Systemänderungen im Vollzug der Arbeitslosenberatung des JobCenters für Langzeitarbeitslose - Ergänzungen 2019

03.01.2019 dradio.de

Im November 2018 gab es 2,997 Millionen SGBII-Bedarfgemeinschaften, in denen 5,9 Millionen Menschen leben. Das ist
der bisher niedrigste Stand seit Einführung Grundsicherung.

03.01.2019 vom Autor dieser Dokumentation

Der niedrigste Stand, der auch den Zugang aus anerkanntem Asyl beinhalten muss. Damit muss die Anzahl der einheimischen
Grundsicherungsbezieher dazu passend gesunken sein, um den niedrigsten Stand zu erreichen. Man beachte auch, dass Aufstocker
ebenfalls enthalten sein müssen.

03.01.2019 gegen-hartz.de

Der Verein Tacheles e.V. ist als einer der sogenannten sachverständigen Dritten vom BRD-Verfassungsgericht geladen worden:
Am 15.01.2019 findet vor diesem Gericht eine Anhörung zur Verfassungskonformität des Sanktionsrechtes im SGB II-Kontext
statt. Der Verein Tacheles ruft zu einer von ihm bereitgestellten Online-Umfrage auf, die anonym ist. Auszufüllen ist das Online-
Formular bis zum 10. Januar unter dem folgenden Link: www.umfrageonline.com/s/Sanktionsumfrage.

03.01.2019 vom Autor dieser Dokumentation

Das Online-Formular verifiziert nicht die Betroffenheit vom SGB II. Das BRD-Verfassungsgericht wird wieder einmal
darauf hinweisen, dass nicht verifizierbare Einzelfälle von Betroffenen im beklagten Kontext nicht herangezogen werden
dürfen. - Da Tacheles u.a. Rechtsauskünfte gibt, muss Tacheles dieser Ausschlusskontext bekannt sein. Tacheles verfolgt
also mit seiner Online-Umfrage einen anderen Zweck.

Die Dokumentation des Autor dieser Dokumentation zeigt seit 2004 den Kontext des SGB II auch im persönlichen
Kontext des Autors dieser Dokumentation. Selbstverständlich wurde beim Autor dieser Dokumentation bisher niemals
angefragt, ob seine Dokumentation für Klagezwecke herangezogen werden darf. Das ist auch logisch: Tacheles oder
gegen-hartz etc. haben systemisch völlig andere Interessen und Kompetenzen. Im Gegensatz zu diesen Agierenden
ist der Autor dieser Dokumententation weder Opportunist, noch Trittbrettfahrer, sondern analysiert ausschließlich
mittels dialektischen Prinzipien des Atheismus, so dass Opportunismus und andere unwissenschaftliche Methoden,
denen sich z.B. Tacheles in Form der Online-Umfrage bedient, keine Chance haben können. Und genau deshalb
nicht verfassungsrechtlich verwendet werden, damit sich der Kläger nicht selbst demontiert, denn Ziel ist es
eben für diesen Kläger nicht, die Systemänderung herbeizuführen und zu vollziehen, damit der Verfassungskontext
nicht betroffen ist. Der elitäre Drang dieser Trittbrettfahrer wie Tacheles ist Opportunismus pur. - Verwahrlosung
der Gesellschaft.

06.01.2019 vom Autor dieser Dokumentation

Die bevorstehende Anhörung in Sachen Verfassungskonformität des Grundsicherung-Bereiches Sanktionen ist bereits in der
Gesetzgebung als eingeschränkt implementiert worden: Per Gesetz verbriefte Ermessensspielraum als Form der
(verwaltungsaktlosen) Sanktion. Folgende reale Beispiele an Systemkennzeichen im Vollzug des SGB II sind Alltag,
die der Autor dieser Dokumentation in dieser bewiesen hat: Der Autor ist direkter Betroffener.

Der Träger der Grundsicherung und der Eingliederung in Arbeit ist dazu berechtigt, die Integration in Arbeit so zu
unterlassen, dass der Arbeitslose formal betreut, ansonsten zur selbstständigen Arbeitssuche herangeführt und
dabei - hauptsächlich mit Ermessensspielraum - unterstützt wird. Ziel des o.g. Trägers ist es, u.a. Langzeitarbeitslose
so zu dominieren, dass deren Bedarf an Qualifizierung nur so relevant ist, wie die aktuelle Ermessung es hergeben soll.
Um dieses zu ermöglichen, wird grundsätzlich wechselndes Personal verwendet, so dass sich der Arbeitslose faktisch
jedes Mal von vorn erklären muss. Das betrifft auch Umstände der gesundheitlichen Arbeitsfähigkeit, so dass die Daten
des Arbeitslosen unter dem Personal des o.g. Trägers verteilt werden. Dieses Vorgehen ist aus Sicht einer Förderung
des Arbeitslosen faktisch eine Sanktion, die keines Verwaltungsaktes bedarf. Der Umstand, dass gesundheitliche Daten
gestreut werden, ist eine klare Verletzung des Datenschutzanspruches und zu dem eine schwerste Sanktion der
Integration in Arbeit: Ohne Streuung wird der Arbeitslose nicht betreut.

Analog betrifft das den Arbeitgeber-Vermittlungsdienst des o.g. Trägers: Vermittlung eines Langzeitarbeitslosen
unter Maßgabe des aktuellen Arbeitgeber-Marktes und dessen Anforderungen, wobei der Arbeitslose keinerlei
Anpassung an den Arbeitsmarkt unter Heranziehung der bisherigen beruflichen Laufbahn des Arbeitslosen
haben muss. Wegen bereits vorab begründbarer Einschränkung der Vermittelbarkeit sind beide faktisch Formen
der Sanktion der Integration in Arbeit, wobei keine Verwaltungsakte notwendig sind.

Der Träger der Grundsicherung und der Eingliederung in Arbeit ist dazu berechtigt, die Integration in Arbeit so zu
gestalten, dass die Integration in Arbeit durch Fremdressourcen teilweise oder auch vollständig vollzogen wird.
Dazu hat der Gesetzgeber den Ermessensspielraum systemisch in das SGB II und IIII eingebaut, wenn es um
Arbeitslose des Grundsicherungsbereiches geht. Die jeweilige Person des o.g. Trägers gibt nach Ermessen
die Fremd-Ressource frei. Ziel des Gesetzgebers ist es, dem o.g. Träger Handlungsfreiheit in der Bestimmung
des Arbeitslosen nach Ermessensanschauung des o.g. Trägers zu geben, so dass der Arbeitslose sich mit einem
jeweiligen Ermessen der aktuellen Person des o.g. Trägers konfrontiert sieht. Das spielt vor allem eine Rolle,
wenn der Arbeitslose aus seiner Sicht einen Bedarf an Qualifizierung anmeldet, aber während des Prozesses
der Herbeiführung der durch den o.g. Träger zu finanzierenden Qualifizierung des Arbeitslosen der
Träger des Ermessens und damit auch die Lage laut einem Ermessen sich ändert: Im Fall einer ersten
Zustimmung des o.g. Trägers zur Aufnahme der Recherchen zu einer Qualifizierungsmaßnahme, die
ein Dritter anbietet, mit nach einem Personalwechsel eintretender Ermessensentscheidung, dass der
einst anerkannte Bedarf an Qualifizierung nun hinfällig ist, wird der Arbeitslose faktisch sanktioniert,
wobei es keines Verwaltungsaktes bedarf.

Der Träger der Grundsicherung und der Eingliederung in Arbeit ist dazu berechtigt, die Integration in Arbeit so zu
gestalten, dass die Integration in Arbeit ausschließlich der Ermessensgrundlage unterliegt, wenn nur Recht
angewendet wird, das auf Ermessen basiert. Dieses Recht hat der Gesetzgeber im Bereich Langzeitarbeitslose
massiv im SGB III implementiert. Ziel des Gesetzgebers ist es, dass ein Langzeitarbeitsloser zwar einen
Bedarf an Anpassung und Qualifizierung erkennen, diesen Bedarf aber nicht anerkannt bekommen kann.
Der Gesetzgeber erlaubt es dem o.g. Träger z.B., dass die Bewilligung eines AVGS (Aktivierung, Vermittlung
auf Gutscheinbasis) derart unbrauchbar gemacht werden kann, dass eine tatsächliche Arbeitsaufnahme
eingeschränkt oder nicht erreicht werden kann:

- Der o.g. Träger legt fest, dass der AVGS nur noch für einen Zeitraum gilt, während dessen der postalische Versand
des AVGS an den Arbeitslosen fällt. Bsp.: AVGS mit Dauer von 4 Wochen ab Bewilligungsdatum, also zu einem
Zeitpunkt, wo sich der AVGS noch nicht in der Zustellung befinden kann. Ziel: Verkürzung der 4 Wochen. Faktisch
ist das eine schwere Sanktion der Eingliederung in Arbeit und bedarf keines Verwaltungsaktes.

- Der o.g. Träger legt fest, dass der AVGS nur dann bewilligbar ist, wenn der Arbeitslose eine Möglichkeit der
Arbeitsaufnahme vorab nachweisen kann. Ziel: Da private Personalvermittlung regelmäßig erst nach Vorlage
eines gültigen AVGS aktiv wird und erst dann feststellen will, ob es Möglichkeiten einer Arbeitsaufnahme
gibt, wird der Arbeitslose von dieser Art der Personalvermittlung ausgeschlossen. Faktisch ist das eine schwere
Sanktion der Eingliederung in Arbeit und bedarf keines Verwaltungsaktes.

- Der o.g. Träger legt fest, dass der AVGS für eine Vermittlung in Zeitarbeit nicht bewilligbar ist.
Ziel: Da private Personalvermittlung regelmäßig in die Zeitarbeit vermittelt und ein bereits vorliegender AVGS
dann auch für Vermittlung in Zeitarbeit verwendet werden kann, wird der Arbeitslose von dieser Art der
Personalvermittlung ausgeschlossen. Faktisch ist das eine schwere Sanktion der Eingliederung in Arbeit und
bedarf keines Verwaltungsaktes.

Der Träger der Grundsicherung und der Eingliederung in Arbeit ist dazu berechtigt, die Betreuung der Arbeitslosen
nachhaltig so zu behindern, dass Kontinuität durch nachhaltigen Wechsel der Personen der Betreuung nicht erfolgt.
Ziel des Gesetzgebers ist es, dass eine Normierung der Arbeitsfähigkeit und Möglichkeit der Integration in Arbeit
und Vollzug der Integration in Arbeit flexibel gehalten werden. Das ermöglicht es z.B., Arbeitslose unter Einsparung bzw.
Wegfall von Kosten der Fortbildung in den Niedriglohnsektor zu überführen. Die systematische Unterlassung
umfasst z.B. den Wegfall der beruflichen Entwicklung auf Basis der bisherigen Laufbahn, um diese per Abbruch
gebrauchen zu können: Zuführung von Arbeitskräften in Bereiche, deren Verwertung optimiert ist - z.B. im
Pflegebereich oder im Bereich Lagerwirtschaft. Für letztere hat die Bundesagentur für Arbeit die Initiative
"50 plus" benutzen lassen: Menschen mit vergangenen Berufslaufbahnen an den Niedriglohnmarkt und dessen
aktuellen Anforderungen heranzuführen und auf Eignung unter exakt dem Kontext der Heranführung zu checken,
so dass ein anderer Kontext nur noch durch Arbeitsvermittlung per in 50 plus tätige Vermittler bestimmt wird:
Was der in der Maßnahme aktuell tätige Vermittler vermitteln will und kann, ist Maßgabe, wobei diese immer
die Spezialisierung des jeweiligen Vermittlers umfasst, der damit die Eingliederung in Arbeit final bestimmt.
Ein Arbeitsloser, der in diesen Kontext nicht passt, wird nicht integriert: Faktisch ist das eine Sanktion im
Rahmen der Förderung nach SGB II und III der Integration in Arbeit. Für diese Sanktion gibt es keinen
Verwaltungsakt. Dafür kann die Ablehnung der Teilnahme an der 50 plus-Maßnahme sanktioniert werden.
Die Bundesagentur für Arbeit hat die lokalen 50-plus-Maßnahmen nicht nur zeitlich sondern auch in der
Anzahl verfügbarer Plätze limitiert. Der Mangel an Ressourcen ist faktisch eine weitere Sanktion.

Fazit: Das Recht der "Grundsicherung" und dessen Kontext ist nichts anderes als offener Faschismus.
Es geht nicht um einen verfassungsrechtlichen Kontext, denn der Gesetzgeber ist berechtigt, verfassungswidriges
Recht auch systemisch zu implementieren - und tut es so ausführlich, dass eine z.B. Anhörung vor einer
Verfassungsinstanz die blanke Verhöhnung der vom Recht Betroffenen ist, also inklusive der Verfassungsinstanz,
in der Diejenigen sitzen können, die das Recht der "Grundsicherung" mit implementiert haben: Mafia.

09.01.2019 dradio.de

Die BRD-Regierung hat für erwerbstätige Eltern mit Niedrigeinkommen die steuerfinanzierte Anhebung des Kinderzuschlages und
die Verbesserung von staatlichen Zuschüssen für Schulsachen, Kita- und Schulessen oder Nachhilfeunterricht gebilligt.

09.01.2019 vom Autor dieser Dokumentation

Wegen Mindestlohn bei gleichzeitiger Unterdeckung der Lebenskosten u.a. für Kinder und deren erwerbstätigen Eltern
(man beachte auch erwerbstätige Aufstocker im Bereich Hartz 4) ist die Anhebung des steuerfinanzierten Kinderzuschlages
der Übergang von Volksvermögen in nicht zu erbringende Lohnkosten eines Arbeitgebers, der unterdeckenden Mindestlohn
zahlt UND NUR WEGEN Mindestlohnexistenz am Markt bestehen kann, bzw. aus Gier die Verwertung der Wertschöpfung
der Arbeitnehmer optimiert (Ausbeutung). Damit gilt: Volksvermögen dient der Marktverzerrung und wird dazu systemisch im
Niedriglohnsektor verbrannt, ohne dass die einfache Reproduktion der finanziell unterdeckten Arbeitnehmern mit Kindern
gedeckt wird, wobei die erweiterte Reproduktion eh durch Staatszuschüsse ansatzweise solange finanziert wird, bis eine
Verfassungsklage erfolg hat, also quasi immer ansatzweise finanziert wird.
Faschismus pur.

14.01.2019 Sozialstaat BRD (ARD-Radio)

Die ARD thematisiert die soziale Einbindung von Kindern, Familien und anderen Menschen.

Teilnehmer der Diskussion waren

1 SPD-Abgeordneter (langjährig im BRD-Bundestag)
1 Vertreter der "Die Welt"
Geschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes

In den Auszügen ist nur der Verband zu hören - u.a.:

BRD-Grundgesetz Artikel 1 und 20 sind auch für Familienförderung zuständig.

In Hartz 4-Bezug stehen

ca. 2 Millionen Kinder, davon ca. 1 Millionen Kinder von Alleinerziehenden.

besonders Familien ab 3 Kinder.

1,2 Millionen Erwerbstätige als Aufstocker mit Entgelt im Monat bis zu ca. 400 Euro brutto.

Kinderzuschlag ist für Familien nützlich, wenn das Einkommen zur Versorgung
der Eltern ausreicht und der Staat die Versorgung der Kinder mitfinanziert.

Erwerbstätige Hartz-4-Aufstocker mit Kindern müssen einen Lastenausgleich bekommen und
die Entgeltung muss verändert werden.

Eine Familiengründung mit Niedriglohn ist nicht möglich.

Hinweise:

Die Auszüge wurde von der ARD-typischen Salamitechnik befreit.

Die SPD zum Thema Sozialstaat hatte in der ARD die elitäre Chance, Opportunismus
zu verbreiten, also am Thema vorbei zu reden.

"Die Welt" ist ein mitte-rechts-konservatives Blatt, das in der ARD die elitäre
Chance bekommen hat, ein Nebenthema als Aushängeschild zu propagieren und
Opportunismus mit langen Monologen zu verbreiten, also am Thema vorbei zu reden.

Interessant an den Statements des leicht plakativ argumentierenden o.g. Paritäten-Chefs
ist im Prinzip nur genau 1 Umstand: Es werden der objektive Zusammenhang zum Sozialstaat
in dessen bisherigen Daseinsformen z.B. Hartz 4 weder analysiert, noch mittels Synthese
Alternativen ermittelt - ein Persönlichkeitsschwäche des Paritäten-Chefs, der nicht
begriffen hat, wie nutzlos sein Opportunismus ist.

Objektiv ist jedoch: Grundsicherung wurde nur deswegen eingeführt, weil diese Voraussetzung
für die Systemänderung der BRD-Binnenwirtschaft war und ist, die befreit von nicht
export-orientierten systemrelevanten Wirtschaftszweigen auf eine vom Import (vor allem China)
abhängige Wirtschaft mit Rendite für Importe ausgerichtet wurde.
Diese Binnenmarkt-Deformation benutzt den Euro auch, um Arbeitskräfte aus Einwanderung
u.a aus EU-Gebieten zu ermöglichen und am Binnenmarkt befindliche Arbeitslose
zu ersetzen, um letztere in eine Grundsicherung abzuschieben und zwar auch dann,
wenn Entgelttätigkeit vorliegt: Im Niedriglohnsektor. Die Grundsicherung und
der Systemwechsel sind so implementiert worden, dass der Vollzug von Verfassungsrecht
traditionell im Sozialbereich weiterhin das Ergebnis der biologischen Lösung ist.
Zugleich wurde durch Bundesrecht der Vollzug der Verfassung als Ermessensrecht im
SGB II und SGB III ersetzt, wobei derselbe Gesetzgeber das Verfassungsrecht faktisch beugt.
Es ist bequem zu polemisieren, aber nicht zu der Systemänderung gelangen zu wollen,
wenn das die elitäre Existenz kostet. - Daran krankt die BRD seit ihrer Gründung,
hat aber den Beitritt der ehemaligen DDR beschleunigt, denn die dort herrschende
Religion der Kommunisten war extrem elitär aufgebaut: Das ostzonale Kartenhaus,
das im hohlen Wind des Geschreies "wir sind das Volk" und "Wir sind 1 Volk" fast
zu Staub zerfiel, es aber erlaubte, dass sich elitäre Parasiten in die deutsche Gegenwart
retten konnten: Angefangen von Thierse bis zu Gysi als Vertreter des ostdeutschen
Opportunismus im Eliteklub der "Volksparteien" und Gesetzgeber z.B. BRD-Bundestag
oder EU-Parlament.

Katastrophal ist der o.g. Opportunismus in folgender Konsequenz:

Das deutsche Volk als ein ETWAS, das nicht erst seit dem 1. Weltkrieg an der
Leine gehalten wird, hat mit der verinnerlichten Verfaulung u.a. im Sozialbereich
auch im geteilten Deutschland die Fähigkeit einer Großen Nation, wie es z.B.
die Franzosen sind, verloren, für sich selbst zu denken und zu agieren.

Das Ostdeutsche Duckmäusertum, das trotz Einsperrung per Mauer sich parasitär
weiterentwickeln konnte, basiert auf einem deutschlandweitem Manko: Das Deutsche
Volk ist mitnichten ein Volk der Dichter und Denker. Die Deutschen lieben es,
dass Eliten für sie denken und auch fatale Realitäten schaffen, deren Widersprüche
Umbrüche in der Minderheit der Freigeister brutal bedingen, dass diese gezügelt
werden müssen und in Ketten gelegt als Dichter und Denker der Deutschen geadelt
werden, was nur Dummköpfe akzeptieren können. Biermann in der Ostzone, die in der
Ostzone zerbröckelte Intelligenz der Kultur und der fehlende Mittelstand haben
es ermöglicht, religiös anders orientiere Dummköpfe - also eben nicht nur
die der Kommunistenreligion - Macht zuzuteilen, wenn diese deutsche
"Intelligenz" sich verwerten lässt. Analog dazu "Wir sind das Volk" im
bananenfreien Ostdeutschland. Die Deutschen haben es seit über 100 Jahren
noch nie erlebt, nicht elitär dominiert und verwertet existieren zu können.
Dass Katastrophen wie Kriege oder Mauerbau die Verdummung der Deutschen
im Sinn der Kastration beschleunigen und einhämmern, funktioniert nur,
weil die Deutschen nicht nach Alternativen streben, um sich als Gesellschaft
freizustellen von Verwertung etc.. Dafür aber systemisch-nachhaltige Verblödung.
Und Gefährlichkeit nebst Aggressivität gegenüber systemischen Veränderungen,
die nicht elitär gesteuert und vollzogen werden.

Die Deutsche sind SYSTEMISCH nicht in der Lage, als Demokratie im Sinn der
Volksinteressen zu agieren. Es fehlt den Deutschen das freiheitliche
Dasein in allen staatstragenden Kategorien. Die Deutschen sind in Sachen
Demokratie nachhaltige Analphabeten und kompensieren diese Unfähigkeit
mit der elitären Leine, die den Deutschen die Gurgel bedarfsgerecht
zudreht. Z.B. als Grundsicherung. Als blanker Hohn und typisches
Zeichen einer faschistischen Diktatur ist ebenfalls die Implementation einer
nicht praktizierbaren Verfassung, weil im Gesetzgeber, also auch
in Verfassungsorganen, diejenigen Eliten herrschen, die sich der
Leine bedienen.

Das Deutsche Volk ist ein hohles Volk, das bei Drehen der Wetterlage
im Wind oder im kriegerischen Lagen sind wenden und winden wird,
um die Illusion eines berechtigten Daseins im Völkerbund glauben
zu können und dabei ahnend, aber nicht wissend, dass die Deutschen
für andere Völker in Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft ein
Klotz am Bein sind: Deutsche Gier nach Verwertung wie die des
Deutschen Volkes selbst. - Die Deutschen sind z.B. in Sachen Kriege, Euro,
Umweltschmutz erwiesener Maßen systemische Parasiten und Blutsauger.
UND: Die Assimilation der Deutschen durch Einwanderung, z.B. Islamisierung,
hat andere Völker bereits als verwertbare Objekte markiert und
beginnt, diese nachhaltig zu zersetzen.

Dass die Deutschen mehr als nur Strömungen wie die AfD verinnerlicht
haben, liegt an der Unfähigkeit der Deutschen, als Volk UND
individuell zu denken und zu agieren. AfD, Kommunisten und Co. sind nur
eine harmlose Vorstufe des zukünftigen deutschen Parasitentums, dessen
Systemkennzeichen u.a. das elitäre Christjudentum ist, dessen
Antisemitismus z.B. mit der Islamisierung auch den jüdischen
Daseinskontext gezielt zersetzt.

Wer sich mit Deutschen einlässt, muss, um zu überleben, vorher wissen,
auf was man sich einlässt.

ohne Datum, gelesen am 15.01.2019 morgenpost.de

"Urteil
Jobcenter kann Leistung bei verpasstem Erbe zurückfordern"

...

"Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG)"

...

"Gibt ein Erbe das Vermögen zu schnell aus, darf Grundsicherungsleistungen des Jobcenters nicht behalten, entschied
das entschied das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG).

Denn in einem solchen Fall führt der Empfänger seine Hilfebedürftigkeit in missbilligenswerter Weise zulasten der
Solidargemeinschaft selbst herbei (Az.: L 13 AS 111/17)."

...

15.01.2019 vom Autor dieser Dokumentation

Abgesehen vom Kauderwelsch des Morgenpost-Dilettanten waren folgende Informationen dem Artikel zu entnehmen:

Hat ein Mensch, der seinen Lebensunterhalt nur aus Erbmasse begleicht, diese nicht so gestückelt, dass die nach dem Verbrauch
der Erbmasse eintretende Bedürftigkeit nach SGB II - ALG II in billigenswerter Weise ohne zulasten der Solidargemeinschaft
entstanden ist, darf der Träger der Grundsicherung die Bedürftigkeit als vom Bedürftigen rückzahlungspflichtig finanzieren. Die
Stückelung hat das Gericht im Rahmen der Feststellung der groben Fahrlässigkeit des Erben festgelegt: Immobilien im Wert von
120.000 Euro sowie Geld- und Wertpapiervermögen in Höhe von 80.000 Euro ermöglichen zusammen 7 Jahre und 7 Monate
Lebensunterhalt aus Erbmasse ohne zusätzliche Entgelttätigkeit (durchschnittlich 2197,80 Euro pro Monat).

23.01.2019 bamf.de

BRD-Migrationsbericht 2016/2017

In 2017 gab es

1,55 Millionen Zuzüge, davon 67% aus der EU (2016 waren es 56,3%), davon vor allem aus Rumänien, Polen und Bulgarien.

1,13 Millionen Fortzüge.

198.317 Asylanträge (2016 waren es 722.370).

114.861 Aufenthaltserlaubnisse aus familiären Gründen (2016 waren es 105.551, 2015 waren es 82.440).

19,3 Millionen Menschen mit Migrationshintergrund in Privathaushalten 23,6% aller Personen in Privathaushalten.

23.01.2019 vom Autor dieser Dokumentation

Was ein Hören auf größeren Straßen z.B. im Berlin-Prenzlauer Berg und -Weißensee liefert: Die Bevölkerung redet inzwischen klar
und deutlich nicht Deutsch. Die Parallelgesellschaften zersetzen ganze Stadtgebiete: Bsp.: Das Deutsche Duckmäusertum äußert sich
in seiner Proportionalität zu Parallelgesellschaften, wenn Menschen aus anderen Kulturen das Zusammenleben in Berlin
so dominieren, dass die Sau raus gelassen wird. Wird z.B. in einer Berliner Sparkasse - der Autor dieser Dokumentation
war der Einzige, der sich gegen die Sau gewehrt hat - ein Ausländer albanischen Typs laut brüllend ein Telefonat in Mitten
der wartenden Menschen anfangen und in Deutsch lautstark darauf hingewiesen, das zu unterlassen, dann zeigt der Ausländer
das Leck-Mich-Am-Arsch-Symbol - wie es die Italiener gerne zeigen - und brüllt weiter ins Telefon. Und: NIEMAND, außer
1 Mensch, hat sich gegen dieses Sau-Rauslassen verwahrt. Auch die Sparkassenangestellten hielten dass Maul. - Mit anderen
Worten: Man ist sich auf der "Straße" nicht mehr vor Sau-Loslassen-Gesellschaften sicher, denn Parallelgesellschaften
haben - und das zeigt nicht nur der Islam ganz klar - auch Ansichten, die bewusst nicht Gewohnheitsrecht der Einheimischen
berücksichtigen. Und niemand weiß, welche konkrete Strukturen hinter Parallelgesellschaften stecken, die die Verhältnisse
für Einheimische massiv abändern und verwerten. - Was dabei nicht hilft, ist die Hochsaison der Waffenverkäufe in
der BRD mit Kleinem Waffenschein - abgesehen vom großen Waffenschein - denn Waffen sind kein Mittel der Kommunikation.
Dazu gehören auch Reizgas- oder Elektroschocker-Waffen. Diese Unterdrückung der Lebensqualität der Einheimischen durch
Parallelgesellschaften äußert sich auch im blühenden Antisemitismus in der BRD.

Pulverfass, auch für Touristen, die sich am städtischen Zerfall laben, bis es die Touristen selbst erwischt: Hass auf den Straßen
auch in Form des Maulhaltens, also Duckmäusertum.

Dass es in der Ostzone mehr Duckmäusertum geben könnte, mag sein, wobei die Zuströme aus der BRD-West das Leben der
Einheimischen bereits z.T. massiv verstümmelt und abändert. Kleinbürgertum und Provinzialismus haben Hochkonjunktur.
Woher soll Anderes auch kommen, denn neben Hamburg gibt es in der BRD keine anderen echten Großstädte. Dass z.B.
die Hessen in der Politik der berliner Kommunisten als "Die Linke" angekommen sind, fragt kein Wähler. Aber es ist so: Berliner
Kommunisten ist Hoheitsgebiet der Wessis, die ihren Chancen wegen devotem Wahlverhalten der einheimischen Ossis
und Zuzug aus BRD-West optimal nutzen: Bis hin zu Seilschaften der Kommunisten. - Hat sich also nichts geändert mit dem
Duckmäusertum der Ossis damals und heute.

24.01.2019 faz.net

Die BRD-Monopolkommission lehnt die vom Handwerk geforderte Wiedereinführung der Meisterpflicht in zulassungsfreien Berufen ab.

Der Handwerkspräsident Hans Peter Wollseifer stellt fest:

Die Aufgabe der Monopolkommission ist es auch, über Wettbewerbsverzerrungen und unfaire Wettbewerbsbedingungen zu wachen.

"Von Wettbewerbshütern erwarte ich, dass sie das große Ganze in den Blick nehmen und nicht einfach wohlbekannte
Positionen wiederholen. Das ist Schreibtischargumentation, die mit der wirtschaftlich-gesellschaftlichen Realität nichts zu tun hat."

"Es hat wohl rein gar nichts mit fairem Wettbewerb zu tun, wenn Betriebe, die ihren Pflichten bei den Sozialversicherungsabgaben
nachkommen, in Konkurrenz zu Betrieben stehen, die das nicht tun. Betriebe, die keine Sozialversicherungsabgaben leisten, können
natürlich günstiger anbieten."

24.01.2019 vom Autor dieser Dokumentation

Der Handwerks-Präsident denkt nicht über den Tellerrand:

Ein Unternehmen am Markt, dass z.B. keine gesetzlichen Pflichtabgaben leistet, kann gar nicht preisgünstiger am Markt auftreten,
weil es das Unternehmen am Markt nicht geben kann.

Was der Präsident also meint: Am Markt dürfen Unternehmen auftreten, die widriges Verhalten gegen Gewinn ausüben, also
gewerblich betrügen. - Ja, und ? Na nichts weiter: Am Markt gibt es massenweise solcher Unternehmen z.B. im Niedriglohnbereich,
die z.T. den gesetzlichen Mindestlohn unterschreiten. Niedriglohn ist auch synonym für Unternehmen, die ohne diesen Lohn am Markt
nicht existieren würden bzw. geringere Gewinne hätten. Und Niedriglohn im Handwerksbereich :-)))) Yep !!!

Was der Präsident völlig übersieht: Die Meisterfreiheit ist ein inzwischen systemisches Merkmal am BRD-Binnenmarkt und dessen
Einwanderung. Denn letztere ist es, die forciert werden soll und das auch in den Niedriglohn. Vor etlichen Jahren haben sich die
Handwerkskammer dagegen gewehrt, dass z.B. selbstständige Softwareentwickler als Kundenbetreuer auch Kleinarbeiten an
Rechentechnik, wie das Auswechseln eines CD-Laufwerkes oder Netzteiles anhand von käuflichen Gerätemodulen ausüben
dürfen, wenn es sich nicht um zugewanderte Polen handelt. Denn die durften nach Gesetzeslage die Auflage der Handwerkskammern,
dass der einheimische o.g. Kundenbetreuer einen Meister z.B. im Elektrotechnik nachweisen muss, getrost umgehen. Und
keine Handwerkskammer hat jemals betroffene Einheimische - z.B. der Autor diese Dokumentation - in Schutz genommen.
Auch die Polen sind also bis heute Quelle von Arbeitskräften, deren Normierung systemisch und nicht nach Argumentation der
Handwerkskammer oder -präsidenten bestimmt ist, denn die haben schon länger wenig zu sagen, was die Verwertung der
Meisterpflicht angeht. ... Wozu auch, gell :-)))

27.01.2019 heise.de und http://tools.lr-online.de/ablage/abschlussbericht_kohle-kommission_26_januar_2019.pdf

In der BRD stammen ca. 33% des in der BRD hergestellten Stromes aus Braunkohle.

Der Energieversorger Uniper (früher Eon) baut z.Z. ein neues Kohlekraftwerk in Datteln (kurz vor Fertigstellung).

RWE verlangt Finanzzufluss für die Abschaltung von Braunkohlekraftwerken.

Nach Ansicht der von der BRD-Regierung eingesetzten Kohlekommission sollte folgendes umgesetzt werden:

Die Verstromung von Braunkohle wird spätestens in 2038 abgeschafft. In 2032 soll geprüft werden, ob die Abschaffung
schon in 2035 geht.

Von der Abschaffung sind die BRD-Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Sachsen betroffen.
Diese sollen per Staatsvertrag über einen Zeitraum von 20 Jahren insgesamt 40 Milliarden Steuermittel des Bundes bekommen, um:

wirtschaftliche und Infra-Strukturen umzuwandeln.

5000 neue Jobs zu schaffen.

ein "Anpassungsgeld" für Beschäftigte ab 58 Jahren zu implementieren:

Zeit bis zum Renteneintritt überbrücken.

Ausgleich von Renten-Einbußen (geschätzte Kosten bis zu fünf Milliarden Euro).

Der steigende Strompreis soll ab 2023 mit jährlich 2 Milliarden Euro für Privathaushalte und Wirtschaft refinanziert werden.

31.01.2019 gegen-hartz.de

In 2016 wurden 0,764 Milliarden Euro der Förderung und Qualifizierung von ALG II-Beziehern in Verwaltungsgelder
der JobCenter umgewandelt.

In 2018 wurden 0,911 Milliarden Euro der Förderung und Qualifizierung von ALG II-Beziehern in Verwaltungsgelder
der JobCenter umgewandelt.

04.02.2019 faz.net

Die BRD-Regierung hat geplant, die Grundsicherung für Altersrentner auf 110% der Grundsicherung aufzustocken, wenn
der Rentner 35 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hatte und die Bedürftigkeit auf Grundsicherung
festgestellt wurde. Auch diese Aufstockung ist steuerfinanziert.

Die SPD will entgegen den Planungen der BRD-Regierung nun die o.g. Prüfung auf Bedürftigkeit entfallen lassen.
Die CDU/CSU lehnen dann Vorhaben der SPD ab. Des Weiteren wird der BRD-Haushalt nicht in der Lage sein,
alles zu finanzieren, da die Steuereinnahmen sinken werden.

04.02.2019 morgenpost.de

Der staatliche Unterhaltsvorschuss (Alimente vom Staat)

wurde zum 1. Juli 2017 ausgeweitet: Das Alter des Kindes, bis zu dem der Staat für den Unterhalt aufkommt, wurde von 12 auf 18
Jahre angehoben. Die Begrenzung der Bezugsdauer auf sechs Jahre wurde abgeschafft.

wurde in 2017 für ca. 520.000 Kinder und Jugendliche erbracht.

wurde in 2018 für ca. 780.000 Kinder und Jugendliche erbracht.

entfällt faktisch, wenn das Elternteil bzw. die Eltern Bezieher von Grundsicherung ALG II sind: Der ALG-II-Betrag wird um das
Kindergeld gemindert, so dass wegen erbrachtem Kindergeld der volle ALG-II-Betrag geleistet wird.

hat z.Z. seine Rückholquote - überwiegend bei säumigen Vätern - von unter 20%.

06.02.2019 morgenpost.de

In Berlin ist seit 2013 die Anzahl der Erwerbstätigen, die

Einheimische sind, um 248.000 gestiegen.

in der gesamten BRD wohnen, um 321.00 Menschen gestiegen, davon mehrheitlich Brandenburger.

12.02.2019 heise.de

Die Grünen im BRD-Bundestag wollen eine weitere Steuer in den Brenn- und Treibstoffpreis implementieren, die
den CO2-Ausstoss verwertet. Ziel ist es, diese Staatseinnahmen in den Sozialbereich (Ausgleich sozialer Härten)
zu investieren. Die Steuer fällt auf Mengeneinheiten des ausgestossenen CO2 (pro Tonne CO2) und soll bis zu
80 Euro pro Tonne betragen. Die Steuer ist von der Industrie über die Mobilität bis zum Wärmebereich zu erbringen.

12.02.20219 vom Autor dieser Dokumentation

Soziale Härtefälle wegen nicht zahlbarer Strompreise sollen also durch Preiserhöhung der nicht zahlbaren Strompreise
gedeckt werden, wobei die Zuzahlung aus Steuermitteln erfolgt. Steuer hat den Wesenszug, dass die Steuer in deren
Verwendung nicht zweckgebunden sein müssen (ansonsten wären es Beiträge oder Gebühren). Daher kann es auch so ein,
dass soziale Härtefälle auch gegen Bedarf an Finanzen für Abgeordneten-Diäten ausgespielt werden. Und das wäre
ja typisch Grüne. Z.B. werden auf Initiative der Grünen in Berlin, das öko-kommunistisch mit dem Christjudenableger
SPD regiert wird, 100 Busspuren dazukommen. Und: In Berlin dürfen Fahrradfahrer Busspuren benutzen. Also werden
100 Fahrradspuren dazukommen, denn Fahrradfahrer bestimmen auf Busspuren das Tempo und drängeln sich zugerne
z.B. in Sicherheitsabständen von Fahrzeugen oder an Fahrzeugen vorbei an die Spitze der Spur an einer Kreuzung.

Was der grüne Abschaum vorhat, ist purer Faschismus, so wie es die Grünen auch z.B. mit der Implementierung von Hartz 4
getan haben.

14.02.2019 vom Autor dieser Dokumentation

Im Bereich Callcenter wird in Berlin in der Regel Niedriglohn gezahlt, wobei 11 Euro brutto pro Stunde schon als
Spitzenlohn gelten.

Nachfolgend Auszüge aus einer Offerte von Snubes für Kunden, die Callcenter-Leistungen einkaufen wollen.

Hinweise:

"K" bedeutet 1000.

Setup-Kosten sind die Kosten der Herstellung der tatsächlich nutzbaren Callcenter-Leistung.

Stundensatz sind die Kosten für 1 Human-Tätigkeit in der Callcenter-Leistung.

Wie man sieht, würde ein Arbeitnehmer aus Sofia in Bulgarien 13 Euro kosten, aber in der BRD 35 Euro.
Es ist zu vermuten, dass das zu zahlende Arbeitnehmer-Entgelt auch differiert. Falls ja, lohnt sich
die Einwanderung aus Bulgarien in die BRD.

www.snubes.de/services/sg:inbound-service

"Live Chat 24/7 Kundenservice mit Qualität

Modelle Dedizierter Support / Shared Support
Standorte Sarstedt, Deutschland
Sprachen Deutsch Englisch Französisch...
Setup-Kosten¤ 2,5K
Stundensatz ¤ 35"

...

"Live Chat

Modelle Dedizierter Support
Standorte Sofia, Bulgarien
Sprachen Arabisch Tschechisch Dänisch...
Setup-Kosten ¤ 0
Stundensatz ¤ 13"

...

"Outsource Multilangual Customer Service

Modelle Dedizierter Support / Shared Support
Standorte Vancouver, Kanada
Sprachen Arabisch Tschechisch...
Setup-Kosten ¤ 887 $ 1K
Stundensatz ¤ 27 $ 30"

...

19.02.2019 dradio.de

BRD-Arbeitsgericht Urteil: Der Arbeitgeber hat die Pflicht, den Beschäftigten, der nicht genommen Urlaub nicht
vor dessen Verfall beantragt hat, vor diesen zu schützen: Arbeitgeber müssen Beschäftigte auf noch nicht
beantragten Urlaub hinweisen, bevor dieser verfällt (AZ: 9 AZR 541/15).

19.02.2019 faz.net

In 2018

hatten die USA einen Exportüberschuss von 455 Milliarden Dollar (weltweites Maximum).

hatte die BRD einen Exportüberschuss von 294 Milliarden Dollar (Warenexportüberschuss 228 Milliarden).

hatte Japan einen Exportüberschuss von 173 Milliarden Dollar.

hatte Russland einen Exportüberschuss von 116 Milliarden Dollar.

19.02.2019 vom Autor dieser Dokumentation

Was die faz nicht sagt: Die Importe aus China in die BRD sind gestiegen. Chinesische Waren ersetzen also nachhaltig
eine Warenproduktion am BRD-Binnenmarkt, der nachhaltig exportorientiert ist. Wegen Wegfall der Binnenmarktwertschöpfung
für den Eigenverbrauch werden Arbeitskräfte am Binnenmarkt zoniert nachgefragt. So sind Entgelte von Arbeitnehmern in
den Exportbereichen nicht mit dem Niedriglohn vergleichbar. Der Binnenmarkt ist so nachhaltig zoniert und damit zersetzt.
Das betrifft auch die Zonengebiete in der Ostzone, deren Binnenmarkanteile stark divergieren - abgesehen vom Export.
Diese nachhaltige Filetierung der BRD ist nichts anderes als die nachhaltige Fortsetzung der Zonierung von Ost und West,
also des Mauerkonzeptes. Binnenmarktschwache Zonen haben hohe Arbeitslosigkeit, die wegen Dasein in der Grundsicherung
und deren Kontext, in den ca. 7 Millionen Menschen leben (die BRD hat 83 Millionen Einwohner), nicht als produktiv
angesehen werden und am BIP nur konsumtiv durch Geldtransfer in den von Importwaren bestimmten Binnenmarkt
teilhaben. Dazu dienen Importe aus China auch. - Diese Zersetzung des Deutschen Stammes ist nichts anderes als der
Verrat an diesem. Ein anderes Synonym ist "regierende christjüdische Elite und deren angegliederte und assimilierten
Strömungen".

19.02.2019 morgenpost.de

Urteil Oberlandesgericht Frankfurt am Main - Eine Regelung in einem Testament, das Erbe zur Erlangung eines Umstandes verwendet,
ist nichtig, wenn diese Erlangung sittenwidrig ist, wobei das benannte Erbe nicht entfällt. Beispiel: Die Kopplung eines Erbes an eine
Besucherpflicht ist nichtig, da es sittenkonform ist, wenn der Erbe freiwillig Besuche vollziehen kann - und: Erbe bzw. Miterbe bleibt
bestehen. (Az.: 20 W 98/18)

22.02.2019 bundesregierung.de

"Reform zum Paragrafen 219a beschlossen
Mehr Rechte für Schwangere

Schwangere in Konfliktlagen gelangen künftig einfacher an Informationen über einen Schwangerschaftsabbruch. Zudem dürfen Ärzte
und Einrichtungen, die Abtreibungen durchführen, jetzt auch darüber informieren. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat der
Bundestag nun verabschiedet.

Gesetzestext zum Paragrafen 219a durch ein Brillenglas betrachtet.

Mit der Reform des Paragrafen 219a wird Information zu Schwangerschaftsabbrüchen legal.

Foto: Bundesregierung/Stutterheim

Es gibt kaum eine Entscheidung, die einer Frau so schwer fällt wie diese: Bekomme ich mein Kind oder ist ein
Schwangerschaftsabbruch der richtige Weg für mich? Informationen darüber, wo und bei wem sie einen Abbruch durchführen lassen
kann, sind nur schwer zu finden. Ärzten in Deutschland ist es nämlich nicht erlaubt, Auskünfte über Abtreibungen zu erteilen. Das
ändert sich nun.

Paragraf 219a im Strafgesetzbuch verbietet "Werbung" für Schwangerschaftsabbrüche. Darunter fällt bislang auch die bloße
Information von Ärzten darüber, dass sie einen Schwangerschaftsabbruch durchführen.

Im Internet sind Informationen und Bewertungen unterschiedlichster Qualität breit verfügbar. Ziel des nun vom Bundestag
beschlossenen Gesetzes ist es, dass qualitätsgesicherte Informationen auch von Seiten staatlicher oder staatlich beauftragter Stellen zur
Verfügung stehen. Frauen in entsprechenden Konfliktlagen können so leichter an nötige Informationen gelangen als bisher.

Zudem wird die Rechtssicherheit für Ärztinnen und Ärzte, die über einen Abbruch informieren, gesteigert. Das Werbeverbot für
Schwangerschaftsabbrüche bleibt aber erhalten, um das ungeborene Leben zu schützen.
Die Neuerungen im Einzelnen

Mehr Rechtssicherheit für Ärztinnen und Ärzte

Paragraph 219a wird um einen Absatz ergänzt, wonach Ärztinnen und Ärzte, Krankenhäuser und Einrichtungen künftig öffentlich
darüber informieren dürfen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Darüber hinaus bekommen sie das Recht, auf
entsprechende Informationsangebote neutraler Stellen hinzuweisen.

Einfacherer Zugang zu Informationen für betroffene Frauen

Ärztinnen und Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, werden zukünftig zusammen mit Angaben zu den jeweils
angewandten Methoden auf einer zentralen Liste der Bundesärztekammer aufgeführt. Diese Liste soll monatlich aktualisiert werden
und ist für betroffene Frauen öffentlich im Internet einsehbar.

Veröffentlicht wird die Liste von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Zusätzlich werden dabei Informationen zur
Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen bereitgestellt. Auch das bundesweite Hilfetelefon "Schwangere in Not" sowie die
Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen dürfen Auskunft erteilen.

Pille bis zum Alter von 22 Jahren kostenlos

Ergänzend wird die Altersgrenze für Frauen, die Anspruch auf von der Krankenkasse bezahlte verschreibungspflichtige
Verhütungsmittel haben, vom vollendeten 20. auf das vollendete 22. Jahr heraufgesetzt. Das soll helfen, ungewollte Schwangerschaften
zu vermeiden.
Donnerstag, 21. Februar 2019"

24.02.2019 Sanktionen im SGB II (ARD-Radio)

Thematisierung in der ARD - u.a.

Sanktionen erhöhen die Vermittlung in Arbeit.

Die Vermittlung in Arbeit erfolgt u.a. in den Niedriglohnsektor.

Arbeitslose im SGB II sind arbeitsfaul.

Die Sanktionierung eines Existenzminimums hat zum Ziel,
die Existenz des Sanktionierten zu gefährden - inklusive
Lebenszeit und Lebensplanung.

Die normierte Bedürftigkeit des SGB-II-Bezieher muss mit
Sanktionen verknüpfbar sein.

Sanktionen sind Mittel, Arbeitslose in den Niedriglohnsektor
zu überführen.

Steuermittel werden verwendet, um die geförderte Entgeltung des
SGB-II-Beziehers bis auf volle Lohnhöhe zu vollziehen
(für den Arbeitgeber entgeltlose Wertschöpfung), wobei
keine Beiträge für die ALG-I-Versicherung erbracht werden,
so dass nach Ende der Förderung und keiner Übernahme
in ungeförderte Arbeit dann SGB-II weiter bezogen wird.

Der Gesetzgeber hat mit der Eingliederung in Arbeit in einen
zumutbaren Job hat auch das Ziel implementiert, menschliche
Ziele und Ansprüche und Ressourcen zu brechen und zu vergeuden.

Bedingungsloses Grundeinkommen umgeht Teile der Hartz-4-Probleme.

Auszüge als Folge von Statements laut Sendung. Selbstbefriedigende
Ergüsse von Diskussionsteilnehmern sind in den Ausschnitten nicht
enthalten. Die Diskussion um das Grundeinkommen wurde nicht
übernommen, da das Grundeinkommen ein elitärer Wunschkonzert ist.
Dagegen Hartz 4 reales Massenelend.

Hinweise:

Der Bezug von SGB II ohne parallele SV-pflichtige Arbeit (Aufstockung)
schließt grundsätzlich Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung
aus, und es werden dort KEINE Anwartschaften und keine Beitragszeiten
erworben bzw. erbracht, so dass bei nicht ausreichenden Beitragszeiten
der generelle Wegfall von Rentenbezug ansteht - das ist ein gesetzgeberisches
Ziel, das erst nach Beginn von Hartz 4 implementiert wurde, weil es sich
für den Staat nicht lohnt, Beiträge, die am Regelsatz gemessen
sind, an die gesetzliche RV abzuführen: Es gibt ja die Grundsicherung
für Altersrentner. Ein Analogon ist die gesetzliche Krankenversicherung:
Hier hat der Gesetzgeber den gesetzlichen Kassen bzw. Ersatzkassen
die mangelende Kostendeckung angeordnet: Die Kasse muss Kosten der Gesundheit
eines SGB-II-Beziehers aus anderen Beiträgen der Kassenmitglieder
mitfinanzieren, da der Staat nicht will, dass die steuerfinanzierte
Grundsicherung komplett steuerfinanziert ist. Steuerzahler als
Krankenkassenmitglieder werden erneut zur Kasse gebeten. Der Gesetzgeber
spielt also Bezieher der Grundsicherung gegen Arbeitnehmer, die nicht
Aufstocker sind, gezielt aus. Das erzeugt Hass - ein weiteres
gesetzgeberisches Ziel als Form des gewollten sozialen Unfriedens und damit
verfassungswidrig.

Der Gesetzgeber hat mit dem SGB II und dessen Kontext das Ermessen
anstelle u.a. verfassungsverbürgter Rechte gesetzt: Rechtsbeugung
als Systemkomponente, um eine Normierung im Interesse einer
regierenden Elite zu befriedigen, die Steuermittel verbraucht,
dabei Immunität genießt und die steuerfinanzierten Diäten
des Gesetzgebers etc. selbst festlegt.

Die o.g. Diskussionen sind prinzipiell hohl, da die Ziele des
Gesetzgebers bereits kurz nach Vollzugbeginn des SGB II
klar wurden - inzwischen schon lange massiv klar sind.
Es handelt sich um Trittbrettdiskussionen, die nicht
Systemänderungen zum Ziel haben: Es wird weder
analysiert noch Synthese betrieben. Es ist purer
Opportunismus.

Offener Faschismus.

26.02.2019 heise.de

Der Staat BRD gibt Steuergelder aus, um das Betriebssystem Microsoft Windows 10 mangels Informationen von Microsoft
zu untersuchen, um das Microsoft Windows 10 nutzen zu können. Mit 1,37 Millionen Euro ließ sich u.a. ermitteln, dass
Windows 10 nicht abschaltbar Daten an Microsoft sendet (von Microsoft eingebaute Telemetriekomponente des Betriebssystems).

20.02.2019 gegen-hartz.de

Der Gesetzgeber hat den JobCentern die Verwertung der Finanzen des Budgets für Eingliederung derart erlaubt, dass
das Ermessen der JobCenter in 2018 ca. 25% des Budgets, also 1 Milliarden Euro, in die Finanzierung der Kosten der
JobCenter für Verwaltung, Entgelte, Zusatzstellebedarf wegen Einwanderung in die BRD umgeleitet wurden.
Zugleich geht der Gesetzgeber davon aus, dass dabei die Ermessensentscheidung, ob eine maßnahmenorientierte
Eingliederungsstrategie oder eine intensive Betreuung durch die Beschäftigten des Jobcenters derart angewendet wird,
dass Finanzen der Eingliederung in andere Kostenfinanzierungen umleitbar werden.

01.03.2019 morgenpost.de

Der berliner Wohnungsmarkt hat sich wie folgt gewandelt:

Um die aktuell 135.000 fehlenden Wohnungen bauen zu könne, werden mindestens 8 Jahre benötigt.

Es werden mehr Wohnungsbauten genehmigt als fertiggestellt: Bis Ende 2017 betraf das 58.990 Wohnungen.

2007 bis 2017 wurden 96.000 Mietwohnungen in Eigentumswohnungen umgewandelt.

Die mittlere Angebotsmiete in Berlin lag in 2018 bei 10,32 Euro kalt je Quadratmeter (53 Cent mehr als in 2017).
9% aller berliner Mietwohnungen wurden mit einer mittleren Nettokaltmiete von unter 7 Euro pro Quadratmeter angeboten.
91% aller Angebote lagen darüber.
In der berliner Innenstadt lagen die Mieten sogar fast flächendeckend bei mehr als 12 Euro kalt pro Quadratmeter.

06.03.2019 bundesregierung.de

"Individuelle Gesundheitsleistungen
Anspruch auf umfassende Aufklärung

Kosten, Nutzen und Risiken ärztlicher Leistungen, die gesetzliche Krankenkassen nicht bezahlen, stehen immer wieder in der
Diskussion. Viele Patientinnen und Patienten klagen über mangelnde Aufklärung oder fühlen sich gedrängt, solche Zusatzleistungen in
Anspruch zu nehmen. Dabei gibt es Regeln und Anlaufstellen, die Orientierung bieten.

Messung des Augeninnendrucks - für die Kosten muss der Patient selbst aufkommen.

Foto: picture alliance / imageBROKER

Einer aktuellen Untersuchung zufolge erhalten rund 29 Prozent der gesetzlich Versicherten von ihrer Ärztin oder ihrem Arzt ein
Angebot für eine sogenannte Individuelle Gesundheitsleistung (IGeL). Die Kostenspanne der angebotenen Leistungen liegt zwischen
zehn und 1.000 Euro.

Bei vielen dieser privaten Zusatzleistungen ist deren Nutzen nach Ansicht von Krankenkassen und Ärztevertretern jedoch nicht oder
noch nicht ausreichend belegt. Sie werden deshalb von den Krankenkassen in der Regel nicht übernommen. Zu den fragwürdigen
Leistungen zählen einige zusätzliche Ultraschalluntersuchungen - vor allem für Frauen zur Krebsfrüherkennung, etwa bei
Eierstockkrebs - oder die ergänzende Messung des Augeninnendrucks (Glaukomfrüherkennung). Allein diese beiden Untersuchungen
machen der Studie zufolge rund 45 Prozent des IGeL-Marktes aus.

Jeder Versicherte erhält von seiner Krankenkasse die medizinisch notwendige, das heißt, eine ausreichende, bedarfsgerechte und dem
Stand der medizinischen Wissenschaft entsprechende Versorgung.
Erst aufklären, dann entscheiden

Für Patientinnen und Patienten ergibt sich daraus ein großer Informations- und Beratungsbedarf: Was ist der medizinische Mehrwert?
Welche möglichen Risiken gibt es? Und was kosten die IGeL?

Antworten soll in erster Linie die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt geben. Sie können den konkreten Einzelfall aus
medizinischer Sicht am besten beurteilen.

Patientinnen und Patienten sollten sich auf keinen Fall unter Druck setzen lassen. Sie haben einen Anspruch darauf, dass die Ärztin
oder der Arzt sie so umfassend aufklärt, dass sie eine eigene Entscheidung treffen können. Dazu gehört, warum die gesetzliche
Krankenkasse die Leistung nicht übernimmt. Zwischen Arzt und Patient muss vor der geplanten Leistung eine schriftliche
Vereinbarung getroffen werden, die die voraussichtlichen Kosten aufführt. Der Patient muss zudem eine Rechnung erhalten - mit
detaillierten Angaben der Leistungsbestandteile und deren Preis.
Informationsangebote außerhalb der Arztpraxis

Krankenversicherungen, Ärztekammern sowie Verbraucherzentralen klären umfassend über die einzuhaltenden Regeln auf. Sie bieten
Checklisten an, die in der Kommunikation mit dem Arzt helfen können. Dabei geht es nicht nur um die Frage, ob eine Zusatzleistung
geeignet ist. Genauso wichtig ist, dass die Beratung sachlich und ohne anpreisende Werbung stattfindet. Nicht zuletzt sollte jede
Patientin und jeder Patient wissen, dass sie oder er sich für die Entscheidung Zeit lassen und eine Zweitmeinung einholen kann.
Zusatzleistungen unter der Lupe

Eine medizinische Bewertung der wichtigsten Zusatzleistungen und viele Informationen zu IGeL-Fragen bietet der so genannte "IGeL-
Monitor". Er wird vom Medizinischen Dienst des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen angeboten. Von A wie
Akupunktur über Biofeedback, Eigenblut, Hyaluronsäure-Spritzen ins Knie bis hin zu Ultraschall-Untersuchungen unterzieht der
Monitor mehr als 50 Angebote einer kritischen Beurteilung.

In Zweifelsfällen können sich die Patientinnen und Patienten auch direkt an ihre Krankenkasse wenden.

Ein umfassendes Informationsangebot bietet außerdem die von der Bundesregierung geförderte Onlineplattform IGeL-Ärger.de. Die
Verbraucherzentrale sammelt dort Erfahrungen und Beschwerden von Patienten, um sie allen Interessierten zur Verfügung zu stellen.
Mittwoch, 6. März 2019"

06.03.2019 vom Autor dieser Dokumentation

Im o.g. Statement der BRD-Regierung zu den gesetzlichen (Ersatz) Kassen der Gesundheit wird schlichtweg gelogen:

Ein Arzt ist nicht berechtigt, Aussagen der Gründe der Kostenübernahme durch Krankenkassen verbindlich und vor allem
in Sachen Patientenberatung abzugeben, wenn der Arzt nicht den Weisungen der Krankenkasse unterliegt und dabei zu den
Aussagen der Kosten etc. autorisiert wurde.

Der Arzt verkauft IGeL-Leistungen als Dienstleistungen und würde bei abschlägiger Beratung zur Inanspruchnahme
der IGeL-Leistung sich selbst reglementieren.

Der Verkauf von IGeL-Leistungen ist entweder rechtlich normiert, oder unterliegt der Vertragsfreiheit.

Der Medizinische Dienst der Krankenkassen arbeitet für die Krankenkasse und kann nicht die Zulassung eines Kassenarztes
bedingen, denn dieser wird durch die jeweilige KV lizenziert. Der Medizinische Dienst der Krankenkassen darf also
IGeL-Leistungen nur im Kontext der Krankenkassen beurteilen. Dass eine Arzt-Dienstleistung nicht von den Kassen
getragen wird, liegt also im Interesse der Kasse und nicht im Dienstleistungsangebot vom kassen-lizenzierten Arzt
und dessen Patient.

Der Katalog der Kassenleistungen wird planwirtschaftlich festgelegt, da ein Fonds verfügbar ist. Dazu gehören auch
die Leistungen, die aus ärztlicher Sicht medizinisch notwendig sind, aber den Ärzten nicht entgolten weder. Dabei
handelt es sich um Dienstleistungen des Arztes, die der kostenlos erbringen muss, um entgeltet Dienstleistungen
vollziehen zu können, die medizinisch notwendig sind: Deckelung der Arztentgelte.

Der Katalog der Krankenkassen erlaubt es, planwirtschaftlich im Krankheitsbild medizinisch notwendige Dienstleistungen
nicht zu entgelten, in dem dem Patienten der Versicherungsschutz temporär entzogen wird: Ganz typisch betroffen
sind Vorsorgeleistungen, durch die bei mangelnder Kostenübernahme der Entgelte für die ärztliche Dienstleistung durch
den Patienten lebensbedrohliche Folgen entstehen können - z.B. Melanom-Untersuchung bei Krankheitsbild
Hämochromatose (genetisch vererbt) und deren Finanzierung durch den Patienten, wenn dieser nur so den notwendigen
zeitlichen Untersuchungsabstand einhalten kann (Schwarzer Hautkrebs ist regelmäßig tödlich).

Das o.g. Statement der BRD-Regierung zu den gesetzlichen (Ersatz) Kassen der Gesundheit zeigt auch diesen Kontext:
Krankenkassen verdienen vor allem am Leid und Elend als an Vorsorge, denn Vorsorge schmälert den Umsatz aus
Leid und Elend. In diesen Kontext gehört auch die bundesweit regelmäßig auftretende Unterdeckung der Patienten
mit ärztlichen Personal in Niederlassungen, Kliniken - abgesehen von der Pflegekatastrophe in der BRD.

Offener Faschismus, der der christjüdischen Elite in der BRD-Regierung das Recht zur massiven Lüge gibt - eine typische
Form der christjüdischen Nächstenliebe im Alltag der deutschen Bevölkerung.

18.03.2019 morgenpost.de

In 2017 wurden in Berlin 53,3 Millionen Überstunden geleistet, davon 60% unbezahlt. Die Anzahl der so eingesparten
Vollzeitarbeitsplätze beträgt 32.400 Jobs. 33% der Überstunden ab 2 Stunden pro Woche sind notwendig, um die
geforderte Arbeitsnorm zu erfüllen. 80% aller Überstunden sind Ergebnis betrieblicher Zwänge.

18.03.2019 vom Autor dieser Dokumentation

Im deutschen Recht sind Arbeitgeber, die sich an Wertschöpfung aus unbezahlten Überstunden bereichern, besonders geschützt:
Abgesehen davon, dass eine Pauschalentgeltung aller irgendwann und irgendwie anfallenden Überstunden vertraglich
vereinbart werden darf, sind Mehrarbeiten nur dann gerichtlich beklagbar, wenn bewiesen wird, dass der Arbeitgeber
die Mehrarbeit angewiesen hat. In allen anderen Fällen werden Arbeitsverträge, die nicht die pauschalisierte Entgeltregelung
zu Mehrarbeit enthalten, eben um diese Pauschal-Entgeltung einseitig erweitert. - Mit anderen Worten: Gier ohne Ende.
Scheiß auf Recht.

21.03.2019 Mietpreis-Bremse in BRD (ARD-Radio)

Die ARD ließ das Thema Mietpreisbremse thematisieren.
Die Sendung der ARD ist eine Zusammentragung von Fakten, deren
systemischer Zusammenhang mangels logischer Reihenfolge der
Faktenbennungen nicht deutlich wird.

Auszüge, die die Fakten in korrekte Reihenfolge bringen und damit
nicht infiltrieren.

Seit Juni 2015 gibt es die Mietpreisbremse. Die im BRD-Gebiet erlassene
Mietpreisbremse benötigt die Verordnungen der einzelnen Bundesländer
und deren Kommunen und Städte. Ein Mietspiegel ist damit Sache der
lokalen Behörden, die einen Mietspiegel implementieren können
und nicht müssen. Verordnungen sind vor Gerichten einklagbar,
so dass ein Mietspiegel auch plötzlich unwirksam werden kann.

Die Mietpreisbremse ist in der BRD nicht flächendeckend implementiert worden.

Ein Vermieter, für dessen Vermietungsobjekte ein Mietspiegel existiert,
muss für diesen nur dann Daten liefern, wenn Ausnahmeregelungen
zur Mietpreisbremse verwendet werden sollen. Eine Auskunftspflicht
für Vermieter besteht nur dann gegenüber dem Mieter.

Der Mietspiegel ist systematisch zufällig implementiert, wenn es
keine Auskunftspflicht zu Miethöhen gibt, die nicht von
Ausnahmeregelungen der Mietpreisbremse betroffen sind. Der
Mietspiegel kann damit auch für eine ihn betreffende Zone
von Mietobjekten nicht zwingend flächendeckend sein.
Der Mietspiegel ist also dann lückenhaft.

Der Mietspiegel ist eine rein statistische Auflistung von Mietveränderungen
in einem Zeitraum (Anzahl von Jahren) in einer Zone, für die der
Mietspiegel gilt.

Der Zeitraum (Anzahl der Jahre) kann per Verordnung verändert werden.
Steigt die Anzahl der Jahre des Zeitraumes, so sinken Jahreswerte
(Durchschnitt also pro Jahr des Zeitraumes).

Der Mietspiegel ist statistisch manipulierbar.

Wenn nur Mietveränderungen berücksichtig werden (wenn diese an den
Mietspiegelersteller gemeldet wurden), enthält der Mietspiegel
dort zonale Lücken, wo keine Mietveränderungen stattfinden.

Der Mietspiegel befähigt also anhand lückenhafter Daten, die
für eine Zone, in der die vom Mieter betrachteten Mietobjekte stehen,
vorhanden sind,

den Mieter

festzustellen, welche aktuelle maximale Miethöhe zu erwarten ist, wenn
keine Ausnahmen von der Mietpreisbremse greifen sollen.
Die "ortsübliche Vergleichsmiete", das ist die Miete laut
Mietspiegel für eine bestimmte Zone (Ort) in einem bestimmten
Zeitraum.

nicht festzustellen, welche unveränderten Mieten in der Zone
verfügbar sind, also welche Vermieter bisher nicht an die
maximale Miete laut Mietspiegel angepasst haben.

den Vermieter

festzustellen, welche gemeldeten Mietveränderungen in der Zone,
wo das Vermietungsobjekt steht, verfügbar sind und ob die
vom Vermieter verlangte Miete noch unterhalb der maximalen
Miete laut Mietspiegel liegt, um dann die Maximalmiete
verlangen zu können, welche nicht verlangbar wäre, wenn es
keinen Mietspiegel gäbe. Der Mietspiegel ist dann ein
Mittel zur Mietsteigerung, die, wenn gemeldet wird, wieder
in den Mietspiegel eingeht und damit die maximale
Miete der Zone statistisch erhöhen kann, wenn Vermieter,
die nach Erhöhung die Maximalmiete kassieren, geschlossen
die Mieterhöhung an den Mietspiegel melden. Der Mietspiegel
ist ein Instrument der Vermieter zum Zweck der Optimierung der
Mieteinnahmen. Z.B.: Verzichtet ein Vermieter auf Modernisierung
seines Mietobjektes, wurden aber für andere Mietobjekte
in derselben Zone Mieterhöhungen (bei Neuvermietung) durchgesetzt,
weil Kosten der Modernisierung auf die Miete umgelegt wurden,
und haben Vermieter diese Mieterhöhungen in den Mietspiegel
einfliessen lassen, dann kann der Vermieter, der bisher nicht
modernisiert hat, natürlich von der steigenden Miethöhe in der
Zone profitieren: Reingewinn ohne Modernisierungsaufwand.

das Finanzamt, dem Vermieter nur dann die steuerliche
Absetzbarkeit auf Kosten der Vermietung zu gewähren, wenn der
Vermieter die Maximalmiete laut Mietspiegel einnimmt, also
der Mieter die Einnahmen des Vermieters erhöht, die für die
Kostendeckung zum Mietobjekt dienen. Der Mietspiegel
ist ein Instrument des Finanzamtes zum Zweck der Optimierung
der Steuerentlastungen von Vermietern.

Feststellung der Einhaltung bzw. Verletzung des Mietspiegels, also
der Mietpreisbremse:

Der Mieter muss feststellen, ob der Vermieter den Mietspiegel einhält.
Erst wenn der Mieter eine Nichteinhaltung beim Vermieter rügt
(und ev. Mieterstattung verlangt), muss der Vermieter reagieren.
Bis dahin darf der Vermieter die nach Mietspiegel illegale Miete
kassieren, wenn die Mietpreisbremse-Gesetzeslage nichts anderes
vorgibt. Der Mietspiegel ist ein Instrument der Vermieter zum Zweck
der Optimierung der Mieteinnahmen.
Die Rüge darf auch nach Abschluss eines Mietvertrages, der auf
einer gegenüber dem Mietspiegel überhöhten Miete (Miete laut
Mietspiegel plus maximal 10 %) basiert, ausgesprochen werden.
Der Vermieter muss mit der Rüge rechnen.

Der Mieter muss vom Vermieter vor Abschluss des Mietvertrages nur
dann über die Einhaltung des Mietspiegels informiert werden, wenn
der Vermieter eine Ausnahmeregelung von der Mietpreisbremse
beanspruchen will. Wird diese Ankündigung unterlassen, gilt
die Mietpreisbremse.
In allen anderen Fällen als den o.g. Fall muss der Mieter
davon ausgehen, dass die Miete laut Mietspiegel plus maximal
10 % als neue Maximalmiete (Mietpreisbremse) anstehen kann,
die dann auch in den Mietspiegel eingeht, wenn der Vermieter diese
neue Maximalmiete meldet (Mietpreissteigerung als Spirale).

Ausnahmen von der Mietpreisbremse berechtigen den Vermieter,
seine gewünschte Miethöhe zu fordern:

Neubau nach Oktober 2014 hat keine Mietpreisbremse.

Umfassende Modernisierung hat keine Mietpreisbremse.

Ist die bisherige Miete VOR einer Neuvermietung bereits über
der Maximalmiete aus Mietspiegel plus 10%, muss der Mieter
diese überhöhte Miete zahlen, wenn gemietet werden soll.

Hat der Vermieter modernisiert, aber die Kosten bisher nicht
an Mieter weitergereicht, dann muss der neue Mieter, also
bei Neuvermietung, die Kostenumlage auf die Miete dulden,
wenn gemietet werden soll.

Zuschlag auf Miete für mit vermietete Möbel hat keine Mietpreisbremse.

Keine Ausnahme ist die Modernisierung, die weder umfassend
ist und zugleich bereits auf den Mieter umgelegt wurde.
Diese Kosten unterliegen der Mietpreisbremse bei Neuvermietung.

Keine Ausnahme ist die angekündigte Modernisierung, die weder
umfassend ist und dafür auf den Mieter umgelegt werden soll.
Diese Kosten unterliegen der Mietpreisbremse bei Neuvermietung.

Modernisierung eines Mietobjektes:

Die Kosten der Modernisierung können eventuell der Mietpreisbremse
unterliegen, wenn die Miete mit den Kosten der Modernisierung nicht
konform zur Mietpreisbremse ist.

Die Kosten der Modernisierung können 8% der Modernisierungskosten
pro Jahr auf die Miete (gestückelt auf Monate) umgelegt werden.
(Nach 12,5 Jahren sind die Kosten dann voll umgelegt worden.
Ob der Vermieter nach dieser Zeit weiterhin diese 8% kassieren
kann, hängt von der Rechtslage ab.)

Die Mieterhöhung wegen Modernisierung darf max. 3 Euro pro
Quadratmeter betragen, wobei erst nach Ablauf von 6
Jahren eine weitere Mieterhöhung wegen nicht per Miete gedeckter
Kosten der Modernisierung erfolgen darf.
Das gilt auch, wenn damit die o.g. 8% unterschritten werden, so
dass dann weniger als 8% angesetzt werden müssen (Verlängerung des
Zeitraumes der vollen Umlegung, so dass der Vermieter länger
vorfinanzieren muss bzw. bei dessen finanzieller Schwäche nur
angepasst modernisieren kann (mehr Modernisierungsetappen mit
je max. 3 Euro pro Quadratmeter und je nächste Etappe erst nach
6 Jahren).

Die o.g. 3 Euro sind als 2 Euro anzusetzen, wenn unter 7 Euro pro
Quadratmeter (Miete des Quadratmeters) vom Mieter zu zahlen
sind.

Im Fall energetischer Modernisierung sind Möglichkeiten der
Erlangung von Fördermitteln für Mieter und oder Vermieter zu
prüfen. Man beachte dabei den Anteil von Reparaturen
und Instandhaltung während einer Modernisierung bzw. den Einbau
von generell neuer Ware, um Reparaturen zu umgehen.
(Eventuell Abschreibungen von Teilen des Mietobjektes beachten.)

Hinweise:

Der Mietspiegel und damit die Mietpreisbremse haben wenig
bzw. gar nichts mit Preisbremsung zu tun. Diese ist nicht
Motiv des Gesetzgebers BRD-Bundestag, der mit seinen
miesen und vor allem christjüdischen Wertvorstellungen
auch im Bereich Wohnen die Sau rauslässt: Nächstenliebe.

22.03.2019 faz.net

Einwanderung aus Rumänien und Bulgarien in die BRD

Ende 2018

gab es 150.000 Einwanderer aus Rumänien und Bulgarien, die Hartz 4 bezogen. Das sind 12,3% aller Einwanderer aus
Rumänien und Bulgarien.

waren 60% der Einwanderer aus Rumänien und Bulgarien erwerbsfähig.

Einwanderung aus EU in die BRD

Ende 2018

haben von allen Einwanderern aus dem EU-Raum 8% Hartz 4 bezogen.

55% ein Beschäftigungsverhältnis.

25.03.2019 berliner-zeitung.de

Dynamisierung der Entgelte für BRD-Regierungsmitglieder

Auf Basis der Einkommen der Bundesbeamten werden BRD-Regierungsmitglieder entgolten. Zum 1. April sind das 3,09% mehr.

BRD-Kanzlerin 600 Euro im Monat mehr (24.300 Euro Monatsentgelt).

BRD-Regierungsmitglieder außer BRD-Kanzlerin 500 Euro im Monat mehr (20.800 Euro Monatsentgelt).

BRD-Staatssekretäre 18260 Euro Monatsentgelt.

Dynamisierung der Entgelte für BRD-Präsidenten

90% des Monatsengeltes der BRD-Kanzlerschaft.

Dynamisierung der Entgelt für BRD-Bundestagsabgeordnete (auch wenn BRD-Regierungsmitglieder sind).

Auf Basis der Nominallöhne: Zum 01.07.2019 sind das 3,1% mehr.

10 083,47 Euro Monatsentgelt, jedoch davon nur 50% wenn Abgeordneter zugleich Mitglied der BRD-Regierung.

30.03.2019 morgenpost.de

Die berliner Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD) hat angeordnet:

An berliner Schulen mit je mehr als 350 Schülern ist im Bereich des Lehrerpersonals eine Ausgewogenheit der Anzahl
der Quereinsteiger, die als Lehrer arbeiten, und der Anzahl der ausgebildeten Lehrer im Referendarstatus einzuhalten.
Es gilt: Nur wenn 2 Quereinsteiger eingestellt werden, kann 1 Lehrerreferendar eingestellt werden. Das gilt auch dann,
wenn freie Lehrerstellen vorhanden, aber keine Quereinsteiger verfügbar sind: Dann muss die Schule auf ausgebildetes
Lehrpersonal im Referendarstatus solange verzichten, bis Quereinsteiger verfügbar sind.

Referendare haben die Möglichkeit, nach ihrer Ausbildung in Berlin in andere Bundesgebiete abzuwandern und
zugleich den Lehrermangel in Berlin auszubauen.

09.04.2019 morgenpost.de

Berlin hat nun 440 dringend benötigte Flüchtlingsunterkünfte mehr:

Die Fällung von 200 Bäumen in Berlin Steglitz-Zehlendorf, dort Leonorenstraße, hat nun den Bezug von 440 Plätzen in der
modularen Unterkünfte für Geflüchtete (MUF) ermöglicht, den Berlin als so dringend einstuft, dass die Proteste gegen die
Fällung der Bäume keine Rolle spielen konnten. Die 440 Plätze dienen auch der Umquartierung von Flüchtlingen.
Betroffen sind Einzelpersonen, Behinderte, Familien. Insgesamt gibt es 216 Wohneinheiten, darunter Ein-, Zwei- und Vier-Bett-
Zimmer. Immer 16 Personen auf einer Etage teilen sich die Bäder und die Küche. 24 Apartments für jeweils vier Personen sind mit
eigenen Kochgelegenheiten und Sanitäranlagen ausgestattet: Dort sollen Familien und Menschen mit Behinderungen leben.

09.04.2019 vom Autor dieser Dokumentation

Berlin hat massenweise Obdachlose, die nicht versorgt werden. Hartz-4-Bezug schützt nicht vor Obdachlosigkeit.

Obdachlosigkeit ist in dem christjüdischen Gottesstaat BRD eine Daseinsform der Nächstenliebe: Obdachlosigkeit
ist weder verboten, noch eine Straftat. Den Gesetzgeber interessiert es auch nicht, dass obdachlose Kinder in der
BRD leben, obwohl diese nicht mündig sind. Dass Obdachlosigkeit als Ergebnis der verfassungsrechtlichen
Selbstbestimmung des Menschen ausgelegt werden darf, ist nicht nur pervers sondern offener Faschismus. Der
Systemwechsel ist nicht nur dringend: Er muss radikaler sein.

19.04.2019 gegen-hartz.de

Das Sozialgericht im Bereich Ostprignitz-Ruppin (Ostdeutschland) hat den Träger der Grundsicherung beauftragt, für das
Sozialgericht eine Befragung bei Nachbarn einer Bezieherin Grundsicherung SGB II in Form einer Aufstockung. Das Gericht
nutzt die Ressourcen des personell und sachlich besser ausgestattet JobCenters. Die Nachbarschaftbefragung wurde
angeordnet, auch wenn laut Sozialdatengeheimnis diese Dritten (Nachbarn) nichts vom Bezug von Sozialleistungen erfahren dürfen.
Die Anordnung soll klären, ob der ehemalige Lebensgefährte der Aufstockerin, die beide in getrennten Orten leben, Teil der
Bedarfsgemeinschaft der Aufstockerin ist, weil der ehemalige Lebensgefährte sich um die Kinder der in Schicht arbeitenden
Aufstockerin regelmäßig kümmert: Aus Sicht des Trägers der Grundsicherung macht die Anwesenheit des ehemaligen
Lebensgefährten in der Wohnung der Aufstockerin, wo die Kinder leben, zum Mitglied der Bedarfsgemeinschaft.

19.04.2019 vom Autor dierser Dokumentation

Dritte, die in Beziehung zu einem Bezieher der Grundsicherung stehen UND aus Sicht des Trägers der Grundsicherung
relevant für die Minderung der Leistungen des Trägers der Grundsicherung sind, können z.B. vom Träger der
Grundsicherung verklagt werden - siehe SGB II und dessen Ausführungen.

Dritte, die nicht in Beziehung zu einem Bezieher der Grundsicherung stehen, können also nicht relevant werden und somit
nichts über den Bezug Grundsicherung erfahren. Dass ein Sozialgericht dieses Prinzip abschafft, ist ein Systemwechsel
im Vollzug des SGB II: Unerwartet erfahren Dritte von der vom Träger der Grundsicherung angenommenen Relevanz
eines Dritten, der in leiblicher und moralischer Beziehung zu dem Bezieher der Grundsicherung steht. Der Gegenstand
der Befragungen für unbeteiligte Dritte (Nachbarn) erschließt nicht die Maßgabe, dass diese von der Relevanz mit dem
SGB II-Kontext nicht erfahren dürfen. Die Befragung muss also anonym sein und ist damit sinnlos, wenn sie nicht polizeilicher
Ermittlung entspricht (vom Recht zulässige Aufklärung und anonymisierte Nachforschung durch Beamte).

Das Ziel des Sozialgerichtes ist es also, den Datenschutz vom Vollzug einer Sozialgerichtsanordnung abhängig zu machen,
wobei der Anordner selbst keine Ressourcen zum Vollzug des Datenschutzes einer angeordneten Befragung Fremder hat
und daher dem Befrager den Vollzug des Datenschutzes überlässt UND der Befrager parteilich ist, so dass der Befrager
nicht zwingend am Datenschutz interessiert sein muss. - Mafia aus Gericht und Träger Grundsicherung.

Das ist klar offener Faschismus.

29.04.2019 gegen-hartz.de

Die Bundesagentur für Arbeit beendet die Erbringung von Bargeldleistungen und bietet als Ersatz die Kassen von
Einzelhandel-Unternehmen an, die mit dem Zahlungsdienstleister Cash Payment Solutions (CPS) zusammenarbeiten.
Z.Z. sind das die Einzelhändler Rewe, Penny, Real, dm und Rossmann. Der Bezug von Bargeld für "fördergründige
Arbeitslosengeld II Bezieher" ist an die Verfügbarkeit dieser Einzelhändler gebunden, die zudem nicht an den Datenschutz
im Sozialrecht gebunden sind: Wer Geld an den Kassen dieser Einzelhändler bezieht, muss sich als Hartz-4-Empfänger
outen oder kein Geld beziehen. Das gilt auch für in finanzielle Notlage geratene Bezieher der Grundsicherung. In jedem
Fall gibt es das Geld nur gegen amtlichen Nachweis des Bezuges des Geldes vom Träger der Grundsicherung.
Die Bundesagentur für Arbeit ist nicht in der Lage, eigene Kassenautomaten störungsfrei anzubieten und verzichtet
daher ganz auf diese.

29.04.2019 vom Autor dieser Dokumentation

Na bitte: Hat es der Gesetzgeber endlich geschafft, den "Judenstern" für Hartz-4-Bezieher zu implementieren: Das Zeichen für
Selektion.

08.04.2013 dradio.de

Die Bundesagentur für Arbeit will im Bereich Hartz 4 die ärztlichen Atteste sachlich prüfen, wenn ärztliche Bescheinigungen
aus Sicht der Bundesagentur für Arbeit zu häufig eine Arbeitsunfähigkeit feststellen. In diesen Fällen geht die Bundesagentur
für Arbeit davon aus, dass die Ärzteschaft das Blaumachen eines Hartz-4-Empfängers unterstützt, dagegen vorzugehen ist,
um die Hartz-4-Leistungen für dies Zeiträume als ungerechtfertigt gezahlt darstellen zu können: Die Blaumacher werden
sanktioniert. Der Zugriff auf Daten der Arztbescheinigung und damit auf die Schweigepflicht des Arztes erfolgt von
Sachbearbeiterebene aus.

08.04.2013 vom Autor dieser Dokumentation

Das Vorgehen gegen ärztliche Bescheinigungen erweitert den Zugriff des Gesetzgebers aus auf das Versicherungsverhältnis
(gesetzlich oder privat) aus: Der Träger der Grundsicherung tritt damit indirekt dem Verhältnis bei. Dieses ist ein Systemwechsel,
da der Träger der Grundsicherung die amtsärztliche Prüfung der Grundsatzbedingung einer Arbeitsfähigkeit im Sinne SGB II
schon immer vollziehen lassen kann, wobei der Betroffene der Datenweitergabe zustimmen muss. Das Anzweifeln der Arztattestes
erlaubt nun den Zugriff auf Daten seitens der Kassenärztlichen Vereinigung und deren Kassenärzte, um unabhängig von der
Bereitwilligkeit der Betroffenen zur Verarbeitung dessen Daten eine Fremdbestimmung zu bewirken. Dass der Arzt in seiner
Schweigepflicht bereits durch einen Sachbearbeiter, der weder amtsärztliche noch andere ärztliche Kompetenz hat, die Gründe
der Arztentscheidung prüfen zu können. Damit gilt: Das Anzweifeln der Arztbescheinigung hat einen anderen Zweck, als
die Feststellung der Arbeitsfähigkeit nach SGB II. Die Kostensenkung für Aufstocker oder Ein-Euro-Jobber ist zwar optimierbar,
denn nur die, also eine Minderheit der Hartz-4-Empfänger, können Blau machen, aber der Druck auf Arbeitslose lässt sich
so nebenbei erhöhen, auch wenn es bisher keine Arbeit für Betroffene gab, aber wegen dem Druck sich finden lassen
könnte. Außerdem passt das Markenzeichen der Asozialität als Arbeitsfaulheit gut zum verbreiteten Stigma für Hartz-4-ler, dem
virtuellen Judenstern als Zeichen der traditionsreichen Selektion.

30.04.2019 www.fes.de/ungleiches-deutschland

"Friedrich-Ebert-Stiftung
Ungleiches Deutschland

Ungleiches Deutschland - Sozioökonomischer Disparitätenbericht 2019

Sinkende Arbeitslosigkeit, innovative Industrien und Wachstumsraten, von denen die meisten europäischen Nachbarn
nur träumen können - Deutschland steht im internationalen Vergleich gut da. Nur, längst nicht alle profitieren vom
wirtschaftlichen Wachstum. Der Disparitätenbericht 2019 zeigt vielmehr: Die sozioökonomische Ungleichheit in
Deutschland hat sich in den vergangenen Jahren verfestigt.

Mittelschicht unter Druck

Und nicht nur das: Während einzelne Städte boomen, drohen ganze Regionen langfristig abgehängt zu werden. Dort
wo es wirtschaftlich bergauf geht, setzen steigende Mieten selbst die Mittelschicht immer mehr unter Druck. Das
starke Wirtschaftswachstum hat nicht dazu geführt, die Gräben zwischen reichen und ärmeren Gegenden abzubauen.
Der Ausgleich zwischen Bund und Ländern muss dringend neu geregelt werden.

Der Bericht knüpft an den Disparitätenbericht 2015 an und geht darüber hinaus.

Er liefert eine umfassende Bestandsaufnahme der sozioökonomischen Ungleichheit in Deutschland und stellt klare
Forderungen an die Politik."

...

30.04.2019 www.fes.de/cgi-bin/gbv.cgi?id=15400&ty=pdf

"Der Raumordnungsbericht 2011 der Bundesregierung (dem die Daten bis zum Jahr 2009 zugrunde liegen) zeigte deutliche
soziogeografische Unterschiede zwischen Süden und Norden, vor allem aber zwischen Westen und Osten (BBSR 2012). Damals
lautete das Fazit: Deutschland wird in Bezug auf die räumliche Verteilung von Wirtschaftskraft, Beschäftigung und der sozialen Lage
immer ungleicher. Noch stärker als um den Jahrtausendwechsel bestimmt die Wirtschaftskraft einer Region deren Entwickung
insgesamt. Die wirtschaftlich erfolgreichen Regionen laufen den anderen davon. Strukturschwache Kreise und Regionen sind oft in
einem Teufelskreis aus Verschuldung, Wachstumsschwäche, Arbeitslosigkeit und Abwanderung gefangen'
...

"Globalisierung, Digitalisierung, demografischer Wandel und kulturelle Veränderungen führen bei den Menschen zu Verunsicherungen.
Große Teile der Bevölkerung profitieren nicht vom wachsenden Wohlstand und den positiven Aspekten der Veränderung. Das schafft
Gewinner_innen und Verlierer_innen des Strukturwandels. Da, wo Kreise und Regionen ökonomisch in Gefahr sind, abgekoppelt zu
werden, verlieren die Menschen das Vertrauen in die Politik und die demokratischen Institutionen. Die Furcht vor Abstieg und
Ausgrenzung wächst. Frust und Unsicherheit machen sich breit. Die Menschen wenden sich von den etablierten politischen Parteien
ab und zweifeln zunehmend an der Leistungsfähigkeit demokratischer Verfahren. Eine - wenn auch nicht die einzige - Ursache für den
erstarkenden Rechtspopulismus ist die manifeste Ungleichheit der Arbeits- und Lebenssituationen" ...

...

"Auch dieses Mal geht die Studie über eine bloße Bestandsaufnahme hinaus. Die FES zeigt auch Perspektiven und Wege zur
Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse und mehr gesellschaftlichem Zusammenhalt auf. Sie gibt neue Impulse
für die überfällige Debatte. Insofern ist die Studie "Ungleiches Deutschland: Sozioökonomischer Disparitätenbericht 2019"
auch ein Diskussionsbeitrag zur Arbeit der Regierungskommission "Gleichwertige Lebensverhältnisse"."

...

30.04.2019 gegen-hartz.de

Im Rahmen der deren Fremdunterbringung als Integration von Kindern und Jugendlichen durch diese in der BRD wie folgt selektiert:

In 2008 lebten ca.

60.000 Kinder nicht in der angeborenen Familie sondern in Pflegefamilien.

70.000 Kinder nicht in der angeborenen Familie sondern in Heimen.

In 2017

lebten ca. 81.000 Kinder nicht in der angeborenen Familie sondern in Pflegefamilien.

lebten ca. 100.000 Kinder nicht in der angeborenen Familie sondern in Heimen.

lebten fremd untergebrachte Kinder, die in die angeborenen Familien zurückehren, durchschnittlich 30 Monate nicht in den
angeborenen Familien (Teilselektion).

kehrten ca. 66% nicht mehr in die angeborenen Familien zurück (Totalselektion).

waren 78% der fremduntergebrachten Kinder Mitglieder einer Hartz-4-Bedarfsgemeinschaft (Sozialselektion).

08.05.2019 faz.net

Urteil Bundessozialgericht (BSG)

Der im Regelsatz ALG II enthaltene Anteil zur Finanzierung von gebrauchtem Schulbüchern ist als nicht ausreichend
anzusehen, wenn die Maßgabe gilt, dass mangels Lernmittelfreiheit die Schulbücher vom ALG-II-Empfänger zu finanzieren
ist.

09.05.2019 gegen-hartz.de

Der Gesetzgeber hat im Bereich SGB II die normierte Übernahme der Kosten der Unterkunft implementiert, wobei
die Norm nicht an Realitäten am Wohnungsmarkt angepasst sein müssen. Vielmehr hat der Gesetzgeber das Ziel,
die Kosten der Unterkunft für den Träger der Grundsicherung zu mindern, in dem aus dem Regelsatz die Kosten
der Unterkunft teilzufinanzieren sind (wenn der Wohnungswechsel und oder Mietkostensenkung nicht möglich
sind). Der Gesetzgeber hat Bedingungen der Norm so definiert, dass z.B. in 2017 ca. 25% der Hartz-4-Haushalte
die Kosten der Unterkunft aus dem Regelsatz mitfinanzieren und damit die Träger der Grundsicherung um 0,6 Milliarden
Euro erleichtert haben.

09.05.2019 vom Autor dieser Dokumentation

Der Hartz-4-Regelsatz wird aus Bundesmitteln bezahlt. Die Kosten der Unterkunft übernimmt der lokale Träger der Grundsicherung.
Der Gesetzgeber will also, dass mit Bundesmitteln kommunale Finanzen refinanziert werden (Bundessteuern refinanzieren
lokale Steuern).

14.05.2019 heise.de

Urteil Europäischer Gerichtshof - Erfassung von Arbeitszeiten

Es besteht das Grundrecht jedes Arbeitnehmers auf Begrenzung der Höchstarbeitszeit sowie auf tägliche und wöchentliche
Ruhezeiten. Dazu muss ein System zur Messung der täglichen Arbeitszeit vorhanden sein, geleisteten Stunden und ihre zeitliche
Verteilung, sowie die Zahl der Überstunden objektiv und verlässlich zu ermitteln. Damit sei es für Arbeitnehmer dann praktikabler,
ihre Rechte durchzusetzen.

In der EU müssen alle Unternehmen die Arbeitszeiten systematisch erfassen. Den Arbeitgebern bleibt überlassen, ob sie digitale
Stechuhren, Apps oder die Papierform wählen. Die erfassten Daten müssen vier Jahre lang aufbewahrt werden.

Aus dem EuGH-Urteil folgt also auch, dass die Arbeitszeiterfassung auch für Heimarbeit oder Außendienst gilt: Wird abends von
zu Hause noch dienstlich telefoniert, oder werden E-Mails geschrieben, werden diese Arbeitsleistungen unter die Pflicht
zur Erfassung fallen.

15.05.2019 morgenpost.de

Reform des Berufsbildungsgesetzes - u.a.

Ab 2020 werden Mindestlöhne für Azubis eingeführt, wenn gewerkschaftliche Tarife nichts Abweichendes festlegen.
Die Mindestlöhne werden dynamisiert.

Der Ausbildungstitel "Meister" wird durch "Bachelor Professional" ersetzt.

Der Ausbildungstitel über dem Meisterniveau wird durch "Master Professional" ersetzt.

Die Ausbildung in Teilzeit kann auch durch Verlängerung der Ausbildungsdauer implementiert werden.

04.06.2019 morgenpost.de

Andrea Nahles (SPD) hat sich ihrer Posten von Partei- und Fraktionschefin entledigt.

Die SPD im Bundestag hat sich nach den Turbulenzen infolge des Rücktritts von Partei- und Fraktionschefin Andrea Nahles zur
großen Koalition bekannt.

04.06.2019 vom Autor dieser Dokumentaion

Starke Frau ist: Christjüdin, die sich verpisst: Merkel und nun auch Nahles.

Nahles Agieren war für die SPD katastrophal ? ... Die SPD ist schon länger christjüdisch assimiliert.

Nahles geht auf die 50 zu. Sie kennt den Mauerfall nur als ca. 20 Jährige. Nahles ist typischer Bonze
der aktuellen Generationsströmungen in den regierenden Eliten. Dass Nahles der Sargnagel für Merkel
ist, das verhindern eben diese Eliten und der systemische Intelligenzmangel des deutsche Volksstammes.

Nieten sind in der Deutschen Wirtschaft gefragt: Z,B. Pofalla, eine Edelniete. Auch die Bonzin Nahles
wird die Treppe rauffallen. Politische Prostitution rechnet sich in Deutschland, einig Mafialand.

Nahles war die ERSTE Frau, die die SPD als Parteichefin "führte" und eiskalt missbrauchte.
Traditioneller Abschaum. Pack.

06.06.2019 faz.net

In der BRD werden jährlich 18 Millionen Tonnen Lebensmittel verschwendet.

Die gewerbliche Entsorgung von Lebensmitteln ist deren Eigentumsübergang von Demjenigen, dem die Lebensmittel gehören,
auf den Entsorger. Die Entnahme von Lebensmitteln ohne Eigentumsübergang ist verboten. Dazu gehört auch das
Einsammeln von Lebensmitteln des Eigentümers der Lebensmittel aus den Müllcontainern, wo der Entsorger die
Lebensmittel sammelt lässt. Optional kann der Eigentümer der Lebensmittel diese nicht entsorgen, sondern an
Einrichtungen, die Lebensmittel verteilen, übereignen.

06.06.2019 faz.net

Die gerichtlicher Verfolgung von Untreue und in zwei Fällen auch wegen Bilanzfälschung durch den gesamten Bank-Vorstand
bei Vorwürfen auf beträchtliche Untreueschäden trotzdem gegen Freikauf eingestellt werden, wenn

die zivilrechtliche Schadenswiedergutmachung in nicht unerheblichem Umfang erfolgt ist

und dem öffentlichen Strafverfolgungsinteresse durch die Geldauflagen (Freikauf) ausreichend genüge getan wurde.

Diese Regel wurde nun bei ehemaligen HSH-Bank-Vorständen angewendet.

06.06.2019 vom Autor dieser Dokumentation

Ein Gericht erkennt die Befriedigung eines öffentlichen Strafverfolgungsinteresses. Es muss also eine gesetzliche Norm
zu dieser Befriedigung geben, die dann zur Freistellung der Strafverfolgung führt, die der Gesetzgeber ebenfalls normiert.

Das nennt man auch Mafia.

06.06.2019 zeit.de

Im Rahmen der Masseneinwanderung in die BRD finanziert die BRD Hilfen für die Rückkehr abgelehnter oder
freiwillig ausreisender Asylanten: In 2018 waren es knapp 9,5 Millionen Euro für angelehnte Asylanten und
19,75 Millionen für freiwillig Rückkehrende.

Seit 2014 haben über 100.000 abgelehnte Asylsuchende die finanzielle Rückkehrhilfe der BRD benutzt,
wobei davon 2000 später wieder in die BRD einreisten, um zur Familie zu ziehen, oder zu studieren, oder
um zu arbeiten. Diese Personen müssen die von der BRD gezahlten Hilfen zurückzahlen (Anfang 2012 bis Ende
April 2019 wurden insgesamt ca. 83.000 Euro zurückgezahlt).

07.06.2019 bundesregierung.de

"Fachkräfteeinwanderungsgesetz
Mehr Fachkräfte für Deutschland

Der Deutsche Bundestag hat ein Gesetz beschlossen, das die Hürden für die Einwanderung qualifizierter Arbeitnehmer senkt. Das
Fachkräfteeinwanderungsgesetz ermöglicht, dass Fachkräfte auch aus Staaten außerhalb der Europäischen Union künftig leichter
einwandern können. Ein Baustein, um den Fachkräftemangel in Deutschland zu lindern.

Das Gesetz regelt klar und transparent, wer zu Arbeits- und zu Ausbildungszwecken nach Deutschland kommen darf und wer nicht.

Foto: mauritius images

Flankierende Maßnahmen
Für einen starken Wirtschaftsstandort

Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz schafft die Bundesregierung den Rahmen für eine zukunftsorientierte und bedarfsgerechte
Zuwanderung von Fachkräften aus Drittstaaten. Damit setzt die Große Koalition ein Kernvorhaben im Bereich der Migrationspolitik
um.

Das Gesetz regelt klar und transparent, wer zu Arbeits- und zu Ausbildungszwecken nach Deutschland kommen darf und wer nicht.

Zu den wesentlichen Neuerungen gehören:

ein einheitlicher Fachkräftebegriff, der Hochschulabsolventen und Beschäftigte mit qualifizierter Berufsausbildung umfasst
der Verzicht auf eine Vorrangprüfung bei anerkannter Qualifikation und Arbeitsvertrag
der Wegfall der Begrenzung auf Mangelberufe bei qualifizierter Berufsausbildung
die Möglichkeit für Fachkräfte mit qualifizierter Berufsausbildung, entsprechend der bestehenden Regelung für
Hochschulabsolventen, für eine befristete Zeit zur Arbeitsplatzsuche nach Deutschland zu kommen (Voraussetzung sind
notwendige deutsche Sprachkenntnisse und die Sicherung des Lebensunterhalts)
verbesserte Möglichkeiten zum Aufenthalt für Qualifizierungsmaßnahmen im Inland mit dem Ziel der Anerkennung von beruflichen
Qualifikationen Verfahrensvereinfachungen, eine Bündelung der Zuständigkeiten bei zentralen Ausländerbehörden und
beschleunigte Verfahren für Fachkräfte

Flankierende Maßnahmen

Für eine gezielte Steigerung der Zuwanderung von qualifizierten Fachkräften aus Drittstaaten ergänzt und flankiert die
Bundesregierung die Regelungen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes durch weitere Verbesserungen der Verwaltungsverfahren. Dies
sind insbesondere Visumverfahren, gezielte Werbemaßnahmen gemeinsam mit der Wirtschaft, Beschleunigungen bei der Anerkennung
ausländischer Bildungsabschlüsse und eine verstärkte Sprachförderung insbesondere im Ausland.

nach oben
Für einen starken Wirtschaftsstandort

"Wir wollen keine Einwanderung in die Sozialsysteme, sondern in den Arbeitsplatz. Das ist unser Ziel. Zudem können wir über diesen
Weg die illegale Migration etwas zurückdrängen", erklärte Bundesinnenminister Horst Seehofer bei einer gemeinsamen
Pressekonferenz mit Bundesarbeitsminister Hubertus Heil und Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier in Berlin. Deshalb wird der
Grundsatz der Trennung von Asyl- und Erwerbsmigration beibehalten.

Die Sicherung des Fachkräftebedarfs gehört zu den zentralen Aufgaben dieser Legislaturperiode. Für einen starken Wirtschaftsstandort
Deutschland gilt es, die Fachkräftebasis dem Bedarf der Wirtschaft entsprechend zu sichern und zu erweitern.

Im Vordergrund stehen dabei inländische und europäische Fachkräftepotenziale. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels ist
die Bundesrepublik aber auch auf Fachkräfte aus Drittstaaten angewiesen. Hierbei verfolgt die Bundesregierung einen Gesamtansatz,
denn das Gesetz ist Bestandteil der ebenfalls am Mittwoch beschlossenen Fachkräftestrategie.
Freitag, 7. Juni 2019"

07.06.2019 bundesregierung.de

Im Zuge der Masseneinwanderung in die BRD wurden die Asylbewerberleistungen angepasst:

Geldleistungen für Strom und Wohnungsinstandhaltung werden durch Sachleistungen ersetzt.

Alleinstehende, die nicht in einer Sammelunterkunft leben, erhalten 10 Euro Geldleistung weniger: Neuer Monatssatz 344 Euro.

Die Sammelunterkunft ermöglicht folgende Einsparungen:
Monatssatz pro erwachsenem Leistungsberechtigten sinkt auf 310 Euro.

Kinder bis zu fünf Jahren: Keine Änderung des Monatssatzes.

Kinder von 6 bis 13 Jahren: Monatssatz steigt um 26 Euro.

Ein ehrenamtlich tätiger Asylant haben einen Freibetrag von 200 Euro.

Wegfall der Leistungssätze durch Bezug von Sozialhilfe bzw. BAföG:

Ein in Ausbildung oder Studium befindlicher Asylant kann nach Ablauf der 15-Monatsfrist die auch für Deutsche geltenden
Leistungssätze der Sozialhilfe bzw. BAföG beziehen, um die Qualifizierung nicht abbrechen zu müssen.

07.06.2019 vom Autor dieser Dokumentation

Was die BRD-Regierung nicht mitteilt, ist, ob die Leistungssätze NUR für anerkannte Asylanten gelten, oder alle Asylanten.
Und: Ein Freibetrag von was ? Strom als Sachleistung .. Gutscheine oder Solaranlagen ???

Was die BRD-Regierung klar mitteilt: Asyl ist der direkte Weg der Einwanderung in die deutschen Sozialsysteme,
deren Vorbildwirkungen vom Gesetzgeber normiert angewendet werden, so dass Deutsche und Nicht-Deutsche
gleichgestellt werden. Damit ist auch klar, dass das Ziel der Erlangung deutschen Staatsbürgerschaft nicht wichtig
sein muss. Das bedeutet klar die vom Gesetzgeber implementierte Parallelwelt-Filetierung Deutschlands.
Das ist offener Faschismus.

18.06.2019 berlin.de

Das BRD-Bundesland Berlin schränkt das Geschäft der Vermietung von Wohnungen ab dem 18.06.2019 ein.
Das gilt auch, wenn das Gesetz als Norm erst nachträglich implementiert wird, da es Ziel ist, ab heute
einzuschränken. Neubauten sind grundsätzlich nicht einzuschränken.

Die Einschränkungen umfassen u.a.

5 Jahreszeitraum der Einschränkungen.

Eine bezüglich der Mietobergrenzen sehr hohe Mieten kann auf Antrag abgesenkt werden.

Damit die Vermietung von Wohnungen vertraglich zustande kommen kann, muss die Miete

der Mietobergrenze-Regelung entsprechenden
und höchstens die zuletzt vereinbarten Miete aus dem vorherigen Mietverhältnis betragen.

Ein neuer Mietvertrag mit Modernisierungsumlage ist nichtig, wenn

die Genehmigungs- und Anzeigepflicht des Vermieters nicht eingehalten wird

und die Bruttowarmmiete um mehr als 0,50 € pro Quadratmeter monatlich übersteigt

und die Übersteigung nicht genehmigt wurde, wobei die Genehmigung auch Härtefälle
des Vermieters bezüglich wirtschaftlicher Unterdeckung einschliessen muss, so dass
dann Mieterhöhungen und höhere Mietvereinbarungen als laut Mietobergrenze
genehmigt werden können. Die Erhöhung über die Mietobergrenze ist dem Mieter dann
zumutbar, wobei eine Entschädigung in Höhe der Differenz zwischen genehmigter Miete
und der Mietobergrenze nur Mietern zu gewähren ist, die WBS-berechtigt sind.

18.06.2019 morgenpost.de

Im Zuge der Masseneinwanderung in die BRD

haben nach 2015 30% aller Migranten aus den wichtigsten Fluchtzonen wie Syrien oder Afghanistan in Deutschland Arbeit gefunden.

fanden 96.000 Geflüchtete zwischen Februar 2018 und 2019 eine Beschäftigung, davon

ca. 33% in Leiharbeit. Davon waren

nach 90 Tagen

über 50% wieder arbeitslos.

20% in einer anderen Leiharbeit tätig.

nach 9 Monaten 83% der Syrer, Afghanen und Iraker wieder arbeitslos, weil die Zeitarbeit vergleichbare Löhne wie die
der Stammbelegschaft nicht zahlen will (27% der deutschen Leiharbeiter sind nach 9 Monaten wieder arbeitslos).

11.400 im Gastgewerbe.

11.400 bei Dienstleistern.

27.06.2019 zeit.de

Im Zuge der Masseneinwanderung in die BRD hat der BRD-Bundestag

den Rechtsbegriff "Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse" so implementiert, dass eine Auslegung notwendig ist. Ziel des
Rechtsbegriffes ist es, den Kontext der Einbürgerung zu relativieren: Wer nicht der durch Auslegung gestalteten Norm entspricht,
kann nicht eingebürgert werden.

den Entzug der BRD-Staatsbürgerschaft, wenn diese parallel zu einer anderen existiert, gebilligt. Betroffen sind aus Sicht der BRD
als Terroristen erkannte Deutsche.

den Entzug der BRD-Staatsbürgerschaft nach Einbürgerung für eine maximale Zeit von 10 Jahren nach Einbürgerung gebilligt.
Betroffen sind Personen, die die Herbeiführung der Einbürgerung erschlichen haben (z.B. durch falsche Angaben).

01.07.2019 AfD als rechtsradikale Partei (ARD-Radio)

Unter dem Thema "Rechtsextremer Terror - welche Konsequenzen
muss der Mordfall Lübcke haben ?" offeriert die ARD eine
Diskussion.
Die Sendung verfehlt z.T. das Thema und wurde dabei
durch Willkür nicht nur ersetzt, sondern gezielt und
argumentativ befeuert: Die ARD benennt explizit die
Argumentation der AfD als die des o.g. Mörders von Lübcke.

Es wurden 1 Toter und 3 lebende Politiker verwertet:

Der ermordete Lübcke.

Michael Brand (CDU im BRD-Bundestag).

Petra Pau (Die Linke im BRD-Bundestag).

Georg Pazderski (AfD-Chef von Berlin).

Auszüge aus der Diskussion - u.a.

Die BRD-Nachrichtendienste reichen ihre Informationen zum
seit langen existierenden Rechtsterrorismus nicht ausreichend
an die Strafverfolgungsbehörden weiter. Daher ist die
Abschaffung dieser Art von Nachrichtendienste notwendig,
speziell die des BRD-Verfassungsschutzes.

Die NSU-Akten werden für Jahrzehnte weggesperrt.
Die 120 Jahre-Sperr-Frist wurde auf das Jahr 2044
reduziert (25 Jahre Sperr-Frist).
Wenn Akten entsperrt werden, dann u.U. durch Schwärzungen.

Der Mörder des Lübcke hat in den Netzwerken des NSU agiert.
BRD-General-Anwalt muss die Ermittlungen zu den Netzwerken
konsequent vollziehen. In den NSU-Untersuchungen wurde
die Netzwerkstruktur nicht ausreichend ermittelt.
Um die NSU-Kenntnisse zum o.g. Mörder, der bereits in
den NSU-Ermittlungen begutachtet wurde, gewinnen zu können,
müssen die NSU-Akten ungeschwärzt bereitgestellt werden.

Es wird von dem CDU-Politiker behauptet:
Die AfD bereitet den Boden für Mord. Die AfD ist Teil der
rechtsradikalen Netzwerke.

Es wird von dem Linken-Politiker behauptet:
Die AfD nutzt den BRD-Bundestag, um Argumente, die eine
Radikalisierung der Bevölkerung begünstigt, zu platzieren.

Aufteilung des Audio:

ab ca. Minute 2 bis Minute 5: CDU-Auffassungen
ab ca. Minute 5 bis Minute 11: Eskalation I
ab ca. Minute 11 bis Minute 17: Linke-Auffassungen
ab ca. Minute 17 bis Minute 26: AfD-Auffassungen und Eskalation II
ab ca. Minute 26 bis Ende: Eskalation III

Hinweise:

Pau hat eine Krankheit der Stimme.

Die Auszüge wurden gruppiert, um Schwerpunkte analytisch
zu offerieren. Die ARD-Sendung war - wie üblich in der ARD -
infiltrativ: U.a. Salamitechnik.

Die christjüdische Behauptungen wurden von der ARD-Moderation
befeuert.

Die Moderatorin treibt schon länger in der ARD ihr Unwesen.
Die Moderatorin wird vor allem für infiltrierenden
Journalismus gezielt eingesetzt: Der AfD-Kontext ist
eine Spezialität dieser Moderatorin: Aggressiv und
vor allem eskalierend.

02.07.2019 morgenpost.de

In Berlin werden bis zu 1000 Arbeitslose, die noch kein Jahr arbeitslos sind, aber absehbar keine Vermittlungschance auf dem
ersten Arbeitsmarkt haben, durch die Kommune mit Jobs versorgt. Pro Mensch und Jahr fallen, wenn der Brutto-Stundenlohn
10,49 Euro beträgt, bei der Kommune Kosten in Höhe von ab 26.200 Euro an. Die Jobs werden nach Tarif- bzw. Mindestlohn
bezahlt und sind z.B. Mobilitätsbegleiter, Hausmeister, Unterstützer für Lehrer an Schulen oder in Pflegeeinrichtungen.

29.07.2019 vom Autor dieser Dokumentation

Die Niedriglohnsystematik ist eine Herzensangelegenheit von SPD und Grünen,
die neben Hartz 4 Gründungsväter dieser Sozial-Systemkomponenten sind.
Inzwischen sind SPD und Grüne vollständig christjüdisch assimiliert und
daher völlig überflüssige Parteien, die den schwarz-braunen Christjuden
und ihrem zur Tarnung als unerwünscht deklariertem braunen Partner AfD
schlichtweg ein Klotz am Bein sind.

Waren die rot-grünen Christjuden unter Kanzler a.D. Schröder - damals
ohne schwartz-braune Christjuden - Vorreiter im Umbau eines
als bis dahin sozial genannten Staates, sind die Christjuden heutzutage
damit beschäftigt, gesellschaftliche Zersetzung zu optimieren und
Ergebnisse der bisherigen Staatszersetzung zu genießen.

Die Systemkomponente "Niedriglohn" wurde von Anfang an massenwirksam
implementiert und zwar ohne Mindestlohn. Dieser ist bis heute eine
Stellschraube christjüdischer Politik, ohne die Systematik je zu ändern.

Herumdoktoren ist ebenfalls ein Markenzeichen der Christjuden, denn
Systemänderungen sind nur, wenn nachhaltig manipulierbar, erwünscht.
Die Bevölkerung in ihrer Dummheit damit beschäftigt, welche
Ausgüsse das Christjudentum der regierenden Eliten gerade liefert,
werden Ressourcen der Bevölkerung, die nicht Frage von Intelligenz
sind, ausgelaugt oder sogar nachhaltig verstärkt. Z.B. ist die
Radikalisierung der Deutschen im Zuge der Masseneinwanderung in
die EU ein optimales Instrument, neue Feindbilder zu schaffen,
die von der Intelligenz der Deutschen erfassbar sind: Die AfD
bedient sich dieser Infiltrationsmethode ausgiebig. Das Christjudentum
nutzt die Radikalisierung, um gegen den Religionsfeind, das Judentum,
vorzugehen (denn schließlich haben ja die Juden den Jesus an das
Messer geliefert): Der blanke Antisemitismus.

Die wichtigsten Konsequenzen des Niedriglohnsektors für den Binnenmarkt sind
bekannt - u.a.: Umstellung des Marktes auf Importe von Billigwaren und
nachhaltige Reduzierung von Ressourcen des Binnenmarktes, Waren
am Binnenmarkt für diesen herzustellen.
Bekannt ist auch, dass die BRD inzwischen unfähig ist, aufgrund
eigener Binnenmarkt-Ressourcen wirtschaftlich zu überleben:
Die Konditionen für den Exportmarkt sind allesamt fremdbestimmt,
so dass z.B. ein US-Präsident Trump die deutsche Wirtschaft
nach Bedarf in den Arsch tritt, um diesen zu verwerten - und
das ausgiebig. (Trump ist selber Christjude einer elitären Strömung).

Bekannt ist auch der Begriff "Service-Wüste". Das Klagen der Konsumenten
über gewerbliches Verhalten von Unternehmen am Binnenmarkt, die
diesen verwerten. Die Reinkultur der Service-Wüste ist z.B. der gewerbliche
Betrug durch Autobauer auch aus der BRD, die die Sau im deutschen
Binnenmarkt rauslassen können und auch rauslassen, denn die
Systemänderungen, um solche Zersetzung zu verhindern, werden
durch Christjuden von rot über grün bis braun herumdoktorend
verhindert. Z.B. ist das Argument, dass die deutsche Kfz-Steuer
auf CO2-Ausstoß anstelle Hubraum umgestellt werden soll,
vollendeter Schwachsinn, denn der alltägliche CO2-Ausstoß
wird nicht gemessen und Kilometerstände für die Steuererhebung
werden nicht erfasst. Das Christjudentum als schleichendes Gift der
Deutschen in Sachen Klimawandel. .... Wenn also der betrogene
Autokäufer anstelle Umrüstung der Hardware auf Kosten
der Autohersteller nun Service-Wüste erlebt, so ist das fast
ein Analogon zur Servicewüste per Niedriglohnsektor: Menschen
werden gnadenlos verwertet und dazu fremdbestimmt.

Servicewüste per Niedriglohnsektor ist so alltäglich, wie die Masseneinwanderung
in die BRD - beides sind nur durch einen Systemwechsel, der das elitäre
Christjudentum mit Stumpf und Stiel ausrottet, vermeidbar: Die
Hinwendung eines Staates zur erweiterten Reproduktion von Jedermann
ohne Grundmaßstab der "Leistungsfähigkeit" - ein Begriff der Verwertung.
Aber mit Maßstab des systemischen Humanismus.

Der deutsche Niedriglohnsektor erlaubt es, den dort tätigen Unternehmen
aus aller Welt, Wertschöpfende aus aller Welt - u.a. aus Euro-freien Zonen
der EU - so zu verwerten, dass die Erzielung von Gewinn nicht am Niveau
der Ergebnisse der Wertschöpfung sondern am z.B. Umsatz von Ergebnissen
jeder Art der Wertschöpfungen ausgerichtet ist.
Ganz alltägliches Beispiel: Der missgelaunte Verkäufer an einem Bäckerstand,
oder der fachlich unbedarfte Verkäufer in einem "Fachmarkt" wie Mediamarkt,
oder die einfach der nicht verfügbare Verkäufer für Kundenberatung. Der
alltägliche Sumpf.

OBI ist eine Kette, die Service-Wüste kreativ ausgestaltet: Das Warenangebot
ist auf rendite-orientierten Lagerabverkauf umgestellt worden, so dass es
schon mal passiert, dass eine OBI-Mitarbeiter auf die Entrüstung eines
Kunden (in dem Fall was es der Autor dieser Dokumentation), der den
Wegfall von grundlegenden Warensorten im Bereich "Garten" kritisiert
und feststellt, dass er bisher alles bei OBI gekauft hat, antwortet:
"Rouladen gibt es auch nicht bei OBI." .... Klar, OBI gibt diesem
Mitarbeiter nicht die Papiere am Ende des Arbeitstages. Klar, der
OBI-Kunden wird bewusst verarscht. Und klar, dass derselbe OBI-
Mitarbeiter auf eine größere OBI-Filiale in Wildau, bei Berlin,
hingewiesen hat, wo der OBI-Kunde mehr Warenangebote als im
Stadt-Baumarkt hat.

Servicewüste durch Niedriglohn zeigt sich nicht nur in der Motivation,
für geringes Entgelt qualitativ hochwertig zu arbeiten. Selbst wenn
das Entgelt für Wertschöpfung regional passt (wo in anderen Regionen
ein Arbeitnehmer morgens nicht aufstehen würde), ist Service-Wüste der
Alltags-Standard in der BRD.

Die Mischung aus Service-Wüste in Ermangelung fähiger Mitarbeiter
und Motivation schlecht bezahlter Mitarbeitet gipfelt auch z.B. im
Bereich Datenschutz. Beispiel Zalando, wo der Autor dieser
Dokumentation als Zeitarbeiter für ca. 3 Monate - bis zur Massenabmeldung
von Zeitarbeitern durch Zalando (vermutlich um die Entgeltanpassung
nach 9 Monaten Zeitarbeit an das Niveau der Zalando-eigenen
Angestellten zu verhindern) - arbeiten konnte. Zalando hat
absolutes Handy-Verbot am Arbeitsplatz. Nur dran gehalten hat
sich - und zwar sichtbar - nicht jeder: Der betroffenen Zeitarbeiter
gab als Grund, warum sein Handy am SAP-Arbeitsplatz, wo in SAP
Kundenbuchungen geklärt werden, angeschaltet ist: Das Handy
dient als Taschenrechner. ... Klar, Zalando arbeitet mit 64-Bit
Windows, sehr schnellem Internet, schnellen Mini-PC's und
fast immer stabiler Cloud-Anbindung. ... Es gibt nur einen Grund,
wieso das Handy aktiv sein konnte: Die Motivation des
Zeitarbeiters, der mit Niedriglohn bezahlt wird. .... Mit anderen
Worten: In Callcentern kommen Niedriglöhner problemlos an
Daten heran, die wegen der geringen Motivation des Zeitarbeiters
und desen monatlichen Entgeltes nicht gerade als sicher verwaltet
gelten können. - Diese Problem ist ein Systemproblem des
Niedriglohnsektors. ... Zalando ist da klar von betroffen:
Dem Zeitarbeiter bei Zalando, der in seinen Pausen- und Toilettenzeiten
und im Durchsatz seiner erfolgreich bearbeiteten Kundenfälle
systematisch kontrolliert wird, kommt es innerlich sauer hoch,
wenn neben dem Zeitarbeiter zwei Zalando-Mitarbeiterinnen
(Alter ca. 20 bis 2 Jahre) ihre Pausenzeiten ausdehnen, um über
private Probleme so deutlich laut zu diskutieren, dass
den stramm arbeitenden Zeitarbeiter, der natürlich seinen Job
behalten wollen will. durch Zalando zum kontinuierlichen
Arbeiten täglich angehalten (kontrolliert) wird, begreift, wer hier
das Sagen hat und wer hier für Niedriglohn schuftet. Krönung:
Die Anfrage eines Zeitarbeiters, der wegen noch zu geringer
Erfahrung einen Zalando-Mitarbeiter befragt, nämlich einen
von den o.g. 2 Palaver-Zalando-Angestellten, wurde mit
Ablehnung beantwortet: Der Gefragte macht gerade Pause,
die nicht unterborchen wird. - Klar, der fragende Zeitarbeiter
wurde sitzen gelassen, konnte den Kundenfall nicht beenden
und gab diesen in den Fall-Stapel zurück, wobei diese Rückgabe
von Zalando als negativ für den Zeitarbeiter registriert wurde.

Service-Wüste in Kombination mit Niedriglohn hat neben
der Gewinnerzielung als Profit bzw. sogar Extra-Profit
den Sinn, dass Menschen und Waren so verwertbar kombiniert
werden, dass jede Kostenstelle rentabel wird, solange der
Binnenmarkt diese Waren und Wertschöpfung so nachfragt,
dass z.B. trotz geringer Preise Gewinne realisiert werden können.
Preisdruck aus z.B. China kann eine Rolle spielen.
Der Konzern Lidl huldigt einer anderen Strategie: Lagerwirtschaft
mit Lagerabverkauf zu hohen Einzelhandelspreisen in Konkurrenz
zu Einzelhändlern wie Edeka. - Die Methode, im Zuge
des wirtschaftlichen Niederganges des Einzelhandel z.B. in
städtischen Zonen (z.B. Berlin und Slumbildung) eine
Verknappung der Warenvielfalt zu verwerten, ist auch beliebt,
wenn Konzerne sich dort locker gegen kleinere Einzelhändler
durchsetzen und damit auch Monopolabsichten verfolgen.
Um bei Lidl zu bleiben: Kaufland hat im Bereich Wareneinsortierung
Fremdarbeiter und an den Kassen Pauschalkräfte.

Wie o.g. Beispiele, die nur die Spitze des Eisberges sind, zeigen,
dient der Niedriglohnsektor auch zur systemischen Radikalisierung
der Bevölkerung und der eingewanderten Arbeitnehmer, um
Wirkungsbedingungen zu schaffen, die z.B. die AfD benötigt,
um radikale Bevölkerungsgruppen an deren Verwertung durch
die christjüdischen Eliten zu koppeln. Antisemitismus ist
ein Bauernopfer, also ein Kavaliersdelikt. Selektion und
Vernichtung von Existenzen sind andere Ziele: Von der
Kommune bezahlte Schreibtischtäter vernichten planmäßig
Existenzen: Selektion, Diskriminierung, Sanktionen als Erpressung ...

Der Gesetzgeber hat im Bereich Grundsicherung ALG II die
systematische Einbindung von Arbeitslosen in den
Niedriglohnsektor implementiert und dazu u.a. das SGB II
und SGB III angepasst: Besonders selektiv für arbeitsfähige
Hartz-4-Empfänger. Dabei werden Berufsleben von so
Normierten gezielt gekappt und die Finanzierung
der Berufsausbildung und -anpassung so eingespart, dass
z.B. Verwaltungsausgaben der JobCenter finanzierbar sind.
Der Autor dieser Dokumentation hat den Zusammenhang
Hartz-4 und Niedriglohnsektor ausführlich dargestellt und
an einem konkreten realen Fall, der über viele Jahre geht,
bewiesen: Das JobCenter agiert skrupellos und darf das
nachhaltig bis heute. Die Eichmann-Methode wurde
bewiesen.

Der Niedriglohnsektor hat auch im Bereich Service-Wüste
eine katastrophale Ausrichtung, die der Gesetzgeber unter
der Führung des Christjudentums vorschreibt, um
gesellschaftliche Verhältnisse systematisch so zu zersetzen,
dass deren Verwertung, solange wie es geht, elitär vollzogen
werden kann. - Deutschland ist ein Pulverfass und wieder
auf dem Weg zum Deutschen Reich. Die EU ist bereits
erfolgreich manipuliert worden: Das europäische Christjudentum
bestimmt das Europa-Parlament umfassend, wobei
Deutschland die Stimme angibt. ... Nebeneffekt ist das
massenweise Verrecken von Menschen auf dem Mittelmeer,
da das europäische Christjudentum natürlich auch diese
Toten verwerten will: Radikalisierung in der EU.

Der Kreis schließt sich nicht: Das nächste Niveau der
Spirale ist erreicht.

08.07.2019 Deutsche Einheit (ARD-Radio)

Michael Hartmann zu den Ergebnissen der Deutschen Einheit in Form der
zonierten Daseinsformen in der BRD - u.a.

Die von der BRD-Regierung beauftragte Kommission zur Ermittlung der Unterschiede
in den Daseinsformen in den Gebieten der BRD ist limitiert aktiv: Es soll im Prinzip
Zeit verschafft werden, um solange keine Veränderungen herbeizuführen.

Seit den letzten 20 Jahren wurden die Unterschiede in den Gebieten
der BRD politisch so gesteuert, dass die Unterschiede sich vergrößert
haben. Die Politik bedient sich der Steuerpolitik und Arbeitsmarktpolitik.
Zeil ist es, Bedingungen zu bewirken: Z.Z. Bedingungen, die für die einkommenseitig
unteren 20% der Bevölkerung real 10% weniger Einkommen als vor 20 Jahren
verursachen, um den einkommenseitig oberen 10% der Bevölkerung real 16% mehr
Einkommen als vor 20 Jahren zufließen zu lassen. Die Einführung des Niedriglohnsektors
hat bewirkt, das sich das Realeinkommen der Niedriglöhner deutlich abgesenkt hat.

Einkommensunterschiede sind lokal ausgeprägt sichtbar, wo sich eine Art
der Höhe der Einkommen konzentriert. Das gilt auch für Teile von Städten,
also in Städten selbst. Z.B. Einkommenszonen, wo hohe Mieten und oder
Grundstückspreise Alltag sind. Die Niedrigmieten-Zonen einer Stadt
sind nicht von der Wohnkosten-Entwicklung trennbar: Niedriglohn
und Niedrigmiete schließen wachsende Wohnkosten nicht aus.

Die Unterscheidung von Daseinsformen ist bundesweit und nicht nur Ost-West.
Der gesellschaftliche Zusammenhalt lässt Stück für Stück nach. Z.B.:
Die für die einkommenseitig unteren 20% der Bevölkerung haben einen in o.g.
20-Jahresfrist von 27% auf 39% gestiegenen Einkommensanteil für
Wohnkosten erfahren.

In den neuen Bundesländern der BRD gibt es das Gefühl, dass im Zuge der bereits
in den Anfängen der Deutschen Einheit vollzogenen Umstellungen der Osten
abgehängt wurde (Treuhand, Deindustrialisierung, Ausrichtung der hohen Exekutiven
auf Westkader). Der ländlichen Raum wurde in den Verkehrsanbindungen
Bahn und Bus flächendeckend vernachlässigt.

Hinweise:

Die politisch gewollte und implementierte Filetierung der BRD in Zonen,
deren Daseinsformen sich systemisch unterscheiden, ermöglicht es,
politische Instabilitäten zu schaffen, deren Manipulierbarkeit zunehmend
elementar ist. Das zeigt sich u.a. im Auftreten der AfD, die eine
große Sektion der Christjuden hat, oder im Auftreten der NSU-
Bewegung als ebenfalls gesellschaftlich verankerte Strömung. Ziel
ist es also, Bedingungen zu schaffen, damit politische Assimilation
optimiert erfolgt, um fremde Ressourcen zu verwerten. Die Assimilation
und Ausgrenzung sind in allen gesellschaftlichen Bereichen vorhanden.
Sie sind systemisch. Von der Asylpolitik, über Pflege vom Menschen
bis hin zum juristischen System der BRD. Es sind u.a. Eliten, die agieren.

Deutschland wurde in den letzten 20 Jahren, also nach der Kohl-Ära,
christjüdisch regiert. Die SPD-Regierung unter Kanzler a. D. Schröder
und dessen grüner Vasall Fischer hat sich von Anfang an als
christjüdisches Agieren entpuppt, so dass die christjüdische
Assimilation der SPD seit langem abgeschlossen ist, aber in Perversitäten
wie z.B Püppi-Langstrumpf-Nahles weiter Blüten treibt, die eben die Manipulation
des Daseins von ganzen Landesteilen und deren Bevölkerung ermöglichen.
Z.B. hat die erste SPD-Bonzin, die die SPD angeführt hat, ihrer Verantwortung
voll entsprochen, die SPD dahin zu bringen, wohin die Christjuden unter
Kohl nur geträumt und unter Schröder herzklopfend erwartet haben:
Die SPD ist eine faschistische Partei und Pendant zur AfD und zum NSU.
Ein Teil der Bevölkerung wird von einem SPD-Bonzen skrupellos als Pack
bezeichnet - SPD-Gesinnung in der damaligen BRD-Regierung.

Die von der BRD-Regierung eingesetzte Kommission kann - auch wenn korrekte
Daten und Analysen gewonnen wurden - nicht synthetisieren, welche
objektiven Maßnahmen notwendig sind, um die Zersetzung der Deutschen
nachhaltig abzuschalten: Die Kommission ist nur christjüdischer
Zuträger.

Die Ausrichtung des Alltages der BRD wird nicht nur von der Asylpolitik
in der BRD und EU geprägt. Vielmehr zersetzen sich Bevölkerungsgruppen
untereinander. Das wird gern auch als "Erreichen der Mittelschicht"
betitelt. Real gilt aber folgender Kontext: Wegen der Ausrichtung
des BRD-Binnenmarktes auf Importe - u.a. massiv aus China - werden
inländische Ressourcen abgebaut bzw. durch die Exportindustrie ersetzt.
Gelder werden also so umgelenkt, dass die BRD sich als Staat nicht mehr
ohne Importabhängigkeiten vollziehen lässt. Die BRD ist faktisch
am Ende, wie z.B. der Wahnsinn des US-Präsidenten Trump zeigt.

Bevölkerungsgruppen richten sich nur vermittelt an die Unterschiede
wie Einkommen oder Bildung aus. Vielmehr wird die gesellschaftliche
Kommunikation manipuliert, um Zwecke zu erreichen, die Veränderung
scheinbar und real herbeiführen. So arbeiten die AfD, NSU und eben
auch die Christjuden-Elite.

Der in Deutschland systemisch vorhandene Antisemitismus ist nicht nur
christjüdisch-elitär geprägt. Es spalten sich Elite-Gruppen ab,
die u.a. mit Formen Deutscher Leitkultur andere Menschen normieren, also
assimilieren oder bekämpfen wollen. Der Alltagskampf der Gesellschaft
gegen Juden ist im Aufblühen. - Was die Juden in der BRD immer
noch nicht begriffen haben: In Deutschland haben Juden keine
Zukunft, wenn der atheistische Systemwechsel in der BRD nicht
erfolgt. Und: Das Christjudentum ist ein Antisemit, weil es auch
Bedingungen des Antisemitismus schafft - so wie oben gezeigt ist.

09.07.2019 www.bertelsmann-stiftung.de/de/unsere-projekte/kommunale-finanzen/kommunaler-finanzreport-2019/

"Kommunaler Finanzreport 2019: Historische Überschüsse, aber Kommunen driften finanziell auseinander

In den Jahren 2017 und 2018 erreichten die Kommunen bundesweit einen Überschuss von 18 Mrd. Euro. Selbst in den langjährigen
Krisenländern NRW, Rheinland-Pfalz und dem Saarland verbesserten sich die Zahlen deutlich. Die Kassenkredite sanken erstmals seit
Jahrzehnten deutlich. Dieser Erfolg basiert jedoch auf einer außergewöhnlichen Konjunktur und umfangreichen Hilfen des Bundes. In
den schwachen Kommunen sind die Haushalte weiterhin fragil. Eine Eintrübung der Wirtschaftslage wird dort die Erfolge
zunichtemachen. Die Länder sind gefordert, im aktuell günstigen Umfeld das finanzielle Fundament der Kommunen zu stärken, neue
Lasten zu vermeiden und Lösungen für die noch bestehenden Kassenkredite zu finden."

...

"Trotz guter Konjunktur mussten die schwachen Städte in Summe der Jahre 2010 bis 2017 ein Minus verzeichnen. Die starken Städte
erreichten einen hohen Überschuss. Eine Ursache der in den starken Städten hohen Überschüsse ist die Gewerbesteuer. Sie ist die
wichtigste Steuer der Gemeinden und direkt mit der wirtschaftlichen Lage verknüpft. Die starken Städte erzielen mehr als drei Mal
höhere Einnahmen."

...

"Eine Ursache der laufenden Defizite der schwachen Städte sind die Sozialausgaben. Die Hartz-4-Kosten, direkt verbunden mit der
Langzeitarbeitslosigkeit, sind hier zweieinhalbmal so hoch, wie jene in den starken Städten. Trotz guter Konjunktur sind diese in den
schwachen Städten in den vergangenen fünf Jahren sogar noch weiter gestiegen.

Als Konsequenz langjähriger Defizite sind die schwachen Städte in hohem Maße mit Kassenkrediten verschuldet. Im Jahr 2017 betrug
das pro-Kopf-Niveau rund 3.000 Euro. In den starken Städten lagen hingegen dauerhaft keine Kassenkredite vor.

Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass sich starke und schwache Städte, also solche mit hoher und niedriger SGB-II-Quote, in
allen relevanten Haushaltskennzahlen fundamental unterscheiden. Schwache Städte haben laufende Defizite, niedrigere Steuern,
geringere Rücklagen und Investitionen, dafür höhere Sozialausgaben und Kassenkredite. Diese negativen Effekte verstärken sich
gegenseitig."

...

www.bertelsmann-stiftung.de/fileadmin/files/Projekte/Kommunale_Finanzen/Finanzreport-2019.pdf

16.07.2019 dradio.de

Die BRD-Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) gibt ihr Ministeramt auf.

Die CDU-Chefin Kramp-Karrenbauer wird BRD-Verteidigungsministerin.

Ursula von der Leyen tritt das Amt der Chefin der EU-Kommission an: Das EU-Parlament hat von der Leyen
in geheimer Wahl zur Präsidentin der Europäischen Kommission gewählt.

Die Präsidentschaft der Europäischen Kommission bildet die EU-Kommission und bestimmt deren Ausrichtung.
Dazu werden Vorschläge der EU-Länder - aktuell ohne BRD - angenommen oder abgelehnt. Die gebildete
EU-Kommission muss als gesamte Kommission vom EU-Parlament angenommen oder abgelehnt werden.

16.07.2019 vom Autor dieser Dokumentation

Die Wahl der aktuellen EU-Präsidentschaft durch das EU-Parlament hat für Wähler in der EU folgenden Kontext:

Das EU-Recht erlaubt es, dass von der Wählerschaft bestimmten Parlamentsmitglieder und deren Spitzenkandidaten
vor der Wahl weder das Recht haben, die EU-Präsidentschaft zu bestimmen, noch Einfluss auf die Bildung der
EU-Kommission zu haben. Dieses Recht steht den Staats- und Regierungschefs in der EU explizit und alleinig zu,
so dass Spitzenkandidaten aus der Wahl komplett ignoriert werden dürfen, damit die EU-Präsidentschaft von
den Wahlen zum EU-Parlament komplett abgekoppelt ist: Die Wahl des EU-Parlamentes spielt nur dafür
eine Rolle, die EU-Präsidentschaft und die EU-Kommission anzunehmen oder abzulehnen.

Weil die EU-Präsidentschaft die Ausrichtung der EU-Kommission bestimmt, sind die EU-Wahlen auch davon
abgekoppelt: Die Wahl des EU-Parlamentes spielt nur dafür eine Rolle, die EU-Präsidentschaft und die EU-Kommission
anzunehmen oder abzulehnen.

Das EU-Parlament ist konkret-moralisch nicht an der Wahl der EU-Präsidentschaft messbar, da die Wahl der
EU-Präsidentschaft geheim ist.

Eine sehr wichtige Konsequenz ist, dass das EU-Parlament die Ausrichtung der EU auf BRD-Interessen nun im
Detail erlaubt: Die BRD führt in der EU nun wirtschaftlich und politisch. Das EU-Parlament wird
diese deutsche Reichskultur der EU nicht mehr abwenden können. Die EU hat nun den Systemwechsel zum Reich
hinter sich.

Der opportunistische Ansatz des EU-Parlamentes, das sich mit Versprechungen einer zukünftigen EU-Kommission
z.B. im Bereich Klimawandel, der objektiv bereits so definiert ist, dass Versprechungen unnötig sind, weil
JETZT nachhaltig gehandelt werden muss, ist nicht mehr umkehrbar, ohne das die EU eine Systemänderung
erfährt. Das EU-Parlament hat sich also verbal kaufen lassen, anstelle so zu handeln, wie es objektiv notwendig ist.

Die EU wird sich systemisch radikalisieren, da die deutsche Führung des EU-Reiches auf bisherige
Entwicklungen nicht verzichtet wird, denn die BRD hat genügend gezeigt, wie verheerend die EU-Reichsführung
durch die BRD sein kann: Faschistisch.

Dass die gesamten Staats- und Regierungschefs der EU, also auch die der Ostzone der EU, die sich z.B. massiv
gegen eine systemische Lösung der durch die BRD verursachten Flüchtlingssystemkrise der EU stemmen,
die EU-Reichsführung den Deutschen überlässt, zeigt, wie verlogen z.B. Ungarn ist: Sie schädigen die EU
massiv. Die Ungarn stimmen zu, dass der Verursacher der EU-Flüchtlingskrise die EU-Führung übernimmt - das
ist nicht nur Opportunismus, das ist Faschismus pur. Die Osterweiterung der EU rächt sich schon lange.

Man nennt den o.g. Kontext auch Mafia und damit auch Diktatur.

Es wird für Juden im EU-Reich massive Probleme geben, da das Deutsche EU-Reich sich zunehmend
radikalisieren und somit zerfallen wird. In der EU werden radikale Strömungen im gesamten Reich tätig,
da sich dafür die Voraussetzungen verbessern: Die lokalen Interessen der Bevölkerungen werden
im Reich keine Rolle spielen, sind aber Bedingung für die lokale Implementation der radikalen
Strömungen, die sich dann vernetzen. Noch sind diese Strömungen z.T. divergent, werden sich aber
im Zuge der Assimilation polarisieren und vereinfachen und damit lokale Stimmungen besser verwerten:
Die Eintrittskarte in das politische Europäische Reich Deutschland. ... Wo das EU-Parlament bereits
angekommen ist. Wegen der Reichswährung Euro wird es keine EU-Austritte geben, dafür aber
Auswanderung aus dem Reich ... Juden werden wieder dabei sein, wenn deren Intellekt es zulässt.

Im Reichskernland BRD wird die Assimilation z.B. der AfD sprunghaft zunehmen: Da der Einfluss einer
BRD-Kanzlerschaft nun über den deutschen Reichschef der Reichskommission Europa läuft, wird
das BRD-Parlament schrittweise bzw. teilweise unnötig: Es lohnt nicht mehr, sich im BRD-Parlament
gegen Reichsinteressen zu wehren, da der Einfluss minimal sein wird. Die AfD verliert ihren Sinn
und kehrt heim ins Reich - Führungskader dafür hat die AfD bereits.
Die radikalisierte Bevölkerung bleibt und sucht andere Wege: Sie wird sich selbst aktivieren, denn ein
Ventil wie der US-Präsident Trump gibt es nicht. Es werden also radikale Größen aufsteigen, von
Größe sprechen .... Dabei wird ein vorhandenes Netzwerk im Reich benutzt. Der Prozess wird
sich beschleunigen und später unumkehrbar.

Mit dem Austritt der Briten aus dem Europäischen Reich Deutschland (ERD) werden die Briten massive
Einwanderungsprobleme bekommen, wenn Freihandelsabkommen mit den USA und dem
Deutschen EU-Reich zustande kommen: Die Briten werden Auswanderungsmagnet wie die USA sein.
Man kann nur hoffen, dass die Briten nicht den US-Weg in Sachen Einwanderung gehen: Die USA
limitieren die Einwanderung aus Europa massiv und beschäftigen sich massiv mit illegaler Einwanderung
aus systemisch instabilen Zonen, ohne diese Systemproblem zu lösen. Vielmehr werden z.B. potenzielle
Einwanderer aus Europa als Terroristen eingestuft, wenn eine Einwanderung geprüft werden soll. Die sehr
stark begrenzten Kontingente der Anzahl von Arten von Europäern, die einwandern dürften, sind mit der
exorbitanten illegalen Masseneinwanderung in die USA nicht vergleichbar: Schwerpunkt der US-Einwanderung
ist Illegalität, gegen die der US-Präsident Trump eine physische Mauer bauen will. .... Wenn die Briten diesen Weg
einschlagen, wird die Radikalisierung des Reichs-EU zu den Briten überschwappen, da die Briten dann kein
Ventil sind.

Das EU-System ist 100% divergent zu US-System: Die USA hat eine über 200 Jahre lange Systementwicklung und
-fortschreibung hinter sich. Das erklärt die Divergenz klar. Und es erklärt, wieso die USA z.T. massive Probleme
mit der EU aufgezwungen bekommen haben, die die USA systemisch schädigen - z.B. Terrorismus aus der BRD
in Form der Zerstörung der World Trade Center, oder der Handelsüberschuss der BRD mit den USA, oder der
massive Betrug Autobau-Unternehmen in den USA, oder die Finanzkrise-Geschäfte der Deutschen Bank in den
USA .. usw.. Die USA - besonders Trump - sollten nicht vergessen, dass Europa - speziell das Reichskernland
BRD - von Warenflüssen aus China abhängig ist, so dass China mit europäischen Exporten in die USA den
US-Markt optimiert verwerten kann, denn China ist in den USA zugleich als direkter Geld- und Warenlieferant
der USA tätig.

22.07.2019 morgenpost.de

Berlin hat seine Lehrerausbildung nachhaltig um Zugang von pädagogisch nicht ausgebildeten Personen erweitert.
Aktuell sind das 382 neue Zugänge. Diese Personen sind z.B. Naturwissenschaftler, IT-Fachleute und Künstler.
Die pädagogischen Kenntnisse werden während der Tätigkeit als "Lehrer" per Coaching und berufsbegleitend
vermittelt. Die Qualifizierung für 1 Jahr nach Zugang der Person erfolgt mit Veranstaltungen, deren
Themen sich die Personen je nach Situation der Schule, an der die Person als "Lehrer" tätig ist, selbst
aussucht. Nach diesem Jahr erfolgt das pädagogische Studium von 1 bis 2 Fächern, um für diese per
Referendariat das Staatsexamen zu erreichen. Erst dann ist die Personen als berufsgerechter Lehrer qualifiziert.

22.07.2019 vom Autor dieser Dokumentation

Trainee on the job ... Wer seinem Schulkind was Gutes tun will, schicke das Kind an eine Privatschule oder ziehe von
Berlin bzw. aus der Ostzone weg, um den Versuchskarnickelstatus eines Kindes, das verfassungsrechtlich besonderen
Schutz erhalten müsste, zu schützen. Bildungssystem ist ein K.O.-Kriterium.

23.07.2019 D-Mark, Einheit, Vaterland - Das schwierige Erbe der Treuhand (ARD-TV Arte)

Auszüge aus der TV-Sendung auf Arte-TV, das die Sendung nicht wiederholt hat,
dafür im Live-Stream per Arte-TV anbietet: Ruckeln, Aussetzer und asynchroner
Ton verhindern das Anschauen der gestreamten TV-Sendung (egal welche Videoauflösung,
egal welche Uhrzeit).

Die Auszüge enthalten keine der in der TV-Sendung reichlich vorhandenen
polemischen Ergüsse.

Nachfolgend Angaben der wikipedia.org, wo fälschlich behauptet wird, die
Treuhand wurde umbenannt.

https://de.wikipedia.org/wiki/Treuhandanstalt

"Die Treuhandanstalt (THA, kurz Treuhand) war eine in der Spätphase der DDR gegründete Anstalt
des öffentlichen Rechts in Deutschland mit der Aufgabe, die Volkseigenen Betriebe der DDR nach
den Grundsätzen der Sozialen Marktwirtschaft zu privatisieren und die "Effizienz und
Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu sichern" (§ 8 Treuhandgesetz) oder, wenn das nicht
möglich war, stillzulegen. Im Umfeld der Privatisierung kam es zu Fällen von Fördermittelmissbrauch
und Wirtschaftskriminalität. Zum 1. Januar 1995 wurde die Treuhandanstalt in Bundesanstalt für
vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) umbenannt.
Die Treuhandanstalt hatte eine maßgebliche Rolle beim Aufbau Ost."

...

"Tochtergesellschaften der Treuhandanstalt

TLG Immobilien
BVVG Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH, Berlin
GPH (Gesellschaft zur Privatisierung des Handels mbH)
GVV (Gesellschaft zur Verwahrung und Verwertung von stillgelegten Bergwerksbetrieben)"

...

"Zum 1. Januar 1995 wurde die Treuhandanstalt umbenannt und die verbliebenen Aufgaben auf mehrere
Folgegesellschaften verteilt (etwa Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS),
Treuhandliegenschaftsgesellschaft (heute TLG Immobilien AG), BVVG Bodenverwertungs- und -verwaltungs
GmbH (entsprechend Treuhandunternehmensübertragungsverordnung TreuhUntÜV)).

Die anfängliche Vorstellung, aus der Privatisierung kostendeckende Erlöse zu erzielen, beruhte auf
fehlerhaften Zahlen, die von der Regierung Modrow geliefert wurden.

Die Treuhandanstalt konnte die mit ihren Aufgaben verbundenen Ausgaben (u. a. für die Übernahme von
Altkrediten, Investitionshilfen und Sozialplänen) nicht durch Verkaufserlöse (Privatisierung von
Unternehmen, Verkauf sonstigen Vermögens) decken, so dass ihre Schlussbilanz 1994 beträchtliche
Verbindlichkeiten aufwies. Die Erlöse aus Privatisierungen betrugen bis Ende 1994 einschließlich
der noch nicht gezahlten, aber vertraglich vereinbarten Beträge rund 60 Mrd. DM. Ihnen standen
Ausgaben von weit über 300 Mrd. DM gegenüber. Die Gesamtverschuldung der Treuhandanstalt schätzte
man Ende 1994 auf über 200 Mrd. DM.

Von den mehr als 12.000 Unternehmen waren bis zu diesem Zeitpunkt 7853 in Privat- oder in
Kommunaleigentum übergegangen, davon etwa 1600 an vorherige Alteigentümer und etwa 2700 über
Management-Buy-outs an in den jeweiligen Unternehmen tätige Manager. 3713 Unternehmen waren
bereits aufgelöst worden oder befanden sich im Prozess der Abwicklung. Von 4,1 Millionen
Arbeitsplätzen, die zum 1. Juli 1990 bei der Treuhand zugeordneten Unternehmen bestanden
hatten, waren bei bereits privatisierten oder noch in Eigentum der Treuhand befindlichen
Unternehmen zusammen mit von Investoren zugesagten Arbeitsplätzen Ende 1994 noch 1,5 Millionen
vorhanden.] Insgesamt waren etwa fünf Prozent der privatisierten Unternehmen in das Eigentum
von Personen ostdeutscher Herkunft übergegangen, weniger als zehn Prozent wurden von
internationalen Investoren übernommen, mehr als 85 Prozent fanden westdeutsche Eigentümer.

Die Schulden der Treuhand und ihrer Nachfolgeorganisationen von 204 Milliarden D-Mark wurden am
1. Januar 1995 in den Erblastentilgungsfonds eingebracht."

...

25.07.2019 bundesregierung.de

"Starke-Familien-Gesetz
FAQ: Das Bildungs- und Teilhabepaket

Mit dem Starke-Familien-Gesetz will die Bundesregierung Kinderarmut in Deutschland aktiv bekämpfen. Zum
1. August werden deshalb die Leistungen für Bildung und Teilhabe verbessert und die Beantragung von
Hilfen deutlich vereinfacht.

Federmappe, Bleistift oder Geodreieck: Die Bundesregierung erhöht den Zuschuss für Schulutensilien im
Bildungs- und Teilhabepaket.

Foto: Getty Images/BraunS
Was steckt hinter dem Titel "Starke-Familien-Gesetz"?

Mit dem Starke-Familien-Gesetz will die Bundesregierung Familien mit kleinem Einkommen sowie
Alleinerziehende stärker unterstützen. Das Gesetz umfasst die Reform des Kinderzuschlags sowie
Verbesserungen beim Bildungs- und Teilhabepaket.

Welche konkreten Verbesserungen ergeben sich aus dem Starke-Familien-Gesetz für das Bildungs- und
Teilhabepaket?

Das Bildungs- und Teilhabepaket wurde verbessert und die Anträge auf Leistung wurden deutlich
erleichtert. Im Detail treten folgende Änderungen zum 1. August in Kraft:

* Erhöhung des Betrages für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf von 100 auf 150 Euro pro
Schuljahr - und zwar 100 Euro für das erste und 50 Euro für das zweite Schulhalbjahr. Ab 2021 wird
die Leistung jedes Jahr in gleichem Maß wie der Regelbedarf bei der Grundsicherung erhöht. Mit dem
Zuschuss kann für eine angemessene Schulausstattung gesorgt werden.

* Erhöhung des Teilhabebeitrags von bis zu 10 Euro auf bis zu 15 Euro im Monat: Die Leistung soll
dazu beitragen, dass Kinder und Jugendliche am sozialen und kulturellen Leben teilhaben können.
Damit kann beispielsweise die Mitgliedschaft im Sportverein, ein Museumsbesuch oder die
Musikschule - anteilig - bezahlt werden.

* Wegfall der Eigenanteile der Eltern bei gemeinschaftlicher Mittagsverpflegung und Schülerbeförderung:
Das bedeutet, es gibt für alle anspruchsberechtigten Kinder ein kostenloses warmes Mittagessen in
Schule, Hort, Kita und Kindertagespflege sowie eine kostenlose ÖPNV-Fahrkarte für Schülerinnen und
Schüler. Das kann auch ein Monats- oder Jahresticket sein.

* Neuregelung des Anspruches auf Nachhilfe:
Auch Schülerinnen und Schüler, die nicht unmittelbar versetzungsgefährdet sind, können nun Nachhilfe
erhalten.

* Antragsverfahren vereinfacht:
Kinder, Jugendliche oder junge Erwachsene, die Arbeitslosengeld II (Alg II) erhalten, müssen ab
sofort die Leistungen des Bildungspakets nicht mehr gesondert beantragen. Ausnahme: Für die
Lernförderung (Nachhilfe) ist ein extra Antrag notwendig. Der Haupt- oder Weiterbewilligungsantrag
auf Alg II gilt automatisch auch als Antrag auf Leistungen des Bildungspakets. Zudem können
Leistungen auch durch Direktzahlung an den Anbieter wie zum Beispiel Sportvereine oder über
Gutscheine erbracht werden.

* Erleichterungen beim Abrechnungsverfahren für Schulen:
Schulen haben nun die Möglichkeit, die Leistungen für Schulausflüge für leistungsberechtigte Kinder
gesammelt mit einem zuständigen Träger abzurechnen.
Wer kann Leistungen für Bildung und Teilhabe bekommen?

Grundsätzlich haben Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene Anspruch auf Leistungen für Bildung und
Teilhabe, wenn sie selbst beziehungsweise die Eltern eine der folgenden staatlichen Leistungen beziehen:

* Kinderzuschlag
* Wohngeld
* Arbeitslosengeld II
* Sozialgeld
* Sozialhilfe
* Asylbewerber-Leistungen

Die meisten Leistungen gibt es für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum 25. Geburtstag.
Die Leistungen für die Teilnahme an sozialen, kulturellen oder Sportangeboten in der Freizeit
gibt es nur bis zum 18. Geburtstag.

Wo kann ich Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten?

Die Leistungen für Bildung und Teilhabe müssen beantragt werden. Wo Sie den Antrag stellen können,
hängt davon ab, welche Leistungen
Sie selbst beziehungsweise Ihr Kind bekommen:

* Wenn Sie Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld bekommen, stellen Sie den Antrag bei Ihrem Jobcenter.

* In allen anderen Fällen stellen Sie den Antrag bei Ihrer Stadt, Ihrer Gemeinde oder Ihrem Landkreis.
Ihre jeweiligen Ansprechpartner finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

* Antragsformulare erhalten Sie vor Ort bei Ihrem jeweiligen Ansprechpartner oder auf der Website
Ihrer zuständigen Anlaufstelle, bei der Sie die Leistungen beantragen.

Hinweis: Die Umsetzung des Bildungspakets in den Kreisen und kreisfreien Städten kann gegebenenfalls
von den dargestellten Verfahren abweichen.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bietet außerdem ein Bürgertelefon zum Thema
"Bildungspaket" an. Unter der Telefonnummer 030 221 911 009 ist das Bürgertelefon montags bis
donnerstags zwischen 8:00 und 20:00 Uhr erreichbar.
Welche konkreten Verbesserungen ergeben sich aus dem Starke-Familien-Gesetz für den Kinderzuschlag?

Der Kinderzuschlag ist eine Leistung für Familien mit kleinem Einkommen. Diesen erhalten Sie,
insofern das Einkommen nicht ausreicht, um für den gesamten Bedarf ihrer Familie aufzukommen.

Mit dem Starke-Familien-Gesetz wird der Kinderzuschlag in zwei Schritten neu gestaltet: Zum 1.
Juli 2019 ist er von bisher 170 Euro auf nun bis zu 185 Euro pro Monat und Kind gestiegen.
Durch die nur noch anteilige Anrechnung von Kindeseinkommen - zum Beispiel aus
Unterhaltszahlungen oder einer Ausbildungsvergütung - werden auch Kinder von Alleinerziehenden mit
der Leistung wirksam unterstützt.
Außerdem reduziert sich der Antragsaufwand für die Familien durch die Einführung von festen
Berechnungs- und Bewilligungszeiträumen.
Der Kinderzuschlag wird nun verlässlich für sechs Monate gewährt.

Eine weitere Neuerung: Zusätzliches Einkommen soll sich nicht mehr nachteilig auswirken. Deshalb
gilt ab 1. Januar 2020 die Regelung, dass der Kinderzuschlag nicht mehr schlagartig wegfällt, wenn
bestimme Einkommensgrenzen für den Bezug des Kinderzuschlags überschritten werden. Einkommen der
Eltern, das über ihren eigenen Bedarf hinausgeht, wird nur noch zu 45 Prozent, statt heute
50 Prozent, auf den Kinderzuschlag angerechnet. Durch diese Maßnahmen fällt keine Familie mehr
aus dem Kinderzuschlag heraus, wenn die Eltern nur etwas mehr verdienen. Außerdem können nun auch
Familien den Kinderzuschlag erhalten, wenn sie mit dem Kinderzuschlag und Wohngeld bis zu
100 Euro unter dem SGB II-Anspruch bleiben.

Was unternimmt die Bundesregierung noch gegen Kinderarmut?

Mit dem neuen Kinderzuschlag, dem höheren Kindergeld sowie den verbesserten Leistungen für Bildung
und Teilhabe hat die Bundesregierung für 2019 ein ganzes Paket gegen Kinderarmut auf den Weg gebracht.

Auch das Elterngeld als eine der bekanntesten Familienleistungen in Deutschland leistet einen
wichtigen Beitrag, denn das Armutsrisiko von Kindern ist nachweislich dann am geringsten,
wenn beide Eltern arbeiten gehen und sich Erwerbs- und Familienarbeit nach ihren Vorstellungen
aufteilen können. Die Bundesregierung investiert dafür allein in diesem Jahr 6,86 Milliarden Euro.

Damit beide Elternteile auch tatsächlich erwerbstätig sein können, werden mehr Kitaplätze gebraucht.
Deshalb investiert die Bundesregierung seit gut zehn Jahren in diesen Bereich: Mit dem Sondervermögen
"Kinderbetreuungsausbau" fließen in diesem Jahr 300 Millionen Euro in zusätzliche Kitaplätze.

Zusätzlich werden mit dem Gute-KiTa-Gesetz ab dem 1. August 2019 alle Eltern, die Kinderzuschlag,
Wohngeld oder Leistungen nach dem SGB II bekommen, von KiTa-Gebühren befreit.

Weitere Informationen über die rund 200 Familienleistungen können im Familienportal abgerufen
werden oder im neuen Familien-Checkheft nachgelesen werden.
Donnerstag, 25. Juli 2019"

01.08.2019 Kinderarmut in BRD (ARD-Radio)

Interview mit Ulrich Schneider vom Paritätischen Wohlfahrtsverband - u.a.

Der Gesetzgeber hat das Bildungs- und Teilhabepaket weiter reformiert.

Die Bezuschussung von Teilhabe von Kindern, deren Eltern die
Teilhabe allein nicht finanzieren können, verlangt, dass die
Eltern die Teilhabe in voller Höhe, außer in der der
Bezuschussung, finanzieren müssen. Die Bezuschussung gibt
es z.B. als 10- oder 15-Euro-Gutscheine für Sport und Kultur
und Teilhabe.

Der Gesetzgeber hat bisher erreicht, dass nur 15% der Kinder
und Jugendlichen, die Gutscheine an Anspruch nehmen könnten,
das auch tun.

Die Familien, die im untersten Einkommenszehntel leben, leben auf Pump,
wenn laufende Einnahmen wie z.B. Harz 4 nicht die notwendigsten Ausgaben
decken. Pump bedeutet z.B. Konsumentenkredite, Dispokredite.

Kinder sind keine kleinen Arbeitslosen und haben also im Jobcenter
nichts verloren. Im Jobcenter ist auch nicht die pädagogische
Kompetenz da, um zu sagen, was braucht hier ein Kind - das Kind
gehört ins Jugendamt, wie bei allen anderen Kindern auch.

Bei den Alleinerziehenden liegt mittlerweile die Armutsquote bei 40%.

Jedes Jahr wird gesagt, jetzt wird aber das Problem energisch angepackt:
Das ist doch nicht hinzunehmen. - Wenn man dann ein Jahr weiter schaut,
hat sich wieder nichts geändert. Es werden immer Trippelschritte getan.
Diese werden mit unheimlich tollen Plakaten verkauft, und am Ende merken
die Menschen, irgendwie hat sich nicht viel geändert. Das erzeugt dann
politischen Frust.

Hinweis:

Der Chef vom Paritätischen Wohlfahrtsverband hat keine Ahnung von
Hartz 4: Kredite werden im Zuge des Zuflussprinzipes an die
Leistungen der Grundsicherung angerechnet und refinanzieren diese,
wenn der Kontostand nicht im Dispo steht UND die Freigrenzen,
welche es NUR bei Beantragung von ALG II gibt, überschritten
wird. Im laufenden ALG-II-Bezug wird Kredit, der Geldguthaben
verursacht, angerechnet: OHNE Freigrenze.

Der Konsumentenkredit gehört dazu. Deshalb hat der Gesetzgeber
die Träger der Grundsicherung verpflichtet, zinslose Darlehen,
die mit den ZUKÜNFTIGEN Zahlungen des ALG-II-Regelsatzes verrechnet
werden, zu gewähren, um Konsumentenbedürftigkeit zu verwalten.
Man beachte dabei: Wer diese Abzahlung (Kürzung des
ALG-II-Regelsatzes) mindern will, muss ebenfalls das
Zuflussprinzip beachten.

Der Gesetzgeber hat klar wissentlich die Gutscheine als
Zuschuss ausgestaltet, damit Invest der Eltern in die
Teilhabe des Kindes - sei es durch Geldzufluss von Dritten
an die Eltern, oder durch Schenkung an den Enkel - ZUERST
per Zuflussprinzip gemindert wird: IN VOLLER Höhe und
wenn die Höhe des Invest höher ist, als der Bezug ALG II
des Kindes, diesen Bezug als einstellbar einzustufen.

Der Gesetzgeber hat also nachweislich KEIN Interesse an der
Möglichkeit der Teilhabe des Kindes per Zuschüsse.
Es lohnt also systemisch nicht, über diese Zuschüsse
zu debattieren: Es ist und bleibt offener Faschismus.

Der Chef vom Paritätischen Wohlfahrtsverband ist Opportunist
in Reinkultur. Allein, dass der Gesetzgeber Kinder von
in Armut lebenden Familien per JobCenter verwalten lässt,
was seit Beginn von Hartz 4 so ist (seit 2004) - die
Motivation des Gesetzgeber ist klar und deutlich offener
Faschismus. Es ist Zynismus, jetzt zu sagen:
"Kinder sind keine kleinen Arbeitslosen, die haben im
Jobcenter gar nichts verloren." Hohn ist es, zu sagen:
"Im Jobcenter ist auch gar nicht die pädagogische Kompetenz
da, um zu sagen, was braucht hier ein Kind, das gehört ins
Jugendamt, wie bei allen anderen Kindern auch."
Der Gesetzgeber normiert seit 2004 und Opportunisten
intervenieren genauso lange, ohne den objektiven
Systemwechsel klar zu kennzeichnen und zu fordern.
Ein Bekenntnis zum Dasein als Form des offenen Faschismus.
Radikalisierung der Bevölkerungsteile in deren unveränderter
Not.

10.08.2019 Schulchaos in Berlin (ARD-Radio)

In Berlin ist die Schulpflicht in 2 Jahren nicht mehr durchsetzbar, da das
Land Berlin bisher nicht genügend Schulplätze für Erstklässler hat.

Berlin will daher Container, Holzbauten, Schulausbauten und Schulneubauten
durchführen, die in 2 Jahren vollzogen sein müssen. Diese Vorhaben
sind wegen kommunalem Personalmangel bisher nicht vollziehbar.

Schulplatzmangel herrscht in allen Schularten. Ein Bezirk, der z.T.
Überschuss an Schulplätzen hat, ist Berlin-Neukölln.

Eine Qualitätskommission soll Defizite im Vollzug des Schulunterrichtes
finden: Ressourcen-Nutzung prüfen.

Hinweis:

Berlin-Neukölln und -Kreuzberg stehen nicht nur synonym für ausgeprägte
Parallelgesellschaften: Es sind soziale System-Brennpunktzonen (u.a.
Slum-Zonen).

Nicht nur wegen den o.g. Systemschwierigkeiten im z.Z. von den Christjudenablegern
SPD und Grüne regierten Berlin, die mit den Kommunisten als Partner die Sau
raus lassen, ist ein Verlassen der Ostzonen dringend angeraten. Diese o.g.
Systemschwierigkeiten werden nicht gelöst, da die Herbeiführung dieser Schwierigkeiten
Absicht und u.a. blanke Gier sind, so dass nur die Ausrottung der regierenden Eliten,
die sich in Berlin ablösen, also der Systemwechsel, nachhaltig Änderungen bedingen
können, aber nicht werden: Es ist nicht zu erwarten, dass die in der Ostzone
beliebte AfD und deren Partner anders regieren würden: AfD und Co. sind
bereits christjüdisch assimiliert, auch wenn öffentlich der Hass und Neid
zwischen Parteien, die gern AfD-Massen direkt binden würden, vorgegaukelt werden.
AfD-Anhänger werden gnadenlos christjüdisch verwertet, um Änderungen
im Dasein der Anhänger zu bedingen, die durch eine notwendige Radikalisierung
der Bevölkerung in das reichsnational-völkische Imperium "EU" unter Führung
der Deutschen unumkehrbar einzuverleiben sind. Die AfD ist eine Zwischenstufe
der Zersetzung in Deutschland, das - wie die EU - eine braune Zukunft hat,
deren Basen auch im elitären Christjudentum der EVP (Volksparteien der
christjüdischen Elite im EU-Parlament, dass auch faschistische Strömungen
wie die des deutschen elitären Christjudentums ein Platz bietet, auch
wenn assimilierte Strömungen nicht direkt in der EVP gebunden sind) liegen.

Dass Kommunisten und SPD an der Zersetzung des deutschen Stammes traditionell
beteiligt sind, wird klar, wenn man sich an die Zusammenarbeit der SPD und
Kommunisten am Ende der Weimarer Republik und deren Übergang in das
rechtsnational-völkische Imperium "Drittes Reich" erinnert, deren
Konsequenz u.a. die Ausrottung der Juden im Reich war. SPD und Kommunisten
waren unfähig, dem Nationalsozialismus nachhaltig Widerstand zu leisten, denn
u.a. die Zersetzung der Daseinsbedingen das deutschen Stammes waren ohne
Systemwechsel nicht mehr umkehrbar. - Kommunisten von heute lassen die Sau
im Bereich Bildung in Berlin raus und arbeiten mit der SPD zusammen ....
klar, wohin das nicht führt: Zum nachhaltigen Widerstand gegen elitäres
Christjudentum und Partner wie z.B. AfD.

In Berlin sind die Kommunisten von einer hessischen Seilschaft unterlaufen:
Senatsposten der Linken sind u.a. in hessischer Hand.

15.08.2019 morgenpost.de

Die von der berliner Bildungsverwaltung herausgegebene Anzahl bis 2022 nicht verfügbarer Schulplätze wurde von
der Chefin der berliner Bildungsverwaltung, Bildungssenatorin Sandra Scheeres, nun aktualisiert: Z.Z. sind es nur
9500 Schulplätze aller Art. Im Abgeordnetenhaus bedauerte die Bildungssenatorin, dass die berliner Bildungsverwaltung
die Eltern verunsichert hat.

15.08.2019 insm-bildungsmonitor.de

"Der INSM-Bildungsmonitor 2019
Wo stehen die Bundesländer beim Bildungscheck?

Welches Bundesland hat das beste Bildungssystem? Wer hat sich verbessert? Wo gibt es in Kindergarten,
Schule, Lehre und Hochschule Änderungsbedarf? All das können Sie auf dieser und den nachfolgenden Seiten
erfahren. Hier werden die wichtigsten Ergebnisse des Bildungsmonitors 2019 vorgestellt. In die seit 2004
jährlich erstellte Studie fließen 93 Indikatoren ein. Das reicht von der Zahl der Schulabbrecher pro
Bundesland bis zur Zahl der frisch gekürten Doktoren, die von einer Universität kommen.

Der INSM-Bildungsmonitor zeigt, inwieweit das Bildungssystem eines Bundeslandes zum Wachstum und Wohlstand
der Wirtschaft beiträgt. Die Zahlen kommen von verschiedenen statistischen Einrichtungen wie beispielsweise
den Statistischen Landesämtern und werden in Punkte umgerechnet. Die Daten stammen zumeist aus dem Jahr
2016 und 2017."

...

"https://www.insm-bildungsmonitor.de/pdf/Forschungsbericht_BM_Langfassung.pdf"

...

15.08.2019 zeit.de

Bildungsmonitor 2019 der arbeitgebernahen Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) - u.a.

Die Untersuchung geht der Frage nach, welchen Beitrag das Bildungssystem zur Sicherung des Wohlstands leistet und inwieweit
Teilhabe- und Aufstiegschancen eröffnet werden.

Der Monitor stellt anhand von 93 Indikatoren ein Ranking der BRD-Bundesländer auf. Untersucht wird zum Beispiel,
wie viel Geld ein Bundesland pro Schüler ausgibt, wie das zahlenmäßige Verhältnis zwischen Lehrern und Schülern
ist, oder wie hoch der Anteil jüngerer Lehrer ist. Verglichen werden Schul- und Azubi-Abbrecherquoten und
Testergebnisse in Lesen und Mathe.

In Deutschland ist die Schulabbrecherquote innerhalb eines Jahres von 5,7 auf 6,3 % und unter Ausländern sogar von 14,2 auf
18,1 % gestiegen.

Unter den ausländischen Schülerinnen und Schülern liegt der Anteil der Schulabbrecher

in Thüringen bei fast 47 %.

in Sachsen-Anhalt bei 40 %.

in Hamburg bei 12 %.

in Hessen bei 10 %.

16.08.2019 faz.net

Die USA sind Schuldner u.a. von

Ausland mit 6636 Milliarden US-Dollar, davon

Japan mit 1122 Milliarden US-Dollar (größter Auslandsgläubiger der USA).

China mit 1112 Milliarden US-Dollar. (zweit-größter Auslandsgläubiger der USA).

Kaimaninseln mit 226 Milliarden Dollar (acht-größter Auslandsgläubiger der USA).

Hongkong ist mit 215 Milliarden Dollar.

Inland u.a. von Bundesstaaten, Kommunen, der Zentralbank, Pensionsfonds etc..
Die inländischen Gläubiger haben mehr Dollarvolumen als die ausländischen Gläubiger der USA.

16.08.2019 vom Autor dieser Dokumentation

China leiht den USA Geld, damit die USA chinesische Waren gegen geliehenes Geld importieren können.
Das geliehene Geld fließt nach China zurück, wobei eine Verzinsung der Leihe dazukommt. China kann
mit der Binnenwährung zu anderen Kosten als in den USA produzieren. Chinas Gewinn aus Verzinsung
und geringeren Kosten der Herstellung machen die USA zu einem abhängigen Staat: China kann Dollar
parallel zur Binnenwährung von China horten und somit Dollar, die die USA für Warenkauf und Verzinsung
der Geldleihe an China zahlen, direkt an die USA erneut verleihen: Der Trick ist eben die China-
Binnenwährung und die Abhängigkeit der USA von Chinawaren. Das verändert den US-Binnenmarkt,
wobei die USA mit 60% Wertschöpfung für den Binnenmarkt und 40% für den Export als Staat
theoretisch systemisch existieren könnten, gäbe es da nicht die Abhängigkeit von China etc..

Die BRD verfolgt ein ähnliches Ziel in der EU, die die BRD inzwischen systemisch anführt: Der Euro
wurde implementiert, um die Binnenwährungen der Euro-Zone inkompatibel zu machen. Vor dem
Euro wurden die jeweilige Landeswährungen konvertiert und dabei bezüglich Wertschöpfungskosten
etc. angepasst. Wenn in der BRD hohe Löhne in DM gezahlt wurden, konnten Löhne in Griechenland
nur in einer gegenüber der DM schwachen Währung bezahlt werden - und zumeist in geringerer
Höhe (Kaufkraft-Divergenz zu DM). Ergo ist die BRD Einwanderungsland aus wirtschaftlichen
Gründen geworden - u.a. Türken mit der doppelten Staatsangehörigkeit.

Die Verschuldung der EU-Länder zu Binnenwährungen sind aber nicht vergesellschaftbar, so
dass Staats- und Bankenpleiten nicht mit dem Volksvermögen der EU refinanzierbar sind.

Mit dem Euro wurde das Schuldverhältnis der schwachen Euroländer vergesellschaftet. Dazu
muss die EZB auch den Euro so manipulieren, dass die Währung scheinbar stabil ist: Inflation
der Wertschöpfung wird als Argument benutzt, um Zinshöhenmanipulation nach Bedarf
zu implementieren. Z.Z. muss man der EZB Geld geben, wenn man der EZB etwas leiht
(Eintrittsgeld). Und: Der Druck von Euro, um u.a. Staatsanleihen aufzukaufen, also anstelle
des die Leihe ausstellenden Staates zu treten und gegenüber dessen einstigen Gläubigern zu
haften, wobei die EZB aus den Volksvermögen der Euroländer finanziert wird (Nationalbanken
der Euroländer) ... Euro-weite Vergesellschaftung von Schuldverhältnissen von Euro-Staaten.

Da die BRD 60% der Waren in die EU verkauft, muss also der Euro-Staat kauffähig bleiben
und wegen schwacher Wirtschaft im Binnenmarkt des kaufenden Euro-Staates weiterhin
Schulden machen (Eurostaaten dürfen Euro selbst drucken) , die allerdings formal gedeckelt
werden, in dem Einsparungen in Ausgaben eines Staates etc. vollzogen werden - z.B.
in Griechenland. Und: NATÜRLICH ist - z.B. in Griechenland - die Produktivität nicht so
gestiegen, dass eine Binnenwährung der Griechen gegenüber dem Euro stark genug sein kann.
Ergo müssten die Handelspartner von Griechenland, um in Griechenland binnenmarktgerechte
Löhne zahlen zu können, keinen Euro haben, damit die Währungskonvertierung bilateral
vollzogen werden kann. - Genau das verhindert der Euro. Der Euro verlangt also zwingend
Niedriglöhne in Euro - abgepasst an die Eurozonen, die sich weiterhin verschulden,
nur eben in Euro. - Klar, die BRD ist weiterhin ein Einwanderungsland aus wirtschaftlichen
Gründen. Deutschland schafft sich inzwischen selbst systemisch ab.

Obwohl in der BRD der Exportsektor mit die höchsten Löhne zahlt, wurde für den
Rest der BRD-Wirtschaft u.a. der Niedriglohnsektor UND die Massen-Importe u.a. aus
China implementiert: Der BRD-Binnenmarkt kann die BRD-Wirtschaft nicht mehr
selbstständig garantieren. Die BRD ist als Staat vom Export systemisch abhängig
und damit erpressbar, was u.a. die USA, Russland und China ausnutzen und sich
dabei auf die innenpolitische Instabilität der BRD solange verlassen können, wie
der Staat BRD diese Innenverhältnisse manipulieren kann UND die Eurozone
auch so funktioniert, dass die BRD Euroländer und deren Volksvermögen verwerten
kann. USA, Russland und China profitieren als Trittbrettfahrer mit. Die EU schafft sich
inzwischen selbst systemisch ab.

China nutzt diese Konstellationen in der EU also analog zu den Pendants in den USA.
China kann in Euro auch einkaufen gehen - und tut es, z.B. in der BRD Unternehmen
aufkaufen. Auch systemische Unternehmen, wenn diese nicht vom Staat, wo das
Unternehmen agiert, geschützt werden.

In den USA ist man zum Leid Chinas z.Z. zickig: US-Präsident Trump erhöht die
Importsteuern auf Chinawaren, was für diese zu höheren Preisen in den USA führt:
Der Staat USA schöpft den US-Binnenmarkt in Höhe des Steuerzuwachses auch dann
ab, wenn US-Arbeitsplätze von China-Importen abhängig sind und also die Kosten
der Wertschöpfung mit Chinawaren teuerer wird und also damit Löhne am US-
Binnenmarkt sinken müssen, um die Steuererhöhung abzupuffern. UND: Die US-
Bevölkerung glaubt wirklich, weiterhin die wichtigste Nation der Welt sein zu
können, während der Chinese den Trump die Haare zerzaust und Trump den
US-Niedriglöhnern, also auch Teilen seiner Wählerschaft, in den Arsch tritt.

Wie der Herre, so das Gescherre :-))) America and American first :-)))))

20.08.2019 bundesverfassungsgericht.de

"Anträge gegen die ?Mietpreisbremse? erfolglos
Pressemitteilung Nr. 56/2019 vom 20. August 2019
Beschluss vom 18. Juli 2019
1 BvL 1/18, 1 BvR 1595/18, 1 BvL 4/18

Die mit dem Mietrechtsnovellierungsgesetz geschaffenen Vorschriften zur Regulierung der Miethöhe bei Mietbeginn im nicht
preisgebundenen Wohnraum (sogenannte ?Mietpreisbremse?) sind nicht verfassungswidrig. Sie verstoßen nicht gegen die Garantie des
Eigentums, die Vertragsfreiheit oder den allgemeinen Gleichheitssatz. Dies hat die 3. Kammer des Ersten Senats mit heute
veröffentlichtem Beschluss entschieden und eine Verfassungsbeschwerde gegen diese Bestimmungen einstimmig nicht zur
Entscheidung angenommen. Zudem hat die Kammer zwei die Mietpreisbremse betreffende Vorlagen im Verfahren der konkreten
Normenkontrolle einstimmig als unzulässig verworfen, weil das vorlegende Gericht sie nicht hinreichend begründet hat.

Sachverhalt:

Mit dem Mietrechtsnovellierungsgesetz wurden Bestimmungen über die höchstzulässige Miete bei Wiedervermietung von nicht der
Preisbindung unterliegendem Wohnraum ins Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) eingefügt. Zentrale Neuregelung ist § 556d BGB, der
vorsieht, dass die Miete in Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt zu Beginn des Mietverhältnisses die ortsübliche
Vergleichsmiete höchstens um 10 % übersteigen darf. Ein angespannter Wohnungsmarkt liegt vor, wenn in einer Gemeinde oder einem
Teil einer Gemeinde die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders
gefährdet ist. § 556d Abs. 2 BGB ermächtigt die Landesregierungen, solche Gebiete durch Rechtsverordnung für die Dauer von
höchstens fünf Jahren zu bestimmen. Nur in einem durch Rechtsverordnung bestimmten Gebiet wird die Mietobergrenze wirksam. Sie
gilt jedoch nicht ausnahmslos. Insbesondere darf der Vermieter, wenn die vom vorherigen Mieter zuletzt geschuldete Miete die
ansonsten höchstzulässige Miete übersteigt, gemäß § 556e BGB bei Wiedervermietung eine Miete bis zur Höhe dieser
Vormiete vereinbaren. Nach dem 1. Oktober 2014 errichteter Wohnraum sowie die erste Vermietung nach umfassender Modernisierung
sind nach § 556f BGB von der Regulierung der Miethöhe ausgenommen.

Für die Stadt Berlin hat der Senat von Berlin im Jahr 2015 eine Rechtsverordnung erlassen, die das gesamte Stadtgebiet für die Dauer
von fünf Jahren als Gebiet mit einem angespannten Wohnungsmarkt bestimmt.

In den Ausgangsverfahren der beiden Normenkontrollverfahren 1 BvL 1/18 und 1 BvL 4/18 wenden sich Berliner Mieter gegen die
Vereinbarung einer die höchstzulässige Miete bei Mietbeginn übersteigenden Miete. In der Berufungsinstanz setzte das Landgericht die
zugrundeliegenden Verfahren aus und legte dem Bundesverfassungsgericht die Frage vor, ob § 556d Abs. 1 und 2 BGB mit dem
allgemeinen Gleichheitssatz sowie mit Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG unvereinbar und daher nichtig sei.

Die Beschwerdeführerin im Verfahren 1 BvR 1595/18 ist Vermieterin einer in Berlin gelegenen Wohnung. Sie wurde von ihrer Mieterin
gerichtlich auf Rückzahlung überzahlter Miete und Feststellung der Geltung einer abgesenkten Miete in Anspruch genommen, weil die
bei Mietbeginn vereinbarte Miete die höchstzulässige Miete überstiegen habe. Die Verfassungsbeschwerde richtet sich unmittelbar
gegen die überwiegend stattgebenden Entscheidungen der Fachgerichte und mittelbar gegen die gesetzlichen Vorschriften über die
Miethöhenregulierung sowie die vom Senat von Berlin erlassene Rechtsverordnung. Die Beschwerdeführerin rügt ebenfalls eine
Verletzung des allgemeinen Gleichheitssatzes. Darüber hinaus sieht sie sich in ihrem Grundrecht auf Eigentum und ihrer allgemeinen
Handlungsfreiheit verletzt.

Wesentliche Erwägungen der Kammer:

I. Die Vorlagen sind unzulässig, weil das vorlegende Gericht sie nicht hinreichend begründet hat. Gemäß § 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG
muss das Gericht in seiner Vorlageentscheidung angeben, inwiefern seine Entscheidung in dem zugrundeliegenden
Ausgangsrechtsstreit von der Gültigkeit der vorgelegten Rechtsvorschrift abhängig und mit welcher grundgesetzlichen Bestimmung die
Vorschrift unvereinbar ist.

Es muss zum einen deutlich werden, inwiefern die angenommene Ungültigkeit der vorgelegten Vorschriften das Ergebnis des
Ausgangsrechtsstreits beeinflussen soll. Zum anderen muss das Gericht darlegen, dass und warum es von der Verfassungswidrigkeit der
vorgelegten Vorschriften überzeugt ist. Dem werden die Vorlagen nicht gerecht.

II. Die Verfassungsbeschwerde ist nicht zur Entscheidung anzunehmen, weil sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat. Die
mittelbar angegriffenen Bestimmungen über die Miethöhenregulierung verletzen kein Verfassungsrecht. Auslegung und Anwendung
dieser Bestimmungen in den mit der Verfassungsbeschwerde unmittelbar angegriffenen Entscheidungen sind verfassungsrechtlich
ebenfalls nicht zu beanstanden.

1. Die Regulierung der Miethöhe bei Mietbeginn durch § 556d Abs. 1 BGB verletzt die Garantie des Eigentums, die Vertragsfreiheit
und den allgemeinen Gleichheitssatz nicht.

a) Zwar greift die Miethöhenregulierung in das geschützte Eigentum zur Vermietung bereiter Wohnungseigentümer ein. Sie ist aber als
verfassungsrechtlich zulässige Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentums gerechtfertigt.

aa) Insbesondere ist der Eingriff in das Eigentum verhältnismäßig.

Es liegt im öffentlichen Interesse, der Verdrängung wirtschaftlich weniger leistungsfähiger Bevölkerungsgruppen aus stark
nachgefragten Stadtteilen entgegenzuwirken. Die Regulierung der Miethöhe ist auch im verfassungsrechtlichen Sinne geeignet, dieses
Ziel zu erreichen. Sie schneidet Preisspitzen auf angespannten Wohnungsmärkten ab und kann damit zumindest die Voraussetzungen
für einen Marktzugang einkommensschwächerer Mieter schaffen. Nicht auszuschließen ist zudem, dass die Miethöhenregulierung
Wohnungssuchenden aus einkommensschwächeren Bevölkerungsschichten, die bei einem Wohnungswechsel aufgrund gestiegener
Mieten in ihrem bisherigen Stadtteil ohne Miethöhenregulierung keine für sie bezahlbare Wohnung hätten finden können, das
Anmieten einer Wohnung in ihrer angestammten Umgebung ermöglicht.

Die Miethöhenregulierung ist auch erforderlich, um das mit ihr verfolgte Ziel zu erreichen. Zwar kommen anderweitige staatliche
Maßnahmen zur Linderung oder Behebung der Wohnungsnot in Betracht, etwa die Förderung des Wohnungsbaus oder die erweiterte
Gewährung von Wohngeld. Ungeachtet der mit diesen Maßnahmen verbundenen Kosten ist aber nicht erkennbar, dass der Gesetzgeber
diese im Rahmen seines Prognose- und Beurteilungsspielraums als gegenüber der Miethöhenregulierung mildere und zweifelsfrei -
auch kurzfristig - vergleichbar wirksame Mittel hätte heranziehen müssen.

Die gesetzliche Regulierung der Miethöhe ist Vermieterinnen und Vermietern auch zumutbar. Der Gesetzgeber hat seinen weiten
Gestaltungsspielraum nicht überschritten und die schutzwürdigen Interessen der Eigentümer und die Belange des Gemeinwohls in
einen gerechten Ausgleich und in ein ausgewogenes Verhältnis gebracht.

Die Eigentumsgarantie gebietet nicht, Rechtspositionen für alle Zukunft in ihrem Inhalt unangetastet zu lassen. Der Gesetzgeber kann
einmal geschaffene Regelungen nachträglich verändern und fortentwickeln, auch wenn sich damit die Nutzungsmöglichkeiten
bestehender Eigentumspositionen verschlechtern. Auf dem sozialpolitisch umstrittenen Gebiet des Mietrechts müssen Vermieter mit
häufigen Gesetzesänderungen rechnen und können nicht auf den Fortbestand einer ihnen günstigen Rechtslage vertrauen. Ihr Vertrauen,
mit der Wohnung höchstmögliche Mieteinkünfte erzielen zu können, wird durch die Eigentumsgarantie nicht geschützt.

Das Verfahren zum Inkraftsetzen der Mietobergrenze sichert, dass die Miethöhenregulierung über das nach den gesetzgeberischen
Zielen gebotene Maß nicht hinausgeht. Der Gesetzgeber durfte davon ausgehen, dass die zum Verordnungserlass berufenen
Landesregierungen das Vorliegen eines angespannten Wohnungsmarktes regelmäßig besser als der Bundesgesetzgeber beurteilen
können. Auch sind die gesetzlichen Anforderungen an die Verordnungsbegründung geeignet, die Landesregierung zu einer sorgfältigen
Prüfung der Erlassvoraussetzungen auch mit Blick auf die Verhältnismäßigkeit des Eingriffs in das Vermietereigentum anzuhalten.
Bejaht eine Landesregierung die Voraussetzungen zum Erlass der Verordnung zu Unrecht, kann ein Vermieter dies zudem vor den
Gerichten angreifen.

Die Beschränkung der Miethöhenregulierung auf angespannte Wohnungsmärkte gewährleistet, dass sie gerade in solchen Gemeinden
oder Gemeindeteilen zur Anwendung kommen kann, in denen die Belange der Mietinteressenten besonderen Schutzes bedürfen.
Zugleich begrenzt das in der Rechtsprechung entwickelte Verständnis eines angespannten Wohnungsmarktes die mit der
Miethöhenregulierung verbundene Durchsetzung der Interessen von Mietern oder Wohnungssuchenden auf ein den Gesetzeszielen
entsprechendes Maß.

Die Nutzungsmöglichkeiten von Wohneigentum werden schließlich auch nicht dadurch unzumutbar eingeschränkt, dass in die der
Mietobergrenze zugrundeliegende ortsübliche Vergleichsmiete mit fortschreitender Geltungsdauer der Mietobergrenze in
zunehmendem Maß regulierte Mieten einfließen. Zum einen treten diese Auswirkungen zeitlich versetzt ein und werden dadurch
abgemildert, dass die höchstzulässige Miete die ortsübliche Vergleichsmiete um 10 % übersteigen darf. Im Übrigen gewährleisten die
gesetzlichen Geltungsausnahmen von der Mietobergrenze und die auf höchstens fünf Jahre beschränkte Geltungsdauer der
Miethöhenregulierung auch in deren Anwendungsbereich eine hinreichende Anbindung der ortsüblichen Vergleichsmiete an die
jeweilige Marktmiete.

bb) Die Miethöhenbegrenzung greift auch nicht in einem Umfang in das Eigentum ein, dass dauerhafte Verluste für Vermieter, eine
Substanzgefährdung der Mietsache oder der Wegfall jeder sinnvollen Nutzungsmöglichkeit zu erwarten wären.

b) Der Eingriff in die durch Art. 2 Abs. 1 GG geschützte Freiheit von Vertragsparteien, im Rahmen einer vertraglichen Vereinbarung
die Gegenleistung nach ihren Vorstellungen auszuhandeln, hält sich ebenfalls innerhalb der Schranken der verfassungsmäßigen
Rechtsordnung und wahrt den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

c) Die Mietobergrenze greift auch nicht gleichheitswidrig in das Vermietereigentum ein.

aa) Es verstößt nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG, dass die zulässige Mietobergrenze anhand der ortsüblichen Vergleichsmiete bestimmt
wird, was zu deutschlandweit unterschiedlichen Miet-obergrenzen führt. Im Hinblick auf die Verschiedenheit der örtlichen
Wohnungsmärkte erscheint bereits das Vorliegen vergleichbarer Sachverhalte zweifelhaft. Eine etwaige Ungleichbehandlung ist aber
jedenfalls verfassungsrechtlich gerechtfertigt.
Sie knüpft an ein der Art nach sachlich gerechtfertigtes Unterscheidungskriterium an. Das Abstellen auf die ortsübliche
Vergleichsmiete soll die Marktbezogenheit der regulierten Miete und damit die Wirtschaftlichkeit der Vermietung regelmäßig
sicherstellen. Dies ist angesichts dessen, dass die auf den jeweiligen Wohnungsmärkten vorherrschenden Bedingungen regionalen
Abweichungen unterliegen, sachgerecht.

Als Unterscheidungskriterium ist die ortsübliche Vergleichsmiete im verfassungsrechtlichen Sinn auch geeignet und erforderlich, einen
hinreichenden Bezug zur regional unterschiedlichen Marktmiete herzustellen. Nach § 558 Abs. 2 BGB wird sie anhand der üblichen
Mieten für vergleichbaren Wohnraum in den letzten vier Jahren ermittelt. Damit spiegeln ihre regionalen Abweichungen die regionalen
Abweichungen der Marktmiete wider. Das Abstellen auf die ortsübliche Vergleichsmiete ist auch verhältnismäßig. Dass Vermieter die
Lage der zu vermietenden Wohnung nicht beeinflussen können, gebietet insbesondere nicht, ihnen die Vermietung bis zu einer
bundesweit einheitlichen Miethöhe zu ermöglichen. Die Wirtschaftlichkeit der Vermietung hängt auch von den auf den regionalen
Mietmärkten vorherrschenden Bedingungen ab. Eine bundesweit einheitliche Mietobergrenze bleibt dazu aber ohne hinreichenden
sachlichen Bezug. Zugleich fehlt es ihr an einer hinreichenden Anknüpfung an die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der betroffenen
Mieter, so dass eine solche Regelung der beabsichtigten Verdrängung einkommensschwächerer Mieter aus deren angestammten
Wohnvierteln nicht effektiv entgegenwirken kann.

bb) Die Miethöhenregulierung verstößt auch nicht deshalb gegen den allgemeinen Gleichheitssatz aus Art. 3 Abs. 1 GG, weil private
Vermieter und gewerbliche Vermieter gleichbehandelt werden. Die mit der Miethöhenregulierung verfolgten Ziele rechtfertigen es, die
Mietobergrenze unterschiedslos und ungeachtet der wirtschaftlichen Bedeutung der Mieteinnahmen für den Vermieter anzuwenden.

2. Die Privilegierung von Vermietern, die ihre Wohnung vor der Wiedervermietung zu einer oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete
liegenden Vormiete vermietet hatten, verletzt den allgemeinen Gleichheitssatz nicht. Auch die Herausnahme von nach dem 1. Oktober
2014 erstmals genutzten und vermieteten Wohnungen aus dem Anwendungsbereich der Miethöhenbegrenzung in § 556f Satz 1 BGB
verstößt nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz.

3. Die Mietenbegrenzungsverordnung für Berlin ist ebenfalls mit der Verfassung vereinbar. Sie verletzt die Eigentumsgarantie aus Art.
14 Abs. 1 GG nicht. Die Verordnung wahrt die verfahrensrechtlichen und materiell-rechtlichen Vorgaben des ermächtigenden Gesetzes
und genügt den Anforderungen der Verhältnismäßigkeit. Insbesondere hat der Senat von Berlin eine Er-streckung der Verordnung auf
das gesamte Berliner Stadtgebiet und ihre Befristung auf die höchstmögliche Dauer von fünf Jahren als erforderlich ansehen dürfen.

4. Schließlich ist weder dargelegt noch ersichtlich, dass die mit der Verfassungsbeschwerde unmittelbar angegriffenen
Gerichtsentscheidungen gegen Grundrechte oder grundrechtsgleiche Rechte der Beschwerdeführerin verstoßen."

20.08.2019 vom Autor dieser Dokumentation

Nachfolgend eine Kurzanalyse der o.g. Pressemitteilung, der es an Struktur derart mangelt, dass die Haken der Auffassungen
des BRD-Verfassungsgerichtes nicht sichtbar werden:

(1) Verfassungsbeschwerde in Sache "der im Mietrechtsnovellierungsgesetz geschaffenen Vorschriften zur Regulierung der Miethöhe
bei Mietbeginn im nicht preisgebundenen Wohnraum (sogenannte Mietpreisbremse)" wurde nicht Entscheidung angenommen.

(2) 2 die Mietpreisbremse betreffende Vorlagen im Verfahren der Normenkontrolle wurden als unzulässig verworfen, weil
das die Vorlagen liefernde Gericht diese Vorlagen sie nicht hinreichend begründet hat.

(3) Sachverhalt zur Mietpreisbremse im Mietrechtsnovellierungsgesetz, das § 556d BGB neu regelt.

§ 556d BGB schreibt u.a. vor,

dass die Miete in Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt zu Beginn des Mietverhältnisses die ortsübliche
Vergleichsmiete höchstens um 10 % übersteigen darf.
Ein angespannter Wohnungsmarkt liegt vor, wenn in einer Gemeinde oder einem Teil einer Gemeinde die ausreichende Versorgung
der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist.

dass die Landesregierungen ermächtigt sind, solche Gefährdungsgebiete durch Rechtsverordnung für die Dauer von höchstens 5
Jahren durch Rechtsverordnung zu bestimmen.

dass die o.g. Mietobergrenze im durch Rechtsverordnung bestimmten Gebiet ausnahmslos gilt.

dass eine vor einer Wiedervermietung zuletzt geschuldeten Miete, die die höchstzulässige Miete übersteigt, für die
Wiedervermietung nur in Höhe der höchstzulässigen Miete angesetzt werden darf, wenn nicht Ausnahmen gelten, z.B.

- Nach dem 1. Oktober 2014 errichtete Wohnung.

- Erstvermietung nach nach umfassender Modernisierung (Neu-Modernisierung).

(4) Sachverhalt zur Mietpreisbremse in Berlin

Für die Stadt Berlin hat der Senat von Berlin im Jahr 2015 eine Rechtsverordnung erlassen, die das gesamte Stadtgebiet für die Dauer
von fünf Jahren als Gebiet mit einem angespannten Wohnungsmarkt definiert.

(5) Sachverhalt zu den o.g. Normenkontrollverfahren 1 BvL 1/18 und 1 BvL 4/18

Berliner Mieter wenden sich gegen die Vereinbarung einer Miete zu Mietbeginn, die die höchstzulässige Miete übersteigt.

In der Berufungsinstanz setzte das Landgericht die zugrunde liegenden Verfahren aus und legte dem Bundesverfassungsgericht die
Frage vor, ob § 556d Abs. 1 und 2 BGB mit dem allgemeinen Gleichheitssatz sowie mit Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG unvereinbar und
daher nichtig ist.

(6) Sachverhalt zur o.g. Verfassungsbeschwerde 1 BvR 1595/1

Es betrifft eine Berlin gelegenen Wohnung, deren bei Mietbeginn vereinbarten Miete die höchstzulässige Miete überstiegen hat.

Verfassungsbeschwerde der Vermieters, weil

der Mieter auf Vermieter gerichtlich zugreift, um die Rückzahlung einer überzahlten Miete in Verbindung mir Feststellung der
Geltung einer auf abgesenkten Miete zu bewirken.

eine Verletzung des allgemeinen Gleichheitssatzes vorliegt.

eine Verletzung des Grundrechtes auf Eigentum und der allgemeinen Handlungsfreiheit des Vermieters vorliegt.

Die Verfassungsbeschwerde richtet sich unmittelbar gegen die überwiegend stattgebenden Entscheidungen der Fachgerichte und
mittelbar gegen die gesetzlichen Vorschriften über die Miethöhenregulierung sowie die vom Senat von Berlin erlassene
Rechtsverordnung.

(7) Gerichtliche Erwägungen der Kammer des BRD-Verfassungsgerichtes zu o.g. Normenkontrollverfahren

Die zugehörigen Vorlagen des Landgerichtes sind unzulässig, weil

das vorlegende Gericht die nach § 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG notwendige Vorlageentscheidung, inwiefern seine Entscheidung in
dem zugrunde liegenden Ausgangsrechtsstreit von der Gültigkeit der vorgelegten Rechtsvorschrift abhängig und mit welcher
grundgesetzlichen Bestimmung die Vorschrift unvereinbar ist, nicht hinreichend begründet hat.

das Gericht hat nicht deutlich darstellt, inwiefern die angenommene Ungültigkeit der vorgelegten Vorschriften das Ergebnis des
Ausgangsrechtsstreits beeinflussen soll.

das Gericht hat nicht hinreichend darlegt, dass und warum das Gericht von der Verfassungswidrigkeit der vorgelegten Vorschriften
überzeugt ist.

(8) Gerichtliche Erwägungen der Kammer des BRD-Verfassungsgerichtes zu o.g. Verfassungsbeschwerde

(8a) Die Verfassungsbeschwerde hat keine hinreichende Aussicht auf Erfolg und wird nicht zur Entscheidung angenommen.

Der Beschwerdeführer hat zudem nicht dargelegt und es ist in der Beschwerde auch nicht ersichtlich, dass die mit der
Verfassungsbeschwerde unmittelbar angegriffenen Gerichtsentscheidungen gegen Grundrechte oder grundrechtsgleiche
Rechte des Beschwerdeführers verstoßen.

(8b) Die Bestimmungen über die Miethöhenregulierung (Mietpreisbremse) verletzen kein Verfassungsrecht. Auslegung und
Anwendung dieser Bestimmungen in den mit der Verfassungsbeschwerde unmittelbar angegriffenen Entscheidungen sind
verfassungsrechtlich ebenfalls nicht zu beanstanden. Die gesetzliche Regulierung der Miethöhe ist Vermieterinnen und Vermietern
zumutbar.

Es liegt im öffentlichen Interesse, der Verdrängung wirtschaftlich weniger leistungsfähiger Bevölkerungsgruppen aus stark
nachgefragten Stadtteilen entgegenzuwirken. Das Mittel, die Regulierung der Miethöhe, ist auch im verfassungsrechtlichen
Sinne geeignet (Preisspitzen auf angespannten Wohnungsmärkten abschneiden, um zumindest die Voraussetzungen
für einen Marktzugang einkommensschwächerer Mieter zu schaffen und eventuell den Wohnungswechsel
aufgrund gestiegener Mieten in bisherigen Stadtteil im eine angestammte Umgebung zu ermöglichen).

Die Mietenbegrenzungsverordnung für Berlin ist mit der Verfassung vereinbar. Die Verordnung wahrt die verfahrensrechtlichen und
materiell-rechtlichen Vorgaben des ermächtigenden Gesetzes und genügt den Anforderungen der Verhältnismäßigkeit. Insbesondere
hat der Senat von Berlin eine Erstreckung der Verordnung auf das gesamte Berliner Stadtgebiet und ihre Befristung auf die
höchstmögliche Dauer von 5 Jahren als erforderlich ansehen dürfen.

Der Gesetzgeber hat seinen weiten Gestaltungsspielraum nicht überschritten, weil die schutzwürdigen Interessen der Eigentümer und
die Belange des Gemeinwohls in einen gerechten Ausgleich und in ein ausgewogenes Verhältnis gebracht wurden. Der Gesetzgeber
durfte davon ausgehen, dass die zum Verordnungserlass berufenen Landesregierungen das Vorliegen eines angespannten
Wohnungsmarktes regelmäßig besser als der Bundesgesetzgeber beurteilen können. Auch sind die gesetzlichen Anforderungen an die
Verordnungsbegründung geeignet, die Landesregierung zu einer sorgfältigen Prüfung der Erlassvoraussetzungen auch mit Blick auf
die Verhältnismäßigkeit des Eingriffs in das Vermietereigentum anzuhalten.

Die der Mietobergrenze zugrunde liegende ortsübliche Vergleichsmiete darf mit fortschreitender Geltungsdauer der Mietobergrenze
in zunehmendem Maß in die regulierten Mieten einfließen. Wegen der auf höchstens fünf Jahre beschränkten Geltungsdauer der
Miethöhenregulierung auch in deren Anwendung erfolgt eine hinreichende Anbindung der ortsüblichen Vergleichsmiete an die
jeweilige Marktmiete. Die Marktmiete wird anhand der üblichen Mieten für vergleichbaren Wohnraum in den letzten vier Jahren
ermittelt, so dass regionalen Abweichungen widergespiegelt werden.

Anderweitige staatliche Maßnahmen zur Linderung oder Behebung der Wohnungsnot durch z.B. Förderung des
Wohnungsbaus oder eine erweiterte Gewährung von Wohngeld müssen bei der Implementation der Mietpreisbremse
nur dann herangezogen werden, wenn der Gesetzgeber mittels dieser anderweitigen Maßnahmen eine zur Mietpreisbremse
vergleichbar wirksame Wirkung erzielen kann.

(8c) Die Regulierung der Miethöhe bei Mietbeginn durch § 556d Abs. 1 BGB verletzt die Garantie des Eigentums nicht.

Die Miethöhenregulierung greift verfassungsrechtlich gerechtfertigt als zulässige Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentums
in das geschützte Eigentum zur Vermietung bereiter Wohnungseigentümer ein.

Es besteht für Vermieter kein Vertrauensschutz auf den Fortbestand einer für Vermieter günstigen Rechtslage im sozialpolitisch
umstrittenen Gebiet des Mietrechtes.

Es besteht für Vermieter kein Vertrauensschutz auf den Fortbestand einer Erzielung höchstmöglicher Mieteinkünfte.

Die mit der Miethöhenregulierung verfolgten Ziele rechtfertigen es, die Mietobergrenze unterschiedslos und ungeachtet der
wirtschaftlichen Bedeutung der Mieteinnahmen für den Vermieter anzuwenden.

Der Vermieter muss keine dauerhaften Verluste, die eine Substanzgefährdung der Mietsache oder den Wegfall jeder sinnvollen
Nutzungsmöglichkeit der Mietsache bedingen, erwarten. Die Wirtschaftlichkeit der Vermietung hängt auch von den auf den
regionalen Mietmärkten vorherrschenden Bedingungen ab.

(8d) Die Regulierung der Miethöhe bei Mietbeginn durch § 556d Abs. 1 BGB verletzt die Vertragsfreiheit nicht.

Der Eingriff in die durch Art. 2 Abs. 1 GG geschützte Freiheit von Vertragsparteien, im Rahmen einer vertraglichen Vereinbarung
die Gegenleistung nach ihren Vorstellungen auszuhandeln, befindet sich innerhalb der Schranken der verfassungsmäßigen
Rechtsordnung und wahrt den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

(8e) Die Regulierung der Miethöhe bei Mietbeginn durch § 556d Abs. 1 BGB verletzt den allgemeinen Gleichheitssatz nicht.

Die Bestimmung der Mietobergrenze anhand der ortsüblichen Vergleichsmiete und die Herbeiführung deutschlandweit
unterschiedlichen Mietobergrenzen sind zulässig und sachgerecht (Unterscheidungskriterium "ortsübliche Vergleichsmiete").

Private Vermieter und gewerbliche Vermieter werden gleichbehandelt.

Die Herausnahme von nach dem 1. Oktober 2014 erstmals genutzten und vermieteten Wohnungen aus dem Anwendungsbereich der
Miethöhenbegrenzung in § 556f Satz 1 BGB ist zulässig.

Fazit:

Die Erklärung des BRD-Verfassungsgerichtes ist systemisch unhaltbar.

Das BRD-Verfassungsgericht geht von "Fakten" aus, deren Grund und Nachhaltigkeit z.T. extrem politisch
bedingt und motiviert sind. Das BRD-Verfassungsgericht macht Politik, was auch nicht anders zu
erwarten ist, denn im BRD-Verfassungsgericht sitzen auch ehemalige Politiker.

Die Annahme, dass die Befristung einer Implementation deren Wieder-Implementation irgendwie beeinflusst, ist falsch.
Der Gesetzgeber ist nicht verpflichtet, Implementationen so zu vollziehen, dass der Kontext (z.B. eines Mangels)
so normiert wird, dass der Kontext sich systemisch ändert (Wegfall des Mangels).

Im Fall der lokalen Mietpreisbremse ist der lokale Landesgesetzgeber nicht verpflichtet, alle Normierungen per
Gesetz so zu implementieren, dass die Mietpreisbremse systemisch-nachhaltig unnötig wird.

Der Berliner Senat ist natürlich berechtigt, anstelle mit z.B. Wohngeld zu finanzierenden hohen Mieten diese
so abzusenken, dass Vermieter in Eigentum gezielt beschränkt werden: Der Vermieter hat nicht nur weniger
Mietanteil, der direkt in das Vermögen der Vermieters übergeht, sondern kann weniger Investmittel aus
Miete rückstellen. Noch klarer: Der Berliner Senat greift auf Vermietervermögen zu, dass u.a. für Modernisierung
in Schritten zu Vorfinanzierung bereitstehen muss. Und: Der Berliner Senat möchte, dass Wohnungen
komplett neu modernisiert werden, denn nur dann und NUR Für die ERST-MIETE nach Modernisierung
ist die Mietpreisbremse nicht heranzuziehen (für die nächste Wiedervermietung gilt dann die Mietpreisbremse).
Der Vermieter muss also Mieter haben, der die ERST-Vermietung nach Modernisierung so lange wie möglich
in Sachen Miethöhe mitmacht. GANZ KLAR: Neu-modernisierte Wohnungen können NUR an Mieter
erst-vermietet werden, die sich die Miete leisten können. Für diese Wohnungen müsste also Wohngeld
fließen, sollen finanzschwache Mieter einziehen. Dieses Wohngeld gibt es aber WEGEN dem
Mietpreisbremse-Wohnungsmarkt nicht. ERGO: Wohngebiete werden privilegiert nach Fähigkeit der
Mietzahlung, wenn es um neu-modernisierte Wohnungen geht. Und Berlin hat Zonen, wo das massenhaft
passiert, wobei das die Mietpreisbremse angeblich verhindern soll ...

Vermieter, die nicht neu-modernisieren und anstatt dafür schrittweise modernisieren, können das
innerhalb der Mietpreisbremse tun, wobei der Vermieter Kosten umlegen muss, die die Miete erhöhen.
Der Berliner Senat will also, dass Modernisierungen auch so erfolgen, wie es der Landesgesetzgeber
mit der Mietpreisbremse limitiert. Alles Andere fällt weg. Es entstehen also Wohnungen, die am
Markt nicht nachgefragt werden, wenn deren Modernisierungsgrad nicht zur Nachfrage passt.
ERGO: Wohngebiete werden privilegiert nach Fähigkeit der Mietzahlung, wenn es um teil-modernisierte
Wohnungen geht.

Die berliner Mietpreisbindung hat für Vermieter folgende Auswirkungen:

Berlin spart Wohngeld ein, in dem Eigentum des Vermieters abschöpfend verwertet wird.

Neu-Modernisierung rechnet sich nur bei nachhaltig zahlungsfähigen ERST-Mieter.

Teilmodernisierung (schrittweise) bis zur Mietobergrenze. Anschließend Neu-Modernisierung
oder Unterlassung der weiteren Modernisierung bei konkreter Gefahr des Nachfrageverlustes
am Markt (Wohnung nicht konkurrenzfähig, Wertverlust des Eigentums am Markt).

Kalkulation des Mietenanteils, der als Invest einfließt, bei Limitierung per Mietpreisbremse,
deren nächste Implementation (für weiter 5 Jahre) erwartbar ist, da der Berliner Senat
weiterhin Geld sparen will und wird.

Verknappung von Wohnungen, die der Mietpreisbindung unterliegen.

Neubau von Wohnungen für ERST-Vermietung ohne Mietpreisbremse nur dann durchführen,
wenn zahlungsfähige ERST-Mieter dauerhaft verfügbar sind.

Sozialer Wohnungsbau mit Langfrist-Bindung an Miethöhe-Limits bei gleichzeitiger Förderung
des Vermieter-Invest, wobei der Vermieter nach Ablauf der Langfrist ohne Mietpreisbindung
vermieten darf, ist in Berlin vor vielen Jahren abgeschafft worden (u.a. CDU-Beteiligung am
Senat). Das Analog ist die Fehlbelegungsabgabe im einstigen Sozialen Wohnungsbau:
Inzwischen finanzstarke Mieter bleiben mit Miethöhe-Limits im Sozialen Wohnungsbau
wohnen.

Verkauf der Mietsache und Invest in Zonen, wo zahlungsfähige Mieter nachfragen. Oder:
Umwandung in Eigentumswohnungen.

22.08.2019 berliner-zeitung.de

Studie des Forschungsinstitut Pestel zum Thema Sozialer Wohnungsbau in BRD - u.a.

Im Jahr 2007 gab es 2 Millionen Sozialwohnungen.

Es wird vermutet, dass Ende 2019 noch 1,3 Millionen Sozialwohnungen in der BRD verfügbar sind, weil seit 2011 rund 500.000
Wohnungen mehr aus dem Sozialwohnungsbestand rausgefallen sind, als neue Sozialwohnungen geschaffen wurden.

Um den Stand von 2007 spätestens 2030 zu erreichen, müssen 155.000 Sozialwohnungen pro Jahr geschaffen werden, davon

80.000 Neubauten.

75.000 Modernisierungen.

24.08.2019 morgenpost.de

Mietpreisbremse in Berlin

Mietpreisbremse gilt nicht für

öffentlich geförderten Wohnungsbau (Sozialwohnungen).

Neubauten, die ab dem 1. Januar 2014 erstmals bezugsfertig wurden.

Studenten- und Seniorenheime.

Trägerwohnungen.

Für die Mietpreisbremse

wird die Lage der Wohnung nicht berücksichtigt, so dass der Berliner Mietspiegel nicht angewendet wird.

zählt ausschließlich das Alter der Immobilie.

Erbauung bis 1949: Maximale Kaltmiete pro Quadratmeter 6,03 Euro.
Erbauung von 1950 bis 1955: Maximale Kaltmiete pro Quadratmeter 4,86 Euro für Wohnung mit Bad und Heizung.
Erbauung von 1956 bis 1964: Maximale Kaltmiete pro Quadratmeter 5,85 Euro.
Erbauung von 1973 bis 1983 Westzone Berlin: Maximale Kaltmiete pro Quadratmeter 7,51 Euro.
Erbauung von 1984 bis 1990 Westzone Berlin: Maximale Kaltmiete pro Quadratmeter 7,24 Euro.
Erbauung von 1973 bis 1990 Ostzone Berlin (Beitrittsgebiet): Maximale Kaltmiete pro Quadratmeter 5,64 Euro.
Erbauung von 1991 bis 2013: Maximale Kaltmiete pro Quadratmeter 7,97 Euro.

wird Modernisierungszuschlag nur dann zugelassen, wenn
bereits mindestens in den letzten 8-Jahren 1x modernisiert wurde und nun erneut modernisiert werden soll,
oder erstmalig modernisiert werden soll,
UND der Zuschlag die Mietpreisobergrenze um maximal 20% überschreitet:

Erbauung bis 1949: Maximale Kaltmiete pro Quadratmeter mit Modernisierung 7,24 Euro.
Erbauung von 1950 bis 1955: Maximale Kaltmiete pro Quadratmeter mit Modernisierung 5,83 Euro für Wohnung mit Bad Heizung.
Erbauung von 1956 bis 1964: Maximale Kaltmiete pro Quadratmeter mit Modernisierung 7,02 Euro.
Erbauung von 1973 bis 1983 Westzone Berlin: Maximale Kaltmiete pro Quadratmeter mit Modernisierung 9,01 Euro.
Erbauung von 1984 bis 1990 Westzone Berlin: Maximale Kaltmiete pro Quadratmeter mit Modernisierung 8,68 Euro.
Erbauung von 1973 bis 1990 Ostzone Berlin (Beitrittsgebiet): Maximale Kaltmiete pro Quadratmeter mit Modernisierung 6,76 Euro.
Erbauung von 1991 bis 2013: Maximale Kaltmiete pro Quadratmeter mit Modernisierung 9,56 Euro.

sind die billigsten Wohnungen 1950 bis 1955 erbaut worden.

sind die nächst billigen Wohnungen 1973 bis 1990 in der Ostzone Berlin (Beitrittsgebiet) erbaut worden.

sind die teuersten Wohnungen 1991 bis 2013 erbaut worden.

30.08.2019 vom Autor dieser Dokumentation

Unter Beachtung der Neuregelung der berliner Mietobergrenze gilt also:

Mietpreisbremse gilt nicht für

Erstvermietung.
öffentlich geförderten Wohnungsbau (Sozialwohnungen).
Neubauten, die ab dem 1. Januar 2014 erstmals bezugsfertig wurden.
Studenten- und Seniorenheime.
Trägerwohnungen.

Für die Mietpreisbremse

wird die Lage der Wohnung nicht berücksichtigt, so dass der Berliner Mietspiegel nicht angewendet wird.

zählt das Alter der Immobilie:

Erbauung bis 1949: Maximale Kaltmiete pro Quadratmeter 6,03 Euro.
Erbauung von 1950 bis 1955: Maximale Kaltmiete pro Quadratmeter 4,86 Euro für Wohnung mit Bad und Heizung.
Erbauung von 1956 bis 1964: Maximale Kaltmiete pro Quadratmeter 5,85 Euro.
Erbauung von 1973 bis 1983 Westzone Berlin: Maximale Kaltmiete pro Quadratmeter 7,51 Euro.
Erbauung von 1984 bis 1990 Westzone Berlin: Maximale Kaltmiete pro Quadratmeter 7,24 Euro.
Erbauung von 1973 bis 1990 Ostzone Berlin (Beitrittsgebiet): Maximale Kaltmiete pro Quadratmeter 5,64 Euro.
Erbauung von 1991 bis 2002: Maximale Kaltmiete pro Quadratmeter 7,97 Euro.
Erbauung ab 2003: Maximale Kaltmiete pro Quadratmeter 9,80 Euro.

ist ein Inflationsausgleich nur für Mieten unterhalb des Mietobergrenze bis max. zur Höhe der Mietobergrenze möglich.

wird Modernisierungszuschlag nur dann zugelassen, wenn
bereits mindestens in den letzten 8-Jahren 1x modernisiert wurde und nun erneut modernisiert werden soll,
oder erstmalig modernisiert werden soll,
UND des Modernisierungszuschlages nicht 1,40 Euro pro Quadratmeter überschreitet.

kann eine Mietabsenkung auf die Mietobergrenze auf Antrag des Mieters erfolgen, wenn der Mieter mehr als 30% des
Haushaltseinkommens für die Nettokaltmiete ausgeben muss. Die Mietobergrenze kann nicht rückwirkend
angewendet werden.

sind die billigsten Wohnungen 1950 bis 1955 erbaut worden.
sind die nächst billigen Wohnungen 1973 bis 1990 in der Ostzone Berlin (Beitrittsgebiet) erbaut worden.
sind die teuersten Wohnungen ab 2003 erbaut worden.

31.08.2019 zeit.de

Niedriglohn in BRD

Die Niedriglohnschwelle für SV-pflichtiges Entgelt beträgt 2.203 Euro brutto im Monat.

In der Ostzone sind ca. 3,6 Millionen Menschen in Vollzeit beschäftigt, davon 32,1% mit Niedriglohn.

In der Westzone erhalten 16,5% der in Vollzeit arbeitenden Menschen Niedriglohn.

In Nordrhein-Westfalen erhalten 17,1% der in Vollzeit arbeitenden Menschen Niedriglohn.

In Mecklenburg-Vorpommern erhalten 37,9% der in Vollzeit arbeitenden Menschen Niedriglohn.

01.09.2019 www.berlin.de/sen/soziales/themen/soziale-sicherung/grundsicherung-fuer-arbeitssuchende-hartz-iv/av-wohnen/

Berliner Senat - Kosten der Unterkunft und AV-Wohnen

"AV Wohnen

Am 1. Januar 2019 ist in Berlin die überarbeitete Fassung der Ausführungsvorschriften zur Gewährung von Leistungen
gemäß § 22 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und §§ 35 und 36 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (AV Wohnen)
in Kraft getreten. Die AV Wohnen regelt, welche Kosten für die Unterkunft und Heizung im Rahmen der Grundsicherung
für Arbeitsuchende, Sozialhilfeempfangende sowie für Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz übernommen werden, welche Kosten als angemessen gelten und welche Verfahren zur
Senkung der Kosten angewendet werden."

...

"1. Angemessenheit von Miet- und Heizkosten

Die Angemessenheit der Kosten für die Unterkunft (Bruttokaltmiete = Nettokaltmiete plus kalte Betriebskosten) und der
Kosten für die Heizung werden getrennt voneinander beurteilt. Es gibt also Richtwerte für Bruttokaltmieten und Grenzwerte
für die Heizkosten. Abgesehen von klar definierten Sonderfällen darf bei Abschluss von neuen Mietverträgen keiner der
beiden Werte überschritten werden.

2. Wirtschaftlichkeit der Gesamtaufwendungen

Bei bereits bestehenden Mietverträgen werden in einem sogenannten Wirtschaftlichkeitsvergleich die Gesamtaufwendungen
für Bruttokaltmiete und Heizung betrachtet. Kostensenkungsverfahren wegen nicht angemessener Miet- und Heizkosten
werden nur dann veranlasst, wenn die zulässigen Gesamtaufwendungen für Bruttokaltmiete und Heizkosten inklusive eines
Umzugsvermeidungszuschlags sowie ggf. inklusive eines Härtefallzuschlags überschritten werden. Dadurch werden Umzüge
verhindert, die wirtschaftlich keinen Sinn ergeben.

3. Sonderregelungen für den Sozialen Wohnungsbau

Bei Sozialwohnungen des 1. Förderweges können die Richtwerte für Bruttokaltmieten um maximal zehn Prozent
überschritten werden.

Werden die Kosten einer Wohnung im Sozialen Wohnungsbau nach einem Kostensenkungsverfahren nicht mehr
vollständig vom Sozialamt oder Jobcenter übernommen, können die Mieterinnen und Mieter im sozialen Wohnungsbau
einen Mietzuschuss beantragen.

4. Bestandsschutz

Mieten, die vor Inkrafttreten der neuen AV Wohnen als angemessen eingeordnet wurden, behalten diese Einordnung.
Auch die bisherigen Härtefallregelungen bleiben erhalten.

5. Sonderregelungen für die Neuanmietung von Wohnraum

Bei der Neuanmietung von Wohnraum durch Wohnungslose oder von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen können
die Richtwerte für Bruttokaltmieten um bis zu zwanzig Prozent überschritten werden."

...

01.09.2019 vom Autor dieser Dokumentation

Berliner Senat

Der Berliner Senat bietet einen Flyer zur AV-Wohnen zum Stand 01.01.2019 zum Download an.
Der Flyer informiert NICHT über konkrete Grenzen für zulässigen Gesamtaufwendungen und Härtefälle.

www.berlin.de/jobcenter-tempelhof-schoeneberg/ueber-uns/2019_final_flyer_kdu.pdf

Der Berliner Senat bietet die AV-Wohnen als Rechtsvorschrift des Bundeslandes Berlin mit dem Stand 7. Dezember 2018
zur Ansicht an.

www.berlin.de/sen/soziales/themen/berliner-sozialrecht/kategorie/ausfuehrungsvorschriften/av_wohnen-571939.php

Der Berliner Senat bietet die AV-Wohnen als Rechtsvorschrift des Bundeslandes Berlin mit dem Stand 1. Januar 2019
NICHT zur Ansicht an.

Berliner Mieterverein

Der Berliner Mieterverein bietet einen Flyer zur AV-Wohnen zum Stand 01.01.2019 zum Download an.
Der Flyer informiert auch über konkrete Grenzen für zulässigen Gesamtaufwendungen und Härtefälle.

www.berliner-mieterverein.de/downloads/fl136-tabellen-119.pdf

02.09.2019 www.landtag.sachsen.de/de/landtag/wahlen-gesetzgebung/wahlergebnisse-und-sitzverteilung.cshtml

"Am 1. September 2019 fand die Wahl zum 7. Sächsischen Landtag statt. Wahlberechtigt waren rund 3,3 Millionen
Sachsen, von denen sich 2.188 535 an der Wahl beteiligten. Das entspricht einer Wahlbeteiligung von 66,6 Prozent.
Nach dem vorläufigem amtlichen Endergebnis gehören dem neuen Landtag fünf Fraktionen an. Der neue Landtag
muss sich spätestens am 1. Oktober 2019 konstituieren."

vorläufiges Ergebnis der Wahl zum 7. Sächsischen Landtag

CDU 32,1%
AfD 27,5%
DIE LINKE 10,4%
SPD 7,7%
GRÜNE 8,6%
Sonstige 5,8%
FDP 4,5%
FREIE WÄHLER 3,4%

Sitzverteilung im 7. Sächsischen Landtag

CDU 45 Sitze
AfD 38 Sitze
DIE LINKE 14 Sitze
GRÜNE 12 Sitze
SPD 10 Sitze

02.09.2019 focus.de

Vorläufiges amtliches Endergebnis der Landtagswahl Brandenburg:

SPD 26,2%
AfD 23,5 %
CDU 15,6 %
GRÜNE 10,8 %
DIE LINKE 10,7 %
BVB/FW 5,0 %
FDP 4,1 %

02.09.2019 welt.de

Die Wahlbeteiligung stieg in Sachsen von 49,1 auf 66,6%.
Die Wahlbeteiligung stieg in Brandenburg von 47,9 auf 61,3%.

02.09.2019 vom Autor dieser Dokumentation

Der steigende Einflussbereich der AfD lässt die Wahlbeteiligung ansteigen, wobei ca. 33% der Wahlberechtigten nicht an der
Wahl teilnehmen.

In Sachsen reichte die Wahlbeteiligung bereits aus, um mit den Christjuden weiterso zu machen, wie bisher. Nur, dass
die Machtanteile der Christjudenableger SPD und Grüne anders verteilt werden.
Trotz AfD hat sich nichts an der Situation in Sachsen geändert, da die AfD nicht die stärkste Fraktion ist.
Die stärkste Fraktion, die CDU, hat das Sagen.

In Brandenburg reichte die Wahlbeteiligung bereits aus, um mit dem Christjudenableger SPD weiterso zu machen, wie bisher. Nur,
dass die Machtanteile der CDU und des Christjudenablegers Grüne anders verteilt werden.
Der brandenburger Ministerpräsident hat kurz vor den Wahlen erklärt, auf die Regierungsbeteiligung in der BRD-Regierung
nicht verzichten zu wollen und den Kohleausstieg erst 2038 anzustreben.
Trotz AfD hat sich nichts an der Situation in Brandenburg geändert, da die AfD nicht die stärkste Fraktion ist.
Die stärkste Fraktion, die SPD, hat das Sagen.

Was sich in Sachsen zeigt: Der Christjudenableger SPD wird nicht mehr benötigt.

Was sich in Sachen und Brandenburg zeigt: Die Linken werden nicht benötigt.

Die AfD hat es optimal getroffen

aus Sicht der herrschenden Christjuden-Parteien CDU bzw. SPD: Die AfD kam niemandem in die Quere.

aus Sicht der AfD: Die AfD muss nicht in die Regierung.

Mit anderen Worten:

Die Radikalisierung in Sachsen und Brandenburg nimmt nachhaltig zu.

Die christjüdischen Ziele der herrschenden Elite bewirken weiterhin eine Radikalisierung der Bevölkerung
in deren Verwertung durch die Christjuden-Elite und deren Partner. Daran wird sich nichts ändern:
Wer stillhält, wird verwertet.

Die AfD kann die Radikalen auf der Straße mobilisieren.

Damit muss die Radikalisierung synchronisiert werden, damit weder Christjuden noch AfD in den Machtbereichen
behindert werden. - Es sei denn, die AfD wird stärkste Kraft. Das aber erst in 5 Jahren, wenn die radikalisierte
Bevölkerung keine Änderungen vorher erzwingt. Hier spielt die Wahlbeteiligung eine Rolle: Nichtwähler
müssen radikalisiert-mobilisiert werden, auf Straßen, im Sozialverhalten etc.. Die AfD wäre mit Regierungsbeteiligung
unsinnig abgelenkt und vor allem überfordert. Die Radikalisierung der Straße hat die AfD aber schlecht im Griff,
weil die national-völkische Ausrichtung wichtiger ist, die aber noch nicht Lebensweise der Straße ist, denn
dazu bedarf es eine völkischen Bewegung im Alltag. Die AfD-Führungen in der BRD sind dazu weder
intellektuell noch gebildet dazu in der Lage. Die Durchsetzung nationalsozialistischer Lebensweise bedarf
weder Spenden an die AfD noch NPD-orientierte Versager, sondern den Willen der Straße, sich manipulieren
zu lassen, um leidensfähig mal wieder das Maul zu halten (was Ossis nun mal historisch erlebt haben
trotz der "Bürgerrechtler" wie der Christjude-SPD-Bonze Thierse, trotz Kirche. Kohl hat Bananen mit
Bart gezeigt (DM-Währung) und die ostdeutschen "Brüder und Schwestern" schrien auf) ... oder um
leidensfähig den Kopf hinzuhalten und die Suppe der Eliten selbst auszulöffeln.
Es kommt alles wieder !

Die Wahlen in Sachsen und Brandenburg haben eine aktuelle Bedeutung:

Was den deutschen Juden hoffentlich schon lange klar ist: Das Judentum hat in Deutschland keine Chance.
Die Deutschen sind kein Volk, sondern ein Volksstamm, der der Verwertung dauerhaft zugeführt ist. Es gibt
keinen Zusammenhalt der Deutschen, denn z.B. die Radikalisierung in den Slumzonen der Westzone, z.B.
im Ruhrpott, wird noch durchschlagen. Deutsche sind systemisch labil und vor allem politisch ungebildet
und das noch zonal verschieden. Die Einigung der Zonen sind das Aufmarschgebiet auch der braunen Elite,
deren Vorstufe auch die AfD ist, vor allem aber die Christjuden-Elite und deren Ableger wie SPD selbst.
Christjuden und AfD werden koalieren - nur eine Frage der Zeit.

Kommunisten werden - wie damals in der Weimarer Republik - versumpfen. Niemand braucht sie.

Eine SPD wie damals in der Weimarer Republik gibt es schon Jahrzehnte nicht mehr.

Wenn deutsche Juden in Deutschland bleiben wollen, müssen sie sich dem atheistischen Widerstand
anschließen, denn der richtet sich gegen Religionen, die Menschen verwerten und auch braun verheizen.
Es kommt alles wieder ! Nie vergessen: Immer konkret vorbereitetes Ziel muss die rechtzeitige
Auswanderung aus Deutschland sein.

18.09.2019 bundesregierung.de

Wer auf Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II angewiesen ist, bekommt ab Januar 2020 mehr Geld.
Alleinstehende Erwachsene erhalten dann 432 Euro im Monat 8 Euro mehr als bisher. Die Regelsätze
für Kinder und Jugendliche steigen ebenfalls.

Diese Regelsätze gelten ab Januar 2020 (Veränderung gegenüber 2019 in Klammern)

Alleinstehende / Alleinerziehende 432 Euro (+ 8 Euro) Regelbedarfsstufe 1

Paare je Partner / Bedarfsgemeinschaften 389 Euro (+ 7 Euro) Regelbedarfsstufe 2

Volljährige in Einrichtungen (nach SGB XII) 345 Euro (+ 6 Euro) Regelbedarfsstufe 3

nicht-erwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahre im Haushalt der Eltern 345 Euro (+ 5 Euro) Regelbedarfsstufe 3

Jugendliche von 14 bis 17 Jahren 328 Euro (+ 6 Euro) Regelbedarfsstufe 4

Kinder von 6 bis 13 Jahren 308 Euro (+ 6 Euro) Regelbedarfsstufe 5

Kinder von 0 bis 5 Jahren 250 Euro (+ 5 Euro) Regelbedarfsstufe 6.

18.09.2019 berliner-zeitung.de

Bertelsmann-Stiftung Ländermonitors berufliche Bildung 2019

In 2018 gabe es bundesweit

79.000 Jugendliche ohne Lehrstelle.

58.000 unbesetzte Lehrstellen, weil es für

44% der Lehrstellen nur ungeeignete Bewerber gab.

33% der Lehrstellen keine Bewerber gab.

23% der Lehrstellen keine Bewerber vor Ort gab.

18.09.2019 bertelsmann-stiftung.de/de/publikationen/publikation/did/laendermonitor-berufliche-bildung-2019-1/

"In Deutschland finden Ausbildungsbewerber und Betriebe immer schwieriger zueinander.
Konnten 2009 rund 17.000 Ausbildungsplätze nicht besetzt werden, obwohl es noch 93.000
unvermittelte Bewerber gab, stehen 2018 fast 58.000 unbesetzten Ausbildungsplätzen noch
78.000 suchende Bewerber gegenüber."

...

www.bertelsmann-stiftung.de/fileadmin/files/BSt/Publikationen/GrauePublikationen/
Laendermonitor_Zusammenfassung_2019.pdf

18.09.2019 welt.de

Dachverband der Tafeln in BRD stellt fest:

Die bundesweit erste Tafel wurde 1993 in Berlin gegründet.

Bundesweit gibt es derzeit 947 Tafeln mit 60.000 Mitarbeitern. 90 Prozent der Mitarbeiter engagieren sich ehrenamtlich.

61% der Helfer sind Frauen.

63% der Helfer sind Senioren.

20% der Helder sind Bedürftige oder frühere Bedürftige.

6% der Helfer sind unter 30 Jahre alt.

Die Tafeln nutzen jährlich ca. 265.000 Tonnen Lebensmitteln, die ansonsten weggeworfen werden würden.
In der BRD werden jährlich 18 Millionen Tonnen Lebensmittel weggeworfen.

Die Tafeln sind im Bereich Kühlfahrzeuge und Lagerkapazitäten unterfinanziert.

Dachverband der Tafeln in BRD - Verbandschef Jochen Brühl stellt fest:

In 2018 stieg die Anzahl der

Nutzer der Tafeln (Lebensmittel) um 10% auf ca. 1,65 Millionen.

Rentner als Nutzer der Tafeln (Lebensmittel) um 20%.

Kinder und Jugendliche als Nutzer der Tafeln (Lebensmittel) um 10% (50.000 Kinder).

Z.Z. gibt es 500.000 Kinder und Jugendliche, die die Tafeln nutzen.

Z.Z. sind 20% der Tafelnutzer Flüchtlinge (in 2018 waren es 26%).

Die beiden wichtigsten Gründe, die Tafeln zu nutzen, sind niedrige Renten und Langzeitarbeitslosigkeit.
"Diese Entwicklung ist alarmierend - Altersarmut wird uns in den kommenden Jahren mit einer Wucht überrollen,
wie es heute der Klimawandel tut." In Deutschland werden Kinder "systematisch" vernachlässigt, das Bildungssystem
ist eines der "undurchlässigsten" aller Staaten der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung.'
Notwendig sind "tief greifende Reformen" und "verbindliche, ressortübergreifende Ziele" zur Armutsbekämpfung.

22.09.2019 morgenpost.de

Kosten der Unterkunft Hartz 4 in 2018

Die real anfallenden Kosten der Unterkunft werden bei fast 20% der Hartz-4-Bezieher nicht durch die Leistungen des
Trägers der Grundsicherung gedeckt: Alleinerziehenden mussten im Schnitt 1.063 Euro (88,58 Euro/Monat) im Jahr
aus dem Regelsatz hergeben. Bei Familien waren es 1.137 Euro (94,75 Euro/Monat).

Die jeweiligen Träger der Grundsicherung (Kommunen) entscheiden, wie hoch der Anteil der realen Kosten der
Unterkunft von den Kommunen übernommen wird. Der nicht übernommene Anteil wird als unangemessene
Kosten der Unterkunft bezeichnet, die der Bezieher der Grundsicherung auf 0 senken muss, z.B. durch einen
Umzug in eine Wohnung, die nur angemessene Kosten der Unterkunft verursacht.

22.09.2019 vom Autor dieser Dokumentation

In Berlin sind die Kosten der Unterkunft als Kombination von bisher 2 Grenzwerten, deren Überschreitung die unangemessene
Kosten der Unterkunft bewirken, normiert worden: Wird mindestens einer der beiden Grenzwerte überschritten, liegen
unangemessene Kosten vor, die der Träger der Grundsicherung, also nur übernimmt, wenn er muss (Härtefälle).
Grenzwert 1 ist das Limit der Heizkosten. Grenzwert 2 ist der Limit der Brutto-Warmmiete.
Bsp.: Liegt die Brutto-Warmmiete im Limit, sind aber die Heizkosten zu hoch, müssen letztere auf das Limit abgesenkt
werden.

Berlin hat die Grenzwerte pauschal zum gesamten Gebiet von Berlin festgelegt. Der Mietspiegel oder eine Mietpreisbremse
spielen keine Rolle, da Bezieher der Grundsicherung Hartz 4 gesondert selektiert werden, wenn sie bereits eine Wohnung
gemietet haben. Der Bezug einer Wohnung, der Wohnkosten über einen oder beide o.g. Limits verursachen würde, wird
nicht gestattet, wenn nicht dadurch eine Limitsenkung verursacht wird.

Klagen zu den Kosten der Unterkunft sind in Berlin ein Hit am Gericht.

28.09.2019 gegen-hartz.de

Anpassung der Ausführungsvorschrift Wohnen (AV-Wohnen) in Berlin ab 01.10.2019

Zuschüsse für einkommensschwache Haushalte.

Heizkosten unter Nutzung des bundesweiten Heizspiegels.

Bruttokaltmiete unter Nutzung des Mietspiegel Berlin Mai 2019. Die sich daraus ergebende Bruttokaltmiete
steigt z.B. um 31 Euro, wenn 1 Person einen energetisch sanierten Wohnraum angemietet darf.

Im Mai 2019 gab es in Berlin rund 325.000 Bedarfsgemeinschaften Hartz 4.

28.09.2019 www.heizspiegel.de/heizkosten-pruefen/heizspiegel/
www.heizspiegel.de/heizkosten-verstehen/hartz-iv/
www.heizspiegel.de/heizkosten-pruefen/kommunaler-heizspiegel/kommunaler-heizspiegel-deutschlandkarte/

"Der Heizspiegel für Deutschland bietet bundesweite Vergleichswerte für Ihre Heizkosten und Ihren Heizenergieverbrauch."
...
Beispiel für eine durchschnittliche 70 Quadratmeter große Wohnung im Mehrfamilienhaus, Abrechnungsjahr 2017.

Kosten Verbrauch CO2
Erdgas ca. 790 Euro 88%
Heizöl ca. 750 Euro 84%
Fernwärme ca. 895 Euro 100%"
...
"Sind Ihre Heizkosten zu hoch? Prüfen Sie mit dem Heizspiegel -Flyer Ihren Verbrauch - und finden Sie Sparmöglichkeiten.!"
...
www.heizspiegel.de/fileadmin/hs/heizspiegel_2018/Heizspiegel-fuer-Deutschland-2018.pdf
www.heizspiegel.de/heizkosten-pruefen/archiv-heizspiegel-nach-gebaeudebaujahr/

...
"Stellungnahme von co2online zur Verwendung von Heizspiegeln im Bereich des SGB

Immer wieder nutzen Jobcenter und Sozialämter den Heizspiegel, um die Angemessenheit der Heizkosten von
Haushalten zu prüfen. Heizspiegel-Herausgeber co2online wendet sich gegen diese Praxis. Denn der Heizspiegel
eignet sich nicht zur Prüfung der Heizkosten von Wohnungen.'

...

"Das Bundessozialgericht hat im Juli 2009 die Heizspiegel von co2online zur Beurteilung der Heizkosten von
Empfänger*innen des Arbeitslosengeldes II ("Hartz IV") herangezogen (Urteil vom 2. Juli 2009, Az.: B 14 AS
36/08). Seitdem nutzen Leistungsträger - zum Beispiel Jobcenter oder Sozialämter - die Heizspiegel als
Prüfwerkzeug, um die Angemessenheit von Heizkosten zu beurteilen. Dabei werden die Heizkosten einer Wohnung
mit den Werten eines "Kommunalen Heizspiegels" oder, wenn nicht vorhanden, des "Heizspiegels für Deutschland"
verglichen. Als Grenzwerte wurden im Urteil die Heizspiegel-Werte der Kategorie "zu hoch" (rote Spalte) benannt.
Überschreiten die tatsächlichen Heizkosten diesen Grenzwert, deuten Leistungsträger dies als Hinweis auf
Unangemessenheit. "Es obliegt in solchen Fällen dann dem Hilfesuchenden, konkret vorzubringen, warum seine
Aufwendungen für die Heizung über dem Grenzwert liegen, im jeweiligen Einzelfall aber gleichwohl noch als
angemessen anzusehen sind", lautet der Wortlaut des Urteils.

Die gemeinnützige co2online GmbH, Herausgeber der Heizspiegel, kritisiert diese Verwendung der Heizspiegel. Der
Zweck von Heizspiegeln ist es, den Heizenergieverbrauch und die Heizkosten eines Wohngebäudes einzustufen. Die
Einordnung eines Wohngebäudes in eine der vier Kategorien (niedrig, mittel, erhöht, zu hoch; 10-40-40-10 Prozent)
erlaubt Rückschlüsse auf den wärmetechnischen Zustand des Hauses. Zum individuellen Heizverhalten der
Bewohner*innen einer Wohnung liefert diese Einstufung keine Aussage.

Heizspiegel sind grundsätzlich nur für zentral beheizte Wohngebäude und das Abrechnungsjahr anwendbar, das über
den Vergleichswerten im Heizspiegel ausgewiesen ist. Sie eignen sich nicht, um einzeln beheizte Wohnungen
einzustufen und die tatsächlichen Heizkosten einer Wohnung zu bewerten. Zudem sind die Werte nicht auf
Energieträger übertragbar, die im Heizspiegel nicht ausgewiesen werden."

09.10.2019 faz.net

BGH-Urteil : Strenge Vorgaben für Mieterhöhung nach Modernisierung

Waren die Modernisierungsmaßnahmen aufgrund von Schäden notwendig oder wurde damit der allgemein übliche Wohnstandard
hergestellt, kann der Mieter keine Einwände erheben und muss den Zuschlag bezahlen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am
Mittwoch entschieden. (AZ: VIII ZR 21/19).

Zu prüfen ist z.B. ob

die Balkonerweiterung dem allgemein üblichen Standard entspricht.

eine vollständige Entfernung des Fassadenputzes vorliegt: Wenn ja, dann sind Maßnahmen der Dämmung Pflicht.

11.10.2019 faz.net

Am 30.06.2019 gab es in der BRD im gewerblichen ca. 6,74 Millionen Beschäftigte mit einem Verdienst von bis zu 450 Euro
(Minijob), davon

58,7% Frauen.

0,955 Millionen Ausländer.

20.10.2019 nzz.ch

Im BRD-Bundesland Berlin wird für ca. 1,5 Millionen der in Berlin 1,9 Millionen verfügbaren Wohnungen das Recht bezüglich
Entgelt für Mietsache (monatliche Netto-Kalt_Miete) verändert: Ab Anfang 2020

gelten ab 2020 bis 2024 folgende Konditionen für Wohnungen, die

vor dem 1. Januar 2014 erstmals bezogen wurden:

Es werden Konditionen, die am Stichtag 18. Juni 2019 verfügbar waren, angewendet: An diesem Tag verfügbaren Höchststände
an Netto-Kalt-Mieten sind ab Anfang 2020 relevant.

Die Veränderung der Mietentgelte (Netto-Kalt-Miete) gelten ab 2020 bis 2024 (Veränderungszeitraum).

Der Vermieter, der im Veränderungszeitraum eine Wohnung erneut vermietet, muss die kostenseitige Überschreitung des
o.g. Höchststandes aus dem Gewinn der Vermietung finanzieren. Zusätzlich werden tatsächliche Kosten nur dann als
Mietentgelt wirksam, wenn die tatsächlichen Kosten eine gesetzliche Obergrenze nicht überschreitet. Diese gesetzliche
Obergrenze normiert die Mietkosten nach Ausstattung und dem Baujahr der Wohnung. Kosten über dieser Obergrenze sind
aus dem aus dem Gewinn der Vermietung finanzieren.

ab dem 1. Januar 2014 erstmals bezogen wurden:

Mietentgelte für staatlich geförderte Sozialwohnungen, Wohnungen in Heimen und Neubauwohnungen werden abweichend
geregelt.

ist eine Absenkung von Mitentgelten mit Wuchereigenschaft auf die zulässige Höchstmiete möglich.

sind vom Vermieter die wegen Inflation auftretenden Kostenerhöhungen

in den Jahren bis 2019 aus dem Gewinn der Vermietung zu finanzieren.

in den Jahren ab 2020 aus dem Gewinn der Vermietung zu finanzieren, wenn die Kosten mehr als 1,3% der bisherigen
Kosten betragen, da das Mietentgelt wegen Inflation max. um 1,3% erhöht werden darf.

kann eine erneute Vermietung, die bisher weniger als 5 Euro pro Quadratmeter betrug, mit moderater Steigerung der Miete
erfolgen.

dürfen Kosten der Modernisierung wegen Energiebilanz oder Barrierefreiheit auf den Mieter umgelegt werden, wobei Kosten
über 1 Euro pro Quadratmeter aus dem Gewinn der Vermietung zu finanzieren sind. Zugleich darf nur dann modernisiert
werden, wenn der Staat (das Bundesland Berlin) zugestimmt hat.

23.10.2019 morgenpost.de

Berlin - Senat beschließt Gesetz zum Mietendeckel

Aus Sicht des Senats wird wegen der extremen Wohnungsnot in einem überhitzten Markt die im Bürgerlichen Gesetzbuch BGB
vorgesehene Vertragsfreiheit verletzt, weil die Mieter keine andere Wahl haben, als auch überhöhten Mietforderungen
zuzustimmen. In dieser Lage könne das Land eingreifen und Miethöhen durch das öffentliche Recht festlegen.
Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher (Linke) geht davon aus, dass im Falle von Verfassungsklagen die
Verfassungsrichter entscheiden werden, bevor die ersten Mietabsenkungsanträge zu bearbeiten sind.

Wird das Gesetz auch vom Abgeordnetenhaus beschlossen, wollen Opposition und Branchenverbände gegen das Gesetz klagen.
Als erstes werden wohl die Verfassungsgerichte in Bund und Land über Normenkontrollklagen entscheiden. Dabei geht es
darum, ob Berlin als Land wirklich die Kompetenz hat, Mietpreise per Gesetz festzuschreiben. Sollte Berlin gewinnen,
werden Klagen gegen die einzelnen Regelungen des Mietendeckel-Gesetzes erwartet.

Voraussichtlich zum 01.03.2020 tritt das Gesetz zum Mietendeckel in Kraft.

Folgende Mietobergrenzen für Netto-Kalt in Euro pro Quadratmeter bei erneuter Vermietung gelten in den nächsten 5 Jahren - u.a.:

Baujahr bis 1918

mit Sammelheizung und Bad 6,45 Euro, maximal 7,74 Euro.
mit Sammelheizung und ohne Bad 5,00 Euro, maximal 6 Euro.
ohne Sammelheizung und ohne Bad 3,92 Euro, maximal 4,70 Euro.

Baujahr 1919 bis 1949

mit Sammelheizung und Bad 6,27 Euro, maximal 7,52 Euro.
mit Sammelheizung und ohne Bad 5,22 Euro, maximal 6,26 Euro.
ohne Sammelheizung und ohne Bad 4,59 Euro, maximal 5,51 Euro.

Baujahr 1950 bis 1964

mit Sammelheizung und Bad 6,08 Euro, maximal 7,30 Euro.
mit Sammelheizung und ohne Bad 5,62 Euro, maximal 6,74 Euro.
ohne Sammelheizung und mit Bad 5,62 Euro, maximal 6,74 Euro.

Baujahr 1965 bis 1972

mit Sammelheizung und Bad 5,95 Euro, maximal 7,14 Euro.

Baujahr 1973 bis 1990

mit Sammelheizung und Bad 6,04 Euro, maximal 7,25 Euro.

Baujahr 1991 bis 2002

mit Sammelheizung und Bad 8,13 Euro, maximal 9,76 Euro.

Baujahr 2003 bis 2013

mit Sammelheizung und Bad 9,80 Euro, maximal 11,76 Euro.

Baujahr ab 2014

es gibt keinen Mietendeckel

Billigste Wohnungen sind

Baujahr bis 1918

ohne Sammelheizung und ohne Bad 3,92 Euro, maximal 4,70 Euro.

Baujahr 1973 bis 1990

mit Sammelheizung und Bad 6,04 Euro, maximal 7,25 Euro.

Teuerste Wohnungen sind Baujahr 2003 bis 2013

mit Sammelheizung und Bad 9,80 Euro, maximal 11,76 Euro.

Bei Überschreitung der o.g. Maximalwerte und den nachfolgenden Regelungen wird von einer Wuchermiete ausgegangen.

Einbindung des Mietspiegels

Anhand der im Mietspiegel benannten Wohnlage sind Zu- und Abschläge zu o.g. Mietgrenzen möglich:

einfache Wohnlage: 0,28 Euro abziehen.
mittlere Wohnlage: 0,09 Euro abziehen.
gute Wohnlage: 0,74 Euro draufschlagen.

Einbindung der Ausstattung

Anhand der Ausstattung sind Zuschläge zu o.g. Mietgrenzen möglich:

Wenn mindestens 3 der nachfolgenden Ausstattungen

barrierefrei erreichbarer Aufzug,
Einbauküche,
hochwertige Sanitärausstattung,
hochwertige Bodenbeläge,
ein Energieverbrauch von unter 120 Kilowattstunden pro Quadratmeter im Jahr,

dann Aufschlag von 1,00 Euro.

Einbindung einer Mindestmiete

Wenn eine Wohnung zuletzt für weniger als 5,02 Euro vermietet wurde, muss der nächste Mieter den Aufschlag von
1,00 Euro zahlen.

Einbindung von Ein- oder Zweifamilienhäuser

10% der Miet laut o.g. Mietgrenze sind auf die Miete aufzuschlagen.

Einbindung von Modernisierungen

Eine Modernisierung, die nicht beim Staat zuvor angezeigt werden, ist eine Ordnungswidrigkeit.
Soll ein Zuschlag auf die Miete wegen Modernisierung erfolgen, muss der Staat die Modernisierung erlaubt haben.
Ziel ist es, den Mietzuschlag durch eine staatliche Förderung der Modernisierungskosten des Vermieters zu ersetzen.

Einbindung Inflationsausgleich für Vermieter

2020 bis 2021 entfällt.
ab 2022 möglich: Max. 1,3% des Netto-Kalt.

Einbindung von Beschaffungskosten des Erwerbs eines zu vermietenden Objektes (Vermieterkosten des Erwerbes)

Das Risiko des Erwerbes geht wegen nicht ausreichender Erzielung von Rendite ab dann voll zu Lasten des Vermieters,
wenn die realen Beschaffungskosten durch Miete, die vom Mietendeckel-Gesetz normiert ist, nicht refinanziert
werden können, so dass dann ev. der Verkauf des Mietobjektes erfolgen muss (Vermieter-Wechsel).

Einbindung von Wohnungen mit Baujahr ab 2014: Es gibt keinen Mietendeckel.

Dachgeschosswohnungen auf Altbauten gelten üblicherweise als Neubauten.

Einbindung von Staffelmietverträgen

Staffelmietverträge sind bezüglich Höhe der Mietentgelte nichtig, wenn die o.g. Mietgrenze und deren Regelungen verletzt werden.

Einbindungen von bereits ausgesprochenen Mieterhöhungen

Mieterhöhungen nach den 18.06.2019 sind auf Einhaltung des Mietendeckels und dessen Regeln zu prüfen.
Mieterhöhungen bis zum 18.06.2019 sind als Teil der Miete auf Einhaltung des Mietendeckels und dessen Regeln zu prüfen.

Mietsenkung wegen Wuchermiete

Der Mieter kann bei festgestellter Wuchermiete die Zwangssenkung des Mietentgeltes auf die nach Gesetz zulässige Höhe
beantragen (Antragstellung bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung), frühestens 9 Monate nach Inkrafttreten des
Gesetzes.

Der Mieter kann wegen mangelnder wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit zur Erbringung des Mietentgeltes KEINE
Minderung der Miete beantragen (ev. dann Umzug in billigere Wohnung).

Hinweispflicht des Vermieters an den Mieter

Senkung der Miete: keine Pflicht.

Bekanntgabe der aktuellen Mietobergrenze: Ab 2 Monate nach Inkrafttretung des o.g. Gesetzes.

Gesetzesverletzungen sind Ordnungswidrigkeiten, die mit einem Bußgeld von bis zu 500.000 Euro bestraft werden können.

Vollzug des Mietendeckels

Die Bezirke überwachen die grundsätzliche Einhaltung des Gesetzes.

Die landeseigene Investitionsbank soll Sanierungen genehmigen, über wirtschaftliche Härtefälle bei den Vermietern entscheiden und
in solchen Fällen Mietzuschüsse für Mieter zahlen.

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung bearbeitet die Anträge auf Mietsenkung.

31.10.2019 vom Autor dieser Dokumentation

Weiterbildung (AVGS und Bildungsgutschein)

Im SGB II besteht kein Rechts-Anspruch auf Weiterbildung, Fortbildung etc..
Es kann aber eine gewünschte Aktion beantragt werden.

AVGS

Die Integration in Arbeit im Bereich SGB II ist u.a. im
SGB III §45 Abs. 1 geregelt: AVGS-Varianten (Aktivierungs-und Vermittlungsgutschein).

SGB III §45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

Maßnahme zur Aktivierung und Heranführung an den Arbeitsmarkt (Bewerbungstraining,
Einzelcoaching, ev. Arbeitsvermittlung durch Partner des Maßnahmedurchführers).

SGB III §45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2

Maßnahme zur Verminderung von Hemmnissen in der Vermittlung (als Anschlussmaßnahme
von SGB III §45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 oder als eigenständige Maßnahme).

Beispiele zum SGB III §45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 sind
Aufbaumaßnahmen, Level-1-Maßnahmen, Basis-Maßnahmen und
branchenspezifisch.

Das hat seinen Grund: Eine Weiterbildung auf ein arbeitsmarktnahes
Niveau in höher qualifizierter Stufe ist mit dem AVGS nicht
finanzierbar. Dafür muss ein Bildungsgutschein des Arbeitsamtes
herhalten, aber auch für den gilt: Das Niveau der Qualifizierung
kann geringer sein als z.B. bei Unternehmen, die Mitarbeiter schulen
lassen.

Bildungsgutschein

Auch der Bildungsgutschein kann beim JobCenter beantragt, aber nicht
parallel zu einem AVGS bezogen werden.

Sollte z.B. die Empfehlung des Einzelcoaching per AVGS ergeben, dass
ein Bildungsgutschein nötig wird, muss dieser beantragt werden, wobei
das JobCenter die Empfehlung ignorieren kann. Besonders wirksam ist
diese Ignoranz, wenn der Kundenbetreuer wieder mal wechselt und der
Nachfolger nicht weiß, worum es geht, oder anderer Meinung ist.
Es gibt ja keinen Rechtsanspruch. Daher verschwinden Ergebnisse von
AVGS-Maßnahmen u. U. sofort in das Archiv des JobCenters.

Fazit:

Das beliebteste Mittel, Arbeitslose aus der Arbeitslosenstatistik zu entfernen, ist
SGB III §45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

Maßnahme zur Aktivierung und Heranführung an den Arbeitsmarkt (Bewerbungstraining,
Einzelcoaching, ev. Arbeitsvermittlung durch Partner des Maßnahmedurchführers).

Die Maßnahme wird per Verwaltungsakt unter Sanktionsrechtanwendung zugewiesen.

SGB III §45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2

Maßnahme zur Verminderung von Hemmnissen in der Vermittlung (als Anschlussmaßnahme
von SGB III §45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 oder als eigenständige Maßnahme)

ist für ausführliche qualifizierte Weiterbildung nicht am Markt zu finden, da der
Bildungsgutschein dafür notwendig ist.

04.11.2019 gegen-hartz.de

In der Arbeitslosenzahl in der BRD tauchen folgende Arbeitslose nicht auf:

Älter als 58 Jahre UND Bezieher ALG I bzw. ALG II (172.760 im Oktober 2019).

Ein-Euro-Jobber (76.061 im Oktober 2019).

Arbeitsverhältnisse die gefördert werden (3.255 + 177.922 im Oktober 2019).

Arbeitsverhältnisse die bezuschusst werden für schwer vermittelbare Arbeitslose (1.689 im Oktober 2019).

Teilhabe am Arbeitsmarkt laut § 16i SGB II (30.164 im Oktober 2019).

berufliche Weiterbildung (168.878 im Oktober 2019).

Aktivierung und Eingliederung (209.733 im Oktober 2019).

Krankheit nach §146 SGB III (64.065 im Oktober 2019).

Im Oktober 2019 wurden 904.526 Arbeitslose nicht in der Arbeitslosenzahl in der BRD aufgeführt.
Die Arbeitslosenzahl in der BRD im Oktober 2019 war damit um ca. 30% geringer als die tatsächlich
vorhandene Anzahl aller Arbeitslosen, die aus Arbeitslosen und Unterbeschäftigten besteht, wobei
Unterbeschäftigte statistisch eben nicht Arbeitslose sind, obwohl sie real arbeitslos sind.

05.11.2019 nzz.ch

BRD-Verfassungsgericht normiert das Sanktionsrecht im SGB-II-Bereich, z.B.

Der Gesetzgeber darf erwerbsfähigen Hartz-IV-Beziehern zumutbare Mitwirkungspflichten zur Überwindung der eigenen
Bedürftigkeit auferlegen, die Sanktion einschliesst.

Absenkung des ALG-II-Regelsatzes um 30% soll eine abschreckende Wirkung ausüben, wenn keine aussergewöhnlicher Härte
bedingt wird.

Absenkung des ALG-II ist verfassungswidrig, wenn das grundrechtlich gewährleistete Existenzminimum unterschritten wird.

Absenkung des ALG-II ist unzulässig, sobald der sanktionierte Bezüger die Mitwirkungspflichten wieder erfüllt,
oder sich ernsthaft und nachhaltig dazu bereit erklärt, den Pflichten nachzukommen.

05.11.2019 bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2019/bvg19-074.html

'Sanktionen zur Durchsetzung von Mitwirkungspflichten bei Bezug von Arbeitslosengeld II teilweise verfassungswidrig

Pressemitteilung Nr. 74/2019 vom 5. November 2019

Urteil vom 05. November 2019
1 BvL 7/16

Der Gesetzgeber kann die Inanspruchnahme existenzsichernder Leistungen an den Nachranggrundsatz binden, solche Leistungen also
nur dann gewähren, wenn Menschen ihre Existenz nicht selbst sichern können. Er kann erwerbsfähigen Bezieherinnen und Beziehern
von Arbeitslosengeld II auch zumutbare Mitwirkungspflichten zur Überwindung der eigenen Bedürftigkeit auferlegen, und darf die
Verletzung solcher Pflichten sanktionieren, indem er vorübergehend staatliche Leistungen entzieht. Aufgrund der dadurch entstehenden
außerordentlichen Belastung gelten hierfür allerdings strenge Anforderungen der Verhältnismäßigkeit; der sonst weite
Einschätzungsspielraum des Gesetzgebers ist hier beschränkt. Je länger die Regelungen in Kraft sind und der Gesetzgeber damit deren
Wirkungen fundiert einschätzen kann, desto weniger darf er sich allein auf Annahmen stützen. Auch muss es den Betroffenen möglich
sein, in zumutbarer Weise die Voraussetzungen dafür zu schaffen, die Leistung nach einer Minderung wieder zu erhalten.

Mit dieser Begründung hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts mit heute verkündetem Urteil zwar die Höhe einer
Leistungsminderung von 30 % des maßgebenden Regelbedarfs bei Verletzung bestimmter Mitwirkungspflichten nicht beanstandet.
Allerdings hat er auf Grundlage der derzeitigen Erkenntnisse die Sanktionen für mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt, soweit die
Minderung nach wiederholten Pflichtverletzungen innerhalb eines Jahres die Höhe von 30 % des maßgebenden Regelbedarfs übersteigt
oder gar zu einem vollständigen Wegfall der Leistungen führt. Mit dem Grundgesetz unvereinbar sind die Sanktionen zudem, soweit
der Regelbedarf bei einer Pflichtverletzung auch im Fall außergewöhnlicher Härten zwingend zu mindern ist und soweit für alle
Leistungsminderungen eine starre Dauer von drei Monaten vorgegeben wird. Der Senat hat die Vorschriften mit entsprechenden
Maßgaben bis zu einer Neuregelung für weiter anwendbar erklärt.

Sachverhalt:

1. Nach § 31 Abs. 1 SGB II verletzen erwerbsfähige Empfänger von Arbeitslosengeld II, die keinen wichtigen Grund für ihr Verhalten
darlegen und nachweisen, ihre Pflichten, wenn sie sich trotz Rechtsfolgenbelehrung nicht an die Eingliederungsvereinbarung halten,
wenn sie sich weigern, eine zumutbare Arbeit, Ausbildung, Arbeitsgelegenheit oder ein gefördertes Arbeitsverhältnis aufzunehmen,
fortzuführen oder deren Anbahnung durch ihr Verhalten verhindern oder wenn sie eine zumutbare Maßnahme zur Eingliederung in
Arbeit nicht antreten, abbrechen oder Anlass für den Abbruch gegeben haben. Rechtsfolge dieser Pflichtverletzungen ist nach § 31a
SGB II die Minderung des Arbeitslosengeldes II in einer ersten Stufe um 30 % des für die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person
maßgebenden Regelbedarfs. Bei der zweiten Pflichtverletzung mindert sich der Regelbedarf um 60 %. Bei jeder weiteren wiederholten
Pflichtverletzung entfällt das Arbeitslosengeld II vollständig. Die Dauer der Minderung beträgt nach § 31b SGB II drei Monate.

2. Das zuständige Jobcenter verhängte gegen den Kläger des Ausgangsverfahrens zunächst eine Sanktion der Minderung des
maßgeblichen Regelbedarfes in Höhe von 30 %, nachdem dieser als ausgebildeter Lagerist gegenüber einem ihm durch das Jobcenter
vermittelten Arbeitgeber geäußert hatte, kein Interesse an der angebotenen Tätigkeit im Lager zu haben, sondern sich für den
Verkaufsbereich bewerben zu wollen. Nachdem der Kläger einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein für eine praktische
Erprobung im Verkaufsbereich nicht eingelöst hatte, minderte das Jobcenter den Regelbedarf um 60 %. Nach erfolglosem Widerspruch
erhob er Klage vor dem Sozialgericht. Dieses setzte das Verfahren aus und legte im Wege der konkreten Normenkontrolle dem
Bundesverfassungsgericht die Frage vor, ob die Regelungen in § 31a in Verbindung mit § 31 und § 31b SGB II mit dem Grundgesetz
vereinbar seien.

Wesentliche Erwägungen des Senats:

I. Die zentralen Anforderungen für die Ausgestaltung der Grundsicherungsleistungen ergeben sich aus der grundrechtlichen
Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG. Der Gesetzgeber
verfügt bei den Regeln zur Sicherung des menschenwürdigen Existenzminimums über einen Gestaltungsspielraum.

Die eigenständige Existenzsicherung des Menschen ist nicht Bedingung dafür, dass ihm Menschenwürde zukommt; die
Voraussetzungen für ein eigenverantwortliches Leben zu schaffen, ist vielmehr Teil des Schutzauftrags des Staates aus Art. 1 Abs. 1
Satz 2 GG. Das Grundgesetz verwehrt dem Gesetzgeber jedoch nicht, die Inanspruchnahme sozialer Leistungen zur Sicherung der
menschenwürdigen Existenz an den Nachranggrundsatz zu binden, solche Leistungen also nur dann zu gewähren, wenn Menschen ihre
Existenz nicht selbst sichern können. Damit gestaltet der Gesetzgeber das Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG aus.

Der Nachranggrundsatz kann nicht nur eine Pflicht zum vorrangigen Einsatz aktuell verfügbarer Mittel aus Einkommen, Vermögen
oder Zuwendungen Dritter enthalten. Das Grundgesetz steht auch der gesetzgeberischen Entscheidung nicht entgegen, von denjenigen,
die staatliche Leistungen der sozialen Sicherung in Anspruch nehmen, zu verlangen, an der Überwindung ihrer Hilfebedürftigkeit
selbst aktiv mitzuwirken oder die Bedürftigkeit gar nicht erst eintreten zu lassen. Solche Mitwirkungspflichten beschränken allerdings
die Handlungsfreiheit der Betroffenen und müssen sich daher verfassungsrechtlich rechtfertigen lassen. Verfolgt der Gesetzgeber mit
Mitwirkungspflichten das legitime Ziel, dass Menschen die eigene Hilfebedürftigkeit insbesondere durch Erwerbsarbeit vermeiden
oder überwinden, müssen sie dafür auch geeignet, erforderlich und zumutbar sein.

Der Gesetzgeber darf verhältnismäßige Mitwirkungspflichten auch durchsetzbar ausgestalten. Er kann für den Fall, dass Menschen eine
ihnen klar bekannte und zumutbare Mitwirkungspflicht ohne wichtigen Grund nicht erfüllen, belastende Sanktionen vorsehen, um so
ihre Pflicht zur Mitwirkung an der Überwindung der eigenen Hilfebedürftigkeit durchzusetzen. Solche Regelungen berücksichtigen die
Eigenverantwortung, da die Betroffenen die Folgen zu tragen haben, die das Gesetz an ihr Handeln knüpft.

Entscheidet sich der Gesetzgeber für die Sanktion der vorübergehenden Minderung existenzsichernder Leistungen, fehlen der
bedürftigen Person allerdings Mittel, die sie benötigt, um die Bedarfe zu decken, die ihr eine menschenwürdige Existenz ermöglichen.
Mit dem Grundgesetz kann das dennoch vereinbar sein, wenn diese Sanktion darauf ausgerichtet ist, dass Mitwirkungspflichten erfüllt
werden, die gerade dazu dienen, die existenzielle Bedürftigkeit zu vermeiden oder zu überwinden. Es gelten jedoch strenge
Anforderungen der Verhältnismäßigkeit. Der sonst bestehende weite Einschätzungsspielraum des Gesetzgebers ist enger, wenn er auf
existenzsichernde Leistungen zugreift. Je länger eine solche Sanktionsregelung in Kraft ist, umso tragfähigerer Erkenntnisse bedarf es,
um ihre Eignung, Erforderlichkeit und Angemessenheit zu belegen.

Bei der Ausgestaltung der Sanktionen sind zudem weitere Grundrechte zu beachten, wenn ihr Schutzbereich berührt ist.

II.1. Die Regelungen staatlicher Sozialleistungen sind mit dem Grundgesetz vereinbar, soweit sie erwerbsfähige Erwachsene zu einer
zumutbaren Mitwirkung verpflichten, um ihre Hilfebedürftigkeit zu überwinden oder zu verhindern.

Der Gesetzgeber verfolgt mit den in § 31 Abs. 1 SGB II geregelten Mitwirkungspflichten legitime Ziele, denn sie sollen Menschen
wieder in Arbeit bringen. Diese Pflichten sind auch im verfassungsrechtlichen Sinne geeignet, die erwähnten Ziele zu erreichen. Der
Gesetzgeber überschreitet auch nicht seinen Einschätzungsspielraum zur Erforderlichkeit, denn es ist nicht evident, dass weniger
belastende Mitwirkungshandlungen oder positive Anreize dasselbe bewirken könnten. Die Ausgestaltung der Mitwirkungspflichten ist
auch zumutbar. Der Gesetzgeber muss hier ? anders als im Recht der Arbeitsförderung ? keinen Berufsschutz normieren, denn das
Recht der Sozialversicherung und das Grundsicherungsrecht unterscheiden sich strukturell. Es ist daher nicht zu beanstanden, dass hier
andere als bislang ausgeübte und auch geringerwertige Tätigkeiten zumutbar sind. Darüber hinaus ist nicht erkennbar, dass eine der in
§ 31 Abs. 1 SGB II benannten Mitwirkungspflichten gegen das Verbot der Zwangsarbeit (Art. 12 Abs. 2 GG) verstoßen würde. Es ist
verfassungsrechtlich auch nicht zu beanstanden, wenn die Mitwirkungspflicht eine Erwerbstätigkeit betrifft, die nicht dem eigenen
Berufswunsch entspricht. In den allgemeinen Zumutbarkeitsregelungen, die auch für die Mitwirkungspflichten gelten, ist auch der
grundrechtliche Schutz der Familie (Art. 6 GG) berücksichtigt.

2. Die Entscheidung des Gesetzgebers, legitime Pflichten mit Sanktionen durchzusetzen, ist verfassungsrechtlich im Ausgangspunkt
nicht zu beanstanden, denn damit verfolgt er ein legitimes Ziel. Die hier zu überprüfenden gesetzlichen Regelungen genügen allerdings
dem in diesem Bereich geltenden strengen Maßstab der Verhältnismäßigkeit nicht.

a) Die in § 31a Abs. 1 Satz 1 SGB II normierte Höhe einer Leistungsminderung von 30 % des maßgebenden Regelbedarfs ist nach den
derzeitigen Erkenntnissen verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Zwar ist schon die Belastungswirkung dieser Sanktion
außerordentlich und die Anforderungen an ihre Verhältnismäßigkeit sind entsprechend hoch. Doch kann sich der Gesetzgeber auf
plausible Annahmen stützen, wonach eine solche Minderung der Grundsicherungsleistungen auch aufgrund einer abschreckenden
Wirkung dazu beiträgt, die Mitwirkung zu erreichen, und er kann davon ausgehen, dass mildere Mittel nicht ebenso effektiv wären.
Zumutbar ist eine Leistungsminderung in Höhe von 30 % des maßgebenden Regelbedarfs jedoch nur, wenn in einem Fall
außergewöhnlicher Härte von der Sanktion abgesehen werden kann und wenn die Minderung nicht unabhängig von der Mitwirkung der
Betroffenen starr drei Monate andauert.

aa) Der in § 31a Abs. 1 Satz 1 SGB II geregelten Leistungsminderung in Höhe von 30 % des Regelbedarfs ist im Ergebnis eine
generelle Eignung zur Erreichung ihres Zieles, durch Mitwirkung die Hilfebedürftigkeit zu überwinden, nicht abzusprechen. Der
gesetzgeberische Einschätzungsspielraum ist zwar begrenzt, weil das grundrechtlich geschützte Existenzminimum berührt ist. Doch
genügt die Annahme, die Sanktion trage zur Erreichung ihrer Ziele bei, den verfassungsrechtlichen Anforderungen, weil der
Gesetzgeber jedenfalls von einer abschreckenden ex ante-Wirkung dieser Leistungsminderung ausgehen kann. Zudem hat er
Vorkehrungen getroffen, die den Zusammenhang zwischen der Mitwirkungspflicht zwecks eigenständiger Existenzsicherung und der
Leistungsminderung zu deren Durchsetzung stärken.

Auch die Einschätzung des Gesetzgebers, dass eine solche Sanktion zur Durchsetzung von Mitwirkungspflichten erforderlich ist, hält
sich noch in seinem Einschätzungsspielraum. Die gesetzgeberische Annahme, dass mildere, aber gleich wirksame Mittel nicht zur
Verfügung stehen, ist hinreichend tragfähig. Es erscheint jedenfalls plausibel, dass eine spürbar belastende Reaktion die Betroffenen
dazu motivieren kann, ihren Pflichten nachzukommen, und eine geringere Sanktion oder positive Anreize keine generell gleichermaßen
wirksame Alternative darstellen.

Die Regelung verletzt insgesamt auch nicht die hier strengen Anforderungen der Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne.

bb) Hingegen genügt die weitere Ausgestaltung dieser Sanktion zur Durchsetzung legitimer Mitwirkungspflichten den
verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht. Die Vorgabe in § 31a Abs. 1 Satz 1 SGB II, den Regelbedarf bei einer Pflichtverletzung
ohne weitere Prüfung immer zwingend zu mindern, ist jedenfalls unzumutbar. Der Gesetzgeber stellt derzeit nicht sicher, dass
Minderungen unterbleiben können, wenn sie außergewöhnliche Härten bewirken, insbesondere weil sie in der Gesamtbetrachtung
untragbar erscheinen. Er muss solchen Ausnahmesituationen Rechnung tragen, in denen es Menschen zwar an sich möglich ist, eine
Mitwirkungspflicht zu erfüllen, die Sanktion aber dennoch im konkreten Einzelfall aufgrund besonderer Umstände unzumutbar
erscheint.

cc) Nach der hier vorzunehmenden Gesamtabwägung ist es auch unzumutbar, dass die Sanktion der Minderung des Regelbedarfs nach
§ 31a Abs. 1 Satz 1 SGB II unabhängig von der Mitwirkung, auf die sie zielt, immer erst nach drei Monaten endet. Der starr
andauernde Leistungsentzug überschreitet die Grenzen des gesetzgeberischen Gestaltungsspielraums. Da der Gesetzgeber an die
Eigenverantwortung der Betroffenen anknüpfen muss, wenn er existenzsichernde Leistungen suspendiert, weil zumutbare Mitwirkung
verweigert wird, ist dies nur zumutbar, wenn eine solche Sanktion grundsätzlich endet, sobald die Mitwirkung erfolgt. Die Bedürftigen
müssen selbst die Voraussetzungen dafür schaffen können, die Leistung tatsächlich wieder zu erhalten. Ist die Mitwirkung nicht mehr
möglich, erklären sie aber ihre Bereitschaft dazu ernsthaft und nachhaltig, muss die Leistung jedenfalls in zumutbarer Zeit wieder
gewährt werden. Auch hier ist der sonst weite Einschätzungsspielraum des Gesetzgebers begrenzt, weil die vorübergehende Minderung
existenzsichernder Leistungen im durch Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG grundrechtlich geschützten Bereich harte
Belastungen schafft, ohne dass sich die existenziellen Bedarfe der Betroffenen zu diesem Zeitpunkt verändert hätten.

b) Die im Fall der ersten wiederholten Verletzung einer Mitwirkungspflicht nach § 31a Abs. 1 Satz 2 SGB II vorgegebene Minderung
der Leistungen des maßgebenden Regelbedarfs in einer Höhe von 60 % ist nach den derzeit vorliegenden Erkenntnissen nicht mit dem
Grundgesetz vereinbar. In der Gesamtabwägung der damit einhergehenden gravierenden Belastung mit den Zielen der Durchsetzung
von Mitwirkungspflichten zur Integration in den Arbeitsmarkt ist die Regelung in der derzeitigen Ausgestaltung auf Grundlage der
derzeitigen Erkenntnisse über die Eignung und Erforderlichkeit einer Leistungsminderung in dieser Höhe verfassungsrechtlich nicht zu
rechtfertigen. Zwar ist es nicht ausgeschlossen, erneut zu sanktionieren, wenn sich eine Pflichtverletzung wiederholt und die
Mitwirkungspflicht tatsächlich nur so durchgesetzt werden kann. Doch ist die Minderung in der Höhe von 60 % des Regelbedarfs
unzumutbar, denn die hier entstehende Belastung reicht weit in das grundrechtlich gewährleistete Existenzminimum hinein.

aa) Der Gesetzgeber hat zwar Vorkehrungen getroffen, um zu verhindern, dass Menschen durch eine Sanktion die Grundlagen dafür
verlieren, überhaupt wieder in Arbeit zu kommen. Sie beseitigen aber die verfassungsrechtlichen Bedenken nicht. Der Gesetzgeber
kann sich bei der Minderung um 60 % des maßgebenden Regelbedarfs nicht auf tragfähige Erkenntnisse dazu stützen, dass die
erwünschten Wirkungen bei einer Sanktion in dieser Höhe tatsächlich erzielt und negative Effekte vermieden werden. Die Wirksamkeit
dieser Leistungsminderung ist bisher nicht hinreichend erforscht. Wenn sich die Eignung tragfähig belegen lässt, Betroffene zur
Mitwirkung an der Überwindung der Hilfebedürftigkeit durch Erwerbsarbeit zu veranlassen, mag der Gesetzgeber ausnahmsweise auch
eine besonders harte Sanktion vorsehen. Die allgemeine Annahme, diese Leistungsminderung erreiche ihre Zwecke, genügt aber
angesichts der gravierenden Belastung der Betroffenen dafür nicht. Es ist im Übrigen auch zweifelhaft, dass einer wiederholten
Pflichtverletzung nicht durch mildere Mittel hinreichend effektiv entgegengewirkt werden könnte, wie durch eine zweite Sanktion in
geringerer Höhe oder längerer Dauer.

Die Zweifel an der Eignung dieser Leistungsminderung in Höhe von 60 % des maßgebenden Regelbedarfs beseitigt die Regelung zu
möglichen ergänzenden Leistungen in § 31a Abs. 3 Satz 1 SGB II nicht, da ihre Ausgestaltung den verfassungsrechtlichen
Anforderungen nicht hinreichend Rechnung trägt.

bb) Im Übrigen ergeben sich auch bei der Minderung in Höhe von 60 % des Regelbedarfs nach § 31a Abs. 1 Satz 2 SGB II die
genannten Zweifel daran, dass die Sanktion auch in erkennbar ungeeigneten Fällen zwingend vorgegeben ist und unabhängig von jeder
Mitwirkung starr drei Monate andauern muss.

c) Der vollständige Wegfall des Arbeitslosengeldes II nach § 31a Abs. 1 Satz 3 SGB II ist auf Grundlage der derzeitigen Erkenntnisse
mit den verfassungsrechtlichen Maßgaben nicht vereinbar. Hier entfallen neben den Geldzahlungen für den maßgebenden Regelbedarf
hinaus auch die Leistungen für Mehrbedarfe und für Unterkunft und Heizung sowie die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und
Pflegeversicherung. Daher bestehen bereits Zweifel, ob damit die Grundlagen der Mitwirkungsbereitschaft erhalten bleiben. Es liegen
keine tragfähigen Erkenntnisse vor, aus denen sich ergibt, dass ein völliger Wegfall von existenzsichernden Leistungen geeignet wäre,
das Ziel der Mitwirkung an der Überwindung der eigenen Hilfebedürftigkeit und letztlich der Aufnahme von Erwerbsarbeit zu fördern.

aa) Auch gegen die Erforderlichkeit dieser Sanktion bestehen erhebliche Bedenken. Der grundsätzliche Einschätzungsspielraum des
Gesetzgebers ist hier eng, weil die Sanktion eine gravierende Belastung im grundrechtlich geschützten Bereich der menschenwürdigen
Existenz bewirkt. Er ist überschritten, weil in keiner Weise belegt ist, dass ein Wegfall existenzsichernder Leistungen notwendig wäre,
um die angestrebten Ziele zu erreichen. Es ist offen, ob eine Minderung der Regelbedarfsleistungen in geringerer Höhe, eine
Verlängerung des Minderungszeitraumes oder auch eine teilweise Umstellung von Geldleistungen auf Sachleistungen und geldwerte
Leistungen nicht genauso wirksam oder sogar wirksamer wäre, weil die negativen Effekte der Totalsanktion unterblieben.

bb) Schon angesichts der Eignungsmängel und der Zweifel an der Erforderlichkeit einer derart belastenden Sanktion zur Durchsetzung
der Mitwirkungspflichten ergibt sich in der Gesamtabwägung, dass der völlige Wegfall aller Leistungen auch mit den begrenzten
Möglichkeiten ergänzender Leistungen bereits wegen dieser Höhe nicht mit den hier strengen Anforderungen der Verhältnismäßigkeit
vereinbar ist.

Unabhängig davon hat der Gesetzgeber auch im Fall eines vollständigen Wegfalls des Arbeitslosengeldes II dafür Sorge zu tragen, dass
die Chance realisierbar bleibt, existenzsichernde Leistungen zu erhalten, wenn zumutbare Mitwirkungspflichten erfüllt werden oder,
falls das nicht möglich ist, die ernsthafte und nachhaltige Bereitschaft zur Mitwirkung tatsächlich vorliegt. Anders liegt dies, wenn und
solange Leistungsberechtigte es selbst in der Hand haben, durch Aufnahme einer ihnen angebotenen zumutbaren Arbeit ihre
menschenwürdige Existenz tatsächlich und unmittelbar durch die Erzielung von Einkommen selbst zu sichern. Wird eine solche
tatsächlich existenzsichernde und zumutbare Erwerbstätigkeit ohne wichtigen Grund verweigert, obwohl im Verfahren die Möglichkeit
bestand, dazu auch etwaige Besonderheiten der persönlichen Situation vorzubringen, kann ein vollständiger Leistungsentzug zu
rechtfertigen sein.

III. Bis zum Inkrafttreten einer Neuregelung bleibt die ? für sich genommen verfassungsrechtlich nicht zu beanstandende -
Leistungsminderung in Höhe von 30 % nach § 31a Abs. 1 Satz 1 SGB II mit der Maßgabe anwendbar, dass eine Sanktionierung nicht
erfolgen muss, wenn dies im konkreten Einzelfall zu einer außergewöhnlichen Härte führen würde. Die gesetzlichen Regelungen zur
Leistungsminderung um 60 % sowie zum vollständigen Leistungsentzug (§ 31a Abs. 1 Sätze 2 und 3 SGB II) sind bis zu einer
Neuregelung mit der Maßgabe anwendbar, dass wegen wiederholter Pflichtverletzung eine Leistungsminderung nicht über 30 % des
maßgebenden Regelbedarfs hinausgehen darf und von einer Sanktionierung auch hier abgesehen werden kann, wenn dies zu einer
außergewöhnlichen Härte führen würde. § 31b Abs. 1 Satz 3 SGB II zur zwingenden dreimonatigen Dauer des Leistungsentzugs ist bis
zu einer Neuregelung mit der Einschränkung anzuwenden, dass die Behörde die Leistung wieder erbringen kann, sobald die
Mitwirkungspflicht erfüllt wird oder Leistungsberechtigte sich ernsthaft und nachhaltig bereit erklären, ihren Pflichten
nachzukommen.'

05.11.2019 BRD-Verfassungsgericht normiert Sanktionsrecht im SGB II (ARD-Radio)

Das BRD-Verfassungsgericht normiert eine Teilmenge des Sanktionsrechtes im SGB II
und führt Kann-Vorschriften ein, die also keinen Soll-Charakter haben.
Zulässig ist die Kürzung des gesetzlich festgelegten Existenzminimums um 30%.

Von dieser Normierung ist die Gruppe der unter 35-Jährigen nicht betroffen.
Diese Gruppe darf weiterhin extrem sanktioniert werden. Dieser Auffassung
ist die CSU in Bayern als Teil des Gesetzgebers, der z.B. De-Sozialisierung
und Obdachlosigkeit als zulässige Sanktionsmittel hält.

Hinweise:

Dass Sanktionen dokumentiert werden müssen, ist im SGB II grundsätzlich vorgesehen,
weil das Sanktionsrecht per Verwaltungsakt den Widerspruch gegen diesen
vorsieht, aber der Verwaltungsakt zugleich keine aufschiebende Wirkung hat.
Es ist also keinerlei Mehraufwand in der Dokumentierung zu erwarten.

Weil Sanktionen immer im Einzelfall zu prüfen sind (Einzelfallprüfung ist
im SGB II ein Primat), ist die zu dokumentierende Begründung auch
einzelfallspezifisch (kein Mehraufwand).

Dass das Sanktionsrecht vom Gesetzgeber als grundsätzlich subjektiv vollziehbar
implementiert wurde, macht sich in den Verwaltungsvorschriften des jeweiligen
JobCenters bemerkbar. Dazu kommt die Qualität der Tätigkeit der JobCenter-Mitarbeiter.

Der Gesetzgeber hat mit dem SGB-II-Sanktionsrecht die Willkür implementiert,
wobei das BRD-Verfassungsgericht diese nicht normiert: Das SGB II ist
ein Tummelfeld der Grauzonen, so dass sich Massenklagen zwingend ergeben.

Das Urteil des BRD-Verfassungsgerichtes stammt - wie erwartet - aus der Steinzeit.
Daher sollte das Urteil vor einem EU-Gericht oder UN-Gericht revisioniert werden.

11.11.2019 zeit.de

Sozialstaat BRD - Sozialer Wohnungsbau

2,8 % des gesamten Wohnungsbestandes sind Sozialer Wohnungsbau.

In 2016 bis 2018 wurden jährlich ca. 84.500 Sozialwohnungen zu Nicht-Sozialwohnungen umgewandelt.

Bis 2030 werden ab 2 Millionen Sozialwohnungen benötigt (80.000 pro Jahr).

Sozialstaat BRD - Wohnungslosigkeit: Schätzungen der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e.V. ((BAG W e.V.)

In 2017 gab es 650.000 wohnungslose Menschen (Obdachlose, in Sammelunterkünften lebende etc.).

In 2018 gab es 678.000 wohnungslose Menschen (Obdachlose, in Sammelunterkünften lebende etc.), davon

237.000 Obdachlose, die nicht Flüchtlinge sind.

441.000 wohnungslose anerkannte Flüchtlinge.

70% der Nicht-Flüchtlingen in Partnern und oder Kindern.

73% der Nicht-Flüchtlingen als Männer.

17% der Nicht-Flüchtlingen als EU-Bürger.

mehrheitlich lebend in zentralen Gemeinschaftsunterkünften, in dezentraler Unterbringung oder in kommunalen und
freigemeinnützigen Hilfesystemen.

Als Hauptgründe für die steigende Zahl der Wohnungslosen gelten das unzureichende Angebot an bezahlbarem Wohnraum und der
schrumpfende Bestand an Sozialwohnungen.

11.11.2019 Grundrente in BRD (ARD-Radio)

Die ARD thematisiert den Beschluss der BRD-Regierung, die Grundrente in der
BRD zu implementieren - u.a.

Zugang zu Rente verlangt 35 Jahre geleistete Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung.

Der Zahlbetrag der Rente liegt über dem Wert der Grundsicherung.

Finanzamt übernimmt Einkommensprüfung auf Berechtigung zum Bezug der Rente.

Die Bewertung der Anwartschaften wird abgeändert: Maximal 0,8 Entgeltpunkte
werden berücksichtigt (Entgeltpunkt ist pro Jahr), wobei in diesem
Limit die Anzahl der Entgeltpunkte der Anwartschaften verdoppelt werden
(Kappung ab 0,8 Entgeltpunkte).

Ca. 33% der Rentenausgaben stammen nicht aus dem Umlageverfahren, sondern aus
Steuermitteln des Bundes.
Rente wird über Bundeszuschuss aus dem Steueraufkommen und nicht aus dem Rententopf
finanziert. Als Quelle dient eine noch einzuführende Transaktionssteuer am Geldmarkt.

Grundrente ermöglicht praktisch den Renteneintritt ab 35 Beitragsjahre.

Die Finanztransaktionssteuer muss EU-weit eingeführt werden, wobei ALLE betroffenen
EU-Staaten dieser Steuer zustimmen müssen. Es ist nicht davon auszugehen, dass die
Steuer tatsächlich sicher kommt.

Audio-Auszug

Hinweise:

Der Auszug stammt aus 2 Sendungen der ARD.

Um überhaupt relevant für die gesetzliche Rente zu sein, muss man eine
Mindestanwartschaftszeit nachweisen, in der generell Beiträge zur gesetzlichen
Rentenversicherung geleistet wurden.

Die Bewertung von Anwartschaften erfolgt zu den aktuell gültigen Rechtsvorschriften
vor dem 1. Rentenbezug. Die Bewertung erfolgt per Entgeltpunkte, die dann in die
Ermittlung des Zahlbetrages der Rente eingehen. Die Bewertung erfolgt einmalig.
Man beachte, dass Geringverdiener systemisch geringere Beiträge in die gesetzliche
Rente eingezahlt und damit geringere Anwartschaften erworben haben. Auch die Höhe
der Beitragszahlung bestimmt die Höhe der Anwartschaften.

Da die Grundsicherung dynamisch angepasst wird, muss die Grundrente vom Gesetzgeber
dynamisch angepasst werden. Dazu muss entweder die Bewertung der Anwartschaften
dynamisch erfolgen, oder es muss ein dynamisch angepasster Zuschlag zum Zahlbetrag
der Rente erfolgen. Vermutlich wird dann die bundesweit durchschnittliche
Grundsicherung herangezogen.

Da die Grundsicherung Elemente enthält, die marktabhängig sind, müssen die
Kosten der Unterkunft in der Grundsicherung dynamisch berücksichtigt
werden. Vermutlich werden dann die bundesweit durchschnittlichen Kosten der
Unterkunft herangezogen.

Die Anpassung der Grundrente an die aktuelle Grundsicherung erfolgt nicht
durch eine Bedürftigkeitsermittlung im Einzelfall, so dass die Grundrente
nicht anhand der Einzelfallsituation z.B. in Sachen Kosten der Unterkunft
ermittelt werden kann.

Stattdessen wird das Finanzamt eingeschaltet, das Einkünfte prüft, was auch
immer das heißen mag. Vermutlich wird das Finanzamt die Einstufung der
Einkommenshöhe bezüglich Niedrigeinkommen ermitteln, um damit die
Berechtigung zur Ermittlung einer Grundrente zu liefern oder zu versagen.

Fakt ist: Grundrentner sind an das Finanzamt gebunden und werden daher zwingend
auch steuerlich betrachtet. Dieser Umstand ist vermutlich das eigentliche Ziel
der Grundrente ohne Bedürftigkeitsprüfung.

Der Gesetzgeber normiert das Eintrittsalter in den Bezug der Rente unabhängig
von der Normung der notwendigen Dauer der Beitragspflicht. Es ist also
blanker Unsinn, dass die Grundrente die Rente nach 35 Jahren Arbeit
erlaubt. Wäre das so, dann wäre bei einem Renteneintrittsalter z.B. mit 65 Jahren
eine RV-pflichtige Tätigkeit erst ab dem 30. Lebensjahr möglich. Dieses ist
aber völlig realitätsfremd, denn Beitragszahlungen vor dem 30. Lebensjahr
aus Niedriglohn sind nichts anderes als ab dem 30. Lebensjahr zu Niedriglohn,
wobei nur die Dauer der Beitragszahlungen über 35 Jahre gehen können.
Hier muss die Einkünfteprüfung des Finanzamtes greifen, ob Niedriglohn
anzusetzen ist oder eben nicht.

02.12.2019 Zukunft der SPD (ARD-Radio)

Die ARD thematisiert die Zukunft der SPD im Zuge der Wahl der
neuen regulären SPD-Parteiführung - u.a.

SPD-Funktionärin

Der von der Großen Koalition beschlossene aktuelle Haushaltes des
Staates der BRD entspricht sozialdemokratischen Interessen
der SPD-Bundestagsfraktion: Wer dem Haushalt nicht zustimmt, muss
die Fraktion verlassen, das ist ganz klar. Ein Haushalt,
der beschlossen wurde, erlaubt es, eine anschließende
Änderung der Regierungsverhältnisse praktikabel zu machen.

Der Bundestag hat den nächsten Haushalt der BRD beschlossen, so dass
im nächsten Jahr eine Neuwahl nicht zwingend ist. Die CDU/CSU will die
Koalition mit der SPD im Bundestag nicht scheitern lassen.

Die SPD muss Glaubwürdigkeit gewinnen.

Der Staat BRD wird strukturell auf Verschleiß gefahren: Seit Jahren
wird der Bevölkerung das grundlegend Dasein - z.B. Infrastruktur,
Bildung, Armut, prekäre Beschäftigung - verschlechtert, was die
Glaubwürdigkeit der SPD verringert.

Demokratieforscher

Wenn die Große Koalition zerbricht, wird die SPD in der Opposition,
wenn die SPD dort von der Mitte nach links abwandert, unglaubwürdig.
Der Zerfall der Großen Koalition wird nur dann der SPD nicht
nachteilig, wenn die SPD in der Opposition die gleiche Politik
wie in der Großen Koalition macht. Die SPD muss dann also auch weiterhin
die Null-Neuverschuldung des Staates unterstützen. Die SPD hat zu dem
keine charismatischen Redner und Führungspersonen, sondern hat sich
eher in der 2. Reihe platziert.

Die SPD ist gespalten: Lager der Mitte und Lager der Linke.
Die aktuell vorgesehene neue SPD-Führung stammt aus dem linken
Lager.

Die SPD bedient das Klientel, das den rechten Parteien zugeneigt ist,
nicht.

Politikwissenschaftler

Eine Minderheitsregierung kann auf den bereits beschlossenen Haushalt
aufsetzen.

An der SPD-internen Bestimmung der neuen regulären SPD-Führung hatten
53% der SPD-Mitglieder kein Interesse und nahmen also nicht teil.

Der Koalitionsvertrag enthält eine Revisionsklausel, die die SPD
benutzen könnte.

Die Neuverschuldung des Staates muss erfolgen, will man z.B. das
Klimapaket mit expansiven Investitionen umsetzen.

Hinweise

Die SPD ist fester Teil der christjüdischen Politik im Staate BRD und
wird ein fester Teil bleiben, da nur dann die SPD gebraucht wird.
Parallel wird die SPD bereits in Ansätzen durch die AfD als
weiterer Teil der christjüdischen Elite verdrängt, da die AfD
bereits eine Kooperation mit den Christjuden der CDU und CSU diesen
angeboten hat: Die Duldung einer Minderheitsregierung von CDU
und CSU im Bundestag.

Die SPD schafft sich selbst ab, in dem die SPD der AfD den Regierungsplatz
vorwärmt und verschafft, denn die Christjuden der CDU und CSU sind nicht
daran interessiert, an den Intentionen und Motivationen der Christjuden-
Elite zweifeln zu lassen und nicht beherrschbaren Kontext bereits im
Ansatz zu erlauben.

Das Versagen der SPD hat ein Analogon, das zu Zeiten der Weimarer Republik
mit dem Einzug der reichsweiten-faschistischen Elite in die Reichsführung
zu tun hat - auch gemeinsam mit der SPD und den Kommunisten wurde die
Weimarer Republik zum Dritten Reich, das zwar scheiterte, aber
politisch - noch zersplittert - weiter existiert, denn die BRD ist
systemisch ein faschistischer Staat, den auch die SPD massiv zum
Aufblühen verholfen hat und verhelfen wird, um dann der AfD
weichen zu müssen.

Es geht um Zersetzung der Gesellschaft der BRD durch die
SPD, um offenen Faschismus in Form der SPD, die sich ganz klar
zur faschistischen Ausrichtung der BRD bekannt hat. Die christjüdische
Ausgestaltung der Gesellschaft in den grundlegenden Daseinsformen
wie z.B. Infrastruktur, Bildung, Armut, prekäre Beschäftigung
ist keine Frage einer Glaubwürdigkeit, sondern ein Ergebnis der
diktatorischen Konstellation in der Gesellschaft und deren
Führung, zu der sich die SPD zählt. Es ist also schlichtweg
nicht nur verlogen, wenn die SPD um Glaubwürdigkeit "kämpft",
sondern klar der Vorsatz, die Zersetzung der Gesellschaft zu
kaschieren, wobei rechte Strömungen wie z.B. die AfD sich an diesem
elitären Elend der SPD weiden und die SPD gnadenlos verwerten,
um wieder vom Vorhaben der Elite abzulenken: Die Verwertung
von fremden Ressourcen der Mitglieder der Gesellschaft.

Es geht nicht um ein Versagen der SPD sondern um die systemische
Ausrottung der SPD-Elite, soll ein Systemwechsel in der BRD diesen
Staat vom faschistischen Weg abbringen, wobei die z.B. Singerei
der ehemaligen SPD-Chefin, die sich im Bundestag als Püppi
Langstrumpf outet, in dem sie singend gegen diejenigen Christjuden
wettert, deren Elite die SPD-Chefin dann zeitnah beigetreten ist,
um das Land als Große Koalition mit zu regieren, als ein noch angenehmer
Teil der Historie der Gesellschaft, die sich Dingen bieten lässt,
die ein Volk wie die Franzosen nicht dulden würde, erscheint:
Was den deutschen Stamm erwartet, ist die braune Zukunft.
Was die SPD nachhaltig und systemisch in die Gesellschaft
implementiert hat - Z.B. Hartz 4 -, um dann gemeinsam mit
der damaligen politischen Konkurrenz der Christjuden CDU und
CSU an weiterer Zersetzung der Gesellschaft zu arbeiten -
als Große Koalition getarnte christjüdische Assimilation
der Motive und Gier der SPD in das elitäre Regierungssystem
von heute - das, was also die SPD implementiert hat, kann
objektiv nicht "gekittet" werden, da die durch Verwertung
in Form der systemischen Umverteilung als Vernichtung von
menschlichen Ressourcen in Form des Entzuges dieser zum
Zweck der Verwertung eben offener Faschismus ist. Die Gesellschaft,
die keine Ressourcen hat, die Folgen der Verwertung zu
annullieren, kann nur in der Diktatur, deren Aggressivität
wächst, existieren. - Es führt kein Weg vorbei: Die
christjüdische Elite muss ausgerottet werden, soll ein
Systemwechsel zum Erhalt der Gesellschaft und deren
Individuen vollzogen UND deren braune Zukunft verhindert
werden.
Für ein Verbot der SPD als Partei, die die Gesellschaft massiv
zersetzt hat, spricht auch der Umstand, dass die Parteimitglieder
nicht deutlich mehrheitlich an der Änderung der Zersetzung
durch die Partei interessiert sind: Beliebigkeit der Führung
der SPD, welche damit keine gesellschaftliche Relevanz hat,
haben kann und somit nicht haben darf.

Beispiel für die Perversität des regierenden Christjudentums, also
auch der "Sozialdemokratischen" Partei in Deutschland:

Die von der Großen Koalition beschlossene Grundrente (der
abartige Name heißt "Respektrente") basiert auf der Finanzierung
aus Mitteln einer EU-weit noch einzuführenden Steuer auf
Umsätzen aus Transaktionen von Finanzen etc., wobei es z.Z.
klar ist, dass die Einstimmigkeit aller 27 EU-Staaten zu
dieser Steuer nicht zustanden kommen wird. - Die Grundrente
ist also NICHT finanzierbar !
Die SPD ist auf gutem Weg, brauner zu werden, bis die AfD
einspringt und die SPD-Traditionen effektiver fortsetzt.

Das von der gossen Koalition und Bundesrat bewilligte
Klimapaket im Bereich der CO2-Bepreisung wurde ohne
Widerspruch der SPD implementiert, obwohl klar ist,
welche Konsequenzen das für die Klimaziele der BRD hat.
Die SPD ist auf gutem Weg, brauner zu werden, bis die AfD
einspringt, wobei die AfD nicht von einem Klimaproblem
durch Menschenhand ausgeht und auch kein Problem in
der Abgasverschmutzung durch Dieselfahrzeuge sieht
(im Wahlkampf der letzten EU-Wahlen verlangte die AfD
den Erhalt der Dieselfahrzeuge am Verkehrsmarkt der EU).

16.12.2019 nzz.ch

Das Klimapaket der BRD-Regierung hat den Vermittlungsausschuss des Länderrates verlassen: Einigung.

Der CO2-Preis steigt ab 2021 von 10 auf 25 Euro und dann bis 2025 von 35 auf 55 Euro. Der Anstieg
ermöglicht Einnahmen, die die EEG-Umlage (Förderung des Ökostroms) senken soll.

21.12.2019 morgenpost.de

Hartz 4 in Berlin

Im November 2019 gab es

248.720 Haushalte, die Hartz 4 bezogen (im November 20118 waren es 15.440 mehr).

37.210 Langzeitarbeitslose (25% aller als arbeitslos Gemeldeten, im November 2018 waren es 2818 mehr).

In Berlin wurden in 2019 aus Bundesmitteln ca. 4400 Langzeitarbeitlose (12% aller Langzeitarbeitslosen) in Arbeit gebracht.

21.12.2019 welt.de

Aus Sicht des BRD-Arbeitsministeriums gab es im Juli 2019 ca. 5,5 Millionen Menschen mit Bezug von Hartz IV, davon

1,62 Millionen Menschen aus Staaten, die nicht Asylquellen und nicht BRD sind.

0,989 Millionen Menschen aus Staaten, die Asylquellen sind.

2,891 Millionen Menschen in der BRD und nicht aus o.g. Staaten (ca. 50% aller Hartz-4-Bezieher).

24.12.2019 sueddeutsche.de

Im Zuge der Masseneinwanderung in die EU

waren Ende November 2019 in Griechenland 5276 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, davon

9% unter 14 Jahren.

92% männlichen Geschlechts.

Griechenland ist hat nur 2216 für o.g. Minderjährige geeignete Plätze.

hat die EU-Kommission die EU-Staaten aufgefordert, die o.g. Minderjährigen aus Griechenland aufzunehmen.

24.12.2019 vom Autor dieser Dokumentation

Aus Sicht der deutschen Volksvermehrung und der bereits massiven Einwanderung in die BRD ist die Zufuhr weiterer ethnischer
Gattungen kein Problem mehr, auch wenn das fast nur männliche Wesen sind. Die vom Christjudentum in der EU und Deutschland
implementierte Einwanderung z.B. in die deutschen Sozialsysteme funktioniert prächtig und unumkehrbar:

- Deutsche Staatsbürger als Hartz-4-Empfänger sind Asylanten mit anderer Staatsbürgerschaft als Hartz-4-Empfänger
gleichgestellt worden.

- Parallelgesellschaften, die auch alles andere als Integration in das deutsche System vorhaben, sind z.B. in Berliner Alltag
ausführlich so erlebbar, dass mancher rein deutschsprachiger Taxifahrer bereits erwartet, z.B. Arabisch lernen zu müssen,
da die Kundschaft sich ändert. Die Parallelgesellschaften sind auch am Vermehrungstrieb der Mitglieder der Parallelgesellschaften
z.B. in Berlin bestens erkennbar. Und: In Berlin werden Kietze, in denen Armut weiter einwandert - z.B. Prenzlauer Berg oder
Weißensee - ethnisch bereinigt: Angestammte Schichten der Bevölkerung verschwinden, besonders ältere Menschen.
Das Straßenbild der Kietze ändert sich, da z.B. die Geschäftswelt der Straßen sich z.T. arabisiert - nur jüdischer wird
das Straßenbild nicht - woher auch.

Es werden innerhalb kurzer Zeit per Masseneinwanderung ethnische Gruppen kombiniert, die wegen der Integration in die
Sozialsysteme existenziell zwangskombiniert sind und es daher kein historisches Zusammenwachsen möglich ist, denn die
ethnischen Gruppen haben u.a. 100% divergente Auffassungen von Stamm, Gesellschaft, Staat etc.. Und der Judenhass
wandert massiv ein, um sich mit deutschen Gleichgesinnten zu paaren.

Die BRD, die zugleich die EU anführt, hat ein optimiert gestörtes Verhältnis zur Einwanderung in eine Gesellschaft mit
Einwanderungstradition: Ein christjüdisch geprägtes Verhältnis des Gottesstaates BRD. - Analogon ist übrigens in den
USA die trumpsche Störung der USA in Sachen Einwanderung: In EU-Bürgern werden ganz klar potenzielle Terroristen
gesehen und auch so behandelt, und die USA haben 11 Millionen Illegale über die Grenze zu Mexiko in Land geholt und
vor allem auch z.T. fest-nachhaltig integriert - divergenter geht die US-Einwanderungspolitik nicht, wobei der aktuelle
US-Präsident Trump in seiner direkten Vorgängerschaft zu seiner Generation eine deutsche Abstammung hat und
ebenfalls Christjude ist.




atwi

Impressum:

www.at-wi.de
Thomas Wenzlaff
10407 Berlin

Email: atwi@at-wi.de