die nicht
Systemänderungen zum Ziel haben: Es wird weder
analysiert noch Synthese betrieben. Es ist purer
Opportunismus.

Offener Faschismus.

20.02.2019 gegen-hartz.de

Der Gesetzgeber hat den JobCentern die Verwertung der Finanzen des Budgets für Eingliederung derart erlaubt, dass
das Ermessen der JobCenter in 2018 ca. 25% des Budgets, also 1 Milliarden Euro, in die Finanzierung der Kosten der
JobCenter für Verwaltung, Entgelte, Zusatzstellebedarf wegen Einwanderung in die BRD umgeleitet wurden.
Zugleich geht der Gesetzgeber davon aus, dass dabei die Ermessensentscheidung, ob eine maßnahmenorientierte
Eingliederungsstrategie oder eine intensive Betreuung durch die Beschäftigten des Jobcenters derart angewendet wird,
dass Finanzen der Eingliederung in andere Kostenfinanzierungen umleitbar werden.

19.03.2019 morgenpost.de

EuGH-Urteil - Die Abschiebung eines Asylbewerbers

basiert auf dem Grundsatz den gegenseitigen Vertrauens in die Sozialbedingungen der Asylsysteme in der EU.

kann wegen mangelhaften Sozialbedingungen des Ziellandes in der EU untersagt werden, wenn der Angeschobene sich im Zielland in
extremer materieller Not befinden würde, elementarste Bedürfnisse nicht befriedigen könne, oder er verelenden würde. Dies sei dann
der Fall, wenn der Betroffene sich dort nicht ernähren, waschen und eine Unterkunft finden könne und die psychische oder physische
Gesundheit beeinträchtigt wären.

22.03.2019 faz.net

Einwanderung aus Rumänien und Bulgarien in die BRD

Ende 2018

gab es 150.000 Einwanderer aus Rumänien und Bulgarien, die Hartz 4 bezogen. Das sind 12,3% aller Einwanderer aus
Rumänien und Bulgarien.

waren 60% der Einwanderer aus Rumänien und Bulgarien erwerbsfähig.

Einwanderung aus EU in die BRD

Ende 2018

haben von allen Einwanderern aus dem EU-Raum 8% Hartz 4 bezogen.

55% ein Beschäftigungsverhältnis.

27.03.2019 dradio.de

Im Zuge der Masseneinwanderung in die EU stellt die EU die militärische Rettung von Asylanten auf dem Mittelmeer ein:
Mission "Sophia" endet und die Militärschiffe verlassen das Mittelmeer. Die EU wird aus der Luft die bedrohten und
ertrinkenden Flüchtlinge und deren eventuelle Rettung durch Andere beobachten. Zugleich wird der libysche Küstenschutz weiter
ausgebildet. Die EU entschied sich zu diesen Maßnahmen, da die EU nicht in der Lage ist, gerettete Flüchtlinge auf die
EU zu verteilen.

31.03.2019 sueddeutsche.de

Die BRD-Regierung plant den Stopp der Finanzierung von Einwanderung aus Bundesmitteln: Betroffen sind alle nicht anerkannten
Flüchtlinge. Ziel ist es, anstelle 4,7 Milliarden Euro nun 1,3 Milliarden Euro Bundesmittel im Jahr an Länder und Kommunen zu
heben. Diese sollen nicht anerkannte Asylanten nun selbst finanzieren und zwar auch dann, wenn eine Bundeseinrichtung
die Dauer von Asylverfahren bis hin zur Anerkennung oder Ablehnung bestimmt: Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
(Bamf). Und weiterhin auch dann, wenn abgelehnte Asylanten nicht ausreisen.
Der Einsparvorschlag kommt von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD).

03.04.2019 bundesregierung.de

"Reform des Staatsangehörigkeitsrechts
Deutscher Pass kann aberkannt werden

Mit dem heute beschlossenen Änderungsgesetz wird von der Bundesregierung eine neue Verlustregelung in das
Staatsangehörigkeitsgesetz eingeführt. Danach verlieren Deutsche mit Doppelpass, die sich an Kampfhandlungen
einer Terrormiliz im Ausland beteiligen, die deutsche Staatsangehörigkeit.

Ungültiger Reisepass

Ungültiger Reisepass: Die Verlustregelung gilt für künftige Fälle.

Foto: mauritius Images

Nach Ansicht der Bundesregierung zeigt jemand, der sich ins Ausland begibt und sich dort an Kampfhandlungen für eine Terrormiliz
konkret beteiligt, dass er sich von Deutschland und seinen grundlegenden Werten ab- und einer anderen ausländischen Macht in Gestalt
einer Terrormiliz zugewandt hat.

Mit der Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) wurde nun eine Regelung für zukünftige Fälle getroffen, die für
Ausreisewillige in IS-Gebiete wie auch für IS-Unterstützer abschreckend sein dürfte.

Die Verlustregelung setzt eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag um. Es soll das deutliche Signal ausgesendet werden, dass
Deutsche mit Doppelpass, die sich von Deutschland ab- und einer Terrormiliz zuwenden, künftig ihren Status als deutsche
Staatsangehörige verlieren. Die Verlustregelung findet keine Anwendung auf Minderjährige.

Das Gesetz ist auf bereits im ausländischen Gewahrsam befindliche IS-Kämpfer nicht anwendbar, da sich in der Vergangenheit
liegende Handlungen nicht einbeziehen lassen. Das stünde im klaren Widerspruch zur geltenden Rechtsprechung des
Bundesverfassungsgerichts.
Mittwoch, 3. April 2019"

09.04.2019 morgenpost.de

Berlin hat nun 440 dringend benötigte Flüchtlingsunterkünfte mehr:

Die Fällung von 200 Bäumen in Berlin Steglitz-Zehlendorf, dort Leonorenstraße, hat nun den Bezug von 440 Plätzen in der
modularen Unterkünfte für Geflüchtete (MUF) ermöglicht, den Berlin als so dringend einstuft, dass die Proteste gegen die
Fällung der Bäume keine Rolle spielen konnten. Die 440 Plätze dienen auch der Umquartierung von Flüchtlingen.
Betroffen sind Einzelpersonen, Behinderte, Familien. Insgesamt gibt es 216 Wohneinheiten, darunter Ein-, Zwei- und Vier-Bett-
Zimmer. Immer 16 Personen auf einer Etage teilen sich die Bäder und die Küche. 24 Apartments für jeweils vier Personen sind mit
eigenen Kochgelegenheiten und Sanitäranlagen ausgestattet: Dort sollen Familien und Menschen mit Behinderungen leben.

09.04.2019 vom Autor dieser Dokumentation

Berlin hat massenweise Obdachlose, die nicht versorgt werden. Hartz-4-Bezug schützt nicht vor Obdachlosigkeit.

Obdachlosigkeit ist in dem christjüdischen Gottesstaat BRD eine Daseinsform der Nächstenliebe: Obdachlosigkeit
ist weder verboten, noch eine Straftat. Den Gesetzgeber interessiert es auch nicht, dass obdachlose Kinder in der
BRD leben, obwohl diese nicht mündig sind. Dass Obdachlosigkeit als Ergebnis der verfassungsrechtlichen
Selbstbestimmung des Menschen ausgelegt werden darf, ist nicht nur pervers sondern offener Faschismus. Der
Systemwechsel ist nicht nur dringend: Er muss radikaler sein.

15.05.2019 morgenpost.de

Reform des Berufsbildungsgesetzes - u.a.

Ab 2020 werden Mindestlöhne für Azubis eingeführt, wenn gewerkschaftliche Tarife nichts Abweichendes festlegen.
Die Mindestlöhne werden dynamisiert.

Der Ausbildungstitel "Meister" wird durch "Bachelor Professional" ersetzt.

Der Ausbildungstitel über dem Meisterniveau wird durch "Master Professional" ersetzt.

Die Ausbildung in Teilzeit kann auch durch Verlängerung der Ausbildungsdauer implementiert werden.

19.05.2019 dradio.de

Im Zuge der Masseneinwanderung in die EU stellt das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) fest:

Die Flüchtlingslager in Libyen sind unmenschlich: Es fehlt an Wasser, Nahrung und medizinischer Versorgung.

Die EU soll

Flüchtlinge aus Libyen in keinem Fall dorthin zurück schicken.

das Flüchtlingselend in Libyen mit allen politischen Mitteln beenden.

die rechtlichen und logistischen Beschränkungen für private Retter auf dem Mittelmeer abschaffen.

weitere Flüchtlinge aufnehmen.

02.06.2019 heise.de

Die USA haben die Visumausstellung abgeändert:

Weil bisherige Daten der Visumbeantragung nicht mehr ausreichen, um die nationale Sicherheit der USA zu gewähren, müssen
Antragsteller auf Visum ihre persönlichen Zugangsdaten der letzten 5 Jahre im Bereich Soziale Medien und
bislang genutzten E-Mail-Adressen sowie Telefonnummern angeben.
Ziel ist es, Daten folgender Interessengruppen zu gewinnen:

Touristen und Einwanderer: ca. 0,71 Millionen im Jahr.

Geschäftsleute und Bildungsteilnehmer: ca. 14 Millionen pro Jahr.

02.06.2019 vom Autor dieser Dokumentation

Die USA betreiben nun gesetzlich Spionage für den Bereich Einwanderung: Wer noch nie in den USA war und diese nur mit
Visum betreten kann, dessen Daten der letzten 5 Jahre sind dann Neu-Bestandteil der US-Spionage, die somit nur Einem dient:
Derjenige, der in die USA will und ein Visum braucht, muss auf Schutz seiner persönlichen Datenschutz verzichten UND muss die
Daten anderer Menschen, mit denen der Visumantragsteller kommuniziert bzw. kommuniziert hat, offerieren. Da gerade
Letzteres dass Recht im Herkunftsland des Antragstellers auf Visum verletzen kann, wird der Antragsteller auf Visum
auf dieses verzichten müssen, um sich nicht im Heimat z.B. strafbar zu machen. Die USA reduzieren also im Namen der
"Sicherheit" den Zugang zu den USA, um weltweit Spionage treiben zu können.

Das nennt man auch Offener Faschismus.

05.06.2019 dradio.de

Die USA verbieten folgende Ausreisen aus den USA nach Kuba:

Ausreise zum Zweck der Bildung, wenn keine Einzelpersonen ausreisen.

Ausreise zum Zweck der kulturellen Betätigung, wenn keine Einzelpersonen ausreisen.

Ausreise zum Zweck Tourismus per Kreuzfahrt.

Die USA erlauben weiterhin folgende Ausreisen aus den USA nach Kuba:

Ausreise zum Zweck der Familienbesuche.

Ausreise von Einzelpersonen zum Zweck der touristischen, journalistischen und akademischen Betätigung.

05.06.2019 dradio.de

Im Zuge der Masseneinwanderung in die EU beendet die BRD-Regierung den Einsatz Deutscher Kriegsschiffe und
deutschen Personals an der EU-Mission "Sophia", die anstelle der Bekämpfung der Schleuserkriminalität im Mittelmeerraum
die Rettungsaktionen von Flüchtlingen im Mittelmeerraum vollzog - Aktionen. die von der BRD-Regierung nicht erwünscht sind.

06.06.2019 nzz.ch

Die illegale Einreise in den USA nimmt sprunghaft zu (im Mai 2019 waren es ca. 144.000 Personen und 33.000 Personen
mehr als im April 2019. Über Mexiko wird aus Zentralamerika illegal eingereist.
Gerade wenn Kinder dabei sind, müssen die Migranten rasch freigelassen werden, und sie können sich irgendwo im
Land provisorisch niederlassen.

In die USA illegal eingereiste Menschen können Asyl beantragen, wobei die Verfahrensdauer ab 2 Jahre bis zu 7 Jahre
lang ist. Nach 6 Monaten ab Asylantragstellung kann bei den Behörden um eine Arbeitserlaubnis ersucht werden.
Die illegale Arbeitsaufnahme ist in den USA ein Massenerscheinung, an der Wirtschaft und Bevölkerung
interessiert sind.

Mexiko weigert sich, dass die USA Mexiko zu einem sicheren Drittstaat erklären und damit Mexiko vertraglich
verpflichten, alle illegal Eingereisten zurückzunehmen.

06.06.2019 faz.net

In der BRD werden jährlich 18 Millionen Tonnen Lebensmittel verschwendet.

Die gewerbliche Entsorgung von Lebensmitteln ist deren Eigentumsübergang von Demjenigen, dem die Lebensmittel gehören,
auf den Entsorger. Die Entnahme von Lebensmitteln ohne Eigentumsübergang ist verboten. Dazu gehört auch das
Einsammeln von Lebensmitteln des Eigentümers der Lebensmittel aus den Müllcontainern, wo der Entsorger die
Lebensmittel sammelt lässt. Optional kann der Eigentümer der Lebensmittel diese nicht entsorgen, sondern an
Einrichtungen, die Lebensmittel verteilen, übereignen.

06.06.2019 zeit.de

Im Rahmen der Masseneinwanderung in die BRD finanziert die BRD Hilfen für die Rückkehr abgelehnter oder
freiwillig ausreisender Asylanten: In 2018 waren es knapp 9,5 Millionen Euro für angelehnte Asylanten und
19,75 Millionen für freiwillig Rückkehrende.

Seit 2014 haben über 100.000 abgelehnte Asylsuchende die finanzielle Rückkehrhilfe der BRD benutzt,
wobei davon 2000 später wieder in die BRD einreisten, um zur Familie zu ziehen, oder zu studieren, oder
um zu arbeiten. Diese Personen müssen die von der BRD gezahlten Hilfen zurückzahlen (Anfang 2012 bis Ende
April 2019 wurden insgesamt ca. 83.000 Euro zurückgezahlt).

07.06.2019 bundesregierung.de

"Fachkräfteeinwanderungsgesetz
Mehr Fachkräfte für Deutschland

Der Deutsche Bundestag hat ein Gesetz beschlossen, das die Hürden für die Einwanderung qualifizierter Arbeitnehmer senkt. Das
Fachkräfteeinwanderungsgesetz ermöglicht, dass Fachkräfte auch aus Staaten außerhalb der Europäischen Union künftig leichter
einwandern können. Ein Baustein, um den Fachkräftemangel in Deutschland zu lindern.

Das Gesetz regelt klar und transparent, wer zu Arbeits- und zu Ausbildungszwecken nach Deutschland kommen darf und wer nicht.

Foto: mauritius images

Flankierende Maßnahmen
Für einen starken Wirtschaftsstandort

Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz schafft die Bundesregierung den Rahmen für eine zukunftsorientierte und bedarfsgerechte
Zuwanderung von Fachkräften aus Drittstaaten. Damit setzt die Große Koalition ein Kernvorhaben im Bereich der Migrationspolitik
um.

Das Gesetz regelt klar und transparent, wer zu Arbeits- und zu Ausbildungszwecken nach Deutschland kommen darf und wer nicht.

Zu den wesentlichen Neuerungen gehören:

ein einheitlicher Fachkräftebegriff, der Hochschulabsolventen und Beschäftigte mit qualifizierter Berufsausbildung umfasst
der Verzicht auf eine Vorrangprüfung bei anerkannter Qualifikation und Arbeitsvertrag
der Wegfall der Begrenzung auf Mangelberufe bei qualifizierter Berufsausbildung
die Möglichkeit für Fachkräfte mit qualifizierter Berufsausbildung, entsprechend der bestehenden Regelung für
Hochschulabsolventen, für eine befristete Zeit zur Arbeitsplatzsuche nach Deutschland zu kommen (Voraussetzung sind
notwendige deutsche Sprachkenntnisse und die Sicherung des Lebensunterhalts)
verbesserte Möglichkeiten zum Aufenthalt für Qualifizierungsmaßnahmen im Inland mit dem Ziel der Anerkennung von beruflichen
Qualifikationen Verfahrensvereinfachungen, eine Bündelung der Zuständigkeiten bei zentralen Ausländerbehörden und
beschleunigte Verfahren für Fachkräfte

Flankierende Maßnahmen

Für eine gezielte Steigerung der Zuwanderung von qualifizierten Fachkräften aus Drittstaaten ergänzt und flankiert die
Bundesregierung die Regelungen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes durch weitere Verbesserungen der Verwaltungsverfahren. Dies
sind insbesondere Visumverfahren, gezielte Werbemaßnahmen gemeinsam mit der Wirtschaft, Beschleunigungen bei der Anerkennung
ausländischer Bildungsabschlüsse und eine verstärkte Sprachförderung insbesondere im Ausland.

nach oben
Für einen starken Wirtschaftsstandort

"Wir wollen keine Einwanderung in die Sozialsysteme, sondern in den Arbeitsplatz. Das ist unser Ziel. Zudem können wir über diesen
Weg die illegale Migration etwas zurückdrängen", erklärte Bundesinnenminister Horst Seehofer bei einer gemeinsamen
Pressekonferenz mit Bundesarbeitsminister Hubertus Heil und Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier in Berlin. Deshalb wird der
Grundsatz der Trennung von Asyl- und Erwerbsmigration beibehalten.

Die Sicherung des Fachkräftebedarfs gehört zu den zentralen Aufgaben dieser Legislaturperiode. Für einen starken Wirtschaftsstandort
Deutschland gilt es, die Fachkräftebasis dem Bedarf der Wirtschaft entsprechend zu sichern und zu erweitern.

Im Vordergrund stehen dabei inländische und europäische Fachkräftepotenziale. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels ist
die Bundesrepublik aber auch auf Fachkräfte aus Drittstaaten angewiesen. Hierbei verfolgt die Bundesregierung einen Gesamtansatz,
denn das Gesetz ist Bestandteil der ebenfalls am Mittwoch beschlossenen Fachkräftestrategie.
Freitag, 7. Juni 2019"

07.06.2019 bundesregierung.de

"Reform des Staatsangehörigkeitsrechts
Deutscher Pass kann aberkannt werden

Mit dem Änderungsgesetz wird eine neue Verlustregelung in das Staatsangehörigkeitsgesetz eingeführt. Danach verlieren Deutsche mit
Doppelpass, die sich an Kampfhandlungen einer Terrormiliz im Ausland beteiligen, die deutsche Staatsangehörigkeit.

Ungültiger Reisepass: Die Verlustregelung gilt für künftige Fälle.

Foto: mauritius Images

Nach Ansicht der Bundesregierung zeigt jemand, der sich ins Ausland begibt und sich dort an Kampfhandlungen für eine Terrormiliz
konkret beteiligt, dass er sich von Deutschland und seinen grundlegenden Werten ab- und einer anderen ausländischen Macht in Gestalt
einer Terrormiliz zugewandt hat.

Mit der Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) wurde nun eine Regelung für zukünftige Fälle getroffen, die für
Ausreisewillige in IS-Gebiete wie auch für IS-Unterstützer abschreckend sein dürfte.

Die Verlustregelung setzt eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag um. Es soll das deutliche Signal ausgesendet werden, dass
Deutsche mit Doppelpass, die sich von Deutschland ab- und einer Terrormiliz zuwenden, künftig ihren Status als deutsche
Staatsangehörige verlieren. Die Verlustregelung findet keine Anwendung auf Minderjährige.

Das Gesetz wurde um eine Ausweitung der Anforderung zur ?Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse? ergänzt. Diese
Anforderung lässt nach aktueller Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bei Fällen der Mehr- oder Vielehe den Antrag auf
eine Einbürgerung scheitern. Sie wurde nun über die bisherige Regelung in § 9 StAG hinaus auch auf weitere Fälle (§§ 8, 10 StAG -
sog. Anspruchseinbürgerung) ausgeweitet. Damit sind künftig vor allem die Mehr-/Vielehe bei Einbürgerungen eindeutig
ausgeschlossen.

Das Gesetz ist auf bereits im ausländischen Gewahrsam befindliche IS-Kämpfer nicht anwendbar, da sich in der Vergangenheit
liegende Handlungen nicht einbeziehen lassen. Das stünde im klaren Widerspruch zur geltenden Rechtsprechung des
Bundesverfassungsgerichts.
Freitag, 7. Juni 2019"

07.06.2019 bundesregierung.de

Im Zuge der Masseneinwanderung in die BRD wurden die Asylbewerberleistungen angepasst:

Geldleistungen für Strom und Wohnungsinstandhaltung werden durch Sachleistungen ersetzt.

Alleinstehende, die nicht in einer Sammelunterkunft leben, erhalten 10 Euro Geldleistung weniger: Neuer Monatssatz 344 Euro.

Die Sammelunterkunft ermöglicht folgende Einsparungen:
Monatssatz pro erwachsenem Leistungsberechtigten sinkt auf 310 Euro.

Kinder bis zu fünf Jahren: Keine Änderung des Monatssatzes.

Kinder von 6 bis 13 Jahren: Monatssatz steigt um 26 Euro.

Ein ehrenamtlich tätiger Asylant haben einen Freibetrag von 200 Euro.

Wegfall der Leistungssätze durch Bezug von Sozialhilfe bzw. BAföG:

Ein in Ausbildung oder Studium befindlicher Asylant kann nach Ablauf der 15-Monatsfrist die auch für Deutsche geltenden
Leistungssätze der Sozialhilfe bzw. BAföG beziehen, um die Qualifizierung nicht abbrechen zu müssen.

07.06.2019 vom Autor dieser Dokumentation

Was die BRD-Regierung nicht mitteilt, ist, ob die Leistungssätze NUR für anerkannte Asylanten gelten, oder alle Asylanten.
Und: Ein Freibetrag von was ? Strom als Sachleistung .. Gutscheine oder Solaranlagen ???

Was die BRD-Regierung klar mitteilt: Asyl ist der direkte Weg der Einwanderung in die deutschen Sozialsysteme,
deren Vorbildwirkungen vom Gesetzgeber normiert angewendet werden, so dass Deutsche und Nicht-Deutsche
gleichgestellt werden. Damit ist auch klar, dass das Ziel der Erlangung deutschen Staatsbürgerschaft nicht wichtig
sein muss. Das bedeutet klar die vom Gesetzgeber implementierte Parallelwelt-Filetierung Deutschlands.
Das ist offener Faschismus.

18.06.2019 morgenpost.de

Im Zuge der Masseneinwanderung in die BRD

haben nach 2015 30% aller Migranten aus den wichtigsten Fluchtzonen wie Syrien oder Afghanistan in Deutschland Arbeit gefunden.

fanden 96.000 Geflüchtete zwischen Februar 2018 und 2019 eine Beschäftigung, davon

ca. 33% in Leiharbeit. Davon waren

nach 90 Tagen

über 50% wieder arbeitslos.

20% in einer anderen Leiharbeit tätig.

nach 9 Monaten 83% der Syrer, Afghanen und Iraker wieder arbeitslos, weil die Zeitarbeit vergleichbare Löhne wie die
der Stammbelegschaft nicht zahlen will (27% der deutschen Leiharbeiter sind nach 9 Monaten wieder arbeitslos).

11.400 im Gastgewerbe.

11.400 bei Dienstleistern.

27.06.2019 zeit.de

Im Zuge der Masseneinwanderung in die BRD hat der BRD-Bundestag

den Rechtsbegriff "Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse" so implementiert, dass eine Auslegung notwendig ist. Ziel des
Rechtsbegriffes ist es, den Kontext der Einbürgerung zu relativieren: Wer nicht der durch Auslegung gestalteten Norm entspricht,
kann nicht eingebürgert werden.

den Entzug der BRD-Staatsbürgerschaft, wenn diese parallel zu einer anderen existiert, gebilligt. Betroffen sind aus Sicht der BRD
als Terroristen erkannte Deutsche.

den Entzug der BRD-Staatsbürgerschaft nach Einbürgerung für eine maximale Zeit von 10 Jahren nach Einbürgerung gebilligt.
Betroffen sind Personen, die die Herbeiführung der Einbürgerung erschlichen haben (z.B. durch falsche Angaben).

10.07.2019 zeit.de

Auf verbindliche Ziele der Klimaneutralität bis 2050 haben sich die EU-Länder bisher nicht verständigen können.

Das EU-Parlament hat z.Z. 747 Mitglieder.

ie designierte Präsidentin der EU-Kommission, Ursula von der Leyen (CDU), verspricht folgende Änderungen (Auszug):

Die europäische Wirtschaft bis zum Jahr 2050 klimaneutral gestaltet. Schon bis zum Jahr 2030 könne die EU den Ausstoß von
Treibhausgasen halbiert haben.

Erzeuger von CO2 wie der Flug-, Schiffs- und Straßenverkehr werden in den europäischen Emissionshandel einbezogen, um
einen Preis für CO2 als CO2-Steuer bilden zu können.

Mit höchster Priorität wird ein neues transparentes, ausgereiftes und logisches Auswahlprozess der EU-Kommissionspräsidentschaft
implementiert. Bei der kommenden Europawahl müsse es ein Modell geben, das sowohl vom EU-Parlament als auch vom
Europäischen Rat der Staats- und Regierungschefs akzeptiert werde.

Es müsse übergreifend geregelt werden, wer Anspruch auf Asyl in der EU habe und wer nicht.

Ein groß angelegter Bürgerdialog zur Reform der Europäischen Union wird implementiert. Aus diesen Bürgerdialogen sollten die
wichtigsten Ideen aufgenommen und in Gesetzesvorhaben umgesetzt werden.

10.07.2019 vom Autor dieser Dokumentation

Im Zuge einer Europawahl haben die aktuellen Staats- und Regierungschef das Recht, einen Präsidenten der EU-Kommission
so festzulegen, dass die gewählten Spitzenkandidaten des EU-Parlamentes keine Rolle spielen. Das Recht wurde angewendet,
so dass die BRD-Verteidigungsministerin als EU-Kommissionspräsidentin nach Brüssel wechseln soll. Ziel ist es, die
EU-Regierung (Kommission) unabhängig von EU-Wahlen implementieren zu können. Die Wähler legen u.a. die Verteilung der
EU-Abgeordneten-Parteien und EU-Abgeordneten-Einzelpersonen fest. Das EU-Parlament kann den Vorschlag der Staats-
und Regierungschefs ablehnen, darf aber keinen eigenen Kandidaten zur Wahl stellen, wenn dieser nicht zuvor von den Staats- und
Regierungschefs vorgeschlagen wurde. Eine europaweite Wahlliste gibt es nicht, da landesbezogen gewählt und dann in das
EU-Parlament delegiert wird. Dabei ändern sich politische Verhältnisse, z.B. Konsolidierung der neo-faschistischen Strömung
im EU-Parlament. Oder: Die Briten, die die EU verlassen werden, bestimmen mit, wer EU-Regierungschef wird.

Es wird Zeit, die EU zu verlassen.

15.07.2019 EU-Seenot-Rettung im Mittelmeer (ARD-Radio)

Unter dem Titel "Helden oder Schlepperhelfer, der Streit um die
privaten Seenotretter" thematisiert die ARD die Situation
der Flüchtlingsströme über das Mittelmeer.

Diskussionsteilnehmer

Grüne Obfrau im Europa-Ausschuss des BRD-Bundestages.
CSU Obmann im Innenausschuss des BRD-Bundestages.
AfD Obmann im Innenausschuss des BRD-Bundestages.

Auszüge - u.a.

CSU-Obmann

Seenotretter (NGO) vollenden den Menschenhandel durch
Menschenschlepper, wenn anstelle örtlich nahe liegender
Seenotrettung der Menschentransport in die EU vollzogen
wird.

Die BRD stellt keine Schiffe zur Seenotrettung mehr bereit.
Dafür wird die Küstenwache Libyens unterstützt.

Seenotrettung kann anhand libyscher und tunesischer Häfen erfolgen.
Wenn Menschen nach Europa gebracht werden, ist das
letztendlich Menschenschlepperei.

Schiffe der NGO werden von Schleppern gezielt angefahren.

Die Asylfähigkeit von potenziellen Migranten soll bereits vor
deren Antritt der Reise in die EU geprüft werden.

Grüne-Obfrau

Die NGO ersetzen die Seenotrettung durch die EU - speziell der BRD.

Laut EU-Rechtslage sind Flüchtlinge, die sich auf EU-Gebiet
in Form des Schiffes aus der EU befinden, in die EU zu bringen.

Wegen der Uneinigkeit der EU werden die asylwilligen EU-Länder
kooperieren. Es gibt z.B. deutsche Kommunen, die Asylanten
aufnehmen WOLLEN. Diesen Kommunen sollte man finanziell
unterstützen.

AfD-Obmann

Die Asylanten sind Wirtschaftsflüchtlinge.
Schlepperboote laufen die NGO-Schiffe-Gebiete an, damit die
Menschen gerettet werden. Wirtschaftsflüchtlinge müssen
das Schleppersystem finanzieren können.

Hinweise:

In der EU ist folgende Rechtsauffassung-Regel nicht implementiert:

Die Herbeiführung, Duldung und Ausgestaltung eines Kontextes, der
einen Mensch in existenzbedrohende und oder existenzvernichtende
Situation(en) bringt, sind Straftaten. Die wiederholte Ausübung
oder die Gefahr der wiederholten Ausübung des o.g. Kontextes ist
mit der mittel- und unmittelbaren (indirekt direkt) Verhinderung
des o.g. Kontext verbunden, um Schäden, die im Kontext des bedrohten
oder zu vernichtenden Menschen stehen, nachhaltig zu verhindern.

Die Umgehung dieser Regel ist eine Straftat.

In der EU ist das Recht der normierten Tötung ebenfalls nicht implementiert.
Dafür gilt in der EU z.B. das Recht der Lebenslangen Haft zum
Zweck der Folter, da das Agieren des Straftäters zur
Bereinigung und oder Abmilderung der entstandenen Schäden
nicht gegeben oder stark eingeschränkt ist: Die u.U.
lebenslange Bereinigung und oder Abmilderung der Schäden
für Menschen des durch Straftat verletzten Kontextes.
Bereinigung und oder Abmilderung durch Arbeit und
Erziehung von Ergebnissen, die der Reproduktion der
Geschädigten UND des Straftäters dienen, wobei die
erweiterte Reproduktion des Straftäters weder
unterlassen noch behindert werden darf.

Mit anderen Worten und in realer Anwendung mit deren Konsequenzen:

Die Seenotrettung von Menschen, die in Lebensgefahr
gebracht wurden bzw. bei Mangel an Fertigkeiten zum
Überleben im Wasser vernichtet werden sollen, wäre,
gäbe es o.g. Regel im EU-Recht, eine Straftat, die
bei Wiederholung im äußersten Fall zur Exekution
der Verursacher der Seenot führt, wenn der Verursacher
sich im Rechtsraum der EU befindet und die Schäden
der Straftat nicht anderweitig nachhaltig verhinderbar und
oder nachhaltig verfolgbar sind.

Im Regelfall wird kein Schlepper an Bord des in Seenot
geratenen Schiffes sein, so dass der Verursacher
der o.g. Straftat bereits bei Absicht zur Straftat
ausgeschaltet werden muss. Damit muss des EU-Recht
in Verträgen mit den Zonen, wo o.g. Straftat real wird,
umgesetzt werden, in dem von der EU Verantwortung der
Zone eingefordert wird: Nachhaltig.

Die unterlassene oder behinderte Seenotrettung wäre
wegen o.g. Regel ebenfalls eine Straftat, da die
Seenot nicht unmittelbar verhindert wird.

Die Unterlassung der Implementation o.g. Regel in
den EU-Kontext wäre ebenfalls eine Straftat, da die Straftat
verhindert werden muss.

In der EU muss die Immunität des Gesetzgebers abgeschafft
werden, um die Straftatverfolgung nach o.g. Regel durchsetzen
zu können.

Die EU muss die Seenotrettung unabhängig vom Asylrecht
betreiben und darf beides nicht bedingend kombinieren.
Die Kombination wäre eine Straftat nach o.g. Regel.

Das Asylrecht für über Schiffsweg Einreisende ist Teil
des normalen Asylrechtes.

Um ein EU-weites Asylrecht überhaupt erst implementieren
UND um Seenot mit Asylrecht überhaupt kombinieren zu können,
muss die im Seenotrecht hinterlege örtlich nahe liegende
Rettung vollzogen werden, um DANACH das Asylrecht
wirken lassen zu können. Damit muss die EU-Regelung, dass
Asylanten dort, wo sie die EU betreten, zu verwalten
sind, abgeschafft werden. Die Zuführung von aus Seenot
geretteten in ein Asylsystem ist der Seenotrettung
nachrangig, so dass die Rettung auch zum Asylzugang
führen kann, aber nicht muss.

Die Weigerung eines EU-Staates, zu vollziehende Seenotrettung,
die im Kontext des verweigernden EU-Staates zwingend ist,
würde nach o.g. Regel zwingend eine Straftat bedingen.

Es besteht also keine rechtliche Möglichkeit, Seenot abzulehnen,
auch wenn Nachteile aus möglichen Asylanliegen der aus Seenot
Geretteten entstehen könnten.

Um ein EU-weites Asylrecht überhaupt erst implementieren
zu können, darf die Einreise von Asylanten nicht in das
Gebiet der EU erfolgen. Um auch bereits vor dem Gebiet
der EU befindlichen Asylanten den Zugang zum Asylrecht
geben zu können, müssen Asylanten in neutrales Gebiet
einreisen - im Sinne der Transitzone - und von dort aus
durch Zonen der EU übernommen werden. Und: Die
Umkehrung der Transiteinreise durch Rücktransport
aus der Transitzone in das Herkunftsland muss gegeben sein.

Die EU-Zonen müssen o.g. Transitzentren implementieren,
wobei die Zuführung der Asylanten durch neutralen Boden
erfolgen muss: Schiffe, Flugzeuge etc. arbeiten im
Kontext der UNO, deren Rechtsraum in den Transitzentren gilt.
Diese Neutralität ist zwingend. Transitzentren werden von
der UNO verantwortet und arbeitsteilig an Ressourcen der
EU-Zonen delegiert verwaltet.
Die in den EU-Zonen implementierten neutralen Transitzonen,
wo die EU-Zone rechtlich wirksam sein kann, wenn das
UN-Recht das ermöglicht, sind permanent und so einzurichten,
dass komplette Asylverfahren ohne zwingende Einreise in die
EU vollziehbar sind. Die EU-Zonen selbst entscheiden,
wer wann warum aus der Transitzone in die EU einreist.
Die UNO entscheidet über Rückführungen aus der Transitzone
in das Herkunftsland.

Das o.g. Beispiel der Rechtsregel im Seenotrettungs-
und Asylkontext zeigt, wie völlig verrottet die EU
auch in Recht und Moral ist. Das Beispiel zeigt, dass die
EU systemisch faschistisch implementiert ist.
Die EU ist eine für den Weltfrieden extrem gefährliche
Einrichtung, wenn die EU weiterhin den Rest der Welt
mit den EU-Problemen zersetzen und dominieren will.
Dass Länder wie USA extrem auf EU-Systemkomponenten
reagieren, ist zwingend, da die Ergebnisse der
EU-Politik extrem reaktionär und gefährlich sind.

18.07.2019 nzz.ch

Der US-Kampfjet F-35 wird u.a. in der Türkei mit hergestellt (900 Teile in Zulieferung in die USA).
Das Kampfflugzeug soll im NATO-Bereich unter enger Einbindung der Flugabwehr aktiv sein.

Die Türkei hat ein russisches Flugabwehr-System beschafft und implementiert.

Die USA verzichten in der Herstellung des F-35 auf Zulieferungen aus der Türkei. Der F-35 wird nicht in
russische Flugabwehrtechnik eingebunden, um so Datenabfluss zu vermeiden.

23.07.2019 nzz.ch

In den USA leben geschätzt ca. 10,5 Millionen Menschen ohne US-Aufenthaltspapiere. 66% tun das schon seit mehr als 10 Jahren.
Vor US-Gerichten sind ca. 1 Million Entscheidungen über Abschiebungen anhängig. Die durchschnittliche Wartezeit bis zu einem
Urteil beträgt demnach zwei Jahre.

Die US-Regierung will, dass eine große Anzahl von Migranten ohne Klagerecht abgeschoben werden kann. Das liegt im nationalen
und öffentlichen Sicherheitsinteresse. Zugleich werden Kosten für die Regierung gesenkt. Und man bekommt derzeitige
Sicherheits- und humanitäre Krise» an der US-Grenze zu Mexiko besser in den Griff.

Die US-Regierung hat festgelegt:

In den gesamten USA dürfen Migranten ohne US-Aufenthaltspapiere generell durch die Polizei festgenommen werden.

Wenn der verhaftete Migrant weniger als 2 Jahre in den USA illegal lebt, kann die Einwanderungsbehörde über eine sofortige
Abschiebung entscheiden, wobei zugleich das Klagerecht des verhafteten Migranten entfällt. Es spielt dabei keine Rolle,
ob der Migrant z.B. im Umkreis von z.B. 160 Kilometern von der US-Grenze verhaftet wurde.

Wenn der verhaftet Migrant nicht o.g. Regel entspricht, muss ein Gericht eingeschaltet werden.

23.07.2019 morgenpost.de

In der von der Arbeiterwohlfahrt (AWO) betriebenen Erstaufnahmestelle an der Rhinstraße in Berlin-Lichtenberg trat
in der Nacht vom 22. auf den 23. Juni 2019 eine Eskalation zwischen dem diensthabenden Security-Mitarbeiter und
einem Migranten-Ehepaar, das nicht deutsch spricht und seit 2 Monaten in Berlin ist, ein:

Die Ehe-Frau war im 9. Monat schwanger.

Die Ehe-Frau erlitt plötzlich starke Schmerzen und starke Blutungen.

Der Ehe-Mann bat vom diensthabenden Security-Mitarbeiter die Herbeirufung eines Krankerettungswagens.

Der diensthabenden Security-Mitarbeiter lehnte die Herbeirufung eines Krankerettungswagens, da es Sonntagnacht
ist und daher kein Rettungswagen rufbar ist.

Die Bitte des Ehe-Mannes nach Bereitstellung eines Taxis wurde von diensthabenden Security-Mitarbeiter
verweigert.

Anstelle der Herbeirufung eines Rettungswagens bzw. Taxis wurde die Eheleute von diensthabenden Security-Mitarbeiter
mit der Adresse eines ca. 3 m entfernten Krankenhauses mit Geburtshilfeabteilung versorgt.

Das Ehe-Paar erreichte das Krankenhaus zu Fuß und mit öffentlichen Verkehrsmitteln.

Die Ehe-Frau hat im Krankenhaus entbunden: Totgeburt.

Die Untersuchung des Toten ergab: Die Plazenta der Mutter hat akut versagt. Es sei davon auszugehen, dass das Kind am frühen
Morgen noch gelebt hat. Es sei möglich, dass bei einem früheren Eintreffen im Krankenhaus der Tote hätte gerettet werden können.

Diese Eskalation wurde von der AWO ca. 12 Monat später dem Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) gemeldet.

In den Flüchtlingsunterkünften ist es üblich, das bei medizinischen Notfällen sei ein Rettungswagen über den Notruf 112
anzufordern, so stellen die Senatsverwaltung und Landesamt fest.

Die AWO stellt fest, dass nach Auskunft der Mitarbeiter sprachliche Probleme dazu geführt haben dass der Rettungswagen nicht
gerufen wurde, so dass die Situation ist offenbar falsch eingeschätzt worden ist.

Die AWO hat ein Schreiben vom Rechtsanwalt der Eheleute bekommen, das Schadenersatzforderungen offeriert. Diese hat die AWO
an die betroffene Sicherheitsfirma weitergereicht.

23.07.2019 vom Autor dieser Dokumentation

Nachfolgend wird bewiesen, dass die Eskalation Mord ist.

1) Der Sicherheitsdienst muss von seinen Mitarbeitern die Eignungsprüfung erhalten haben, um mit diesen Mitarbeitern
legal am Markt tätig sein dürfen. Die Eignungsprüfung ist Bedingung, um ein Zwangs-Qualitätsmerkmal zu erfüllen.

Der Sicherheitsdienst als Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass ein Arbeitnehmer den an ihn übergebenen Arbeitsauftrag
erfüllen kann und also dafür geeignet ist. Der Arbeitgeber trägt dabei das Risiko, wobei dessen Weiterleitung im
Rahmen der Pflichten laut Arbeitsvertrag und Dienstauftrag des Mitarbeiters möglich ist. Der Mitarbeiter kann also
ebenfalls haften.

Der Auftraggeber, der die Dienstleistung vom Sicherheitsdienst einkauft und in den Ablauf der unternehmerischen Tätigkeit
des Auftraggebers implementiert, trägt das Risiko und die Pflicht, diese gekaufte Dienstleistung auch in Art und Vollzug etc.
zu prüfen, um so die unternehmerische Tätigkeit umzusetzen. Der Auftraggeber haftet also für unternehmerische
Tätigkeit an Personen und Objekten als Elemente der Prozesse der unternehmerischen Tätigkeit, z.B. als Dienstleistung
an Personen für ein anderes Unternehmen.

Die o.g. Haftungsbedingungen sind konkret implementiert und somit anwendbar, wenn es sich um eine legale
unternehmerische Tätigkeit gegen Lizenz (Genehmigung) handelt.

Die Lizenz zur Tätigkeit muss vorliegen, da AWO und der Sicherheitsdienst für den berliner Senat und dessen
Behörde unternehmerisch tätig sind.

Die Haftungsregelungen müssen ebenfalls vorliegen.

2) Wegen 1) muss die Implementation und Umsetzung der Flüchtlingsunterkunft als Erstaufnahmestelle für Asylanten
ausgestaltet worden sein:

Da Klientel sind Asylanten, die erstmalig aufgenommen werden. Dieser besondere Status ist Teil der unternehmerischen
Tätigkeit von AWO und dessen Sicherheitsdienstleisters. Unabhängig davon, ob der Auftraggeber der AWO, das
Land Berlin, eigene Regeln implementiert hat, muss die AWO mit dem Sicherheitsdienstleister unternehmerisch
bereits so aktiv sein, dass der besondere Status keine Besonderheit und keine Unsicherheit darstellt. Es muss also
auch davon ausgegangen werden, dass AWO und Sicherheitsdienstleister Prozesse der unternehmerischen
Tätigkeit im Griff haben: Vollziehen und prüfen. Auch wegen Haftungen.

Damit gilt: Die fehlende Fertigkeit von erstaufgenommenen Asylanten, die deutschsprachige Kommunikation
nicht (hohe Erwartung, dass Sprachprobleme eintreten) oder eingeschränkt vollziehen können, ist alltäglicher
Teil des Daseins von Menschen in Erstaufnahmeeinrichtung: Asylanten und Mitarbeiter von AWO und
Sicherheitsdienstleister.

Damit gilt: Der Sicherheitsdienstleister kann sich nicht darauf berufen, Fehler in der unternehmerischen
Tätigkeit deswegen zu machen, weil es nicht oder schlecht beherrschbare Sprachprobleme mit Asylanten und
Mitarbeiter des Sicherheitsdienstleisters gibt.

Damit gilt: Der Sicherheitsdienstleister haftet. Die AWO haftet für Mängel, die der Sicherheitsdienstleister
in der Erstaufnahme verursacht.

3) Es spielt in o.g. Eskalation neben der beruflichen Eignung der betroffenen AWO-Mitarbeiter und vor allem
der Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes ein Umstand eine Rolle, der aus Sozialverhalten und Sozialerfahrungen
des Alltags resultiert. Beide - Verhalten und Erfahrung - gehen auch in die berufliche Eignung von z.B.
Mitarbeitern des Sicherheitsdienstes ein.

Es ist eine Alltagserfahrung aus dem Sozialverhalten zwischen Menschen - es ist Standardwissen im
Sozialverhalten - dass eine schwangere Frau in körperlicher Einheit mit dem Fötus bzw. Kind existiert und
beide - Mutter und Fötus bzw. Kind - sich existenziell tatsächlich bedingen. Es ist allgemein bekannt, dass
menschliche Schwangerschaften ca. 9 Monate dauern und je höher die Anzahl der absolvierten
Schwangerschaftsmonate ist, steigt auch die Anzahl von möglichen Ereignissen - und sei es Risiken.
Es ist also erwerbbar, dass Schwangere ein spezielles Sozialverhalten benötigen.
Diese Allgemeinplätze sind im Übrigen von einem Sicherheitsdienstmitarbeiter, der Menschen
in deren Dasein betreut (z.B. bewacht), grundsätzlich erwartbar weil elementar für diesen Beruf.

4) Es spielt in der o.g. Eskalation die Konstellation aus Sprachprobleme und Sozialverhalten für Schwangere
nur dann eine Rolle, wenn die Beherrschung der Konstellation gefährdet ist. Wegen beruflicher
Eignung, die zwingende Voraussetzung für eine legale unternehmerische Tätigkeit des Sicherheitsunternehmens
und dem Auftraggeber AWO ist, muss die Konstellation als beherrschbar eingestuft werden.

Dass die Konstellation nicht beherrscht wurde, kann also weder einer beruflichen Unfähigkeit noch an
fehlender unternehmerischer Fähigkeit von AWO und Sicherheitsdienstleister liegen.

5) Ist bewiesen worden, dass die Konstellation trotz beruflicher Fähigkeit UND ausreichender unternehmerischer
Fähigkeit eingetreten ist (im Fall der mindestens 1 bewiesener Unfähigkeit greift u.a. Haftung),
dann ist das Motiv der in der Eskalation der Handelnden zu prüfen.

Das Motiv des Migranten-Ehe-Paares ist unantastbar, da eine Notsituation vorlag, die als solche vom
Ehepaar auch erkannt wurde und zum motiviertem Handeln, das in Extremform erfolgte, führte.

Das Motiv des betroffenen Sicherheitsdienstmitarbeiters

umfasst die fachliche Kenntnis mit dem

Umgang von Sprachproblemen, die - wie oben gezeigt - zum Alltag einer Erstaufnahmeeinrichtung gehören.

Umgang mit erkannten medizinischen Situationen.

umfasst das Sozialverhalten, dass Schwangere - wie oben gezeigt - ein spezielles Sozialverhalten benötigen, um
Konstellationen zu beherrschen.

6) Das entscheidende Motiv ist das Sozialverhalten für Schwangere.

Schwangerschaft ist regelmäßig optisch ermittelbar bzw. wird regelmäßig angezeigt - und sei es durch Notsituation.
Außerdem gilt: Notsituationen für Schwangere müssen vermieden werden (Begründung siehe oben).

Das Ehe-Paar hat die Notsituation angezeigt, denn der betroffene Sicherheitsmitarbeiter hat die Heranrufung des
Notdienstes bzw. die per Taxis zu erfolgende Zuführung zu einen Notdienst verweigert, in dem ein Kontext
implementiert wurde, der weder dem speziellen Sozialverhalten für Schwangeren noch den Forderungen
der in Not Geratenen entsprach.

Das Motiv des betroffenen Sicherheitsmitarbeiters muss also woanders gesucht werden:

Weil das spezielle Sozialverhalten gegenüber einer Schwangeren so ausgestaltet wurde, dass diese trotz
Not nicht so betreut wurde, dass die Not gemindert und dafür die Not wegen Alleinagieren der
in Not Geratenen (zu Fuß und mit öffentlichen Verkehrsmitteln) gesteigert wurde, muss dieser
Zusammenhang als Motiv herangezogen werden.

Da der betroffene Sicherheitsmitarbeiter vom Arbeitgeber als geeignet eingestuft wurde und von
diesem betroffenen Sicherheitsmitarbeiter kein erwartbares Versagen im speziellen Sozialverhalten
für Schwangere zugeordnet werden kann, muss der betroffene Sicherheitsmitarbeiter selbst eine
Abweichung von dieser Norm herbeigeführt HABEN.

7) Wegen 1) bis 6) gilt:

Die Eskalation wurde zum Zweck der Absicht der Herbeiführung der Tötung eines Menschen - bei
Schwangere also der Mutter und oder des Kindes - vollzogen:

Die Fahrlässigkeit des betroffenen Sicherheitsdienstmitarbeiters kann ausgeschlossen werden,
da die Notsituation der Schwangeren bereits elementar - abgesehen von beruflicher Eignung des
betroffene Sicherheitsmitarbeiters - eskaliert wurde. Der betroffene Sicherheitsmitarbeiter
muss nicht nur damit rechnen, sondern weiß es auch, dass die Notsituation als unbeherrschbar
gelten kann: Beruflich und im alltäglichen Sozialverhalten für Schwangere. Dieser Kontext ist
so real, wie die Notsituation aus rein medizinischer Sicht weder durch die Schwangere und den
betroffenen Sicherheitsmitarbeiter beherrschbar ist.

Damit gilt:

Die Unterlassung der De-Eskalation der Notsituation ist die grundsätzliche Herbeiführung einer
nicht beherrschbaren Situation für das Leben zweier Menschen (Schwangere und deren Kind
im Bauch). Es ist also mit voller Absicht diese nicht beherrschbare Situation eingetreten, deren
Konsequenz auch das Ableben eines Menschen umfasst, da der Eskalierende die rein medizinischen
Zusammenhänge der Notsituation der Schwangeren nicht abbilden kann und geschweige
abbilden darf (Arzt ist ein geschützter Beruf) . Die Unterlassung ist niederträchtig und mus damit
niedere Gründe haben, die es zu ermitteln gilt.
Die Unterlassung ist niederträchtig und mus damit niedere Gründe haben, die es zu ermitteln gilt.

Wegen Ableben des Kindes der Schwangeren ist der vor Gericht zu vertretende Sachverhalt
der eines Mordes. Hätte dass Kind überlebt, muss der versuchte Mord vor Gericht angezeigt
werden.

Es ist zu prüfen, ob AWO und das Sicherheitsunternehmen als Beihelfer zum Mord einzustufen
sind, da AWO und Sicherheitsunternehmen die Tötung eines Menschen durch Mord
zugelassen und vor allem verwertet haben.

8) Das Ehe-Paar hat eine Staatsangehörigkeit. Das tot geborene Kind ist formal Deutsch.
Der Mord geschah auf deutschem Boden. Sollte das Ehe-Paar den Versuch der Klärung
von Mord erwägen, muss geprüft werden, ob eine Auslieferung des Mörders in das
Land, zu dem das Ehe-Paar die Staatsangehörigkeit hat, möglich ist, um dortiges
Recht anzuwenden, wenn - und das ist wichtig - das Kind, wäre es lebend geboren
und nicht ermordet worden - 2 Staatsangehörigkeiten bekommen hätte, also auch
die der Eltern.

Dem Ehe-Paar ist dringend anzuraten, die Klage auf Mord auch außerhalb des
deutschen Rechtsraumes auf Einhaltung von Menschenrechte prüfen zu lassen.
Es ist dabei zwingend zu beachten, das das deutsche Grundgesetz den Schutz von
Familie und Kindern nicht einschränkt, WENN die Betroffenen tatsächlich dem
BRD-Grundgesetz unterliegen.

Das Ehe-Paar muss zwingend Deutsche Staatsangehörigkeit bekommen, falls das
Ehe-Paar nicht in einem anderen Land Asyl sucht - z.B. USA - was anwaltlich
so zu prüfen ist, dass die massivste Schädigung durch Mord ein Asylgrund
für den Asylantrag z.B. in den USA ist.

Die Abschiebung des Ehe-Paares aus Deutschland wäre schon politisch nicht vertretbar.

Hinweis:

Der o.g. Fall ähnelt systemisch den Morden durch Auto-Raser in Berlin,
deren Mordabsichten gerade erneut revisioniert geprüft werden.

24.07.2019 unibe.ch

Das Oeschger-Zentrum für Klimaforschung an der Universität Bern teilt mit:

Die Datenanalyse zu Klimaverläufen der letzten 2000 Jahre

nutzt eine Datenbank des internationalen Forschungskonsortiums PAGES (Past Global Changes, www.pastglobalchanges.org),
die Klimadaten der vergangen 2000 Jahre sammelt, z.B. Daten über Baumringe, Eisbohrkerne, Seesedimente und Korallen.

wurde mit 6 verschiedenen statistischen Methoden vollzogen.

ergab einen Widerspruch zu der These der Kleinen Eiszeit der Jahre ca. 1300 bis 1850 in Europa und Nordamerika:

Die Daten zu dieser Eiszeit wurden nachträglich globalisiert modelliert. Die Analyse aller Daten aus der Datenbank
ergab: Die Eiszeit war keine globale Klimaschwankung. Analog wurde die mittelalterlichen Warmzeit der Jahre 700 bis
1400 untersucht: Auch diese Klimaveränderung war nicht global.

ergab, dass es in den letzten 2000 Jahren keine global gleichzeitig wirkende Klimaveränderung gab, außer genau eine:

Die aktuelle Erwärmungsphase, die im 20. Jahrhundert begann, findet bisher auf 98% der Erdoberfläche gleichzeitig
statt. Die Erwärmung ist die höchste und schnellste in den letzten 2000 Jahren. Anstelle zufälliger Klimaschwankungen
ist die Aktivität des Menschen zu berücksichtigen.

26.07.2019 faz.net

Im Zuge der Masseneinwanderung in die EU ist im Mittelmeer die Seenotrettung durch private Rettungsschiffe z.Z. eingestellt.

Nach dem Ertrinkungstod von mindestens 115 Menschen fordern Organisationen der Vereinten Nationen, die Seenotrettung
wiederaufzunehmen, wobei die Überführung von vor Libyen Geretteten nach Libyen in dortige Internierungslager zu
beenden ist.

27.07.2019 faz.net

US-Präsident Trump wird nun anstelle mexikanischer Finanzen die der US-Bürger und -Unternehmen verwenden:
2,5 Milliarden Dollar aus dem US-Bundeshaushalt des US-Verteidigungsministeriums werden umgeleitet, um
zwei Abschnitte in Arizona und New Mexico, in denen der Baubeginn unmittelbar bevorstehen soll, zu finanzieren.
Die Änderung des Verwendungszweckes des US-Militärhaushaltes wurde vom Obersten US-Gerichtshof (Supreme Court)
implementiert.

02.08.2019 INF-Vertragsende (ARD-Radio)

Der INF-Vertrag ist mit dem heutigen Tag Geschichte.

Die ARD thematisiert die Ursachen - u.a.

Das neue russische Raketensystem verletzte die nun nicht mehr geltenden
Limits der Reichweite. Diese Verletzung zum Zeitpunkt der Existenz
des INF-Vertrages gilt als ein Grund der USA, den Vertrag zu annullieren.

Die USA haben Beweise für den russischen Vertragsbruch vorgelegt, die
nicht vollständig veröffentlicht wurden. Öffentlich wurde z.B. :

Die Russen haben Raketen, die von einer nicht-mobilen Startbasis starten,
und über 2000 km fliegen. Diese Konstellation ist nur zum Testen der
Waffen erlaubt.

Die Russen haben Raketen, die von einer mobilen Startbasis starten,
und unter 500 km fliegen.

Unklar ist, ob für beide Konstellationen die gleiche Raketenart benutzt wird.
Man hätte also eine Verifizierung der Raketenart vollziehen müssen, um
dann den INF-Vertrag und oder die Technik anzupassen.
Diese Verifizierung wurde von den Vertragspartner nicht vollzogen.
Vielmehr hat jeder Vertragspartner auf seinen Behauptungen bestanden.

Hinweise:

Russland hat - abgesehen von der Modernisierung der Atom-Waffen -
ein neues Atomwaffen-Träger-System herstellen müssen:

Russland hat den Export eines russischen Raketen-Abwehrsystems an Syrien
und die Türkei vollzogen. Diese Länder sind instabil und dürfen
daher nicht befähigt werden, russische Waffen abzuschießen.

Syrien in ein islamischer Staat, der mit dem Iran u.a. die Liquidierung
Israels anstrebt. Damit das Verhältnis der USA und BRD etc. zu Israel
instabil bleibt, muss der Antisemitismus in der Region nachhaltig
implementiert sein. Syrien, Iran sind Bauernopfer der Russen.

Die Türkei als Mitglied der NATO hat ein gegnerisches Raketenabwehrsystem
gekauft: Von den Russen. Russland muss also verhindern, dass die NATO
mit russischer Technik russische Raketen abschießt.

Dass die Türkei mit dem Kauf der russischen Raketenabwehr faktisch
ein sinnloses NATO-Mitglied ist, hat Russland bezweckt. Und die NATO
hat das zugelassen, denn:

Im Zuge der Masseneinwanderung in die EU kann die Türkei die
EU erpressen - besonders Deutschland.

Die Türkei ist ein islamischer Gottesstaat, über den die Islamisierung
der EU vollzogen wird - besonders mit Hilfe der Deutschen.

Die Türkei nicht in die EU zu lassen, das ist aktuell.
Die Türkei aus der NATO zu schmeißen, wagt die NATO nicht, auch wenn
die USA gegenüber der Türkei Einschränkungen angekündigt haben.

Russland hat es auch wegen der Türkei geschafft, die deutschen Verhältnisse
nachhaltig zu destabilisieren. Zugleich hat Russland den Energiefluss
nach Deutschland von russischen Ressourcen abhängig gemacht - u.a.
mit massiver Hilfe des BRD-Kanzlers a.D. Schröder (SPD). Schröder ist
ebenfalls ein Bauernopfer - da lohnt sich die "persönliche Freundschaft"
von Putin mit Schröder.

Russland hat mit dem absehbaren Einzug des US-Präsidenten Trump gerechnet
und trotzdem die US-Wahlsysteme gehackt, was aber unnötig war:

Die US-Präsidentin-Kandidatin der Demokraten, Frau Clinton, hat ihre
Unfähigkeit klar und rechtzeitig bewiesen, als Clinton die Regierungsgeschäfte
mittels PRIVATEM E-Mail-Server und nicht mittels Regierungshardware nachhaltig
vollzogen hat und dabei erwischt wurde: Trump wurde so zum Sieg klar
verholfen. Der Verrat von Clinton konnte verwischt werden.

Die Republikaner an Russland zu binden, ist zwar extrem riskant, aber
wegen der persönlichen Eignung des US-Präsidenten Trump zwingend:
Die Kahlschlagabsichten, die Trump anstrebt, müssen rechtzeitig
bekannt sein. Vor allem, was China betrifft. Russland pokert also
extrem hoch.

Russland und China sind die Führungsmächte des weltweiten Kommunistenblockes.
China hat zwar nicht so viele Atomwaffen, wie die USA und Russland,
und lehnt daher die Teilnahme an einem INF-Vertrag ab, aber China
hat die USA und die EU - besonders die BRD - wirtschaftlich in der Zange.
Und das bereits lange bevor Trump an die Macht kam. - Die Dummheit
der US-Bevölkerung wird gnadenlos ausgenutzt.

China ist Warenlieferant an die USA und Geldgeber für Warenlieferungen
aus China in die USA. China hat dafür gewaltige Devisenvorräte.

Russland kann mit China wirtschaftlich nicht konkurrieren, hat aber
mehr Atomwaffenpotenzial und militärische Erpressungsmöglichkeit.
Russland poker extrem hoch. Die Kombination von Chinas Wirtschaftsmacht
mit russischer Militärmacht scheitert jedoch an dem Fakt, dass Kommunisten
sich sehr wohl gegenseitig die Augen auskratzen.

Russland kann also mit Waffengewalt z.B. die lokalen Bedingungen destabilisieren,
während China wirtschaftlich global gleichzeitig agiert.

Russland will Stellknöpfe flexibel stellen und pokert grundsätzlich extrem hoch.
Russland ist damit ein weltweit wichtiger Destabilisierungsfaktor.

Russlands Affektionen der Krim bzw. der Ost-Ukraine haben nur genau 1 Sinn:
Die Destabilisierung in der Region um die Ukraine und dem Zugang zum Meer.

Den Übergang der Krim und der Ost-Ukraine in den Bestand Russlands
hätte Russland erheblich einfacherer haben können: Die Ukraine muss
ihre Verfassung ändern und den Volksentscheid zum Austritt aus der
Ukraine implementieren. - Russland sieht in dieser Möglichkeit
eine völlig verrostete und bereits abgebrochene Stellschraube. Russland
pokert daher extrem aggressiv.

China, das im asiatischen Bereich militärisch auftritt, um Zugang
zu Gebieten und Rohstoffen zu erhalten, ist an den Instabilitäten
der EU und in den von Russland befeuerten internationalen Konflikten
nicht interessiert, wenn Chinas Wirtschaftsinteressen gefährdet
werden. China muss also anders als die Russen aber nicht weniger
aggressiv pokern, auch wenn es so aussieht, dass China z.B. in den
US-Bestreben, weltweite Handelsbeziehungen zu zersetzen, den
scheinbar ruhigeren Pol darstellt - mit Nichten !

China hat u.a. mit inneren Eskalationen der Planwirtschaft zu kämpfen,
u.a. mit der eigenen Unfähigkeit, die chinesische Sonderzone Hongkong
so zu verwalten, dass diese Zone als steuerbares Ablassventil
Chinas gilt. China steuert dort nicht, wenn die Regierungschefin
von Hongkong nicht gewillt ist, Eskalationen rechtzeitig zu
erkennen und zu verhindern. Die Massenproteste in Hongkong gegen
dessen Regierungschefin sind unerträglich und massiv destabilisierend
für China als Kommunistenstaat. China droht lieber, mit Militär
Hongkong zu befrieden, als Personal auszutauschen. ... Kommunisten
können nicht anders, weil sie extrem hoch pokern.

China und Russland pokern mit dem sachlich völlig ungeeigneten
nordkoreanischen Staatschef, der genau dann liquidiert werden müsste,
wenn Atomangriffe vor der Haustür der Russen und Chinesen
zu erwarten sind. Diese Angriffe sind bereits real zu erwarten,
trotzdem zögern Russland und China. Sie pokern extrem hoch.

Mit anderen Worten:

Es ist nicht das Ziel, dass die USA und Russland nun auf Teufel
komm raus Mittelstrecken-Atomwaffen modernisieren dürfen.
Die USA tun das ja bereits seit 2017. Trotzdem gibt es per
Luft- und Unterwasserabschuss vom Atomwaffen genügend
Potenzial. Der Ausbau der Mittelstreckenraketen bedeutet
nicht, dass die Russen und USA an einen lokal-gewinnbaren
Atomkrieg glauben: Nordkorea wird zum weltweiten Fiasko,
davon zeugen Aussagen der USA ganz klar.

Ziel ist es, Atomwaffen als Mittel des Pokerns zu benutzen, in dem
resultierende Konflikte in keinem Fall zum Atomwaffeneinsatz führen.
(Schon deswegen ist Nordkorea ein Bauernopfer, so lange das
zahm bleibt. Und Syrien hat das Potenzial, US-Ressourcen in
Sachen Israel zu binden, wobei die Situation in Afghanistan,
die die Russen mit verursacht haben, nicht mehr russisches
Problem sondern eine russische Stellschraube ist).

Die Formen des Pokerns werden laufend angepasst, da man glaubt,
in der Lage zu sein, Konflikte zu berechnen und zu steuern.
Die Krim, Ukraine, Afghanistan, Israel, Palästina, Iran, Syrien
und Massenflucht etc. zeigen aber, dass selbst die UNO mit
dem UN-Sicherheitsrat nur blanker Witz sind. Russen und
USA pokern aktiv, der Rest der Welt parasitiert selbst oder wird
zersetzt. In der BRD führt das u.a. zur Ausrichtung auf
braune Traditionen der Gesellschaft - offener Faschismus.

Die Radikalisierung der BRD kann allerdings EU-weit
aus den Gleisen kommen, wenn sich z.B. französische
"Gelbwesten" mit radikalen Deutschen zusammentun
und sich so assimilieren. Denn diese Strömungen sind im
Europa-Parlament nur vermittelt, aber nicht reinrassig
vertreten. Wenn sie es werden, wird das Pokern der
Russen, China und USA erheblich erschwert. Die BRD
führt die EU mit Einverständnis aller EU-Staaten:
Die EU-Kommission wird nun endlich deutsch geführt.
Die EU ist politisch wirtschaftlich deutsch dominiert.
Es lohnt also, dass braunes Denken im EU-Parlament
klar Platz findet und bisher nach außen als andersdenkend
Gleichgesinnte enttarnt. - Nur eine Frage der Zeit.

Es ist davon auszugehen, dass weder Russland noch China etc.
in der Lage sind, die Ergebnisse des Pokerns steuern zu
können, wenn keine Systemänderung stattfindet, die
auch Russland und China betreffen. Die Kommunisten
müssen, um zu überleben, ihr imperiales System grundlegend
systemisch ändern. - Das haben Kommunisten bisher noch
nie getan, ohne in eine andere Daseinsform der Diktatur zu gelangen.

Russland weiß, dass der US-Präsident Trump manipulierbar ist
und sich seine Welt konstruiert, in der z.B. Nachhaltigkeit ein
Fremdwort ist, wenn es um den Blick über den US-Tellerrand
geht.

So wie Russland weiß auch China, dass Trump ein Volltrottel ist,
dessen Elefanten-Porzellan-Intelligenz allerdings gezähmt werden
muss. Ergo halten sich die Chinesen wirtschaftlich erst einmal zurück,
denn es wäre sinnlos, anders zu handeln, da die USA von China
bereits nachhaltig abhängig SIND und bleiben müssen. Trump darf
sich austoben und dabei die innenpolitische Stabilität der USA massiv
gefährden - diese Stellschraube rostet z.Z., da Eskalationen
sich zwar ankündigen, aber eben immer nur die Spitze des wachsenden
Eisbergens zu sehen ist, der die USA umschließt, dem Land, wo sich
die Bevölkerung mit vollem Stolz auf Waffenbesitzrecht langsam
selbst umnietet und dabei - so wie Trump - zuschaut.

Die global-lokale Destabilisierung der Russen und Chinesen ist
ein Pokern am Rande des Abgrundes. Beide Ländern wissen,
dass z.B. die USA und die BRD wirtschaftlich abhängige Staaten
sind und diese Staaten nicht mehr in der Lage sind, das
zu ändern, ohne Systemänderungen zu vollziehen. - Auch Trump
wird diese Änderungen verhindern.

Die BRD hat den lange schwelenden Migrationskonflikt
konsequent so ausbrechen lassen, dass die EU nachhaltig erpressbar ist.
Deshalb haben die Türken das russische Raketen-Abwehr-System
erhalten: Zwei Fliegen mit 1 Klappe in der EU.
Instabilität der EU in Sachen Migration.
Verlust des NATO-Partners Türkei, der die Migration in der
EU als Mittel zur Erpressung vor allem der BRD benutzen kann.
Diese Stellschrauben polieren die Russland mit höchstem Eifer.

Die USA schüren die Konflikte in Afghanistan und um Israel,
da der US-Präsident es nicht anders KANN - die Russen sind
davon zu recht überzeugt. Und auf Trump als Stellschraube
verzichten die Russen nicht - auch hier wird wie der Teufel
jeder Rost weggeputzt.

China hat die Stellschraube Finanzkrise in der EU verschlafen,
also einrosten und abbrechen lassen, obwohl damit klar war, dass
China diese Chance, Zonen der EU aus der EU rauszubrechen,
in dem massives Finanzinvest in Krisenzonen wie Griechenland
erfolgt, um dort eine china-abhängige Wirtschaft parallel
zu Eurozone zu implementieren, nie wieder bekommen KANN.
Russland als Ersatz geht nicht, da die russische Wirtschaft
nicht stabil ist, denn Russland lässt sich z.B. wegen der
Ukraine und der Krim lieber sanktionieren und wartet
darauf, dass der Schaden der EU aus den Sanktionen diese
annullieren lässt: Die EU-Front bröckelt und legalisiert damit
die Affektionen der Krim und der Ost-Ukraine - Pokern
lohnt sich also manchmal.

10.08.2019 Schulchaos in Berlin (ARD-Radio)

In Berlin ist die Schulpflicht in 2 Jahren nicht mehr durchsetzbar, da das
Land Berlin bisher nicht genügend Schulplätze für Erstklässler hat.

Berlin will daher Container, Holzbauten, Schulausbauten und Schulneubauten
durchführen, die in 2 Jahren vollzogen sein müssen. Diese Vorhaben
sind wegen kommunalem Personalmangel bisher nicht vollziehbar.

Schulplatzmangel herrscht in allen Schularten. Ein Bezirk, der z.T.
Überschuss an Schulplätzen hat, ist Berlin-Neukölln.

Eine Qualitätskommission soll Defizite im Vollzug des Schulunterrichtes
finden: Ressourcen-Nutzung prüfen.

Hinweis:

Berlin-Neukölln und -Kreuzberg stehen nicht nur synonym für ausgeprägte
Parallelgesellschaften: Es sind soziale System-Brennpunktzonen (u.a.
Slum-Zonen).

Nicht nur wegen den o.g. Systemschwierigkeiten im z.Z. von den Christjudenablegern
SPD und Grüne regierten Berlin, die mit den Kommunisten als Partner die Sau
raus lassen, ist ein Verlassen der Ostzonen dringend angeraten. Diese o.g.
Systemschwierigkeiten werden nicht gelöst, da die Herbeiführung dieser Schwierigkeiten
Absicht und u.a. blanke Gier sind, so dass nur die Ausrottung der regierenden Eliten,
die sich in Berlin ablösen, also der Systemwechsel, nachhaltig Änderungen bedingen
können, aber nicht werden: Es ist nicht zu erwarten, dass die in der Ostzone
beliebte AfD und deren Partner anders regieren würden: AfD und Co. sind
bereits christjüdisch assimiliert, auch wenn öffentlich der Hass und Neid
zwischen Parteien, die gern AfD-Massen direkt binden würden, vorgegaukelt werden.
AfD-Anhänger werden gnadenlos christjüdisch verwertet, um Änderungen
im Dasein der Anhänger zu bedingen, die durch eine notwendige Radikalisierung
der Bevölkerung in das reichsnational-völkische Imperium "EU" unter Führung
der Deutschen unumkehrbar einzuverleiben sind. Die AfD ist eine Zwischenstufe
der Zersetzung in Deutschland, das - wie die EU - eine braune Zukunft hat,
deren Basen auch im elitären Christjudentum der EVP (Volksparteien der
christjüdischen Elite im EU-Parlament, dass auch faschistische Strömungen
wie die des deutschen elitären Christjudentums ein Platz bietet, auch
wenn assimilierte Strömungen nicht direkt in der EVP gebunden sind) liegen.

Dass Kommunisten und SPD an der Zersetzung des deutschen Stammes traditionell
beteiligt sind, wird klar, wenn man sich an die Zusammenarbeit der SPD und
Kommunisten am Ende der Weimarer Republik und deren Übergang in das
rechtsnational-völkische Imperium "Drittes Reich" erinnert, deren
Konsequenz u.a. die Ausrottung der Juden im Reich war. SPD und Kommunisten
waren unfähig, dem Nationalsozialismus nachhaltig Widerstand zu leisten, denn
u.a. die Zersetzung der Daseinsbedingen das deutschen Stammes waren ohne
Systemwechsel nicht mehr umkehrbar. - Kommunisten von heute lassen die Sau
im Bereich Bildung in Berlin raus und arbeiten mit der SPD zusammen ....
klar, wohin das nicht führt: Zum nachhaltigen Widerstand gegen elitäres
Christjudentum und Partner wie z.B. AfD.

In Berlin sind die Kommunisten von einer hessischen Seilschaft unterlaufen:
Senatsposten der Linken sind u.a. in hessischer Hand.

15.08.2019 morgenpost.de

Die von der berliner Bildungsverwaltung herausgegebene Anzahl bis 2022 nicht verfügbarer Schulplätze wurde von
der Chefin der berliner Bildungsverwaltung, Bildungssenatorin Sandra Scheeres, nun aktualisiert: Z.Z. sind es nur
9500 Schulplätze aller Art. Im Abgeordnetenhaus bedauerte die Bildungssenatorin, dass die berliner Bildungsverwaltung
die Eltern verunsichert hat.

15.08.2019 insm-bildungsmonitor.de

"Der INSM-Bildungsmonitor 2019
Wo stehen die Bundesländer beim Bildungscheck?

Welches Bundesland hat das beste Bildungssystem? Wer hat sich verbessert? Wo gibt es in Kindergarten,
Schule, Lehre und Hochschule Änderungsbedarf? All das können Sie auf dieser und den nachfolgenden Seiten
erfahren. Hier werden die wichtigsten Ergebnisse des Bildungsmonitors 2019 vorgestellt. In die seit 2004
jährlich erstellte Studie fließen 93 Indikatoren ein. Das reicht von der Zahl der Schulabbrecher pro
Bundesland bis zur Zahl der frisch gekürten Doktoren, die von einer Universität kommen.

Der INSM-Bildungsmonitor zeigt, inwieweit das Bildungssystem eines Bundeslandes zum Wachstum und Wohlstand
der Wirtschaft beiträgt. Die Zahlen kommen von verschiedenen statistischen Einrichtungen wie beispielsweise
den Statistischen Landesämtern und werden in Punkte umgerechnet. Die Daten stammen zumeist aus dem Jahr
2016 und 2017."

...

15.08.2019 zeit.de

Bildungsmonitor 2019 der arbeitgebernahen Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) - u.a.

Die Untersuchung geht der Frage nach, welchen Beitrag das Bildungssystem zur Sicherung des Wohlstands leistet und inwieweit
Teilhabe- und Aufstiegschancen eröffnet werden.

Der Monitor stellt anhand von 93 Indikatoren ein Ranking der BRD-Bundesländer auf. Untersucht wird zum Beispiel,
wie viel Geld ein Bundesland pro Schüler ausgibt, wie das zahlenmäßige Verhältnis zwischen Lehrern und Schülern
ist, oder wie hoch der Anteil jüngerer Lehrer ist. Verglichen werden Schul- und Azubi-Abbrecherquoten und
Testergebnisse in Lesen und Mathe.

In Deutschland ist die Schulabbrecherquote innerhalb eines Jahres von 5,7 auf 6,3 % und unter Ausländern sogar von 14,2 auf
18,1 % gestiegen.

Unter den ausländischen Schülerinnen und Schülern liegt der Anteil der Schulabbrecher

in Thüringen bei fast 47 %.

in Sachsen-Anhalt bei 40 %.

in Hamburg bei 12 %.

in Hessen bei 10 %.

16.08.2019 zeit.de

Die US-Regierung hat in Anwendung eines Gesetzes von 1997 über eine "sichere und hygienische" Unterbringung von
Migrantenkindern deren Versorgung so ausgelegt und angewendet, dass ein US-Berufungsgericht (2. Instanz) nun festgelegt hat:

Migrantenkinder in US-Auffanglagern haben Anspruch auf Seife und saubere Bettwäsche.

Es sei von grundlegender Bedeutung für die Sicherheit von Kindern, dass diese genug zu essen und sauberes Wasser zu
trinken hätten, in sauberen Einrichtungen mit Badezimmern untergebracht seien, "Seife und Zahnpasta" hätten
und ausreichend schlafen könnten.

Das o.g. Urteil wurde nötig, da in den USA Migrantenkinder gezwungen waren, in überfüllten Einrichtungen auf dem Boden zu
schlafen, ohne Zugang zu angemessener Gesundheitsversorgung oder Nahrung und unter schlechten sanitären Bedingungen.

22.08.2019 berliner-zeitung.de

Studie des Forschungsinstitut Pestel zum Thema Sozialer Wohnungsbau in BRD - u.a.

Im Jahr 2007 gab es 2 Millionen Sozialwohnungen.

Es wird vermutet, dass Ende 2019 noch 1,3 Millionen Sozialwohnungen in der BRD verfügbar sind, weil seit 2011 rund 500.000
Wohnungen mehr aus dem Sozialwohnungsbestand rausgefallen sind, als neue Sozialwohnungen geschaffen wurden.

Um den Stand von 2007 spätestens 2030 zu erreichen, müssen 155.000 Sozialwohnungen pro Jahr geschaffen werden, davon

80.000 Neubauten.

75.000 Modernisierungen.

26.08.2019 Protestwähler im Osten der BRD (ARD-Radio)

Im Zuge der auch kurz bevorstehenden Landtagswahlen in Teilen des Ostens
der BRD thematisiert die ARD das potenzielle Wahlverhalten der Ostdeutschen
bezüglich der AFD.

Als Gäste:

Politologe, aus Leipzig stammend, verheiratet nach Westen und tätig im Westen.

TAZ-Schreiber, aus Berlin Ost stammend.

Theologe und Bürgerrechtler, aus Meißen stammend, ehemals CDU-Mitglied.

Angesprochene Themen sind u.a.:

TAZ-Schreiber

Die DDR war kein antifaschistisches Land. Daher wählen Ossis auch stramm rechts.
Politiker sollten Lösungen liefern.

DDR-Flüchtlinge wurden von der BRD mit offenen Armen empfangen.

Demokraten aus dem Osten werden zu wenig gewürdigt, um die Opferrolle der
Menschen im Osten unwirksam machen zu können.

Theologe und Bürgerrechtler

Es gibt im Osten nicht mehr Rechtsextreme als im Westen.
Der Westen kann seine bürgerliche Mitte wegen dessen Zufriedenheit besser
mobilisieren. Im Westen ist die bürgerliche Mitte in der Lage, gegen die
Rechtsaußen stehenden Verderber der Gesellschaft mobil zu werden. Aus der
DDR sind massenweise Menschen in den Westen abgewandert. Daher kann es im
Osten nicht genügend an o.g. bürgerliche Mitte geben.

Wer in die Rechte Ecke abgleitet und die Grundfeste der demokratischen Ordnung
angreift, MUSS politisch bekämpft werden.

Die BRD-West hat im Zuge der Wirtschaft mittels Marshall-Plan die Demokratie und
den Wohlstand für des gesamte Bevölkerung implementiert. Im Osten wurde die
Demokratie mit Deindustrialisierung bis hin zur Niedrigrente implementiert.

Wer AfD wählt, wählt national-radikal völkisch.

Der Osten muss auch sozial-psychologisch betrachtet werden: Die DDR war ein
Konstrukt von Sinn und Sicherheit. Das Konstrukt ging mit der DDR unter.

Der Vermögensübergang aus der DDR-Wirtschaft in die BRD-Wirtschaft wurde
auch durch Eliminierung der Betriebs- und Kombinatsführungen und des
ökonomischen und technischen Personal im DDR-Unternehmen vollzogen:
Entlassungen.

Der Osten hat Menschen, die mangels Bildung im Bereich Politik, Ästhetik,
Kultur und Muse nicht in der Lage sind, die BRD als politische Ordnung
zu verstehen und daher anzunehmen. Dieser Mangel ist in Sachsen
strukturell vorhanden. Mit der Äußerung von Biedenkopfs, Sachsen ist
Immun gegen Rechtsextremismus, hat Biedenkopf sehr viel Schaden angerichtet.

AfD-Wähler sind entweder sozial abgehängt oder in der kulturellen Stabilität
beschädigt. Im Osten sind AfD-Wähler beides.

Politologe

Rechtsaußen wird gesellschaftlich und politisch im Osten mehr als im Westen
akzeptiert. Besonders Männer ab 50 Jahren aufwärts sind AfD-Wähler in
Sachsen. Dieser Überschuss existiert, weil die Jungen und Menschen, die
Widerspruch leisten könnten, den Osten verlassen haben, weil dort besonders
Männer rechtsorientiert sind. Zu diesen die DDR verlassenden Menschen gehört
der Politologe selbst, der nicht in rechtsorientiertem Umfeld leben will.
Rechtsaußen in der DDR betrifft männliche Geburten der 70-ger Jahren, für
die bereits ab den 80-ger Jahren in der DDR klar war, dass eine von dem
sich als antifaschistisch bezeichnenden Staat, dessen Antifaschismus
hohl war, parallele Gesellschaftsform sich bildet. In der BRD der 90-ger Jahre
liefen dann prügelnde Rechte durch die Straßen im Osten. Diese Art
von Gesinnung ist heute überproportional im Osten zu finden - vor allem
Männer als AfD-Wähler. Das AfD-Problem ist Osten ist vor allem ein Problem
von rechtsradikalen männlichen Menschen im Osten: Gäbe es diese nicht,
wäre das AfD-Problem geringer. Diese Menschgruppe sind die im Osten
gebliebenen Menschen, die also nicht in den Westen gegangen sind.
Diese Menschengruppe ist großteilig gebildet und sozial so statuiert,
dass keine soziale Abgehängtheit vorhanden ist. Die Gesinnung dieser
Menschengruppe ist aus der DDR her historisch gewachsen.

Wer AfD wählt, wählt den Systemwechsel.

Die in der DDR erlebte Zwangskollektivierung der Bevölkerung führt zum Defizit
im Umgang mit Parteien und Kirche.

Der Beitritt der DDR zur BRD war bezüglich Erwartungen der Ostbürger
NIE erfüllbar. Die DDR-Bürger waren selbst dran schuld, dass in den
5 Jahren nach Einführung der Westwaren in den Läden, wo die Ostwaren
verdrängt wurden, der Kauf nur von Westwaren den Niedergang der
ostdeutschen Warenherstellung bewirkt hat.

Der Vermögensübergang aus der DDR-Wirtschaft in die BRD-Wirtschaft
hat Zahlungen von Entschädigungen verhindert, die anstelle der
Überganges für den Verbleib in der Ost-Wirtschaft gezahlt hätten
werde können: Entschädigung für nicht zurückgegebenes Vermögen
aus der DDR-Wirtschaft.

In den 90-ger Jahren haben die Sachsen einen Fürsprecher der
Treuhandanstalt, Biedenkopf, mehrheitlich gewählt.
Die Sachsen haben gehofft, das Schlaraffenland irgendwann
zu finden.

Die DDR-Bürger sind in das Sozialsystem der BRD eingewandert.

Die aktuelle Einwanderung in das Sozialsystem der BRD darf nicht
verwendet werden, um Flüchtlinge und Migranten auszugrenzen.
Ansonsten wäre das Rassismus.

Die NPD ist in der AfD aufgegangen: Die NPD-Strömung ist die größte
der AfD.

Die AfD ist ein Unfall im Osten.

Hinweise:

Die ARD-Sendung liefert eine Gesinnungsdiskussion über die Ost-Zone und deren
Berechtigung und Dasein. Interessant sind nicht die Plattheiten der
Möchtegern-Demokraten - z.B. eines Ossis, der in den Westen verduftet ist,
sich für clever hält und die Ossis nun beurteilt.
Es geht in den Ausschnitten um bewusste Entgleisungen der Diskutanten im
Verhalten und Auffassungen zum Osten, wobei die AfD als Trittbrett und
Mittel zum Zweck benutzt wird.

Die Auszüge umfassen nur Kernaussagen, damit auch die Infiltration der
Diskutanten sichtbar wird - u.a. Stigmatisierung der Ost-Zone.

Das eigentlich Fatale an der z.T. geheuchelt-verlogenen Diskussion ist
der Umstand, dass es Ostbürger gibt, die tatsächlich davon überzeugt
sind, dass der Gang zur Wahlurne einen Machtwechsel bewirkt, der zu
Gunsten der Wähler vollzogen wird. - Diese Einbildung hat bisher
in den deutschen Diktaturen, und Deutsche kennen NUR diese
Daseinsform, noch nie zur Veränderung ohne Verwertung der
Wähler geführt.

Natürlich ist dieser fatale Umstand NICHT in der ARD-Sendung thematisiert
worden.

Biedenkopf war Christjude (CDU).

Das DDR-Sozialsystem z.B. Rente wurde im Beitritt der DDR zur BRD abgewickelt
und zugleich in eine Struktur gepresst, die in das BRD-West-System passt.
Dabei kam es zu systemischen z.T. sehr tiefen Schnitten, die z.B. im Bereich
der DDR-Elite von der BRD-West-Elite durch z.T. Liquidation und Strafe
politisch-finanziell vollzogen wurde: Der offene Hass der BRD-West gegen
Bundesbürger aus der ehemaligen DDR war z.T. unfassbar (z.B. der Hass
des Rentenlügners Blühm (CDU)).

Das Rentenrecht und die Systemklagen zum Thema DDR-Beitritt sind klare
Anzeichen für den offenen Faschismus, in den das Beitrittsgebiet mit
dem Beitritt zur BRD gewechselt hat.

Es gab keine Vereinigung und auch keine Wiedervereinigung, da das
BRD-Recht auf diese Art der Einverleibung des Ostens nicht ausgerichtet
war.

Flüchtlinge aus der DDR haben ihre Rentenansprüche nach dem Fremdenrecht
der BRD konvertiert bekommen, um dann mit dem Beitritt der DDR zur BRD
als DDR-Bürger normiert zu werden, obwohl die DDR vor dem Beitritt
per Flucht verlassen wurde (als wäre man also nie geflüchtet).

Die Beitritts-Analogie zur aktuellen Einwanderung in die Sozialsysteme der BRD
gibt es objektiv nicht. Der Versuch, Beitritt der DDR und Einwanderung
in die DDR zu vermischen, ist eine Radikalisierung mit Mitteln der
Infiltration zum Zweck der Spaltung, also offener Faschismus.

Nicht nur die AfD bedient sich solcher Mittel.

01.09.2019 www.berlin.de/sen/soziales/themen/soziale-sicherung/grundsicherung-fuer-arbeitssuchende-hartz-iv/av-wohnen/

Berliner Senat - Kosten der Unterkunft und AV-Wohnen

"AV Wohnen

Am 1. Januar 2019 ist in Berlin die überarbeitete Fassung der Ausführungsvorschriften zur Gewährung von Leistungen
gemäß § 22 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und §§ 35 und 36 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (AV Wohnen)
in Kraft getreten. Die AV Wohnen regelt, welche Kosten für die Unterkunft und Heizung im Rahmen der Grundsicherung
für Arbeitsuchende, Sozialhilfeempfangende sowie für Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz übernommen werden, welche Kosten als angemessen gelten und welche Verfahren zur
Senkung der Kosten angewendet werden."

...

"1. Angemessenheit von Miet- und Heizkosten

Die Angemessenheit der Kosten für die Unterkunft (Bruttokaltmiete = Nettokaltmiete plus kalte Betriebskosten) und der
Kosten für die Heizung werden getrennt voneinander beurteilt. Es gibt also Richtwerte für Bruttokaltmieten und Grenzwerte
für die Heizkosten. Abgesehen von klar definierten Sonderfällen darf bei Abschluss von neuen Mietverträgen keiner der
beiden Werte überschritten werden.

2. Wirtschaftlichkeit der Gesamtaufwendungen

Bei bereits bestehenden Mietverträgen werden in einem sogenannten Wirtschaftlichkeitsvergleich die Gesamtaufwendungen
für Bruttokaltmiete und Heizung betrachtet. Kostensenkungsverfahren wegen nicht angemessener Miet- und Heizkosten
werden nur dann veranlasst, wenn die zulässigen Gesamtaufwendungen für Bruttokaltmiete und Heizkosten inklusive eines
Umzugsvermeidungszuschlags sowie ggf. inklusive eines Härtefallzuschlags überschritten werden. Dadurch werden Umzüge
verhindert, die wirtschaftlich keinen Sinn ergeben.

3. Sonderregelungen für den Sozialen Wohnungsbau

Bei Sozialwohnungen des 1. Förderweges können die Richtwerte für Bruttokaltmieten um maximal zehn Prozent
überschritten werden.

Werden die Kosten einer Wohnung im Sozialen Wohnungsbau nach einem Kostensenkungsverfahren nicht mehr
vollständig vom Sozialamt oder Jobcenter übernommen, können die Mieterinnen und Mieter im sozialen Wohnungsbau
einen Mietzuschuss beantragen.

4. Bestandsschutz

Mieten, die vor Inkrafttreten der neuen AV Wohnen als angemessen eingeordnet wurden, behalten diese Einordnung.
Auch die bisherigen Härtefallregelungen bleiben erhalten.

5. Sonderregelungen für die Neuanmietung von Wohnraum

Bei der Neuanmietung von Wohnraum durch Wohnungslose oder von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen können
die Richtwerte für Bruttokaltmieten um bis zu zwanzig Prozent überschritten werden."

...

01.09.2019 vom Autor dieser Dokumentation

Berliner Senat

Der Berliner Senat bietet einen Flyer zur AV-Wohnen zum Stand 01.01.2019 zum Download an.
Der Flyer informiert NICHT über konkrete Grenzen für zulässigen Gesamtaufwendungen und Härtefälle.

www.berlin.de/jobcenter-tempelhof-schoeneberg/ueber-uns/2019_final_flyer_kdu.pdf

Der Berliner Senat bietet die AV-Wohnen als Rechtsvorschrift des Bundeslandes Berlin mit dem Stand 7. Dezember 2018
zur Ansicht an.

www.berlin.de/sen/soziales/themen/berliner-sozialrecht/kategorie/ausfuehrungsvorschriften/av_wohnen-571939.php

Der Berliner Senat bietet die AV-Wohnen als Rechtsvorschrift des Bundeslandes Berlin mit dem Stand 1. Januar 2019
NICHT zur Ansicht an.

Berliner Mieterverein

Der Berliner Mieterverein bietet einen Flyer zur AV-Wohnen zum Stand 01.01.2019 zum Download an.
Der Flyer informiert auch über konkrete Grenzen für zulässigen Gesamtaufwendungen und Härtefälle.

www.berliner-mieterverein.de/downloads/fl136-tabellen-119.pdf

08.09.2019 sueddeutsche.de

Griechenland verlangt von der EU, die in Griechenland untergebrachten 9600 Flüchtlinge unter 17 Jahren abzuholen und in
der EU zu verteilen. In Griechenland sind z.Z. 24.000 Flüchtlinge untergebracht.

11.09.2019 zeit.de

Israel-Palsästina-Krieg

Der Judenstaat Israel wird, wenn der aktuelle israelische Premierminister Netanjahu wiedergewählt wurde, das Jordantal Israel so
einverleiben, dass alle jüdischen Siedlungen im Jordantal sowie das "nördliche Tote Meer" annektiert werden.

Der aktuelle israelische Premierminister Netanjahu erwägt, diese Methode der Einverleibung für alle jüdischen Siedlungsgebiete in
Westjordanlands zu vollziehen.

Die Vereinten Nationen betrachten die Siedlungen des Judenstaates Israel im Westjordanland als illegal, das bis zu 90%
Gebietsfläche von Israelis besiedelt wurde.

In den Siedlungen im besetzten Westjordanland und in dem von Israel annektierten Ost-Jerusalem leben mehr als 0,6 Millionen
Israelis neben 3 Millionen Palästinensern.

Die Europäische Union werde keine Änderungen der vor 1967 bestehenden Grenzen anerkennen, die nicht zwischen beiden Seiten
vereinbart worden seien, sagte ein Sprecher der EU-Außenbeauftragten Federica Mogherini. Die israelische Siedlungspolitik und
Siedlungstätigkeit sind nach dem Völkerrecht illegal und untergraben die Bemühungen um eine Zweistaatenlösung mit
dauerhaften Frieden.

17.09.2019 welt.de

Im Zuge der Masseneinwanderung in die EU

wurden in 2019 bisher rund 400.500 Asylanträge gestellt (11% mehr als im gleichen Zeitraum im Jahr 2018).

18.09.2019 welt.de

Dachverband der Tafeln in BRD stellt fest:

Die bundesweit erste Tafel wurde 1993 in Berlin gegründet.

Bundesweit gibt es derzeit 947 Tafeln mit 60.000 Mitarbeitern. 90 Prozent der Mitarbeiter engagieren sich ehrenamtlich.

61% der Helfer sind Frauen.

63% der Helfer sind Senioren.

20% der Helder sind Bedürftige oder frühere Bedürftige.

6% der Helfer sind unter 30 Jahre alt.

Die Tafeln nutzen jährlich ca. 265.000 Tonnen Lebensmitteln, die ansonsten weggeworfen werden würden.
In der BRD werden jährlich 18 Millionen Tonnen Lebensmittel weggeworfen.

Die Tafeln sind im Bereich Kühlfahrzeuge und Lagerkapazitäten unterfinanziert.

Dachverband der Tafeln in BRD - Verbandschef Jochen Brühl stellt fest:

In 2018 stieg die Anzahl der

Nutzer der Tafeln (Lebensmittel) um 10% auf ca. 1,65 Millionen.

Rentner als Nutzer der Tafeln (Lebensmittel) um 20%.

Kinder und Jugendliche als Nutzer der Tafeln (Lebensmittel) um 10% (50.000 Kinder).

Z.Z. gibt es 500.000 Kinder und Jugendliche, die die Tafeln nutzen.

Z.Z. sind 20% der Tafelnutzer Flüchtlinge (in 2018 waren es 26%).

Die beiden wichtigsten Gründe, die Tafeln zu nutzen, sind niedrige Renten und Langzeitarbeitslosigkeit.
"Diese Entwicklung ist alarmierend - Altersarmut wird uns in den kommenden Jahren mit einer Wucht überrollen,
wie es heute der Klimawandel tut." In Deutschland werden Kinder "systematisch" vernachlässigt, das Bildungssystem
ist eines der "undurchlässigsten" aller Staaten der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung.'
Notwendig sind "tief greifende Reformen" und "verbindliche, ressortübergreifende Ziele" zur Armutsbekämpfung.

28.09.2019 gegen-hartz.de

Anpassung der Ausführungsvorschrift Wohnen (AV-Wohnen) in Berlin ab 01.10.2019

Zuschüsse für einkommensschwache Haushalte.

Heizkosten unter Nutzung des bundesweiten Heizspiegels.

Bruttokaltmiete unter Nutzung des Mietspiegel Berlin Mai 2019. Die sich daraus ergebende Bruttokaltmiete
steigt z.B. um 31 Euro, wenn 1 Person einen energetisch sanierten Wohnraum angemietet darf.

Im Mai 2019 gab es in Berlin rund 325.000 Bedarfsgemeinschaften Hartz 4.

28.09.2019 www.heizspiegel.de/heizkosten-pruefen/heizspiegel/
www.heizspiegel.de/heizkosten-verstehen/hartz-iv/
www.heizspiegel.de/heizkosten-pruefen/kommunaler-heizspiegel/kommunaler-heizspiegel-deutschlandkarte/

"Der Heizspiegel für Deutschland bietet bundesweite Vergleichswerte für Ihre Heizkosten und Ihren Heizenergieverbrauch."
...
Beispiel für eine durchschnittliche 70 Quadratmeter große Wohnung im Mehrfamilienhaus, Abrechnungsjahr 2017.

Kosten Verbrauch CO2
Erdgas ca. 790 Euro 88%
Heizöl ca. 750 Euro 84%
Fernwärme ca. 895 Euro 100%"
...
"Sind Ihre Heizkosten zu hoch? Prüfen Sie mit dem Heizspiegel -Flyer Ihren Verbrauch - und finden Sie Sparmöglichkeiten.!"
...
www.heizspiegel.de/fileadmin/hs/heizspiegel_2018/Heizspiegel-fuer-Deutschland-2018.pdf
www.heizspiegel.de/heizkosten-pruefen/archiv-heizspiegel-nach-gebaeudebaujahr/

...
"Stellungnahme von co2online zur Verwendung von Heizspiegeln im Bereich des SGB

Immer wieder nutzen Jobcenter und Sozialämter den Heizspiegel, um die Angemessenheit der Heizkosten von
Haushalten zu prüfen. Heizspiegel-Herausgeber co2online wendet sich gegen diese Praxis. Denn der Heizspiegel
eignet sich nicht zur Prüfung der Heizkosten von Wohnungen.'

...

"Das Bundessozialgericht hat im Juli 2009 die Heizspiegel von co2online zur Beurteilung der Heizkosten von
Empfänger*innen des Arbeitslosengeldes II ("Hartz IV") herangezogen (Urteil vom 2. Juli 2009, Az.: B 14 AS
36/08). Seitdem nutzen Leistungsträger - zum Beispiel Jobcenter oder Sozialämter - die Heizspiegel als
Prüfwerkzeug, um die Angemessenheit von Heizkosten zu beurteilen. Dabei werden die Heizkosten einer Wohnung
mit den Werten eines "Kommunalen Heizspiegels" oder, wenn nicht vorhanden, des "Heizspiegels für Deutschland"
verglichen. Als Grenzwerte wurden im Urteil die Heizspiegel-Werte der Kategorie "zu hoch" (rote Spalte) benannt.
Überschreiten die tatsächlichen Heizkosten diesen Grenzwert, deuten Leistungsträger dies als Hinweis auf
Unangemessenheit. "Es obliegt in solchen Fällen dann dem Hilfesuchenden, konkret vorzubringen, warum seine
Aufwendungen für die Heizung über dem Grenzwert liegen, im jeweiligen Einzelfall aber gleichwohl noch als
angemessen anzusehen sind", lautet der Wortlaut des Urteils.

Die gemeinnützige co2online GmbH, Herausgeber der Heizspiegel, kritisiert diese Verwendung der Heizspiegel. Der
Zweck von Heizspiegeln ist es, den Heizenergieverbrauch und die Heizkosten eines Wohngebäudes einzustufen. Die
Einordnung eines Wohngebäudes in eine der vier Kategorien (niedrig, mittel, erhöht, zu hoch; 10-40-40-10 Prozent)
erlaubt Rückschlüsse auf den wärmetechnischen Zustand des Hauses. Zum individuellen Heizverhalten der
Bewohner*innen einer Wohnung liefert diese Einstufung keine Aussage.

Heizspiegel sind grundsätzlich nur für zentral beheizte Wohngebäude und das Abrechnungsjahr anwendbar, das über
den Vergleichswerten im Heizspiegel ausgewiesen ist. Sie eignen sich nicht, um einzeln beheizte Wohnungen
einzustufen und die tatsächlichen Heizkosten einer Wohnung zu bewerten. Zudem sind die Werte nicht auf
Energieträger übertragbar, die im Heizspiegel nicht ausgewiesen werden."

02.10.2019 zeit.de

Im Zuge der Masseneinwanderung in die EU sind

seit Seit Anfang 2014 mindestens 15.000 Menschen bei der Flucht über das Mittelmeer umgekommen.

in 2018 insgesamt 2.277 Tote und Vermisste gezählt worden.

in 2019 bisher über 1000 Menschen ertrunken.

08.10.2019 faz.net

Syrien-Türkei-Krieg

Die USA ändern die Teilnahme der USA am Konflikt der Türkei mit Syrien:

Die USA ziehen Truppen aus dem Gebiet in Syrien ab, um der Türkei für eine erneute Okkupation des Nordens von
Syrien, wo die Kurden ihr Gebiet haben, Platz zu machen.

Die USA werden im Auftrag von US-Präsident Trump die türkische Wirtschaft und Währung so beeinflussen, dass
die Türkei verheerende Tatsachen erleben wird, wenn die Türkei im Norden Syriens ungezwungene oder unnötige
Kampfhandlung vollziehen.

Die USA werden den Konflikt Türkei mit Syrien und dortigen Kurden mit Geld und Waffen beeinflussen.

Die Türkei wird erneut in das Kurdengebiet im Norden Syriens einmarschieren, um die dortigen YPG-Kurdenmilizen,
die die Türkei als Terroristen ansieht, auszurotten.

08.10.2019 vom Autor dieser Dokumentation

Laut ARD-Radio hat Syrien angekündigt, die türkische Invasion militärisch mit allen Mitteln abzuwehren.

Im Kurdengebiet (Kurdistan) im Norden Syriens sind Tausende Kämpfer des IS interniert und werden von
den Kurden bewacht (YPG-Kurdenmilizen). Die YPG-Kurdenmilizen haben einen wichtigen Anteil an
der Liquidation des IS (Islamischer Staat) in dessen Gebiete in Syrien. Der Anteil wurde mit militärischer
Unterstützung durch die USA möglich, die Truppen im Kurdengebiet hatten.

Die Türkei wird Kurdistan zum Aufnahmelager der syrischen Flüchtlinge machen, so dass die Türkei
sich von der Flüchtlingswelle mehr und mehr befreien kann. Da die Türkei von der EU Geld erhält, um
Flüchtlinge nicht nach Europa durchdringen zu lassen, finanziert die EU mit diesem Geld die Annexion
von Kurdistan und Dezimierung der Kurden. Die EU ist damit Kriegsteilnehmer.

Kriegsgegner der Kurden sind nun Syrien selbst, Russland, die Türkei und die EU.

Es ist zu erwarten, das Kurdistan liquidiert wird, da Russland mit der Türkei zusammenarbeitet.

Syrien wird zur Quelle des zu erwartenden Krieges gegen Israel, wobei dann die BRD und USA Krieg
führen werden: Syrien wird den andauernden Stellvertreterkrieg nicht überleben können: Die Auswanderung
von Syrern in die Türkei bzw. nach Europa wird final, so dass Russland auch über diesen Hebel die Schwächen
der EU nachhaltig steuern und verwerten kann.

Die Liquidierung von Israel wird keineswegs Frieden in dieser - dann allerdings atomar verseuchten - Region
bringen, da der Judenhass der Teilnehmer der Vorkriege, also Syrien selbst, Russland, die Türkei und die EU,
nur ein Instrument ist: Es geht um Ressourcen dieser Region, die neu aufgeteilt wird.

In der BRD ist die christjüdische Politik ganz klar antisemitisch, da die Innenverhältnisse in der BRD Judenhass
ebenfalls zum Ziel haben und die Einwanderungspolitik im Ergebnis wie dem aus o.g. Syrienkrieg die
Radikalisierung der Deutschen so beschleunigt hat, dass diese nicht mehr umkehrbar ist. Deutschland ist bereits
jetzt ein faschistischer Staat und als solcher der Hauptakteur in der Masseneinwanderung wegen Krieg in Syrien,
denn die EU steht faktisch unter deutsch-imperialer Führung.

Das Zündeln der vielen Konfliktherde wird umschlagen, wenn keine Systemänderungen erfolgen. Für diese
bedarf es allerdings keine Versager wie "Freitag für Zukunft", assimilierte AfD, NPD oder Kommunisten. Das elitäre
Christjudentum und deren Assimilierte werden nicht freiwillig gehen. Es bedarf also mehr als nur
Anstand ... Das wird für die BRD extrem schwer, denn Deutsche sind nachweislich bar jeder Eigenschaft
eines Volkes z.B. dessen Eigenschaften des Zusammenhaltes.

11.10.2019 faz.net

Am 30.06.2019 gab es in der BRD im gewerblichen ca. 6,74 Millionen Beschäftigte mit einem Verdienst von bis zu 450 Euro
(Minijob), davon

58,7% Frauen.

0,955 Millionen Ausländer.

11.10.2019 zeit.de

Im Zuge des durch einen bewaffneten Mann in Halle / Saale vollzogenen aber erfolglosen Beschusses einer Synagoge in Halle hatte
der Täter in einem nahe gelegenen Dönerladen eine 40 Jahre alte Frau sowie einen 20 Jahre alten Mann erschossen und 2 weitere
Personen bei der Täterflucht verletzt. Die betroffene Synagoge hatte zu dem Zeitpunkt keinen Polizeischutz, konnte aber baulich das
Eindringen des Täters verhindern. Die Synagoge wurde durch unregelmäßige Streifenfahrten der Polizei gesichert.
Der Täter ist gefasst und muss sich Vorwürfen des zweifachen Mordes und siebenfachen Mordversuches stellen.

In Sachsen-Anhalt werden nun Synagogen und Moscheen von der Polizei permanent bewacht.

12.10.2019 faz.net

Türkei-Syrien-Krieg

Die Türkei hat syrisches Gebiet annektiert und dabei 415 feindliche Kämpfer getötet.

Laut den Vereinten Nationen flohen 100.000 Menschen vor den dortigen Kämpfen.

Für den Fall, dass sich das türkische Militär bei seinem Vorgehen gegen die Kurden-Miliz YPG und das von ihr geführte
Rebellenbündnis SDF "nicht an die Regeln halten", lässt US-Präsident Donald Trump Strafmaßnahmen vorbereiten.

16.10.2019 zeit.de

Krieg Türkei - Syrien

Russland und Iran unterstützen den syrischen Machthaber Baschar Al-Assad, wobei Russland in Syrien Krieg gegen die
Rebellen führt.

Die Türkei unterstützt die Rebellengruppen Syriens.

Die Kurden im Nordsyrien kooperieren mit dem syrischen Machthaber Baschar Al-Assad, so dass dieser Militär in Nordsyrien
stationieren kann, um den Angriff der Türken abzuwehren.

Kriegsgegner sind nun: Türkei und Rebellen gegen Syrien mit Russland mit Kurden des Nordsyrien.

Syrien wird territorial z.Z. von folgenden Militärmächten kontrolliert:

Islamischer Staat (IS).
Rebellen.
Kurden.
Syrien.
Türkei.
Israel.

Syrien und Russland streben an, den Krieg Syriens im Norden Syriens gegen die Türkei zu verhindern. Russland wird diesen
Krieg nicht zulassen.

Die humanitäre Hilfe in der Region der Kurden ist nach Angaben der kurdischen Selbstverwaltung komplett eingestellt worden.

Seit Beginn der türkischen Offensive ab 09.10.2019 hat die BRD folgende Konsequenzen gezogen:

Nur neue Exporte von deutschen Waffen in die Türkei, die diese im Krieg in Syrien verwenden kann, werden nicht genehmigt.
Ansonsten bleibt alles beim Alten: Weder eingeschränkt noch annulliert.

Der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan stellt fest:

Der deutschen Außenminister Heiko Maas hat keine Ahnung von Politik: "Wenn Du etwas von Politik verstehen würdest, würdest du
nicht so sprechen". Maas ist ein "politischer Dilettant". "Da kommt der deutsche Außenminister - ein Mann, der seine Grenzen nicht
kennt - und sagt: Wir werden der Türkei keine Waffen verkaufen. Wir sind am Ende", spottete Erdogan. Nicht er, sondern Maas,
Deutschland, werde verlieren.

In 2012 hatten auf Vorschlag Russlands die syrischen Truppen Nordsyrien verlassen, so dass dort die Kurden unter Führung
der Partei der Demokratischen Union (PYD) eine eigene Verwaltung aufgebaut haben.

17.10.2019 dradio.de

Türkei-Syrien-Krieg

Die USA und die Türkei fordern die kurdische YPG-Miliz auf, aus Nordsyrien abzuziehen. Dafür haben die Kurden 120 Stunden
Zeit, wobei die Türkei die Kriegshandlungen solange unterbricht. Sollten ALLE Kurden abgezogen sein, beendet die Türkei die
Kriegshandlung in Nordsyrien. Die USA verzichten vorerst auf eine Sanktionierung der Türkei.

20.10.2019 nzz.ch

Im BRD-Bundesland Berlin wird für ca. 1,5 Millionen der in Berlin 1,9 Millionen verfügbaren Wohnungen das Recht bezüglich
Entgelt für Mietsache (monatliche Netto-Kalt_Miete) verändert: Ab Anfang 2020

gelten ab 2020 bis 2024 folgende Konditionen für Wohnungen, die

vor dem 1. Januar 2014 erstmals bezogen wurden:

Es werden Konditionen, die am Stichtag 18. Juni 2019 verfügbar waren, angewendet: An diesem Tag verfügbaren Höchststände
an Netto-Kalt-Mieten sind ab Anfang 2020 relevant.

Die Veränderung der Mietentgelte (Netto-Kalt-Miete) gelten ab 2020 bis 2024 (Veränderungszeitraum).

Der Vermieter, der im Veränderungszeitraum eine Wohnung erneut vermietet, muss die kostenseitige Überschreitung des
o.g. Höchststandes aus dem Gewinn der Vermietung finanzieren. Zusätzlich werden tatsächliche Kosten nur dann als
Mietentgelt wirksam, wenn die tatsächlichen Kosten eine gesetzliche Obergrenze nicht überschreitet. Diese gesetzliche
Obergrenze normiert die Mietkosten nach Ausstattung und dem Baujahr der Wohnung. Kosten über dieser Obergrenze sind
aus dem aus dem Gewinn der Vermietung finanzieren.

ab dem 1. Januar 2014 erstmals bezogen wurden:

Mietentgelte für staatlich geförderte Sozialwohnungen, Wohnungen in Heimen und Neubauwohnungen werden abweichend
geregelt.

ist eine Absenkung von Mitentgelten mit Wuchereigenschaft auf die zulässige Höchstmiete möglich.

sind vom Vermieter die wegen Inflation auftretenden Kostenerhöhungen

in den Jahren bis 2019 aus dem Gewinn der Vermietung zu finanzieren.

in den Jahren ab 2020 aus dem Gewinn der Vermietung zu finanzieren, wenn die Kosten mehr als 1,3% der bisherigen
Kosten betragen, da das Mietentgelt wegen Inflation max. um 1,3% erhöht werden darf.

kann eine erneute Vermietung, die bisher weniger als 5 Euro pro Quadratmeter betrug, mit moderater Steigerung der Miete
erfolgen.

dürfen Kosten der Modernisierung wegen Energiebilanz oder Barrierefreiheit auf den Mieter umgelegt werden, wobei Kosten
über 1 Euro pro Quadratmeter aus dem Gewinn der Vermietung zu finanzieren sind. Zugleich darf nur dann modernisiert
werden, wenn der Staat (das Bundesland Berlin) zugestimmt hat.

23.10.2019 sueddeutsche.de

Türkei - Syrienkrieg

Die Türkei verlängert die Waffenruhe um 150 Stunden.

Russland und die Türkei werden gemeinsam Patrouillen in der von der Türkei annektieren Zone im Norden Syriens einsetzen.

Die USA teilen mit, dass kurdische Kriegsgegner der Türken die o.g. Zone verlassen haben.

Russland geht nun davon aus, dass die Türkei die Kriegshandlungen beendet.

Nach UN-Angaben sind aus der o.g. Zone inzwischen mehr als 176.000 Menschen, davon 80.000 Kinder, vertrieben worden.

23.10.2019 morgenpost.de

Berlin - Senat beschließt Gesetz zum Mietendeckel

Aus Sicht des Senats wird wegen der extremen Wohnungsnot in einem überhitzten Markt die im Bürgerlichen Gesetzbuch BGB
vorgesehene Vertragsfreiheit verletzt, weil die Mieter keine andere Wahl haben, als auch überhöhten Mietforderungen
zuzustimmen. In dieser Lage könne das Land eingreifen und Miethöhen durch das öffentliche Recht festlegen.
Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher (Linke) geht davon aus, dass im Falle von Verfassungsklagen die
Verfassungsrichter entscheiden werden, bevor die ersten Mietabsenkungsanträge zu bearbeiten sind.

Wird das Gesetz auch vom Abgeordnetenhaus beschlossen, wollen Opposition und Branchenverbände gegen das Gesetz klagen.
Als erstes werden wohl die Verfassungsgerichte in Bund und Land über Normenkontrollklagen entscheiden. Dabei geht es
darum, ob Berlin als Land wirklich die Kompetenz hat, Mietpreise per Gesetz festzuschreiben. Sollte Berlin gewinnen,
werden Klagen gegen die einzelnen Regelungen des Mietendeckel-Gesetzes erwartet.

Voraussichtlich zum 01.03.2020 tritt das Gesetz zum Mietendeckel in Kraft.

Folgende Mietobergrenzen für Netto-Kalt in Euro pro Quadratmeter bei erneuter Vermietung gelten in den nächsten 5 Jahren - u.a.:

Baujahr bis 1918

mit Sammelheizung und Bad 6,45 Euro, maximal 7,74 Euro.
mit Sammelheizung und ohne Bad 5,00 Euro, maximal 6 Euro.
ohne Sammelheizung und ohne Bad 3,92 Euro, maximal 4,70 Euro.

Baujahr 1919 bis 1949

mit Sammelheizung und Bad 6,27 Euro, maximal 7,52 Euro.
mit Sammelheizung und ohne Bad 5,22 Euro, maximal 6,26 Euro.
ohne Sammelheizung und ohne Bad 4,59 Euro, maximal 5,51 Euro.

Baujahr 1950 bis 1964

mit Sammelheizung und Bad 6,08 Euro, maximal 7,30 Euro.
mit Sammelheizung und ohne Bad 5,62 Euro, maximal 6,74 Euro.
ohne Sammelheizung und mit Bad 5,62 Euro, maximal 6,74 Euro.

Baujahr 1965 bis 1972

mit Sammelheizung und Bad 5,95 Euro, maximal 7,14 Euro.

Baujahr 1973 bis 1990

mit Sammelheizung und Bad 6,04 Euro, maximal 7,25 Euro.

Baujahr 1991 bis 2002

mit Sammelheizung und Bad 8,13 Euro, maximal 9,76 Euro.

Baujahr 2003 bis 2013

mit Sammelheizung und Bad 9,80 Euro, maximal 11,76 Euro.

Baujahr ab 2014

es gibt keinen Mietendeckel

Billigste Wohnungen sind

Baujahr bis 1918

ohne Sammelheizung und ohne Bad 3,92 Euro, maximal 4,70 Euro.

Baujahr 1973 bis 1990

mit Sammelheizung und Bad 6,04 Euro, maximal 7,25 Euro.

Teuerste Wohnungen sind Baujahr 2003 bis 2013

mit Sammelheizung und Bad 9,80 Euro, maximal 11,76 Euro.

Bei Überschreitung der o.g. Maximalwerte und den nachfolgenden Regelungen wird von einer Wuchermiete ausgegangen.

Einbindung des Mietspiegels

Anhand der im Mietspiegel benannten Wohnlage sind Zu- und Abschläge zu o.g. Mietgrenzen möglich:

einfache Wohnlage: 0,28 Euro abziehen.
mittlere Wohnlage: 0,09 Euro abziehen.
gute Wohnlage: 0,74 Euro draufschlagen.

Einbindung der Ausstattung

Anhand der Ausstattung sind Zuschläge zu o.g. Mietgrenzen möglich:

Wenn mindestens 3 der nachfolgenden Ausstattungen

barrierefrei erreichbarer Aufzug,
Einbauküche,
hochwertige Sanitärausstattung,
hochwertige Bodenbeläge,
ein Energieverbrauch von unter 120 Kilowattstunden pro Quadratmeter im Jahr,

dann Aufschlag von 1,00 Euro.

Einbindung einer Mindestmiete

Wenn eine Wohnung zuletzt für weniger als 5,02 Euro vermietet wurde, muss der nächste Mieter den Aufschlag von
1,00 Euro zahlen.

Einbindung von Ein- oder Zweifamilienhäuser

10% der Miet laut o.g. Mietgrenze sind auf die Miete aufzuschlagen.

Einbindung von Modernisierungen

Eine Modernisierung, die nicht beim Staat zuvor angezeigt werden, ist eine Ordnungswidrigkeit.
Soll ein Zuschlag auf die Miete wegen Modernisierung erfolgen, muss der Staat die Modernisierung erlaubt haben.
Ziel ist es, den Mietzuschlag durch eine staatliche Förderung der Modernisierungskosten des Vermieters zu ersetzen.

Einbindung Inflationsausgleich für Vermieter

2020 bis 2021 entfällt.
ab 2022 möglich: Max. 1,3% des Netto-Kalt.

Einbindung von Beschaffungskosten des Erwerbs eines zu vermietenden Objektes (Vermieterkosten des Erwerbes)

Das Risiko des Erwerbes geht wegen nicht ausreichender Erzielung von Rendite ab dann voll zu Lasten des Vermieters,
wenn die realen Beschaffungskosten durch Miete, die vom Mietendeckel-Gesetz normiert ist, nicht refinanziert
werden können, so dass dann ev. der Verkauf des Mietobjektes erfolgen muss (Vermieter-Wechsel).

Einbindung von Wohnungen mit Baujahr ab 2014: Es gibt keinen Mietendeckel.

Dachgeschosswohnungen auf Altbauten gelten üblicherweise als Neubauten.

Einbindung von Staffelmietverträgen

Staffelmietverträge sind bezüglich Höhe der Mietentgelte nichtig, wenn die o.g. Mietgrenze und deren Regelungen verletzt werden.

Einbindungen von bereits ausgesprochenen Mieterhöhungen

Mieterhöhungen nach den 18.06.2019 sind auf Einhaltung des Mietendeckels und dessen Regeln zu prüfen.
Mieterhöhungen bis zum 18.06.2019 sind als Teil der Miete auf Einhaltung des Mietendeckels und dessen Regeln zu prüfen.

Mietsenkung wegen Wuchermiete

Der Mieter kann bei festgestellter Wuchermiete die Zwangssenkung des Mietentgeltes auf die nach Gesetz zulässige Höhe
beantragen (Antragstellung bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung), frühestens 9 Monate nach Inkrafttreten des
Gesetzes.

Der Mieter kann wegen mangelnder wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit zur Erbringung des Mietentgeltes KEINE
Minderung der Miete beantragen (ev. dann Umzug in billigere Wohnung).

Hinweispflicht des Vermieters an den Mieter

Senkung der Miete: keine Pflicht.

Bekanntgabe der aktuellen Mietobergrenze: Ab 2 Monate nach Inkrafttretung des o.g. Gesetzes.

Gesetzesverletzungen sind Ordnungswidrigkeiten, die mit einem Bußgeld von bis zu 500.000 Euro bestraft werden können.

Vollzug des Mietendeckels

Die Bezirke überwachen die grundsätzliche Einhaltung des Gesetzes.

Die landeseigene Investitionsbank soll Sanierungen genehmigen, über wirtschaftliche Härtefälle bei den Vermietern entscheiden und
in solchen Fällen Mietzuschüsse für Mieter zahlen.

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung bearbeitet die Anträge auf Mietsenkung.

27.10.2019 dradio.de

Im Gebiet des von Russland kontrollierten Teil Syriens konnten die USA eine Luftangriff auf das Versteck des IS-Führers al-Bagdadi
vollziehen. Al-Bagdadi tötete sich und Familienmitglieder selbst. DNA-Untersuchungen ergaben, dass der Tote tatsächlich al-Bagdadi
ist. Das Versteck lag im Nordwesten Syriens. Die USA und Russland hatten keine Verluste.

Idlib ist die letzte Rebellenhochburg des IS in Syrien.

05.11.2019 nzz.ch

BRD-Verfassungsgericht normiert das Sanktionsrecht im SGB-II-Bereich, z.B.

Der Gesetzgeber darf erwerbsfähigen Hartz-IV-Beziehern zumutbare Mitwirkungspflichten zur Überwindung der eigenen
Bedürftigkeit auferlegen, die Sanktion einschliesst.

Absenkung des ALG-II-Regelsatzes um 30% soll eine abschreckende Wirkung ausüben, wenn keine aussergewöhnlicher Härte
bedingt wird.

Absenkung des ALG-II ist verfassungswidrig, wenn das grundrechtlich gewährleistete Existenzminimum unterschritten wird.

Absenkung des ALG-II ist unzulässig, sobald der sanktionierte Bezüger die Mitwirkungspflichten wieder erfüllt,
oder sich ernsthaft und nachhaltig dazu bereit erklärt, den Pflichten nachzukommen.

05.11.2019 bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2019/bvg19-074.html

'Sanktionen zur Durchsetzung von Mitwirkungspflichten bei Bezug von Arbeitslosengeld II teilweise verfassungswidrig

Pressemitteilung Nr. 74/2019 vom 5. November 2019

Urteil vom 05. November 2019
1 BvL 7/16

Der Gesetzgeber kann die Inanspruchnahme existenzsichernder Leistungen an den Nachranggrundsatz binden, solche Leistungen also
nur dann gewähren, wenn Menschen ihre Existenz nicht selbst sichern können. Er kann erwerbsfähigen Bezieherinnen und Beziehern
von Arbeitslosengeld II auch zumutbare Mitwirkungspflichten zur Überwindung der eigenen Bedürftigkeit auferlegen, und darf die
Verletzung solcher Pflichten sanktionieren, indem er vorübergehend staatliche Leistungen entzieht. Aufgrund der dadurch entstehenden
außerordentlichen Belastung gelten hierfür allerdings strenge Anforderungen der Verhältnismäßigkeit; der sonst weite
Einschätzungsspielraum des Gesetzgebers ist hier beschränkt. Je länger die Regelungen in Kraft sind und der Gesetzgeber damit deren
Wirkungen fundiert einschätzen kann, desto weniger darf er sich allein auf Annahmen stützen. Auch muss es den Betroffenen möglich
sein, in zumutbarer Weise die Voraussetzungen dafür zu schaffen, die Leistung nach einer Minderung wieder zu erhalten.

Mit dieser Begründung hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts mit heute verkündetem Urteil zwar die Höhe einer
Leistungsminderung von 30 % des maßgebenden Regelbedarfs bei Verletzung bestimmter Mitwirkungspflichten nicht beanstandet.
Allerdings hat er auf Grundlage der derzeitigen Erkenntnisse die Sanktionen für mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt, soweit die
Minderung nach wiederholten Pflichtverletzungen innerhalb eines Jahres die Höhe von 30 % des maßgebenden Regelbedarfs übersteigt
oder gar zu einem vollständigen Wegfall der Leistungen führt. Mit dem Grundgesetz unvereinbar sind die Sanktionen zudem, soweit
der Regelbedarf bei einer Pflichtverletzung auch im Fall außergewöhnlicher Härten zwingend zu mindern ist und soweit für alle
Leistungsminderungen eine starre Dauer von drei Monaten vorgegeben wird. Der Senat hat die Vorschriften mit entsprechenden
Maßgaben bis zu einer Neuregelung für weiter anwendbar erklärt.

Sachverhalt:

1. Nach § 31 Abs. 1 SGB II verletzen erwerbsfähige Empfänger von Arbeitslosengeld II, die keinen wichtigen Grund für ihr Verhalten
darlegen und nachweisen, ihre Pflichten, wenn sie sich trotz Rechtsfolgenbelehrung nicht an die Eingliederungsvereinbarung halten,
wenn sie sich weigern, eine zumutbare Arbeit, Ausbildung, Arbeitsgelegenheit oder ein gefördertes Arbeitsverhältnis aufzunehmen,
fortzuführen oder deren Anbahnung durch ihr Verhalten verhindern oder wenn sie eine zumutbare Maßnahme zur Eingliederung in
Arbeit nicht antreten, abbrechen oder Anlass für den Abbruch gegeben haben. Rechtsfolge dieser Pflichtverletzungen ist nach § 31a
SGB II die Minderung des Arbeitslosengeldes II in einer ersten Stufe um 30 % des für die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person
maßgebenden Regelbedarfs. Bei der zweiten Pflichtverletzung mindert sich der Regelbedarf um 60 %. Bei jeder weiteren wiederholten
Pflichtverletzung entfällt das Arbeitslosengeld II vollständig. Die Dauer der Minderung beträgt nach § 31b SGB II drei Monate.

2. Das zuständige Jobcenter verhängte gegen den Kläger des Ausgangsverfahrens zunächst eine Sanktion der Minderung des
maßgeblichen Regelbedarfes in Höhe von 30 %, nachdem dieser als ausgebildeter Lagerist gegenüber einem ihm durch das Jobcenter
vermittelten Arbeitgeber geäußert hatte, kein Interesse an der angebotenen Tätigkeit im Lager zu haben, sondern sich für den
Verkaufsbereich bewerben zu wollen. Nachdem der Kläger einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein für eine praktische
Erprobung im Verkaufsbereich nicht eingelöst hatte, minderte das Jobcenter den Regelbedarf um 60 %. Nach erfolglosem Widerspruch
erhob er Klage vor dem Sozialgericht. Dieses setzte das Verfahren aus und legte im Wege der konkreten Normenkontrolle dem
Bundesverfassungsgericht die Frage vor, ob die Regelungen in § 31a in Verbindung mit § 31 und § 31b SGB II mit dem Grundgesetz
vereinbar seien.

Wesentliche Erwägungen des Senats:

I. Die zentralen Anforderungen für die Ausgestaltung der Grundsicherungsleistungen ergeben sich aus der grundrechtlichen
Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG. Der Gesetzgeber
verfügt bei den Regeln zur Sicherung des menschenwürdigen Existenzminimums über einen Gestaltungsspielraum.

Die eigenständige Existenzsicherung des Menschen ist nicht Bedingung dafür, dass ihm Menschenwürde zukommt; die
Voraussetzungen für ein eigenverantwortliches Leben zu schaffen, ist vielmehr Teil des Schutzauftrags des Staates aus Art. 1 Abs. 1
Satz 2 GG. Das Grundgesetz verwehrt dem Gesetzgeber jedoch nicht, die Inanspruchnahme sozialer Leistungen zur Sicherung der
menschenwürdigen Existenz an den Nachranggrundsatz zu binden, solche Leistungen also nur dann zu gewähren, wenn Menschen ihre
Existenz nicht selbst sichern können. Damit gestaltet der Gesetzgeber das Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG aus.

Der Nachranggrundsatz kann nicht nur eine Pflicht zum vorrangigen Einsatz aktuell verfügbarer Mittel aus Einkommen, Vermögen
oder Zuwendungen Dritter enthalten. Das Grundgesetz steht auch der gesetzgeberischen Entscheidung nicht entgegen, von denjenigen,
die staatliche Leistungen der sozialen Sicherung in Anspruch nehmen, zu verlangen, an der Überwindung ihrer Hilfebedürftigkeit
selbst aktiv mitzuwirken oder die Bedürftigkeit gar nicht erst eintreten zu lassen. Solche Mitwirkungspflichten beschränken allerdings
die Handlungsfreiheit der Betroffenen und müssen sich daher verfassungsrechtlich rechtfertigen lassen. Verfolgt der Gesetzgeber mit
Mitwirkungspflichten das legitime Ziel, dass Menschen die eigene Hilfebedürftigkeit insbesondere durch Erwerbsarbeit vermeiden
oder überwinden, müssen sie dafür auch geeignet, erforderlich und zumutbar sein.

Der Gesetzgeber darf verhältnismäßige Mitwirkungspflichten auch durchsetzbar ausgestalten. Er kann für den Fall, dass Menschen eine
ihnen klar bekannte und zumutbare Mitwirkungspflicht ohne wichtigen Grund nicht erfüllen, belastende Sanktionen vorsehen, um so
ihre Pflicht zur Mitwirkung an der Überwindung der eigenen Hilfebedürftigkeit durchzusetzen. Solche Regelungen berücksichtigen die
Eigenverantwortung, da die Betroffenen die Folgen zu tragen haben, die das Gesetz an ihr Handeln knüpft.

Entscheidet sich der Gesetzgeber für die Sanktion der vorübergehenden Minderung existenzsichernder Leistungen, fehlen der
bedürftigen Person allerdings Mittel, die sie benötigt, um die Bedarfe zu decken, die ihr eine menschenwürdige Existenz ermöglichen.
Mit dem Grundgesetz kann das dennoch vereinbar sein, wenn diese Sanktion darauf ausgerichtet ist, dass Mitwirkungspflichten erfüllt
werden, die gerade dazu dienen, die existenzielle Bedürftigkeit zu vermeiden oder zu überwinden. Es gelten jedoch strenge
Anforderungen der Verhältnismäßigkeit. Der sonst bestehende weite Einschätzungsspielraum des Gesetzgebers ist enger, wenn er auf
existenzsichernde Leistungen zugreift. Je länger eine solche Sanktionsregelung in Kraft ist, umso tragfähigerer Erkenntnisse bedarf es,
um ihre Eignung, Erforderlichkeit und Angemessenheit zu belegen.

Bei der Ausgestaltung der Sanktionen sind zudem weitere Grundrechte zu beachten, wenn ihr Schutzbereich berührt ist.

II.1. Die Regelungen staatlicher Sozialleistungen sind mit dem Grundgesetz vereinbar, soweit sie erwerbsfähige Erwachsene zu einer
zumutbaren Mitwirkung verpflichten, um ihre Hilfebedürftigkeit zu überwinden oder zu verhindern.

Der Gesetzgeber verfolgt mit den in § 31 Abs. 1 SGB II geregelten Mitwirkungspflichten legitime Ziele, denn sie sollen Menschen
wieder in Arbeit bringen. Diese Pflichten sind auch im verfassungsrechtlichen Sinne geeignet, die erwähnten Ziele zu erreichen. Der
Gesetzgeber überschreitet auch nicht seinen Einschätzungsspielraum zur Erforderlichkeit, denn es ist nicht evident, dass weniger
belastende Mitwirkungshandlungen oder positive Anreize dasselbe bewirken könnten. Die Ausgestaltung der Mitwirkungspflichten ist
auch zumutbar. Der Gesetzgeber muss hier ? anders als im Recht der Arbeitsförderung ? keinen Berufsschutz normieren, denn das
Recht der Sozialversicherung und das Grundsicherungsrecht unterscheiden sich strukturell. Es ist daher nicht zu beanstanden, dass hier
andere als bislang ausgeübte und auch geringerwertige Tätigkeiten zumutbar sind. Darüber hinaus ist nicht erkennbar, dass eine der in
§ 31 Abs. 1 SGB II benannten Mitwirkungspflichten gegen das Verbot der Zwangsarbeit (Art. 12 Abs. 2 GG) verstoßen würde. Es ist
verfassungsrechtlich auch nicht zu beanstanden, wenn die Mitwirkungspflicht eine Erwerbstätigkeit betrifft, die nicht dem eigenen
Berufswunsch entspricht. In den allgemeinen Zumutbarkeitsregelungen, die auch für die Mitwirkungspflichten gelten, ist auch der
grundrechtliche Schutz der Familie (Art. 6 GG) berücksichtigt.

2. Die Entscheidung des Gesetzgebers, legitime Pflichten mit Sanktionen durchzusetzen, ist verfassungsrechtlich im Ausgangspunkt
nicht zu beanstanden, denn damit verfolgt er ein legitimes Ziel. Die hier zu überprüfenden gesetzlichen Regelungen genügen allerdings
dem in diesem Bereich geltenden strengen Maßstab der Verhältnismäßigkeit nicht.

a) Die in § 31a Abs. 1 Satz 1 SGB II normierte Höhe einer Leistungsminderung von 30 % des maßgebenden Regelbedarfs ist nach den
derzeitigen Erkenntnissen verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Zwar ist schon die Belastungswirkung dieser Sanktion
außerordentlich und die Anforderungen an ihre Verhältnismäßigkeit sind entsprechend hoch. Doch kann sich der Gesetzgeber auf
plausible Annahmen stützen, wonach eine solche Minderung der Grundsicherungsleistungen auch aufgrund einer abschreckenden
Wirkung dazu beiträgt, die Mitwirkung zu erreichen, und er kann davon ausgehen, dass mildere Mittel nicht ebenso effektiv wären.
Zumutbar ist eine Leistungsminderung in Höhe von 30 % des maßgebenden Regelbedarfs jedoch nur, wenn in einem Fall
außergewöhnlicher Härte von der Sanktion abgesehen werden kann und wenn die Minderung nicht unabhängig von der Mitwirkung der
Betroffenen starr drei Monate andauert.

aa) Der in § 31a Abs. 1 Satz 1 SGB II geregelten Leistungsminderung in Höhe von 30 % des Regelbedarfs ist im Ergebnis eine
generelle Eignung zur Erreichung ihres Zieles, durch Mitwirkung die Hilfebedürftigkeit zu überwinden, nicht abzusprechen. Der
gesetzgeberische Einschätzungsspielraum ist zwar begrenzt, weil das grundrechtlich geschützte Existenzminimum berührt ist. Doch
genügt die Annahme, die Sanktion trage zur Erreichung ihrer Ziele bei, den verfassungsrechtlichen Anforderungen, weil der
Gesetzgeber jedenfalls von einer abschreckenden ex ante-Wirkung dieser Leistungsminderung ausgehen kann. Zudem hat er
Vorkehrungen getroffen, die den Zusammenhang zwischen der Mitwirkungspflicht zwecks eigenständiger Existenzsicherung und der
Leistungsminderung zu deren Durchsetzung stärken.

Auch die Einschätzung des Gesetzgebers, dass eine solche Sanktion zur Durchsetzung von Mitwirkungspflichten erforderlich ist, hält
sich noch in seinem Einschätzungsspielraum. Die gesetzgeberische Annahme, dass mildere, aber gleich wirksame Mittel nicht zur
Verfügung stehen, ist hinreichend tragfähig. Es erscheint jedenfalls plausibel, dass eine spürbar belastende Reaktion die Betroffenen
dazu motivieren kann, ihren Pflichten nachzukommen, und eine geringere Sanktion oder positive Anreize keine generell gleichermaßen
wirksame Alternative darstellen.

Die Regelung verletzt insgesamt auch nicht die hier strengen Anforderungen der Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne.

bb) Hingegen genügt die weitere Ausgestaltung dieser Sanktion zur Durchsetzung legitimer Mitwirkungspflichten den
verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht. Die Vorgabe in § 31a Abs. 1 Satz 1 SGB II, den Regelbedarf bei einer Pflichtverletzung
ohne weitere Prüfung immer zwingend zu mindern, ist jedenfalls unzumutbar. Der Gesetzgeber stellt derzeit nicht sicher, dass
Minderungen unterbleiben können, wenn sie außergewöhnliche Härten bewirken, insbesondere weil sie in der Gesamtbetrachtung
untragbar erscheinen. Er muss solchen Ausnahmesituationen Rechnung tragen, in denen es Menschen zwar an sich möglich ist, eine
Mitwirkungspflicht zu erfüllen, die Sanktion aber dennoch im konkreten Einzelfall aufgrund besonderer Umstände unzumutbar
erscheint.

cc) Nach der hier vorzunehmenden Gesamtabwägung ist es auch unzumutbar, dass die Sanktion der Minderung des Regelbedarfs nach
§ 31a Abs. 1 Satz 1 SGB II unabhängig von der Mitwirkung, auf die sie zielt, immer erst nach drei Monaten endet. Der starr
andauernde Leistungsentzug überschreitet die Grenzen des gesetzgeberischen Gestaltungsspielraums. Da der Gesetzgeber an die
Eigenverantwortung der Betroffenen anknüpfen muss, wenn er existenzsichernde Leistungen suspendiert, weil zumutbare Mitwirkung
verweigert wird, ist dies nur zumutbar, wenn eine solche Sanktion grundsätzlich endet, sobald die Mitwirkung erfolgt. Die Bedürftigen
müssen selbst die Voraussetzungen dafür schaffen können, die Leistung tatsächlich wieder zu erhalten. Ist die Mitwirkung nicht mehr
möglich, erklären sie aber ihre Bereitschaft dazu ernsthaft und nachhaltig, muss die Leistung jedenfalls in zumutbarer Zeit wieder
gewährt werden. Auch hier ist der sonst weite Einschätzungsspielraum des Gesetzgebers begrenzt, weil die vorübergehende Minderung
existenzsichernder Leistungen im durch Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG grundrechtlich geschützten Bereich harte
Belastungen schafft, ohne dass sich die existenziellen Bedarfe der Betroffenen zu diesem Zeitpunkt verändert hätten.

b) Die im Fall der ersten wiederholten Verletzung einer Mitwirkungspflicht nach § 31a Abs. 1 Satz 2 SGB II vorgegebene Minderung
der Leistungen des maßgebenden Regelbedarfs in einer Höhe von 60 % ist nach den derzeit vorliegenden Erkenntnissen nicht mit dem
Grundgesetz vereinbar. In der Gesamtabwägung der damit einhergehenden gravierenden Belastung mit den Zielen der Durchsetzung
von Mitwirkungspflichten zur Integration in den Arbeitsmarkt ist die Regelung in der derzeitigen Ausgestaltung auf Grundlage der
derzeitigen Erkenntnisse über die Eignung und Erforderlichkeit einer Leistungsminderung in dieser Höhe verfassungsrechtlich nicht zu
rechtfertigen. Zwar ist es nicht ausgeschlossen, erneut zu sanktionieren, wenn sich eine Pflichtverletzung wiederholt und die
Mitwirkungspflicht tatsächlich nur so durchgesetzt werden kann. Doch ist die Minderung in der Höhe von 60 % des Regelbedarfs
unzumutbar, denn die hier entstehende Belastung reicht weit in das grundrechtlich gewährleistete Existenzminimum hinein.

aa) Der Gesetzgeber hat zwar Vorkehrungen getroffen, um zu verhindern, dass Menschen durch eine Sanktion die Grundlagen dafür
verlieren, überhaupt wieder in Arbeit zu kommen. Sie beseitigen aber die verfassungsrechtlichen Bedenken nicht. Der Gesetzgeber
kann sich bei der Minderung um 60 % des maßgebenden Regelbedarfs nicht auf tragfähige Erkenntnisse dazu stützen, dass die
erwünschten Wirkungen bei einer Sanktion in dieser Höhe tatsächlich erzielt und negative Effekte vermieden werden. Die Wirksamkeit
dieser Leistungsminderung ist bisher nicht hinreichend erforscht. Wenn sich die Eignung tragfähig belegen lässt, Betroffene zur
Mitwirkung an der Überwindung der Hilfebedürftigkeit durch Erwerbsarbeit zu veranlassen, mag der Gesetzgeber ausnahmsweise auch
eine besonders harte Sanktion vorsehen. Die allgemeine Annahme, diese Leistungsminderung erreiche ihre Zwecke, genügt aber
angesichts der gravierenden Belastung der Betroffenen dafür nicht. Es ist im Übrigen auch zweifelhaft, dass einer wiederholten
Pflichtverletzung nicht durch mildere Mittel hinreichend effektiv entgegengewirkt werden könnte, wie durch eine zweite Sanktion in
geringerer Höhe oder längerer Dauer.

Die Zweifel an der Eignung dieser Leistungsminderung in Höhe von 60 % des maßgebenden Regelbedarfs beseitigt die Regelung zu
möglichen ergänzenden Leistungen in § 31a Abs. 3 Satz 1 SGB II nicht, da ihre Ausgestaltung den verfassungsrechtlichen
Anforderungen nicht hinreichend Rechnung trägt.

bb) Im Übrigen ergeben sich auch bei der Minderung in Höhe von 60 % des Regelbedarfs nach § 31a Abs. 1 Satz 2 SGB II die
genannten Zweifel daran, dass die Sanktion auch in erkennbar ungeeigneten Fällen zwingend vorgegeben ist und unabhängig von jeder
Mitwirkung starr drei Monate andauern muss.

c) Der vollständige Wegfall des Arbeitslosengeldes II nach § 31a Abs. 1 Satz 3 SGB II ist auf Grundlage der derzeitigen Erkenntnisse
mit den verfassungsrechtlichen Maßgaben nicht vereinbar. Hier entfallen neben den Geldzahlungen für den maßgebenden Regelbedarf
hinaus auch die Leistungen für Mehrbedarfe und für Unterkunft und Heizung sowie die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und
Pflegeversicherung. Daher bestehen bereits Zweifel, ob damit die Grundlagen der Mitwirkungsbereitschaft erhalten bleiben. Es liegen
keine tragfähigen Erkenntnisse vor, aus denen sich ergibt, dass ein völliger Wegfall von existenzsichernden Leistungen geeignet wäre,
das Ziel der Mitwirkung an der Überwindung der eigenen Hilfebedürftigkeit und letztlich der Aufnahme von Erwerbsarbeit zu fördern.

aa) Auch gegen die Erforderlichkeit dieser Sanktion bestehen erhebliche Bedenken. Der grundsätzliche Einschätzungsspielraum des
Gesetzgebers ist hier eng, weil die Sanktion eine gravierende Belastung im grundrechtlich geschützten Bereich der menschenwürdigen
Existenz bewirkt. Er ist überschritten, weil in keiner Weise belegt ist, dass ein Wegfall existenzsichernder Leistungen notwendig wäre,
um die angestrebten Ziele zu erreichen. Es ist offen, ob eine Minderung der Regelbedarfsleistungen in geringerer Höhe, eine
Verlängerung des Minderungszeitraumes oder auch eine teilweise Umstellung von Geldleistungen auf Sachleistungen und geldwerte
Leistungen nicht genauso wirksam oder sogar wirksamer wäre, weil die negativen Effekte der Totalsanktion unterblieben.

bb) Schon angesichts der Eignungsmängel und der Zweifel an der Erforderlichkeit einer derart belastenden Sanktion zur Durchsetzung
der Mitwirkungspflichten ergibt sich in der Gesamtabwägung, dass der völlige Wegfall aller Leistungen auch mit den begrenzten
Möglichkeiten ergänzender Leistungen bereits wegen dieser Höhe nicht mit den hier strengen Anforderungen der Verhältnismäßigkeit
vereinbar ist.

Unabhängig davon hat der Gesetzgeber auch im Fall eines vollständigen Wegfalls des Arbeitslosengeldes II dafür Sorge zu tragen, dass
die Chance realisierbar bleibt, existenzsichernde Leistungen zu erhalten, wenn zumutbare Mitwirkungspflichten erfüllt werden oder,
falls das nicht möglich ist, die ernsthafte und nachhaltige Bereitschaft zur Mitwirkung tatsächlich vorliegt. Anders liegt dies, wenn und
solange Leistungsberechtigte es selbst in der Hand haben, durch Aufnahme einer ihnen angebotenen zumutbaren Arbeit ihre
menschenwürdige Existenz tatsächlich und unmittelbar durch die Erzielung von Einkommen selbst zu sichern. Wird eine solche
tatsächlich existenzsichernde und zumutbare Erwerbstätigkeit ohne wichtigen Grund verweigert, obwohl im Verfahren die Möglichkeit
bestand, dazu auch etwaige Besonderheiten der persönlichen Situation vorzubringen, kann ein vollständiger Leistungsentzug zu
rechtfertigen sein.

III. Bis zum Inkrafttreten einer Neuregelung bleibt die ? für sich genommen verfassungsrechtlich nicht zu beanstandende -
Leistungsminderung in Höhe von 30 % nach § 31a Abs. 1 Satz 1 SGB II mit der Maßgabe anwendbar, dass eine Sanktionierung nicht
erfolgen muss, wenn dies im konkreten Einzelfall zu einer außergewöhnlichen Härte führen würde. Die gesetzlichen Regelungen zur
Leistungsminderung um 60 % sowie zum vollständigen Leistungsentzug (§ 31a Abs. 1 Sätze 2 und 3 SGB II) sind bis zu einer
Neuregelung mit der Maßgabe anwendbar, dass wegen wiederholter Pflichtverletzung eine Leistungsminderung nicht über 30 % des
maßgebenden Regelbedarfs hinausgehen darf und von einer Sanktionierung auch hier abgesehen werden kann, wenn dies zu einer
außergewöhnlichen Härte führen würde. § 31b Abs. 1 Satz 3 SGB II zur zwingenden dreimonatigen Dauer des Leistungsentzugs ist bis
zu einer Neuregelung mit der Einschränkung anzuwenden, dass die Behörde die Leistung wieder erbringen kann, sobald die
Mitwirkungspflicht erfüllt wird oder Leistungsberechtigte sich ernsthaft und nachhaltig bereit erklären, ihren Pflichten
nachzukommen.'

05.11.2019 BRD-Verfassungsgericht normiert Sanktionsrecht im SGB II (ARD-Radio)

Das BRD-Verfassungsgericht normiert eine Teilmenge des Sanktionsrechtes im SGB II
und führt Kann-Vorschriften ein, die also keinen Soll-Charakter haben.
Zulässig ist die Kürzung des gesetzlich festgelegten Existenzminimums um 30%.

Von dieser Normierung ist die Gruppe der unter 35-Jährigen nicht betroffen.
Diese Gruppe darf weiterhin extrem sanktioniert werden. Dieser Auffassung
ist die CSU in Bayern als Teil des Gesetzgebers, der z.B. De-Sozialisierung
und Obdachlosigkeit als zulässige Sanktionsmittel hält.

Hinweise:

Dass Sanktionen dokumentiert werden müssen, ist im SGB II grundsätzlich vorgesehen,
weil das Sanktionsrecht per Verwaltungsakt den Widerspruch gegen diesen
vorsieht, aber der Verwaltungsakt zugleich keine aufschiebende Wirkung hat.
Es ist also keinerlei Mehraufwand in der Dokumentierung zu erwarten.

Weil Sanktionen immer im Einzelfall zu prüfen sind (Einzelfallprüfung ist
im SGB II ein Primat), ist die zu dokumentierende Begründung auch
einzelfallspezifisch (kein Mehraufwand).

Dass das Sanktionsrecht vom Gesetzgeber als grundsätzlich subjektiv vollziehbar
implementiert wurde, macht sich in den Verwaltungsvorschriften des jeweiligen
JobCenters bemerkbar. Dazu kommt die Qualität der Tätigkeit der JobCenter-Mitarbeiter.

Der Gesetzgeber hat mit dem SGB-II-Sanktionsrecht die Willkür implementiert,
wobei das BRD-Verfassungsgericht diese nicht normiert: Das SGB II ist
ein Tummelfeld der Grauzonen, so dass sich Massenklagen zwingend ergeben.

Das Urteil des BRD-Verfassungsgerichtes stammt - wie erwartet - aus der Steinzeit.
Daher sollte das Urteil vor einem EU-Gericht oder UN-Gericht revisioniert werden.

11.11.2019 zeit.de

Sozialstaat BRD - Sozialer Wohnungsbau

2,8 % des gesamten Wohnungsbestandes sind Sozialer Wohnungsbau.

In 2016 bis 2018 wurden jährlich ca. 84.500 Sozialwohnungen zu Nicht-Sozialwohnungen umgewandelt.

Bis 2030 werden ab 2 Millionen Sozialwohnungen benötigt (80.000 pro Jahr).

Sozialstaat BRD - Wohnungslosigkeit: Schätzungen der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e.V. ((BAG W e.V.)

In 2017 gab es 650.000 wohnungslose Menschen (Obdachlose, in Sammelunterkünften lebende etc.).

In 2018 gab es 678.000 wohnungslose Menschen (Obdachlose, in Sammelunterkünften lebende etc.), davon

237.000 Obdachlose, die nicht Flüchtlinge sind.

441.000 wohnungslose anerkannte Flüchtlinge.

70% der Nicht-Flüchtlingen in Partnern und oder Kindern.

73% der Nicht-Flüchtlingen als Männer.

17% der Nicht-Flüchtlingen als EU-Bürger.

mehrheitlich lebend in zentralen Gemeinschaftsunterkünften, in dezentraler Unterbringung oder in kommunalen und
freigemeinnützigen Hilfesystemen.

Als Hauptgründe für die steigende Zahl der Wohnungslosen gelten das unzureichende Angebot an bezahlbarem Wohnraum und der
schrumpfende Bestand an Sozialwohnungen.

19.11.2019

Die USA haben den israelischen Wohnungsbau im vom Israel besetzten Westjordanland anerkannt, da Israel mit dem
Wohnungsbau grundsätzlich keine Verletzung des Völkerrechts begeht.

Die palästinensische Hamas hat das Ende der Friedensverhandlungen in Oslo erklärt. Der Islamischen Jihad wird den Krieg gegen
israelische Siedlungen ausweiten.

Die Arabische Liga hält die Anerkennung des jüdischen Wohnungsbau im besetzten Westjordanland für eine extrem negative
Entwicklung.

Die EU sieht in der US-Anerkennung des o.g. jüdischen Wohnungsbaus einen illegalen Akt, da diese Siedlungsaktivitäten
völkerrechtlich illegal sind.

25.11.2019 morgengpost.de

Im Zuge der Masseneinwanderung in die BRD organisiert sich die arabische Mafia (Clan-Netzwerk) in der BRD neu:
Einwanderer mit Kampferfahrung bilden im Rahmen des arabisch-libanesischen Netzwerkes neue Gruppen, die der
alteingesessenen Mafia das Geschäft mit Gewalt abnehmen könnten.

26.11.2019 zeit.de

In 2018 gab es in der BRD ca. 32.800 offiziell angemeldete Sexarbeiterinnen, davon

86% im Alter von 21 bis 44 Jahren.

6% im Alter von 18 bis 20 Jahren.

19% mit deutscher Staatsangehörigkeit.

33% rumänischer Staatsangehörigkeit.

10% bulgarischer Staatsangehörigkeit.

21.12.2019 zeit.de

Syrien-Krieg

Der UN-Sicherheitsrat beendet nach aktuellem Stand der Beschlüsse des Sicherheitsrates die UN-Hilfen im Syrien-Krieg.
Ab dem 11.01.2019 wird die UN an 4 Millionen von Syrern keine UN-Hilfen erbringen. Ziel des UN-Sicherheitsrates ist es,
Entscheidungen der UN zum Syrienkrieg auch durch die Veto-Mächte im Sicherheitsrat zu blockieren. Russland als
Kriegsteilnehmer nutzte sein Veto-Recht bereits 14 mal. Resolutionen von Vetomächten werden durch fehlende Mehrheit
blockiert (weniger als 9 der 15 verfügbaren Stimmen). Die aktuelle Veto-Blockade kommt von Russland zusammen mit China,
wobei Ziel dieser Blockade es ist, dass UN-Hilfen über Wege, die nicht von der syrische Regierung im Krieg kontrolliert sind,
nicht zulässig sind.

21.12.2019 welt.de

Aus Sicht des BRD-Arbeitsministeriums gab es im Juli 2019 ca. 5,5 Millionen Menschen mit Bezug von Hartz IV, davon

1,62 Millionen Menschen aus Staaten, die nicht Asylquellen und nicht BRD sind.

0,989 Millionen Menschen aus Staaten, die Asylquellen sind.

2,891 Millionen Menschen in der BRD und nicht aus o.g. Staaten (ca. 50% aller Hartz-4-Bezieher).

24.12.2019 sueddeutsche.de

Im Zuge der Masseneinwanderung in die EU

waren Ende November 2019 in Griechenland 5276 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, davon

9% unter 14 Jahren.

92% männlichen Geschlechts.

Griechenland ist hat nur 2216 für o.g. Minderjährige geeignete Plätze.

hat die EU-Kommission die EU-Staaten aufgefordert, die o.g. Minderjährigen aus Griechenland aufzunehmen.

24.12.2019 vom Autor dieser Dokumentation

Aus Sicht der deutschen Volksvermehrung und der bereits massiven Einwanderung in die BRD ist die Zufuhr weiterer ethnischer
Gattungen kein Problem mehr, auch wenn das fast nur männliche Wesen sind. Die vom Christjudentum in der EU und Deutschland
implementierte Einwanderung z.B. in die deutschen Sozialsysteme funktioniert prächtig und unumkehrbar:

- Deutsche Staatsbürger als Hartz-4-Empfänger sind Asylanten mit anderer Staatsbürgerschaft als Hartz-4-Empfänger
gleichgestellt worden.

- Parallelgesellschaften, die auch alles andere als Integration in das deutsche System vorhaben, sind z.B. in Berliner Alltag
ausführlich so erlebbar, dass mancher rein deutschsprachiger Taxifahrer bereits erwartet, z.B. Arabisch lernen zu müssen,
da die Kundschaft sich ändert. Die Parallelgesellschaften sind auch am Vermehrungstrieb der Mitglieder der Parallelgesellschaften
z.B. in Berlin bestens erkennbar. Und: In Berlin werden Kietze, in denen Armut weiter einwandert - z.B. Prenzlauer Berg oder
Weißensee - ethnisch bereinigt: Angestammte Schichten der Bevölkerung verschwinden, besonders ältere Menschen.
Das Straßenbild der Kietze ändert sich, da z.B. die Geschäftswelt der Straßen sich z.T. arabisiert - nur jüdischer wird
das Straßenbild nicht - woher auch.

Es werden innerhalb kurzer Zeit per Masseneinwanderung ethnische Gruppen kombiniert, die wegen der Integration in die
Sozialsysteme existenziell zwangskombiniert sind und es daher kein historisches Zusammenwachsen möglich ist, denn die
ethnischen Gruppen haben u.a. 100% divergente Auffassungen von Stamm, Gesellschaft, Staat etc.. Und der Judenhass
wandert massiv ein, um sich mit deutschen Gleichgesinnten zu paaren.

Die BRD, die zugleich die EU anführt, hat ein optimiert gestörtes Verhältnis zur Einwanderung in eine Gesellschaft mit
Einwanderungstradition: Ein christjüdisch geprägtes Verhältnis des Gottesstaates BRD. - Analogon ist übrigens in den
USA die trumpsche Störung der USA in Sachen Einwanderung: In EU-Bürgern werden ganz klar potenzielle Terroristen
gesehen und auch so behandelt, und die USA haben 11 Millionen Illegale über die Grenze zu Mexiko in Land geholt und
vor allem auch z.T. fest-nachhaltig integriert - divergenter geht die US-Einwanderungspolitik nicht, wobei der aktuelle
US-Präsident Trump in seiner direkten Vorgängerschaft zu seiner Generation eine deutsche Abstammung hat und
ebenfalls Christjude ist.




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