Eurozonen-Systemkrise Kurz-Chronologie

Hinweis zum Dezimalsystem USA und z.B. BRD:

05.09.2016 de.wikipedia.org/wiki/Billion

"Billion
Der Zahlenname Billion steht im deutschen Sprachgebrauch für die Zahl 1000 Milliarden oder 1.000.000.000.000 =
10 hoch 12, im Dezimalsystem also für eine Eins mit 12 Nullen. 1000 Billionen ergeben eine Billiarde. Der Vorsatz
für Maßeinheiten für den Faktor eine Billion ist Tera mit dem Zeichen T. Abgekürzt wird sie mit Bio. oder Bill.,
wobei Letzteres mit Billiarde verwechselt werden kann.

Das US-amerikanische billion hingegen entspricht der deutschen Milliarde."


Diese Webseite beschäftigt sich mit den 2 Finanzkrisen, die parallel
auftreten und sich gegenseitig bedingen.

1. Die Mischung von US-Immobilien-Krediten mit divergenten Deckungssicherheiten zu
Wertpapierpaketen und deren weltweiter Verkauf. Das Platzen der US-Immobilien-Wertpapierblase
im Zuge des wirtschaftlichen Niederganges von Teilen der US-Bevölkerung.

2. Die Eurosystemkrise, die z.B. durch die Verwertung von geplatzten
US-Immobilien-Wertpapierpaketen und u.a. durch die leichte Beschaffung von
Eurokrediten unabhängig von der nachhaltigen Wirtschaftskraft der sich
verschuldenden Euroteilzone (z.B. Griechenland) entstand.

Prolog und Epilog - IFO-Chef Prof. Sinn zur Systematik der Griechenlandkrise

Im Staatsradio hat sich IFO-Chef Sinn zur Systematik der Griechenlandkrise geäußert.

Dieses Statement ist von hoher Brisanz, da es bereits am 09.07.2015 im EU-Parlament Tumulte um Griechenland gegeben hat.
U.A. trug der EVP-Fraktionschef, Herr Weber, ein Deutscher, der der christjüdischen Politkaste der BRD - konkret der der
bayerischen Christjuden - angehört, zum Tumult bei, als Weber behauptete, dass auch die Menschen der armen EU-Staaten
die Politik der aktuellen griechischen Regierung bezahlen werden, wenn Griechenland den Euro verlässt.
Dass Weber gelogen hat, liegt auf der Hand: Die Hilfsgelder an Griechenland wurden unter massiver Mitwirkung der
deutschen Politkaste der Christjuden auf den Weg gebracht, die genau weiss und will, wer die Zeche in der EU bezahlen soll.
Näheres kann man dem Statement von Prof. Sinn entnehmen.

Wie es mit Griechenland weitergehen muss, erklärt Prof. Sinn.

Hinweise zum deutschen Staatsradio:

Die Interessen der Moderation waren allerdings divergent zur Möglichkeit, dass Sinn
eine für Zuhörer leicht verständliche Kurzanalyse der Systematik entwickeln konnte.

Die Eigenbefriedigung des ältlichen und nuschelnden Moderators, der von Sinn die
Bouleward-Tendenzen der Finanzkrise herausgearbeitet haben wollte, wurde aus
dem Audio entfernt, auch weil das Schnorcheln des Moderators und dessen z.T.
dümmlich-populistische Argumentation unerträglich sind. Die Systematik, die
Prof. Sinn entwickelt hat, wird dadurch erheblich leichter erschließbar.

Im nachfolgenden Text werden die Ergebnisse des Statements von Prof. Sinn thematisch strukturiert.

Schulden Griechenlands

Ende Mai 2015 ca. 332 Milliarden Euro Schulden, davon

201 Milliarden Euro Rettungskredite (Aufkauf von Staatsanleihen der Griechen durch Euroländer).

132 Milliarden Euro EZB-Kredite, davon

18 Milliarden Euro in Geldform.

100 Milliarden Euro als virtuelles Buchgeld.

280 Milliarden Euro in den letzten 5 Jahren, um z.B. Gläubiger zu bezahlen.

Banken Frankreichs (größter Gläubiger und Teilnehmer am ESFS bzw. ESM).

Banken Deutschlands (zweitgrößter Gläubiger und Teilnehmer am ESFS bzw. ESM).

Banken Großbritanniens (drittgrößter Gläubiger und Nichtteilnehmer am ESFS bzw. ESM).

ca. 33% als Schulden zur Finanzierung der Umschuldung.

ca. 33% als Schulden für importierte Waren.

ca. 33% als Schulden für Kapitalabfluss von Griechenland ins Ausland (siehe ELA-Kredite).

0 Euro von privaten Kreditgebern (seit 2008).

Schulden (inklusive EZB-Kredite) liegen ausschließlich bei öffentlichen Gläubigern.

EZB-Kredite als ELA-Kredite an Griechenland in Höhe von 100 Milliarden sind aus dem Binnenmarkt
Griechenlands abgeflossen, da Warenimporte bezahlt und auch dortige Schulden getilgt wurden.
Das Geld wurde also verwertet.

Griechenland hat

88,7 Milliarden Euro Schulden bei der BRD, wobei die BRD das Geld an Griechenland
per Rettungsschirme (den bereits geschlossenen EFSF und dessen Nachfolger ESM) fließen lassen hat.

20 Milliarden Euro Schulden an Unternehmen in BRD, davon 15,2 Milliarden Euro der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

EZB-Kredite (ELA-Kredite)

werden

dinglich per Erlaubnis an Griechenland, Euro selbst zu drucken,
virtuell als elektronisches Buchgeld

vergeben.

Diese Kredite vergibt die EZB an die Nationalbank des Landes, das Teilhaber der EZB ist.

Die Nationalbank verteilt das Geld der Kredite z.B. an die Banken des Landes.
Kunden der Bank verwenden das Geld z.B. für Invest oder als Bezahlung von
Wertschöpfung. ELA-Gelder können also aus dem nationalen Geldmarkt (Binnenmarkt) ins
Ausland abfließen und sei es, dass ein Bankkunde sein Vermögen in die
Schweiz transferiert. Die Nachfrage nach Geld am Binnenmarkt muss die Nationalbank
befriedigen, wenn Bankkunden zahlungsfähig bleiben sollen. ELA-Kredite finanzieren
das Funktionieren des Geldsystems des Landes und damit dessen Zahlungsfähigkeit.

Prinzip:

Die ELA-Summe ist durch die EZB limitiert, weil die Geldmenge in der Eurozone durch die EZB limitiert wird.

Die ELA-Summe ist eine Verbindlichkeit der Nationalbank (Schulden an die EZB).

Ist eine ELA-Summe als Schuld gebucht, muss die EZB diese Kredit-Geldmenge bei Krediten
an andere Eurostaaten beachten (Verknappung des Geldes in der Eurozone).

Bsp.: Der virtuelle Geldfluss zwischen Eurostaaten muss im Fall z.B. einer Geldabhebung in Euro dinglich gemacht werden.

Die Quelle des Geldflusses liegt in Griechenland. Dort wird Geld z.B. aus Verschuldung einer Immobilie
dinglich eingezahlt und soll in das Zielland im Ausland fließen und dort ausgezahlt werden.
Das Geld resultiert aus einem Bankkredit, für den die Immobilie herhält (Verwertung bei Ausfall
der Schuldentilgung). Wenn der Kredit als Barauszahlung erfolgt, muss die Bank das Geld beschaffen
(aus der Geldreserve oder als ELA-Kredit; siehe unten). Das Geld wird dann auf ein ausländisches
Konto bar eingezahlt und anschließend von der Bank, die das Geld auf das ausländische Konto
anweist, eingezogen (Rückfluss in die Geldreserve).

Das Zielland bekommt jedoch nicht das eingezahlte dingliche Geld, sondern die Schuldanerkennung von der Bank
aus Griechenland. Soll die Bank im Zielland das Geld bar auszahlen, muss die Bank ihre
Geldreserve nutzen oder einen ELA-Kredit beanspruchen: Es wird Geld hergestellt
und der ELA-Kredit ist eine Schuld bei der EZB bei Schuldanerkennung aus Griechenland, wo
ebenfalls die Kreditkosten per ELA-Kredit anfallen (Kosten der Geldbeschaffung). Also
2 Schuldverhältnisse parallel und 2 Zinseinnahmen der EZB im Fall der 2 ELA-Kredite.
Praktisch werden per 2 ELA-Krediten die Kosten so erzeugt, dass doppelte Zinsen erzielbar sind.

Je höher die aus dem Quellland abfließende Gelder im Zielland sind, um so höher können ELA-Schulden werden,
z.B. weil aus Griechenland massiv Geld abfließt - und sei es in Steuerparadiese oder als Invest in
ausländische Immobilien, um so die Währung Euro vor deren Verfall zu verdinglichen bzw. einer
Pleite des Eurozonenteils, aus dem das Geld abfließt, vorzubeugen.

Fließt zu viel Geld aus Griechenland ab und fließt das abfließende Geld nicht nach Griechenland zurück,
z.B. weil keine Hilfsgelder den Abfluss UND die ELA-Kosten des Landes, in das das Griechengeld
fließt, ersetzen, macht das Zielland doppelt Verluste, wenn das Qellland Griechenland neben der
Schuld auch die ELA-Kosten den Ziellandes, also die Kosten der Geldbeschaffung des Ziellandes,
nicht bezahlt.

Griechenland verwendet das o.g. ELA-Prinzip als Argumentation für die Beschaffung neuer Hilfskredite:

Die ELA-Systematik der EZB hat die Eurostaaten schuldnerisch vernetzt, so dass der Herausfall
Griechenlands aus dem Netz ein Nachteil für alle Eurostaaten sein kann.

Griechenland hat seit 2008 den Wegfall der privaten Kredite am Markt durch an die EZB verkaufte Staatsanleihen ersetzt
und so z.B.

die Steigerung von Löhnen finanziert, ohne eine Steigerung der nachhaltigen Wertschöpfung zu erzielen.

die Importe von Waren finanziert, ohne die Kaufkraft durch steigende Löhne aus nachhaltiger Wertschöpfung zu erhöhen.

Die Kreditaufnahme aus Löhnen, die nicht nachhaltig erzielbar sind, schmälert die Kredittilgung (Finanzblase am Binnenmarkt).
Mit dieser Finanzblase wurden u.a. importiere Waren bezahlt, also der Export aus Euroländern nach Griechenland ermöglicht,
obwohl Griechenland nicht genügend Produktivität hatte (Export der griechischen Finanzblase in das Eurosystem).

Z.B. hat die BRD an den Rüstungsverkäufen nach Griechenland mit dessen überproportionalen Armee sehr gut verdient:

Die BRD hat von der Finanzblase und deren Euro-Abflüsse in Richtung BRD-Rüstungsfirmen profitiert.

Der Aufkauf griechischer Staatsanleihen durch die EZB wurde durch EFSF und ESM ersetzt bzw. abgelöst.

Systemisches Problem:

Die gegenseitige Haftung im Rahmen des Finanztransfers widerspricht dem Vertrag in der EU bezüglich Euro.

Die ELA-Systematik hat die inflationäre Kreditblase der Eurozone entstehen lassen. Im Fall Griechenland müssen die
inflationären Kosten der Gesellschaft, die nicht an Produktivität und damit konkurrenzfähige Wertschöpfung gebunden sind,
sinken: Z.B. Kosten der Rentensysteme und Löhne so senken, dass sie zur Produktivität passen. Oder Produktivität
erhöhen (z.B. Investitionen in den konkurrenzfähigen Export oder Tourismus etc.). Wichtig: Bestehende Schulden sind
nicht anpassbar. Importkosten von Waren sind eventuell nicht anpassbar, wenn Griechenland nicht Selbstversorger wird.
Wenn Unternehmensschulden mangels Einnahmen nicht deckbar sind, kann es Konkurse geben. Die Absenkung kann also
die Schuldentilgung nicht vollständig ermöglichen. Warenimporte müssten billiger werden, also Exporteure müssen
inflationieren (Preisverfall): Bei konkurrierenden Waren am Markt, also Griechenland und ein anderes Euroland
exportieren gleiche Waren in den gemeinsamen Markt, müsste der Hersteller mit den höheren Kosten diese über denen
Griechenlands, das damit Griechenland konkurrenzfähig bleibt, lassen und trotzdem Gewinne machen oder auf diese verzichten.
Die EZB muss also für Inflation UND Preisstabilität gleichzeitig sorgen, was nicht geht.

EFSF und ESM

Der Fonds EFSF bzw. ESF ist die Finanzquelle für den europäischen Stabilisierungsmechanismus.
Der Fonds EFSF wurde durch den ESF abgelöst.

Der Fonds nimmt Schulden auf, für die die Fonds-Einleger, also die Eurostaaten, anteilig haften,
wenn die Schuldentilgung nicht erfolgt.

Die Kreditierung kann zeitlich gesplittet sein:

Zinszahlungen erfolgen zeitnah (taktische Zeiträume).

Schuldentilgung erfolgt in strategischen Zeiträumen.

Das Geld der Kredite

basiert auf Schulden des Fonds am Kapitalmarkt bzw. auf Einlagen der Fonds-Teilhaber, die ihrerseits
Schulden am Kapitalmarkt gemacht haben könnten.

wird eventuell mehrfach verwertet und damit mehrfach mit Zinslast belegt, die allesamt der Fondsgelder-Kreditnehmer
begleichen muss.

kann Gewinne der Fonds-Teilhaber erwirtschaften, die der der Fondsgelder-Kreditnehmer bezahlt.

IWF-Kredit

wird nur als Hilfen zur Zahlungsfähigkeit gewährt und verlangen eine abgesicherte Rückzahlung eben aus der
mit der Hilfe erzeugten Zahlungsfähigkeit. Die Rückzahlung an den IWF hat gegenüber anderen Schuldtilgungen
Vorrang.

wurde an Griechenland unabhängig von dem tatsächlich eingetreten Wachstum und der tatsächlichen Produktivität gewährt.

Hinweise:

10.07.2015 sueddeutsche.de

Finanzkrise Griechenland

Wegen der im Zuge des Volksentscheides abgelehnten Reformvorschläge der Troika hat die griechische Regierung nun selbst
Folgendes vorgeschlagen:

3,5% des Bruttoinlandsproduktes (BIP) sollen aus wirtschaftlicher Entwicklung als Überschuss gewonnen werden, wobei
das BIP zusätzlich der Schuldendienst zu bedienen hat (Dienst je nach Finanz- und Rechtslage).

Die Kaufkraft am Binnenmarkt wird verringert, da die Preise wegen Mehrwertsteuererhöhung ebenfalls steigen werden:

In den wichtigen griechischen Wirtschaftsbereichen Tourismus

Gastronomie steigt die Mehrwertsteuer von 13% auf 23%.

Hotel steigt die Mehrwertsteuer von 6,5% auf 13%.

Im Nahrungsmittelbereich des Binnenmarktes werden für verarbeitete Lebensmittel statt 13% nun 23% Mehrwertsteuer erhoben.

Die Mindestmehrwertsteuer von 6% wird abgeschafft, außer für Medikamente, Bücher und Theater.

Die Ermäßigung der Mehrwertsteuer auf den Ferieninseln fällt weg.

Die Kosten der Produktion im Bereich der Landwirtschaft werden erhöht, weil z.B. die Steuerermäßigung für Dieselkraftstoff
entfällt.

Im Bereich Binnenmarkt, dort Unternehmen und Freiberufler, wird die Steuerschuld von der Erwirtschaftung von Gewinn
abgekoppelt: Die Steuerschuld ist in jedem Fall im voraus zu begleichen (Steuerlast geht in Preisbildung ein).

Im Bereich Binnenmarkt, dort Gewerbe, steigt die Gewerbesteuer von 26% auf 28%.

Im Bereich Reederei werden griechische Reeder eine höhere Tonnage-Steuer leisten und weniger Steurermäßigungen erhalten.

Im Bereich TV-Werbung steigt die Steuer auf Werbeprodukte.

Im Bereich Militär sinkt das Invest um 300 Millionen Euro.

Falls die o.g. Maßnahmen nicht den BIP-Überschuss erbringen, wird im Bereich Binnenmarkt die steuerliche Abschöpfung von
Einkommen erhöht: Bei niedrigen Einkommen von 11% auf 15%, bei mittleren Einkommen von 33% auf 35% und bei
hohen Einkommen von 28% auf 29%. Auch die Besteuerung der Mieteinnahmen soll notfalls angehoben werden.

Das griechische Rentensystem wird zu einem sich tragbaren System ungewandelt, z.B. in dem das Renteneintrittsalter bis zum Jahr
2022 auf 67 Jahre angehoben wird, vorzeitige Pensionierungen sollen drastisch eingeschränkt werden, zusätzliche Beihilfen
für Rentner mit niedrigem Einkommen bis 2019 schrittweise abgeschafft werden und Rentner höhere Eigenbeiträge
zur gesundheitlichen Versorgung leisten werden.

Die staatliche Verwaltung wird aus der Korruption geführt, in dem staatliche Einrichtungen durch externe Kontrolleure
geprüft werden.

Der Staat Griechenland wird weiter verkauft: Bis Oktober 2015 sollen Griechenlands wichtigste Häfen in Piräus und Thessaloniki
zur Privatisierung ausgeschrieben werden. Die eingeleiteten Verfahren für den Verkauf des Geländes des früheren Athener
Flughafens und anderer Einrichtungen sollen beschleunigt werden. Provinzflughäfen sollen an private Betreiber veräußert werden.

13.07.2015 faz.net

Die Eurozone will Griechenland weitere Finanzmittel übergeben (3. Hilfspaket) und erwartet von Griechenland vorab z.B.

Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten.

Abkopplung des Rentensystems von Staatszuschüssen.

Privatisierung von Staatsvermögen, das dazu in einen Treuhandfonds der EU übergeht, die dann das Staatsvermögen irgendwann
verkauft. Erwartet werden 50 Milliarden Euro Einnahmen, wobei

25 Milliarden Euro als Rückzahlung der Bankenrekapitalisierung
12,5 Milliarden Euro als Schuldenabbau
12,5, Milliarden Euro als Investitionen

zu verwenden sind.

15.07.2015 morgenpost.de

Die Schuldtilgung Griechenlands an den IWF hat geringere Priorität als eine Schuldtilgung am Finanzmarkt: Griechenland
lässt den IWF wieder außen vor und bedient diesmal einen Japanischen Kredit (147 Millionen Euro).

17.07.2015 bundesregierung.de

Bundestagseede von Bundeskanzlerin Merkel zum Thema Griechenland - u.a.

"Zum einen gilt: Pacta sunt servanda. Das heißt, wenn europäische Verträge ihre Gültigkeit verlieren sollen, geschieht das durch
einstimmig vorgenommene Vertragsänderungen und Ratifizierungsverfahren. Es geschieht nicht, indem Einzelne aufgrund nationaler
Wahlen diese Verträge einfach für null und nichtig erklären können; denn wir sind eine Rechtsgemeinschaft.
Zum anderen braucht Europa die Fähigkeit zum Kompromiss genauso wie der Mensch die Luft zum Atmen; denn wir sind eine
Verantwortungsgemeinschaft. Im konkreten Fall heißt das: Enormen Eigenanstrengungen Griechenlands steht eine enorme
europäische Solidarität gegenüber."

"Wir unternehmen einen letzten Versuch, in harten, zähen Beratungen herauszufinden, ob nicht doch noch gemeinsam in der Euro-
Gruppe mit allen 19 Mitgliedern - trotz aller Rückschläge der letzten sechs Monate und trotz aller mehr als berechtigten Skepsis - die
Voraussetzungen dafür geschaffen werden können, dem inzwischen gestellten Antrag des Landes für ein Hilfsprogramm unter dem
Dach des ESM zu entsprechen, und zwar nicht um jeden Preis, sondern auf der Grundlage und im Rahmen der europäischen Verträge
wie auch des damit untrennbar verbundenen Konzepts von nationaler Eigenverantwortung und europäischer Solidarität. Für diesen
Weg hat sich die Bundesregierung entschieden. Es war das Bemühen, das uns angetrieben hat, gemeinsam mit Griechenland einen
Weg aus der Sackgasse zu finden."

"Wir tun dies für die Menschen in Griechenland, aber wir tun dies genauso für die Menschen in Deutschland."

19.07.2015 morgenpost.de

In Griechenland gilt ab Montag eine neue Mehrwertsteuer u.a. für verarbeitete Lebensmittel: 23% (vorher 13%). Ziel ist es,
die Kaufkraft um 800 Millionen Euro in Form einer Steuereinnahme jährlich abzuschöpfen.

20.07.2015 sueddeutsche.de

Griechenland erhält 7 Milliarden Euro Brückenfinanzierung aus dem EFSM, der verwendet wird für

Tilgung einer Rate an den IWF: 2 Milliarden Euro.

Tilgung einer Rate an die EZB: 4,2 Milliarden Euro.

24.07.2015 bundesregierung.de

Griechenland hat wegen der Mithilfe der Opposition das 2. Paket der von Griechenland zu erbringenden Spar- und Reformmaßnahmen
gebilligt, z.B.

Umsetzung einer EU-Richtlinie zur Abwicklung von Banken.
Bankvermögen über 100.000 Euro kann ohne Entschädigung enteignet werden, um marode Banken zu sanieren.

Implementation einer neue Zivilprozessordnung wie z.B. schnellere Gerichtsverfahren bei säumigen Steuer- und Abgabenzahlern.

Griechenland kann mit der Troika um ein Hilfspaket von bis zu 86 Milliarden Euro verhandeln, wobei in den nächsten 3 Jahren
weitere umfassende Reformen im Bereich Pensionen, Produktmärkte, Arbeitsmarkt und Privatisierungen folgen müssen.

23.05.2020 Ex-Finanzminister Weigel zur Treuhand und Euro-Einführung (ARD-Radio)

Die ARD präsentiert die Ansichten von Weigel im Verkehrssender Inforadio Berlin Brandenburg.

Hinweise:

Weil der Euro auch eingeführt wurde, um mit dieser Zonenwährung die Verschuldung von Euroländern
systemisch zu implementieren, damit mittels Schulden der Abkauf von deutschen Exportgütern
erfolgt, ist der Euro systemisch eine Schrottwährung, die von Ländern, die Euro horten
können, erfolgreich in der Eurozone verwertet wird: Der Aufkauf von Unternehmen, die
mit Euro finanziert sind. Diese Systemeigenschaft des Euro nutzt China konsequent.
Zugleich wurde in der Euro-Zone deren wirtschaftliche Abhängigkeit ebenfalls
systemisch implementiert, in dem Wissen und Ressourcen von Produktionen und anderen
Wertschöpfungen nach z.B. China oder Indien geflossen sind, die dann Produkte gegen
Euro exportieren. China ist es so zugleich gelungen, Ressourcen umfangreich aus
der Eurozone abzuschöpfen, wissend, dass der Eurozonenbinnenmarkt gefüttert
werden muss, soll die Eurozone weiter verwertbar sein: Chinas Massenexporte
in den Eurozonen-Binnenmarkt versauen dort zugleich die Preise der Binnenmarkt-
Produktionen, die damit nicht konkurrenzfähig sind - und Konkurrenten kauft
China ev. auf. .... Prinzipien, die auch mittels der "Treuhand" in der
Verwertung der ehemaligen DDR vollzogen wurden (Ersatz der DDR-Mark durch
D-Mark als Zonenwährung in der ehemaligen DDR, die damit abhängig und u.a.
weiter Schuldner blieb ...).

Klar, dass diese Intention der Eurozonen-Gründung unter den Tisch fällt ...

Ein Highlight ist die Verkehrsmeldung, zu deren Offerte Weigel kurzerhand ausgeblendet wurde.
Der Verkehrssender ist zugleich ein Sportsender der ARD. Diese beiden Sparten erhalten
massiven Anteil am Programm des Senders in Berlin. - Weigel ist da völlig nebensächlich ...
und die Hörer sowieso.

Prolog - "EU-Systemkrise durch Warenimporte in die EU (u.a. BREXIT)"

08.09.2020 zeit.de

Großbritannien plant, den bereits abgeschlossenen Exit-Vertrag mit der EU zu brechen. Ziel ist es, die nordirische Region im
britischen Königreich nicht mit einer offenen Grenze zu implementieren, obwohl Nordirland in der EU bleibt. Es gilt also
zu verhindern, dass die Grenze im Norden der britischen Insel) durch den Brexit zu einer Landgrenze zwischen der EU und
Großbritannien wird. Zugleich soll der Zugang für britische Waren zum EU-Binnenmarkt auf der Grundlage allgemeiner
WTO-Regeln ermöglicht werden.

Der irische Ministerpräsident Martin warnte die britische Regierung: Ein Bruch des Brexit-Abkommens würde alle Verhandlungen
"null und nichtig" machen.

08.09.2020 vom Autor dieser Dokumentation

Jedem das Seine ... lasst die Briten ziehen ! Die Briten werden mit dem Nordirlandkrieg weiter voll zu tun haben und NUR um den
geht es, wenn die Briten den Brexit-Vertrag brechen. Mit einer Kriegszone wird zudem kein Binnenmarkt möglich sein, so dass
Nordirland zwingend aus dem Königreich austreten muss, damit der britische Binnenkrieg beendet wird. Und das werden die
Briten in bester Tradition zu verhindern wissen. - Jedem das Seine, also Briten sanktionieren !

Was nutzt ein Großbritannien, das eh nur mit den USA, Australien etc. kooperieren will. Die Briten werden ihre Waren dort los,
solange Trump in den USA am Hebel sitzt. Fischfang in britischen Gebieten hat eh ein Ende, wenn die Briten selbst den Fisch
fangen und verkaufen wollen.

Es gibt EXAKT eine Möglichkeit, die Briten an den Verhandlungstisch zu zwingen: Die bisherige Auffassung der EU-Führung,
Warenimporte aus der Nicht-EU auch für Waren, die nicht dem EU-Standard entsprechen, zuzulassen, muss endlich
beendet werden: Wer Waren in der EU verkaufen will, muss Waren nach EU-Standards anbieten, wobei es also keine Rolle
spielt, welche Standards in den Herstellungsländern existieren. .... Warum auch die EU-Führungsbonzen DAS NICHT WOLLEN ?
Import nach EU-Standards würde das Ende der Billigimporte bedeuten, die Herstellungsressourcen in der EU massiv verdrängen,
so wie es die BRD bereits seit vielen Jahren macht: Importe aus China ermöglicht es am BRD-Binnenmarkt, Herstellung
und dessen Wissen auszurotten, weil Hersteller aus der BRD nach China auswandern und dort Leistungen einfach am Markt
einkaufen, also die Produktion in der BRD wegfallen lassen und dabei Gewinnsteigerungen kassieren.
Blanker Faschismus. Und typisch deutsch.

Der zwingende Systemwechsel betrifft die EU ans Ganzheit und u.a. auch die BRD im Dasein.

Hinweise:

17.01.2019 dradio.de

Der nach dem mit der EU ausgehandelte EU-Austritt der Briten ist Geschichte: Das britische Parlament wünscht den vertraglich-
geordneten Austritt der Briten aus der EU nicht und hat zugleich der Premierministerin May, die den Vertrag aushandeln ließ,
nicht das Vertrauen entzogen, so dass die Premierministerin nun zusehen muss, wie es weiter gehen soll.

29.01.2019 tagesspiegel.de

Das britische Parlament

lehnt einen Brexit ohne Vertrag mit der EU ab.

lehnt die offene Grenze der Briten zum irischen EU-Land ab und will den Vertrag in Sachen dieser Grenze zu Nordirland neu
aushandeln lassen.

13.03.2019 dradio.de

Das britische Parlament hat festgestellt: Es gibt keinen Brexit ohne Vertrag mit der EU.

Das britische Parlament hat noch nicht festgestellt: Es gibt einen Brexit mit dessen terminlicher Verschiebung.

Die EU-Kommission stellt fest: Die EU habe einen Vertrag mit der britischen Regierungschefin vereinbart und die EU
sei bereit, den Vertrag zu unterzeichnen.

29.03.2019 nzz.ch

Großbritannien tritt wie folgt aus der EU aus:

Am 29.03.2019: entfällt.

Am 12.04.2019: Wenn die Wenn die Briten bis dahin dem Brexit-Vertrag mit der EU weiterhin nicht zustimmen,
wobei dann der Brexit ohne Rechtsrahmen mit der EU vollzogen wird.

Am 22.05.2019: Wenn die Briten bis zum 12.04.2019 den Brexit-Vertrag mit der EU gebilligt haben, oder die
Bewilligung bis zum 22.05.2019 erfolgt (VOR den EU-Wahlen). Wurde gebilligt, kann der Brexit ev.
hinter den 22.05.2019 und max. um 2 Jahre verschoben werden, wobei dann aber die Briten an den
EU-Wahlen teilnehmen müssen.

01.04.2019 nzz.ch

Das britische Parlament lehnt alle Alternativen zum Brexit-Abkommen mit der EU ab. Selbst eine zweite Volksabstimmung
zum Brexit wurde abgelehnt.

11.04.2019 bundesregierung.de

"Europäischer Rat
EU beschließt weiteren Brexit-Aufschub

Die 27 in der EU verbleibenden Staaten und Großbritannien haben sich darauf geeinigt, die Frist für den Brexit auf den 31. Oktober zu
verschieben. Kanzlerin Merkel sprach von einem intensiven Abend, der die Einigkeit der EU gezeigt habe. Für Deutschland sei immer
klar gewesen, "dass wir für einen geordneten Austritt kämpfen und uns dafür einsetzen."

Für den Fall eines ungeordneten Brexit hat die Bundesregierung Vorkehrungen getroffen.

Foto: Colourbox

Nach dem Sondertreffen des Europäischen Rats in Brüssel sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel: "Angesichts der vielen bestehenden
Probleme auf der Welt bedeutet es für uns sehr viel, dass ganz besonders wir als Europäer zeigen, dass wir, wenn es eine solche
schwierige Entscheidung des Austritts eines Mitgliedsstaates gibt, einen geordneten Austritt hinbekommen und darauf nicht
verzichten."
EU stellt Bedingungen

Die Staats- und Regierungschefs berieten über eine Verlängerung des Austrittsdatum und einigten sich darauf, die Frist bis zum 31.
Oktober zu verschieben. Bei dieser "flexiblen" Verlängerung ist aber auch ein früherer Austritt möglich. "Wenn beide Parteien das
Austrittsabkommen vor diesem Termin ratifizieren, erfolgt der Austritt am ersten Tag des folgenden Monats", heißt es in der
Gipfelerklärung.

Die britische Regierung hat außerdem bis zum 31. Oktober die Möglichkeit, den Brexit abzusagen. Die Verlängerung dürfe darüber
hinaus "ein normales Funktionieren der Union und ihrer Institutionen nicht untergraben". Die britische Regierung verpflichtet sich
demnach, alle Maßnahmen zu unterlassen, "die die Verwirklichung der Ziele der Union gefährden könnten". Nimmt Großbritannien
nicht an der Europawahl teil, scheidet es zudem automatisch am 1. Juni aus der EU aus.

"Für mich - das war die deutsche Position - war klar, dass wir für einen geordneten Austritt kämpfen und uns dafür einsetzen, und zwar
nicht wegen britischer Forderungen, sondern wegen des eigenen Interesses", betonte die Kanzlerin.

Der ursprünglich für den 29. März geplante EU-Austritt des Vereinigten Königreichs war bereits einmal auf den 12. April verschoben
worden. Da das britische Unterhaus den Austrittsvertrag immer noch nicht gebilligt hat, drohte zuletzt ein ungeregelter Brexit.
Abend zeigt Einigkeit der EU

Merkel betonte nach dem Sondergipfel auch, der Abend habe erneut die Einigkeit der EU gezeigt. "Die 27 Staaten, die über viele
Monate und Jahre gezeigt haben, dass sie einen gemeinsamen Weg gehen wollen, werden ihn auch in Zukunft gemeinsam gehen",
sagte sie.

Entscheidend sei die Frage, wann das britische Parlament seine Zustimmung zum Austrittsdatum geben werde, so die Kanzlerin. Es sei
noch einmal klargemacht worden, dass das Austrittsabkommen gilt und dass es nicht verändert werde und dass man über die
zukünftigen Beziehungen durchaus sprechen könne.

Merkel sagte, es müsse klare Möglichkeiten geben, dass das Austrittsabkommen wirklich eingehalten wird. "Dann kommt es aus
unserer Sicht auch nicht auf den Tag an".

Die britische Premierministerin Theresa May bat Tusk am 5. April um eine weitere Verlängerung des Austrittdatums aus der EU. In
einem Schreiben schlug sie den 30. Juni 2019 als neue Frist vor. Sie fügte hinzu, dass sich die britische Regierung weiterhin auf die
Europawahlen vorbereite - für den Fall, dass das Vereinigte Königreich zum Zeitpunkt der Wahlen noch EU?Mitglied ist.
Beschluss über Fristverlängerung bei EU-Gipfel

Am 21. März hatten die Staats- und Regierungschefs der EU?27 beschlossen, den Brexit im Falle einer Ablehnung des Austrittsabkommens
auf den 12. April 2019 zu verschieben.

Nach ihren Beratungen in Brüssel boten die verbleibenden 27 EU-Staaten Großbritannien zwei Optionen für eine Verschiebung an: bis
zum 22. Mai, wenn das britische Parlament in der letzten Märzwoche das Austrittsabkommen annehmen sollte - oder bis zum 12. April
bei einer Ablehnung. Denn bis zum 12. April muss das Vereinigte Königreich entscheiden, ob es an der Europawahl teilnimmt oder
nicht.

Das britische Unterhaus lehnte den mit der Europäischen Union ausgehandelten Austrittsvertrag zuerst am 15. Januar ab. Nachdem
Premierministerin Theresa May von der EU weitere Klarstellungen erhielt, stellte sie das Abkommen am 12. März erneut zur
Abstimmung. Das Parlament lehnte dies erneut ab, stimmte anschließend am 13. März jedoch gegen einen ungeregelten Austritt. Am
29. März lehnte das britische Unterhaus das von Premierministerin Theresa May ausgehandelte EU-Austrittsabkommen zum dritten
Mal ab.

Hauptkritikpunkt im britischen Unterhaus war der sogenannte Backstop - eine Auffanglösung für die britische Provinz Nordirland, die
eine Wiedereinführung von Grenzkontrollen zu Irland verhindern soll. Nach ihr müsste das Vereinigte Königreich bis auf Weiteres in
einer Zollunion mit der Europäischen Union bleiben, wenn in einer Übergangsphase bis Ende 2020 keine bessere Lösung gefunden
wird.
Was passiert bei einem geregelten Austritt?

Sollte das Austrittsabkommen doch noch ratifiziert werden, tritt eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2020 in Kraft. Der
Deutsche Bundestag hat am 17. Januar 2019 einen Gesetzentwurf der Bundesregierung gebilligt, der diesen Übergangszeitraum regelt.
Er enthält zwei wesentliche Elemente:

Im Grundsatz ist das Vereinigte Königreich im Bundesrecht während des Übergangszeitraums wie ein Mitgliedstaat der EU zu
behandeln. Auch im Staatsangehörigkeitsrecht gelten bis Ende 2020 die bisherigen Regeln fort: Britische und deutsche
Staatsangehörige, die während des Übergangszeitraums einen Antrag auf Einbürgerung in Deutschland beziehungsweise im
Vereinigten Königreich stellen, dürfen ihre bisherige Staatsangehörigkeit beibehalten ? auch wenn die Entscheidung über die
Einbürgerung erst nach Ablauf des Übergangszeitraums erfolgt.

Der Übergangszeitraum von 21 Monaten soll Unternehmen und Verwaltungen Gelegenheit geben, sich an den Brexit anzupassen.
Dazu soll das EU-Recht grundsätzlich weiter auch für das Vereinigte Königreich gelten. Die Zeit soll genutzt werden, um die künftigen
Beziehungen zwischen Großbritannien und der EU festzulegen.

Was bedeutet ein ungeregelter Austritt?

Im Fall eines ungeregelten Austritts endet die Mitgliedschaft des Vereinigten Königreiches in der EU automatisch: Ab dem
Austrittsdatum wäre das Land im Verhältnis zur EU ein Drittstaat, das EU-Regelwerk ("Acquis") fände auf das Vereinigte Königreich
keine Anwendung mehr. Dies hätte weitreichende Folgen für Bürgerinnen und Bürger, die Wirtschaft und die Verwaltung.
Bundesregierung trifft Vorkehrungen

Die Bundesregierung nimmt die Vorbereitungen auf den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU sehr ernst. Sie trifft
Vorkehrungen für alle Szenarien, auch für den Fall eines Austritts ohne Abkommen. Dabei stimmt sie sich eng mit den europäischen
Partnern und der Europäischen Kommission ab.
Donnerstag, 11. April 2019"

04.09.2019 nzz.ch

Premierminister Johnson hat die von der Regierungslinie abweichenden 21 Tories-Abgeordneten aus der Tories-Partei entfernt.

Das britische Unterhaus verlangt per Gesetz, dass Premierminister Johnson von der EU einen Aufschub der Brexit-Frist
erwirkt, falls Johnson sich nicht bis Mitte Oktober mit Brüssel auf einen abgeänderten Austrittsvertrag einigen kann.
Das Gesetzt kommt nur zur Anwendung, wenn Oberhaus und Königin das Gesetz nicht kippen.

06.09.2019 faz.net

Das britische Oberhaus stimmt dem Unterhaus-Gesetz zur Brexit-Verschiebung zu.

Premierminister Johnson will rasche Neuwahlen.

17.10.2019 dradio.de

Großbritannien und die EU - jedoch noch nicht das britische Parlament und das EU-Parlament - haben einer Änderung des Brexit-
Vertrages zugestimmt, die auch Nordirland als Teil des Königreiches von Großbritannien betrifft uns solange gilt, bis es ein
Freihandelsabkommen der Briten mit der EU gibt.

Der Austritt der Briten aus der EU-Zollunion erfolgt frühestens Ende 2020 und spätestens Ende 2022.

Großbritannien kann nach dem Brexit Handelsvereinbarungen mit Staaten vereinbaren, z.B. ein Freihandelsabkommen mit der EU.
Nordirland tritt als Teil des Königreiches von Großbritannien aus der EU aus, so dass es keine Zollgrenze innerhalb des
britischen Königreiches gibt.

Der Export von Waren über Großbritannien in die EU wird durch die Briten nach EU-Zollsätzen versteuert. Die Briten erheben
damit anstelle der EU die EU-Importsteuern, wenn die Ware Großbritannien betritt UND dann von den Briten in die EU steuerfrei
exportiert.

In Nordirland werden zusätzlich eine begrenzte Anzahl von Regeln des EU-Binnenmarktes angewendet, so dass Nordirland
diesbezüglich durch den Brexit keine Änderungen erfährt: Z.B. EU-Vorgaben für Produkt- und Hygienestandards,
Tier- und Lebensmittelkontrollen und für Staatsbeihilfen. Nordirlands Territorium wird damit zur Kontrollzone nach EU-Vorgaben,
wobei am am Eintrittspunkt der Waren in Nordirland kontrolliert wird. Der Warenhandel über Nordirland ist damit
weiterhin EU-reglementiert.

Die Mehrwertsteuer vom Staat Irland und der britischen Zone Nordirland wird so angeglichen, dass keine deutlichen Abweichungen
bleiben, wobei dir Briten Ausnahmen für Nordirland definieren dürfen, die dann nicht für den EU-Haushalt wirksam sind:
Ausnahmen der Briten schließen einen Zufluss von Mehrwertsteuer aus Nordirland in die EU aus. Damit driften Irland als Teil der
EU und Nordirland als Teil von Großbritannien nicht wirtschaftlich auseinander.

Die Regeln für Nordirland sind dort alle 4 Jahre vom nordirische Parlament auf Stopp oder Weitervollzug der Regeln prüfbar.
Die erste Prüfung der Regeln durch Nordirland erfolgt 2 Jahre nach dem Brexit. Nordirland ist nicht berechtigt, über die
Erst-Anwendbarkeit der Brexit-Reglen zu Nordirland zu entscheiden.

Die Briten verpflichten sich, die Anwendung der EU-Binnenmarkt- und Zollregeln zu überwachen, wobei die EU parallel
angemessen prüft.

20.10.2019 nzz.ch

Das britische Parlament

will über den mit der EU ausgehandelten Vertrag zum Brexit nicht jetzt entscheiden. Ziel ist es, das damit der britische
Regierungschef die EU um eine Verlängerung des Zeitraumes bis zu Brexit beantragen muss.

hat eine Entscheidung zum mit der EU ausgehandelten Vertrag zum Brexit abgelehnt.

Der britische Regierungschef

hat bei der EU die Verlängerung des Zeitraumes bis zu Brexit schriftlich beantragt.

hat zugleich der EU schriftlich mitgeteilt, dass der britische Regierungschef die Verlängerung des Zeitraumes bis zu Brexit
nicht unterstützen wird.

31.10.2019 faz.net

US-Präsident Trump stellt fest:

Im Fall des Brexit der Briten mit dem ausgehandelten EU-Abkommen werden die USA kein Handelsabkommen mit den
Briten schließen können, weil das EU-Abkommen ein Handelsabkommen USA und Briten verhindert.




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