Rechtstabilität in der BRD - Realitäten in 2020

02.01.2020 zeit.de

Urteil Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt (Aktenzeichen 1 UF 140/19)

Die Annahme des Nachnahmens der Mutter, die nach einer Scheidung vom Ehemann selbst den Namen des neun Ehemannes
angenommen hat,

hat eine "persönlichkeitsrechtliche Komponente".

ist notwendig, wenn

eine Belastung durch die Namensverschiedenheit mit Mutter und Halbgeschwistern groß ist.

wenn das Kind, dessen Nachnahmen an den der Mutter angepasst werden soll, sich für die Anpassung entscheidet.

Das Urteil kann vor dem BRD-Bundesgerichtshof (BGH) angefochten werden, denn dieses Gericht hat in 2005
normiert, dass als Voraussetzung für die Namensänderung eine Kindeswohlgefährdung vorliegen müsse.

02.01.2020 vom Autor dieser Dokumentation

Nach alltäglicher Guter Sitte im Denken und Handeln der BRD-Bevölkerung ist die Zuordnung von Personen zu einem
gemeinsamen Namensteil als Nachname üblich, um soziale Gegebenheiten zu würdigen, mit diesen umgehen zu können
und um die Sippenorientierung auszudrücken, denn z.B. ist Sippenhaft als Rechtsnorm unzulässig. Zu sozialen
Gegebenheiten gehört auch die Geburtszuordnung per Namen, z.B. per Nachname der Mutter oder desjenigen, der
eine Person adoptiert. Im Fall der Familie im Sinn der Erzeugung sind die elterlichen Gegebenheiten maßgebend,
wenn das Kind nicht zwangsweise einem anderen Kontext ausgesetzt wird. Sollten also die Eltern eine Namensänderung
des Elternteiles z.B. wegen Scheidung bewirken, ist die o.g. Geburtszuordnung nicht mehr möglich, wenn das Kind
einen anderen als den elterlichen Kontext erhält. Dieser elterlich bewirkte Wegfall der Geburtszuordnung ist für das
Kind nur dann zumutbar, wenn das Wohl des Kindes nicht gefährdet wird. Wenn also keine Kindeswohlgefährdung
durch Namensänderung anliegt, ist die Namensänderung zulässig. Und eben NICHT: Wenn eine Kindeswohlgefährdung
vorliegt, wenn der Namen nicht geändert wird, ist die Namensänderung deswegen zulässig, um dem Kindeswohl zu
entsprechen - Diese Divergenz ist auch die der Realität zur gerichtlichen Auffassung zur Realität: Der Regelfall
ist das Kindeswohl und eben nicht die Gefährdung des Kindeswohles. Der Kontext des Kindeswohles und eben NICHT
der Gefährdung des Kindeswohles muss die Normierungsgrundlage sein. - Mit anderen Worten: Die Kontextänderung
ist in Relation zum Kindeswohl zu prüfen, da Kinder besonders schützenswerte Personen sind, was zudem den Guten
Sitten entspricht. Das Argument, dass das Kind die Namensänderung WILL, müsste diese bereits auslösen können, ohne
dass irgend andere Argumente wie das einer "persönlichkeitsrechtlichen Komponente" herangezogen werden müssen.

Im christ-jüdisch geprägten Gottesstaat BRD geht inzwischen so Einiges den Bach runter ... die kleingeistigen Mühen
der Ebene und Inzucht ...

07.01.2020 zeit.de

In der EU werden in der EU getätigte Importe UND Exporte staatenweise erfasst. Ziel ist es, den automatischen Datenabgleich
zwischen Importeur und Exporteur zu unterlassen. Das ermöglicht den nachhaltigen Umsatzsteuerbetrug: Ein Exporteur
nennt einen formalen Importeur von Waren, der aber diese niemals tatsächlich importiert, denn die Waren wird am
Binnenmarkt des Exporteurs umgesetzt, ohne dass Umsatzsteuer fällig wird, denn der Umsatz am Binnenmarkt ist
durch den angeblichen Export, für den es ja keine Umsatzsteuer haben kann, getarnt worden. Dieser Betrug klappt solange,
wie niemand die Exporte mit den tatsächlich vollzogenen Importen vergleicht, wobei der formale Importeur von
seinem Missbrauch durch den Exporteur nicht unbedingt wissen muss.

Laut IfW und Ifo-Institut

gibt es innerhalb der EU

18% mehr Warenexporte als tatsächlichen Importe.

26% mehr Dienstleistungsexporte als tatsächliche Importe.

beträgt der Umsatzsteuerbetrug in der EU ab 30 Milliarden Euro jährlich.

10.01.2020 welt.de

Das deutsche Recht sieht den Schutz von Leib und Seele und Familie durch Besitz einer Waffe, mit der getötet werden kann,
für Personen, die Hoheitsträger sind, vor: Hoheitsträger dürfen sich durch tödliche Waffen schützen.

Der Bürgermeister von Kamp-Lintfort hat seinen Wunsch nach einem Waffenschein bekräftigt. Er werde seit geraumer Zeit aus der
rechten Szene bedroht, teilte Christoph Landscheidt (SPD) am Freitag mit. Speziell für diese Notwehrsituationen habe er den
Waffenschein beantragt: um Angriffen gegen sich und seine Familie nicht schutzlos ausgeliefert zu sein.

10.01.2020 vom Autor dieser Dokumentation

Die Elite schützt sich durch Waffen gegen den Rest, der natürlich auch aus Menschen besteht, die ebenfalls Waffen besitzen - ob
illegal oder legal, das ist egal. Ein Teil der Bevölkerung bekommt vom Gesetzgeber eine höhere Wertigkeit im Überleben
von radikalen Auseinandersetzungen, die auch Tötungen einschliessen. Und Radikalisierung ist Alltag in der BRD. Wer sich
an das Waffenrecht hält, für den kann es zu spät sein: "Es habe bereits zahlreiche Situationen gegeben, in denen die Polizei zu spät
gekommen wäre, erklärte Landscheidt." - Was, wenn die Polizei Teil der Radikalisierung ist ...

16.01.2020 dradio.de

Die BRD-Regierung und die Bundesländer der BRD haben sich auf folgende Kohle-Ausstieg-Grundsätze geeinigt:

Bis spätesten 2018 ist die BRD aus der Kohleförderung und - verstromung ausgestiegen. Bis Ende 2022 sollen 7 Blöcke des
RWE-Konzerns - meist kleinere und ältere - abgeschaltet werden. In der Ostzone wird Ende 2028 die Anlage in Jänschwalde in
Brandenburg als erste Anlage der Ostzone komplett abgeschaltet sein.

Abzuschaltende Kohlekraftwerke ermöglichen es, dass

der Kohleabbau in der BRD nicht eingestellt wird: Der Tagebau Garzweiler im Rheinland soll trotzdem noch ausgebaggert werden.
Dadurch würden sechs weitere Dörfer verschwinden, in denen noch Hunderte Menschen leben.

50 Prozent der Braunkohle-Kraftwerkskapazität der BRD bis 2035 am Netz bleiben.

in NRW ein nagelneues Steinkohlekraftwerk in Betrieb geht.

in der Ostzone der BRD Gaskraftwerke gebaut werden.

4,1 Milliarden Euro Entschädigung an betroffene Kraftwerkbetreiber gehen.

RWE-Chef Schmitz erklärte, dass "kurzfristig" mehr als 3.000 Stellen wegfallen und bis 2030 dann insgesamt etwa 6.000
Stellen wegfallen sind.

17.01.2020 morgenpost.de

Die Staatsanwaltschaft Bielefeld hat folgende Texte auf Wahlplakaten, die während einer Demonstration gezeigt werden dürfen,
zugelassen: "Nazis töten." "Hier könnte ein Nazi hängen". Die Staatsanwaltschaft begründet diese Zulassung:
Die Plakate sind nicht als Aufforderung zu Straftaten zu verstehen, denn es gibt keinen erhärteten Anfangsverdacht, da
im Gesamtkontext die Wahrscheinlichkeit, dass es eine Straftat geben könnte, als gering eingeschätzt wird. Konkret
geht es um den Bezug auf StGB Paragrafen 111 und 126.

17.01.2020 vom Autor dies Dokumentation

Im Gesamtkontext muss also auch die grammatikalische Umsetzung des Textes herangezogen werden, z.B. Subjekt-Prädikat-Objekt.
Der Text "Nazis töten." ist ein Satz ohne Objekt. Das Verb ist den Hauptwort zugeordnet. Das Verb ist in Aktiv-Form. Damit gilt,
dass Nazis töten. Es gilt z.B. auch, dass alle Nazis töten oder auch nur einzelne. Der Gebrauch des Satzes entscheidet.
Im Gebrauch eines Textes ist allerdings die Verkürzung - egal, was die Grammatik sagt - üblich: DANN wird Nazis zum Objekt
unter Weglassung des Subjektes. Und das ist dann klar die Aufforderung, Nazis zu töten (alle, einzelne). Und das gilt vor allem,
weil Wahlplakate an dinglichen Trägern hängend angebracht werden: "Hier könnte ein Nazi hängen" bedeutet also z.B. das
Bild des Nazis auf Plakat, oder die Person des Nazis selbst anstelle des Plakates.

Im Zuge der massiven Radikalisierung der deutschen Gesellschaft ist diese nun mit Hass und Aufforderung zum Töten ein Stück
weiter ausgestattet worden. Gedanken sind frei. Hass-Gedanken also auch und das besonders, wenn diese Radikalisierung
auf öffentlichen Demonstrationen und Wahlkampfveranstaltungen stattfindet. - Der Text "Nazis töten." wurde von der
"Die Partei" auf einem Wahlkampfplakat in folgenden Kontext veröffentlicht: "Nazis töten. Wählt Die Partei - sie ist sehr
ehrlich! Die Partei Für euch auch in Bielefeld". Ein anderes Plakat der "Die Partei" offeriert folgenden Textkontext:
Du has[s]t Rechte! Wählt Die Partei - sie hat immer Recht! Die Partei Für euch auch in Bielefeld". Die Suggestionswirkung
dieses Textkontextes hat nur 1 Ziel: Die totale Gültigkeit der öffentlichen Propagierung von Hass, wenn man Recht erlangen
bzw. anwenden will. Juristisches Recht und politische Rechte in 1 Suggestionsbild.
Das nennt man auch offener Faschismus.

Bildschirmcopy siehe oben (wie immer nur im Quellennachweis)

17.01.2020 morgenpost.de

Auf der Online-Plattform ebay-kleinanzeigen.de werden Waren über Paypal bezahlt, wobei anstelle der Geldüberweisung
für "Dienstleistung und Ware" die kostenlose Überweisungsform "Freunde und Familie" benutzt wird. In diesem Fall
ist es für Betrüger einfach, das Geld zu kassieren, aber die Ware nicht an dem Käufer zu verschicken etc.. Die Polizei
warnt vor der Nutzung der Variante "Freunde und Familie".

17.01.2020 vom Autor dieser Dokumentation

Vor dem Betrug auf ebay-kleinanzeigen.de kann man sich nicht schützen, denn der Paypal-Käuferschutz ist nur eine
externe Variante der Geldüberweisung. Ebay-kleinanzeigen.de selbst hat keinen Käuferschutz. Wer diesen will,
muss zu ebay.de wechseln, wo man auch mit Paypal bezahlen kann.

Auf ebay-kleinanzeigen.de ist Wild-West üblich, da der Eigentümer der Plattform Betrug nicht unterbinden kann, denn
schließlich muss man für die Vermittlung per Plattform nichts bezahlen. So gesehen ist die Plattform ein Hoster
von Internet-Kriminalität pur.

Der Schutz vor Betrug per Paypal "Freunde und Familie" funktioniert wir folgt:

1) Der Kaufvertrag soll auf ebay-kleinanzeigen.de herbeigeführt und abgeschlossen werden.

Dazu muss der potenzielle Käufer den Verkäufer per Chat-System der Plattform anfragen:

- Versandkosten, Versender, versicherter Versand.

- Detaillierte Auskunft zur zu kaufenden Ware.

- Gesamtpreis der Ware inklusive Versandkosten und Verpackungskosten.

- Anfrage, ob per Paypal für Freunde in der Variante "Dienstleistung und Ware" bezahlt werden kann,
wobei dann der o.g. Gesamtpreis korrigiert werden muss: Paypal zieht vom zu überweisenden Geldbetrag
automatisch die Gebühr ab, die für den Käuferschutz fällig wird. Der Käufer muss den Verkäufer
also auf die Paypal-Gebühr hinweisen und vom Verkäufer die Nennung des um die Paypal-Gebühr
korrigierten Gesamtpreis verlangen. Der Geldbetrag NACH diesem Abzug muss also dem o.g. unkorrigierten
Gesamtpreis entsprechen. Wird also der Gesamtpreis nicht richtig korrigiert, kann nach Abzug der Gebühr eventuell
zu wenig Geld beim Verkäufer landen, was aber nur der Verkäufer wissen kann, so dass der Käufer
vom Verkäufer erfahren muss, ob der Gesamtpreis korrekt angekommen ist. Zu diesem Zweck sollte
der Käufer vom Verkäufer verlangen, dass beide gleichzeitig auf der Plattform ebay-kleinanzeigen.de
in dessen Chatsystem online sind, um sich dann die konkrete Situation der Geldüberweisung per
Paypal zu benennen, um sich also also die Erfüllung des Kaufvertrages per Erbringung des
Kaufpreises zu verbriefen.
Zu dem gilt: Der Käufer muss die Paypalgebühr übernehmen, damit der o.g. Gesamtpreis
beim Verkäufer überhaupt landen kann. Und: Der Verkäufer hat also KEINE Paypal-Kosten.

2) Sollte der Verkäufer auf die o.g. Paypal-Anfrage des Käufers nicht reagieren, oder nur Paypal für
"Freunde und Familie" akzeptieren, oder den vom Käufer verlangten Gesamtpreises plus Paypalgebühr
nicht nennen - sollte in irgendeiner Kombination dieser Kriterien der Verkäufer nicht passend
reagieren, kann der Kaufvertrag nicht zustande kommen. Der Verkäufer weiß, dass der Käufer
unter Verzicht-Druck gerät. Und: Wer als Käufer dann die Paypal-Variante "Freunde und Familie" dem
Verkäufer anbietet, hat damit verloren.

Fazit:

Wer als Verkäufer Paypal für "Freunde und Familie" nutzen kann, hat keinerlei plausibles
Argument, das für den Verkäufer kostenlose Paypal "Dienstleistung und Ware" nicht nutzen zu wollen,
da beide Varianten von Paypal nur genau Eines tun: Geld auf das Konto, dass der Verkäufer mit
seinem Email-Account verknüpft hat, in dem diese Email-Adresse bei Paypal hinterlegt wird
und im Fall eines Verkaufes dem Käufer mitgeteilt wird, damit dieser bei Paypal auf diese
Email-Adresse und dem verknüpften Verkäufer-Geldkonto Geld überweist, fließen zu lassen.

Wer als Verkäufer nicht will, dass der Käufer den Papypal-Käuferschutz nutzen will und vor allem muss,
denn Paypal legt großen Wert drauf, dass An- und Verkäufe als "Dienstleistung und Ware"
über Paypal verwaltete werden - wenn also ein Verkäufer das nicht will, sollte von einem Kaufvertrag
unbedingt abgesehen werden, denn ebay-kleinanzeigen.de bekommt davon nichts mit, da die
Plattform selbst keinen Käuferschutz hat.

24.01.2020 zeit.de

Urteil Bundesgerichtshof (BGH) - Wenn ein Grundstückseigentümer, der im Grundbuch keiner Pflicht zur Einhaltung eines
Wegerechtes für Andere unterliegt, das Wegerecht aber vertraglich für die Anderen einräumt, kann den Vertrag auch dann kündigen,
wenn die Anderen wegen Wegfall von Wegerecht eine Nutzung einer Einrichtung, zu der der Zugang nur über das Wegerecht möglich
ist, versagt wird. (Az. V ZR 155/18). Die Anwendung von Gewohnheitsrecht ist nicht möglich.

Die Kläger, denen das Wegerecht versagt wurde, können eine Einrichtung in Form der Garage und Abstellfläche der Mülltonne
nicht mehr nutzen.

Das Oberlandesgericht Köln kann nun prüfen, ob für die Kläger ein Notwegerecht gewährt werden muss (gegen Entgelt, um so
die ordnungsmäßige Benutzung der Grundstücke der Kläger in Verbindung mit dem Zugang zur nicht mehr zugänglichen Einrichtung
zu sichern).

24.01.2020 morgenpost.de

Im Zuge der Klage vom Renate Künast gegen Facebook-User, die die Auffassung von Künast zum Sex mit Kindern beurteilten,
hat ein berliner Gericht erneut entschieden - u.a.

Folgende Nennungen sind Beleidigung, z.B.:

"Stück Scheisse",
"Schlampe",
"Drecks Fotze"
als "Sondermüll" "entsorgt".

Folgende Nennungen sind zulässig, z.B.:

"Knatter sie doch mal einer so richtig durch, bis sie wieder normal wird!"
"Wurde diese Dame vielleicht als Kind ein wenig viel gef... und hat dabei etwas von ihren Verstand eingebüßt."
"Pädophilen-Trulla".
"Pfui du altes grünes Dreckschwein ..".
"Der würde in den Kopf geschi ... War genug Platz da kein Hirn vorhanden war/ist".

Renate Künast nun in die nächste Instanz gehen.

19.09.2019 berliner-zeitung.de

Die Grünen-Bundestagsabgeordnete und ehemalige Verbraucherschutzministerin Renate Künast hatte in 1986 im Berliner
Abgeordnetenhaus auf eine während ihrer Rede zum Thema "häusliche Gewalt" eingebrachte Zwischenfrage eines
Abgeordneten, der wissen wollte, wie Künast zum Beschluss der nordrhein-westfälischen Grünen stehe, Geschlechtsverkehr
mit Kindern zu entkriminalisieren, geantwortet: "Komma, wenn keine Gewalt im Spiel ist.".

Am 27. März hatte ein Netzaktivisten über o.g. Sachverhalt gepostet und erhielt 22 Kommentare von Lesern, die ihren
Meinungen zum Verhalten von Künast in 1986 mit extremer Wortwahl Luft machten. Daraufhin hat Künast in Berlin
geklagt. Das Landgericht hat Wortwahlen der 2 Kommentare analysiert und festgestellt, dass folgende Wortwahlen
der o.g. Kommentargeber nicht zu beanstanden sind und das auch begründet - u.a.
"Drecks Fotze". Begründung: Haarscharf an der Grenze des von der Klägerin noch Hinnehmbaren.
"Knatter sie doch mal so richtig durch, bis sie wieder normal wird". Begründung: Kritik mittels Stilmittel der Polemik.
"vielleicht als Kind ein wenig zu viel gef...". Begründung: Überspitzt zulässig.
Künast als "Sondermüll" zu entsorgen. Begründung: Sachbezug.
"Stück Scheiße", "Schlampe", "Geisteskranke". Begründung: Mittel der Auseinandersetzung in der Sache.

Künast hält das Urteil für eine Systemverletzung: "Solche Urteile greifen in den Kernbestand der Demokratie ein".

27.01.2020 heise.de

Das Kammergericht Berlin hatte eine IT-Anlage mit folgenden Eigenschaften:

Die Endpoint Protection Lösung von McAfee versagt.

Filter und Netzwerksegmentierung fehlen.

Lokale Administratoren.

Mangelnde Log-Dateien-Systematik.

Das Kammergericht Berlin wurde mit seiner gesamten IT-Anlage durch den Trojaner Emotet gehackt.

Vermutlich am 20.09.2019.

Mehrere Tage konnte der Trojaner und dessen Bot ungehindert im System agieren. Es gibt Indizien,
dass der Bot sogar manuell gesteuert wurde (in Echtzeit).

Mit Entdeckung des verseuchten Zustandes des IT-Systemes wurde das vom Internet abgetrennt, so dass
es dem Trojaner nicht gelang, Daten im System zu verschlüsseln.

Das Kammergericht Berlin muss eine neue IT-Anlage bekommen: Da Windows benutzt wird, muss die
gesamte Domain (das gesamte Netzwerk) neu implementiert werden, damit das neue Netzwerk
sicher ist.

03.02.2020 heise.de

Der in Teilen der Welt von China aus verteilte Coronavirus, der in China als neuartig erkannt wurde, hat inzwischen mehr als
17.000 Menschen infiziert und über 360 Tote gefordert. Der Zentrum der Seuche ist weiterhin China.
Die World Health Organisation (WHO) hat eine Kampagne in den sozialen Netzwerken gestartet, um Falschinformationen bezüglich
des Coronavirus zu bekämpfen.

03.02.2020 vom Autor dieser Dokumentation

Im Zuge der ersten Bekanntgabe der Existenz des Coronavirus

wurde bekannt, dass die Inkubationszeit des Virus beim Menschen 14 Tage beträgt.

wurde im ARD-Radio mitgeteilt, dass der Virus durch illegalen Verkauf von Fleisch von Naturwild in China eingeschleppt
und vorn dort in die Welt verteilt wurde: Kontakt mit Menschen aus der Seuchenzone in China.

wurde in Frankreich die Bevölkerung belehrt, dass im Falle eines Verdachtes die Person nicht zum Arzt und nicht in die
Rettungsstelle / Krankenhaus gehen, sondern den Rettungsdienst rufen soll. Dieser Rettungsdienst holt die Person ab und
überstellt sie in die Quarantäne. Frankreich will so die Ausbreitung des Virus, der zwischen Menschen übertragbar ist,
eindämmen helfen.

wurde in der BRD per ARD-Radio aufgefordert, im Falle eines Verdachtes die Rettungsstelle zu besuchen. Was nicht
genannt wurde: Dieser Kontakt zu Menschen in der Rettungsstelle ermöglicht die Weiterverbreitung des Virus.
Das Vorgehen der ARD ist systemkonform, denn im gesetzlichen Gesundheitswesen besteht das Kerngeschäft
aus der Schadensbeseitigung (Krankheitsfall), so dass Vorsorge kaum kein Thema ist: Verwertung findet anhand Krankheiten
und nicht Vorsorge statt. Vorsorgeleistungen sind in der BRD z.T. auch noch so finanziell eingeschränkt, dass es für Ärzte,
die Vorsorge betreiben, ein Verlustgeschäft ist: Das betrifft u.a. den Bereich der aggressivsten Krebsarten wie
Schwarzer Hautkrebs oder bösartiger Prostata-Krebs, oder den Bereich Hämatologie Aderlass bei genetischer
Eisenspeicherkrankheit (als Volkskrankheit, die unbehandelt tödlich sein kann).

02.02.2020 heise.de

Die BRD will ihre "Klimaziele 2030" erreichen und muss daher z.B. im Verkehrsbereich den CO2-Ausstoß mehr absenken,
weil das Verkehrsaufkommen und der massenweise Verkauf von schweren Sportwagen SUV eine Absenkung an sich nicht
zulassen. Aus diesem Grund will die BRD-Umweltministerin einen Zwangspreisaufschlag für den Verkauf von Kfz, die
großen Energiebedarf in Form von Betankung haben, einführen, um den Aufschlag als Rabatt für z.B. Elektrofahrzeuge
zu nutzen, denn diese können sich zu wenige Menschen leisten. Dieses "Bonus-Malus-System" ist machbar.

02.02.2020 vom Autor dieser Dokumentation

Dass die Grünen als Christjudenableger sich verständnisvoll z.B. um die E-Auto-Industrie kümmern und dazu Volksvermögen
verwerten will, ist nun mal christjüdische Logik. Nur eben nicht machbar.

- Die Manipulation von Preisen durch Pflichtabgabe, die als Gebühr wegen Inanspruchnahme einer mit Preisaufschlag
versehenen Erwerbs einer Ware, die wegen Verwertung am Markt den dort gültigen Normen wie z.B. Abgasnormen
entspricht und daher am Markt zugelassen ist, kann nur dann erfolgen, wenn die Gebühr zum Zweck der Herbeiführung
eines Status einer Norm - z.B. Abgasausstoß - dient, so dass die allgemeine Belastung des Warenverkehrs und der
Warenverwertung am Markt die Einhaltung der Norm nachhaltig ermöglicht. - Mit anderen Worten: Im Zuge des
Abgasbetruges von u.a. VW wurden in der BRD für Kfz dieses Herstellers im Bereich Diesel eine Normverletzung
im EU-Maßstab festgestellt, wobei diese Kfz nach Rechtsnorm zugelassen wurden, so dass die EU-Normverletzung
die Zulassung nicht beeinflusst, wenn EU-Recht nicht in BRD-Recht umgesetzt und wirksam ist. VW wird also wegen
Verkehrszulassung der Kfz diese weiter am Markt halten können. Noch anders gesagt: Der Massen-Verkauf von SUV,
die zugelassen sind, ist nicht behinderbar, wenn nicht eine Rechtsnorm z.B. zum Energieverbrauch der Kfz verletzt wird.
Eine solche Rechtsnorm gibt es nicht, so wie es eine Rechtsnorm nicht gibt, die die Zulassung vom Kfz mit der
fortlaufenden Einhaltung einer Norm verbindet, denn dann wäre z.B. VW sofort pleite.

- Die Zwangsabgabe soll einer Gegenleistung zugeordnet werden, die es nicht gibt und die es ohne Rechtsnorm nicht
geben kann: Abgabeentgelte als Prämie für andere Marktteilnehmer.

- Der Staat hat die Möglichkeit, die Einhaltung von Rechtsnormen zu fördern, wenn dadurch Marktverschiebungen
verhindert oder gesteuert werden können. Auch in Sachen SUV kann der Staat also festlegen, dass für Kfz eine
Energiebilanz aufzustellen ist, deren Normierung als Gebührennorm die Wahl zwischen den Energiebilanzen
ermöglicht, so dass Marktteilnehmer vorab wissen, ob sich die Gebühr für eine Energienorm, die genutzt werden
soll, in Preis-Leistungs-Verhältnis der Ware rechnet. Wer also eine bestimmte Ernegienorm benötigt, die aber im
Preis-Leistungs-Verhältnis sich nicht rechnet, kann im gefördert werden. Mit anderen Worten: Die BRD muss
einen Systemwechsel vollziehen:

- Kfz sind nur dann zugelassen, wenn sie eine aktuell geltende Norm erfüllen. Die Zulassung muss also mit
der Normerfüllung verlängert werden. Damit wäre allerdings VW pleite, denn der Schadensersatz ist nicht
finanzierbar. Mit anderen Worten: Das wird nie in der BRD passieren.

- Kfz sind im Rahmen der Normen und Normentgelte weiter förderbar, wenn eine Normeinhaltung und der
Wegfall bzw. die Reduzierung der Normentgelte den Markt harmonisieren: Energiebilanz-Norm.
Die Förderung von E-Autos ist normwidrig und damit unzulässig.
Die Belastung von z.B. SUV ist normgemäß umzusetzen.
Kfz-Klassen nach Normklassen und Klassen der Normentgelte sind zu implementieren, so dass der Markt
so vielfältig bleibt, dass am Markt die Norm grundsätzlich umgesetzt wird.
Mit anderen Worten: Das wird nie in der BRD passieren.

- Kfz und deren Normierung muss finanziell förderbar bleiben, wenn es um den Marktzugang mit Nachfrage,
die sich an der Norm ausrichtet, geht. Mit anderen Worten: Ein SUV wird nur dann förderbar, wenn die Energiebilanz
des SUV normgerecht ist. Das würde allerdings auch bedeuten, dass SUV von einem Tag zum anderen unrentabel
sind, weil andere Kfz besser gefördert werden und wegen Normeinhaltung in den Kosten der Normentgelte
günstiger sind. Das würde aber auch bedeuten, dass z.B. das US-Unternehmen Tesla in Brandenburg (BRD) seine
E-Autos, die ab 40.000 Euro kosten, am BRD-Markt nicht ausreichend absetzen kann, also Tesla für andere
Märkte in der Welt produziert und dafür Förderungen vom Staat BRD nicht erhalten kann.
Mit anderen Worten: Das wird nie in der BRD passieren.

Wenn ein Christjude, wie die BRD-Umweltministerin, das Maul aufmacht, was soll da rauskommen, da der
Christjude wieder mal tief in die Volksvermögentasche greifen will: Der Zwangspreisaufschlag ist nichts anderes als
Enteignung. Der Christjude im BRD-Verfassungsgericht wird also ebenfalls Probleme bekommen, wenn der
eigene Elite-Teil die beklagte Sau rauslässt und offensichtlich vergisst, was Fürsorgepflicht des Staates für
das Volk und z.B. dessen Vermögen bedeutet, so dass die Verfassungselite alle Mühe hat, dem Volk weiter
Sand in die Augen zu streuen, um so den Elitenerhalt nachhaltig zu gewähren ...

04.02.2020 dradio.de

Am 03.02.2020 hat Oberverwaltungsgericht in Hamburg entschieden: In Ermangelung einer Rechtsgrundlage ist das Verbot der
muslimischen Vollverschleierung an der Berufsschule nicht möglich.

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) will auf eine muslimische Vollverschleierung wie folgt reagieren:

Ermitteln, warum Vollschleier getragen wird.

Prüfen, ob die ermittelten Gründe die einer Radikalisierung sind.

Dialog mit denjenigen führen, die die Vollverschleierung umsetzen (lassen). Pädagogische Richtungsweisung.

04.02.2020 vom Autor dieser Dokumentation

Die Ermittlung eines Grades einer Radikalisierung kann nicht Aufgabe der Schule sein.

Der Eingriff in den Kontext einer Vollverschleierung kann allein mit dem Hausrecht umgesetzt werden., wenn es genügend
Schulen gibt, die islamische Tradition pflegen. Dass allerdings setzt die Integration des Islams beidseitig voraus: Der Islam
findet Zugang z.B. in das Schulsystem und verletzt die Trennung von Schule und Religion nicht, wenn es um eine
staatliche Schule geht.

Die BRD ist kein Einwanderungsland aus Tradition sondern ein traditionelles Auswanderungsland. Mit anderen Worten:
Die Bildung von Parallelwelten sind Zeugnis des Integration, die nicht die eines traditionellen Einwanderungslandes ist.
Parallelgesellschaften haben z.Z. nur 1 Hauptzweck: Die Dominanz des einen über das andere System - keine Koexistenz
und keine gegenseitige Abhängigkeit.

Deutschland schafft sich ab. Sarrazin hat Recht.

04.02.2020 dradio.de

Die Revision des Urteiles vom Urteil, das selbst ein Urteil revisioniert, ist in Sachen Relief "Judensau" an der Stadtkirche der
Lutherstadt Wittenberg zugelassen worden. Der Kläger, ein Mitglied der jüdischen Gemeinde, hat bisher erfolglos um eine
Entfernung des im 13. Jahrhunderts an die Kirche angebrachten Reliefs geklagt, das mit der Kirche unter dem UNESCO-
Welterbeschutz steht und folgenden Kontext zeigt:

Ein weibliches Hausschwein (Sau) hat an den Zitzen saugende Juden.

Ein Rabbiner blickt dem Tier unter den Schwanz und in den After.

1570 kam in das Relief die Inschrift "Rabini-Schem HaMphoras" hinzu. Sie ist vermutlich inspiriert von Luthers antijüdischer Schrift
"Vom Schem Hamphoras und vom Geschlecht Christi" aus dem Jahr 1543. "Schem Ha Mphoras" steht für den Namen Gottes im
Judentum, den gläubige Menschen nicht aussprechen.

1988 wurde zusätzlich eine Informationstafel zu dem Relief angebracht.

04.02.2020 vom Autor dieser Dokumentation

Ein in Deutschland lebender Jude versteht es nicht, den historischen Kontext einer Kultur eines Landes einzuordnen, wo er lebt.
Es ist allerdings jedem Juden erlaubt, nach Israel auszuwandern. Selbst wenn der jüdische Kläger ein Deutscher ist, ist die
Klage ein klares Anzeichen von Parallelgesellschaft, die einen religiös fremden Kontext zersetzend dominieren will und auch
das Klagerecht dafür hat, obwohl der beklagte Kontext bereits vor der Klage beweist, dass Juden der Gegenwart nicht Gegenstand
des historischen Objektes sind. Dieses allerdings auch nicht Gegenstand des praktizierten Judentums des Klägers.
Es gibt da nur eine Lösung: Man trennt sich, um gegenwärtigen Antisemitismus zu vermeiden, denn der betrifft eben auch
den klagenden Juden. Die Hoffnung auf Einsicht des Klägers ist deswegen schon nicht gegeben, weil die Urteile
revisionierbar sind und es bereits einmal revisioniert wurde: Der jüdische Kläger hat andere Interessen, als es die richterliche
Belehrung anerkennt: Der Jude will den Erhalt christjüdischer Daseinsformen in der deutschen Historie so beschränken,
wie es das vor Ort praktizierte Judentum will (jüdische Gemeinden sich Einrichtungen des praktischen Vollzuges der
Religion im Kontext der Gemeinde unter der Führung eines Religionsbeauftragten der Gemeinde - quasi dem Pfarrer etc..
Die Gemeindeformen können sich also unterscheiden. Das ist ein wichtiger Unterschied des Judentums zum Christjudentum.)

07.02.2020 dradio.de

Der gewählte Thüringer Ministerpräsident Kemmerich (FDP) soll aus Sicht der Linke, SPD und Grünen zurücktreten.

Die FDP-Fraktion im Thüringer Landesparlament hat dessen die Auflösung beantragt. Die Thüringer FDP-Parteiführung will
allerdings, dass Ministerpräsident Kemmerich (FDP) im Amt bleibt.

Der Thüringer CDU-Chef will keine Neuwahlen.

07.02.2020 zeit.de

Der FDP-Politiker Thomas Kemmerich ist zum Ministerpräsidenten Thüringens gewählt worden, weil

die FDP diesen Politiker im 3. und letzten Wahlgang aufgestellt hat.

die AfD im 3. Wahlgang ihren eigenen Kandidaten aufgegeben und die Stimmen der FDP gegeben hat.

CDU und FDP hatten vor der Wahl eine Zusammenarbeit mit der AfD ausgeschlossen.

07.02.2020 wahl.tagesschau.de

Amtliches Ergebnis der Thüringer Landtagswahl in 2019

Linke 31,0%
AfD 23,4%
CDU 21,7%
SPD 8,20%
Grüne 5,3%
FDP 5%
alle anderen 5,5%

07.02.2020 vom Autor dieser Dokumentation

Das amtlichen Endergebnis wurde von den Parteien vorab so umgewertet, dass es egal ist, was die Wähler wählen werden.

Die CDU lehnt Koalition mit Linken und AfD ab.
Die Linken lehnt die Koalition mit der AfD ab.
Die Grünen lehnen die Koalition mit der AfD ab.
Die FDP lehnt angeblich die Koalition mit der AfD ab.
Die AfD lehnt Koalition mit Linken ab.

Damit gilt:

AfD 23,4% ist raus.

Linke 31,0% und CDU 21,7% sind zusammen 51,7% aber sind raus.
Linke 31,0% und SPD 8,20% und Grüne 5,3% sind raus da < 50%.
Linke 31,0% und SPD 8,20% und Grüne 5,3% und FDP 5% sind raus da < 50%.

CDU 21,7% und SPD 8,20% und Grüne 5,3% sind raus da < 50%.

CDU 21,7% und SPD 8,20% und Grüne 5,3% und FDP 5% sind raus da < 50%.

Es gibt keine Koalitionsmöglichkeit mit Stimmenmehrheit.

Mit der Duldung einer Minderheitsregierung wäre eine Wahl zum Ministerpräsidenten möglich.
Zu diesem Zweck haben Linke, AfD und FDP je einen eigenen Kandidaten aufgestellt. Die CDU nicht.

Die Wahl des Ministerpräsidenten läuft in 3 Runden ab, wobei die Verteilung bezüglich notwendiger Mehrheiten
sinkt. Der 3. Wahlgang ermittelt dann den Kandidaten, der die meisten Zustimmungen bekommen hat.

In den ersten beiden Wahlgängen standen NUR die Kandidaten der Linken und AfD zur Verfügung und hatten
keine Chance, je gewählt zu werden.

Im letzten, dem dritten Wahlgang, hat die FDP einen Kandidaten aufgestellt. Weiterhin standen die Kandidaten der
der Linken und AfD zur Verfügung. Da letztere beiden Kandidaten chancenlos sind, hat die AfD ihrem eigenen
Kandidaten alle AfD-Stimmen versagt und diese an die FDP vergeben.

Die Partei, die mit 5% in den Landtag eingezogen ist, stellt den Ministerpräsidenten. Dieser Umstand ist im
Wahlergebnis der Landtagswahlen nicht sichtbar. Vielmehr ist es egal, was wie gewählt wurde, weil Parteien
im Landesparlament das Wahlergebnis eigenständig verwerten. Die Wahl war also völlig sinnlos, weil vor
der Wahl bereits Ausschlüsse definiert wurden, die beim Wähler tatsächlich keine Rolle spielten. DIESE
Konstellation ist ein Knackpunkt des Wahlproblemes in Thüringen.

Dass die AfD ihre Stimmen der FDP gab, war richtig, denn nun muss sich ein Parlament entscheiden: Für oder
gegen die AfD in Thüringen. Der nationalsozialistisch-völkische Ableger der AfD ist die AfD-Thüringen,
die gut im Thüringer Landtag vertreten ist.

Mit der Auflösung des Parlamentes wäre Neuwahl nötig.
Mit der fehlschlagenden Neubestimmung des Ministerpräsidenten könnte das Parlament sich auflösen.
Neuwahlen tragen das Risiko, dass Wähler DANN die von den Parteien definierten Ausschlüssen
berücksichtigen könnten, was bedeutet:

Die Anzahl der AfD-Stimmen muss erheblich steigen, und oder die AfD wird als koalitionsfähig eingestuft.

Die Anzahl der Linken-Stimmen muss erheblich steigen. Der letzte Ministerpräsident kam von den Linken,
Sollte der Wähler also diesen Ministerpräsidenten wiederhaben wollen, müssen auch die Stimme der
SPD und Grünen steigen, um eine Mehrheit zu erhalten.

Wenn die Anzahl der CDU-Stimmen steigt, dann müssen die Anzahl der SPD- Grünen- und FDP-Stimmen steigen.

Wenn die Anzahl der SPD- Grünen- und FDP-Stimmen ausreichend steigen, dann kann die Linke gegenüber der CDU
gewinnen oder verlieren UND die AfD bliebe weiter außen vor.

Wenn die Anzahl der AfD-Stimmen steigt, dann ist das Ansteigen der Stimmen von CDU und FDP wichtig, damit
die AfD zumindest eine christjüdische Regierung unterstützen kann.

Es wird also mit den nächsten Wahlen so sein, dass die Anzahl der AfD-Stimmen den Rest bestimmt, WEIL
Christjuden bereits den Ausschluss einer Partei definiert hat, die der Wähler zuletzt mehrheitlich bedient hat.
Das Christjudentum arbeitet also mit der AfD taktisch zwingend zusammen.

Das Agieren des Christjudentums in Verbindung mit der AfD ist IMMER ein gemeinsames Agieren, denn
in der Ostzone - speziell in Thüringen - ist der Einzug einer braun-schwarzen Regierung systemisch möglich,
wobei diese Chance nicht verloren gegen darf. Was die Bundesparteiführungen sagen, ist eh egal, da die
Landesparteien in Thüringen entscheiden. Die Ostzone ist also systemisch instabil haltbar.

Der Autor dieser Dokumentation hat schon bei mehreren prekären Sachlagen festgestellt, dass auch Juden in Deutschland
keine Zukunft haben, da die BRD ein faschistischer Staat ist, der z.Z. neben NSU und AfD massiv mit der
antisemitischen Islameinwanderung umgestaltet wird, so dass instabile Verhältnisse in der Bevölkerung und
deren Teilen implementiert werden. Es ist also nicht nur die braune Zukunft, die Deutschland erwartet.
Dass Juden und andere Betroffene wie z.B. vor der NS-Zeit des Dritten Reichen zögern, um das Reichsgebiet
zu verlassen, kann diesmal in anderer Nuance wieder zum Massenproblem werden, wobei der Islam weltweit
gegen Juden und sogar gegen andere Islamströmungen liquidativ vorgehen wird. Im Dritten Reich gab es eine
Zusammenarbeit von Islamströmungen mit der NS-Regierung des Dritten Reiches, um Juden auszurotten. ....

07.02.2020 zeit.de

Obdach- und Wohnungslosenstatistik für Deutschland

Eine bundesweite Obdach- und Wohnungslosenstatistik für Deutschland gibt es nicht und ist nicht in Planung.
Ab 2022 werden jährlich die Anzahl der Menschen erfasst, Notunterkünften und Wohnheimen untergebracht sind.

Obdachlosenstatistik für Berlin

Eine Obdachlosenstatistik in Berlin gibt es anfänglich und ist in Planung mit folgenden Stufen:

Stufe 1: Zählung von Obdachlosen in Berlin.

Aktuelle und zugleich 1. Zählung, die nur in Teilgebieten von Berlin erfolgte, ergab:

Zum Zeitpunkt der Zählung befanden sich

807 Obdachlose auf der Straße.
942 Obdachlose in Einrichtungen der Kä?ltehilfe.
15 Obdachlose in Rettungsstellen Berliner Krankenhäuser.
158 Obdachlose im Öffentlichen Nahverkehr.
12 Obdachlose in Polizeigewahrsam.
42 Obdachlose in einem Warte- und Wä?rmeraum.

55 % der Gezählten sind zwischen 30 und 49 Jahre alt (Geburtsjahrgänge 1970 bis 1990).
84% der Gezählten sind Männer.

Stufe 2: Erfassung der Obdachlosen, die in Notunterkünften oder Wohnheimen untergebracht sind.
Stufe 3: Erfassung anderer Obdachlose, aber nur diejenigen, die zugleich bei den Sozialträgern bekannt sind.

11.02.2020 dradio.de

Türkei-Syrien-Krieg

Die Türkei und Russland haben sich geeinigt, dass die syrische Region um Idlib mit Hilfe der Türkei deeskaliert wird.

Syrien akzeptiert nicht, dass die syrische Region um Idlib mit Hilfe der Türkei deeskaliert wird.

Syrien greift türkische Truppen in der Türkei an, um das von der Türkei besetzte syrische Gebiet zurückzuerobern.

Die Türkei greift syrische Truppen an.

19.02.2020 morgenpost.de

Das Berliner Taxi-Netz verliert Gewerbetreibende: Unter 8000 Taxi-Unternehmen in Berlin (Nov. 2019 waren es 8300 Unternehmer).
Grund: Die Konkurrenz hat Bedingungen, die sich nicht an denen der Taxi-Unternehmer orientieren. Z.B. verhalten sich
Mietwagen-Fahrer regelwidrig, wenn die Rückkehr zum Standort des Gewerbes nach eine Kundenfahrt weggelassen wird, oder
sich Mietwagen-Fahrer vor die wartenden Taxis an Flughäfen stellen, um Kunden wegzuschnappen.

Berliner Taxifahrer haben am Mittwoch die Flughäfen Tegel und Schönefeld und das Rote Rathaus mit Fahrzeugen blockiert.

19.02.2020 vom Autor dieser Dokumentation

In Sachen "Uber" in Berlin besteht folgende Situation:

Uber vermittelt Fahrten an Menschen, die im Gegensatz zum Taxigewerbe weder einen P-Schein noch eine Insassenversicherung
haben müssen. Uber-Fahrer müssen sich selbst versteuern.

Kunden, die Taxi-Dienste nutzen, müssen NICHT wissen, ob der Taxi-Fahrer einen P-Schein UND eine Insassenversicherung
hat, denn beide Kriterien sind für Taxi-Unternehmer Pflicht. Es ist also regelmäßig am Markt üblich, Fahrdienstleistungen
im Sinne eines Taxis für Kunden mit voller Sicherheit anzubieten. Es ist daher vom Kunden NICHT zu erwarten, dass dieser
sich vor Fahrtantritt über die Pflichten eines Uber-Fahrers informieren muss, bevor der Kunde die Fahrt mit dem Uber-Fahrer
antritt: Der Kunde kann auf marktübliche Daseinsformen, die bereits VOR Zulassung von Uber in Berlin am Markt nachhaltig
implementiert waren (das Taxi-Gewerbe hat in Berlin lange Tradition), VERTRAUEN.

Die Konditionen für Uber sind vom Berliner Gesetzgeber mit einem einzigen Ziel implementiert worden: Den Markt zu verzerren
UND Kunden extremen Konditionen wie fehlende Insassenversicherung auszusetzen. Das Taxi-Gewerbe wird absichtlich
schlechter gestellt, obwohl dieses Pflicht-Konditionen erfüllen muss.

Das Taxi-Gewerbe kann protestieren, wie es will: Das Gewerbe muss einen Verein gründen, der allen Taxi-Unternehmern offen
steht, um mit einem per Vereinsgeldern bezahlten Anwalt gegen das Land Berlin und zu klagen. Alles andere ist Unsinn.
Hinweis: Es ist unbedingt auch die Verfassungsklage anzustreben.

Es ist anzunehmen, dass eine mafiöse Beziehung im Berliner Fahrdienstleistungsbereich besteht: Gesetzgeber und
"Unternehmer" wie Uber-Fahrer UND Finanzbehörde, denn Uber-Fahrer müssen sich selbst versteuern und damit einen
Gewerbeschein haben.

19.02.2020 morgenpost.de

Information zum Berliner Mietendeckel - u.a.

Frage: Hinsichtlich des neuen Gesetzes habe ich zwei Fragen, die ich Ihnen gerne vorab schicken möchte: In §3 (5) ist die Miete
definiert: ?Miete im Sinne dieses Gesetzes ist die Nettokaltmiete einschließlich aller Zuschläge.? Fallen unter ?alle Zuschläge? auch
Zuschläge für eine teilgewerbliche Nutzung? Gewerbemietrecht und damit auch deren Preise sind ja nicht Kompetenz der Länder,
sondern eindeutig des Bundes.
Antwort: Ja, auch und gerade die Zuschläge für teilgewerbliche Nutzung sollen erfasst werden."

Frage: Ich habe am 20. Juni 2019 einen bis 31. Dezember 2020 befristeten Mietvertrag für eine möblierte Wohnung in Schöneberg
abgeschlossen. Die Bruttomiete beträgt 23,40 Euro je Quadratmeter. Fällt dieser Mietvertrag auch unter den Mietendeckel und - falls
ja - wie hoch dürfte die Miete sein?
Antwort: Falls die Wohnung beziehungsweise das Gebäude in den Anwendungsbereich fällt, fällt auch dieser Mietvertrag unter den
Mietendeckel. Wie hoch die Mietendeckelmiete ist, lässt sich aus Ihren Angaben nicht ersehen. Allerdings ist der Vermieter
verpflichtet, Ihnen innerhalb von zwei Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes diese Umstände zu benennen. Die Absenkung wirkt
dann nach neun Monaten.

20.02.2020 gegen-hartz.de

Das Sozialgesetzbuch X sieht die Erstattung von Kosten im Vorverfahren vor: Ist für ein Widerspruchsverfahren die Hilfe eines
Anwalts notwendig, müssen die Gebühren und Auslagen des Rechtsbeistandes erstattet werden. Das Sozialgesetzbuch X schreibe
ein Aufrechnungsverbot vor.

Urteil Bundessozialgericht (BSG) (AZ: B 14 AS 17/19 R und weitere)

Für eine Kostenübernahme für eine notwendige anwaltliche Hilfe in einem Hartz-IV-Widerspruchsverfahren ist es nicht erlaubt,
die zu zahlenden Anwaltskosten für das vorgerichtliche Widerspruchsverfahren mit Erstattungsforderungen gegenüber dem
Arbeitslosengeld-II-Bezieher aufzurechnen. Erhalte der Anwalt nicht sicher seine volle Vergütung, bestehe die Gefahr, dass
Hartz-IV- Bezieher für ihren Widerspruch gar keinen notwendigen Rechtsbeistand mehr finden.

24.02.2020 zeit.de

Im Zuge der Regierungsbildung im BRD-Bundesland Thüringen

stellt SPD-Generalsekretär Lars Klingbeil fest:

Nach der Wahl eines FDP-Ministerpräsidenten in Thüringen mit den Stimmen von AfD und CDU habe er sich gefragt, ob er in den
Monaten vorher nicht hätte lauter sein müssen, sagte Klingbeil. "Das ist ein Tabubruch, der begangen wurde im Thüringer Landtag,
von dem sich die CDU, so glaube ich, über lange Zeit nicht erholen wird. Weil die Frage, ob man nicht doch zusammenarbeitet,
immer wieder gestellt werden wird." Das werde im nächsten Jahr in Sachsen-Anhalt zu erleben sein, wahrscheinlich auch in
Mecklenburg-Vorpommern. Es ist richtig, "dass wir darauf hinweisen, dass die CDU hier eine Tür aufgemacht hat, die sie
dringend wieder schließen muss". "Wenn ich mir anschaue, dass man die WerteUnion nicht in den Griff bekommt, dann hat die CDU
dort Glaubwürdigkeit herzustellen, und das ist etwas, woran diese Partei jetzt täglich arbeiten muss".

stellt CDU-Chefin Kramp-Karrenbauer fest:

"Die Bundespartei hat ein eindeutiges und klar definiertes Abgrenzungsverhältnis zur AfD. Für uns gibt es keine Zusammenarbeit mit
der AfD". Die Nichtkenntnisnahme dieses Faktes muss den SPD-Chef dazu bewegen, mit der SPD die BRD-Regierung zu verlassen:
"die Konsequenz ziehen und seine Partei auffordern, diese Regierung zu verlassen mit der CDU". Entweder behaupte Klingbeil,
dass die gesamte Bundesspitze der CDU lüge, "oder er muss es für so unerträglich halten, mit der CDU zusammenzuarbeiten, dass er
dann eben die Konsequenzen ziehen muss. Und dann muss er mit seiner Partei aus dieser Regierung austreten."

24.02.2020 vom Autor dieser Dokumentation

Die Christjuden zerfetzen sich, weil keiner in der Bundes-CDU die Möglichkeit hat, die Thüringer CDU von einer Zusammenarbeit
mit der AfD abzuhalten, denn in Thüringen sind Landtagswahlen und keine Bundeswahlen. Die SPD weiß von dieser Krux und
weidet sich am Elend, wissend, dass es die SPD auch trifft, wenn die AfD die Chance bekommt, aktiv für Neuwahlen im Bund
zu agieren. Klar, das System wird durch Bundesneuwahlen nicht geändert, denn das wäre das Aus der AfD, aber die Bevölkerung
wird radikaler und empfänglicher für einen Systemwechsel im Elitären Christjudentum. Und nur darum geht es zunächst, so dass
die AfD weiterhin als "demokratische" Partei mit nationalsozialistisch-völkischem Flügel ist.

25.02.2020 zeit.de

Am 19.02 2020 hat in Hanau ein 43-jähriger Mann 9 Menschen, die Mutter des Mannes und dieser sich selbst getötet. Dieser Anschlag
war mutmaßlich rassistisch motiviert, der Täter psychisch krank.

Der türkische Botschafter in Deutschland, Ali Kemal Aydin, stellt fest:

Nach dem mutmaßlich rassistischen Anschlag von Hanau muss ein Umdenken erfolgen. Jetzt sei es an der Zeit, "Stopp!" zu sagen.
Die deutschen Behörden müssten Fehler im Umgang mit Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Islamophobie und Diskriminierung
eingestehen und korrigieren. Inzwischen vergehe kaum ein Tag, ohne dass bei einer Moschee irgendwo in Deutschland eine Drohung
eingehe. Ein weiteres Beispiel: Die in Haft befindliche 12-köpfige Gruppe um Werner S., die unter anderem Anschläge auf Moscheen
geplant hatte.

26.02.2020
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Downloads/DE/2020/02/rs20200226_2bvr234715.pdf?__blob=
publicationFile&v=4
und https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2020/02/rs20200226_2bvr234715.html

"Urteil vom 26. Februar 2020 - 2 BvR 2347/15
L e i t s ä t z e
Zum Urteil des Zweiten Senats vom 26. Februar 2020
- 2 BvR 2347/15 -
- 2 BvR 651/16 -
- 2 BvR 1261/16 -
- 2 BvR 1593/16 -
- 2 BvR 2354/16 -
- 2 BvR 2527/16 -

a) Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) umfasst als Ausdruck persönlicher
Autonomie ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben.

b) Das Recht auf selbstbestimmtes Sterben schließt die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen. Die Entscheidung
des Einzelnen, seinem Leben entsprechend seinem Verständnis von Lebensqualität und Sinnhaftigkeit der eigenen
Existenz ein Ende zu setzen, ist im Ausgangspunkt als Akt autonomer Selbstbestimmung von Staat und Gesellschaft
zu respektieren.

c) Die Freiheit, sich das Leben zu nehmen, umfasst auch die Freiheit, hierfür bei Dritten Hilfe zu suchen und Hilfe,
soweit sie angeboten wird, in Anspruch zu nehmen.

Auch staatliche Maßnahmen, die eine mittelbare oder faktische Wirkung entfalten, können Grundrechte beeinträchtigen
und müssen daher von Verfassungs wegen hinreichend gerechtfertigt sein. Das in § 217 Abs. 1 StGB strafbewehrte Verbot
der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung macht es Suizidwilligen faktisch unmöglich, die von ihnen gewählte,
geschäftsmäßig angebotene Suizidhilfe in Anspruch zu nehmen.

a) Das Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung ist am Maßstab strikter Verhältnismäßigkeit zu messen.

b) Bei der Zumutbarkeitsprüfung ist zu berücksichtigen, dass die Regelung der assistierten Selbsttötung sich in einem
Spannungsfeld unterschiedlicher verfassungsrechtlicher Schutzaspekte bewegt. Die Achtung vor dem grundlegenden, auch
das eigene Lebensende umfassenden Selbstbestimmungsrecht desjenigen, der sich in eigener Verantwortung dazu entscheidet,
sein Leben selbst zu beenden, und hierfür Unterstützung sucht, tritt in Kollision zu der Pflicht des Staates, die
Autonomie Suizidwilliger und darüber auch das hohe Rechtsgut Leben zu schützen.

Der hohe Rang, den die Verfassung der Autonomie und dem Leben beimisst, ist grundsätzlich geeignet, deren effektiven
präventiven Schutz auch mit Mitteln des Strafrechts zu rechtfertigen. Wenn die Rechtsordnung bestimmte, für die
Autonomie gefährliche Formen der Suizidhilfe unter Strafe stellt, muss sie sicherstellen, dass trotz des Verbots
im Einzelfall ein Zugang zu freiwillig bereitgestellter Suizidhilfe real eröffnet bleibt.

Das Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung in § 217 Abs. 1 StGB verengt die Möglichkeiten einer
assistierten Selbsttötung in einem solchen Umfang, dass dem Einzelnen faktisch kein Raum zur Wahrnehmung seiner
verfassungsrechtlich geschützten Freiheit verbleibt.

Niemand kann verpflichtet werden, Suizidhilfe zu leisten.

Verkündet

am 26. Februar 2020

Fischböck

als Urkundsbeamtin

der Geschäftsstelle"

...

26.02.2020 vom Autor dieser Dokumentation

StGB 20.11.2019

...

"Sechzehnter Abschnitt
Straftaten gegen das Leben
§ 211 Mord

(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
(2) Mörder ist, wer
aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,
einen Menschen tötet.

§ 212 Totschlag
(1) Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf
Jahren bestraft.
(2) In besonders schweren Fällen ist auf lebenslange Freiheitsstrafe zu erkennen.

§ 213 Minder schwerer Fall des Totschlags
War der Totschläger ohne eigene Schuld durch eine ihm oder einem Angehörigen zugefügte Mißhandlung
oder schwere Beleidigung von dem getöteten Menschen zum Zorn gereizt und hierdurch auf der Stelle zur Tat
hingerissen worden oder liegt sonst ein minder schwerer Fall vor, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr
bis zu zehn Jahren.

§§ 214 und 215 (weggefallen)

§ 216 Tötung auf Verlangen
(1) Ist jemand durch das ausdrückliche und ernstliche Verlangen des Getöteten zur Tötung bestimmt worden, so
ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen.
(2) Der Versuch ist strafbar.

§ 217 Geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung
(1) Wer in der Absicht, die Selbsttötung eines anderen zu fördern, diesem hierzu geschäftsmäßig die Gelegenheit
gewährt, verschafft oder vermittelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Als Teilnehmer bleibt straffrei, wer selbst nicht geschäftsmäßig handelt und entweder Angehöriger des in
Absatz 1 genannten anderen ist oder diesem nahesteht.

§ 218 Schwangerschaftsabbruch
(1) Wer eine Schwangerschaft abbricht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Handlungen, deren Wirkung vor Abschluß der Einnistung des befruchteten Eies in der Gebärmutter eintritt,
gelten nicht als Schwangerschaftsabbruch im Sinne dieses Gesetzes.
(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein
besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1. gegen den Willen der Schwangeren handelt oder
2. leichtfertig die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung der Schwangeren verursacht.
(3) Begeht die Schwangere die Tat, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.
(4) Der Versuch ist strafbar. Die Schwangere wird nicht wegen Versuchs bestraft."

28.02.2020 sueddeutsche.de

Die Musterfeststellungsklage in Sachen Dieselskandal um VW wird beendet, das VW den Klägern, sofern sich diese bis zum
20.04.2020 dafür entscheiden, je durchschnittlich 15% des Kaufpreises erstattet. Kläger, die ihr Auto nach dem 31. Dezember 2015
gekauft haben, oder zum Zeitpunkt des Kaufs ihren Wohnsitz nicht in Deutschland hatten, gehen leer aus.

01.03.2020 zeit.de

Die Türkei hat die Grenze zu Europa geöffnet und lässt es zu, dass syrische Kriegsflüchtlinge versuchen, in die EU einzureisen.

Die Grünen in der BRD fordern die BRD-Regierung auf, Flüchtlinge in die BRD einreisen zu lassen und in den zu aktivierenden
Asyl-Unterkünften unterzubringen. Zugleich soll die EU an den Aussendenden Erstaufnahmeeinrichtungen einrichten, um dort
Sicherheitsprüfung und Datenabgleich auszuführen.

02.03.2020 gegen-hartz.de

Die BRD-Arbeitslosenstatistik schließt folgenden Personenkreis aus:

Personen, die eine Maßnahme z.B. des JobCenters besuchen.

Personen über 58 Jahre alt.

Krankgeschriebene Personen.

Personen, die innerhalb eines Jahres kein Jobangebot erhalten hatten.

Personen, die anstelle einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung Angehörige pflegen.

Personen, die mit ALG-II aufstocken.

Die in der BRD-Arbeitslosenstatistik ausgeschlossenen Personen sind "Unterbeschäftigte" und zwar auch dann, wenn sie
keiner Beschäftigung nachgehen.

03.03.2020 nzz.ch

Urteil der Berufungskammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR):

Wer illegal in die EU einreist, hat keinen Anspruch auf Feststellung der Personalien für einen Asylverfahren, sondern wird
schnellstmöglich abgeschoben.

04.03.2020 www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/reden/regierungserklaerung-coronavirus.html

Regierungserklärung BRD-Gesundheitsminister Spahn (CDU)

"Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Aus der Coronaepidemie in China ist eine weltweite Pandemie geworden. In Europa gibt es inzwischen mehr als 3 000 bestätigte
Infektionen, bei uns in Deutschland 240, die meisten in Nordrhein-Westfalen. Die Bundesregierung und die Landesregierungen,
das Robert-Koch-Institut und die kommunalen Behörden haben in den letzten Wochen täglich über den Stand der Dinge informiert.
Wir werden weiterhin jeden Tag sagen, was wir wissen, aber auch, was wir noch nicht wissen. Wir nehmen die Situation sehr
ernst. Wir arbeiten jeden Tag daran, diese Situation gemeinsam gut zu bewältigen. Alle Beteiligten in den Ländern und vor
Ort leisten einen enormen Einsatz.

Nach dem Ausbruch in China im Januar haben wir alle Kräfte mobilisiert, um zu verhindern, dass das Coronavirus nach Deutschland
kommt. Dafür haben wir zum ersten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik Bürgerinnen und Bürger zentral in Quarantäne genommen.
Bis vergangene Woche konnten alle Fälle in Deutschland auf eine Ansteckung im Ausland zurückgeführt werden. Betroffene und
Kontaktpersonen wurden rasch isoliert. So ist es uns über Wochen hinweg gelungen, eine Ausbreitung zu verhindern. Bis Anfang
letzter Woche gab es 16 infizierte Patienten in Deutschland, von denen 14 bereits wieder gesund zu Hause waren.

Seit vergangener Woche befinden wir uns in Deutschland und in Europa jedoch in einer neuen Lage. Nach zahlreichen weltweiten
Infektionen und dem starken Ausbruch in Südkorea, Japan, dem Iran und Norditalien hat auch in Deutschland eine Epidemie begonnen.
Die Quarantänemaßnahmen der letzten Wochen waren dennoch sinnvoll. Sie haben uns wertvolle Zeit gebracht.

Wir wissen jetzt mehr über das Virus als noch im Januar. Anfangs gab es etwa die Vermutung, dass ähnlich wie bei den bekannten
SARS-Viren vor allem die unteren Lungenflügel betroffen wären. Nun hat sich herausgestellt, dass die Viruslast besonders im
Rachenraum sehr hoch ist. Das macht für die Frage der Ansteckungswahrscheinlichkeit und damit für die Beurteilung des Risikos
einen großen Unterschied.

Wir können uns hier in Deutschland auf Expertinnen und Experten stützen, die zu den besten und angesehensten in der Welt gehören.
Der erste Test zum sicheren Nachweis einer Coronainfektion wurde frühzeitig hier in Deutschland entwickelt und an unsere weltweiten
Partner gegeben.

Nach allem, was wir heute wissen, verläuft die übergroße Mehrheit der Infektionen symptomfrei bis milde. Der Erreger ist deutlich
weniger ansteckend als zum Beispiel der von Masern. Noch kann aber niemand eine abschließende Beurteilung und Bewertung des Virus
abgeben. Dafür gibt es weltweit noch nicht genug Daten.

Die Situation ist weiterhin sehr dynamisch. Gut vorbereitet sein heißt, auf Entwicklungen flexibel reagieren zu können. In den
betroffenen Regionen stehen alle Akteure gerade unter großem Druck. Natürlich sind noch nicht alle Abläufe eingespielt.
Daran arbeiten alle Beteiligten mit großer Kraft und Dringlichkeit. Es dauert teilweise noch zu lange, bis Verdachtsfälle
getestet werden. Darüber habe ich gerade erneut im Ministerium mit Vertretern der Ärzteschaft und der Krankenhäuser gesprochen.

Wir analysieren die Lage laufend und stellen auftretende Probleme so schnell wie möglich ab. Wir gehen transparent vor und halten
uns an den Dreiklang aus wissenschaftlicher Expertise, sorgsamer Abwägung und entschlossenem Handeln. Es wird immer wieder darum
gehen, die richtige Balance zu finden, zwischen einerseits notwendigen Einschränkungen zur Eindämmung des Virus und andererseits
unserem Alltag, der weitergeht.

Fest steht: Der Höhepunkt der Ausbreitung ist noch nicht erreicht. Die Lage in unserem Land ist sehr unterschiedlich. Im Kreis
Heinsberg ist sie aktuell eine andere als etwa in der Hansestadt Rostock. Unsere Strategie ist weiterhin, die Ausbreitung von
Corona innerhalb Deutschlands und in den betroffenen Regionen zu verlangsamen und einzudämmen. Schon jetzt kommt es dabei zu
Einschränkungen des Alltags, weil öffentliche Einrichtungen wie Schulen und Kitas zeitweise geschlossen bleiben oder weil
Großveranstaltungen, etwa mit internationalem Publikum, von den zuständigen Behörden abgesagt werden. Dabei gilt immer der
Grundsatz: Die Sicherheit der Bevölkerung geht im Zweifel vor, auch vor wirtschaftlichen Interessen.

Ich will auch offen sagen, wie eine mögliche nächste Stufe aussehen kann. Unser Fokus wird dann darauf liegen, unsere Kapazitäten
auf Patienten zu konzentrieren, bei denen schwerere Krankheitsverläufe auftreten. Die Abläufe in den Kliniken und Praxen werden
dann entsprechend angepasst und die Kräfte im Gesundheitswesen auf die akute Lage fokussiert. Das wird stellen- und phasenweise
auch zu Stress im System führen. Planbare medizinische Eingriffe werden dann verschoben. Die große Mehrheit der Infizierten mit
gar keinen oder leichten Symptomen wird dann gebeten, sich zu Hause auszukurieren.

Noch sind wir nicht an diesem Punkt. Niemand kann heute seriös sagen, wann er kommt. Aber mir ist wichtig, klar zu sagen, was
kommen kann, damit wir alle darauf vorbereitet sind. Ich habe großes Vertrauen in unsere Experten, Ärzte und Pfleger.

Während der schweren Grippewelle 2017/18 kam es nach Schätzung des Robert-Koch-Instituts zu etwa 9 Millionen zusätzlichen
influenzabedingten Arztbesuchen hier bei uns in Deutschland. Unser Gesundheitssystem hat das bewältigt.

Corona führt als Atemwegserkrankung zu Symptomen wie Niesen und Husten, Fieber und Schnupfen und, bei schwererem Verlauf, zu
Lungenentzündungen. Insbesondere eine mögliche Lungenentzündung stellt dabei für chronisch kranke, alte oder gebrechliche
Patienten ein hohes Risiko dar. Gleichwohl sind das alles Symptome und Krankheitsverläufe, wie sie in Deutschland jeden Tag
vielfach behandelt werden. Daher können Bürgerinnen und Bürger mit schwereren Verläufen darauf vertrauen, dass sie mit der
nötigen Expertise behandelt werden.

Für uns als Gesellschaft ist die aktuelle Lage eine große Herausforderung. Die Folgen von Angst können weit größer sein als
die des Virus selbst.

- Ja. - Deshalb ist es gut, dass die Bundesbürgerinnen und -bürger bis auf wenige Ausnahmen sehr besonnen reagieren. Ja, ein
Virus, mit dem wir keine Erfahrung haben, ist beunruhigend. Ja, die Bilder aus China waren beunruhigend. Vergangene Woche
haben sich deshalb manche mit haltbaren Lebensmitteln und Toilettenpapier eingedeckt; einige Supermarktregale waren deshalb
vorübergehend leer. Jetzt sind die meisten Regale schon wieder aufgefüllt.

Ich sage das nicht, um Ängste und Sorgen beiseitezuwischen, sondern um die Lage einzuordnen. Angst und Sorge nicht nur um sich
selbst, sondern auch um Menschen, die einem wichtig sind, sind eine zutiefst menschliche Reaktion. Ja, wir haben wenig Erfahrung
mit dem Virus, aber wir haben als Gesellschaft viel Erfahrung mit allen möglichen Gefahren. Aus unserem persönlichen Alltag
wissen wir: Mit einem kühlen Kopf können wir Herausforderungen am besten bewältigen. Das gilt auch für den Umgang mit dem
Coronavirus.

Mein Ziel ist, die Bürgerinnen und Bürger zu bestärken, nicht, sie einfach zu beruhigen. Bleiben Sie weiter besonnen.
Informieren Sie sich aus zuverlässigen Quellen wie infektionsschutz.de. Strafen Sie diejenigen, die versuchen, Angst und
Falschmeldungen zu verbreiten, mit Nichtbeachtung.

Es wird immer Einzelne geben, die aus einer solchen Lage Kapital schlagen wollen, durch windige Geschäfte mit überteuerten
Schutzmasken zum Beispiel. Manche wollen auch einfach Misstrauen gegenüber unseren Institutionen schüren oder Stimmung
machen, um politisch zu profitieren.

Hier im Bundestag und in der Zusammenarbeit mit den Ländern erlebe ich alle politisch Beteiligten als sehr konstruktiv.
Es ist sicher eine unserer größten Stärken in der Demokratie, im Ernstfall gemeinsam an einem Strang zu ziehen. Ich stehe
im regelmäßigen Austausch mit den Gesundheitspolitikern aller Parteien im Bundestag. Für den sachlichen und konstruktiven
Austausch, auch am Montag im Ausschuss für Gesundheit, bin ich den Kolleginnen und Kollegen aller Fraktionen, sehr, sehr
dankbar. Ich erlebe, dass alle ein Interesse daran haben, diese Situation gemeinsam und besonnen zu bewältigen.

Die Bundesregierung und die Länder ergreifen alle Maßnahmen, die sinnvoll und angemessen sind. Wir stimmen uns eng mit unseren
europäischen und internationalen Partnern ab: in der wöchentlichen Schalte der Gesundheitsminister der G 7 ebenso wie übermorgen
beim zweiten Treffen der EU-Gesundheitsminister innerhalb von zwei Wochen in Brüssel.

Im Anschluss an diese Debatte habe ich erneut die Gesundheitsminister aller Bundesländer zum Gespräch eingeladen. Ja, Corona ist
auch eine Herausforderung für den föderalen Staat; aber gerade in Krisenzeiten zeigt dieser seine Stärke. Unsere Experten vom
Robert-Koch-Institut unterstützen fachlich. Aber es ist richtig, dass wir nicht von Berlin aus darüber zu entscheiden haben,
ob in Heinsberg oder anderswo eine Schule zeitweise geschlossen wird.

Besonders hervorheben will ich den Einsatz unseres medizinischen Personals. Alle, die für unsere Gesundheit im Einsatz sind,
stehen im Kampf gegen Corona an vorderster Front. Sie reagieren besonnen, informieren sich über die aktuellsten Erkenntnisse
und kümmern sich mit großem Einsatz um ihre Patienten. Dafür möchte ich ihnen danken!

Sie sind auch die ersten, die merken, wenn etwas nicht so läuft, wie es eigentlich laufen soll. Deshalb ist es wichtig, dass
sie sich melden, wenn es Probleme gibt. Sie sind auch diejenigen, die Schutzkleidung und Desinfektionsmittel für ihre Arbeit
brauchen. Alle anderen brauchen diese im Alltag nicht; da sind unsere Experten sehr klar.

Gerade kaufen weltweit Regierungen, Krankenhäuser und Privatpersonen Schutzkleidungen auf Vorrat. Gleichzeitig steht in China
die Produktion teilweise still. Deshalb kommt es auch hier bei uns in Deutschland zu Knappheiten. Daher gilt seit heute 11 Uhr
eine Ausfuhrbeschränkung für Schutzkleidung. Insbesondere Schutzmasken und -anzüge werden seitens des Bundes, einiger Länder
und Akteure des Gesundheitssystems kurzfristig beschafft und bevorratet werden.

Grundsätzlich braucht es übrigens aus meiner Sicht - unabhängig von dieser aktuellen Debatte - eine andere, grundsätzlichere
Debatte: Sollten wir in diesem Umfang wirtschaftlich und in unseren Lieferketten von einem einzigen Land auf der Welt
abhängig sein? Ich denke: nein.

Alle Bürgerinnen und Bürger können ihren Beitrag im Kampf gegen Corona leisten. Auch wenn es manch einer vielleicht nicht
mehr hören kann: Einfache Verhaltensregeln machen einen Unterschied: regelmäßiges Händewaschen, nach Möglichkeit nicht mit
ungewaschenen Händen ins Gesicht fassen, in die Armbeuge oder ein Taschentuch husten. - Das ist nicht banal, das ist wichtig.

Denn das sind die Maßnahmen, die mithelfen, die Verbreitung des Virus effektiv zu bekämpfen und die Schwächsten zu schützen.

Wer sich krank fühlt oder mit einem Erkrankten Kontakt hatte, sollte schnell den Hausarzt anrufen und nicht einfach in die
Praxis gehen.

Und - auch das sei erwähnt - es gibt auch gute Nachrichten in diesen Tagen: Seit zwei Wochen ist die erfasste Zahl der weltweit
genesenen Patienten höher als die Zahl der Neuinfizierten.

Gleichwohl: Die nächsten Tage und Wochen werden für uns herausfordernd sein. Es wird in den betroffenen Regionen zu Einschränkungen
im Alltag kommen. Das kann und das wird Stress auslösen. Wir alle nehmen wahr, dass Wut, Misstrauen, teilweise auch Aggressionen
zu oft unsere öffentlichen Debatten bestimmen. In der aktuellen Lage wird es deshalb umso wichtiger sein, dass wir besonnen
bleiben, dass wir zusammenhalten und dass wir bereit sind, einander auch unter Stress zu vertrauen.

Vielen Dank."

04.03.2020 dejure.org/gesetze/StGB/291.html

§ 291 StGB

"§ 291
Wucher

(1) 1Wer die Zwangslage, die Unerfahrenheit, den Mangel an Urteilsvermögen oder die erhebliche Willensschwäche eines anderen
dadurch ausbeutet, daß er sich oder einem Dritten
- 1. für die Vermietung von Räumen zum Wohnen oder damit verbundene Nebenleistungen,
- 2. für die Gewährung eines Kredits,
- 3. für eine sonstige Leistung oder
- 4. für die Vermittlung einer der vorbezeichneten Leistungen

Vermögensvorteile versprechen oder gewähren läßt, die in einem auffälligen Mißverhältnis zu der Leistung oder deren Vermittlung
stehen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. 2Wirken mehrere Personen als Leistende,
Vermittler oder in anderer Weise mit und ergibt sich dadurch ein auffälliges Mißverhältnis zwischen sämtlichen
und sämtlichen Gegenleistungen, so gilt Satz 1 für jeden, der die Zwangslage oder sonstige Schwäche des anderen für sich
oder einen Dritten zur Erzielung eines übermäßigen Vermögensvorteils ausnutzt.

(2) 1In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. 2Ein besonders schwerer
Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
- 1. durch die Tat den anderen in wirtschaftliche Not bringt,
- 2. die Tat gewerbsmäßig begeht,
- 3. sich durch Wechsel wucherische Vermögensvorteile versprechen läßt."

09.03.2020 sueddeutsche.de

Syrien-Krieg

Russland und die Türkei sind im Syrien-Krieg Kriegsgegner, bombardieren syrische Gebiete und haben sich auf einen Waffenstillstand
in der syrischen Provinz Idlib geeinigt.

Im Zuge der Kriegshandlungen Türkei, Syrien, Russland

sind ca. 1 Millionen Menschen auch durch russische, syrische und türkische Waffeneinheiten vertrieben worden. Die Vertreibung
erfolgt in Richtung Türkei zu den anderen dortigen Flüchtlingen.

hat die Türkei einseitig die Grenzen zu Griechenland für in der Türkei bereits lebende Flüchtlinge geöffnet.

Griechenland konzentriert schon lange auf seinen Inseln angekommene Flüchtlinge, davon u.a. kranke und unbegleitete Kinder.

Die BRD hat beschlossen, dass die EU aus Griechenland Flüchtlingskinder mit prekärem Zustand aufnimmt, wobei auch
Familien einwandern dürfen. Es gibt einige andere EU-Länder, die sich an den Beschluss der BRD-Regierung halten wollen z.B.
Frankreich, Portugal, Luxemburg und Finnland. Die Teilnahme aller EU-Länder ist nach deren Willen nicht möglich.

09.03.2020 vom Autor dieser Dokumentation

Die imperiale Dominanz der deutschen Christjuden in der Führung der EU hat eine weitere Perversionsstufe erreicht:
Nachdem Flüchtlinge zu ca. 20.000 Einheiten auf der Flucht übers Meer verreckt sind und auch das deutsche Christjudentum
zugeschaut hat, wird nun die Barmherzigkeit für Kinder, die auf Griechenlands Inseln in KZ-ähnlichen Einrichtungen
verwaltet werden, wobei Griechenland mit allen Mitteln verhindert, dass die KZ-Insassen auf das Festland gelangen,
eröffnet: Die BRD-Regierung hat ein Herz für gequälte Kinder gefunden. .... Was mit den Flüchtlingen aus von
Russland und dem NATO-Mitglied Türkei bombardierten Gebieten wird, interessiert keinen elitären Christjuden in der BRD.

Es gibt ein Urteil, wonach auf dem Gebiet der EU in Form von Schiffen die auf das Gebiete (diese Schiffe) Gerettete in die EU
zu bringen sind. Die EU ist also mehr als nur Griechenlands Inseln. Es ist also rechtswidrig, Griechenland als Bollwerk
gegen Migration zu verwerten, so wie es das deutsche Christjudentum tut. Flüchtlinge MÜSSEN auf die EU verteilt werden.
Die EU muss daher zwingend den faschistischen Status eines deutschen Imperiums als Ländervereinigung, die sich weder
an Recht noch Moral hält - dazu gehört auf die BRD - verlieren und in eine Staatenunion übergehen, die u.a. völkerrechtlich
nachhaltig agieren will und kann - dazu gehört die eben BRD nicht. Das schließt den Systemwechsel ähnlich dem Brexit
der Briten ein, wobei die Zonenwährung EU im Innen- und Außenverhältnis zu verändern ist (atheistischer Ansatz).

12.03.2020 zeit.de

Im Zuge der Corona-Virus-Seuche begründet die EZB ihre Geldpolitik nun mit der Seuche:

Bis Ende 2020 kauft die EZB zusätzliche Anleihen für 120 Milliarden Euro auf.

Der Zins zu Geldbeschaffung von Kunden der EZB bleibt seit März 2016 unverändert auf 0%.

Der Zins für Geldfluss der Kunden zur EZB bleibt bei minus 0,5%.

13.03.2020 bundesregierung.de

"Wohn- und Mietenpaket Mietpreisbremse verlängert und verschärft

Angesichts der angespannten Lage auf dem Wohnungsmarkt wird die Mietpreisbremse um fünf Jahre verlängert. Mieter können zudem
leichter zu viel gezahlte Beträge zurückfordern. Hier alle wichtigen Fragen und Antworten dazu.

Warum wird die Mietpreisbremse verlängert?

Der Gesetzentwurf zur Verlängerung und Verbesserung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn ist Teil des Wohn-
und Mietpakets der Bundesregierung. Ihm hat der Bundesrat nun zugestimmt. Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur
Unterzeichnung vorgelegt. Anschließend wird es im Bundesgesetzblatt verkündet. Es tritt zu Beginn des auf die Verkündung folgenden
Monats in Kraft.

Die Regelungen der Mietpreisbremse sind seit 2015 in Kraft. Die Mietpreisbremse wurde eingeführt mit dem Ziel, den Mietanstieg auf
angespannten Wohnungsmärkten zu dämpfen. Sie wurde nun um weitere fünf Jahre verlängert. Damit wird den Ländern weiterhin
ermöglicht, Gebiete mit einem angespannten Wohnungsmarkt zu bestimmen, in denen die Mietpreisbremse gilt. Spätestens mit Ablauf
des 31. Dezember 2025 sollen alle Rechtsverordnungen auslaufen.

Zeigt die Mietpreisbremse bisher überhaupt eine Wirkung?

Die Mietpreisbremse besagt, dass in den von den Ländern festgelegten Gebieten bei der Wiedervermietung von Bestandswohnungen
die Miete höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf.

Im Auftrag des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung
Berlin (DIW) die Wirkung der Mietpreisbremse evaluiert. Das DIW kam Ende 2018 zu dem Ergebnis, dass in Gebieten, in denen die
Mietpreisbremse zur Anwendung kommt, sich der Mietenanstieg moderat verlangsamt hat.

Da die bei der Einführung der Mietpreisbremse maßgebliche Ausgangslage auf dem Wohnungsmarkt weiter fortbesteht, ist deshalb
eine Verlängerung der Mietpreisbremse sinnvoll.

Konkret: In welchen Städten und Gemeinden gilt die Mietpreisbremse?

Die Regelungen zur Mietpreisbremse werden in den Ländern sehr unterschiedlich gehandhabt.

Die vom DIW vorgenommene Evaluation kam mit Stand Dezember 2018 zu dem Ergebnis, dass 13 Bundesländer entsprechende
Verordnungen erlassen haben. In 315 der insgesamt rund 11.000 Städte und Gemeinden in Deutschland wurde die Mietpreisbremse
eingeführt. Das klingt wenig, doch leben hier rund 28 Prozent der Gesamtbevölkerung.

Eine Übersicht darüber, wo und mit welchen Regelungen die Mietpreisbremse eingeführt wurde, hält das BMJV bereit.

Änderungen gibt es auch bei der Rückzahlung von zu viel gezahlter Miete. Wie genau sehen die Regelungen aus?

Liegt ein Verstoß gegen die Mietpreisbremse vor, können Mieter gegen die zu hohe Miete vorgehen und dies rügen. Dafür reicht ein
einfaches "Ich rüge die Höhe der Miete!" aus.

Nach den bisherigen Regelungen ist der Vermieter nur zur Rückzahlung der zu viel gezahlten Miete verpflichtet ab dem Zeitpunkt, zu
dem der Mieter den Verstoß gerügt hat.

Künftig gilt: Mieterinnen und Mieter können die gesamte zu viel gezahlte Miete zurückverlangen. Voraussetzung ist, dass sie den
Verstoß gegen die Mietpreisbremse innerhalb von 30 Monaten nach Beginn des Mietverhältnisses rügen. Andernfalls besteht nur ein
Anspruch auf die unzulässig gezahlte Miete, die nach Zugang der Rüge fällig wurde.

Welche Maßnahmen für bezahlbares Wohnen enthält das Wohn- und Mietenpaket der Bundesregierung, das am 18. August 2019
vereinbart wurde, noch?

Am 1. Januar 2020 ist das Gesetz zur Reform des Mietspiegelrechts in Kraft getreten. Dabei geht es um die ortsübliche
Vergleichsmiete, welche die Grundlage für die Miethöhe bildet. Dafür wurde bisher die Mietpreise betrachtet, die in einer Gemeinde
für vergleichbaren Wohnraum in den vorangegangenen vier Jahren vereinbart wurden.

Dieser Zeitraum wurde nun auf sechs Jahre verlängert. Das Ziel: Kurzfristige Schwankungen des Mietwohnungsmarktes sollen
geringere Auswirkungen auf die Vergleichsmiete haben. Dies soll auf Wohnungsmärkten mit stark steigenden Angebotsmieten zu
einem gedämpften Anstieg der Vergleichsmieten führen.

Das Bundeskabinett hat darüber hinaus den "Gesetzentwurf über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von
Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilinehäuser" beschlossen. Er befindet sich derzeit im parlamentarischen Verfahren.

Die bisherige Praxis, dass Käufer vollständig oder zu einem überwiegenden Anteil die Maklerkosten übernehmen, wenn der Makler
nur vom Verkäufer vestellt wurde, soll beendet werden. Die vom Käufer zu zahlenden Kosten sollen nur noch maximal 50 Prozent des
gesamten Maklerlohns betragen. Auch soll der Käufer erst zur Zahlung verpflichtet sein, wenn der Verkäufer nachweist, dass er
seinen Anteil gezahlt hat.

Tritt der umgekehrte Fall ein, dass der Käufer Auftraggeber des Makler ist - etwa bei einem Suchauftrag -, gilt diese Vorgehen ebenso.
Als Auftraggeber ist er ebenfalls zahlungspflicht und kann höchstesn einen Kostenanteil von 50 zu 50 erwirken.

Für den Fall, dass beide Parteien den Makler beauftragen, soll dieser die Maklerprovision auch von beiden Parteien zu gleichen Teilen
verlangen dürfen.

Die Bundesregierung wird darüber hinaus einen Gesetzentwurf vorlegen, der die Möglichkeit zur Umwandlung von Mietwohnungen in
Eigentumswohnungen begrenzt.

Was tut die Bundesregierung insgesamt für den Wohnungsmarkt?

Die Bundesregierung hat für den Wohnungsmarkt große Ziele: Mit der Wohnraumoffensive will sie in dieser Legislaturperiode
zusammen mit Ländern und Kommunen 1,5 Millionen Wohnungen schaffen. Denn die Nachfrage nach Wohnraum ist besonders in den
großen Städten höher als das Angebot. Dort ist Wohnraum zu einer relevanten sozialen Frage geworden. Es geht hier also um mehr
Wohnungsbau und bezahlbare Mieten, während in anderen Regionen Leerstände bei rückläufigen Preisen zu verzeichnen sind.

Auf www.bundesregierung.de gibt es einen Überblick über alle Maßnahmen, die die Bundesregierung bereits ergriffen hat und was sie
noch plant, um zusätzlichen Wohnraum zu schaffen und die Mieten bezahlbar zu halten.

Freitag, 13. März 2020"

15.03.2020 faz.net

Im Zuge der Corona-Virus-Seuche

macht die BRD ihre Grenzen dicht und lässt nur folgende Ausnahmen zu:

triftiger Reisegrund wie Einreise von Deutschen. oder Ein- und Ausreise von Pendlern.

Warenverkehr.

macht Frankreich seine Grenzen zur BRD dicht und lässt nur folgende Ausnahme zu:

Nur Notwendige Einreise in Frankreich z.B. Ein- und Ausreise von Pendlern.

Warenverkehr.

hat Dänemark seine Grenzen dicht gemacht.

hat Polen seine Grenzen dicht gemacht.

hat Tschechien seine Grenze für den Reiseverkehr dicht gemacht.

hat Österreich die Grenze zu Italien fast vollständig dicht gemacht, wobei der Bahnverkehr über die Grenze abgeschafft wurde.

16.03.2020 heise.de

Lohn-Unterschiede in BRD zwischen Mann und Frau

Erwerbspausen von Frauen z.B. zur Kindererziehung spielen keine Rolle.

In frauentypischen Berufen werden durchweg geringere Gehälter gezahlt.

Frauen arbeiten häufiger in Teilzeit und seltener in qualifizierten Führungspositionen.

europaweit:

In 2018 war der Stundelohnunterschied von Mann und Frau nur noch in Estland größer.

bundesweit:

In 2019

betrug der durchschnittliche Bruttostundenlohn Frau 17,72 Euro.

betrug der durchschnittliche Bruttostundenlohn Mann 22,61 Euro.

Ostzone der BRD:

In 2019 betrug der Stundelohnunterschied von Mann und Frau 7%.

Westzone der BRD:

In 2019 betrug der Stundelohnunterschied von Mann und Frau 21%.

16.03.2020 bundesregierung.de

'Erklärung der Staats- und Regierungschefs der G7 vom 16. März 2020
Pressemitteilung 97
Montag, 16. März 2020
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (BPA)

Wir, die Staats- und Regierungschefs der Gruppe der Sieben, erkennen an, dass die COVID-19-Pandemie eine menschliche Tragödie
und eine weltweite gesundheitliche Krise darstellt, die auch große Risiken für die Weltwirtschaft birgt. Wir sind entschlossen, alles
Notwendige zu tun, um durch engere Zusammenarbeit und verstärkte Koordination unserer Anstrengungen wirkungsvolle weltweite
Abhilfemaßnahmen sicherzustellen. Die aktuellen Herausforderungen können zwar einzelstaatliche Sofortmaßnahmen erforderlich
machen, aber wir bleiben der Stabilität der Weltwirtschaft verpflichtet. Wir bringen unsere Überzeugung zum Ausdruck, dass die
aktuellen Herausforderungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie einen gut abgestimmten internationalen Ansatz
erfordern, der wissenschaftlich fundiert, evidenzbasiert und mit unseren demokratischen Werten sowie einer freien Wirtschaft
vereinbar ist.

Wir sind entschlossen, das gesamte Leistungsvermögen unserer Regierungen dafür einzusetzen,

die notwendigen Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit zum Schutz besonders gefährdeter Menschen vor COVID-19
abzustimmen;
das Vertrauen wiederherzustellen, neues Wachstum zu fördern und Arbeitsplätze zu schützen;
den Welthandel und internationale Investitionen zu unterstützen;
die Zusammenarbeit auf den Gebieten Wissenschaft, Forschung und Technologie zu fördern.

In gemeinsamer Anstrengung werden wir daran arbeiten, die gesundheitlichen und wirtschaftlichen Risiken durch die COVID-19-
Pandemie zu bewältigen und die Voraussetzungen für ein kraftvolles Wiederaufleben robusten und nachhaltigen Wirtschaftswachstums
und Wohlstands zu schaffen.

Beschleunigung unserer Maßnahmen in Reaktion auf COVID-19

Wir werden mit Hochdruck daran arbeiten, die Gesundheit aller Menschen in unseren Ländern zu schützen und ihre Sicherheit zu
gewährleisten. Den Ausbruch noch intensiver zu bekämpfen, bleibt unsere oberste Priorität. Wir werden unsere Anstrengungen zur
Verlangsamung der Ausbreitung des Virus koordinieren, einschließlich geeigneter Maßnahmen an den Grenzen.

Wir werden unsere Anstrengungen zur Stärkung der Gesundheitssysteme in unseren Ländern und weltweit weiter intensivieren. Wir
unterstützen die WHO und ihr weltweites Mandat als führende Instanz bei Krankheitsausbrüchen und Notlagen mit gesundheitlichen
Auswirkungen in vollem Umfang, da sie kein geographisches Gebiet unberücksichtigt lässt, und regen alle Länder, internationalen
Organisationen und den Privatsektor an, die globalen Maßnahmen, etwa den Globalen Notfallvorsorge- und
-maßnahmenplan zu unterstützen.

Wir betonen den Wert des Informationsaustausches in Echtzeit, um den Zugang zu den besten und neuesten Erkenntnissen zu
gewährleisten, wodurch Präventionsstrategien und Abhilfemaßnahmen verbessert werden.

Wir werden epidemiologische und andere Daten gemeinschaftlich nutzbar machen, um das Virus besser verstehen und bekämpfen zu
können.

Wir werden die abgestimmten Forschungsanstrengungen verstärken, auch durch freiwillige Unterstützung der internationalen
Impfstoff-Initiative ?Coalition for Epidemic Preparedness and Innovation?. Wir werden die Einleitung gemeinsamer
Forschungsprojekte mithilfe öffentlicher wie auch privater Finanzierung und die gemeinsame Nutzung von Einrichtungen mit dem Ziel
verstärken, schnell Behandlungsmöglichkeiten und einen Impfstoff zu entwickeln, herzustellen und zu verteilen, und dabei die
Grundsätze Wirksamkeit, Sicherheit und Zugänglichkeit einhalten.

Wir werden uns darum bemühen, die Verfügbarkeit medizinischer Ausrüstung dort zu verstärken, wo sie am meisten gebraucht wird.

In Anerkennung der Tatsache, dass Millionen Bürgerinnen und Bürger ihre Informationen und Nachrichten über soziale Medien
beziehen, werden wir uns mit Online-Plattformen abstimmen, damit die Öffentlichkeit optimalen Zugang zu den neuesten zutreffenden
und einschlägigen amtlichen Informationen hat.

Zur Umsetzung dieser Zielstellungen und gegebenenfalls Anpassung dieser Maßnahmen werden Anstrengungen in allen Bereichen
unserer Regierungen erforderlich sein, und wir ersuchen unsere Gesundheitsminister sich weiterhin wöchentlich abzustimmen.

Die wirtschaftlichen Folgen des Ausbruchs entschlossen bewältigen

Wir sind entschlossen, unsere Maßnahmen abzustimmen und unter Einsatz aller zur Verfügung stehenden politischen Instrumente alles
Erforderliche zu tun, um kraftvolles Wachstum in den G7-Volkswirtschaften zu erzielen, sowie Vorkehrungen gegen Abwärtsrisiken zu
treffen.

Hierzu nutzen wir das gesamte Spektrum der bereitstehenden Instrumente einschließlich geld- und fiskalpolitischer Maßnahmen, sowie
zielgerichtete Schritte, um unverzüglich und im erforderlichen Maße die am stärksten betroffenen Arbeitnehmer, Unternehmen und
Sektoren zu unterstützen. Dies ist gerade für kleine und mittelständische Unternehmen sowie Familien mit berufstätigen Eltern
besonders wichtig.

Wir ersuchen auch unsere Zentralbanken, in fortgesetzter Abstimmung die erforderlichen geldpolitischen Maßnahmen zu treffen, um
die wirtschaftliche und finanzielle Stabilität zu unterstützen und die wirtschaftliche Erholung sowie das Wachstum zu fördern.

Wir ersuchen unsere Finanzminister, sich wöchentlich über die Umsetzung dieser Maßnahmen auszutauschen und weitere rasche und
wirksame Maßnahmen auszuarbeiten.

Wir bekräftigen, wie wichtig die Abstimmung zwischen internationalen Organisationen auch dann ist, wenn die Aufrechterhaltung des
Geschäftsbetriebs gefährdet ist. Wir rufen den IWF und die Weltbankgruppe sowie andere internationale Organisationen auf, im
Rahmen einer abgestimmten globalen Reaktion mit Blick auf die spezielle gegenwärtige Herausforderung Länder weltweit weiter zu
unterstützen. Wir ersuchen unsere Finanzminister, eng mit internationalen Organisationen zusammenzuarbeiten, um rasch die
angemessene internationale finanzielle Hilfe zu mobilisieren und auf den Weg zu bringen, damit Ländern, darunter Schwellen- und
Entwicklungsländern, geholfen werden kann, die gesundheitliche und finanzielle Herausforderung durch COVID-19 zu bewältigen.

Wir werden Beeinträchtigungen der internationalen Lieferketten angehen und unsere Arbeit zur Erleichterung des internationalen
Handels fortsetzen.

Das Wachstum wiederbeleben und steigern

Wir werden weiterhin mit Entschiedenheit zusammenarbeiten, um diese Maßnahmen zur Bewältigung dieser globalen Notlage
umzusetzen. Im Umgang mit der wirtschaftlichen Herausforderung sind wir entschlossen, nicht nur das vor der COVID-19-Pandemie
erwartete Wachstumsniveau wieder zu erreichen, sondern das Fundament für mehr zukünftiges Wachstum zu legen. Wir werden unsere
Abstimmung im

Rahmen des G7-Vorsitzes, auch beim G7-Gipfel der Staats- und Regierungschefs, fortsetzen und rufen die G20 auf, diese Bemühungen
unterstützen und zu verstärken.'

16.03.2020 nzz.ch

Corona-Virus-Seuche

in den Flüchtlingslagern auf griechischen Inseln:

Griechenland konzentriert Flüchtlinge auf griechischen Inseln, in dem die Lage in den Lager wegen der Konzentration
einen Ausbruch der Seuche für erwartbar macht:

Insgesamt befinden sich 42?000 Asylbewerber auf den fünf Inseln Lesbos, Samos, Chios, Leros und Kos.
Allerdings leben die meisten Flüchtlinge aus Platzgründen sowieso in der Zeltstadt außerhalb des offiziellen Lagergeländes. Auch
die meisten NGO sind dort tätig.

In Moria halten sich bei einer Kapazität von 3000 Personen zurzeit 21?000 Menschen auf.

In Moria wird ein einziger Wasserhahn von 1300 Personen benutzt.

Die griechische Regierung hat keinen Notfallplan für die Flüchtlingslager.

Die Hilfsorganisation Ärzte ohne Grenzen (MSF) hat die Evakuation aller fünf Konzentrationslager Lager auf den Inseln in der
Ägäis gefordert.

in Syrien:

Alle fünf Nachbarländer Syriens haben die Corona-Virus-Seuche, so dass der Übergang der Seuche auf Syrien erwartet wird.

16.03.2020 bundesregierung.de

'Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Bundesländer angesichts der
Corona-Epidemie in Deutschland

Die Bundesregierung und die Regierungschefs der Bundesländer haben am 16. März 2020 folgende Leitlinien zum einheitlichen
Vorgehen zur weiteren Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich angesichts der Corona-Epidemie in Deutschland
vereinbart:

Pressemitteilung 96
Montag, 16. März 2020
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (BPA)

I. Ausdrücklich NICHT geschlossen wird der Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste,
Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen,
Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel. Vielmehr sollten für diese Bereiche
die Sonntagsverkaufsverbote bis auf weiteres grundsätzlich ausgesetzt werden. Eine Öffnung dieser genannten Einrichtungen erfolgt
unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen. Dienstleister und Handwerker
können ihrer Tätigkeit weiterhin nachgehen. Alle Einrichtungen des Gesundheitswesen bleiben unter Beachtung der gestiegenen
hygienischen Anforderungen geöffnet.

II. Für den Publikumsverkehr zu schließen sind
- Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen
- Theater, Opern, Konzerthäuser, Museen und ähnliche Einrichtungen
- Messen, Ausstellungen, Kinos, Freizeit- und Tierparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spezialmärkte,
Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen
- Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen
- der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbädern, Fitnessstudios und ähnliche
Einrichtungen
- alle weiteren, nicht an anderer Stelle dieses Papiers genannten Verkaufsstellen des Einzelhandels, insbesondere Outlet-Center
- Spielplätze.

III. Zu verbieten sind
- Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in
Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich sowie
Reisebusreisen
- Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften.

IV. Zu erlassen sind
- Besuchsregelungen für Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Pflegeheime und besondere Wohnformen im
Sinne des SGB IX sowie ähnliche Einrichtungen, um den Besuch zu beschränken (zB Besuch einmal am Tag, für eine Stunde,
allerdings nicht von Kinder unter 16 Jahren, nicht von Besuchern mit Atemwegsinfektionen, etc.)
- in den vorgenannten Einrichtungen sowie in Universitäten, Schulen und Kindergärten, soweit deren Betrieb nicht gänzlich eingestellt
wird, ein generelles Betretungsverbot für Personen, die sich in den letzten 14 Tagen in Risikogebieten im Ausland oder besonders
betroffenen Regionen im Inland nach RKI-Klassifizierung aufgehalten haben
- Auflagen für Mensen, Restaurants, Speisegaststätten und Hotels, das Risiko einer Verbreitung des Corona-Virus zu minimieren, etwa
durch Abstandsregelung für die Tische, Reglementierung der Besucherzahl, Hygienemaßnahmen und ?hinweise
- Regelungen, dass Übernachtungsangebote im Inland nur zu notwendigen und ausdrücklich nicht zu touristischen Zwecken genutzt
werden können,
- Regelungen, dass Restaurants und Speisegaststätten generell frühestens ab 6 Uhr zu öffnen und spätestens ab 18 Uhr zu schließen
sind.'

19.03.2020 heise.de

Die Corona-Virus-Seuche wird in

Europa benutzt, um durch die EZB

mindestens bis Ende 2020 für 0,75 Billionen Euro (750 Milliarden Euro) u.a. Staatsanleihen aufzukaufen (z.B. von Griechenland),
wobei der unbegrenzte Aufkauf erwägt wird.

mit Hilfe besonders günstiger Langfristkredite die Banken dazu zu bewegen, vor allem kleine und mittelgroße Firmen mit Geld zu
versorgen.

den USA benutzt, um durch die FED

den Leitzins auf das 0% zu senken.

für 0,7 Billionen US-Dollar (750 Milliarden US-Dollar ) Anleihen aufzukaufen.

19.03.2020 vom Autor dieser Dokumentation

Die EZB druckt Euro, um aufkaufen zu können. Dieser Euro hat seinen Gegenwert nur in der Annahme, dass die Herausgeber
der Anleihen, die an die EZB verkauft werden, die Anleihen an die EZB zurückzahlen können: Das ist schlichtweg unmöglich,
da der Euro systemisch eine virtuelle Währung ist, weil der Euro nach Bedarf gedruckt wird. Es kann also keine Pleiten geben.
Pikant: Die Zinspolitik der EZB ruiniert seit längerem systemisch die Zinserwartungen von z.B. Produkten, die der
Ansparung dienen und somit keine Rendite bringen können. Ziel der EZB ist es, Volksvermögen in Aktien zu konvertieren,
deren Rendite allerdings eben an den Druck von Euro gebunden ist. Kurzfristige Rendite innerhalb der Krisenwellen,
deren Berge mit gedrucktem Euro finanziert werden. - Der Euro ist Schrott.

21.03.2020 vom Autor dieser Dokumentation

Im Zuge der Corona-Virus-Seuche kann man den Zerfall des Binnenmarktes im Bereich Grundnahrungsmittel gut beobachten:
Entgegen der Aussagen u.a. der christjüdischen Regierungselite ist die Versorgung der Bevölkerung mit Grundnahrungsmitteln
massiv zusammengebrochen, da erhöhter Bedarf an Nahrung besteht, der nicht gedeckt werden kann.

In der Ostzone in z.B. Berlin sind Grundnahrungsmittel bzw. Waren des täglichen Bedarfes nicht oder eingeschränkt verfügbar.
Z.B. sorgt das Unternehmen "Kaufland" als Tochter von "Lidl" dafür, dass Waren von morgens um 5 bis zu den Öffnungszeiten
und danach eingeräumt werden, wobei der Verkauf der Ware endet, wenn die Regale leer gekauft wurden: Ab dann gibt es für
den Tag keine Ware mehr. So ist es inzwischen Standard, dass Waren wie Mehl, Brot nicht mehr verfügbar sind, da Lidl einen
erweiterten Warenfluss unterlässt: Es interessiert Lidl nicht weiter, wenn leere Regal präsentiert werden. - Vor allem der
von der christjüdischen Kanzlerschaft gepredigte soziale Zusammenhalt bezüglich Warenbeschaffung für alte Leute,
also für Menschen, die hohem Corona-Virus-Tod ausgesetzt sind, funktioniert nicht, wenn Waren des täglichen Bedarfes
an die Anzahl der im Laden von Kaufland verfügbaren Personen gekoppelt wird: Ziel dieser Politik ist es, die
biologische Lösung des Corona-Problems voranzutreiben. Wer z.B. Toilettenpapier in einer Stückzahl größer 1 kaufen
will, um es einem weiteren z.B. alten Menschen mitzubringen, geht leer aus: Der Mensch muss in den Laden kommen.
Wer also 4 Packungen Küchenrolle benötigt, muss den Laden 4 mal betreten und verlassen, aber natürlich je 1x am Tag.
Die BRD-Kanzlerin Merkel ist im Kommunismus aufgewachsen und weiß, wie es ist, wenn Mangel an Waren
vorherrscht. Und diese Christjüdin stellt sich vor ihrem Stamm per TV hin und predigt wissentlich die Unwahrheit.
Das nennt man Christjudastum - Verrat am deutschen Stamm.

In der Ostzone Berlins kommt ein historischer Zusammenhang voll zum Wirken: Vor dem Beitritt der DDR zur BRD
waren staatliche Läden oder die der Konsumgenossenschaft am Markt tätig. Aufgrund der Absprachen der DDR-Regierung
und vor allem in der Ostzone Berlins regierende Eliten wurde diese DDR-typischen Läden mit dem Beitritt zur BRD
u.a. an "Kaisers" derart vergeben, dass Kaisers in großen Flächen das Monopol hatte. Da Kaisers nicht in der Lage war,
nachhaltig zu wirtschaften, wurde die Kaisers-Läden an u.a. Edeka verscherbelt, die in großen Flächen das Monopol haben.
Da Edeka eine Einkaufsgenossenschaft ist, sind also in großen Flächen Waren des täglichen Bedarfes und Grundnahrungsmittel
nicht bei Edeka verfügbar. In der Ostzone herrscht nun wieder kommunistische Warenpolitik, zudem Kommunisten zusammen
mit den Christjudenablegern SPD und Grüne Berlin regieren. - Es passt alles. Judastum als Verrat am deutschen Stamm.

Wer im Onlinehandel von Amazon sehen will, wie der Verkauf von Roggenmehl bundesweit zusammengebrochen ist,
benutze die Webseiten https://www.vollkorn-mehl.de/Roggenmehl.html und https://www.vollkorn-mehl.de/Sauerteig.html,
von wo aus auf Amazon verklinkt wird, wo man feststellen kann: In der Region xxx z.B. in Berlin (Lage der Region wird
anhand der IP abgeschätzt) ist Roggenmehl nicht mehr verfügbar.

21.03.2020 zeit.de

Die in die AfD-Struktur eingebettete lose Unterstruktur der AfD "Flügel", wird derart aufgelöst, dass die lose Vereinigung von etwa
6.000 AfD-Mitgliedern, die sich vor allem durch regelmäßige Treffen auf Landesverbands- und Bundesebene organisieren, untersagt
wird. Entstanden war der "Flügel" aus dem Widerstand eines Teils der Partei gegen den damaligen AfD-Chef Bernd Lucke.

22.03.2020 bundesregierung.de

"Besprechung von Bundeskanzlerin Merkel mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder zum Coronavirus

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder fassen folgenden Beschluss:

Pressemitteilung 104
Sonntag, 22. März 2020
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (BPA)

Die rasante Verbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) in den vergangenen Tagen in Deutschland ist besorgniserregend. Wir müssen
alles dafür tun, um einen unkontrollierten Anstieg der Fallzahlen zu verhindern und unser Gesundheitssystem leistungsfähig zu halten.
Dafür ist die Reduzierung von Kontakten entscheidend.

Bund und Länder verständigen sich auf eine Erweiterung der am 12. März beschlossenen Leitlinien zur Beschränkung sozialer
Kontakte:

1. Die Bürgerinnen und Bürger werden angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen
Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.

2. In der Öffentlichkeit ist, wo immer möglich, zu anderen als den unter I. genannten Personen ein Mindestabstand von mindestens
1,5 m einzuhalten.

3. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der
Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet.

4. Der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, Einkäufe, Arztbesuche, Teilnahme an Sitzungen, erforderlichen Terminen und Prüfungen,
Hilfe für andere oder individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft sowie andere notwendige Tätigkeiten bleiben
selbstverständlich weiter möglich.

5. Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen sind angesichts der ernsten Lage
in unserem Land inakzeptabel. Verstöße gegen die Kontakt-Beschränkungen sollen von den Ordnungsbehörden und der Polizei
überwacht und bei Zuwiderhandlungen sanktioniert werden.

6. Gastronomiebetriebe werden geschlossen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den
Verzehr zu Hause.

7. Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche
Betriebe werden geschlossen, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen
bleiben weiter möglich.

8. In allen Betrieben und insbesondere solchen mit Publikumsverkehr ist es wichtig, die Hygienevorschriften einzuhalten und
wirksame Schutzmaßnahmen für Mitarbeiter und Besucher umzusetzen.

9. Diese Maßnahmen sollen eine Geltungsdauer von mindestens zwei Wochen haben.

Bund und Länder werden bei der Umsetzung dieser Einschränkungen sowie der Beurteilung ihrer Wirksamkeit eng zusammenarbeiten.
Weitergehende Regelungen aufgrund von regionalen Besonderheiten oder epidemiologischen Lagen in den Ländern oder Landkreisen
bleiben möglich.

Bund und Länder sind sich darüber im Klaren, dass es sich um sehr einschneidende Maßnahmen handelt. Aber sie sind notwendig und
sie sind mit Blick auf das zu schützende Rechtsgut der Gesundheit der Bevölkerung verhältnismäßig.

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder danken insbesondere den Beschäftigten im
Gesundheitssystem, im öffentlichen Dienst und in den Branchen, die das tägliche Leben aufrecht erhalten sowie allen Bürgerinnen und
Bürgern für ihr Verantwortungsbewusstsein und ihre Bereitschaft, sich an diese Regeln zu halten, um die Verbreitung des Coronavirus
weiter zu verlangsamen."

22.03.2020 vom Autor dieser Dokumentation

Die BRD-Regierung ist Teil des Gesetzgebers. Ein Beschluss der BRD-Regierung kann u. U. bindend sein. Quelle des Beschlusses,
der nicht wegen Veröffentlichung im Amtsblatt rechtswirksam wird, ist u.a. eine amtliche Pressemeldung des Gesetzgebers.

Die Pressemeldung 104 der BRD-Regierung von 22.03.2020 enthält schwerste Fehler derart, dass die Umsetzung des Beschlusses
nicht möglich ist (wobei der Beschluss die Sanktionierung mit einschließt), um Gefahr für Leib und Seele zu verhindern.

"1. Die Bürgerinnen und Bürger werden angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen
Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.

2. In der Öffentlichkeit ist, wo immer möglich, zu anderen als den unter I. genannten Personen ein Mindestabstand von mindestens
1,5 m einzuhalten."

Diese Beschlussteile sind nichtig, weil Leib und Seele in höchstem Grad geschädigt werden, der bis zum Exitus reichen kann:

Es gibt keine " unter I. genannten Personen".
Es gibt nur 1..
Unter der Annahme, dass "unter I. genannten Personen" als unter 1. genannten Personen zu betrachten ist, gilt:
In 1. werden alle Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstandes genannt.
in 2. wird festgelegt, dass zu Menschen im öffentlichen Raum - außer zu allen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen
Hausstandes - ein Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten ist. Das betrifft also nur Angehörigen des eigenen Hausstandes im
öffentlichen Raum.

Wegen der Unsinnigkeit von Teilen des Beschlusses der BRD-Regierung, die angeblich vorrangig die Weiterausbreitung der Corona-
Virus- Seuche unterbinden will, sind rechtliche Konsequenzen aus dem Beschluss der BRD-Regierung unverzüglich zwingend zu
prüfen, um Schäden (u.a. an Leib und Seele) zu vermeiden bzw. ersetzbar zu machen, da die Pressemitteilung 104 des Presse- und
Informationsamtes der Bundesregierung (BPA) eine amtliche Meldung ist.

22.03.2020 morgenpost.de

Corona-Virus-Seuche in Berlin

Neben Baumärkten gehören Supermärkte und Discounter zu den wenigen Läden, die geöffnet haben dürfen. Sie sollen die
Lebensmittelversorgung der Bevölkerung sicherstellen. Christian Böttcher, Sprecher des Bundesverbands des Deutschen
Lebensmittelhandels (BVLH), stellt fest: Märkte müssen umsetzen: Hygienevorschriften verschärfen, Abstandsregelungen
einführen und keine langen Warteschlangen im Laden entstehen lassen. Etwa die Abstandsaufkleber auf den Böden oder
Plexiglasvorrichtungen an den Kassen. Wie das genau umgesetzt wird, regeln die Bezirksämter in Berlin selbst.

Nils Busch-Petersen, Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes Berlin-Brandenburg, stellt fest:

Die Geschäfte leiden immer noch unter einem ?irrationalen Abverkauf? von Waren wie Toilettenpapier, Seife, Drogerieartikeln, Mehl
und Pasta. Fahrer aus Bereichen wie dem Event- und Messebau würden die Lebensmittellogistik unterstützen, um die Lieferketten
aufrecht zu erhalten. Staatliche Vorgaben zur Begrenzung des Kundenansturms in den Geschäften seien jedoch nicht nötig.

22.03.2020 vom Autor dieser Dokuentation

Die Realität in Berlin ist eine andere: Die Lieferketten SIND bereits länger unterbrochen.

Die Ostzone der BRD ist u.a. von Warenlieferungen aus der Westzone der BRD abhängig. Das betrifft auch Waren des täglichen
Bedarfes. Wenn also die Läden in Berlin leere Regale ausweisen, dann sind es nicht immer Hamsterkäufe. Am Beispiel der Kette
Kaufland (Lidl) zeigt es sich kristallklar: Es werden seit Tagen nicht mehr ausreichend bzw. gar nicht bestimmte Ware des täglichen
Bedarfes angeboten - u.a. Back-Artikel, Milch etc.. Es sind z.T. Waren, die bereits im Westen der BRD Mangelware sind. Bestes
Beispiel sind die Back-Artikel wie Mehl, Backpulver, Backhefe, also ganz klar elementare Waren. Was Kaufland anbietet, ist Nada.
Wer nach Amazon und Ebay schaut und dort Preise als absteigend einstellt, wird feststellen, dass auf diesen Online-Systemen
gnadenlos legale Wucherangebote zu sehen sind, an denen die Online-Systemanbieter Provision verdienen, z.B. 12 Tüten Backhefe
(zu je ca. 10 g) sind für über 50 Euro zu haben. Amazon selbst veröffentlicht Wucherofferten (Amazon verkauft und liefert an). Wer
per Google nach Mühlen-Shops sucht, wird feststellen, dass meistens aus der Westzone die Hilferufe der Shops angezeigt werden:
Wegen Überlastung eingeschränkte oder keine Warenbereitstellung. Was man sich an 1 Finger also ausrechnen kann: Wenn Waren,
die die Westzone in die Ostzone verschafft, in der Ostzone fehlen, wurde in der Westzone gehamstert. UND ES WURDE DORT
MASSIV GEHAMSTERT. Es ist der Westzone einfach egal, dass die abhängige Ostzone keine Waren mehr bekommt und
also Vorräte in Berlin abschmelzen, so dass jede Warenlieferung z.B. nach Kaufland faktisch beim Auspacken "verdunstet", also
weggekauft wird .. in Sachen Mehl keine Chance, denn es gibt kein Mehl zu kaufen: Der Autor dieser Dokumentation, der nicht
gehamstert hat, hat in der ausgiebige Recherche per Google, Amazon und Ebay begriffen: Das Nicht-Hamstern war ein Fehler.
Nach stundenlangem Suchen wurde per Google eine Mühle bei Nürnberg (Stingel-Mühle) gefunden, die 25 kg Mehl Typ 1150 für
ca. 52,50 Euro verkauft (kostenloser Versand per Hermes), also 2,10 Euro pro Kilogramm: Das ist Wucher, aber die einzigste
gefundene "billigste" Alternative, an Mehl zu kommen. Auf Amazon gab es bei einem Anbieter "Mr. Brown" - wieder aus Bayern -
die Trockenhefe: 200 g Trockenhefe für 28 Euro - ganz klar Wucher, aber die einzigste gefunden "billigste" Alternative, an
Trockenhefe zu kommen.

Mit anderen Worten: Nils Busch-Petersen, Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes Berlin-Brandenburg, ist - höflich gesagt -
ein Dush.

26.03.2020 dradio.de

"Coronavirus
Mediziner erarbeiten Kriterien zur Entscheidung über Leben und Tod von Covid-19-Patienten
26. März 2020

Sollte sich die Zahl der schwerkranken Covid-19-Patienten erhöhen, könnten auch in Deutschland die Kapazitäten auf den
Intensivstationen bald erschöpft sein. Sieben medizinische Fachgesellschaften haben deshalb Handlungsempfehlungen verabschiedet -
für den Fall, dass Ärzte über Leben und Tod entscheiden müssen.

Wie die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) mitteilte, wurden die Handlungsempfehlungen
mit Blick auf die Situation in Italien und Spanien entwickelt. Es sei wahrscheinlich, dass auch in Deutschland in kurzer Zeit nicht mehr
ausreichend intensivmedizinische Ressourcen für alle Patienten zur Verfügung stünden. Das werde zu Konflikten führen.

"Es gilt der Gleichheitsgrundsatz"

DIVI-Präsident Janssens erklärte, die zu erwartenden schwierigen Entscheidungen müssten medizinisch begründet und gerecht sein.
Als Kriterium soll demnach die klinische Erfolgsaussicht herangezogen werden - also die Wahrscheinlichkeit, ob ein Patient die
Intensivbehandlung überleben wird. Dabei gelte der Gleichheitsgrundsatz, betonte Janssens. Es sei nicht zulässig, nach dem Alter oder
nach sozialen Kriterien zu entscheiden. In Deutschland werde einem 80-Jährigen nicht von vornherein die Behandlungsmöglichkeit
verweigert. Eine Intensivtherapie sei dann nicht angezeigt, wenn der Sterbeprozess unaufhaltsam begonnen habe, wenn die Therapie
aussichtslos sei oder wenn das Überleben nur bei dauerhaftem Aufenthalt auf der Intensivstation gesichert werden könne.

"Transparenz ist entscheidend"

Janssens betonte, Transparenz sei entscheidend, um das Vertrauen der Bevölkerung zu gewinnen. Die Handlungsempfehlungen sollen
aber auch das medizinische Personal entlasten, das möglicherweise bald entscheiden muss, wer auf der Intensivstation behandelt wird
und wer nicht. Janssens sprach von "enormen emotionalen und moralischen Herausforderungen"."

...

26.03.2020 vom Autor dieser Dokumentation

Faz.net hat auf Pay-Ware derart umgestellt, dass auch für die Allgemeinheit wichtige Nachrichten in Sachen Corona-Virus-Seuche
nur gegen Entgelt veröffentlicht werden - z.B. erwartet die Kassenärztliche Vereinigung in Berlin eine Pleitewelle bei Arztpraxen,
wenn diese nicht finanziell unterstützt werden .. Details gegen Geld.
Bildschirmcopy wie immer nur im Quellennachweis.

26.03.2020 bundesregierung.de

"Landwirtschaft und Logistik Versorgung mit Lebensmitteln gesichert

Bundeslandwirtschaftsministerin Klöckner sieht die Versorgung mit den wichtigsten Lebensmitteln in Deutschland gesichert.
"Grundnahrungsmittel werden in ausreichender Menge erzeugt, verarbeitet und angeboten", erklärte sie. Es gebe auch während der
Corona-Epidemie keinen Grund, Lebensmittel zu horten.

Der Einzelhandel hat in den vergangenen Tagen seine Logistik umgestellt und könne eine engmaschigere Zulieferung garantieren. Das
unterstrich Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Bundesverkehrsminister
Andreas Scheuer. Die Regale würden regelmäßig aufgefüllt.

Verhindern, dass Lebensmittel im Müll landen

Mit Verweis auf Zahlen des Statistischen Bundesamts und der Gesellschaft für Konsumforschung wies Klöckner darauf hin, dass es bei
Lebensmitteln wie Reis, Mehl oder Teigwaren deutliche Umsatzzuwächse gebe. Deshalb appellierte sie erneut, auch während der
Corona-Epidemie nur das zu kaufen, was man wirklich brauche.

Zu oft wandern durch übertriebene Hortung Lebensmittel vom Aufbewahrungsschrank in die Tonne. Um das zu verhindern, hat das
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft die Kampagne "Kauf nur, was du brauchst" gestartet.

Neue Plattform für Erntehelfer

Schwierigkeiten sieht Bundeslandwirtschaftsministerin Klöckner weiterhin in der Einreisesperre für Saisonarbeiter: Nicht nur die
Landwirtschaft, sondern auch Schlachthöfe und Molkereien seien stark davon betroffen. Es fehlten Berufspendler aus Polen und
Tschechien sowie Mitarbeiter, die Kinder zu Hause betreuen müssten oder krank seien.

Über die neue Plattform "Das Land hilft" werden Arbeitssuchende und Landwirte zusammengebracht. Für Studenten, Menschen in
Kurzarbeit und andere Gruppen wurden zudem die Zuverdienst-Regelungen gelockert. "Es geht darum, Logistik und Personal vom
Acker bis zum Teller sicherzustellen", so Klöckner.

Gütertransportpakt für Versorgungssicherheit

Auch Bundesverkehrsminister Scheuer warb um Vertrauen in die Daseinsvorsorge. Der Bund hat mit der Logistikbranche und
Dachverbänden einen Gütertransportpakt geschlossen. "Das soll die Versorgungssicherheit garantieren", sagte Scheuer.

Der Pakt schließt unter anderem die Aufhebung des Fahrverbotes für Lkw an Sonn- und Feiertagen, die Lockerung der Lenkzeiten für
den Transport von bestimmten Lebensmitteln und gesonderte Spuren für den Lebensmittelverkehr ein. Außerdem müsse, so Scheuer
weiter, der Warenverkehr über Grenzen hinweg gewährleistet werden.

Donnerstag, 26. März 2020"

26.03.2020 vom Autor dieser Dokumentation

Es ist schlichtweg gelogen, dass z.B. in Berlin die Versorgung an Grundnahrungsmitteln gesichert ist. - Das zeigt, wie weit weg
die christjüdischen Bonzen der BRD-Regierung von der Realität sind: Diesen Christjuden ist es egal, denn sonst hätten sie
mehr Realitätssinn. ... Wenn ein Christjude das Maul auf macht ...

26.03.2020 morgenpost.de

"Epizentrum in Frankreich"

...

"Das Elsass gilt als Frankreichs Zentrum der Krise. Die deutschen Katastrophenmediziner besuchten die Universitätsklinik Straßburg
am Montag - und schlagen angesichts der Zustände Alarm. Sie berichten in dem Papier von einer "greifbaren Gefahr" durch das Virus.
Unter der Annahme, dass sich die Entwicklung im Elsass bald in Deutschland einstellen werde, sei eine optimale Vorbereitung von
"allerhöchster Dringlichkeit". Die Gefahr durch das Coronavirus mache "weitere konsequente Maßnahmen der Landesregierungen, der
Krankenhäuser und der Rettungsdienste in Deutschland" unabdingbar.

Nadelöhr seien die zu beatmenden Patienten, heißt es in dem Papier. Seit dem Wochenende würden Patienten, die älter sind als 80
Jahre, an der Straßburger Klinik nicht mehr beatmet. So werde auch verfahren mit Patienten in Pflegeheimen in jenem Alter, die
beatmet werden müssten. Sie sollen durch den Rettungsdienst eine "schnelle Sterbebegleitung" erhalten. Die Ethikkommission gebe
diese Vorgehensweise vor.

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz kritisiert das französische Vorgehen nach Alter scharf. Lebensalter oder Herkunft dürften für die
medizinische Hilfe keine Rolle spielen, sagte Vorstand Eugen Brysch. "Vielmehr stehen der Patientenwille und die medizinische
Prognose im Mittelpunkt." Für die Patienten sei wichtig, ihren Willen rechtzeitig zu bekunden, etwa mit einer Patientenverfügung.
Deutsche Intensiv- und Notfallmediziner hätten am Donnerstag klinisch-ethische Empfehlungen zur Versorgung von Intensivpatienten
vorgelegt. Kriterium ist demnach die klinische Erfolgsaussicht der Behandlung ? nicht das Alter. Mit der Handreichung sollten
Zustände wie in Frankreich vermieden werden, sagt Brysch.

Die Straßburger Klinik nahm am Montag dem Bericht zufolge stündlich einen Patienten auf, der beatmet werden musste. 90
Beatmungsbetten standen zu dem Zeitpunkt zur Verfügung; die Klinik baut ihre Kapazitäten derzeit aus. Patienten zwischen 19 und 80
Jahren werden dort beatmet, wobei nur 3 der 90 Patienten jünger als 50 waren und keine Vorerkrankungen hatten. Am
Universitätsklinikum wird pro Tag nur noch eine lebenswichtige Bypass-Operation durchgeführt, es gibt keine Tumor-Chirurgie mehr
und keine ambulanten Operationen. Alle Patienten, die gehen können und bei denen es gesundheitlich vertretbar ist, wurden entlassen."

...

26.03.2020 vom Autor dieser Dokumentation

In der BRD ist entgegen aller Meldungen die Verseuchung der Allgemeinheit mit dem Virus
keine Frage der Ausgangsregelungen. Die Ansicht z.B. des Berliner Regierenden Bürgermeisters,
dass sich die Bevölkerung an die Regeln hält, ist schlichtweg gelogen und zeigt, wie weit
sozialdemokratisches Bonzentum in Berlin sich von Realitäten entfernt hat.
Real sind folgende alltägliche Situationen: Gruppenbildungen und vor allem der schutzlose
Kontakt von Menschen sind ohne Probleme zu finden - vor allem in armen Zonen von Berlin
(Zuwanderung von Armut aus BRD-West und Ausland bzw. arme Zonen in Berlin.
Zuwanderung als Bildung von Parallelgesellschaften). Z.B. der Bezirk Pankow, dort
Weißensee, dort Antonplatz. Der dort ansässige Kiosk hat seine Geschäftstätigkeit unbefristet
eingestellt. Die Handelskette Edeka hat im dortigen Einkaufsmarkt KEINERLEI Schutzmaßnahmen
der Kassierkräfte implementiert und widersetzt sich konsequent der Auflage, dass Geschäfte nur dann
geöffnet werden können, wenn der Arbeitgeber Schutzmaßnahmen implementiert hat, wofür der
Arbeitgeber auch verpflicht ist.. - Der Bezirk Pankow reagiert auf diesen Zustand NICHT.
Mit anderen Worten: Edeka ist eine Seuchen-Schleuder, denn Kundschaft - so wie auf der Straße -
laufen fröhlich mit Gruppenbildung ungeschützt durch die Gegend.

Dass in der BRD der Gesetzgeber den Zwang zum Tragen von Schutzmasken nicht implementiert hat,
liegt auch daran, dass auf Amazon.de und Ebay.de Wucherangebote an Schutzware wichtiger sind,
als die Versorgung auch der Bevölkerung durch Strafverfolgung von Wucherbetreiber und von
den Betreibern Online-Systeme von Amazon und Ebay. Die Intelligenz des BRD-Gesetzgebers ist - wie
die die Betreiber der Viren-Schleudern und wie die der Gruppenbilder - unterhalb jedes Ansatzes von
Intelligenz. Es ist pure Dummheit und ungestrafter Egoismus. Es ist Täterschutz. Es ist Faschismus pur.

In der BRD ist eine neue Form des Terrorismus immer nur eine Frage der Zeit, da die BRD
Ruheraum für Terrorzellen ist. (z.B. auch die des NSU, der Antisemiten, des Islam - man denke an
9/11 -Terroranschlag in den USA, wobei die Terroristen in der BRD gedeihen konnten;
an den NSU, der mit Deckung des BRD-Rechtsystem und Staatsorgane agiert hat; an Amris
der mit Deckung des BRD-Rechtsystem und Staatsorgane agiert hat). Die aktuelle
neue Terrorform ist alltäglich: In Berlin sind Menschen unterwegs, die andere Menschen
anhusten und im Getümmel - oder als Laufsportler getarnt - sich zügig absetzen können,
weil sie wissen, dass der BRD-Gesetzgeber die Verteidigung von Leib und Leben mit
Waffengewalt verboten hat: Die Exekution des Terroristen als tickende Bombe ist
nicht möglich. Auch nicht als Notwehr-Hilfe durch Zeugen. - Diese neue Form des Terrors
hat den Autor dieser Dokumentation betroffen, wobei 3 Zeugen inaktiv blieben.

06.04.2020 heise.de

In Niedersachsen in der BRD werden Personen, die ein Mobiltelefon benutzen, von der Polizei wegen Notstand überwacht.
Ziel ist es, von den Personen, die mit dem Corona-Virus infiziert sind und einer Quarantäne unterliegen, zu erfahren, ob diese
Personen tatsächlich die häusliche Quarantäne einhalten. Diese Überwachung als angemessenes Mittel resultiert aus Paragraf 34
Strafgesetzbuch (StGB), wo der rechtfertigende Notstand implementiert ist: "Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren
Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem
anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig." Voraussetzung sei, dass "bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich
der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich
überwiegt". Die Tat müsse zudem generell ein "angemessenes Mittel" darstellen.

06.04.2020 vom Autor dieser Dokumentation

"Strafgesetzbuch (StGB)
StGB
Ausfertigungsdatum: 15.05.1871
Vollzitat:
"Strafgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. November 1998 (BGBl. I S. 3322), das zuletzt
durch Artikel 62 des Gesetzes vom 20. November 2019 (BGBl. I S. 1626) geändert worden ist"
Stand:
Neugefasst durch Bek. v. 13.11.1998 I 3322;
zuletzt geändert durch Art. 62 G v. 20.11.2019 I 1626"

...

"Vierter Titel
Notwehr und Notstand

§ 32 Notwehr
(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich
oder einem anderen abzuwenden.

§ 33 Überschreitung der Notwehr
Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht
bestraft.

§ 34 Rechtfertigender Notstand
Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder
ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht
rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und
des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt.
Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.

§ 35 Entschuldigender Notstand
(1) Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib oder Freiheit eine
rechtswidrige Tat begeht, um die Gefahr von sich, einem Angehörigen oder einer anderen ihm nahestehenden
Person abzuwenden, handelt ohne Schuld. Dies gilt nicht, soweit dem Täter nach den Umständen, namentlich
weil er die Gefahr selbst verursacht hat oder weil er in einem besonderen Rechtsverhältnis stand, zugemutet
werden konnte, die Gefahr hinzunehmen; jedoch kann die Strafe nach § 49 Abs. 1 gemildert werden, wenn der
Täter nicht mit Rücksicht auf ein besonderes Rechtsverhältnis die Gefahr hinzunehmen hatte.
(2) Nimmt der Täter bei Begehung der Tat irrig Umstände an, welche ihn nach Absatz 1 entschuldigen würden, so
wird er nur dann bestraft, wenn er den Irrtum vermeiden konnte. Die Strafe ist nach § 49 Abs. 1 zu mildern."

...

06.04.2020 bundesregierung.de

"KfW-Schnellkredite Weitere Hilfen für den Mittelstand

Die Bundesregierung baut die Kredithilfen für kleine und mittlere Betriebe aus. Das neue Programm "KfW-Schnellkredit 2020" macht
eine noch raschere Unterstützung für mittelständische Unternehmen möglich.

"Mit dem KfW-Schnellkredit legen wir jetzt ein weiteres Programm auf, das neben die bereits bestehenden Angebote tritt. Es wendet
sich an kleinere und mittlere Firmen und Betriebe, die jetzt sehr, sehr rasche Unterstützung benötigen und auf andere Bedingungen
abstellt als unsere anderen Hilfen, die natürlich fortbestehen", verkündete Bundesfinanzminister Olaf Scholz.

"KfW-Schnellkredit 2020"

Das neue Programm "KfW-Schnellkredit 2020" wird zu 100 Prozent von der Haftung freigestellt. Damit schafft die Bundesregierung
die Voraussetzungen für eine rasche und unkomplizierte Bereitstellung durch die Hausbanken.

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier betonte: "Der Mittelstand ist das Rückgrat unserer Wirtschaft und gerade in dieser Krise
besonders betroffen. Deshalb ist es entscheidend, dass wir diese einzigartige Substanz und Breite erhalten, um nach der Krise wieder
durchstarten zu können."
Montag, 6. April 2020"

14.04.2020 vom Autor dieser Dokumentation

Im ARD-Radio wurden unter dem Thema "Corona-Test - Wer soll, wer darf, wer kann getestet werden" durch medizinische
Wissenschaftler u.a. folgende Informationen veröffentlicht:

Der Nachweis der Existenz des Corona-Virus der aktuellen Corona-Virus-Seuche in einem Menschen ist ein sicherer Nachweis,
aber: Das Virus kann sich im Rachen vermehren, bevor es die Lunge befällt und sich dann aus dem Rachen entfernen,
so dass dann das Virusmaterial per Lungen-Wasserspülung beschafft werden muss, wenn diese am Patienten noch möglich ist.
Der Test weist NICHT nach, ob das Virus im Infizierten AKTIV IST, da NUR auf Genmaterial des Virus getestet wird.

Der Antiköpernachweis liefert erst 10 Tage nach Symptomatik-Beginn eine Trefferquote von fast 100% (zu Beginn der Symptome
wurden von 10 Infizierten nur bei 6 Infizierten auch Antikörper erkannt (60%)). Erkannt werden Antikörper, die mit Beginn der
Infizierung gebildet wurden und Antikörper, die im Verlauf der Krankheit gebildet werden UND auch nach der Krankheit
verfügbar sind (Immunität), wobei der Immunitätstest eine Trefferquote von mindestens 92% hat (von 10 Infizierten werden
mindestens 9 mit Immunität erkannt; von 130.000 Infizierten werden 10400 Immune nicht erkannt), aber keine 100%.
Daher muss zugleich der Nachweis der Existenz des Corona-Virus erfolgen. Der Träger der Immunität kann u.U. als
Blutplasma-Spender dienen, wobei sich dieser Mensch von sich aus an ein passendes Labor etc. wenden muss, um bei
Eignung dann Blut spenden zu können, dass Antikörper der Immunität hat.

Geschätzt 1% der BRD-Bevölkerung ist z.Z. infiziert (83 Millionen Menschen durch 100 ergibt 830000 Menschen). Da
diese Zahl gering für eine zufällige Testung der Bevölkerung ist, müsste der Test genauer sein, ist es aber nicht.
Daher wird die Bevölkerung NICHT zufällig auf Immunität getestet (92% von 83 Millionen, also werden 6,64 Millionen
nicht erkannt: Diese Anzahl ist zu hoch).

Ein Infizierter mit Antikörper könnte als Blutspender dienen, oder in einem Bereich arbeiten, wo man sich mit dem Virus
infizieren kann (was wegen der Immunität nicht mehr klappen dürfte). WARNUNG: Der Infizierte mit Antikörper kann
ANDERE anstecken, wenn der Infizierte nicht virusfrei ist ! UND: Der Virus-Existenz-Test weist NICHT nach, ob das
Virus im Infizierten AKTIV IST, da NUR auf Genmaterial des Virus getestet wird.

Hinweis:

Da die Feststellung des Existenz des Virus im Körper z.Z. nicht mit dem Nachweis der Virus-Aktivität verbunden ist, könnte
trotz Immunität des Infizierten dieser das Virus weiterreichen. Es ist also UNZULÄSSIG, von eine Quarantäne z.B.
von 14 Tagen auszugehen, um den Infizierten dann OHNE zusätzliche Ansteckungsschutz per Handschuhe und
Mund-Nase-Virenmaske sich wieder frei bewegen zu lassen !! In der BRD herrscht im Gegensatz zu Österreich
kein Maskenzwang. Da in der BRD Politiker bestimmen, welches Recht gilt, aber Politiker regelmäßig nicht
medizinische Wissenschaftler sind, hat also die BRD-Regierung mit dem Entschluss, keinen Maskenzwang
anzuordnen, der Virus-Seuche gewaltigen Vorschub gegeben, so dass sich diese ausdehnen wird, sobald die
Quarantäne-Anordnung ohne gleichzeitige Anordnung des Maskenzwangs revidiert wird. Es ist also dann zu erwarten,
dass Menschen, die die Seuche überlebt haben, früher oder später wieder anstecken werden und zwar kumulativ solange,
bis ein Impfstoff existiert oder Menschen 100% sicher auf Virenfreiheit getestet werden (also die Bevölkerung
komplett getestet wird, bis alle virenfrei sind). Dass die BRD-Regierung und BRD-Länder-Chefs bereits eifrig
die Lockerung der Quarantäne OHNE Maskenzwang anstreben, zeigt, wie groß die Verachtung der Regierenden
gegenüber der Bevölkerung und besonders deren Schwachen ist: Wer Überlebt, hat gewonnen. Biologische
Lösung .... Tiefster Faschismus. Besonders der des regierenden Christjudentums, das die existierenden Informationen
manipulativ benutzt, um bestimmte Ziele zu erreichen, die eben nicht den Schutz aller Menschen umfassen:
Es werden Konstruktionen der Normierung der Realität der Bevölkerung entworfen, in dem der Kern dieser
Normierung eben NICHT o.g. Sachlage zum Maskenzwang berücksichtigt, sondern u.a. Fantasien über den
schulischen Alltag entwirft, die von kompletter Dummheit zeugen würden, wären es nicht die Normen eines
hinterfotzigen Gesetzgebers, der ahnungslose Mitmenschen skrupellos verwerten und normieren will ...
Auch das Gesülze des BRD-Bundespräsidenten Steinmeier kennzeichnen die Skrupellosigkeit der regierenden
christjüdischen Elite.

Hinweis:

Das Audio ist in Auszügen nur über die Webseite des Autors dieser Dokumentation "www.twseite.de" im Bereich
"Gesundheitsversorgung" zugänglich: "CoronaVirusSeuche 20200412 bis 20200414". Die Telefonqualität der in der
ARD-Sendung erreichten Wissenschaftler ist z.T. erwartungsgemäß grottenschlecht - deutsche Steinzeit eben.

15.04.2020 bundesregierung.de

"Telefonschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den
Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 15. April 2020

Beschränkungen des öffentlichen Lebens zur Eindämmung der COVID19-Epidemie

Pressemitteilung 124
Mittwoch, 15. April 2020
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (BPA)

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder fassen folgenden Beschluss:

Die hohe Dynamik der Verbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) in Deutschland in der ersten Märzhälfte hat dazu geführt, dass
Bund und Länder für die Bürgerinnen und Bürger einschneidende Beschränkungen verfügen mussten, um die Menschen vor der
Infektion zu schützen und eine Überforderung des Gesundheitssystems zu vermeiden. Der überwiegenden Mehrheit der Bevölkerung,
die diese Maßnahmen mit Gemeinsinn und Geduld einhalten und besonders denjenigen, die für die praktische Umsetzung der
Maßnahmen sorgen und natürlich auch denen, die im Gesundheitssystem ihren Dienst leisten, gilt unser herzlicher Dank.

Durch die Beschränkungen haben wir erreicht, dass die Infektionsgeschwindigkeit in Deutschland abgenommen hat. Das ist eine gute
Nachricht. Gleichzeitig haben wir aber auch gelernt, dass ohne Beschränkungen die Infektionsgeschwindigkeit sehr schnell zunimmt,
während das Verlangsamen des Geschehens sehr viel Zeit braucht und einschneidende Maßnahmen erfordert.

Deshalb müssen wir alles tun, um die Erfolge der letzten Wochen zu sichern.

Für die kommende Zeit ist die Leitschnur unseres Handelns, dass wir alle Menschen in Deutschland so gut wie möglich vor der
Infektion schützen wollen. Das gilt besonders für ältere und vorerkrankte Menschen, aber auch bei jüngeren Infizierten gibt es schwere
Verläufe. Deshalb stehen Infektionsschutz und Hygienemaßnahmen überall und insbesondere dort, wo Kontakte notwendig sind, etwa
in bestimmten Arbeitsumgebungen, besonders im Mittelpunkt.

Wir werden in kleinen Schritten daran arbeiten, das öffentliche Leben wieder zu beginnen, den Bürgerinnen und Bürgern wieder mehr
Freizügigkeit zu ermöglichen und die gestörten Wertschöpfungsketten wiederherzustellen. Dies muss jedoch gut vorbereitet werden
und in jedem Einzelfall durch Schutzmaßnahmen so begleitet werden, dass das Entstehen neuer Infektionsketten bestmöglich
vermieden wird. Der Maßstab bleibt dabei, dass die Infektionsdynamik so moderat bleiben muss, dass unser Gesundheitswesen jedem
Infizierten die bestmögliche Behandlung ermöglichen kann und die Zahl der schweren und tödlichen Verläufe minimiert wird.

Wir müssen uns alle bewusst machen, dass wir die Epidemie durch die Verlangsamung der Infektionsketten der letzten Wochen nicht
bewältigt haben, sie dauert an. Deshalb können wir nicht zum gewohnten Leben der Zeit vor der Epidemie zurückkehren, sondern wir
müssen lernen, wie wir für eine längere Zeit mit der Epidemie leben können.

Deshalb vereinbaren die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder:

1. Die gemeinsamen Beschlüsse vom 12., 16. und 22. März 2020 sowie die begleitenden ChefBK/CdS-Beschlüsse sowie die
Entscheidungen des Corona-Kabinetts bleiben gültig. Die daraufhin getroffenen Verfügungen werden bis zum 3. Mai verlängert, soweit
im Folgenden nicht abweichende Festlegungen getroffen werden (Anlage 1 gibt eine orientierende Übersicht über die fortbestehenden
Maßnahmen).

2. Die wichtigste Maßnahme auch in der kommenden Zeit bleibt es, Abstand zu halten. Deshalb bleibt es weiter entscheidend, dass
Bürgerinnen und Bürger in der Öffentlichkeit einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten und sich dort nur alleine, mit einer
weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes aufhalten. Dies gilt weiterhin
verbindlich und Verstöße gegen diese Kontaktbeschränkungen werden entsprechend von den Ordnungsbehörden sanktioniert.

3. Um zukünftig Infektionsketten schnell zu erkennen, zielgerichtete Testungen durchzuführen, eine vollständige
Kontaktnachverfolgung zu gewährleisten und die Betroffenen professionell zu betreuen, werden in den öffentlichen
Gesundheitsdiensten vor Ort erhebliche zusätzliche Personalkapazitäten geschaffen, mindestens ein Team von 5 Personen pro 20.000
Einwohner. In besonders betroffenen Gebieten sollen zusätzliche Teams der Länder eingesetzt werden und auch die Bundeswehr wird
mit geschultem Personal solche Regionen bei der Kontaktnachverfolgung und -betreuung unterstützen. Das Ziel von Bund und
Ländern ist es, alle Infektionsketten nachzuvollziehen und möglichst schnell zu unterbrechen. Um das Meldewesen der Fallzahlen zu
optimieren und die Zusammenarbeit der Gesundheitsdienste mit dem RKI bei der Kontaktnachverfolgung zu verbessern, führt das
Bundesverwaltungsamt online- Schulungen durch. Zudem plant das Bundesministerium für Gesundheit ein Förderprogramm zur
technischen Aus-und Aufrüstung sowie Schulung der lokalen Gesundheitsdienste. Um besser zu verstehen, in welchen
Zusammenhängen die Ansteckungen stattfinden und damit eine bessere Entscheidungsgrundlage zu haben, wo kontaktbeschränkende
Maßnahmen weiter besonders erforderlich sind, soll zukünftig, wie im Infektionsschutzgesetz auch angelegt, der mutmaßliche
Ansteckungszusammenhang möglichst vollständig erfasst werden.

4. Zur Unterstützung der schnellen und möglichst vollständigen Nachverfolgung von Kontakten ist der Einsatz von digitalem ?contact
tracing? eine zentral wichtige Maßnahme. Bund und Länder unterstützen hierbei das Architekturkonzept des ?Pan-European Privacy-
Preserving Proximity Tracing?, weil es einen gesamteuropäischen Ansatz verfolgt, die Einhaltung der europäischen und deutschen
Datenschutzregeln vorsieht und lediglich epidemiologisch relevante Kontakte der letzten drei Wochen anonymisiert auf dem Handy
des Benutzers ohne die Erfassung des Bewegungsprofils speichert. Darüber hinaus soll der Einsatz der App auf Freiwilligkeit basieren.
Sobald auf Grundlage der bereits vorgestellten Basissoftware eine breit einsetzbare Anwendungssoftware (App) vorliegt, wird es
darauf ankommen, dass breite Teile der Bevölkerung diese Möglichkeit nutzen, um zügig zu erfahren, dass sie Kontakt zu einer
infizierten Person hatten, damit sie schnell darauf reagieren können. Bund und Länder werden dazu aufrufen. Ferner werden alle
diejenigen, die unabhängig davon an Tracing-Apps arbeiten, eindringlich gebeten, das zugrundeliegende Architekturkonzept zu nutzen,
damit alle Angebote kompatibel sind. Ein Flickenteppich von nicht zusammenwirkenden Systemen würde den Erfolg der Maßnahme
zunichte machen.

5. Deutschland hat eine hohe Testkapazität von bis zu 650.000 Tests in der Woche, um Corona-Infektionen festzustellen (PCR-Tests).
Der Bund sichert zusätzliche Testkapazitäten für Deutschland durch den Zukauf von Testgerät und - soweit als möglich in der
aktuellen Weltmarktlage - durch die Sicherung von Einzelkits, Reagenzien und Verbrauchsmaterial durch dreiseitige Verträge unter
Beteiligung des Bundes als Abnahmegarant. Ein wesentlicher Erfolgsfaktor zur Bekämpfung der Epidemie besteht darin, zielgerichtet
und zum richtigen Zeitpunkt zu testen. Deshalb wird das Testgeschehen eng zwischen dem Robert-Koch-Institut und den
Gesundheitsdiensten von Ländern und Kommunen abgestimmt, um Erkrankte schnell und sicher zu identifizieren und umgehend die
notwendige Quarantäne, Kontaktnachverfolgung und Behandlung einzuleiten.

6. Der Bund unterstützt die Länder sowie die kassenärztlichen Vereinigungen bei der Beschaffung von medizinischer Schutzausrüstung
für das Gesundheitswesen. Neben der Beschaffung, vornehmlich im Ausland, werden auch in Deutschland unter Hochdruck
Produktionskapazitäten für die entsprechenden Produkte aufgebaut. Das vordringliche Ziel besteht in einer Vollversorgung der
Einrichtungen des Gesundheitswesens und der Pflege mit medizinischen Schutzmasken, die den Träger vor einer Infektion schützen.
Darüberhinausgehende Kapazitäten sollen in Bereichen des Arbeitsschutzes zum Einsatz kommen, in denen beruflich bedingt eine
Einhaltung von Kontaktabständen nicht durchgängig gewährleistet werden kann. Für den Alltagsgebrauch gelten hinsichtlich des
Tragens von Masken im öffentlichen Raum die Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes, nach denen das Tragen sogenannter (nicht-
medizinischer) Alltagsmasken oder Community-Masken in öffentlichen Räumen, in denen der Mindestabstand regelhaft nicht
gewährleistet werden kann (z.B. ÖPNV), das Risiko von Infektionen reduzieren kann. Sie schützen insbesondere die Umstehenden vor
dem Auswurf von festen oder flüssigen Partikeln durch den (möglicherweise asymptomatischen, aber infektiösen) Träger der Masken.
Insofern wird den Bürgerinnen und Bürgern die Nutzung entsprechender Alltagsmasken insbesondere im öffentlichen
Personennahverkehr und beim Einkauf im Einzelhandel dringend empfohlen.

7. Für vulnerable Gruppen und insbesondere für Pflegeheime, Senioren- und Behinderteneinrichtungen müssen nach den jeweiligen
lokalen Gegebenheiten und in den jeweiligen Institutionen besondere Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Dabei muss der Schutz der
vulnerablen Gruppen im Vordergrund stehen und die Gefahr der Ausbreitung von Infektionen in den Einrichtungen der wesentliche
Maßstab sein. Es ist jedoch auch zu berücksichtigen, dass entsprechende Regularien nicht zu einer vollständigen sozialen Isolation der
Betroffenen führen dürfen. Daher soll für die jeweilige Einrichtung unter Hinzuziehung von externem Sachverstand, insbesondere von
Fachärzten für Krankenhaushygiene, ein spezifisches Konzept entwickelt werden und dieses im weiteren Verlauf eng im Hinblick auf
das Infektionsgeschehen im jeweiligen Umfeld weiterentwickelt und angepasst werden.

8. Vor der Öffnung von Kindergärten, Schulen und Hochschulen ist ein Vorlauf notwendig, damit vor Ort die notwendigen
Vorbereitungsmaßnahmen getroffen und zum Beispiel die Schülerbeförderungen organisiert werden können. Die Schulträger, Träger
der Beförderung und die Schulgemeinschaft werden frühestmöglich unterrichtet. Die Notbetreuung wird fortgesetzt und auf weitere
Berufs- und Bedarfsgruppen ausgeweitet. Prüfungen und Prüfungsvorbereitungen der Abschlussklassen dieses Schuljahres sollen nach
entsprechenden Vorbereitungen wieder stattfinden können. Ab dem 4. Mai 2020 können prioritär auch die Schülerinnen und Schüler
der Abschlussklassen und qualifikationsrelevanten Jahrgänge der allgemeinbildenden sowie berufsbildenden Schulen, die im nächsten
Schuljahr ihre Prüfungen ablegen, und die letzte Klasse der Grundschule beschult werden. Die Kultusministerkonferenz wird
beauftragt, bis zum 29. April ein Konzept für weitere Schritte vorzulegen, wie der Unterricht unter besonderen Hygiene- und
Schutzmaßnahmen, insbesondere unter Berücksichtigung des Abstandsgebots durch reduzierte Lerngruppengrößen, insgesamt wieder
aufgenommen werden kann. Dabei soll neben dem Unterricht auch das Pausengeschehen und der Schulbusbetrieb mit in den Blick
genommen werden. Jede Schule braucht einen Hygieneplan. Die Schulträger sind aufgerufen, die hygienischen Voraussetzungen vor
Ort zu schaffen und dauerhaft sicherzustellen. Über den jeweiligen Zeitpunkt der Aufnahme des Unterrichts der jeweiligen
Klassenstufen und der Betreuung in Kindergärten berät die Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder vor
dem Hintergrund der Entwicklung der Infektionszahlen. In der Hochschullehre können neben der Abnahme von Prüfungen auch
Praxisveranstaltungen, die spezielle Labor- bzw. Arbeitsräume an den Hochschulen erfordern, unter besonderen Hygiene- und
Schutzmaßnahmen wieder aufgenommen werden. Bibliotheken und Archive können unter Auflagen zur Hygiene, Steuerung des
Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen geöffnet werden.

9. Großveranstaltungen spielen in der Infektionsdynamik eine große Rolle, deshalb bleiben diese mindestens bis zum 31. August 2020
untersagt.

10. Folgende Geschäfte können zusätzlich unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von
Warteschlangen wieder öffnen:
- alle Geschäfte bis zu 800 qm Verkaufsfläche
- sowie unabhängig von der Verkaufsfläche Kfz-Händler, Fahrradhändler, Buchhandlungen.

11. Unter den Dienstleistungsbetrieben, bei denen eine körperliche Nähe unabdingbar ist, sollen sich zunächst Friseurbetriebe darauf
vorbereiten, unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen sowie unter Nutzung von
persönlicher Schutzausrüstung den Betrieb ab dem 4. Mai wieder aufzunehmen.

12. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder sind sich bewusst, dass die Religionsausübung
ein besonders hohes Gut darstellt und gerade vor dem Hintergrund der Schwierigkeiten, die diese Epidemie und ihre Folgen für viele
Menschen auslöst, gelebter Glaube Kraft und Zuversicht spendet. Nach allem, was wir jedoch über die Rolle von Zusammenkünften
bei der Verbreitung des Virus sowie über die Ansteckungsgefahr und die schweren Verläufe bei vulnerablen Gruppen wissen, ist es
weiter dringend geboten, sich auf die Vermittlung von religiösen Inhalten auf medialem Weg zu beschränken. Zusammenkünfte in
Kirchen, Moscheen, Synagogen sowie religiöse Feierlichkeiten und Veranstaltungen und die Zusammenkünfte anderer
Glaubensgemeinschaften sollen zunächst weiter nicht stattfinden. Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat wird
gemeinsam mit Vertretern aus dem Kreis der Ministerpräsidenten mit den großen Religionsgemeinschaften noch in dieser Woche das
Gespräch aufnehmen, um einen möglichst einvernehmlichen Weg vorzubesprechen.

13. Auch in der Pandemie wollen wir in Industrie und Mittelstand sicheres Arbeiten möglichst umfassend ermöglichen. Ausgenommen
bleiben wirtschaftliche Aktivitäten mit erheblichen Publikumsverkehr. Die Arbeitgeber haben eine besondere Verantwortung für ihre
Mitarbeiter, um sie vor Infektionen zu schützen. Infektionsketten, die im Betrieb entstehen, sind schnell zu identifizieren. Deshalb
muss jedes Unternehmen in Deutschland auch auf Grundlage einer angepassten Gefährdungsbeurteilung sowie betrieblichen
Pandemieplanung ein Hygienekonzept umsetzen. Ziel ist u.a. nicht erforderliche Kontakte in der Belegschaft und mit Kunden zu
vermeiden, allgemeine Hygienemaßnahmen umzusetzen und die Infektionsrisiken bei erforderlichen Kontakten durch besondere
Hygiene- und Schutzmaßnahmen zu minimieren. Die Unternehmen sind weiterhin aufgefordert, wo immer dies umsetzbar ist,
Heimarbeit zu ermöglichen. Die für den Arbeitsschutz zuständigen Behörden sowie die Unfallversicherungsträger beraten die
Unternehmen dabei und führen Kontrollen durch. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ist dazu mit den Sozialpartnern,
Ländern und DGUV im Gespräch und wird kurzfristig ein Konzept hierfür vorlegen.

14. Vielfach ist es in den letzten Wochen unabhängig von angeordneten Schließungen zu Produktionsproblemen und
Produktionsstillstand gekommen, weil wesentliche Komponenten nicht mehr geliefert wurden. Bund und Länder unterstützen die
Wirtschaft, gestörte internationale Lieferketten wiederherzustellen. Dazu richten die Wirtschaftsministerien des Bundes und der Länder
Kontaktstellen für betroffene Unternehmen ein. Diese sollen auf politischer Ebene dazu beitragen, dass die Herstellung und Lieferung
benötigter Zulieferprodukte, wo möglich, wieder reibungslos erfolgt. Auf Seiten des Bundes wirken in dieser Kontaktstelle auch das
Auswärtige Amt, das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, das für den Zoll zuständige Bundesministerium der
Finanzen und das Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat mit.

15. Um eine weiträumige Ausbreitung des Virus möglichst zu verhindern, bleiben Bürgerinnen und Bürger aufgefordert, generell auf
private Reisen und Besuche -auch von Verwandten- zu verzichten. Das gilt auch im Inland und für überregionale tagestouristische
Ausflüge. Die weltweite Reisewarnung wird aufrechterhalten. Übernachtungsangebote im Inland werden weiterhin nur für notwendige
und ausdrücklich nicht touristische Zwecke zur Verfügung gestellt. Für Ein- und Rückreisende wird weiter eine zweiwöchige
Quarantäne nach den Bestimmungen der zwischen Bund und Ländern vereinbarten Musterverordnung vom 8.4.2020 angeordnet. Für
den Warenverkehr, für Pendler und andere beruflich Reisende bleibt die Einreise nach Deutschland und die Ausreise aus Deutschland
weiter wie bisher grundsätzlich möglich.

16. Im weiteren Verlauf muss berücksichtigt werden, dass die Epidemie sich in Deutschland nicht gleichmäßig ausbreitet. Während
einige Landkreise noch kaum betroffen sind, kommt es in anderen Regionen zu Überlastungen im Gesundheitswesen und dem
öffentlichen Gesundheitsdienst. Daraus folgt ein dynamisches Infektionsgeschehen, welches die Ausbreitung des Virus in Deutschland
begünstigt. Deshalb werden Bund und Länder schnell abrufbare Unterstützungsmaßnahmen für besonders betroffene Gebiete
bereitstellen und stimmen sich dabei zwischen den Krisenstäben von Bund und Ländern eng ab. Wenn die deutschlandweit erzielten
Erfolge in der Verlangsamung des Infektionsgeschehens nicht gefährdet werden sollen, muss auf eine regionale Dynamik mit hohen
Neuinfektionszahlen und schnellem Anstieg der Infektionsrate sofort reagiert werden. Dazu gehört auch, dass die derzeitigen,
umfassenden Beschränkungen dort aufrechterhalten bzw. nach zwischenzeitlichen Lockerungen dort sofort wieder konsequent
eingeführt werden. Darüber hinaus können auch Beschränkungen nicht erforderlicher Mobilität in die besonders betroffenen Gebiete
hinein und aus ihnen heraus im Einzelfall geboten sein.

17. Eine zeitnahe Immunität in der Bevölkerung gegen SARS-CoV-2 ohne Impfstoff zu erreichen, ist ohne eine Überforderung des
Gesundheitswesens und des Risikos vieler Todesfälle nicht möglich. Deshalb kommt der Impfstoffentwicklung eine zentrale
Bedeutung zu. Die Bundesregierung unterstützt deutsche Unternehmen und internationale Organisationen dabei, die
Impfstoffentwicklung so rasch wie möglich voranzutreiben. Ein Impfstoff ist der Schlüssel zu einer Rückkehr des normalen Alltags.
Sobald ein Impfstoff vorhanden ist, müssen auch schnellstmöglich genügend Impfdosen für die gesamte Bevölkerung zur Verfügung
stehen.

18. Neben der Impfstoffentwicklung leistet die Forschung noch weitere wichtige Beiträge zur Bewältigung der Pandemie. Mit
Unterstützung von Forschungseinrichtungen von Bund und Ländern wird eine SARS-CoV-2- Datenbank aufgebaut, in der stationäre
Behandlungen dokumentiert und ausgewertet werden. In Verbindung mit Studien zu verschiedenen Medikamenten können so die
besten Ansätze zur Vermeidung und Behandlung schwerer Krankheitsverläufe gefunden werden. Mit dieser Initiative nimmt
Deutschland an der ?WHO Solidarity Trial? teil. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Bestimmung der Immunität gegenüber SARS-
CoV-2 in der Gesamtbevölkerung und bestimmten Bevölkerungsgruppen. Dazu werden Testkapazitäten ausgebaut und Entwicklung
und Optimierung der Tests unterstützt. Erste regionale Studien haben bereits begonnen und breit angelegte Studien sind in Planung.
Diese Information fließt fortlaufend in die Einschätzung des weiteren Pandemieverlaufs in Deutschland ein.

19. Mit diesem Beschluss ergreifen Bund und Länder zahlreiche Maßnahmen, um die Infektionsketten noch besser zu kontrollieren.
Einige davon greifen sofort, andere brauchen noch Zeit. Deshalb ist es richtig, regelmäßig, etwa alle zwei Wochen die
Infektionsdynamik zu kontrollieren und insbesondere die Auslastung des Gesundheitswesens (v.a. im Bereich der
Beatmungskapazitäten) und die Leistungsfähigkeit des öffentlichen Gesundheitsdienstes (v.a. vollständige Kontaktnachverfolgung)
genau zu betrachten. Danach ist jeweils zu entscheiden, ob und welche weiteren Schritte ergriffen werden können. Entsprechend dieser
Logik gelten die hier beschriebenen ersten Schritte zunächst bis zum 3. Mai. Rechtzeitig vor dem 4. Mai werden die Bundeskanzlerin
und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder die Entwicklung des Infektionsgeschehens sowie die wirtschaftliche und
soziale Lage in Deutschland gemeinsam erneut bewerten und im Lichte der Ergebnisse weitere Maßnahmen beschließen."

15.04.2020 vom Autor dieser Dokumentation

Wie im ARD-Radio heute mitgeteilt wurde:

Berlin definiert Menschen als "vom Virus geheilte Menschen", wenn 14 Tage Quarantäne vollzogen wurde, wobei danach es egal ist,
ob Symptome auftreten oder nicht.

Das RKI (Robert-Koch-Institut) definiert Menschen als "vom Virus geheilte Menschen", wenn 14 Tage Quarantäne vollzogen wurde
UND weitere 48 Stunden keine Symptome auftreten.

Ein mit der Seuche Infizierter erhält den Virus über den Rachenraum in die Lunge, die wegen der Symptome wie Husten etc.
teilweise schlecht belüftet wird, so dass sich dort Virusmaterial anreichern kann. Mit Wegfall der Symptome wird die
Durchlüftung besser und das Virusmaterial z.B. nach den 14 Tagen Quarantäne aus der Lunge gehustet etc. - das ist
die Verteilung der Seuche, wenn das Virusmaterial für "lebenden" Virus reicht.

Die BRD-Regierung und die Länderchefs regieren wie gehabt: Kein Maskenzwang und dafür weiterhin nur 14 Tage Quarantäne.
Dass als geheilt definierte Menschen den Virus munter weiter verteilen können, ist egal, denn sonst gäbe es den Maskenzwang als
zwingende Vorbeugung. Da Masken am Binnenmarkt Mangelware sind, werden also Masken nicht getragen werden können, auch
wenn man es würde. Menschen mit der Grundsicherung sind finanziell nicht in der Lage, Masken zu tragen. Die Maßgabe "können
unter Auflagen zur Hygiene, Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen geöffnet werden" zur Öffnung von
Geschäften jeder Art, die max. 800 Quadratmeter haben, ist eine Gummiband-Maßgabe: z.B. Hygiene per Masken ... sieh oben.

Summa Summarum: Ideal für die weitere Seuchenverbreitung.

15.04.2020 rp-online.de

725.000 Unternehmen in der BRD (ca. 33% aller Unternehmen) nutzen Kurzarbeit.

Über die Länder werden 8 Milliarden Euro Bundesmittel an kleine Firmen und Soloselbstständige ausgezahlt.

Für den Mittelstand stehen über die staatliche Förderbank KfW Kredite bereit, für die zu 100% der Staat haftet.
Diese Kredite dienen dem Zufluss von Liquidität an Unternehmen als Kreditnehmer.

15.04.2020 morgenpost.de

Die US-Gesundheitsbehörde CDC hatte Anfang April landesweit das Tragen von Schutzmasken in der Öffentlichkeit empfohlen. Die
Maßnahme ist aber für die US-Staaten freiwillig und nicht verpflichtend.

In US-Bundesstaat New York wird für den öffentlichen Raum, wo die Abstandsregelung (2 Meter Abstand) nicht
einhaltbar ist, die Maskenpflicht eingeführt. Betroffen sind also belebte Zonen wie Verkehrswege oder Verkehrmitteln,
Taxi, Supermärkte, Hotels ...

17.04.2020 zeit.de

Das Gerichtsverfahren in Duisburg in Sachen Love-Parade (und deren 21 Tote und mehr als 650 Verletzte) wird eingestellt, so
dass ein Urteil nicht ergeht, weil

das Beweisprogramm mehr Zeit als bis zum 27.07.2020, dem Tag der Verjährung der Strafverfolgung, benötigt hat.

die Angeklagten absehbar geringe Schuld haben, so dass der Abschluss der Verfahrens nicht mehr verhältnismäßig
zum erwartbaren Strafmaß ist.

das Verfahren öffentlich stattfand, so dass ganz erheblichen Corona-Virus-Gesundheitsrisiken derart eingetreten sind, dass
das Hauptverfahren verzögert wurde.

18.04.2020 sueddeutsche.de

Die EU will kranke Kinder und unbegleitete Minderjährige aus den Flüchtlingslagern der EU auf Griechenland in andere
EU-Staaten verbringen: BRD, Luxemburg, Belgien, Bulgarien, Frankreich, Kroatien, Finnland, Irland, Portugal und Litauen.

Bisher sind 12 Minderjährige nach Luxemburg und 47 Minderjährige (davon 4 Mädchen) nach Deutschland verbracht worden.

Die BRD will bis zu 500 Minderjährige aus den Flüchtlingslagern der EU auf Griechenland aufnehmen: Bevorzugt werden
Kinder im Alter unter 14 Jahren, kranke Kinder und Mädchen.

In den Flüchtlingslagern der EU auf Griechenland leben ca. 39.000 Menschen, davon 14.000 Minderjährige, davon 1600
unbegleitete Minderjährige, davon 90% männlich.

20.04.2020 bundesregierung.de

"Alltagsmasken Schutz in Bussen, Bahnen und beim Einkaufen

In einigen Bundesländern und Kommunen ist es verpflichtend, in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln Schutzmasken zu
tragen. Bund und Länder empfehlen die sogenannten Alltagsmasken generell dringend. Sie können das Risiko von Infektionen
verringern.

Schutzmasken sind besonders in öffentlichen Verkehrsmitteln und beim Einkaufen empfehlenswert.

Foto: Getty Images/Jens Schlueter

Auch in Zeiten weitgehender Kontaktbeschränkungen müssen Menschen den Weg zur Arbeit zurücklegen und einkaufen gehen. Was
tun, wenn es schwierig wird, den geltenden Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten? Nach den Empfehlungen des Robert Koch-
Instituts kann das Tragen sogenannter nicht-medizinischer Alltagsmasken oder Community-Masken das Risiko von Infektionen
reduzieren. Insbesondere schützen sie andere, wenn der Träger mit dem Coronavirus infiziert sein sollte.

Bund und Länder empfehlen daher dringend, Schutzmasken zu tragen - vor allem im öffentlichen Personnennahverkehr und beim
Einkauf im Einzelhandel. (Den Bund-Länder-Beschluss PDF, 90 KB, barrierefrei lesen Sie hier im Detail.) Eine bundesweite Pflicht
zum Tragen von Schutzmasken gibt es vorerst nicht. Umso wichtiger ist es, in der aktuellen Situation verstärkt Verhaltens- und
Hygieneregeln zu befolgen.

In Sachsen gilt seit dem 20. April eine Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln und beim Einkaufen, Bayern führt diese
Regelungen ab dem 27. April ein. In Mecklenburg-Vorpommern gilt die Maskenpflicht ebenfalls ab 27. April, jedoch nur für den
ÖPNV. Auch einzelne Kommunen haben eigene Regelungen getroffen.
Allgemeine Hygieneregeln

Ob mit oder ohne Alltagsmaske: Wichtig ist immer, Abstand zu halten. In der Öffentlichkeit gilt wie bisher ein Mindestabstand von 1,5
Metern zwischen Bürgerinnen und Bürgern. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) empfiehlt, den Weg zur
Arbeit nicht mit Bus und Bahn zurückzulegen. Wer darauf angewiesen ist, sollte die geltenden Hygieneregeln noch bewusster
beachten:

Waschen Sie sich regelmäßig und gründlich die Hände.
Husten und niesen Sie in die Armbeuge oder ein Papiertaschentuch.
Vermeiden Sie es, mit den Händen Mund, Augen oder Nase zu berühren.

Video
Video zur Mund-Nasen-Bedeckung Ein Schutz für das Gegenüber

Persönliche Verhaltensregeln

Zusätzlichen Schutz bieten persönliche Verhaltensmaßnahmen, die jeder Fahrgast in eigener Verantwortung ergreifen kann, um sich
selbst und andere vor einer Infektion zu schützen. Auch hier ist es vor allem wichtig, Abstand zu halten: beim Ein- und Aussteigen und
bei der Auswahl des Sitzplatzes. Auch sollte auf unnötige Fahrten verzichtet und die Hauptverkehrszeit gemieden werden.
Montag, 20. April 2020"

20.04.2020 vom Autor dieser Dokumentation

Im Bereich Grundsicherung gilt, dass Kosten des persönlichen Schutzes gegen den Corona-Virus-Befall aus dem Regelsatz
zu tragen sind, auch wenn dieser dann für andere Zwecke nicht reicht. Diese Kostenabwälzung ist besonders perfide, weil
es in der christjüdischen Regierung der BRD keinerlei Ansätze gibt, Bezieher der Grundsicherung nicht schlechter zu stellen
(in dem Masken von Bund bereitgestellt und an die Länder verteilt werden, die dann für sozial Schwache die Kosten der
Masken übernehmen), da die Bekämpfung der Corona-Virus-Seuche eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist.
Analog zu den Denkweisen der Christjuden über Randständige, die wegen Niedriglohn-Kurzarbeitergeld mit Hartz 4
aufstocken müssen, wurde im ARD-Radio am heutigen Tage durch einen Vertreter der christjüdischen Wirtschaftslobby,
also Politik, die Anhebung des Kurzarbeitergeldes mit der Begründung abgelehnt, dass die Bezieher des
Niedriglohn-Kurzarbeitergeldes in der Minderheit sind und also mit Hartz 4 aufstocken müssen, so dass für die
Mehrheit der Kurzarbeiter, die also nicht aufstocken, das Kurzarbeitgeld ohne Anhebung ausreicht. Die Denkweise dieses
Vertreters des christjüdischen Abschaumes geht noch viel weiter: Randständigkeit der Hartz-4-Aufstocker, die
als Niedriglöhner das Kurzarbeitergeld auf die Armutsgrenze aufstocken, ist notwendig, um Bundesmittel wegen
nicht erfolgter Abschmelzung der Rücklagen der BRD-Arbeitslosenversicherung an dieser einzusparen.

20.04.2020 und 21.04.2020 Christliche Sozialpolitik im Zuge der Corona-Virus-Seuche (ARD-Radio)

20.04.2020 Die CDU-CSU-Fraktion im BRD-Bundestag hat folgende Ansichten:

Wenn das Kurzarbeitergeld die Leistungen SGB II unterschreiten könnte, ist die Grundsicherung zu beantragen.
Dieses Vorgehen betrifft nur wenige Arbeitnehmer, besonders aus dem Bereich Hotel und Gastronomie, wobei
dieser Bereich auch ein kultureller Bereich in Deutschland darstellt, so dass ein Rettungspaket für
Unternehmen aus diesem Bereich notwendig ist.

Da nur eine Minderheit von Arbeitnehmern ein Kurzarbeitergeld unterhalb der Hartz-4-Grundsicherung-Leistungen
erhält, ist die von den aktuellen Regelungen zum Kurzarbeitergeld abweichende Aufstockung des Kurzarbeitergeldes
unzulässig.

Eine von den aktuellen Regelungen zum Kurzarbeitergeld abweichende Aufstockung des Kurzarbeitergeldes wird
dauerhaft verlängert, so dass die Rücklagen der Bundesagentur für Arbeit durch Bundesmittel refinanziert
werden müssen: Besonders dann, wenn die konjunkturbedingte Arbeitslosigkeit vermehrt auftritt.

Verfassungskonforme Neuverschuldung ist an einen Schulden-Tilgungsplan gebunden. Der Haushalt 2009 bis 2013
wurde von der CDU/CSU und deren Regierungspartner SPD bzw. FDP solide gestaltet, in dem nicht gespart wurde,
sondern nicht mehr Geld ausgegeben wurde. Die Wirkung war, dass mit der Finanzkrise ab 2008 Deutschland auf
einen Wachstumkurs gegangen ist.

Steuerliche Vergünstigungen für Unternehmen sollte deren Liquidität stärken.

Es muss ein wirtschaftliches Wachstum bewirkt werden, um steigende Steuereinnahmen zu erzielen (neben
der Neuverschuldung).

10% der Steuerpflichtigen erwirtschaften 60% der Steuereinnahmen in der BRD. Der Eigentümer geführte
Mittelstand ist das Mittel der Wahl, um aus der Corona-Virus-Krise herauszukommen: Dieser
Mittelstand darf in der Ertragskraft nicht gemindert werden. Das gilt auch, weil die
Krise wegen der Corona-Seuche tiefgreifender als die Finanzkrise 2008 ist.

21.04.2020 Realität bezüglich Kurzarbeitergeld für Auszubildende im Bereich Hotel / Gastronomie

Für Auszubildende gilt die Regelung, dass das ausbildende Unternehmen befristet für Entgeltausfall
des Azubi im Zuge der Kurzarbeit der Belegschaft haftet, bis mit Fristablauf das Kurzarbeitergeld
für Azubis vom Staat refinanziert wird. Azubis erhalten erst nach einer Wartezeit Kurzarbeitergeld.
Bis dahin sind Azubis vom staatlichen Entgeltzahlungen im Zuge der Kurzarbeit ausgeschlossen.
Ziel des Gesetzgebers ist es, Ausbildungsverhältnisse konjunkturbedingt dominieren zu lassen und
zwar auch dann, wenn Unternehmen aus dem Bereich den Bedarf an Azubis nicht decken können bzw.
Azubis die Ausbildung abbrechen (könnten).

Hinweise:

Bevor mit Grundsicherung aufgestockt werden kann, muss mit Leistungen außerhalb der Grundsicherung
aufgestockt werden, z.B. Wohngeld.

Das Kurzarbeitergeld wird vom Arbeitgeber vorfinanziert, der sich das Geld von den zuständigen Einrichtungen
des Staates nachträglich erstatten lässt.

Im Bereich Grundsicherung gilt, dass Kosten des persönlichen Schutzes gegen den Corona-Virus-Befall aus dem
Regelsatz zu tragen sind, auch wenn dieser dann für andere Zwecke nicht reicht. Diese Kostenabwälzung ist
besonders perfide, weil es in der christjüdischen Regierung der BRD keinerlei Ansätze gibt, Bezieher der
Grundsicherung nicht schlechter zu stellen (in dem Masken von Bund bereitgestellt und an die Länder verteilt
werden, die dann für sozial Schwache die Kosten der Masken übernehmen), obwohl die Bekämpfung der
Corona-Virus-Seuche eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist.

21.04.2020 sueddeutsche.de

Das Urteil im NSU-Prozess liegt nach 93 Wochen minus 36 Stunden nun schriftlich vor, so dass die Revisionen vor dem BGH
eingeleitet werden können. Das OLG München hatte die Hauptangeklagte Beate Zschäpe zu lebenslanger Haft
verurteilt, ihre vier Mitangeklagten zu Strafen zwischen zweieinhalb und zehn Jahren. Das Urteil des OLG München
umfasst 3025 Seiten (6 Aktenordner) und 44 Aktenordner mit den gesammelten Anträgen, Verfügungen und Protokollen
aus fünf Jahren Prozess.

22.04.2020 heise.de

Das BRD-Bundesland Hessen will Sozialdaten aus dem Bereich Covid-19-Seuche anhand einer Software eines
US-Unternehmens in Echtzeit verwalten lassen, um

vorgeplante Versorgungseinrichtungen zu aktivieren und die erforderliche Schutzausstattung bereitzustellen.

Kapazitätsplanung, Ressourcenallokation, Szenarienplanung und Exit-Strategien zu vollziehen.

die Daten per granularer Zugriffskontrollen, Anonymisierung, sicherer Speicherung und Löschung
und umfassender Auditierungs- und Aufsichtsfunktionen verwalten und nutzen zu können.

Der hessische Datenschutzbeauftragte Michael Ronellenfitsch hat der Datenhaltung zugestimmt.

22.04.2020 vom Autor dieser Dokumentation

Das BRD-Bundesland Hessen wird christjüdisch regiert (CDU mit Bündnis 90 und Die Grünen).

Beim letzten Gottesdienst muss Gott den regierenden Christjuden ins Gehirn geschissen haben:

Ein US-Unternehmen unterliegt ZWINGEND dem Patriot Act und muss Informationen aus dem
Unternehmensbetrieb und den Geschäften den US-Behörden bereitstellen, wenn diese das verlangen.
Das betrifft auch die Daten.

Wer mit einem Unternehmen, das mit den USA fest verbunden ist, Geschäfte macht, muss wissen
was das bedeutet. Den regierenden Christjuden in Hessen ist das scheiß-egal. Es zeigt, wie zwingend
die Ausrottungen der christjüdischen Regierungseliten sind.

22.04.2020 bundesregierung.de

"Schutz im ÖPNV und beim Einkauf Länder und Kommunen setzen auf Alltagsmasken

Alle Bundesländer haben das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in öffentlichen Verkehrsmitteln und zumeist auch beim Einkaufen
zur Pflicht gemacht oder haben dies für die nächsten Tage angekündigt. Generell gilt eine dringende Trage-Empfehlung von Bund und
Ländern.

Eine bundesweite Pflicht gibt es aktuell nicht, aber eine klare Empfehlung: Bürgerinnen und Bürger sollten vor allem im Öffentlichen
Nahverkehr und beim Einkaufen einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Die Bundesländer haben mittlerweile auch verpflichtende
Regelungen beschlossen. Einen Überblick über die regionalen Regelungen finden Sie bei den jeweiligen Ländern.

Das Tragen sogenannter nicht-medizinischer Alltagsmasken kann nach den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI) das Risiko
von Infektionen reduzieren. Insbesondere schützen sie andere, wenn der Träger mit dem Coronavirus infiziert sein sollte. Dennoch
gelte die Mund-Nase-Bedeckung nur als zusätzlicher Schutz und ersetze nicht andere Maßnahmen, betont das RKI.
Bundesgesundheitsminister Spahn sagte, er rechne noch "über Monate" mit der Beibehaltung der Abstandsregeln. "Bis es einen
Impfstoff gibt, werden wir miteinander und aufeinander aufpassen müssen."

Mehr zum Thema Schutzmasken lesen Sie hier. Hinweise zum richtigen Gebrauch von Alltagsmasken gibt die Bundeszentrale für
gesundheitliche Aufklärung in einem Video.
Mittwoch, 22. April 2020"

22.04.2020 vom Autor dieser Dokumentation

Es gibt keine Alltagsmasken außer die aus Quark und Creme und Gurkenscheiben ...
Nicht-medizinische Masken gibt es.

22.04.2020 berliner-zeitung.de

Berlin - ab Montag Maskenpflicht in den öffentlichen Verkehrsmitteln.

Masken sind in Berlin zu Wucherpreisen kaufbar, so dass finanziell weniger Leistungsfähige die öffentlichen Verkehrsmittel
nicht mehr nutzen dürfen.

Apotheken reichen die erhöhten Einkaufspreise an den Kunden weiter:

Für eine vor der Corona-Krise mit 0,60 Euro zu entgeltende Maske werden jetzt ab z.B. 5 Euro fällig:

2 OP-Masken (Einwegmasken, nicht FFP): 5 Euro.
1 FFP2-Maske (medizinische Maske) 5 bis 6 Euro.

Läden verkaufen Masken:

An einer Tankstelle in Lichtenberg liegen die einfachen Papier-Masken in einer Box an der Kasse - für 2,99 Euro pro Stück.

In der Schönfließer Straße verkauft ein "Späti"

1 FFP2-Maske für 8 Euro.
1 Baumwollmaske für 5 Euro.
1 OP-Maske für 2 Euro.

22.04.2020 vom Autor dieser Dokumentation

Berlin wird christjüdisch-kommunistisch regiert. Die Regierungsparteien sind religiöse Parteien mit je eigenem Wertesystem und
Schnittstellen zum jeweiligen Partner. Abgesehen vom puren Opportunismus der Kommunisten sind diese sich mit den Christjuden
einig: Wer für Masken nicht zahlen kann, wird selektiert - typisch für eine Religion.

Dass in der ehemalige Reichshauptstadt Berlin nun wieder Menschen selektiert und verwertet werden, ist eine deutsch-weite
und historische Tradition.

Dass Kommunisten z.B. sozial Schwache selektieren, ist ein faschistisches Kennzeichen der berliner Kommunisten, die - wie
der Autor dieser Dokumentation bereits belegt hat - aus Seilschaften aus der Westzone der BRD bestehen.

Der Erzengel Gabriel, der Teile des deutschen Stammes als Pack bezeichnet hat, hat Unrecht: Es gibt viel weniger Pack
im deutschen Stamm, dafür reichlich Pack in den Eliten u.a. der Regierenden: Parasiten, die Mitmenschen verachten.

Es wird Zeit, den elitären Christjudas, der seine Mitmenschen an Wucherer verrät, auszurotten, auch um Mitmenschen eine
Chance zum Überleben zu geben.

23.04.2020 morgenpost.de

In Berlin wird - trotz Mangel an Schutzmasken - ab dem 27.04.2020 die Maskenpflicht (Mund und Nase) für den öffentlichen
Nahverkehr eingeführt. Als Schutz reichen auch selbst genähte Stoffmasken, Schals und Tücher. Berlin will in den
Bezirksämtern und Rathäusern Masken bereitstellen.

23.03.3030 dradio.de

"Covid-19Bundesweit Maskenpflicht wegen Coronavirus

Um der Ausbreitung des Coronavirus entgegenzuwirken, gilt ab Montag bundesweit eine sogenannte Maskenpflicht. Auch Bremen,
Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Brandenburg, Rheinland-Pfalz sowie das Saarland haben sich nun dafür ausgesprochen und das
Tragen eines Mund-/Nasenschutzes im öffentlichen Raum weitgehend zur Pflicht erklärt.

Die Vorgabe ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich ausgestaltet: Mehrheitlich müssen die Menschen einen Nasen- und
Mundschutz in Bussen und Bahnen, in öffentlichen Gebäuden sowie beim Einkaufen tragen. Einige Länder verhängen Bußgelder,
wenn man den Gesichtsschutz nicht trägt. In Mecklenburg-Vorpommern kostet dies beispielsweise 25 Euro.

In der vergangenen Woche konnten sich die Ministerpräsidenten der Länder in einer Videokonferenz mit Bundeskanzlerin Merkel noch
nicht auf eine bundesweite Maskenpflicht verständigen und gaben nur eine Trageempfehlung aus."

...

23.04.2020 vom Autor dieser Dokumentation

Also, viel praktischer und vor allem deutscher sind folgende Regeln:

Präambel: Masken sind dort zu benutzen, wenn Masken kaufbar sind UND gekauft werden. :-))

Anträge auf Zuschüsse für Maskenkauf sind beim Sozialamt online vorab zu stellen, wobei der schriftliche Antrag
mit Nachweisen von Verkaufsangeboten von Masken und deren Preise und Lieferzeiten auszustatten ist.
Die Online-Registrierung dient der Ermittlung des Umfanges der Beschaffung von Masken, da diese Ware
eine knappe Ressource ist. Bewilligt werden Masken vorrangig an Arbeitnehmer, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln
unterwegs sind. Ist das KfZ steuerlich als Instrument zur Erreichung der Arbeit angemeldet, ist die Bewilligung
nachrangig. Dazu werden KFZ-Steuerdaten dem System der Sozialämter bereitgestellt, wobei das System z.Z.
auf manuellen Betrieb basiert (daher der schriftliche Antrag). Gezahlt wird bewilligter Zuschuss nur nach Vorlage des
Masken-Kaufbeleges im Sozialamt (online oder postalisch). Gezahlte Zuschüsse sind im Rahmen der Einkommensteuer
bzw. der Grundsicherung SGB II zu berücksichtigen: Zufluss an versteuerbares Vermögen bzw. anrechenbares Vermögen.

Zur ordnungsrechtlichen Kontrolle der Anwendung der Masken im öffentlichen Raum kann - wie im Rahmen der
Arbeitskräftebeschaffung im Bereich Gemüse- und Obsternte - auch auf Asylanten zugegriffen werden, die nur einen
Duldungsstatus haben. Die Ordnungskräfte müssen den Nachweis einer Unterweisung bei sich tragen. Lehrgänge
sind über die Arbeitsagenturen förderbar, wobei diese die Lehrgänge beschaffen, gestalten und verwalten. Zuschüsse
der Bundesagentur und der Einwanderungsämter an die Arbeitsagenturen sind möglich, wenn im Fall der
kommunal geführten Ämter der regionale Bedarf an Masken ermittelt wurde und der Nachweis vorliegt,
dass Masken beziehbar sind, so dass Geld nur dann fließt, wenn Masken auch wirklich gekauft werden können.
Dazu sind in den Anträgen auf Zuschüsse für Maskenkauf durch die Sozialämter Angaben zu hinterlegen,
so dass nur dann Zuschüsse bewilligt werden können, wenn Masken in der Region auch verfügbar sind.

Die BRD-Regierung prüft zusammen mit den Länderchefs, ob für Regionen, in denen Masken so knapp
käuflich zu erwerben sind, die Förderung von Maskenerstellung im Do-It-Your-Self-Verfahren förderbar sind,
wobei dei Herstellung zum Zweck der Erlangung von Gewinn nicht förderbar ist: Die Masken sind zum
Selbstkostenpreis zu verkaufen, so dass Zuschüsse nicht Teil von Gewinn werden. Dazu sind von den
Gewerbeämtern wöchentliche Stichproben am Markt zu erheben, die die Preisentwicklungsabweichungen
erfassen (z.B. Wucherpreise also Gewinnabsichten). Die Förderung der Maskenerstellung im
Do-It-Your-Self-Verfahren hängt vom Grad der Neuverschuldung des Staates in Relation zur prozentualen
Quote des Rüstungsetats nach US-Normen der NATO ab. Dazu werden die NATO-Staaten in der EU in
kürze Vorschläge unterbreiten, wie Finanzen des Militärsektors in die Förderung von Masken umgeleitet
werden können, wobei die betroffenen EU-Staaten einstimmig entscheiden müssen. Das allerdings wird
als problematisch angesehen, da gerade in der Ostzone der EU massive Maskenherstellung stattfindet,
die in den Export geht, also nicht so einfach bezuschussbar ist.

Der deutsche Ethikrat muss eine Einschätzung zu den o.g. Regeln erklären, so dass die BRD-Regierung
Vorgaben für die BRD-Bundesländer machen kann, die im Bundesrat dazu gesetzgeberisch aktiv werden
müssen, wobei die einfache Mehrheit nicht ausreicht.

Verfassungsrechtliche Bedenken sind insoweit ausgeschlossen, wie es um den Zufluss an versteuerbarem
Vermögen bzw. anrechenbares Vermögen geht, da diese Normen bereits in Gesetzesform implementiert
sind. Die verfassungsrechtliche Prüfung der Förderung von Maskenkauf und -herstellung kann daher
nur im Rahmen der rechtlichen Prüfung der o.g. Gesetzesform erfolgen. ...

23.04.2020 bundesregierung.de

"Regierungserklärung von Bundeskanzlerin Merkel

in Berlin vor dem Deutschen Bundestag
(Protokoll des Deutschen Bundestages)

Donnerstag, 23. April 2020 in Berlin

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Wir erleben ganz und gar
außergewöhnliche, ernste Zeiten. Und wir alle, Regierung und Parlament, unser ganzes Land, werden auf eine Bewährungsprobe
gestellt, wie es sie seit dem Zweiten Weltkrieg, seit den Gründungsjahren der Bundesrepublik Deutschland nicht gab. Es geht um nicht
weniger als das Leben und die Gesundheit der Menschen. Und es geht um den Zusammenhalt und die Solidarität in unserer
Gesellschaft und in Europa.
Ich stehe vor Ihnen als Bundeskanzlerin einer Bundesregierung, die in den vergangenen Wochen zusammen mit den Bundesländern
Maßnahmen beschlossen hat, für die es kein historisches Vorbild gibt, an dem wir uns orientieren könnten. Wir haben Ihnen, dem
Parlament, Gesetzentwürfe zugeleitet und Sie um die Bewilligung von Finanzmitteln in einer Höhe gebeten, wie sie vor der
Coronapandemie schlicht außerhalb unserer Vorstellungen lag. Ich danke von Herzen dafür, dass der Deutsche Bundestag wie im
Übrigen ja auch der Bundesrat unter schwierigen Umständen die gesetzlichen Maßnahmen äußerst schnell beraten und beschlossen hat.

Wir leben nun seit Wochen in der Pandemie. Jeder Einzelne von uns hat sein Leben den neuen Bedingungen anpassen müssen, privat
wie beruflich. Jeder von uns kann berichten, was ihm oder ihr besonders fehlt, besonders schwerfällt. Und ich verstehe, dass dieses
Leben unter Coronabedingungen allen schon sehr, sehr lange vorkommt.
Niemand hört es gerne, aber es ist die Wahrheit: Wir leben nicht in der Endphase der Pandemie, sondern immer noch an ihrem Anfang.
Wir werden noch lange mit diesem Virus leben müssen. Die Frage, wie wir verhindern, dass das Virus zu irgendeinem Zeitpunkt unser
Gesundheitssystem überwältigt und in der Folge unzähligen Menschen das Leben kostet, wird noch lange die zentrale Frage für die
Politik in Deutschland und Europa sein.
Mir ist bewusst, wie schwer die Einschränkungen uns alle individuell, aber auch als Gesellschaft belasten. Diese Pandemie ist eine
demokratische Zumutung; denn sie schränkt genau das ein, was unsere existenziellen Rechte und Bedürfnisse sind - die der
Erwachsenen genauso wie die der Kinder. Eine solche Situation ist nur akzeptabel und erträglich, wenn die Gründe für die
Einschränkungen transparent und nachvollziehbar sind, wenn Kritik und Widerspruch nicht nur erlaubt, sondern eingefordert und
angehört werden - wechselseitig.

Dabei hilft die freie Presse. Dabei hilft unsere föderale Ordnung.

Dabei hilft aber auch das wechselseitige Vertrauen, das die letzten Wochen hier im Parlament und überall im Land zu erleben war. Wie
selbstverständlich sich die Bürgerinnen und Bürger füreinander eingesetzt haben und sich eingeschränkt haben als Bürgerinnen und
Bürger für andere, das ist bewundernswert.

Lassen Sie mich Ihnen versichern: Kaum eine Entscheidung ist mir in meiner Amtszeit als Bundeskanzlerin so schwergefallen wie die
Einschränkungen der persönlichen Freiheitsrechte.

Auch mich belastet es, wenn Kinder im Moment nicht einfach ganz unbeschwert ihre Freundinnen und Freunde treffen können und das
so vermissen. Auch mich belastet es, wenn Menschen derzeit grundsätzlich nur mit einem weiteren Menschen außerhalb ihres eigenen
Hausstands spazieren gehen können und immer auf den so wichtigen Mindestabstand achten müssen.

Auch mich belastet ganz besonders, was die Menschen erdulden müssen, die in Pflege-, Senioren-, Behinderteneinrichtungen leben.
Dort, wo Einsamkeit ohnehin zum Problem werden kann, ist es in Zeiten der Pandemie und ganz ohne Besucher noch viel einsamer. Es
ist grausam, wenn außer den Pflegekräften, die ihr Allerbestes tun, niemand da sein kann, wenn die Kräfte schwinden und ein Leben zu
Ende geht. Vergessen wir nie diese Menschen und die zeitweilige Isolation, in der sie leben müssen. Diese 80-, 90-Jährigen haben
unser Land aufgebaut. Den Wohlstand, in dem wir leben, haben sie begründet.

Sie sind Deutschland genau wie wir, ihre Kinder und Enkel. Und wir kämpfen den Kampf gegen das Virus auch für sie. Ich bin deshalb
auch überzeugt, dass die so harten Einschränkungen dennoch notwendig sind, um diese dramatische Krise als Gemeinschaft zu
bestehen und das zu schützen, was unser Grundgesetz in das Zentrum unseres Handelns stellt: das Leben und die Würde jedes
einzelnen Menschen.

Durch die Strenge mit uns selbst, die Disziplin und Geduld der letzten Wochen haben wir die Ausbreitung des Virus verlangsamt. Das
klingt wie etwas Geringes, aber es ist etwas ungeheuer Wertvolles. Wir haben Zeit gewonnen und diese wertvoll gewonnene Zeit gut
genutzt, um unser Gesundheitssystem weiter zu stärken.

Dreh- und Angelpunkt aller Bemühungen im medizinischen Bereich sind die Intensivstationen. Dort entscheidet sich das Schicksal für
die am schwersten von Corona Betroffenen. Wir alle kennen die furchtbaren Berichte aus Krankenhäusern in einigen Ländern, die vom
Virus ein paar Wochen lang schlicht überrannt waren. Dass es dazu nicht kommt, das ist das schlichte und gleichzeitig so
anspruchsvolle Ziel der Bundesregierung. Ich danke unserem Gesundheitsminister Jens Spahn, aber auch den Gesundheitsministern der
Länder, die so unermüdlich auf dieses Ziel hinarbeiten - und mit sichtbaren Erfolgen.

Wir haben die Anzahl der Beatmungsbetten deutlich ausgeweitet. Mit dem COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz haben wir
sichergestellt, dass die Krankenhäuser die zusätzlichen Intensiversorgungskapazitäten aufbauen können. So können wir heute
feststellen: Unser Gesundheitssystem hält der Bewährungsprobe bisher stand. Jeder Coronapatient erhält auch in den schwersten Fällen
die bestmögliche menschenwürdige Behandlung.

Mehr als allen staatlichen Maßnahmen verdanken wir das der aufopfernden Arbeit von Ärzten und Ärztinnen, von Pflegekräften und
Rettungssanitätern, von so vielen Menschen, die mit ihrem Fleiß und ihrer Tatkraft das ausmachen, was wir oft einfach "unser
Gesundheitssystem" nennen.

Ihnen danken wir mit diesem Applaus, und in diesen Dank möchte ich auch Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr einschließen,
die an vielen Stellen helfen.

Eine vielleicht in der Öffentlichkeit weniger beachtete, aber ebenso entscheidende Rolle im Kampf gegen die Pandemie spielt der
öffentliche Gesundheitsdienst. Fast 400 lokale Gesundheitsämter sind das. Wenn es uns in den nächsten Monaten gelingen soll, das
Infektionsgeschehen zu kontrollieren und einzudämmen, dann brauchen wir diese Ämter in starker Verfassung, und ich sage: in
stärkerer Verfassung, als sie vor der Pandemie waren.

Deshalb haben Bund und Länder gerade vereinbart, diesen Ämtern mehr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu geben, damit sie zum
Beispiel diese überaus wichtige - ja, ich sage: entscheidende - Aufgabe, nämlich die Kontakte eines Infizierten nachzuverfolgen, auch
tatsächlich effektiv wahrnehmen können. Das Robert-Koch-Institut wird darüber hinaus 105 mobile Teams aus Studierenden aufstellen,
die sogenannten Containment Scouts, die dort, wo besonderer Bedarf besteht, eingesetzt werden können.

Von Anfang an hat die Bundesregierung sich auch dem Thema der persönlichen Schutzausrüstung gewidmet. Die Versorgung mit
diesen Gütern, insbesondere mit medizinischen Schutzmasken, ist schnell zu einer der zentralen Aufgaben geworden, und nicht nur für
uns, sondern für die ganze Welt. Denn ohne gesunde Ärztinnen und Ärzte, Pflegerinnen und Pfleger nützen auch vorhandene
Intensivbetten und Beatmungsgeräte nichts.

Die Lage auf den Weltmärkten für solches Material ist angespannt. Die Handelssitten in den ersten Wochen der Pandemie waren, sagen
wir mal, rau. Deshalb hat die Bundesregierung, obwohl wir nach dem Infektionsschutzgesetz nicht zuständig sind, entschieden, die
Beschaffung persönlicher Schutzausrüstung zentral zu koordinieren und die Waren dann an die Bundesländer weiterzugeben. Ich danke
auch den Unternehmen, die uns dabei mit ihrer Erfahrung geholfen haben.

Die Pandemie lehrt uns: Es ist nicht gut, wenn Schutzausrüstung ausschließlich aus fernen Ländern bezogen wird. Masken, die wenige
Cent kosten, können in der Pandemie zu einem strategischen Faktor werden. Die Bundesrepublik Deutschland und die Europäische
Union arbeiten deshalb daran, auf diesem Gebiet wieder unabhängiger von Drittländern zu werden. Deshalb bauen wir die
Produktionskapazitäten für Schutzgüter in Deutschland und Europa mit Hochdruck aus.

Wenn wir uns fragen, was uns zugutegekommen ist in dieser ersten Phase der Ausbreitung des Virus, so sind das - neben den relativ
vielen Intensivbetten - die hohen Testkapazitäten und das dichte Netz an Laboren. Die Experten sagen uns: testen, testen, testen. - So
gewinnen wir ein besseres Bild von der Epidemie in Deutschland, bekommen größere Klarheit über die Dunkelziffer der Infektionen,
können Pflegekräfte häufiger testen, um die Ansteckungsgefahr in Krankenhäusern und Heimen zu senken. Deswegen haben wir die
Kapazitäten für eine umfassende Testung schon kontinuierlich ausgebaut und werden sie weiter ausbauen.

Dennoch: Beenden können werden wir die Coronapandemie letztlich wohl nur mit einem Impfstoff, jedenfalls nach allem, was wir
heute über das Virus wissen. In mehreren Ländern weltweit sind Forscher auf der Suche. Die Bundesregierung hilft mit finanzieller
Förderung, damit auch der Forschungsstandort Deutschland dabei seine Rolle spielen kann. Genauso aber stehen wir auch finanziell
hinter internationalen Initiativen wie der Impfstoffinitiative CEPI.

Auch für die Medikamentenentwicklung und für ein neues nationales Forschungsnetzwerk zu Covid-19 hat die Bundesregierung
kurzfristig erhebliche Mittel zur Verfügung gestellt. Das hilft Forschern und Ärzten an allen deutschen Universitätskliniken, Hand in
Hand an dieser Aufgabe zu arbeiten. Wir werden ja noch viele Studien brauchen, in der Zukunft auch Antikörperstudien. Dafür sind
wir also gut gerüstet.

Doch Wissenschaft ist nie national. Wissenschaft dient der Menschheit. Deshalb versteht es sich von selbst, dass, wenn Medikamente
oder ein Impfstoff, gefunden, getestet, freigegeben und einsatzbereit sind, sie dann in aller Welt verfügbar und auch für alle Welt
bezahlbar sein müssen.

Ein Virus, das sich in fast allen Staaten ausbreitet, kann auch nur im Zusammenwirken aller Staaten zurückgedrängt und eingedämmt
werden. Für die Bundesregierung ist die internationale Zusammenarbeit gegen das Virus herausragend wichtig. Wir stimmen uns im
Kreis der Europäischen Union ab, genauso im Rahmen der G 7 und der G 20.

Mit der Entscheidung, den ärmsten 77 Staaten der Welt alle Zins- und Tilgungszahlungen in diesem Jahr zu stunden, konnten wir etwas
Druck von diesen hart geprüften Staatengruppen nehmen. Aber bei dieser Unterstützung wird es natürlich nicht bleiben können. Für
die Bundesregierung ist die Zusammenarbeit mit den Staaten Afrikas immer ein Schwerpunkt, und in der Coronakrise müssen wir sie
noch verstärken.

Nicht nur in Afrika, aber gerade dort kommt es sehr auf die Arbeit der Weltgesundheitsorganisation, WHO, an. Für die
Bundesregierung betone ich: Die WHO ist ein unverzichtbarer Partner, und wir unterstützen sie in ihrem Mandat.

Meine Damen und Herren, wenn wir uns hier in Deutschland die neuesten Zahlen des Robert-Koch-Instituts ansehen, dann zeigen die
Indikatoren, dass sie sich in die richtige Richtung entwickeln, zum Beispiel eine verlangsamte Infektionsgeschwindigkeit, derzeit
täglich mehr Genesene als Neuerkrankte. Das ist ein Zwischenerfolg. Aber gerade, weil die Zahlen Hoffnungen auslösen, sehe ich
mich verpflichtet, zu sagen: Dieses Zwischenergebnis ist zerbrechlich. Wir bewegen uns auf dünnem Eis, man kann auch sagen: auf
dünnstem Eis.

Die Situation ist trügerisch, und wir sind noch lange nicht über den Berg; denn wir müssen im Kampf gegen das Virus immer im Kopf
haben: Die Zahlen von heute spiegeln das Infektionsgeschehen von vor etwa zehn bis zwölf Tagen wider. Die heutige Zahl der
Neuinfizierten sagt uns also nicht, wie es in einer oder zwei Wochen aussieht, wenn wir zwischendurch ein deutliches Mehr an neuen
Kontakten zugelassen haben.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte diese Gelegenheit nutzen, um noch einmal etwas ausführlicher zu erläutern, was mir
gerade Sorge bereitet. Natürlich sind politische Entscheidungen immer Teil eines fortwährenden Abwägungsprozesses nach bestem
Wissen und Gewissen. Das gilt auch für die Entscheidungen zur Bekämpfung der Coronapandemie, die ja von größter Trageweite für
das Wohlergehen der Menschen in unserem Lande sind.

In dieser so überaus wichtigen Abwägung, die sich niemand, weder im Bund noch in den Bundesländern, leicht macht - das weiß ich -,
bin ich bei der Bekämpfung des Coronavirus überzeugt: Wenn wir gerade am Anfang dieser Pandemie größtmögliche Ausdauer und
Disziplin aufbringen, dann werden wir in der Lage sein, schneller wieder wirtschaftliches, soziales und öffentliches Leben zu entfalten,
und zwar nachhaltig, als wenn wir uns - gerade am Anfang - vor dem Hintergrund ermutigender Infektionszahlen zu schnell in falscher
Sicherheit wiegen.

Wenn wir also am Anfang diszipliniert sind, werden wir es viel schneller schaffen, Gesundheit und Wirtschaft, Gesundheit und soziales
Leben wieder gleichermaßen leben zu können. Auch dann wird das Virus immer noch da sein; aber mit Konzentration und Ausdauer -
gerade am Anfang - können wir vermeiden, von einem zum nächsten Shutdown zu wechseln oder Gruppen von Menschen monatelang
von allen anderen isolieren zu müssen und mit furchtbaren Zuständen in unseren Krankenhäusern konfrontiert zu sein, wie es in
einigen anderen Ländern leider der Fall war. Je ausdauernder und konsequenter wir am Anfang der Pandemie die Einschränkungen
ertragen und damit das Infektionsgeschehen nach unten drücken, umso mehr dienen wir nicht nur der Gesundheit der Menschen,
sondern auch dem wirtschaftlichen und sozialen Leben, weil wir dann in der Lage wären, jede Infektionskette konsequent zu ermitteln
und somit das Virus zu beherrschen. Diese Überzeugung leitet mein Handeln.

Ich sage Ihnen deshalb ganz offen: Ich trage die Beschlüsse, die Bund und Länder am Mittwoch letzter Woche getroffen haben, aus
voller Überzeugung mit. Doch ihre Umsetzung seither bereitet mir Sorgen.

Sie wirkt auf mich in Teilen sehr forsch, um nicht zu sagen: zu forsch. Wenn ich das sage, dann ändert das natürlich kein Jota daran,
dass ich die Hoheit der Bundesländer, die ihnen nach unserer grundgesetzlich festgeschriebenen föderalen Staatsordnung in vielen
Fragen zukommt, natürlich auch beim Infektionsschutzgesetz aus voller Überzeugung achte. Unsere föderale Ordnung ist stark. Damit
hier kein Missverständnis entsteht, wollte ich das noch mal deutlich sagen.

Gleichwohl sehe ich es als meine Pflicht an, zu mahnen, eben nicht auf das Prinzip Hoffnung zu vertrauen, wenn ich davon nicht
überzeugt bin. So mahne ich in diesem Sinne auch im Gespräch mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten und auch in
diesem Hohen Hause: Lassen Sie uns jetzt das Erreichte nicht verspielen und einen Rückschlag riskieren!

Es wäre jammerschade, wenn uns die voreilige Hoffnung am Ende bestraft. Bleiben wir alle auf dem Weg in die nächste Phase der
Pandemie klug und vorsichtig. Das ist eine Langstrecke, bei der uns nicht zu früh die Kraft und die Luft ausgehen dürfen.

Klar ist, dass wir erst einmal nicht zum Alltag, wie wir ihn vor Corona kannten, zurückkehren können. Der Alltag wird einstweilen
anders aussehen, auch dann, wenn die derzeit beratenen digitalen Tracing-Modelle zum Einsatz kommen können. Auch die strengen
Abstandsregeln, die Hygienevorschriften, auch die Kontaktbegrenzungen werden weiter dazugehören. Das betrifft beispielsweise die
Öffnung von Schulen und Kitas. Die Länder sind dabei, die schrittweise Öffnung der Schulen nun auch ganz praktisch umzusetzen
bzw. vorzubereiten. Da wird es viel fantasievoller Tatkraft bedürfen. Ich danke heute schon allen, die sich dafür zurzeit einsetzen. Ich
weiß, dass das sehr, sehr viele sind.

Ich habe am Anfang von der größten Bewährungsprobe seit den Anfangstagen der Bundesrepublik Deutschland gesprochen. Das gilt
leider auch für die Wirtschaft. Wie tief die Einbußen am Ende des Jahres sein werden und wie lange sie anhalten, wann die Erholung
einsetzt, das können wir heute noch nicht seriös sagen; denn auch das hängt natürlich von unserem Erfolg in der Auseinandersetzung
mit dem Virus ab.

Die Pandemie hat uns in einer Zeit gesunder Haushalte und starker Reserven getroffen. Jahre solider Politik helfen uns jetzt. Es geht
jetzt darum, unsere Wirtschaft zu stützen und einen Schutzschirm für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aufzuspannen.
Millionen von Anträgen für verschiedene Hilfsprogramme sind eingegangen; Millionen von Menschen und Unternehmen haben bereits
Geld erhalten. Wir konnten all diese gesetzlichen Maßnahmen schnell und mit überwältigender Mehrheit beschließen. Unsere
parlamentarische Demokratie ist stark, sie ist leistungsfähig und in Krisenzeiten äußerst schnell.

Auch gestern Abend haben wir im Koalitionsausschuss noch einmal weitere Maßnahmen beschlossen; Sie sind darüber informiert.
Doch all unsere Bemühungen auf nationaler Ebene können letztlich nur dann erfolgreich sein, wenn wir auch gemeinsam in Europa
erfolgreich sind. Sie haben mich hier in diesem Haus oft sagen hören: Deutschland kann es auf Dauer nur gut gehen, wenn es auch
Europa gut geht. - Mir ist es mit diesem Satz auch heute wieder sehr, sehr ernst.

Wie drückt sich das praktisch aus? Zum Beispiel haben wir mehr als 200 Patienten aus Italien, Frankreich oder den Niederlanden in
deutschen Intensivstationen behandelt. Wir haben medizinisches Material zum Beispiel nach Italien oder Spanien geliefert und neben
unseren Bürgern Tausende gestrandete andere Europäerinnen und Europäer aus aller Welt zurück nach Hause geholt - dafür übrigens
ein herzliches Dankeschön allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Auswärtigen Amt. Man glaubt gar nicht, wie viele Deutsche
sich außerhalb der eigenen Landesgrenzen befinden; aber wir konnten auch vielen anderen Europäern helfen. Danke dafür.

Wir haben auch gemeinsam gehandelt, um dem massiven Einbruch der europäischen Wirtschaft zu begegnen. Wir tun das mit einem
Paket von Hilfsmaßnahmen für Unternehmen und Beschäftigte in Höhe von immerhin 500 Milliarden Euro, das unser Finanzminister
Olaf Scholz und die anderen Finanzminister in der Euro-Gruppe vor zwei Wochen vereinbart haben. Jetzt geht es darum, diese 500
Milliarden Euro auch wirklich verfügbar zu machen; dafür wird auch der Deutsche Bundestag noch Beschlüsse fassen müssen. Ich
würde mich freuen, wenn wir sagen könnten: Zum 1. Juni ist das Geld auch wirklich da. - Denn es geht hier um Hilfe für kleine und
mittlere Unternehmen. Es geht hier um vorsorgliche Kreditlinien, und es geht hier auch um Kurzarbeitergeld, für das einige
Mitgliedstaaten vielleicht nicht die finanziellen Ressourcen haben, was aber Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dort sehr helfen
kann.

Nun fordern einige unserer europäischen Partner - aber auch innerhalb der politischen Diskussion in Deutschland ist das ein Thema -,
angesichts der schweren Krise gemeinsame Schulden mit gemeinsamer Haftung aufzunehmen. Diese Frage wird auch bei der
Videokonferenz des Europäischen Rates heute Nachmittag sicherlich wieder eine Rolle spielen. Nehmen wir an, die Zeit und der
politische Wille zur gemeinsamen Verschuldung seien wirklich vorhanden: Dann müssten alle nationalen Parlamente in der
Europäischen Union und auch der Deutsche Bundestag entscheiden, die EU-Verträge so zu ändern, dass ein Teil des Budgetrechts auf
die europäische Ebene übertragen und dort demokratisch kontrolliert würde. Das wäre ein zeitraubender und schwieriger Prozess und
keiner, der in der aktuellen Lage direkt helfen könnte; denn es geht jetzt darum, schnell zu helfen und schnell Instrumente in der Hand
zu haben, die die Folgen der Krise lindern können.

Es wird beim heutigen Europäischen Rat auch darüber beraten, wie wir in Europa in der Zeit nach den strengsten Einschränkungen
gemeinsam vorgehen wollen. Wir wollen schnell in Europa handeln; denn wir brauchen natürlich Instrumente, um die Folgen der Krise
in allen Mitgliedstaaten überwinden zu können.

Ich halte es in diesem Zusammenhang erst einmal für wichtig, dass die Europäische Kommission jetzt und in den nächsten Wochen
fortlaufend prüft, wie die verschiedenen Bereiche der Wirtschaft in Europa von der Krise betroffen sind und welcher Handlungsbedarf
sich daraus ergibt. Dies betrifft also auch die unmittelbare Hilfe für die europäische Wirtschaft. Ein europäisches Konjunkturprogramm
könnte in den nächsten zwei Jahren den nötigen Aufschwung unterstützen. Deshalb werden wir dafür auch arbeiten.

In unseren heutigen Beratungen wird es noch nicht darum gehen, bereits die Details festzulegen oder schon über den Umfang zu
entscheiden. Doch eines ist schon klar: Wir sollten bereit sein, im Geiste der Solidarität über einen begrenzten Zeitraum hinweg ganz
andere, das heißt deutlich höhere Beiträge zum europäischen Haushalt zu leisten. Denn wir wollen, dass sich alle Mitgliedstaaten in der
Europäischen Union wirtschaftlich wieder erholen können.

Ein solches Konjunkturprogramm sollte allerdings von vornherein mit dem europäischen Haushalt zusammengedacht werden; denn der
gemeinsame europäische Haushalt ist das seit Jahrzehnten bewährte Instrument solidarischer Finanzierung gemeinsamer Aufgaben in
der Europäischen Union.

Darüber hinaus werde ich heute darauf drängen, dass sich der Europäische Rat schon bald mit grundsätzlichen Fragen befasst: Wo
müssen wir auf europäischer Ebene noch enger zusammenarbeiten? Wo braucht die Europäische Union zusätzliche Kompetenzen?
Welche strategischen Fähigkeiten müssen wir in Zukunft in Europa haben oder halten? Nicht nur bei der Finanzpolitik, der
Digitalpolitik und beim Binnenmarkt könnten wir diese Union vertiefen; auch in der Migrationspolitik, der Rechtsstaatlichkeit, der
Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik oder beim Klimaschutz ist europäische Solidarität gefragt.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, für uns in Deutschland ist das Bekenntnis zum vereinten Europa Teil unserer
Staatsräson. Das ist kein Stoff für Sonntagsreden, sondern das ist ganz praktisch: Wir sind eine Schicksalsgemeinschaft.

Dies muss Europa jetzt angesichts dieser ungeahnten Herausforderung der Pandemie beweisen.

Diese Pandemie trifft alle, aber nicht alle gleich. Wenn wir nicht aufpassen, dient sie all denen als Vorwand, die die Spaltung der
Gesellschaft betreiben. Europa ist nicht Europa, wenn es sich nicht auch als Europa versteht.

Europa ist nicht Europa, wenn es nicht füreinander einsteht in Zeiten unverschuldeter Not.

Wir haben in dieser Krise auch die Aufgabe, zu zeigen, wer wir als Europa sein wollen.

Und so bin ich am Ende meiner Rede wieder beim Gedanken des Zusammenhalts angekommen. Was in Europa gilt, ist auch für uns in
Deutschland das Wichtigste. So paradox es klingt: In Wochen, in denen die Verhaltensregeln uns weit auseinander gezwungen haben
und Distanz statt Nähe nötig ist, haben wir zusammengehalten und durch Zusammenhalt gemeinsam geschafft, dass sich das Virus auf
seinem Weg durch Deutschland und Europa immerhin verlangsamt hat. Das kann keine Regierung einfach anordnen. Auf so etwas
kann eine Regierung letztlich nur hoffen. Das ist nur möglich, wenn Bürgerinnen und Bürger mit Herz und Vernunft etwas für ihre
Mitmenschen tun, für ihr Land - nennen Sie es: für das große Ganze.

Mich macht das unendlich dankbar, und ich wünsche mir, dass wir auch so weiter durch diese nächste Zeit gehen. Sie wird noch länger
sehr schwer bleiben. Aber gemeinsam - davon bin ich nach diesen ersten Wochen der Pandemie überzeugt - wird es uns gelingen, diese
gigantische Herausforderung zu meistern: gemeinsam als Gesellschaft, gemeinsam in Europa.

Vielen Dank."

24.04.2020 gegen-hartz.de

Im Dezember 2019 bezogen rund 5,28 Millionen Menschen Hartz IV Leistungen, davon

67% seit mindestens 2 Jahren.

43% seit mindestens 4 Jahren.

2 Millionen Kinder und Jugendliche.

1 Million Aufstocker.

25.04.2020 heise.de

Der Glasfaser-Gigabitausbau in Deutschland ist Geschichte:

Die BRD Bundesnetzagentur erlaubt der Deutschen Telekom, das Vektoring (Kupferkabel, DSL) vorrangig weiter zu nutzen.

Kupferkabel kann bei einer Länge zwischen Glasfaser-Kupfer-Kopplungsstation bis zu Dose in der Wohnung von

50 Meter max. 1 Gigabit/sec Bandbreite liefern.
100 Meter max. 0,6 Gigabit/sec Bandbreite liefern.
ab dann noch weniger Bandbreite.

Die Kopplung von Glasfaser an Kupferkabel ist nur mit Frequenzen im MHz-Bereich möglich, wobei die Störungen ansteigen,
je geringer die Frequenz ist.

DSL (von Telekom geliefert) arbeitet bei 30 MHz, wobei dieser Bereich nun geschützt ist.

G.fast (nicht von Telekom geliefert) muss nun ab 35 bis bei 106 MHz arbeiten, wobei damit 200 MBit/sec Kapazität verloren gehen.
Wenn G.fast den Telekombereich nutzt, stören sich DSL und G.fast.

Die deutsche Telekom geht davon aus, dass ihre Kunden noch einige Jahre einen Bandbreitenbedarf unter 1 GBit/sec haben,
so dass das Glasfasernetz nicht bis in die Wohnung verlegt werden muss, sondern das Kupferkabelnetz ausreicht.

25.04.2020 vom Autor dieser Dokumentation

Tolle Infos von heise.de: Wessen DSL-Vertrag mit der Deutschen Telekom problemlos beendbar ist, kann diese von vorn herein
ausschließen und sich dafür bei echten Glasfaseranbietern umschauen, wenn diese in der Region überhaupt mit eigenen
Netzen verfügbar sind - und da liegt der Haken: Ein Provider, der bei Telekom mietet, ist sinnlos. Und Telekom ist wie
in Krake weit verbreitet. ... Eventuell aus dieser Zone wegziehen ... Besonders für Firmen sind diese Heise-Infos wichtig.

Der Autor dieser Dokumentation hat 3 Monate im Riesen-Callcenter von Zalando in der Leipziger Str. gearbeitet, um dort
u.a. Buchungen in SAP und Echtzeit-Customer-Care abzuarbeiten. Sämtliche Callcenter arbeiteten mit Internet-Anschluss,
denn ohne Server-Wolken wäre der Traffic nicht zeitlich akzeptabel: Die Bandbreite musste sehr groß sein, wenn alle
Arbeitsplätze belegt waren, da die Software Sales Forve in der Wolke arbeitete. - Einmal darf man raten, wieso Zalando
(neben der Mall) in der Leipziger Str. das Center hatte. Der Autor dieser Dokumentation sagt es mal so: Wäre das Callcenter
im Bereich der Netzversorgung, wo der Autor diese Dokumentation wohnt, dann wären max. 100 Mbit drin, oder Zalando baut
auf eigene Kosten den Glasfaserzugang aus, wenn Telekom benutzt werden soll. ... Zalando hat natürlich nicht, sondern
dafür Geld in das neue Hauptquartiergebäude gesteckt ....

25.04.2020 heise.de

Urteil BRD-Verfassungsgericht:

Das Begehren einer Person, die auf eigenem Wunsch Daten, die online gestellt sind, manipulieren lassen will, um eine
Störung aus Sicht der Person so zu entfernen, dass aus Sicht der Person deren öffentliche Wahrnehmung online zu korrigieren ist,
ist nicht rechtmäßig, wenn die öffentliche Wahrnehmung erst nach einer tieferen Recherche im Internet zu finden ist
und der Person aus einer Nichtkorrektur der Datenlage keine negative Folgen für die Persönlichkeitsentfaltung drohen.
(Az. 1 BvR 1282/17)

25.04.2020 derstandard.at

Der frühere deutscher Arbeitsminister Norbert Blüm ist gestorben. Der langjährige CDU-Politiker wurde 84 Jahre alt. Merkel würdigte
den Christdemokraten als engagierten Sozialpolitiker.

25.04.2020 vom Autor dieser Dokumentation

Der Christjude Blüm ist ein exzellentes Beispiel für das, was passiert, wenn ein Christjude das Maul aufmacht:
Blüm hat unter Ex-Kanzler Kohl die Schnauze in Sachen Rente so weit aufgerissen, dass er diese nicht mehr
zubekam. Blüm ist als skrupelloser Lügner bekannt: Die Renten sind sicher, weil das Umlageverfahren angewendet
wird. - Eigentlich 2 Lügen, denn das Umlageverfahren der Rente wurde christjüdisch und sozialdemokratisch
also ebenfalls christjüdisch, so weit modifiziert, dass die Rente, die zum Nicht-Leben aber die zum Bezug der
Grundsicherung im Alter ausreicht, implementiert wurde ... um das Umlageverfahren praktikabel zu halten ?
Weniger Beitragszahler, mehr Rentner. Letztere werden in der Rentenhöhe einfach abgesenkt, so dass Beitragszahler
weniger Rente finanzieren müssen. - Der Grund ist ein völlig anderer: Gleichzeitig wurde Grundsicherung
und der Niedriglohnsektor (2 eng verzahnte und systemische Bereiche) implementiert und ausgebaut,
so dass entweder keine Beiträge zur RV oder nur abgesenkte Beiträge zur RV erbracht werden. Das Umlageverfahren
wurde der Grundsicherung und dem Niedriglohnsektor angepasst, wobei letztere das Primat ausmachen. - Eben
christjüdische Politik.

Auch hier wird es wieder deutlich, wie dringend ist ist, das elitäre Christjudentum mit Stumpf und Stiehl auszurotten.

27.04.2020 Primat der Politik im Gesundheitssystem der BRD (ARD-Radio)

Der BRD-Bundestags-Präsident Schäuble (CDU) stellt fest:

Virologen dürfen nur Entscheidungen treffen, die der Politik konform sind.
Grund: Virologen sind nicht in der Lage, den Weg aus der Corona-Virus-Seuche zu bestimmen,
da nur die Politik das richtige Maß findet: Der BRD-Bundestag. Dieser soll dafür sorgen,
dass Entscheidungen für die Bevölkerung transparent sind.

Der Schutz von Leben ist nicht das Primat in der BRD-Verfassung. Diese hat genau 1 absoluten
Wert: Die Würde des Menschen.

Hinweise:

"Würde" ist ein Begriff, der Subjektivität abbilden kann. Meist wird der Begriff empirisch gedeutet.
Die Anhängigkeit der Würde vom Kontext wie dem Sozialkontext bedeutet die Abhängigkeit von
anderen Abbildungen. Es ist also nicht möglich, Würde als Absolutum zu definieren, z.B. als eine
göttliche Gnade oder als Primat für Abbildungen im Sozialkontext. Dieses Verbot der absoluten
Definition ist objektiv, wird aber subjektiv implementiert, so dass z.B. ein elitärer Christjude
in seinem Elitekontext die Normierung anderer Menschen per Maßgabe der elitär zugestandenen Würde
nachhaltig behaupten und eintreiben kann.

"Würde" im Kontext von Leben und Tod ist trotz (scheinbarer) Divergenz dieser 2 Daseinsformen
ganzheitlich abbildbar, wenn der Kontext von Leben und Tod u.a. eine Würde definiert, die als
Abstraktion, also als Abbildung, z.B. im Recht Eingang findet, wenn dieses Recht auf absolute
Werte, also auch auf Definitionen eines Absolutum verzichtet, wenn das Recht also nicht diktatorisch
und damit nicht faschistisch ist.

Das Absolutum ist zwar immer relativ zum Nicht-Absoluten, schließt aber die Abbildung durch
Analyse und Synthese aus, denn Subjektivität und Objektivität widersprechen schon vom Wesen her
den Absolutum-Ansatz. Im Gegensatz zum Absolutum nutzt der atheistische Ansatz den Begriff
"Axiom", um eine Abgrenzung innerhalb der objektiven und subjektiven Kontexte zu erlangen,
ohne mit der Dialektik zu brechen. ....

Würde man die BRD-Verfassung als Menge von Axiomen betrachten, käme trotzdem der identische
Schluss zustande: Das BRD-Grundgesetzt ist zwar keine Verfassung (da Ostdeutschland als Staat
einem anderen Staat BEIGETRETEN ist und in das System der BRD-West überführt wurde, so
dass es einer Verfassungsgebung nicht bedarf, auch wenn im Zuge der Bildung der BRD-West
ein völlig anderer Ansatz verwendet wurde: Die tatsächlich herbeizuführende Vereinigung
des gespaltenen Deutschlands.), hat aber wegen deklarierender Systematik keine Abbildung
mit anschließender Normierung, sondern allein die Normierung zum Ziel - geschweige
einen dialektischen Ansatz zum Ziel. Und: Das BRD-Grundgesetzt ist Ergebnis vor allem
christjüdischer Elitepolitik bis heute: Menge von Absoluten, die behauptet, aber nicht
bewiesen werden müssen. - Das widerlichste Zeugnis dieses Christjudenansatzes ist neben
dem Fehlen einer Verfassung die zulässige Möglichkeit, dass der Gesetzgeber Gesetze erlassen
und implementieren kann, die "verfassungswidrig" sind, also dem Grundgesetz entgegen stehen,
also NICHT aus dem Grundgesetz abgeleitet wurden .... Ein Zeichen der Diktatur, denn diese
benötigt - wie die Religion - zwingend Absoluten, um Menschen elitär normen und
verwerten zu können. - Ein perverses Beispiel dieser Diktatur: Ein hochrangiger elitärer
Christjude behauptet, dass Leben von der Würde bedingt wird. Der Christjude tut dies,
obwohl die Würde als Gottes Gnaden - ein Absolutum - anzusehen ist: Abgleitet von
göttlicher Maßgabe als absolute Norm. Der Christjude postuliert also ein Absolutum Würde
gegenüber dem Absolutum Leben, wobei beide von Gott gegeben sind, der das Absolutum
seiner Gaben und Gnaden definiert und so monopolisiert, dass Gott selbst als Absolutum
Vorrang hat: Göttlichen Vorrang derart, dass dem Menschen die Inanspruchnahme der Festlegung
von Absoluten und Vorrängen untersagt ist, will der Mensch sich nicht gegen Gott versündigen.
Mit anderen Worten: Der o.g. Christjude betreibt blanke Gotteslästerung und gebraucht dabei ein
Grundgesetz, wobei dieses selbst Gotteslästerung sein könnte bzw. ist. .... JEDE Religion
benötigt dieses Instrument der Gotteslästerung, denn Religion hat NUR menschliche Ziele:
Die Selektion und Verwertung von Menschen durch Menschen. Ziele, die die Gottesinstanz
zum Zweck verbiegen und verformen ... z.B. im elitär-christjüdischen Ansatz des BRD-
Gesetzgebers.

27.04.2020 de.wikipedia.org/wiki/Würde

"Würde (lateinisch dignitas) bezeichnet zumeist einen moralischen oder allgemein in einer Werthierarchie
hohen Rang bzw. eine Vorrangstellung von Personen, die Achtung gebietet. Traditionell wird Würde
Institutionen ebenso wie Personen zugesprochen, auch Funktionen (Ämter) oder ein bestimmter sozialer
Status oder Stand konnten Träger gewisser Würde sein. Dem Grad der Würde entsprechen dabei verschieden
abgestufte Erwartungen an das Verhalten der Träger der Würde sowie an den Respekt, der ihnen
entgegenzubringen sei.

Mit dem Begriff der Menschenwürde wird diese Vorstellung ausgeweitet und an eine besondere Bestimmung
des Daseins geknüpft, die jeden Menschen von allen anderen Lebewesen unterscheiden soll. In jüngerer
Literatur wird auch von einer Würde von Tieren oder der Natur gesprochen, die der Menschenwürde
gleichgestellt sein oder diese sogar mit umfassen soll.

Im modernen Gebrauch wird die auf Intrinsischen Eigenschaften beruhende Würde als ?innere Ehre? von
der (äußeren) Ehre unterschieden.[2] Von der Vorstellung der Würde selbst ist ihre Anerkennung in
Form von Prestige zu unterscheiden. Die Verleihung oder Zuschreibung von Würde als Tätigkeit,
wird als Würdigen oder Würdigung bezeichnet.!"

...

"Christlich geprägte Anthropologie

Das Christentum interpretiert die alttestamentliche Rede vom Menschen als Ebenbild Gottes und von seiner
Vorrangstellung unter Gottes Geschöpfen traditionell dahingehend, dass seine Würde gottgegeben und
nicht verlierbar ist. Sie komme jedem Menschen als solchem zu und sei mithin unabhängig von
Lebensumständen oder Verhalten."

...

28.04.2020 Herkunft des aktuellen Corona-Seuche-Virus (ARD-Radio)

Es besteht der wissenschaftliche begründete Verdacht, dass der aktuelle Corona-Seuche-Virus
in China durch Tierzucht implementiert wurde UND sich dabei auf die Fähigkeit,
besonders Menschen verseuchen zu können, genetisch spezialisiert hat. Der Vermittler
des Virus muss ein dem Menschen biologisch näherstehendes Wesen sein, das neben der Tierzucht
auch aus dem Labor stammen kann. Der Virus war mit dem Übersprung auf den Menschen bereits
spezialisiert, Menschen effektiv verseuchen zu können. Der Virus hat also diese Fähigkeit
nicht erst durch Mutation im Menschen erlangt. Aus wissenschaftlicher Sicht muss
diesem Verdacht weiter nachgegangen werden.

30.04.2020 vom Autor dieser Dokumentation

In Berlin wird die Pflicht zum Tragen einer Maske in Einzelhandel-Läden NICHT durchgesetzt. Wie ein berliner Geschäft der
Kette "Kaufland" des Unternehmens Lidl mitgeteilt hat, wurde dem Geschäft in der Storkower Straße 139 in 10407 Berlin
verboten, Kunden darauf aufmerksam zu machen, dass eine Maskenpflicht besteht, und auch verboten, das Hausrecht im
Sinne des Verweises aus dem Haus, wenn der Kunde keine Maske trägt, anzuwenden. Das Hausrecht wird vom Ordnungsrecht
dominiert: Zuständig ist nur das Ordnungsamt.

Der Autor dieser Dokumentation wurde erneut mit eine terroristischen Anschlag bedroht: Am 30.04.2020 wurde er im Geschäft
der Kette "Kaufland" in der Storkower Straße 139 in 10407 Berlin von einem Kunden, der keine Maske trug, aber auf diesen
Umstand hin vom Autor der Dokumentation angesprochen wurde, bedroht: Der Kunde (ca. 65 Jahre) drohte mit Anhusten.
Dem Autor dieser Dokumentation wurde erneut bewusst, dass er zum Zweck der Abwendung des Terrorvorhabens in Form
der erzwungenen Abstandhaltung zum Terroristen keinen Mittel hatte: In der BRD ist die Anwendung einer Waffe wie
Pistole zum Zweck des Schutzes von Leib und Seele nicht erlaubt, wenn der Anwender nicht im Auftrage des Staates handelt.

Inzwischen muss laut Auskunft von Mitarbeitern der mobilen Polizei und des mobilen Ordnungsamtes davon ausgegangen
werden, dass das o.g. Geschäft sehr wohl Hausrecht anzuwenden hat, wenn das Geschäft die Maskenpflicht im Geschäft
durchsetzen will. Je nach Entscheidung der Geschäftsführung kann dieses Durchsetzen unterlassen werden. Will der
Privateigentümer des Geschäftes die Maskenpflicht durchsetzen, muss er von sich aus die Polizei rufen, wenn es über
den Kontext des Hausrechtes hinaus geht. Bsp.: Ein Kunde ohne Maske kommt in ein Geschäft und wird vom Mitarbeiter
im Geschäft direkt aufgefordert, das Geschäft zu verlassen, wobei der Kunde dieses Hausrecht ignoriert. Die körperliche
Bedrängung des Kunden, um ihn aus dem Laden zu bringen, obliegt der Polizei, wenn diese den Kontext akzeptiert. Der
Kunde setzt seinen Einkauf fort und packt die Ware an der Kasse aus, um die Ware wegen Auspreisung zum Kauf scannen
zu lassen. Der Kassierer verweigert dieses Scannen und damit den Kaufvertrag, wobei der Laden weiterhin Wareneigentümer
ist. Der Kunde muss ohne Ware den Laden verlassen .... und hat in der Zeit seine mögliche Corona-Infektion im Laden
verteilt.

Damit gilt:

Der berliner Gesetzgeber hat mit seinen Regelungen den Täterschutz implementiert und damit das Ziel, Menschen, die sich
vor der Seuche schützen, grundsätzlich mit Menschen, die sich nicht um Schutz ANDERER kümmern, in Kontakt zu
bringen: Effektiv per Menschenansammlungen dort, wo der Mindestabstand nicht immer einhaltbar ist: Im Einzelhandel.
Zugleich legalisiert der Gesetzgeber die Vorhaben, andere Menschen mit der Seuche zu bedrohen, in dem z.B. das
Hausrecht eines Einzelhändlers gebeugt und diesem Händler die potenziell-reale Gefahr zugeordnet werden, dass durch
Gebrauch des Geschäftes ein Kunde zu Schaden kommen kann - und das auch durch Terrorismus, der nicht verfolgt wird.

Berlin wird von Christjuden und Kommunisten faschistisch regiert.

01.05.2020 bundesregierung.de

"Bund-Länder-Konferenz Gemeinsame Strategie bei der Bekämpfung der Pandemie

Bundeskanzlerin Merkel hat mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder über die Herausforderungen der Corona-Pandemie
beraten. Bund und Länder verständigten sich auf weitere Lockerungen: Gottesdienste sollen möglich sein und Spielplätze wieder
öffnen. Man müsse aber vorsichtig bleiben, so die Kanzlerin.

Deutschland sei ein föderales Land, es werde immer regionale Unterschiede geben, betonte die Kanzlerin am Donnerstag nach der
Schaltkonferenz mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder. Aber es liege im Interesse der Bürgerinnen und Bürger, dass es
für ganz Deutschland eine Strategie gebe und eine Zielsetzung: Da es weder ein Medikament noch einen Impfstoff gegen das Virus
gebe, gehe es immer wieder darum, die Ausbreitung soweit zu verlangsamen, dass Gesundheitssystem und Krankenhäuser die
Erkrankungen bewältigen und jedem Patienten die bestmögliche medizinische Versorgung bieten könnten, betonte die Kanzlerin.
Vorsichtig auf die Gesamtlage blicken

Die Kanzlerin bedankte sich ausdrücklich bei denen, die sich beim Hochfahren des öffentlichen Lebens Gedanken darüber machten,
wie dies geschehen könne, und umsichtige Konzepte entwickelten.

Wenn diese Konzepte ausgearbeitet seien, bleibe es die Verantwortung der Politik zu entscheiden, wann es wieder losgehen könne.
"Und das sind schwierige Entscheidungen, schwierige Abwägungen", betonte Merkel. Man müsse jedes Mal vorsichtig auf die
Gesamtlage blicken und alles dafür tun, damit es keinen Rückfall in eine schwierigere Phase gebe, sondern man Schritt für Schritt
vorankomme.
Einige Lockerungen beschlossen

Die Beratungen am Donnerstag seien ein Zwischenschritt gewesen, so Merkel. Man werde am 6. Mai über weitere Lockerungen
beraten, wenn Klarheit darüber herrsche, wie sich zum Beispiel die Öffnung der Geschäfte auf das Infektionsgeschehen ausgewirkt
habe. "Und deshalb haben wir heute einzelne Beschlüsse gefasst, aber wir werden vor allen Dingen in der nächsten Woche noch mal
ein weitergehendes Paket verabschieden?, kündigte die Kanzlerin an.

Am Donnerstag habe man noch einmal gemeinsam bekräftigt, so Merkel, dass Großveranstaltungen bis zum 31. August nicht
zugelassen werden können. Dies gelte für größere Sportveranstaltungen, Volksfeste mit Zuschauern, größere Konzerte, Festivals,
Dorf-, Stadt-, Straßen-, Schützenfeste und Kirmesveranstaltungen.

Konkrete Lockerungen und Anpassungen haben Bund- und Länder für diese Bereiche beschlossen:

Nach den Regeln, die Kirchen- und Religionsgemeinschaften gemeinsam ausgearbeitet haben, sollen wieder Gottesdienste und
Gebetsversammlungen möglich sein.
Unter Auflagen sollen auch Spielplätze wieder öffnen können.
Ebenfalls unter Auflagen sollen auch Kultureinrichtungen, Museen, Ausstellungen, Galerien, Gedenkstätten oder zoologische und
botanische Gärten öffnen können.
Ein etwas größerer Teil der Krankenhauskapazitäten soll wieder für planbare Operationen freigegeben werden. Diese waren in den
vergangenen Wochen größtenteils verschoben worden. Aktuell werden etwa 40 Prozent der Intensivbetten - bei finanziellem
Ausgleich - freigehalten. Die aktuelle Entwicklung der Infektionszahlen und die präzise Übersicht durch das Intensivregister lasse
diesen Schritt zu, heißt es in dem Beschluss.

Für die Umsetzung der Lockerungen und Anpassungen sind die einzelnen Bundesländer zuständig.

Video 52:02
Video Die Verantwortung, alles zu tun, damit es keinen Rückfall gibt

Bei der nächsten Konferenz am 6. Mai werde man die vorliegenden Konzepte der Kultus-, Jugend- und Sportminister auswerten und
klare Entscheidungen fällen, in welcher Folge und welcher Art und Weise Schule, Kita und unter gegebenen Bedingungen bestimmte
sportliche Betätigung möglich sein sollen, betonte die Kanzlerin.

Auch anderen Branchen müsse man Perspektiven eröffnen, so Merkel. Man habe die zuständigen Fachministerkonferenzen beauftragt,
bis zu der Konferenz, die auf den 6. Mai folge, Perspektiven und Rahmenbedingungen für die schrittweise Öffnung von Gastronomie-
und Tourismusangeboten sowie weiterer Kultureinrichtungen vorzubereiten. "Immer vorausgesetzt natürlich, dass das
Infektionsgeschehen das zulässt", betonte die Kanzlerin. Die allgemeinen Kontaktbeschränkungen sollen grundsätzlich bestehen
bleiben. Details regeln die Länder.
Vorsicht das oberste Gebot

Die Kanzlerin erinnerte an die am Donnerstag veröffentlichten Arbeitsmarktzahlen und verwies auf die tiefgehenden wirtschaftlichen
Auswirkungen der Pandemie. "Wir haben diese Dinge im Blick, aber ich bin der festen Überzeugung, auch die Interessen der
Wirtschaft, auch die Interessen der sozialen Kontakte verfolgen wir dann am besten, wenn wir einen Blick darauf werfen, dass wir
Schritte vorangehen können, aber nicht wieder zurückgehen müssen. Und deshalb bleibt Vorsicht das Gebot - und die Einhaltung der
Hygienemaßnahmen auch."

Lesen Sie hier den Beschluss vom 30. April PDF, 282 KB, barrierefrei .
Freitag, 1. Mai
2020"

"Die aktuellen Fallzahlen in Deutschland und weltweit
Im Überblick Die aktuellen Fallzahlen in Deutschland und weltweit

Wie viele Menschen haben sich mit dem Coronavirus infiziert? Wie viele Infizierte sind gestorben? Die aktuellen Zahlen des Robert
Koch-Instituts und der Johns Hopkins-Universität.

Das Coronavirus breitet sich aus.

Foto: Getty Images/Orbon Alija

Laut Situationsbericht des Robert Koch-Instituts (RKI) liegt die Ansteckungsrate (Reproduktionszahl) mit dem Coronavirus in
Deutschland aktuell bei 0,76 (Stand: 30. April). Die Reproduktionszahl gibt wieder, wie viele Menschen ein Infizierter im Durchschnitt
ansteckt. Bei einem Wert von 1 würde ein Infizierter im Durchschnitt also eine weitere Person anstecken.

160.758 Menschen haben sich nach Angaben des RKI nachweislich mit dem Coronavirus infiziert (Stand: 1. Mai, 0 Uhr). Das sind
1.639 mehr als am Vortag. Die Zahl der Todesfälle stieg um 193 auf 6.481. Als genesen gelten rund 126.900 Menschen, etwa 3.300
mehr als am Vortag. Eine Übersicht der Fallzahlen in Deutschland finden Sie hier. Ergänzend bietet das Covid-19-Dashboard eine
detaillierte Darstellung nach Landkreis und Bundesland.

Bislang sei es gut gelungen, die Fallzahlen in Deutschland zu drücken, so die Einschätzung des Präsidenten des Robert Koch-Instituts,
Lothar Wieler, in der Pressekonferenz am 30. April. Er wiederholte seinen Appell, sich an die Regeln zu halten: "Bitte bleiben Sie -
wann immer es geht - zuhause! Halten Sie sich an die Kontaktbeschränkungen! Halten Sie weiter Abstand!" Wieler ist zuversichtlich,
wenn wir weiter durchhalten, "dann können wir das Virus in Schach halten". Ausdrücklich bedankte er sich bei den Laboren für ihre
ausgezeichnete Arbeit. "Die deutschen Labore sind extrem leistungsfähig", so Wieler. "Sie sind - wie auch die Gesundheitsämter - von
ganz zentraler Bedeutung für die Ausbruchsbekämpfung."
Weltweite Verbreitung

Weltweit haben sich nach Angaben der Johns Hopkins-Universität (Baltimore, USA) 3.329.740 Menschen in 187 Ländern mit dem
Coronavirus infiziert. 237.647 Menschen sind an dem Virus gestorben. Gleichzeitig sind 1.046.403 Menschen genesen (Stand: 1. Mai,
23:30 Uhr). Weitere Zahlen finden Sie auf der Seite der Johns Hopkins-Universität.

Weil Covid-19 inzwischen weltweit verbreitet ist und damit in einer unübersehbaren Anzahl von Regionen ein Übertragungsrisiko
besteht, verzichtet das RKI mittlerweile auf die Ausweisung besonders betroffener Gebiete in Deutschland und international.
Freitag, 1. Mai 2020"

05.05.2020 bundesverfassungsgericht.de

"Urteil vom 05. Mai 2020 - 2 BvR 859/15

Leitsätze

zum Urteil des Zweiten Senats vom 5. Mai 2020

- 2 BvR 859/15 -

- 2 BvR 1651/15 -

- 2 BvR 2006/15 -

- 2 BvR 980/16 -

1. Stellt sich bei einer Ultra-vires- oder Identitätskontrolle die Frage nach der Gültigkeit oder Auslegung einer Maßnahme von
Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Europäischen Union, so legt das Bundesverfassungsgericht seiner Prüfung
grundsätzlich den Inhalt und die Beurteilung zugrunde, die die Maßnahme durch den Gerichtshof der Europäischen Union erhalten hat.

2. Der mit der Funktionszuweisung des Art. 19 Abs. 1 Satz 2 EUV verbundene Rechtsprechungsauftrag des Gerichtshofs der
Europäischen Union endet dort, wo eine Auslegung der Verträge nicht mehr nachvollziehbar und daher objektiv willkürlich ist.
Überschreitet der Gerichtshof diese Grenze, ist sein Handeln vom Mandat des Art. 19 Abs. 1 Satz 2 EUV in Verbindung mit dem
Zustimmungsgesetz nicht mehr gedeckt, so dass seiner Entscheidung jedenfalls für Deutschland das gemäß Art. 23 Abs. 1 Satz 2 in
Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 und Abs. 2 und Art. 79 Abs. 3 GG erforderliche Mindestmaß an demokratischer Legitimation fehlt.

3. Bei der Berührung fundamentaler Belange der Mitgliedstaaten, wie dies bei der Auslegung der Verbandskompetenz der
Europäischen Union und ihres demokratisch legitimierten Integrationsprogramms in der Regel der Fall ist, darf die gerichtliche
Kontrolle die behaupteten Absichten der Europäischen Zentralbank nicht unbesehen übernehmen.

4. Die Kombination eines weiten Ermessens des handelnden Organs und einer Begrenzung der gerichtlichen Kontrolldichte durch den
Gerichtshof der Europäischen Union trägt dem Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung offensichtlich nicht hinreichend Rechnung
und eröffnet den Weg zu einer kontinuierlichen Erosion mitgliedstaatlicher Zuständigkeiten.

5. Die Wahrung der kompetenziellen Grundlagen der Europäischen Union hat entscheidende Bedeutung für die Gewährleistung des
demokratischen Prinzips. Die Finalität des Integrationsprogramms darf nicht dazu führen, dass das Prinzip der begrenzten
Einzelermächtigung als eines der Fundamentalprinzipien der Europäischen Union faktisch außer Kraft gesetzt wird.

6. a) Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bei der Kompetenzabgrenzung zwischen der Europäischen Union und den Mitgliedstaaten
und die damit verbundene wertende Gesamtbetrachtung besitzen ein für das Demokratieprinzip und den Grundsatz der
Volkssouveränität erhebliches Gewicht. Ihre Missachtung ist geeignet, die kompetenziellen Grundlagen der Europäischen Union zu
verschieben und das Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung zu unterlaufen.

b) Die Verhältnismäßigkeit eines Programms zum Ankauf von Staatsanleihen setzt neben seiner Eignung zur Erreichung des
angestrebten Ziels und seiner Erforderlichkeit voraus, dass das währungspolitische Ziel und die wirtschaftspolitischen Auswirkungen
benannt, gewichtet und gegeneinander abgewogen werden. Die unbedingte Verfolgung des währungspolitischen Ziels unter
Ausblendung der mit dem Programm verbundenen wirtschaftspolitischen Auswirkungen missachtet offensichtlich den Grundsatz der
Verhältnismäßigkeit aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 4 EUV.

c) Dass das Europäische System der Zentralbanken keine Wirtschafts- und Sozialpolitik betreiben darf, schließt es nicht aus, unter dem
Gesichtspunkt des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 4 EUV die Auswirkungen zu erfassen, die ein Ankaufprogramm für Staatsanleihen
etwa für die Staatsverschuldung, Sparguthaben, Altersvorsorge, Immobilienpreise, das Überleben wirtschaftlich nicht
überlebensfähiger Unternehmen hat, und sie ? im Rahmen einer wertenden Gesamtbetrachtung ? zu dem angestrebten und erreichbaren
währungspolitischen Ziel in Beziehung zu setzen.

7. Ob ein Programm wie das PSPP eine offenkundige Umgehung von Art. 123 Abs. 1 AEUV darstellt, entscheidet sich jedoch nicht an
der Einhaltung eines einzelnen Kriteriums, sondern nur auf der Grundlage einer wertenden Gesamtbetrachtung. Vor allem die
Ankaufobergrenze von 33 % und die Verteilung der Ankäufe nach dem Kapitalschlüssel der Europäischen Zentralbank verhindern,
dass unter dem PSPP selektive Maßnahmen zugunsten einzelner Mitgliedstaaten getroffen werden und dass das Eurosystem zum
Mehrheitsgläubiger eines Mitgliedstaats wird.

8. Eine (nachträgliche) Änderung der Risikoverteilung für die unter dem PSPP erworbenen Staatsanleihen würde die Grenzen der
haushaltspolitischen Gesamtverantwortung des Deutschen Bundestages berühren und wäre mit Art. 79 Abs. 3 GG unvereinbar. Sie
stellte in der Sache eine vom Grundgesetz verbotene Haftungsübernahme für Willensentscheidungen Dritter mit schwer kalkulierbaren
Folgen dar.

9. Bundesregierung und Bundestag sind aufgrund ihrer Integrationsverantwortung verpflichtet, auf eine Verhältnismäßigkeitsprüfung
durch die Europäische Zentralbank hinzuwirken. Sie müssen ihre Rechtsauffassung gegenüber der Europäischen Zentralbank deutlich
machen oder auf sonstige Weise für die Wiederherstellung vertragskonformer Zustände sorgen.

10. Verfassungsorgane, Behörden und Gerichte dürfen weder am Zustandekommen noch an Umsetzung, Vollziehung oder
Operationalisierung von Ultra-vires-Akten mitwirken. Das gilt grundsätzlich auch für die Bundesbank."

...

PDF-Download per

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Downloads/DE/2020/05/rs20200505_2bvr085915.pdf
?__blob=publicationFile&v=7

05.05.2020 vom Autor dieser Dokumentation

Das Urteil des BRD-Verfassungsgericht zur Kompetenz der EZB und des EuGH (z.B. "Der mit der Funktionszuweisung des Art. 19
Abs. 1 Satz 2 EUV verbundene Rechtsprechungsauftrag des Gerichtshofs der Europäischen Union endet dort, wo eine Auslegung der
Verträge nicht mehr nachvollziehbar und daher objektiv willkürlich ist. Überschreitet der Gerichtshof diese Grenze, ist sein Handeln
vom Mandat des Art. 19 Abs. 1 Satz 2 EUV in Verbindung mit dem Zustimmungsgesetz nicht mehr gedeckt, so dass seiner
Entscheidung jedenfalls für Deutschland das gemäß Art. 23 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 und Abs. 2 und Art. 79
Abs. 3 GG erforderliche Mindestmaß an demokratischer Legitimation fehlt.") ist sinnlos, wenn nationale Gerichte keinen Einfluss
auf die EU-Organe haben, ohne die von den EU-Organen benutzten nationalen Organen (wie Bundesbank der BRD) dem
EU-Prozess zu entziehen, also ohne einen Zerfall zu provozieren. Sinnvoll sind Urteile nationaler Gerichte, wenn diese feststellen,
dass der Verbleib in der EU national-verfassungswidrig ist, wenn die EU-Organe im Vollzug der EU nationales Recht verletzen
und die Souveränität des Nationalstaates zersetzen.

Der Euro ist eine Zonenwährung, die nicht gedeckt ist. Der Euro ist eine zonale virtuelle Währung, die ausschließlich der Verwertung
vorhandener Ressourcen an Ergebnissen der Wertschöpfung dient, ohne diese Ressourcen nachhaltig ERWEITERT zu reproduzieren.
Das BRD-Wirtschaftssystem basiert auf dieses Euro-Prinzip und kann sich so des nationalen Binnenmarktes entledigen, da dieser
nicht genügend Rendite liefert. Dass der BRD-Export gegen Euro aus Schulden des Importeurs finanziert wird, ist mit der Einführung
des Euros implementiert worden. Ebenfalls ist die Herstellung von Euro durch Nationalstaaten in der Eurozone Standard, denn nur
so lassen sich gedruckte Euro in "Wert" umwandeln, der weder nachhaltig noch überhaupt abgesichert ist, dafür aber Schulden
so verwertet, dass diese den Eurofluss zum am EU-Binnenmarkt agierenden Exporteur (z.B. BRD) ermöglicht: Der Übergang einer
gedruckten also virtuellen Währung in das Vermögen in der BRD. Geldwäsche !

Das Drucken von Euro, um Schulden zu kaufen, die nicht mal absehbar den verkauften Euro per Schuldentilgung refinanzieren,
ist in der EU Standard. - Ein enormes wirtschaftliches Risiko für ausländische Nicht-EU-Investoren in die Eurozone, wenn diese
Investoren nicht genügend Euro SELBST horten. China hat gewaltige Euro-Reserven, die aus der per Export Chinas erzielten
Konvertierung der chinesischen Binnenwährung in Euro resultieren: China kann mit verfügbarem Euro investieren und damit
Ressourcen der Euro-Zone direkt abkaufen, z.B. Übernahmen von Unternehmen in der BRD. Diese Euros werden zugleich
für den Import von Wissen und Methoden in der Produktherstellung etc. benutzt, wobei dann das importierte Wissen mittels
Binnenwährung Chinas investiert wird, um dann gegen Euro exportiert zu werden ... ein Kreislauf, der die Eurozone
optimiert verwertet und zersetzt.

Der atheistische Ansatz, den der Autor seiner Dokumentation in dieser vorstellt und begründet, verändert die Abhängigkeit
einer Wirtschaft von virtueller Währung, die im Innen- und Außenverhältnis der Gesellschaft diese zersetzt, durch u.a.
Notwendigkeit der Einführung von Binnenwährungen in der EU-Zone bei gemeinsamer Außenwährung der EU-Zone.
Der atheistische Ansatz ist der einzige Weg, die wirtschaftliche Zersetzung der EU z.B. durch China zu verhindern.
Dazu ist in der EU und in den Nationalstaaten ein Systemwechsel notwendig, der das kapitalistische Dasein der EU-Zone
abschafft und vor allem den imperialen Faschismus der BRD in der EU ausrottet. Die BRD muss systemisch eine andere
Form des staatlichen Daseins erhalten.

Mit anderen Worten: Da das BRD-Verfassungsgericht den atheistischen Ansatz niemals vertreten kann, da dieses Gericht sich an
rechtliche Normen halten muss, sind Urteile des Gerichtes, die die Systemveränderung eines Staats verlangen, sinnlos.
Das Kompetenz-Urteil des BRD-Verfassungsgerichtes ist blankes Gewäsch - egal ob intelligent oder nicht. IN DER EU
wurde das Recht bereits so vergesellschaftet, dass nicht-demokratisch gewählte EU-Instanzen "Recht sprechen". Das ist
blanker Faschismus und eine Unterart der Diktatur. Es ist blanke Gier per "Recht"sprechung.

08.05.2020 dradio.de

Der EuGH stellt fest, dass ein nationales Gericht nicht für die einheitliche Anwendung des Unionsrechts zuständig sein kann.

08.05.2020 dradio.de

Der Tübinger Oberbürgermeister Palmer (Grüne Bündnis 90) wird von den Grünen wegen der Feststellung Palmers, dass
in Deutschland möglicherweise Menschen gerettet werden, die in einem halben Jahr sowieso tot wären, mit der Aufforderung,
dass Palmer die Partei verlässt, konfrontiert: Eine Wiederwahl Palmers zum Tübinger Oberbürgermeister wird von den Grünen
nicht unterstützt.

08.05.2020 vom Autor dieser Dokumentation

Es grassiert in der Gerüchteküche der Bevölkerung die Auffassung, dass ein hamburger Pathologe, der Corona-
Seuchen-Opfer obduziert hat, feststellt, dass von diesen Toten keiner allein WEGEN der Corona-Seuche gestorben ist,
sondern vielmehr der Umstand gilt: Es sterben Menschen, die Vorerkrankungen haben und dann von der Seuche
infiziert wurden, so dass die Seuche die Todeswirkung der Vorerkrankungen forciert, aber nicht die Todesursache
ist. - Mit anderen Worten: Wer keine Vorerkrankungen hat, wird die Seuche überleben.
Dieses Gerücht hat den selektiven Zweck, Wertigkeiten von Menschen bezüglich deren medizinischen Habitus
einzuführen - ein weiterer Weg zur Euthanasie.

Was die ARD im Radio am heutigen Tag sendete:

- Das bundesdeutsche Statistikamt hat die Übersterblichkeit für den April ermittelt: Entgegen dem Trend ohne
Corona-Seuche nahm die Sterblichkeit mit Corona-Seuche ZU. Damit ist eine Übersterblichkeit wegen Corona-
Seuche belegt.
- Die statistische Lebenserwartung ohne Corona-Seuche von sehr alten Menschen z.B. ab 80 Jahren ist erheblich
länger als die mit der Seuche. Das gilt vor allem auch, weil Menschen in dem Alter mit den Erkrankungen lebensverlängernd
versorgt werden: Behandlungen von Erkrankungen, die deswegen eben nicht zum frühzeitigen Ableben führen.

Damit gilt: Der Grüne Tübinger Oberbürgermeister Palmer nutzt eine Art von Argumentation, die im Dritten Reich
Systemkomponente u.a. zu Ausrottung Behinderter und Juden etc. war: Die ZUM ZWECK erfolgte Versagung einer
Lebensdauer. Zweck bei Palmer ist es, die Toten abzuschreiben, um die Konsequenzen der Lebensvernichtung wegen
Umgang mit der Corona-Seuche zu verharmlosen: Es verrecken Menschen, besonders Alte (selektives Verrecken).
Palmer vollzieht eine zutiefst menschenverachtende faschistische Denkweise und propagiert diese ungestraft,
obwohl diese Denkweise Palmers den Grad der Leugnung des Holocaust hat (Holocaust als Mittel zum Zweck).
Wer also einen Parteiabgang von Palmer fordert, umgeht die Auseinandersetzung mit der Wertigkeit der
Aussagen Palmers im extrem-faschistischen Kontext im Alltag der grünen Elite in der BRD.

Vielmehr wird ersichtlich, dass auch die grüne Elite mit Stumpf und Stiel ausgerottet werden muss, wenn der
Systemwechsel erfolgen soll. Und dieser MUSS erfolgen, will man auch das gesamtgesellschaftliche Elend
im Kontext der Corona-Seuche in der BRD systemisch verhindern.

08.05.2020 dradio.de

Das in der BRD für die öffentliche Infektionsstatistik der Corona-Virus-Seuche zuständige Institut "Robert Koch" (RKI) stellt die
Information der Öffentlichkeit ein. Das RKI berichtet nur noch, wenn es aus Sicht des RKI ein Anlass gibt.

10.05.2020 sueddeutsche.de

Im Zuge der Corona-Virus-Seuche-Wirtschaftskrise in der EU erlaubt die EU-Kommission die Teilverstaatlichung von Unternehmen,
die von EU-Ländern unterstützend finanziert werden sollen, wenn der jeweilige EU-Staat dieses finanziell leisten kann. Z.B.
hat die BRD 1000 Milliarden Euro für Zuschüssen, Krediten und Bürgschaften bereitgestellt, wobei in der gesamten EU bisher
2000 Milliarden Euro für Zuschüssen, Krediten und Bürgschaften verwendet werden.

Die Teilverstaatlichung unterliegt folgenden Maßgaben:

Das teilverstaatlichte Unternehmen

kann Dividende nur an den teilhabenden Staat auszahlen.

kann nur diejenigen Aktien am Markt aufkaufen, die die Teilverstaatlichung betreffen.

kann keine Unternehmen aufkaufen.

kann eine Beteiligung an fremde Unternehmen von max. 10% eingehen, wobei ein höherer Anteil von der EU-Kommission
genehmigt werden muss.

muss seine Tätigkeit zu bedeutenden Zielen der EU-Politik belegen (Z.B. Klimawandel).

muss nach 6 Jahren ab Beginn der Teilverstaatlichung deren Anteil auf max. 14% gesenkt haben, wenn das Unternehmen
nicht saniert werden soll, wobei die EU-Kommission maßgebend ist.

Die EU-Kommission überlegt, einen eigenen Fonds für Zuschüssen, Krediten und Bürgschaften aufzulegen, um so
Unternehmen in finanzschwachen EU-Ländern zu erreichen, damit es keine Wettbewerbsverzerrungen gibt.

10.05.2020 faz.net

In der BRD wurden in einigen Städten Aktivitäten gegen die vom jeweiligen Gesetzgeber bzw. Staatsorganen im Zuge der
Corona-Virus-Seuche angeordneten Maßnahmen vollzogen, die von Demonstranten ignoriert wurden, z.B. Mindestabstand
und Mundschutz.

In Berlin wurde eine unangemeldete Demonstration benutzt, um Widerstand im Sinne der erfolgten Skandierungen
"Wir sind das Volk", "Widerstand" und "Volksverräter" aggressiv gegenüber der Polizei durchzusetzen.

In München wurde eine unangemeldet Demonstration per Twitter-Netzwerk organisiert.

10.05.2020 vom Autor dieser Dokumentation

Terrorismus im Alltagsdenken.

13.05.2020 heise.de

Die BRD-Kanzlerin stellt unter Schmerzen fest, dass die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Russland unter Einbezug
der systematischen Infiltration der Russen und deren hybriden Kriegsführung umbewertet wird, um auf Russlands Strategie
reagieren zu können: "Ich nehme diese Dinge sehr ernst, weil ich glaube, dass da sehr ordentlich recherchiert wurde",
sagt Merkel. Und ebenfalls: "Ich darf sehr ehrlich sagen: Mich schmerzt das."

Anlass war die Aufdeckung der Beteiligung Russlands an der Spionage-Aktion gegen den BRD-Bundestag in 2015.

13.05.2020 vom Autor dieser Dokumentation

Kanzlerin Merkel müsste eigentlich süchtig nach Schmerzmitteln sein, oder sie bekommt nicht mehr mit, dass Volltrottel
das Bundes-IT-System versaubeuteln:

Das Auswärtige Amt wurde nach dem Wechsel von Linux zu Windows mindestens 1 Jahr unbemerkt ausgesaugt.

Das Berliner Kammergericht wurde wegen IT-Systemmängel ebenfalls nachhaltig und vermutlich komplett abgesaugt.

Der BRD-Bundestag stand ebenfalls auf dem Langzeit-Saugplan der "Konkurrenz" - Tendenz zu Komplettabsaugung.

Und der Kommunist Putin muss vor Gier ein komplettes Kunstgebiss tragen: Gierivitis, Absaugkrampf und ausgelutschte Kiefer.

Ob Christjüdin oder Kommunist: Nur Idioten am Werkeln, bei denen die Fettabsaugung im Gehirn nicht mehr hilft.

13.05.2020 zeit.de

'Diskriminierung: Paar klagt auf Eintrag von nicht binärem Elternteil in Geburtsurkunde'

...

'Ein Ehepaar aus Hessen klagt vor dem Amtsgericht Darmstadt gegen ein Standesamt. Der Hintergrund: Das Amt soll einem nicht
binären Elternteil den Eintrag in die Geburtsurkunde der gemeinsamen Tochter verweigert haben. Das Paar fordert, dass Menschen
unabhängig von ihrem Geschlechtseintrag als zweiter Elternteil ihrer Kinder anerkannt werden, wie die Gesellschaft für Freiheitsrechte
(GFF) mitteilte. Die GFF unterstützt die Klage.

Das gemeinsame Kind des klagenden Paares Tara und Tony E. kam im Februar zur Welt. Tony E. sei nicht binär, weswegen im
Personalausweis als Geschlecht "divers" eingetragen sei. Diese Option, jenseits von "männlich" oder "weiblich", ist seit Ende 2018
erlaubt. Doch deshalb habe das Standesamt E. nicht in die Geburtsurkunde der Tochter eingetragen. Aus Sicht des Amts habe das Kind
nur einen Elternteil -Tara E., die Mutter.

Tony E. müsse das Mädchen - wie alle Elternteile mit dem Eintrag "divers" im Personalausweis -als Stiefkind adoptieren. "Dass
unsere Tochter jetzt offiziell nur mich als Elternteil hat, ist absurd und eine echte Belastung", erklärte Tara E. über die GFF.'

...

'"Wenn die Eltern verheiratet sind, dann werden Ehemänner bei der Geburt automatisch in die Geburtsurkunde eingetragen, alle
anderen Geschlechter aber nicht", erklärte Lea Beckmann von der GFF. Dies sei ein "klarer Verstoß" gegen das
Diskriminierungsverbot.

Der Gesetzgeber habe es versäumt, nach der Einführung der sogenannten dritten Option ausdrücklich zu regeln, was passiert, wenn Menschen
mit dem Eintrag "divers" Eltern werden. Standesämter und Gerichte müssten die "Regelung zur Eltern-Kind-Zuordnung diskriminierungsfrei
auf alle Ehepaare anwenden".'

13.05.2020 vom Autor dieser Dokumentation

Ein Ehepaar, das ein Zwitter-Elternteil hat, kann ein Kind standesamtlich nur wie folgt registrieren lassen:

Weil der Gesetzgeber die Eltern-Kind-Zuordnung für Zwitter so geregelt hat, dass ein Zwitter nicht Elternteil sein kann, muss
der Zwitter das Kind zuvor adoptieren.

In der BRD erhalten Zwitter als Angabe des Geschlechtes das Wort "divers" ("divers" bedeutet mehrere oder verschieden), so
dass der Zwitterstatus ein Geschlechtsmerkmal ist, obwohl Zwitter kein Geschlecht haben.

16.05.2020 heise.de

Die USA haben das Verbot von unerlaubten Geschäftsbeziehungen von US-Unternehmen mit Huawei um 1 Jahr verlängert.
Eine Erlaubnis ist nur durch die US-Regierung erteilbar.

Die USA haben den weltweiten Handel von Unternehmen in der Welt, die Chip-Produktionstechnik aus den USA und oder
Chip-Patente der USA nutzen, verboten, wenn Halbleiter an Huawei aus China verkauft werden sollen. Betroffen ist z.B.
der taiwanische Chiphersteller TSMC, der sich auf US-Technik verlassen hat und mit dieser Highend-Prozessoren für Huawei
herstellt: Die USA haben angeordnet, dass TSMC in Taiwan die Geschäftsbeziehung zu Huawei in dieser Sparte einstellen muss.
Dieser weltweite Wegfall der Nutzung von US-Technik und US-Patenten im Bereich Halbleiter hat zum Ziel, Huawei
effektiv den US-Exportkontrollen zu unterwerfen.

19.05.2020 bundesverfassungsgericht.de

"Urteil vom 19. Mai 2020 - 1 BvR 2835/17

Leitsätze

zum Urteil des Ersten Senats vom 19. Mai 2020

- 1 BvR 2835/17 -

Die Bindung der deutschen Staatsgewalt an die Grundrechte nach Art. 1 Abs. 3 GG ist nicht auf das deutsche Staatsgebiet begrenzt.

Der Schutz der einzelnen Grundrechte kann sich im Inland und Ausland unterscheiden.

Jedenfalls der Schutz des Art. 10 Abs. 1 und des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG als Abwehrrechte gegenüber einer
Telekommunikationsüberwachung erstreckt sich auch auf Ausländer im Ausland.

Die derzeitigen Regelungen zur Ausland-Ausland-Telekommunikationsüberwachung, zur Übermittlung der hierdurch gewonnenen
Erkenntnisse und zur Zusammenarbeit mit ausländischen Nachrichtendiensten verletzen das Zitiergebot des Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG;
der Gesetzgeber hat die Grundrechte bewusst als nicht betroffen erachtet, obwohl sie auch hier anwendbar sind. Sie genügen auch
zentralen materiellen Anforderungen der Grundrechte nicht.

Art. 10 Abs. 1 GG schützt die Vertraulichkeit individueller Kommunikation als solche. Personen, die geltend machen, in ihren
eigenen Grundrechten verletzt zu sein, sind nicht deshalb vom Grundrechtsschutz des Grundgesetzes ausgeschlossen, weil sie als
Funktionsträger einer ausländischen juristischen Person handeln.

Die Regelung der Auslandsaufklärung fällt unter die auswärtigen Angelegenheiten im Sinne von Art. 73 Abs. 1 Nr. 1 GG. Dem
Bundesnachrichtendienst kann auf dieser Kompetenzgrundlage über die Aufgabe einer außen- und sicherheitspolitischen Unterrichtung
der Bundesregierung hinaus als eigene, nicht operativ wahrzunehmende Aufgabe die Früherkennung von aus dem Ausland drohenden
Gefahren von internationaler Dimension übertragen werden. Es muss sich um Gefahren handeln, die sich ihrer Art und ihrem Gewicht
nach auf die Stellung der Bundesrepublik in der Staatengemeinschaft auswirken können und gerade in diesem Sinne von außen- und
sicherheitspolitischer Bedeutung sind.

Die strategische Auslandstelekommunikationsüberwachung ist mit Art. 10 Abs. 1 GG nicht grundsätzlich unvereinbar. Als anlasslose,
im Wesentlichen nur final angeleitete und begrenzte Befugnis ist sie jedoch eine Ausnahmebefugnis, die auf die
Auslandsaufklärung durch eine Behörde, welche selbst keine operativen Befugnisse hat, begrenzt bleiben muss und nur durch deren
besonderes Aufgabenprofil gerechtfertigt ist.

Erforderlich sind danach insbesondere Maßgaben zur Aussonderung der Telekommunikationsdaten von Deutschen und Inländern, eine
Begrenzung der zu erhebenden Daten, die Festlegung qualifizierter Überwachungszwecke, die Strukturierung der Überwachung
auf der Grundlage eigens festgelegter Maßnahmen, besondere Anforderungen an gezielt personenbezogene Überwachungsmaßnahmen,
Grenzen für die bevorratende Speicherung von Verkehrsdaten, Rahmenbestimmungen zur Datenauswertung, Vorkehrungen zum
Schutz von Vertraulichkeitsbeziehungen, die Gewährleistung eines Kernbereichsschutzes und Löschungspflichten.

Die Übermittlung personenbezogener Daten aus der strategischen Überwachung ist nur zum Schutz besonders gewichtiger Rechtsgüter
zulässig und setzt eine konkretisierte Gefahrenlage oder einen hinreichend konkretisierten Tatverdacht voraus. Ausgenommen sind
hiervon Berichte an die Bundesregierung, soweit diese ausschließlich der politischen Information und Vorbereitung von
Regierungsentscheidungen dienen.

Die Übermittlung setzt eine förmliche Entscheidung des Bundesnachrichtendienstes voraus und bedarf der Protokollierung unter
Nennung der einschlägigen Rechtsgrundlage. Vor der Übermittlung an ausländische Stellen ist eine Vergewisserung über den
rechtsstaatlichen Umgang mit den Daten geboten; hierbei bedarf es einer auf die betroffene Person bezogenen Prüfung, wenn es
Anhaltspunkte gibt, dass diese durch die Datenübermittlung spezifisch gefährdet werden kann.

Regelungen zur Kooperation mit ausländischen Nachrichtendiensten genügen grundrechtlichen Anforderungen nur, wenn sie
sicherstellen, dass die rechtsstaatlichen Grenzen durch den gegenseitigen Austausch nicht überspielt werden und die Verantwortung des
Bundesnachrichtendienstes für die von ihm erhobenen und ausgewerteten Daten im Kern gewahrt bleibt.

Will der Bundesnachrichtendienst von einem Partnerdienst bestimmte Suchbegriffe nutzen, um die Treffer ohne nähere inhaltliche
Auswertung automatisiert an diesen zu übermitteln, erfordert dies eine sorgfältige Kontrolle dieser Suchbegriffe sowie der hieran
anknüpfenden Trefferfälle. Die bei Auslandsübermittlungen geltenden Vergewisserungspflichten gelten entsprechend. Die gesamthafte
Übermittlung von Verkehrsdaten an Partnerdienste setzt einen qualifizierten Aufklärungsbedarf im Hinblick auf eine spezifisch
konkretisierte Gefahrenlage voraus. Für den Umgang der Partnerdienste mit den übermittelten Daten sind gehaltvolle Zusagen
einzuholen.

Die Befugnisse zur strategischen Überwachung, zur Übermittlung der mit ihr gewonnenen Erkenntnisse und zur diesbezüglichen
Zusammenarbeit mit ausländischen Diensten sind mit den Anforderungen der Verhältnismäßigkeit nur vereinbar, wenn sie durch eine
unabhängige objektivrechtliche Kontrolle flankiert sind. Sie ist als kontinuierliche Rechtskontrolle auszugestalten, die einen
umfassenden Kontrollzugriff ermöglicht.

Hierfür ist einerseits eine mit abschließenden Entscheidungsbefugnissen verbundene gerichtsähnliche Kontrolle sicherzustellen,
der die wesentlichen Verfahrensschritte der strategischen Überwachung unterliegen, sowie anderseits eine administrative Kontrolle,
die eigeninitiativ stichprobenmäßig den gesamten Prozess der Überwachung auf seine Rechtmäßigkeit prüfen kann.

Zu gewährleisten ist eine Kontrolle in institutioneller Eigenständigkeit. Hierzu gehören ein eigenes Budget, eine eigene
Personalhoheit sowie Verfahrensautonomie. Die Kontrollorgane sind personell wie sächlich so auszustatten, dass sie ihre Aufgaben
wirksam wahrnehmen können. Sie müssen gegenüber dem Bundesnachrichtendienst alle für eine effektive Kontrolle erforderlichen
Befugnisse haben. Dabei ist auch dafür Sorge zu tragen, dass die Kontrolle nicht durch die ?Third Party Rule? behindert wird."

Download per
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Downloads/DE/2020/05/rs20200519_1bvr283517.pdf;jsessionid=
CAF18E9E0B9DC860D145F635D44A5750.2_cid361?__blob=publicationFile&v=2

20.05.2020 faz.net

Die BRD-Regierung lässt, um dem Gaststätten- und Hotelgewerbe zu helfen, ab dem 01.07.2020 die Umsatzsteuer für Nahrung
von 19 und 7% senken. Im Zuge dieser Hilfe muss eben dieses Gewerbe die Getränke aber weiterhin mit 19%
Umsatzsteuer ausweisen, so dass pro Rechnung eines essenden UND trinkenden Gastes 2 Steuersätze auszuweisen sind.

24.05.2020 bundesregierung.de

'Im Überblick Die aktuellen Fallzahlen in Deutschland und weltweit

Wie viele Menschen haben sich mit dem Coronavirus infiziert? Wie viele Infizierte sind gestorben? Die aktuellen Zahlen
des Robert Koch-Instituts und der Johns Hopkins-Universität.'

...

'Nach Angaben des Robert-Koch-Instituts haben sich in Deutschland 178.281 Menschen nachweislich mit dem Coronavirus
infiziert (Stand: 24. Mai, 0:00 Uhr). Das sind 431 mehr als am Vortag. Die Zahl der Todesfälle stieg um 31 auf 8.247.
Als genesen gelten rund 160.300 Menschen, etwa 500 mehr als am Vortag.'

...

24.05.2020 vom Autor dieser Dokumentation

Die Grafik der BRD-Regierung zeigt den Verlauf seit 11.03.2020 bis zum 24.05.2020.

Der Anstieg der Anzahl der Neuerkrankungen endete mit dem 08.04.2020. Seit dem sinkt die Anzahl der Neuerkrankungen.

Der Anstieg der Genesenen hält fast linear an (45 Grad Neigung oberhalb der X-Achse (Horizontale).

Der Anstieg der Toten ist seit dem 01.04.2020 durchgehend fast linear wachsend. Das ist der Preis der Durchseuchung der
Bevölkerung. Wegen sinkender Anzahl der Neuinfizierungen und steigender Anzahl der Genesungen ist die steigende
Anzahl der Toten eine Selektion: Sinkende Neuinfizierung verhindert nicht linearen Anstieg der Toten, die damit
im Kontext der Corona-Seuche oder direkt an ihr sterben. Es kann sich also bei den Toten nur um Personen handeln,
die nicht genesen können, aber infiziert wurden. Die Ansteckungsrate spielt also weniger eine Rolle als die
Ansteckung von Personen, die keine Ressourcen zur Genesung haben. Die Schwachen sterben, weil die Infizierung
nicht unterbunden wird - exakt das ist DER Hinweis auf die Durchseuchung der Bevölkerung und die Opferung
der Schwachen mit zu wenig Genesungsressourcen.

Klar, darüber denkt die BRD-Regierung (Christjudentum und dessen SPD-Ableger) auf ihrer Webseite nicht nach.

25.05.2020 VW Diesel-KFZ Betrug (ARD-Radio)

Für alle vom Betrug Betroffenen, die NICHT der Vebraucherverbands-Klage anhängig waren,
gilt nun ein Grundsatzurteil, falls dieses rechtswirksam wird. Dieses Grundsatzurteil
stellt Betroffene ev. erheblich besser als die finanziellen Entschädigungen aus
einem Vergleich im Zuge der Vebraucherverbands-Klage.
VW ist es damit gelungen, Kosten des Betruges zu minimieren, da nicht alle Betrogenen
nach Grundsatzurteil entschädigt werden müssen.

29.05.2020 heise.de

US-Präsident Trump verbietet per Dekret die durch den Social-Media-Anbieter weitgehende Ergänzung von Nutzerbeiträgen.
Vor allem Faktenchecks und eigene Einschätzungen zu Inhalten sollen tabu sein.

29.05.2020 vom Autor dieser Dokumentation

Die Marotte, dass Nutzerbeiträge kommentiert werden, ist ein Systemkennzeichen von sozialen Netzwerken, deren "Begabung",
Nutzerbeiträge im historischen Kontext unverändert zu lassen, so lange kein Rechtsbruch vorliegt, gegen Null geht.
Sogenannte Fake-Nachrichten etc. sind nichts anderes als das Produkt einer Glaubensgemeinschaft, die wegen ihrer
Selektion und Verwertung von Menschen nicht in der Lage sind, andere im Sinn von abweichende Informationen zu
verarbeiten ... um die Gemeinschaft vor Gefährdung zu schützen ? Um die Selektion und Verwertung nachhaltig
zu implementieren ! - Ein Prachtexemplar dieser Glaubensgemeinschaften ist der US-Präsident selbst, der mangels
Intellekt davon ausgeht, dass die Trumpschen Ergüsse z.B. auf Twitter die Welt interessieren und vor allem voran bringen.
Was Trump auf Twitter macht, ist blanke Infiltration, die natürlich nicht gestört werden soll, denn jeder Alpha-Mensch
will seine Getreuen zusammenhalten, um nicht ertappt zu werden, was für ein Schrott auf die Welt losgelassen wird.
Trump ist nicht in der Lage zu erkennen, dass Sozial-Media schon immer durch Gruppen infiltriert werden, die
ihren Glauben in diversen Formen der Dummheit und Arroganz ausleben wollen und damit Sozial Media unterlaufen.

Es ist völlig sinnlos, Nutzerbeiträge zu kommentieren oder einem Fakten-Check zu unterziehen, also den Kontext um
solche Informationen zu weiteren, die die Gläubigen weder verstehen wollen, noch als Glaubensgruppe verstehen
können. Anders nämlich lassen sich z.B. die Schrott-Arien des Trump nicht erklären - auch hier gilt wieder: Trump ist
ein Versager und hat von Sozial Media keine Ahnung, dafür von Infiltration und Selbstabbildung.

Nutzermeldungen als puren Kontext stehen lassen und parallel, aber separat, einen journalistischen Beitrag zu leisten,
in dem der Betreiber des Sozial Media SEINE Stellung abgibt UND hilfeleistend Links zu GEPRÜFTEN Informationen
zum Kontext, den er Nutzer in seiner Meldung offeriert, anbietet - Sozial Media als Plattform für Wissen, Diskussion
und gemeinsamen Voranschreiten. - Wer denkt, das Facebook so was zum Ziel haben kann, ist ein Vollidiot, denn Gier
ist eine spezielle Art von Agieren, das sich u.a. mit Glauben kennzeichnen lässt.

Analyse und Synthese in Verbindung mit Wissensvermittlung ist kein Allgemeingut der Intellekte eines Stammes bzw.
Volkes - und schon gar nicht einer Glaubensgemeinschaft und deren Götterboten wie US-Präsident Trump, die lieber
die Sau raus lassen ... weil es einfacher, dümmer und glaublicher ist.

Sozial Media sind ausnahmslos Glaubensplattformen, die verwertet werden, u.a. wegen Gier von Elitegruppen.

30.05.2020 gegen-hartz.de

Der BRD-Gesetzgeber im Bundestag und Bundesrat ändert die finanzielle Corona-Seuche-Ausstattung von Hartz-4-Empfängern
nicht, obwohl der Regelsatz weder Kosten für Masken deckt noch Kosten für Desinfektionsmittel enthält. Auch ist die kostenlose
Abgabe von Masken an Harz-4-Empfänger nicht vorgesehen. Ziel ist es, Harz-4-Empfänger einem höheren Seuchenrisiko
auszusetzen.

30.05.2020 vom Autor dieser Dokuentation

Die Würde des Menschen ist unantastbar .... stürmisches Lachen in den Bundesställen Tag und Rat.

Der Gesetzgeber zeigt auch hier die grundsätzliche Ausrichtung des Gesundsheitsystems im Bereich Corona-Seuche:
Die Bevölkerung wird langsam durchseucht. Wer es nicht überlebt, hat Pech gehabt. Egal warum. Besonders
Randständige.

04.06.2020 gegen-hartz.de

Der nicht zweckgebundene Kindergeld-Bonus wird unabhängig von der finanziellen Leistungsfähigkeit der Empfänger
ausgezahlt, wobei der Bonus

300 Euro pro Kind beträgt.

nicht der Grundsicherung Hartz 4 und nicht der Sozialhilfe angerechnet wird.

mit der Steuerrückzahlung ab einer bestimmten zu versteuernden Einkommenshöhe angerechnet wird.

05.06.2020 faz.net

US-Präsident Trump hat den Abzug von 9500 US-Soldaten, die in er BRD stationiert sind, angeordnet. Anfang Oktober
werden dann nur noch 25000 US-Soldaten in der BRD stationiert sein.

05.06.2020 derstandard.at

Laut dem "Weißen Haus" hat US-Präsident Trump den Abzug von 9500 US-Soldaten, die in er BRD stationiert sind, NICHT
angeordnet.

18.06.2020 heise.de

In der BRD ist der Datenschutz, der Ermittlungsorgan der BRD benachteiligt, grundsätzlich abgeschafft worden, wobei
dazu von Kontexten wie

Rechtsextremismus,
Hasskriminalität,
besonders schwere Straftaten,
strafbarer Internetinhalte,
"Billigen" oder Androhen von Straftaten etwa in sozialen Netzwerken,
Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung,
Störung des öffentlichen Friedens

auszugehen ist, so dass dann Daten im Klartext ermittelbar sind.

Polizei und Geheimdienste erhalten von Telekommunikationsdienstleistern etc. Kundendaten im Klartext:

Namen,
Anschrift,
Kennwörter, Pin, Puk für den Schutz von Kundendaten auf Nutzerkonten, Endgeräten, Speicherdienste wie Cloud.

Die Klartextdaten werden erhoben in den Bereichen

sozialen Medien,
Chatdiensten,
Spiele-Apps,
Suchmaschinen,
Shops,
privaten Seiten im Web,
Webmail-Dienste,
Podcasts,
Flirt-Communities.

Richterliche Genehmigung zur Erhebung der Daten ist nur nötig für
Passwörtern,
Sicherheitskennungen.

In der BRD wurde das Strafrecht auch um folgende Tatbestände erweitert: Drohungen mit Taten gegen

sexuelle Selbstbestimmung,
körperliche Unversehrtheit,
die persönliche Freiheit,
Sachen von bedeutendem Wert, die sich gegen die Betroffenen oder ihnen nahestehende Personen richten.

Beispiel: Wer öffentlich im Netz andere beleidigt, dem sollen bis zu zwei Jahre Haft drohen.

Der Katalog der rechtswidrigen Inhalte im Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) wird um das "Delikt der
Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener" ergänzt.

19.06.2020 bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/bvg20-049.html

'Klarstellung verfassungsrechtlicher Maßgaben für strafrechtliche Verurteilungen wegen ehrbeeinträchtigender Äußerungen

Pressemitteilung Nr. 49/2020 vom 19. Juni 2020

Beschlüsse vom 19. Mai 2020 - 1 BvR 2459/19, 1 BvR 2397/19, 1 BvR 1094/19 und 1 BvR 362/18

Die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat mit heute veröffentlichten Beschlüssen über vier
Verfassungsbeschwerden entschieden, die sich jeweils gegen strafgerichtliche Verurteilungen wegen Beleidigung richteten. Während
die Kammer zwei Verfassungsbeschwerden nicht zu Entscheidung angenommen hat, hatten die anderen beiden
Verfassungsbeschwerden Erfolg.

Die Kammer hat diese Verfahren zum Anlass genommen, um die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum
Spannungsverhältnis von Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrecht bei ehrverletzenden Äußerungen klarstellend zusammenzufassen.
Dabei hat sie bekräftigt, dass die Beurteilung, ob eine ehrbeeinträchtigende Äußerung rechtswidrig und unter den Voraussetzungen der
§§ 185, 193 StGB strafbar ist, in aller Regel von einer Abwägung der widerstreitenden grundrechtlichen Interessen abhängig ist, die
eine Auseinandersetzung mit den konkreten Umständen einer Äußerung und ihrer Bedeutung erfordert. Dabei hat sie wesentliche
Kriterien zusammengefasst, die bei dieser Abwägung von Bedeutung sein können. In Abgrenzung dazu hat die Kammer wiederholt,
dass eine Abwägung nur in besonderen Ausnahmefällen und nur unter engen Voraussetzungen entbehrlich sein kann, nämlich in den -
verfassungsrechtlich spezifisch definierten - Fällen einer Schmähkritik, einer Formalbeleidigung oder einer Verletzung der
Menschenwürde. Sie hat die speziellen Voraussetzungen solcher Fallkonstellationen klargestellt und hervorgehoben, dass deren
Bejahung von den Fachgerichten klar kenntlich zu machen und in gehaltvoller Weise zu begründen ist. Umgekehrt hat die Kammer
betont, dass die Ablehnung eines solchen Sonderfalls, insbesondere das Nichtvorliegen einer Schmähung, das Ergebnis der Abwägung
nicht präjudiziert.

Unter Anwendung dieser Maßstäbe hat die Kammer entschieden, dass in zwei Verfahren die von den Fachgerichten vorgenommene
Abwägung, wonach die Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts die Meinungsfreiheit überwiege, verfassungsrechtlich nicht zu
beanstanden ist. Demgegenüber genügt die Abwägung in den anderen beiden Verfahren auch unter Berücksichtigung des
fachgerichtlichen Wertungsrahmens den verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht, weil jeweils keine hinreichende
Auseinandersetzung mit den konkreten Situationen erkennbar ist, in denen die Äußerungen gefallen sind.

Sachverhalte:

1. Dem Verfahren 1 BvR 2397/19, in dem die Kammer die auch für die anderen Verfahren maßgeblichen Maßstäbe übergreifend
zusammenfasst, liegen Äußerungen des Beschwerdeführers in einem von ihm geführten Internetblog zugrunde. Der Beschwerdeführer
hatte sich 2002 von seiner damaligen Partnerin getrennt und führte anschließend vor verschiedenen bayerischen Gerichten zahlreiche
rechtliche Auseinandersetzungen um das Umgangsrecht mit der gemeinsamen Tochter, das ihm ab 2012 ganz verwehrt wurde. 2016
verfasste er in seinem Internetblog aus Anlass einer für ihn nachteiligen Berufungsentscheidung drei weitere Einträge. Darin nannte er
unter anderem die an der Entscheidung beteiligten Richter sowie diverse andere Personen namentlich, stellte Fotos von ihnen ins Netz
und bezeichnete sie mehrfach als ?asoziale Justizverbrecher", ?Provinzverbrecher" und ?Kindesentfremder", die Drahtzieher einer
Vertuschung von Verbrechen im Amt seien. Sie hätten auf Geheiß des namentlich genannten ?rechtsradikalen" Präsidenten des
Oberlandesgerichts offenkundig massiv rechtsbeugend agiert. Der Beschwerdeführer wurde deshalb von den Strafgerichten wegen
Beleidigung zu einer Geldstrafe verurteilt. Zwar handele es sich wegen des sachlichen Bezugs und der verständlichen schweren
emotionalen Situation des Beschwerdeführers nicht um Schmähkritik. Bei einer Abwägung der widerstreitenden grundrechtlichen
Interessen überwiege jedoch der Ehrschutz. Die Kammer beurteilte das als verfassungsgemäß.

2. Dem Verfahren 1 BvR 2459/19 liegen Äußerungen des Beschwerdeführers in einer verwaltungsgerichtlichen Klageschrift zugrunde.
Die Stadtbibliothek hatte - nach Rücksprache mit dem dortigen Rechtsamt - bei der Bestellung eines Buchs von ihm verlangt, das
Bestellformular selbst auszufüllen. Hintergrund war, dass der Beschwerdeführer vorher eine Fernleihgebühr für ein Buch nicht
entrichtet hatte, weil er der Ansicht gewesen war, ein anderes Buch bestellt zu haben. Schon zuvor hatte die Leiterin des Rechtsamtes in
einer anderen Angelegenheit Strafanzeige gegen den Beschwerdeführer gestellt, aufgrund derer ein Strafverfahren wegen
Urkundenfälschung gegen ihn eingeleitet worden war. In diesem Verfahren hatte er die Einholung eines psychiatrischen Gutachtens
über deren Geisteszustand beantragt. Noch ehe über diesen Antrag entschieden wurde, erhob der Beschwerdeführer wegen des Streits
mit der Stadtbibliothek Klage vor dem Verwaltungsgericht. In der Klageschrift äußerte er, ?unter Berücksichtigung, ? dass in der
Sache die Leiterin des Rechtsamtes R., eine in stabiler und persönlichkeitsgebundener Bereitschaft zur Begehung von erheblichen
Straftaten befindlichen Persönlichkeit, deren geistig seelische Absonderlichkeiten und ein Gutachten zu deren Geisteskrankheit
Gegenstand von gerichtlichen Auseinandersetzungen sind, involviert ist", behalte er sich vor, ?ein Ordnungsgeld in angemessener Höhe
zu beantragen". Aufgrund dieser Äußerung verurteilten die Strafgerichte den Beschwerdeführer wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe.
Zwar handele es sich nicht um einen Fall der Schmähkritik, da ein Sachbezug nicht völlig fehle. Die gebotene Abwägung falle jedoch
zugunsten des Persönlichkeitsrechts aus. Auch dies beurteilte die Kammer als verfassungsgemäß.

3. Dem Verfahren 1 BvR 362/18 liegen Äußerungen des Beschwerdeführers im Rahmen einer Dienstaufsichtsbeschwerde zugrunde.
Der als Rechtsanwalt tätige Beschwerdeführer vertrat 2015 einen Tierschutzverein, für den er vor einem Veterinär- und
Lebensmittelüberwachungsamt ein Erlaubnisverfahren führte, an dessen Ende die vom Verein beantragte Erlaubnis erteilt wurde.
Anschließend erhob der Beschwerdeführer eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den zuständigen Abteilungsleiter, in der er die
Ansicht vertrat, das Amt habe eine unglaubliche materielle Unkenntnis, langsame Bearbeitungszeiten und eine offensichtlich
vorsätzliche Hinhaltetaktik in der Sache gezeigt. Nach Schilderung von aus Sicht des Beschwerdeführers kritikwürdigen Vorfällen
äußerte er, nunmehr gehe es noch um die Verfahrenskosten des Vereins. Diese habe die Behörde zwar bereits formell anerkannt, es
scheine aber so, als ob der zuständige Abteilungsleiter durch immer wieder neue Vorgaben letztlich die Kosten nicht erstatten möchte.
Weiter hieß es, dessen Verhalten ?sehen wir mittlerweile nur noch als offenbar persönlich bösartig, hinterhältig, amtsmissbräuchlich
und insgesamt asozial uns gegenüber an". Die Strafgerichte verurteilten den Beschwerdeführer daraufhin wegen Beleidigung zu einer
Geldstrafe. Durch die verwendete Formulierung ?persönlich", ?hinterhältig" und ?asozial" sei es nur noch um eine konkrete
Diffamierung des von ihm namentlich ausdrücklich benannten Abteilungsleiters gegangen, ohne dass dabei noch ein konkreter Bezug
zur Sache erkennbar sei. Die Kammer beurteilte dies als eine Verletzung der Meinungsfreiheit.

4. Dem Verfahren 1 BvR 1094/19 liegen Äußerungen des Beschwerdeführers in einem einkommensteuerrechtlichen
Festsetzungsverfahren zugrunde. Im Rahmen des Verfahrens, in dem insbesondere die Abzugsfähigkeit der Kosten für ein gerichtliches
Vorgehen gegen den Rundfunkbeitrag strittig war, erhielt der Beschwerdeführer ein beigelegtes Rundschreiben des nordrhein-
westfälischen Finanzministers. Dort hieß es unter anderem, Steuern machten ?keinen Spaß, aber Sinn. Die Leistungen des Staates, die
wir alle erwarten und gern nutzen, gibt es nicht zum Nulltarif". Daraufhin verfasste der Beschwerdeführer ein weiteres Schreiben an die
Finanzbehörden, das hauptsächlich die Frage der Absetzbarkeit der Kosten des rechtlichen Vorgehens gegen den Rundfunkbeitrag zum
Gegenstand hatte. Am Ende erklärte er, weitere Dienstaufsichtsbeschwerden jetzt zu erheben, dürfte sinnlos sein: ?Solange in
Düsseldorf eine rote Null als Genosse Finanzministerdarsteller dilettiert, werden seitens des Fiskus die Grundrechte und Rechte der
Bürger bestenfalls als unverbindliche Empfehlungen, normalerweise aber als Redaktionsirrtum des Gesetzgebers behandelt." Wegen
dieser Äußerung verurteilten die Strafgerichte den Beschwerdeführer wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe. Der Beschwerdeführer
überschreite die Grenze eines Angriffs auf die Ehre des Finanzministers, den er als Person herabwürdige. Zwar werde nicht verkannt,
dass die freie Meinungsäußerung ein hohes Rechtsgut sei und dass in der Öffentlichkeit stehende Personen deutliche Kritik auszuhalten
hätten. Doch seien auch diese Personen wie andere Bürger geschützt, wenn die Grenze eines persönlichen Angriffs überschritten werde.
Auch dies beurteilte die Kammer als Verletzung der Meinungsfreiheit.

Wesentliche Erwägungen der Kammer:

I. Die Kammer hat das Verfahren 1 BvR 2397/19 genutzt, um die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Frage
zusammenzufassen, welche Anforderungen das Grundrecht auf Meinungsfreiheit an strafrechtliche Verurteilungen wegen
ehrbeeinträchtigender Äußerungen stellt.

1. Da Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG jedem das Recht gibt, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten, auch
wenn dies in polemischer oder verletzender Weise geschieht, greifen strafrechtliche Verurteilungen wegen Beleidigung (§ 185 StGB) in
das Grundrecht der Meinungsfreiheit ein. Die Anwendung dieser Strafnorm erfordert daher eine der Meinungsfreiheit gerecht werdende
Ermittlung des Sinns der infrage stehenden Äußerung und darauf aufbauend im Normalfall eine abwägende Gewichtung der
Beeinträchtigungen, die der persönlichen Ehre auf der einen und der Meinungsfreiheit auf der anderen Seite drohen. Hierfür bedarf es
einer umfassenden Auseinandersetzung mit den konkreten Umständen des Falles und der Situation, in der die Äußerung fällt. Eine
ehrbeeinträchtigende Äußerung ist daher nur dann eine gemäß § 185 StGB tatbestandsmäßige und rechtswidrige (§ 193 StGB)
Beleidigung, wenn das Gewicht der persönlichen Ehre in der konkreten Situation die Meinungsfreiheit des Äußernden überwiegt.

a) Das Ergebnis der von den Fachgerichten vorzunehmenden Abwägung ist verfassungsrechtlich nicht vorgegeben. Das
Bundesverfassungsgericht überprüft lediglich, ob die Gerichte innerhalb des ihnen zustehenden Wertungsrahmens die jeweils für den
Fall erheblichen Abwägungs- gesichtspunkte identifiziert und ausreichend in Rechnung gestellt haben. Die Kammer hat das Verfahren
zum Anlass genommen, wesentliche Abwägungsgesichtspunkte, die je nach der konkreten Situation zu berücksichtigen sein können,
aufzuzählen. Maßgeblich ist, dass die konkrete Situation der Äußerung erfasst und unter Berücksichtigung ihrer kontextbezogenen
Bedeutung wie ihrer emotionalen Einbettung in Blick auf die betroffenen Grundrechte hinreichend gewürdigt wird. Hierfür kann unter
Umständen letztlich dann auch eine recht knappe Abwägung ausreichen.

b) Zu den Umständen, die häufig bei der Abwägung von Bedeutung sein können, hat die Kammer ausgeführt, dass mit Blick auf den
Inhalt einer Äußerung zunächst deren konkreter ehrschmälernder Gehalt erheblich ist. Dieser hängt insbesondere davon ab, ob und
inwieweit die Äußerung grundlegende, allen Menschen gleichermaßen zukommende Achtungsansprüche betrifft oder ob sie eher das
jeweils unterschiedliche soziale Ansehen des Betroffenen schmälert. Auch ist das Gewicht der Meinungsfreiheit umso höher, je mehr
die Äußerung darauf zielt, einen Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung zu leisten, und umso geringer, je mehr es hiervon
unabhängig lediglich um die emotionalisierende Verbreitung von Stimmungen gegen einzelne Personen geht. Da der grundrechtliche
Schutz gerade aus dem besonderen Schutzbedürfnis der Machtkritik erwachsen ist, ist in die Abwägung gegebenenfalls einzustellen, ob
die Privatsphäre des Betroffenen oder sein öffentliches Wirken Gegenstand der Äußerung ist. Dabei kann zwischen Personen zu
unterscheiden sein, die wie etwa Politiker bewusst in die Öffentlichkeit treten, und solchen, denen als staatliche Amtswalter ohne ihr
besonderes Zutun eine Aufgabe mit Bürgerkontakt übertragen wurde. Der Gesichtspunkt der Machtkritik bleibt allerdings in die
Abwägung eingebunden und erlaubt nicht jede auch ins Persönliche gehende Beschimpfung von Amtsträgern oder Politikern. Denn die
Verfassung setzt gegenüber einer auf die Person abzielenden, insbesondere öffentlichen Verächtlichmachung oder Hetze allen Personen
gegenüber äußerungsrechtliche Grenzen.

Mit Blick auf Form und Begleitumstände einer Äußerung kann insbesondere erheblich sein, ob sie unvermittelt in einer hitzigen
Situation oder im Gegenteil mit längerem Vorbedacht gefallen ist. Denn für die Freiheit der Meinungsäußerung wäre es besonders
abträglich, wenn vor einer mündlichen Äußerung jedes Wort auf die Waagschale gelegt werden müsste. Ebenfalls erheblich kann sein,
ob und inwieweit für die betreffende Äußerung ein konkreter und nachvollziehbarer Anlass bestand und welche konkrete Verbreitung
und Wirkung sie entfaltet. Erhält nur ein kleiner Kreis von Personen von einer ehrbeeinträchtigenden Äußerung Kenntnis oder handelt
es sich um eine nicht schriftlich oder anderweitig perpetuierte Äußerung, ist die damit verbundene Beeinträchtigung der persönlichen
Ehre geringfügiger und flüchtiger als im gegenteiligen Fall, der je nach Situation bei Äußerungen in ?sozialen Netzwerken" im Internet
gegeben sein kann. Auch hier ist allerdings nicht allgemein auf das Medium als solches, sondern auf die konkrete Breitenwirkung
abzustellen.

2. Eine solche Abwägung kann zwar im Einzelfall entbehrlich sein, wenn herabsetzende Äußerungen die Menschenwürde eines
anderen antasten oder sich als Formalbeleidigung oder Schmähung darstellen. Die Kammer hat aber in Bekräftigung der ständigen
Rechtsprechung noch einmal deutlich gemacht, dass es sich dabei um Ausnahmefälle handelt, die an strenge Voraussetzungen geknüpft
sind.

a) Der eine Abwägung entbehrlich machende und damit die Meinungsfreiheit verdrängende Effekt dieser Ausnahmetatbestände gebietet
es in formaler Hinsicht, ihre Annahme klar kenntlich zu machen und in einer gehaltvollen und verfassungsrechtlich tragfähigen Weise
zu begründen. Diese Begründung darf sich nicht in der bloßen Behauptung erschöpfen, ihre Voraussetzungen lägen vor. Vielmehr sind
die maßgebenden Gründe unter Auseinandersetzung mit objektiv feststellbaren Umständen des Falles nachvollziehbar darzulegen.

b) Bejaht ein Gericht zu Unrecht einen solchen Ausnahmetatbestand und verzichtet daher auf eine Abwägung, so liegt darin ein
verfassungsrechtlich erheblicher Fehler, der zur Aufhebung der Entscheidung führt, wenn diese darauf beruht. Umgekehrt schließt die
gerichtliche Feststellung des Vorliegens der genannten Ausnahmetatbestände eine - hilfsweise - Abwägung zwischen der
Meinungsfreiheit und dem Schutz der Persönlichkeit nach den konkreten Umständen des Falles nicht aus, sondern bietet sich vielmehr
in den vielfach nicht eindeutig gelagerten Grenzfällen an.

c) Die Kammer hat diese Beschlüsse genutzt, um die engen Voraussetzungen dieser Ausnahmetatbestände in Erinnerung zu rufen:

aa) Der Charakter einer Äußerung als Schmähkritik folgt nicht schon aus einem besonderen Gewicht der Ehrbeeinträchtigung. Eine
Schmähung ist nicht einfach eine besonders drastisch verunglimpfende Form von Beleidigung, sondern bestimmt sich nach sachlichen
Gesichtspunkten. Im verfassungsrechtlichen Sinn zeichnet sich die Schmähung dadurch aus, dass eine Äußerung keinen irgendwie
nachvollziehbaren Bezug mehr zu einer sachlichen Auseinandersetzung hat und es bei ihr allein um das grundlose Verächtlichmachen
der betroffenen Person als solcher geht. Es sind dies Fälle, in denen eine vorherige Auseinandersetzung erkennbar nur äußerlich zum
Anlass genommen wird, um über andere Personen herzuziehen oder sie niederzumachen, etwa aus verselbständigter persönlicher
Feindschaft (?Privatfehde") oder aber auch dann, wenn - insbesondere unter den Kommunikationsbedingungen des Internets - Personen
ohne jeden nachvollziehbaren Bezug zu einer Sachkritik grundlos aus verwerflichen Motiven wie Hass- oder Wutgefühlen heraus
verunglimpft und verächtlich gemacht werden. Eine solche Annahme bedarf einer auf die konkreten Umstände des Falles bezogenen
Darlegung. Davon abzugrenzen sind Fälle, in denen die Äußerung, auch wenn sie gravierend ehrverletzend und damit unsachlich ist,
letztlich (überschießendes) Mittel zum Zweck der Kritik oder Ausdruck der Empörung über bestimmte Vorkommnisse ist und damit
nicht allein der Verächtlichmachung von Personen dient.

bb) Ebenfalls an strenge Maßstäbe geknüpft sind die Fälle der Formalbeleidigung im verfassungsrechtlichen Sinn. Um solche kann es
sich etwa bei mit Vorbedacht und nicht nur in der Hitze einer Auseinandersetzung verwendeten, nach allgemeiner Auffassung
besonders krassen, aus sich heraus herabwürdigenden Schimpfwörtern - etwa aus der Fäkalsprache - handeln. Bei ihnen ist das
maßgebliche Kriterium nicht der fehlende Sachbezug einer Herabsetzung, sondern die kontextunabhängig gesellschaftlich absolut
missbilligte und tabuisierte Begrifflichkeit, die die Betroffenen insgesamt verächtlich macht, und damit die spezifische Form dieser
Äußerung.

cc) Die Meinungsfreiheit muss zudem stets zurücktreten, wenn eine Äußerung die Menschenwürde eines anderen verletzt. Dies kommt
indes nur in Betracht, wenn sich die Äußerung nicht lediglich gegen einzelne Persönlichkeitsrechte richtet, sondern einer konkreten
Person den ihre menschliche Würde ausmachenden Kern der Persönlichkeit abspricht.

d) Die Kammer hat schließlich deutlich gemacht, dass das Fehlen einer dieser eng umgrenzten Ausnahmekonstellationen keine
Vorfestlegung für einen Vorrang der Meinungsfreiheit begründet. Eine solche Vorfestlegung ergibt sich nicht aus der Vermutung
zugunsten der freien Rede, die keinen generellen Vorrang der Meinungsfreiheit gegenüber dem Persönlichkeitsschutz begründet. Aus
ihr folgt aber, dass Meinungsäußerungen, die die Ehre anderer beeinträchtigen, im Normalfall nur nach Maßgabe einer Abwägung
sanktioniert werden können.

II. Diesen Maßstäben werden nur die zu den ersten beiden Sachverhalten ergangenen Entscheidungen gerecht:

Im Verfahren 1 BvR 2397/19 sind die Strafgerichte unter Beachtung der verfassungsrechtlichen Anforderungen zu dem Ergebnis
gelangt, dass wegen des vorhandenen Sachbezugs noch keine Schmähkritik vorlag, dass bei der gebotenen Abwägung aber das Gewicht
des Persönlichkeitsrechts der Betroffenen die Meinungsfreiheit des Beschwerdeführers deutlich überwiegt. Überzeugend und tragfähig
wird begründet, dass im Streitfall die Aspekte der Machtkritik und des ?Kampfs um das Recht" den Schutz der persönlichen Ehre auch
von Amtsträgern nicht in unzumutbarer Weise zurückdrängen können, zumal hier die persönliche Kränkung das sachliche Anliegen
weitgehend überlagert. Zudem haben die Fachgerichte in nachvollziehbarer Weise auf die wiederkehrende, besonders hartnäckige und
durch die Namensnennung, den anklagenden Duktus und die Untermalung durch Bilder anprangernde Form der Äußerungen abgestellt,
ferner darauf, dass es sich um Äußerungen handelt, die die berufliche Integrität der betroffenen Richter grundsätzlich infrage stellen
und gegenüber einer unbestimmten Vielzahl von Personen in einem der allgemeinen Öffentlichkeit zugänglichen Internetblog verbreitet
wurden. Die Kammer hält diese Abwägung für verfassungsrechtlich tragfähig und bestätigt, dass sie kaum anders hätte ausgehen
können.

Im Verfahren 1 BvR 2459/19 kann dahinstehen, ob die strafrechtliche Verurteilung des Beschwerdeführers - wie das Amtsgericht
angenommen hat - bereits unter dem Gesichtspunkt der Schmähkritik gerechtfertigt wäre. Denn jedenfalls genügt die
Abwägungsentscheidung des Landgerichts den verfassungsrechtlichen Vorgaben an eine angemessene Berücksichtigung der
Meinungsfreiheit bei Handhabung des § 185 StGB. Dabei durfte es maßgeblich auf den erheblich ehrschmälernden Gehalt der
Äußerung und den nur schwach ausgeprägten Sachbezug abstellen. Ebenfalls überzeugend weist das Landgericht darauf hin, dass die
bestrafte, primär wertende Äußerung zum Geisteszustand der Betroffenen auch tatsächliche Elemente aufweist, die der
Beschwerdeführer bewusst falsch wiedergab. Im konkreten Kontext, den das Landgericht situationsbezogen gewürdigt hat, steht hier
der Verurteilung auch nicht entgegen, dass sich die Äußerung auf eine staatliche Amtsträgerin und deren dienstliche Handlungen bezog
und nur ein kleiner Personenkreis von ihr Kenntnis erhielt.

Im Verfahren 1 BvR 362/18 ist bereits unklar, ob die Gerichte von einer Schmähung ausgegangen sind. Dazu hätten sie in
Auseinandersetzung mit der Äußerung und ihren Umständen näher darlegen müssen, warum es nur noch um eine konkrete
Diffamierung ohne Sachbezug gegangen sein soll. Dies wird von den Gerichten nicht näher ausgeführt und ist auch nicht ersichtlich.
Vielmehr handelt es sich um eine persönlich formulierte Ehrkränkung in Anknüpfung und unter Bezug auf eine fortdauernde
Auseinandersetzung mit einem sachlichen Kern. Dabei stehen ersichtlich auch nicht verächtlich machende Beschimpfungen in Rede,
die gegenüber Dritten unter überhaupt keinen Bedingungen geäußert werden dürften und deshalb als Formalbeleidigung zu beurteilen
wären. Zur strafrechtlichen Verurteilung kann eine solche Äußerung folglich nur nach Maßgabe einer Abwägung zwischen dem
Persönlichkeitsrecht des Betroffenen und der Meinungsfreiheit des Beschwerdeführers führen. Die Gerichte erwähnen zwar das
Erfordernis einer ?Interessenabwägung", nehmen aber eine solche Abwägung in der Sache nicht vor, sondern stellen allein abstrakt auf
den Wortlaut der ehrverletzenden Äußerungen ab. Hierin liegt nicht, wie verfassungsrechtlich geboten, eine Auseinandersetzung mit
der konkreten Situation, in der die Äußerung gefallen ist.

Im Verfahren 1 BvR 1094/19 kann sich die strafgerichtliche Verurteilung ebenfalls nicht auf den Gesichtspunkt der Schmähkritik oder
der Formalbeleidigung stützen. Die angegriffenen Entscheidungen sind auch nicht von einer verfassungsrechtlichen Anforderungen
genügenden Abwägung getragen. Sie lassen keine hinreichende Auseinandersetzung mit der konkreten Situation, in der die Äußerung
gefallen ist, erkennen und zeigen nicht auf, weshalb das Interesse an einem Schutz des Persönlichkeitsrechts des damaligen nordrhein-
westfälischen Finanzministers die erheblichen für die Zulässigkeit der Äußerung sprechenden Gesichtspunkte überwiegt. Die
Entscheidungen gehen auf Inhalt, Anlass, Motivation sowie die konkrete Wirkung der Äußerung unter den konkreten Umständen des
Falls nicht sachhaltig ein, sondern weisen der Äußerung ohne nähere Begründung eine unmittelbar in die Privatsphäre reichende
Bedeutung zu, obwohl es angesichts der sonstigen Äußerungen des Beschwerdeführers in dem Verfahren naheliegend gewesen wäre,
sie in erster Linie auf das politische Handeln des Finanzministers zu beziehen. Auch berücksichtigen sie nicht, dass die Fähigkeit einer
Person zur sachgemäßen Führung höchster öffentlicher oder politischer Ämter nicht Teil des grundlegenden sozialen
Achtungsanspruchs ist, dass die Äußerung allein in einem an den zuständigen Sachbearbeiter gerichteten Schreiben im Rahmen eines
nichtöffentlichen behördlichen Verfahrens getätigt wurde und dass der Betroffene sich mit seinem personalisierten Schreiben selbst zu
Wort gemeldet und damit einen konkreten Anlass für die Reaktion des Beschwerdeführers gesetzt hatte.'

25.06.2020 morgenpost.de

Im Zuge der Masseneinwanderung in die EU

kamen in 2019 von allen Asylbewerbern in der EU

22% nach Deutschland (165.615 Personen).

17% nach Frankreich (128.940 Personen).

16% nach Spanien (117.795 Personen).

sind in die BRD bisher 1,1 Millionen Flüchtlinge eingereist, davon 50% aus Syrien.

ist in Verbindung mit der Corona-Virus-Seuche der Flüchtlingszustrom in die EU um 87% zurückgegangen.

erfolgt der Zufluss von Flüchtlingen zunehmend aus Transitländern z.B. Venezuela, da von dort aus die Einreise in die EU
ohne Visum aber legal erfolgen kann: 25% aller Flüchtlinge nutzen diese Form der Einwanderung.

02.07.2020 Niedriglohnsektor in BRD (ARD-Radio)

7,7 Millionen Niedriglöhner in BRD:

Größter Niedriglohnsektor in Europa.
50% der Niedriglöhner sind mehrere Jahre Niedriglöhner.
25% der Niedriglöhner können diesen verlassen und mehr Entgelt verdienen.
30% der Niedriglöhner erhalten keinen gesetzlichen Mindestlohn.

Qualifizierte Tätigkeiten werden zunehmend in den Niedriglohnbereich unterhalb
des gesetzlichen Mindestlohnes verlagert.

Vollzeitjob mit Niedriglohn: Bundesweit durchschnittlich 1800 Euro brutto im Monat.
Vollzeitjob ohne Niedriglohn: Bundesweit durchschnittlich 3800 Euro brutto im Monat.

03.07.2020 zeit.de

Die 48-jährige juristische Universitätsprofessorin Ines Härtel mit Spezialisierung auf Datenschutzrecht und Digitalrecht wurde in das
BRD-Verfassungsgericht berufen, so dass zum ersten Mal eine Person, die aus Ostdeutschland kommt, im BRD-Verfassungsgericht
vertreten ist.

03.07.2020 vom Autor dieser Dokumentation

Das BRD-Verfassungsgericht hatte bisher mehrere Traditionen, die auch die Ostzone der BRD betreffen: Es werden regelmäßig
Politiker der jeweiligen regierenden Kaste in ein Gericht berufen, um über gesetzgeberische Entscheidungen zu urteilen, die die
betroffenen Berufenen mitgetragen haben. Aktuell hat das regierende Christjudentum einen ehemaligen Fraktionsvorsitzenden
der Christjuden nun im BRD-Verfassungsgericht platziert. Diese Tradition hat bisher auch die Integration von Personen, die zu
Zeiten der ehemaligen DDR eine erste Berufsausbildung bekommen haben, traditionell verhindert. Dass die Ostzone der BRD
nun in dessen Verfassungsgericht vertreten ist, liegt daran, dass die berufene Person beruflich eben nicht aus der ehemaligen DDR
stammt. - Diese Methoden beim BRD-Verfassungsgericht sind konform zum Beitritt der ehemaligen DDR zur BRD: Es gab weder
eine (Wieder-)Vereinigung noch die Implementation einer Verfassung: Das Grundgesetz der BRD hat keinen ursprünglichen
Verfassungscharakter, sondern wurde dazu verbogen, denn nur in Falle der Vereinigung der beiden deutschen Zonen wäre die
Implementation einer Verfassung als Volksentscheid notwendig gewesen. Dieser konnte wegen Beitritt ausfallen.

21.07.2020 bundesregierung.de

'Europäischer Rat "Auf die Zukunft Europas ausgerichtet"

Die Staats- und Regierungschefs der EU haben sich nach intensiven Beratungen auf einen Wiederaufbaufonds zur Bewältigung der
Pandemie-Folgen sowie auf einen neuen "Mehrjährigen Finanzrahmen" verständigt. Der Europäische Rat habe eine "Antwort auf die
größte Krise seit Bestehen der Europäischen Union" gegeben, erklärte Kanzlerin Merkel.

Die Staats- und Regierungschefs der 27 EU-Mitgliedsstaaten haben sich nach viertägigen Beratungen auf einen Mehrjährigen
Finanzrahmen (MRF) für die Jahre 2021-2027 in Höhe von 1,8 Billionen Euro geeinigt. In den Jahren 2021 bis 2023 sollen davon 750
Milliarden für einen Wiederaufbaufonds zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie bereitstehen. 390
Milliarden Euro davon werden als Zuschüsse, 360 Milliarden als Kredite zur Verfügung gestellt.

Haben uns "zum Schluss zusammengerauft"

"Wir haben die Weichen für die finanziellen Grundlagen der EU der nächsten sieben Jahre gestellt und gleichzeitig eine Antwort auf die
größte Krise seit Bestehen der Europäischen Union gegeben", erklärte Kanzlerin Merkel nach Abschluss der intensiven Beratungen in
einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Frankreichs Staatspräsident Emmanuel Macron. Merkel betonte, dass die Verhandlungen nicht
einfach gewesen seien - "aber was für mich zählt, ist, dass wir uns zum Schluss zusammengerauft haben und dass wir jetzt auch alle
davon überzeugt sind, aus dem, was wir beschlossen haben, auch wirklich etwas zu machen".

Zukunftsaufgaben im Fokus

Die Zuschüsse und Garantien aus dem Wiederaufbaufonds werden an Bedingungen geknüpft. Die Auszahlungen erfolgen in Raten und
sind von Reformen und Projektfortschritten abhängig. Zudem stehen große Zukunftsaufgaben im Fokus: 30 Prozent der Ausgaben sind
für Klima- und Digitalisierungsaufgaben bestimmt.

So fließen etwa zehn Milliarden Euro in einen "Fonds für einen gerechten Übergang". Das Programm hilft Regionen mit traditionellen
Wirtschaftsstrukturen dabei, die EU-Klimaschutzziele zu erreichen. Auch die Forschungsförderung wird intensiviert. Insgesamt fünf
Milliarden fließen in das Wissenschaftsprogramm "Horizon Europe".

Die Verhandlungen im Europäischen Rat werden von Ratspräsident Charles Michel geleitet. Die deutsche Ratspräsidentschaft steht vor
allem in der Verantwortung, wenn nach der Einigung im Rat eine Übereinkunft mit dem Europäischen Parlament erzielt werden muss.
Auch bei der Schaffung der gesetzlichen Grundlagen für die einzelnen verabredeten Unterstützungsinstrumente wird Deutschland als
Inhaber der EU-Ratspräsidentschaft eine wichtige Rolle spielen.

Projekte werden auf Zukunftsfähigkeit bewertet

Der Großteil der Zuschüsse soll über ein neues EU-Programm "Next Generation EU" verteilt werden. Mit diesen Mitteln werden
staatlich vorangetriebene Investitionen und Reformen unterstützt. Mitgliedsländer können entsprechende Projekte bei der Kommission
einreichen, die sie nach ihrer Zukunftsfähigkeit bewertet.

"Der Haushalt ist auf die Zukunft Europas ausgerichtet", betonte Merkel. Er berücksichtige zudem, "dass der Binnenmarkt in der
schwersten wirtschaftlichen Krise der Europäischen Union weiterhin funktionieren kann und dass die Länder, die von der Pandemie in
besonderer Weise betroffen sind, ihre Wiederaufbauleistungen verbessern können", so die Kanzlerin.

Zusätzliche Mittel für Deutschland

Im Rahmen der Verhandlungen über den "Mehrjährigen Finanzrahmen" wurden auch für Deutschland zusätzliche Gelder beschlossen.
Jeweils 650 Millionen Euro sind für die Förderung der ostdeutschen Regionen und die ländliche Entwicklung vorgesehen.

Der Wiederaufbauplan und der "Mehrjährige Finanzrahmen" 2021-2027 (MFR) sind die zentralen Instrument für die wirtschaftliche
Erholung der EU. Zudem ist der EU-Haushalt ein bedeutendes Instrument zur Umsetzung der politischen Prioritäten. Erstmals ist im
"Mehrjährigen Finanzrahmen" ein Bekenntnis zur Rechtsstaatlichkeit und ein Mechanismus zum Schutz des Haushalts verankert.

So wird es finanziert

Um die erheblichen Mehrkosten aufbringen zu können, haben sich die Staats- und Regierungschefs auf drei zusätzliche
Finanzierungsquellen geeinigt. So wird es ab dem 1. Januar 2021 eine Steuer auf nicht recycelte Kunststoffabfälle ("Plastiksteuer")
geben. Zudem wird die Kommission im ersten Halbjahr 2021 Vorschläge für ein CO2-Grenzausgleichssystem ? eine CO2-Abgabe auf
Importe in die EU - sowie für eine Digitalabgabe vorlegen. Diese Vorschläge sollen eine Grundlage für zusätzliche Eigenmittel
schaffen, die Maßnahmen spätestens 2023 eingeführt werden.

So geht es weiter

Vor Inkrafttreten benötigt der neue "Mehrjährige Finanzrahmen" noch die Zustimmung des Europäischen Parlaments. In einem letzten
Schritt müssen dann die Mitgliedsländer den Finanzrahmen noch ratifizieren ? also als verbindlich anerkennen.
Dienstag, 21. Juli 2020'

21.07.2020 vom Autor dieser Dokumentation

Die Eurozone wurde in eine gesamtschuldnerische Zone umgewandelt, wo Volksvermögen der Euroländer für diese
haften. Der BRD ist es - wie in der Finanzkrise - gelungen, dass Exporte der BRD in die EU auch an systemisch
instabile Euroländer erfolgen können, da diese mit Volksvermögen der Eurozone refinanziert werden. Dass für
Kredite letztendlich der Schuldenschnitt eintreten wird, ist glasklar. Ziel ist es, fremdes Vermögen fremder Völker
optimal zu verwerten. Der Euro ist wie bisher eine Schrottwährung.

Faschismus pur.

24.07.2020 zeit.de

Das deutsche Unternehmen Wirecard

hat seit mindestens 2015 die Unternehmensbilanzen so gefälscht, dass dort nun bisher 1,9 Milliarden Euro gebucht aber
nicht vorhanden sind. Betroffen sind auch große Teile des Asien-Geschäfts.

wurde von der deutschen staatlichen Finanzaufsicht "BaFin" so kontrolliert, dass der langjährige Betrug nicht rechtzeitig erkannt
wurde.

Die deutsche staatlichen Finanzaufsicht "BaFin" wurde wegen jahrelanger grober Missachtung ihrer gesetzlichen Aufgaben und
Befugnisse z.B. in Form der Verweigerung der BaFin, wegen Marktmanipulation eigene Ermittlungen gegen die Wirecard AG
zu aktivieren, verklagt.

25.07.2020 heise.de

Das chinesische National Information Security Engineering Center (NISEC) beaufsichtigt die chinesischen Steuersoftware-Anbieter
Baiwang und Aisino. NISEC ist im Staatseigentum von China. Die beiden Anbieter liefern auch Software für die Verwaltung von
Umsatzsteuer in China.

Unternehmen aus den USA, die in China umsatzsteuerpflichtig agieren, müssen vordefinierte Software für Steuererklärungen
folgender Anbieter benutzen: Baiwang und Aisino.

Das FBI der USA warnt US-Unternehmen wegen Spionage in den Steuersoftwaren von Baiwang und Aisino:

Die Softwaren installieren über die Update-Funktion einen Backdoor mit passenden Treiber.

Da diese Softwaren benutzt werden müssen, werden betroffenen US-Unternehmen von China infiltriert.

25.07.2020 vom Autor dieser Dokumentation

Das war es dann mit Huawei und G5 aus China ebenfalls. ... Kommunisten können nicht anders, als andere zu zersetzen: Gier.

25.07.2020 heise.de

Die deutsche Corona-App wurde als inkompatibel zu den Betriebssystemen Google Android und Apple iO auf den Markt gebracht:

Nutzer der App wurden teilweise mehr als 10 Tage lang nicht durch die App informiert, dass sie Kontakt zu Infizierten hatten.

Der deutsche App-Hersteller "SAP" war nicht in der Lage, die App in das jeweilige Betriebssystem korrekt einzubinden:

Google Android unterstützt den Stromsparmodus, so dass es Smartphone-Hersteller gibt, deren angepasste Android-Version die
Hintergrundarbeit einer auf der Oberfläche geschlossenen App verhindert: Die Corona-App arbeitet nur, wenn die App
auf der Oberfläche geöffnet ist und oder der Stromsparmodus deaktiviert ist.

Apple iOS hat herstellerbedingte Einschränkungen der Hintergrundaktualisierung, so dass die Corona-App nicht im Hintergrund
funktionieren kann.

Die deutsche Corona-App wurde von Nutzern inzwischen 16,2 Millionen Mal heruntergeladen.

25.07.2020 dradio.de

SAP und die Deutsche Telekom als Hersteller der deutschen Corona-App haben ein Update zu der App bereitgestellt.

30.07.2020 heise.de

BGH-Urteil zum VW-Diesel-Skandal: Die zu leistende Höhe des Schadensersatzes ist mit dem geldwerten Gebrauch des
Diesel-KfZ zu verrechnen. Ist der Gebrauch höher als der Schadensersatz, fällt dieser weg.

30.07.2020 zeit.de

In der BRD wurde nun die 70-te Email des "NSU 2.0" an Prominente versendet. NSU 2 kündigt in den Emails die Tötung
der Email-Empfänger an. Bisher kann der NSU 2 ungeschoren in der BRD agieren, da der Absender der Emails bisher nicht
ermittelt wurde. Die zuletzt per Email mit deren Tötung konfontrierte Persönlichkeit ist die SPD-Chefin Esken.

30.07.2020 vom Autor dieser Dokumentation

Die massenweise Ankündigung von Morden scheint in der BRD keine Rolle zu spielen, die anders als die des BRD-Staates
in Sachen NSU (NSU 1) ist. Damals wie heute wird ungestört verunsichert und radikalisiert. Ob die Morde tatsächlich erfolgen,
spielt keine Rolle, denn der Aufwand der Mörder wäre riesig. Allerdings ist der NSU 2 letztendlich so tätig, dass Kollateralschäden
gewiss sind. In der BRD gibt es eben nicht das Recht auf normierte Tötung als staatliches Abwehrmittel, so dass Morde in der
BRD frei planbar und ankündigbar sind, da es keine normierte finale Verhinderung der Morddrohungen wegen absehbarer
Kollateralschäden gibt, die die Existenz der Verursacher der Gefahren final beendet. - In anderen Staaten ist zumindest die
sanfte Form der normierten Tötung implementiert, um Terror ansatzweise abzuwehren.

30.07.2020 sueddeutsche.de

Im Zuge des VW-Dieselskandals hatte der BGH im Mai das Unternehmen Volkswagen wegen sittenwidriger Schädigung zu
Pflicht auf Schadenersatz verurteilt.

BGH-Urteil: Wer ein vom Dieselskandal betroffenes KfZ nach erstmaliger Bekanntgabe seitens VW bezüglich Unregelmäßigkeiten
bei der verwendeten Software zur Abgasregelung bei Dieselmotoren gekauft, hat das Recht auf Schadensersatz wegen eben
manipuliertem VW-Diesel verwirkt. Stichtag ist der 22. September 2015, als VW die Unregelmäßigkeiten veröffentlicht hatte.

30.07.2020 berliner-zeitung.de

Die seit dem 27.04.2020 in Berlin eingegührte Maskenpflicht in allen Bussen und Bahnen sowie auf den Bahnhöfen wird
von der BVG seit dem 07.07.2020 kontrolliert: Bis dato ca. 30.000 Fahrgäste, die keine Maske tragen, angetroffen.
Davon wurden 200 Fahrgäste mit der Ordnungsstrafe von 50 Euro belegt. 100 Fahrgäste trugen aus medizinischen
Gründen (Attest) keine Maske.

30.07.2020 vom Autor dieser Dokumentation

Nach knapp 3 Monaten Einführung der Maskenpflicht diese erstmalig zu kontrollieren deutet ganz klar darauf hin:
Die Bevölkerung soll durchseucht werden. Wer das nicht überlebt, hat eben Pech gehabt.

Der Autor dieser Dokumentation hat im öffentlichen Verkehr noch NIE eine Prüfung der Maskenpflicht erlebt, dafür
2x Kontrollen der Fahrausweise: Kontrolleure in Zivil ohne Maske, aber mit Tuch. Der reale Stand der Maskenpflicht
z.B. von Kunden des Kaufland Berlin Storkower Straße: Der Autor dieser Dokumentation schätzt wie folgt:
10% der Kunden tragen eine Maske als Ding, aber weder über Nase noch Mund. 30% der Kunden tragen eine Maske
nicht über der Nase. Der Rest trägt Maske korrekt. Es ist zu beobachten, dass Masken mit den Fingern kurzzeitig
verschoben werden, so dass die Infektion auch durch Hände erfolgen kann, wenn keine Handschuhe getragen werden:
Anzahl der Handschuhträger: 0%.

03.08.2020 zeit.de

In Berlin wurde eine Demonstration von ca. 20.000 Menschen, die sich gegen die aktuellen Corona-Maßnahmen aussprachen
und z.T. rechtes Gedankengut sowie Verschwörungstheorien propagierten, von der Polizei aufgelöst: Die Demonstranten
hielten Vorgaben zu Hygieneregeln (Abstandsregeln, Maskenpflicht) nicht ein.

03.08.2020 vom Autor dieser Dokumentation

Die Gesellschaft in der BRD steht an einem Scheideweg:

Die Abbildungen der Politik-Eliten von der Corona-Realität sind immer schwerer umzusetzen.

Entgegen der Propaganda, dass mit Hilfe von Corona-Tests auch lokale Corona-Ausbrüche oder die Einschleppung von
Corona durch Reiseverkehr im Griff gehalten werden kann, ist die Infektionsrealität eine völlig andere:

Ein Corona-Virus-Träger ist spätestens nach 5 Tagen seiner Ansteckung infektiös und verteilt den Virus weiter.
Die ansteckenden Personen können zugleich weder Antikörper noch Symptome haben. Wer also Antikörper hat
(Corona-Test), kann schon längst andere angesteckt haben.

14 Tage Quarantäne soll abdecken, dass ein Corona-Test höhere Sicherheit hat: Nach 14 Tagen auf Antikörper
prüfen, ist aber bezüglich Ansteckung völlig sinnlos (siehe oben).

Die BRD-Bevölkerung wird der Durchseuchung in Verbindung mit der biologischen Selektion ausgesetzt:

Wer stirbt, hat Pech gehabt. Ein Anspruch auf Schutz vor Ansteckung gibt es weder rechtlich noch real.
Die Corona-Verwaltung in der BRD ist NUR Individuum-bezogen und hat keinen gesamtgesellschaftlichen Bezug,
da in der BRD das Individualrecht gegenüber kollektivem Ansteckungskontext Vorrang hat. Das Gießkannensystem
der Corona-Tests ohne Zwangsisolation JEDER Ansteckungsquelle hat den Zweck, politische Maßgaben
zum Zweck der Kaschierung der Absicht der Durchseuchung und biologischen Selektion zu implementieren,
anstelle Individuen als Quelle der Ansteckung von Anfang an konsequent zu maßregeln.

Die Politik-Elite und ihre o.g. Methoden werden mit faschistischen Strömungen kombiniert, die den Alltag in der
BRD aber nicht erst seit heute braun färben. Dass u.a. die Corona-Krise belegt, dass in der BRD nicht der
Rechtsextremismus, der in seiner Form u.a. der AfD im zukünftigen völkischen Dasein der EU-weiten
Umwandlung (Zentren des Rechtsradikalismus u.a. in BRD, Großbritannien) ausgerottet werden wird (denn
Destabilisierung ohne finanzierbare Profilierung auf Bedürfnisse einer völkischen Diktatur hat keine
Zukunft) das systemische Problem ist. In der BRD ist die politisch-elitäre Ausrichtung des Christjudentums
und deren chaotische Zersetzung der deutschen und fremder Gesellschaften in der EU das systemische
Problem an sich, das nicht nur Deutschland nachhaltig weiter braun werden lässt.

Die Kombination Christjudentum mit Neofaschismus in seiner völkisch-inkompatiblen Form wird den
gesellschaftlichen Zusammenhalt weiter dezimieren, so dass Krisen (weiterhin) nicht beherrschbar sind.
Ein Analogon sind die USA, deren Führer, US-Präsident Trump, als Christjude alles daran tut,
die massiven gesellschaftlichen Systemdivergenzen in den USA zum Wirken kommen zu lassen
und nebenbei die Corona-Krise biologisch zu lösen. Die USA und BRD unterscheiden sich in der
faschistischen Verwaltung der Corona-Krise nur in sofern, dass in der BRD die Brandschatzungen
und kriegsähnlichen Auseinandersetzungen etc. in Teilen der Gesellschaft an sich noch bevor stehen,
wird dem Christjudentum als Elite nicht ein finales Ende gesetzt - nur, wer soll das machen ?
Das ungebildete Volk der USA oder der ungebildete Stamm der Deutschen ?

In den USA ist die Entscheidung der US-Regierung, Ausländern als zukünftige Studierende in den USA
den Zugang mit der Argumentation: Wer nur online studiert, kann das nicht in den USA tun,
zu verweigern, ein Fingerzeig in Sachen Corona-Krise der USA: Da zu erwarten ist, dass die USA
die Corona-Krise weiterhin, also nachhaltig nicht in den Griff bekommen, ist es besser, als Ausländer
folgendes tun: Geh und bleib weg, oder besser: Komm erst gar nicht in die USA. Denn das macht - wie
oben gezeigt - Sinn. Trump meint es trotz seinem eklatanten Persönlichkeitsmangel an Empathie
ausnahmsweise mal gut mit Fremden, die zu Trumps US-völkischen-First-Eliteanspruch nur
als Bauernopfer verwertet passen.

03.08.2020 morgenpost.de

"In der Wohnungswirtschaft kam am späten Sonntagabend kurz Feierlaune auf. "Lasst Ihr schon die Champagnerkorken knallen?",
ging per SMS die Frage bei einem führenden Mitglied einer der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften ein. Doch schnell machte
sich Ernüchterung breit. "Warten wir mal ab, ob es besser wird. Da geht ja eine Person und keine Ideologie", schrieb dieser zurück.
Denn dass sich mit dem Rücktritt von Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher (Linke) nun auch die von ihr vertretene
Wohnungspolitik ändert, das gilt sowohl bei ihren Kritikern als auch bei ihren Anhängern als wenig wahrscheinlich."

06.08.2020 morgenpost.de

Die berliner Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci (SPD) ist amtsmüde und tritt ab der kommenden Legislaturperiode ab: Weder
im berliner Landtag noch auf einem Senatorposten wird Kalayci aktiv sein. Kalaycis wurde vom Ortsverband Friedenau für die
kommende Wahl im September 2021 nicht mehr als Kandidatin für das Abgeordnetenhaus nominiert.

06.08.2020 vom Autor dieser Dokumentation

Die "linken" Bonzen im berliner Senat fangen an, sich zu verpissen, denn sie wissen, dass die Konsequenzen ihrer Senatorentätigkeit
die Karriere kosten werden. - Es ist mehr als bedauerlich, von welchem Politpack Berlin regiert wird. Es ist die Dummheit der
Berliner.

08.08.2020 morgenpost.de

"Corona-Krise"

...

"Der Ärzteverband Marburger Bund warnt vor wachsender Nachlässigkeit in der Corona-Pandemie in Deutschland. "Wir sehen schon
einen kontinuierlichen Anstieg der Infektionszahlen - er ist flach, aber er ist da", sagte die Vorsitzende Susanne Johna der Deutschen
Presse-Agentur.

Gleichzeitig scheine die Bereitschaft zum Einhalten der Schutzregeln bei einem kleineren Teil der Bevölkerung abzunehmen. "Man muss also
von einem Trend sprechen, der uns klarmacht, dass es so nicht weitergehen kann." Abstand, Hygiene und die Maskenpflicht
müssten wieder konsequenter eingehalten werden.

Johna mahnte, es gebe Dinge, die man sich jetzt nicht leisten sollte. "Dazu gehört, es zu tolerieren, wenn Menschen im öffentlichen
Nahverkehr die Maske als Kinnschutz tragen. Das ist auch schnell eine Großveranstaltung, wenn in einem vollen Waggon viele
Menschen eng beieinanderstehen." Vielleicht müsse man manche auch wieder damit konfrontieren, dass die Covid-19-Erkrankung
weiter gefährlich sei.

"Viele empfinden das nicht mehr als Realität, weil sie in ihrem Bekanntenkreis niemanden kennen, der relevant erkrankt ist", erklärte
die Verbandschefin. "Manche haben dadurch das Gefühl, es sei weit weg. Aber es ist nicht weit weg." Es gebe weiter schreckliche
Schicksale Erkrankter, denen auch modernste Mittel der Medizin nicht mehr helfen konnten. "Was häufig vergessen wird: Unter den
Erkrankten gibt es auch Menschen, die lang andauernde Schäden zurückbehalten."

Johna befürwortete es, den Schulunterricht wieder aufzunehmen. "Die Schule ist eine Großveranstaltung - aber eine, die wir uns leisten
müssen." Dafür sei es wichtig, Corona-Regeln gut festzulegen. "Die Überlegungen dazu kommen teilweise erstaunlich spät, denn das
Schuljahr beginnt ja nun nicht überraschend." Dazu gehöre eine Strategie zum regelmäßigen Belüften der Räume, die auch im Herbst
und Winter durchzuhalten sei. Sinnvoll seien auch Masken auf dem Schulhof gerade in beengteren Bereichen. "Während des
Unterrichts halte ich das nicht für angebracht. Da gibt es ja auch Abstandsregeln." Allerdings hatten die Kultusminister der Länder
beschlossen, dass alle Schüler nach den Sommerferien wieder wie gewohnt in die Schule gehen sollen und dass dabei auf die
Abstandsregel verzichtet werden soll.

Beim Krisenmanagement bleibe es wichtig, möglichst alle Corona-Fälle nachzuverfolgen, machte Johna deutlich. "Wenn wir einzelnen
Fällen nicht mehr nachgehen, dann stoßen wir manchmal gar nicht auf eine Häufung von Infizierten." Dafür müssten die
Gesundheitsämter dauerhaft personell gestärkt werden, gerade im ärztlichen Bereich. "Der öffentliche Gesundheitsdienst war schon vor
Corona wichtig. Nur galt bisher: hoch gelobt und mies bezahlt. Damit muss Schluss sein, auch um dringend benötigten Nachwuchs zu
gewinnen."

Mit Blick auf die Kliniken sagte die Verbandschefin, für wieder steigende Corona-Patientenzahlen sollten in den Ländern regionale
Stufenkonzepte entwickelt werden. "Passend zu den Einwohnerzahlen, sollte in Stufe 1 eine Kapazität an Intensivbetten frei gehalten
werden. Wenn diese zu 70 oder 80 Prozent belegt sind, müsste automatisch die nächste Stufe ausgelöst werden, die weitere freie Betten
vorsieht. In einer dritten Stufe könnte dies dann damit verbunden sein, planbare Operationen einzuschränken."

Johna betonte: "Wir sollten so lange wie möglich die normale Krankenhausversorgung aufrechterhalten und Patienten ermutigen, mit
ernsten Erkrankungen in die Kliniken zu kommen." Inzwischen seien auch Hygienekonzepte mit getrennten Wegen realisiert. "Wir
offen, dass wir nicht erneut eine Knappheit an Schutzausrüstung erleben müssen", sagte die Chefin des Marburger Bundes, der unter
anderem Klinikärzte vertritt. Das Material in den Lagern der Krankenhäuser sollte auch noch einmal überprüft werden, denn leider
habe ein Teil der Lieferungen nach Deutschland nicht den Standards entsprochen.

Johna schlug zudem spezielle Quarantäneregeln für Menschen vor, die bei Veranstaltungen mit vielen Infizierten waren und mit vielen
Mitbewohnern zusammenleben. Sie sollten nicht zu Hause isoliert werden, sagte sie der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Samstag). "Für
solche Personen müssen wir eine besondere Quarantänesituation anbieten, etwa in Hotels, und sie für eine Woche auch von ihrer
Familie oder anderen Mitbewohnern fernhalten." Um mehr Akzeptanz zu erreichen, könnten Quarantänezeiten auch von 14 Tagen auf
die Hälfte verkürzt werden. Sieben Tage könnten ausreichen, vor allem in Verbindung mit einem abschließenden negativen Test."

08.08.2020 vom Autor dieser Dokumentation

Es ist erstaunlich, welchen fachlichen Dünnschiss der Ärzteverband "Marburger Bund" wissentlich von sich gibt, denn

- Ein an Corona erkrankter Mensch ist das ab Infektion mit dem Virus.

- Ein an Corona erkrankter Mensch ist 5 Tage nach der Ansteckung infektiös und verteilt seine Viren. Zugleich sind
Symptome der Krankheit nicht zwingend verfügbar - geschweige Antikörper.

- Ein an Corona erkrankter Mensch mit Antikörper hat - abgesehen von der Immunität für sich selbst - bereits andere
unbemerkt anstecken können. In Kombination mit unbemerktem Krankheitsverlauf ist das der perfekte Trojaner.

- Ein an Corona erkrankter Mensch steckt nicht immer Massen von anderen an, kann das aber, wenn diese Massen
sich anstecken lassen, weil: Der Erkrankte trägt keine Maske UND die Anzusteckenden tragen keine Maske UND
der Sicherheitsabstand ist größer als der Transportweg des Virus in Feuchtigkeitskügelchen eines Atmens, welcher - und
das hat jeder Mensch im Winter schon mal gesehen - sich nicht an einen Sicherheitsabstand hält. Kurz gesagt: Wenn
nicht permanent Masken von allen getragen werden, steckt auch derjenige, der meint, gesund zu sein und daher andere nicht
abstecken kann, munter andere eben an. - Die Realitäten in der BRD zum Tragen einer Maske durch ALLE sind horrend
und belegen: Die BRD-Bevölkerung SOLL durchseucht werden und wer es nicht überlebt, landet als Dünger auf Wiesen
und in der Erde: Einfach Pech gehabt.

Den Quark, den der Ärzteverband "Marburger Bund" offeriert, muss man in die Tonne treten UND Alternativen vollziehen:

- Gruppen von Menschen, die nicht an Corona erkranken sollen, müssen von Corona-Quellen isoliert UND permanent homogen
corona-frei gehalten werden. Die Gruppe muss also physischen Abstand zu Corona-Quellen haben UND nachhaltig Masken tragen,
denn Mitglieder der Gruppe sind wegen gruppenfremder Sozialkontakten nicht sicher von Corona-Quellen isolierbar. Als
Qualitätsmanagement müssen auch Antikörper-Tests von allen Gruppenmitgliedern UND deren gruppenferne Sozialkontakte
erfolgen.

- Für die Schule bedeutet das:

Es spielt keine Rolle, wie alt Schüler sind und ob Schüler mehr oder weniger ansteckend sind.

Jede Schulklasse ist als Gruppe zu implementieren, wobei Eltern und deren Sozialkontakte nicht dazu gehören.
Es sind also Schnittstellen zu der Gruppe zu bilden: Blasenartige Ausgestaltung des Kontextes der Gruppe.

Eltern sind als eigenständig zu managen. Eltern haben zu garantieren, dass in die Gruppe der Import von Corona über den
Sozialkontext der Eltern nicht erfolgt, so dass Eltern ihrerseits Schnittstellen zu deren Kontext haben müssen. Der Minimalzustand
für Eltern ist die nachhaltige Testfolge auf Antikörper. Eltern, die Antikörper haben, sind als infektiös einzustufen und können
das Schulkind nur dann noch in der Gruppe lassen wenn ALLE Gruppenmitglieder Antikörper haben. Mit anderen Worten:
Soll das Schulkind nachhaltig unterrichtet werden, ist die Mitgliedschaft des Kindes in der Gruppe zwingend. Und nur dann
haben Eltern auch das Recht, diesen nachhaltigen Unterricht einfordern zu können, um Schaden wie z.B. aus Quarantäne als
elterliche Abwesenheit von Arbeitsstelle zu vermeiden bzw. von der Kommune ERSETZT zu bekommen (Schnittstelle der
Eltern zum Träger der Schule).

Die Gruppe ist als Einheit in den Schulablauf so einzubinden, dass Kontakte mit anderen Gruppen NUR gemanagt erfolgen
kann. Damit sind Kontakte in Schulpausen ohne Management nicht zulässig und das auch dann, wenn Masken getragen
werden UND der Sicherheitsabstand pro Person mit 2 Meter Umkreis eingehalten wird. Der Träger der Schule haftet für
das Schulmanagement, so dass auch Interesse am Management und dessen Qualität vorliegt. Weitere Kriterien des Managements:
Die Mehrfachverwendung von Schulräumen wie z.B. Chemie-Unterrichtsraum ist nur gestaffelt möglich: Je nach zeitlicher Länge
der Fußwege UND Dauer der Raumbelüftung - z.B. 10 Minuten - beginnen und enden Unterrichtseinheiten gestaffelt in
10-Minuten-Abständen, so dass auch der Raumwechsel ohne Gruppenkontakte auf den Gängen der Schule erfolgen kann. Dazu muss
die Raumnutzung mit dem Stundenplan der Gruppen optimiert werden - diese Optimierung erfolgt fortlaufend durch den Träger
der Schule, der somit das Management in der Schule kontrollieren kann.
Die Nutzung von IT-Technik muss personalisiert erfolgen, so das PC-Unterrichtsräume nicht mehr nutzbar sind, dafür aber der
Schüler über seine personalisierte IT-Technik auch zu Hause erreichbar ist. Für die Ausstattung und Implementation dieser
IT-Technik und der schulischen IT-Technik und Netzwerke und Internetzugang in der Schule ist der Träger der Schule zuständig.

Das oben kurz skizzierte Gruppenmanagement in Schulen ist in der BRD NICHT umsetzbar:

Deutschland ist seit vielen Jahren besonders christjüdisch so regiert worden, dass das BRD-Schulsystem weder leistungsfähig ist
noch eine Zukunft hat, die u.a. keine Geldfrage ist. Dazu kommt eine weitere soziale und systemische Selektion von u.a.
Kindern im Rahmen der Massen-Armut durch Bezug von Grundsicherung wie Hartz 4 (u.a. Zuflussprinzip). Das oben skizzierte
Gruppenmanagement bedarf nicht nur Investitionen im sozial runter gewirtschafteten Deutschland sondern auch Personal - besonders
qualifiziertes Personal -, das im Realkontext Problemen lösen kann und auch löst, so dass auch die gequirlte Scheiße, die der
Ärzteverband "Marburger Bund" von sich gibt, NICHT zum Zuge kommt: Die Durchseuchung der BRD-Bevölkerung als biologische
Lösung und Selektionslösung des Corona-Problems. Genau diese beiden Lösungen werden im Rahmen des Primates der Politik in
Sachen Gesundheit, Volksbildung etc. von Anfang an vollzogen: Besonders die christjüdische Elite will damit das Corona-Problem
lösen: Parasitär und faschistisch. - Und dagegen muss man sich wehren. Letzteres ist in der BRD allerdings ebenfalls nicht möglich,
da abgesehen vom Mangel an Wissen und Intelligenz der Politik auch das soziale Bildungsniveau der Bevölkerung in der BRD
wie das der u.a. christjüdischen Elite ist: Unterirdisch ... Wie der Herre so das Gescherre.

Der Systemwechsel benötigt objektiv die Ausrottung der vorhandenen regierenden Eliten aller Farben.

11.08.2020 heise.de

Russland stellt fest:

Vom deutschen Internet aus werden russische staatliche Einrichtungen gehackt: Seit Anfang 2019 ist heute 75 Angriffe.
Russland hat Deutschland zu den Angriffen befragt. wobei Deutschland gar nicht oder nur formell reagiert hat.

Die BRD hat ab 2018 die Kooperation von Russland und BRD in Sachen Cybersicherheit einseitig beendet.

14.08.2020 zeit.de

Die BRD untersag die Einreise von Studenten, die eine Präsenzpflicht des Studenten an der Bildungseinrichtung nicht nachweisen
können. Das betrifft auch Studienanfänger. Online- oder Fernstudium für Ausländer sind in der BRD verboten.

14.08.2020 sueddeutsche.de

In 2019 gab es in er BRD für 143.000 Menschen weder eine gesetzliche noch private Krankenversicherung. Diese Menschen
hatten gar keine Krankenversicherung (in 2015 waren es 79.000 Menschen).

25.08.2020 vom Autor dieser Dokumentation

In Berlin sind für Corona-Risiko-Menschen aktuell folgende öffentliche Einrichtungen LEBENSGEFÄHRLICH:
Supermarkt, z.B. Kaufland: Dort spielt das korrekte Tragen einer Maske keine Rolle. Coronaschleuder !
Taxi: Vor allem Privatunternehmer leisten es sich, keinerlei Corona-Schutz zu implementieren: Weder Plastik-Trennfolie
noch Maskentragen. Berlin macht die Lizenz eines Taxigewerbes nicht vom Coronaschutz abhängig. Coronaschleuder !
Öffentliche Verkehrmittel z.B. Deutsche Bahn-Tochter S-Bahn Berlin: Rammelvolle Transporteinheiten und keinerlei
Zwang zum korrekten Tragen einer Maske trotz nicht einhaltbarem Mindestabstand. Coronaschleuder !!!!!

In Berlin sind für Corona-Risiko-Menschen die Vermeidungen von öffentlichen Einrichtungen des Konsums und des
Verkehrs ÜBERLEBENSWICHTIG ! Die Anschaffung eines privaten Verkehrsmittels, das gleichzeitig Abstand zu
Coronaquellen bietet, ist ZWINGEND, wobei Mitfahrgelegenheiten NICHT geeignet sind. Der vollständige Verzicht
auf Taxis, die KEINEN Coronaschutz haben, ist ZWINGEND, so dass bei Bestellung des Taxis EXPLIZIT der korrekte
Coronaschutz angefordert werden MUSS. Die Beschaffung von Konsumgüter muss durch Personen, die weder
besonders Corona-gefährdet sind, noch auf korrektes Tragen und Masken (und Handschuhen) verzichten, erfolgen !

Grundsätzlich sind Argumente von Mitmenschen, die keinen korrekten Corona-Schutz haben und implementieren,
als EXTREME BEDROHUNG aufzufassen: Dieses extrem aggressive Verhalten ist nicht entschuldbar. Dazu gehören auch
sämtliche Maßgaben des Gesetzgebers, da seit langem bewiesen ist, dass dieser in der BRD die Bevölkerung
durchseuchen lässt, wobei es keine Rolle spielt, welche Maßgaben z.B. das Grundgesetz der BRD vorsieht, denn dessen
Umsetzung scheitert systemisch an den Vorhaben des Gesetzgebers - z.B. in Berlin: Die öffentliche Hand tut alles,
dass Coronaquellen sich weiter und vor allem NACHHALTIG verteilen. Es ist also KEIN SCHICKSAL, wenn
Corona-Risiko-Menschen an und mit Corona verrecken und weiter verrecken werden und dabei auf Menschenwürde
geschissen wird !

Die extrem klingende Wortwahl skizziert die Corona-Situation nur: Die tatsächlichen Begebenheiten sind in ihren
Wirkungen nichts anderes als ausgesprochen faschistisch und damit zersetzend.

WARNUNG: Die BRD wird die Corona-Krise ohne Verseuchung der Bevölkerung und damit ohne biologische Lösung
(Wegsterben) NICHT bewältigen können, da die Systemfehler nicht mehr umkehrbar sind, ohne dass das Grundgesetz
tatsächlich anzuwenden ist, in dem der Ausnahmezustand implementiert wird, wenn Menschenwürde ein HÖHERES GUT als
z.B. die Demonstrationsfreiheit ist. Der Gesetzgeber in der BRD - vor allem das elitäre Christenjudentum - wird seinen
Einfluss weiterhin grundgesetzwidrig vollziehen: Faschismus pur. Das Christjudentum weiß, dass der elitäre Wechsel
zu noch brauneren Strömungen ansteht, wenn die Corona-Krise in der BRD nicht nachhaltig kaschiert wird, wobei
das geringe Bildungsniveau der BRD-Bevölkerungsteile, die Corona als eine Witz halten, als Gegner erkannt sind,
um den Ausnahmezustand eben nicht (grundgesetzkonform) NACHHALTIG umsetzen zu müssen.

Der Autor dieser Dokumentation beweist diese Fakten im Detail.

24.08.2020 zeit.de

Im Zuge der Erdgaserforschungen der Türkei in von Griechenland und der Türkei beanspruchten Seegebieten werden diese Länder
(beides NATO-Mitglieder) sich mit Militärmanövern bedrohen: Griechenland ist bereits aktiv.

24.08.2020 charite.de

"Pressemitteilung

24.08.2020
Statement der Charité: Klinische Befunde weisen auf Vergiftung von Alexei Nawalny hin
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Startseite.Service.Pressemitteilung.

Seit dem Wochenende behandeln Ärztinnen und Ärzte der Charité ? Universitätsmedizin Berlin Alexei Nawalny. Der Patient befindet
sich auf einer Intensivstation und ist weiterhin im künstlichen Koma. Sein Gesundheitszustand ist ernst, derzeit besteht jedoch keine
akute Lebensgefahr.

Das Ärzte-Team hat den Patienten nach seiner Ankunft eingehend untersucht. Die klinischen Befunde weisen auf eine Intoxikation
durch eine Substanz aus der Wirkstoffgruppe der Cholinesterase-Hemmer hin. Die konkrete Substanz ist bislang nicht bekannt und es
wurde eine weitere breitgefächerte Analytik initiiert. Die Wirkung des Giftstoffes, d.h. die Cholinesterase-Hemmung im Organismus,
ist mehrfach und in unabhängigen Laboren nachgewiesen.

Entsprechend der Diagnose wird der Patient mit dem Gegenmittel Atropin behandelt. Der Ausgang der Erkrankung bleibt unsicher und
Spätfolgen, insbesondere im Bereich des Nervensystems, können zum jetzigen Zeitpunkt nicht ausgeschlossen werden.

Die behandelnden Ärzte sind mit der Ehefrau von Alexei Nawalny in engem Austausch. Im Einvernehmen mit seiner Ehefrau geht die
Charité davon aus, dass die öffentliche Mitteilung zum Gesundheitszustand in seinem Sinne ist.
Kontakt

Manuela Zingl
Unternehmenssprecherin
Charité ? Universitätsmedizin Berlin
t: +49 30 450 570 400"

25.08.2020 vom Autor dieser Dokumentation

Putin scheint seinen Laden nicht mehr im Griff zu haben. Kreml-Sprecher Dmitri Peskow sollte gefeuert werden, denn:

Wenn die medizinische Analyse der deutschen Ärzte absolut mit der der Russen übereinstimmt
UND die deutsche Diagnose Anzeichen findet, die - so laut Charite - den Verdacht des vollzogen Einsatz eines Nervengiftes
aus einer Klassen, deren Gift-Konsequenzen ausreichen belegt ist - naheliegen kann, wobei der Einsatz bisher nicht
bewiesen werden konnte,
wieso stellt der der Kreml-Sprecher fest, dass die Charite keine Beweis für einen Giftgasanschlag hat ???

Na ganz klar: Maßgabe sind die Aussagen der russischen Ärzte, und die verneinen bekanntlich den Giftgasanschlag und
setzen auf Stoffwechselstörung von Nawalny .... Ja, Putin: Auch Nervengift verursacht eine Stoffwechselstörung, nur
radikaler. ... WOHER wissen die Russen-Ärzte, dass Nervengift auszuschließen ist ... weil diese Ärzte nichts gefunden
haben ... Falls die Charite doch was findet, ist Putin als vorgeführt anzusehen: Von einen "intelligenten" Kreml-Sprecher.

25.08.2020 berliner-zeitung.de

Ländermonitoring der Bertelsmann-Stiftung "Frühkindliche Bildungssysteme" - Stand 01.03.2019

Ausbau der Kita-Plätze und Investitionen in zusätzliches Personal ergeben folgende Situation:

47.600 Kinder (84% der Kitagruppen) haben keine kindgerechte Kita-Personalversorgung.

Pro pädagogische Kita-Fachkraft gab es 5,6 Kinder.

Pro pädagogische Kindergarten-Fachkraft gab es 8,4 Kinder.

Pädagogisch arbeitenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (ohne Horte) sind zu 34% nicht padagogisch
ausgebildet (in Berlin 29%).

25.08.2020 berliner-zeitung.de

In Berlin ist die Situation an Schulen gekennzeichnet von u.a.

Nicht genügend Reinigungskräfte, um Oberflächen oder PC-Tatstaturen regelmäßig zu desinfizieren.

Geldmangel zum Einbau von ordentlichen Fenstern, so dass Lüften nicht möglich ist.

Mangelhafte hygienische Basics.

Für Schulgesetze, Bildungspläne und die Lehrkräfte ist das Land zuständig, und für das Gebäude die Kommune.
Wenn das Land Hygienemaßnahmen beschließe, übertrage es die Verantwortung der Umsetzung an die Kommune, so dass
das schwächste Glied - die Schulleitung- die Quadratur des Kreises vornimmt: Hygiene in einem Gebäude einzuhalten, das
einem erheblichen Sanierungsstau unterliegt.

Die bundesweite Umsetzung des Digitalpakts zeige, wie weit man von der Gleichzeitigkeit der Lebensverhältnisse entfernt sei.
Während einige Schulen digital bereits sehr gut aufgestellt seien, hätten andere noch nicht einmal die nötigen Anträge für die
Anschaffung von technischem Equipment gestellt.

25.08.2020 vom Autor dieser Dokumentation

Dass die berliner Kommunisten zusammen mit ihren ebenfalls vollständig christjüdisch-assimilierten Partnern Grüne und SPD
mit dem Rücken an der Wand stehen, geht diesem Pack am Arsch vorbei: Das Bundesland mietet Klimaanlagen für Schulen, die
nicht saniert sind .... wollen die Kommunisten und Co. den Uringeruch verdreckter und kaputter Klos durch das Gebäude
miefen lassen ??? ... Klar, Maskentragen hilft gegen Gestank, aber nicht gegen den der Christjuden-Elite, die weiß, dass
das richtige Chaos erst noch kommt ... Da der berliner Senat sich eh langsam auflöst, ist zu erwarten, dass vor dem Chaos die
Nächstenliebe der Christjuden zuschlagen wird und sich weitere verpissen werden, um die eigene Haut zu retten.

30.08.2020 zdf.de

Am Rande der Proteste in Berlin trugen Teilnehmende auch die Reichskriegsflagge. Ihre öffentliche Zurschaustellung gilt als Ausdruck
rechter Gesinnung.

Die gezeigte Flagge:

Ein längliches weißes Rechteck, darauf ein schwarzes Kreuz, in dessen Mitte sich ein Adler befindet, im linken
oberen Feld die Farben Schwarz-Weiß-Rot mit dem Eisernen Kreuz.

Die nicht gezeigte Flagge:

Reichskriegsflagge von 1935 bis 1945. Sie hat einen roten Hintergrund und in der Mitte ein Hakenkreuz anstelle eines Adlers.

Die Reichskriegsflagge war die offizielle Kriegsflagge der Streitkräfte des Deutschen Reiches in der Zeit von 1871 bis 1945 und geht
zurück auf das Jahr 1867. Damals wurde sie als Flagge der Marine des Norddeutschen Bundes geschaffen. Diese Kriegsflagge wurde
vom Kaiserreich mit dessen Gründung 1871 übernommen. In der wilhelminischen Zeit ab 1888 wurde sie zum deutschen Großmacht-
Symbol. Die Weimarer Republik behielt die Reichskriegsflagge bei, wählte 1922 im oberen linken Feld aber Schwarz-Rot-Gold als
Farben anstatt Schwarz-Weiß-Rot. Strafbar ist die Verwendung und Verbreitung der von den Nationalsozialisten verwendeten
Reichskriegsflagge von 1935 bis 1945. Sie hat einen roten Hintergrund und in der Mitte ein Hakenkreuz anstelle eines Adlers.

30.08.2020 tagesspiegel.de/images/protest-gegen-corona-massnahmen-berlin/26141054/3-format43.jpg

Dem Deutschen Volke - Reichsflaggen auf den Stufen des BRD-Bundestages.
Bildschirmcopy wie immer nur im Quellennachweis.

30.08.2020 luzernerzeitung.ch

Reichsflaggen an den Coronademos in Berlin und Zürich:

22.000 Menschen in Berlin, gut 1000 in Zürich: Am Wochenende gingen Gegner der Coronamassnahmen in Deutschland und der
Schweiz wieder auf die Strasse und machten ihrem Unmut über die geltenden Einschränkungen Luft. Gesichtsmasken trugen die
wenigsten. Dafür wurden auffällig viele Reichskriegsflaggen geschwenkt.

Die Reichskriegsflagge wurde anlässlich der Neugründung des Deutschen Reiches 1871 geschaffen und unter anderem als Kriegsflagge
der deutschen Marine und später der gesamten deutschen Streitkräfte verwendet. Die nationalsozialistische Variante der
Reichskriegsflagge, die an Stelle des deutschen Adlers ein Hakenkreuz (Swastika) setzte, wurde offenbar von Adolf Hitler persönlich
entworfen und erstmals 1935 gehisst. Teilweise wurde das Hakenkreuz zusätzlich auf die Rückseite der Flagge genäht, damit es von
beiden Seiten betrachtet nach rechts deutete. Die Flagge wurde primär auf Kriegsschiffen, an Wehrmachtsgebäuden und zur
Bedeckung der Särge gefallener Soldaten verwendet. Sie ist in Deutschland verboten, in der Schweiz hingegen nicht.

30.08.2020 de.wikipedia.org/wiki/Reichskriegsflagge

"Reichskriegsflagge

Die Kaiserliche Kriegsflagge war bis 1892 die offizielle Kriegsflagge der Kaiserlichen Marine, danach unter der Bezeichnung
Reichskriegsflagge die Flagge der Streitkräfte des Deutschen Reiches bis 1921. Die zum Teil davon abgeleiteten Versionen in der
Weimarer Republik sowie die Flaggen in der Zeit des Nationalsozialismus wurden ebenfalls als Reichskriegsflaggen bezeichnet.

Deutschordenskreuz

Die Verwendung des Deutschordenskreuzes in Flaggen stammt aus der Zeit der Kreuzzüge. Ein schwarzes Kreuz auf weißem Grunde
bildete das Abzeichen der Ritter des Deutschen Ordens. Als solches wurde dieser Kreuzbalken in die Flagge des Norddeutschen
Bundes sowie in die Kriegsflaggen des Kaiserreichs und der NS-Zeit übernommen. Noch heute nutzt die Bundeswehr es als
Hoheitszeichen."

...

30.08.2020 vom Autor dieser Dokumentation

Die Reichskriegsflagge basiert auf Traditions-Symbole und epochenbezogene Symbole in Kombination bzw. als Ersatz.

Allen Varianten der Reichskriegsflagge sind folgende Zwecke eigen:

Die Darstellung von militärischer Macht, auch als Kriegsmacht.

Der Bezug auf eine Elite des Deutschtums, das Selektion zum Ziel hat: Die Dominanz einer Art des Deutschtums.

Der Bezug auf Deutschtum ist Tradition in Varianten, die ALLE elitär und damit an den Träger des Deutschtums gebunden sind:

Deutscher Ritterorden.

Kaiserreiche der Deutschen.

Nationalsozialistisches Reich der Deutschen.

Christjüdisch-elitär-systemisch geprägtes Bundesdeutschland.

Passend zu den Varianten der Reichskriegsflaggen ist die epochenbezogene Nationalhymne wie "Deutschland Deutschland über alles"
oder die Zitathymmne (3. Strophe) aus "Das Lied der Deutschen" (Deutschlandlied) von August Heinrich Hoffmann von Fallersleben
(26. August 1841). Der konkrete Anlass für Hoffmann, das Lied zu verfassen, war seine Auffassung über deutschen Einigkeit, die
allein die Voraussetzung für Abwehr feindlicher Angriffe jeder Größenordnung bieten könne (erste Strophe). Zur Zeit des
Nationalsozialismus (1933?1945) wurde nur die erste Strophe gesungen, auf die danach stets das Horst-Wessel-Lied folgte.

Das Lied der Deutschen:

"Deutschland, Deutschland über alles,
Über alles in der Welt,
Wenn es stets zu Schutz und Trutze
Brüderlich zusammenhält,
Von der Maas bis an die Memel,
Von der Etsch bis an den Belt ?
Deutschland, Deutschland über alles,
Über alles in der Welt!

Deutsche Frauen, deutsche Treue,
Deutscher Wein und deutscher Sang
Sollen in der Welt behalten
Ihren alten schönen Klang,
Uns zu edler Tat begeistern
Unser ganzes Leben lang ?
Deutsche Frauen, deutsche Treue,
Deutscher Wein und deutscher Sang!

Einigkeit und Recht und Freiheit
Für das deutsche Vaterland!
Danach lasst uns alle streben
Brüderlich mit Herz und Hand!
Einigkeit und Recht und Freiheit
Sind des Glückes Unterpfand -
Blüh im Glanze dieses Glückes,
Blühe, deutsches Vaterland!"

Die Flaggen- und Hymmnentradition der Deutschen basiert auch auf Rechstnachfolgeschaft und deren Anpassung an jeweilige
Rechtsansprüche. So gilt z.B. in der BRD teilweise Recht des Nationalsozialismus-Deutschland, da die BRD der Rechtsnachfolger
des Dritten Reiches ist. Der bundesdeutsche Gesetzgeber will an der Flaggen- und Hymmnentradition der Deutschen nicht
zweifeln. Daher ist es eine kosmetische Normierung, wenn nur die Reichskriegsflagge des Nationalsozialistischen Reiches
verboten ist.

Die elitäre Selektion im Namen der Deutschen hat bis heute ihren Zweck, denn auch die BRD-Bundeswehr unterliegt der
Reichskriegsflaggen-Tradition.

Der imperiale und auch kriegerische Ansatz der Deutschen zum Zweck der aggressiven Selektion als Domination ist bis heute klar
sichtbar und wird vom Gesetzgeber (vor allem dem christjüdischen Gesetzgeber und dessen Assimilierte) vertreten. Die Eurozone ist
ein prägnantes Beispiel für christjüdische Selektion und aggressivste Verwertung fremder Ressourcen: Es ist eine Form des Kalten
Krieges mit imperialem Anspruch des Deutschtums.

Fazit:

In Ermangelung des systemischen Abgrenzung des Gesetzgebers, der in der BRD hauptsächlich christjüdisch war und ist,
ist auch das Verbot der Reichskriegsflagge des NS-Deutschlands nur ein Mittel zum Zweck, die Reichskriegs-Tradition des
Deutschtums ungestört im Volk, also quasi völkisch fortzuschreiben. Dass Reichskriegsflaggen überhaupt gezeigt werden
dürfen, ist ganz klar die Förderung auch von Reichsinteressen-Traditionen des Deutschtums. Es ist also damit völlig
legitim, dass Reichskriegsflaggen auch am BRD-Bundestag gezeigt werden, denn genau da sitzt ja der genannte Gesetzgeber.
Es ist Verlogenheit in Reinkultur, wenn eben dieser Gesetzgeber sich über das Zeigen von Reichsflaggen empört zeigt.

Es muss u.a. den Juden in Deutschland klar sein, dass diese in Deutschland weder eine Chance haben noch bekommen werden.
Der deutsche Antisemitismus - u.a. begründet vom evangelischen Christjuden Martin Luther, der das Christjudentum
um eine Bibel bereicherte, die auf Selektion basierte, um sich so vom religiösen Ursprung des Judentums abzugrenzen.
Dass im Dritten Reich Juden systematisch verwertet und ausgerottet wurden, war damals noch nicht erkennbar. Dass im
Deutschtum immer dann Juden selektiert wurden, wenn diese (ideologische) verwertet werden sollen, ist bis heute so:
Holocaust-Leugner und Reichskriegstraditionen von damals wie heute sind Marken des Deutschtums, das immer weiter
zu den Traditionen des Dritten Reiches neigt, da die Radikalisierung, für die auch die Juden nur Mittel sind, die Ausgrenzung
auch der Juden vor allem christjüdisch-elitär gesteuert wird: Judenhass als Wesenszug im deutschen Alltag. Auch Judenhass im
Zuge der christjüdisch-verursachten unkontrollierten Masseneinwanderung in die EU und BRD.

02.09.2020 bundesregierung.de

"Hilfe für Unternehmen Sonderregel für Insolvenzantrag wird verlängert

Die Pflicht, einen Insolvenzantrag zu stellen, soll ausgesetzt bleiben, wenn ein Unternehmen als Folge der Corona-Pandemie
überschuldet ist. Eine Verlängerung des Gesetzes bis Jahresende hat das Kabinett auf den Weg gebracht.

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Insolvenzrecht und Corona-Pandemie: Das Bild zeigt ein hinter einer Glasscheibe hängendes Schild mit der Aufschrift "Wegen
Insolvenz geschlossen".

Das Gesetz soll Unternehmen helfen, die infolge der Coronavirus-Pandemie in Schwierigkeiten geraten sind.

Foto: picture alliance / Frank May

Das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie im Insolvenzrecht soll bis zum 31. Dezember 2020 verlängert werden.
Durch das Gesetz ist im März dieses Jahres die Insolvenzantragspflicht für Unternehmen ausgesetzt worden, die infolge der
Coronavirus-Pandemie insolvenzreif geworden sind und dennoch Aussichten darauf haben, sich unter Inanspruchnahme staatlicher
Hilfsangebote oder auf andere Weise zu sanieren.

Die Verlängerung soll nur für Unternehmen gelten, die infolge der Coronavirus-Pandemie überschuldet sind, ohne zahlungsunfähig zu
sein. Denn anders als bei zahlungsunfähigen Unternehmen bestehen bei überschuldeten Unternehmen Chancen, die Insolvenz dauerhaft
abzuwenden. Unternehmen, die zahlungsunfähig sind, können dagegen ihre fälligen Verbindlichkeiten bereits nicht mehr bezahlen.

Der Gesetzentwurf soll nun von den Koalitionsfraktionen in den Bundestag eingebracht und dort zügig behandelt werden. Weitere
Informationen finden Sie hier.
Mittwoch, 2. September 2020"

02.09.2020 vom Autor dieser Dokumentation

Eine Insolvenzblase bildet sich. Strukturen aus insolventen Unternehmen, die ohne Wissen über den Insolvent-Status des
Struktur-Partners agieren, werden irgendwann wirksam. Wer keine Insolvenz melden muss, informiert andere nicht.
Idealer Weg für Betrug. Corona als Mittel zum Zweck für Unternehmen, die eh in Konkurs gehen würden: Mehr Zeit,
das Eigenkapital abzuziehen ... Insolvenzverschleppung.

05.09.2020 zeit.de

21,4% der Kita-Kinder wachsen in einem Umfeld auf, das Deutsch als gelernte Sprache weglässt bzw. verdrängt.

Unter den rund 3,2 Millionen Kindern in Kindertagesstätten gibt es rund 675.000 Kinder, in deren Familien
vorrangig nicht Deutsch gesprochen wird.

Aktuell können Kitas mit besonderem Förderschwerpunkt aus dem Bundesprogramm Sprach-Kitas pro Jahr 25.000
Euro bekommen. Bundesweit ist etwa jede zehnte Kita eine sogenannte Sprach-Kita.

05.09.2020 vom Autor dieser Dokumentation

Das BRD-Recht sieht nicht vor, die ganzheitlichen Integration von Menschen, die in der BRD leben wollen, zu vollziehen.

Vielmehr ist der Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft nicht an die nachhaltige Unterlassung der Implementation von
Parallelgesellschaft, also einer sozialer Gruppierung, die keine normiert Schnittstelle wie z.B. die in der BRD geltenden Sprache
Deutsch nachhaltig bildet und fortschreibt, gebunden. Im Zuge der Masseneinwanderung, die vor allem christjüdischen Auffassungen
von Dasein der Gesellschaft entspricht, wurde die unumkehrbare Abschaffung des deutschen Stammes, also die Nicht-Bildung
der Eigenschaft "Deutsches Volk", weiter und vor allem nachhaltig so optimiert, dass alltägliche Daseinsauffassungen
eines deutschen Stammes z.T. komplett ignoriert werden. Z.B. der soziale Zusammenhalt bei gleichen Interessen.

Dass Parallelgesellschaften in Verbindung mit Religion zwingend zu Selektion anderer - bis hin zu Terrorismus - führen,
ist in der BRD seit langem Alltag. Es gibt im BRD-Recht eben nicht die Regel: Wer Deutsche Staatsbürgerschaft
haben will, muss dieses nachhaltig tun und zwar auch im sozialen Kontext einer Gesellschaft. Mit anderen Worten:
Eingewanderte Menschen mit bereits vorhandener nicht-deutscher Staatsbürgerschaft müssen diese behalten.
UND: Die Bildung einer Parallelgesellschaft ist eine Straftat, die auch mit der Beendigung der Eigenschaft, ein deutscher
Staatsbürger zu sein, normierbar sein muss.

Das BRD-Recht ist blanker Faschismus.

07.09.2020 bundesregierung.de

"Fragen und Antworten So wird der Kinderbonus gezahlt

Um Eltern in der Corona-Pandemie besser zu unterstützen, hat die Bundesregierung einen einmaligen Kinderbonus von 300 Euro
beschlossen. Dieser wird nun - im September und Oktober - ausgezahlt. Wer hat Anspruch? Wie viel Kinderbonus erhalten Familien?
Und muss man diesen beantragen? Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.

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Grafik zum Kinderbonus (Weitere Beschreibung unterhalb des Bildes ausklappbar als "ausführliche Beschreibung")

Mit dem Kinderbonus unterstützt die Bundesregierung Familien und setzt zugleich einen Konjunkturimpuls.
Barrierefreie Beschreibung anzeigen

Foto: Bundesregierung
Wer hat Anspruch auf den Kinderbonus?

Der Kinderbonus beträgt einmalig 300 Euro für jedes Kind mit Kindergeldanspruch. Er ist eine von vielen Maßnahmen des
Konjunkturprogramms der Bundesregierung zur Bewältigung der Corona-Pandemie. Der Bonus wird für alle Kinder gezahlt, für die für
mindestens einen Kalendermonat im Jahr 2020 ein Anspruch auf Kindergeld besteht.

Zusätzlich wird er auch für Kinder gezahlt, für die im September 2020

noch kein Anspruch auf Kindergeld besteht (Beispiel: Das Kind kommt erst im Dezember auf die Welt) oder
kein Anspruch mehr auf Kindergeld besteht (Beispiel: Das Kind hat seine Ausbildung im Juli abgeschlossen).

Für den Kinderbonus gelten im Wesentlichen die Vorschriften, die auch für das Kindergeld Anwendung finden. Somit gelten bezüglich
der Anspruchsvoraussetzungen für den Kinderbonus keine Besonderheiten gegenüber dem Kindergeld.
Muss man den Kinderbonus beantragen?

Der Kinderbonus muss grundsätzlich nicht beantragt werden. Er wird in der Regel automatisch von der zuständigen Familienkasse
ausgezahlt. Nur in seltenen Ausnahmefällen müssen Sie Ihre Familienkasse kontaktieren, um den Kinderbonus zu erhalten. Für
Neugeborene, für die bisher weder Kindergeld noch Kinderbonus festgesetzt und ausgezahlt wurden, genügt der Antrag auf
Kindergeld.

Um Kindergeld zu erhalten, muss ein schriftlicher Antrag an die örtliche Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit gestellt werden.
Weitere Informationen dazu erhalten Sie hier.
Wann wird der Kinderbonus ausgezahlt?

Der Kinderbonus wird für alle Kinder, für die im September 2020 Anspruch auf Kindergeld besteht, in zwei Raten ausgezahlt. Die
Auszahlung erfolgt im September 2020 in Höhe von 200 Euro und im Oktober 2020 in Höhe von 100 Euro.

Die Auszahlungstermine für den Kinderbonus richten sich nach der Endziffer der Kindergeldnummer:

Endziffer 0: 7. September Endziffer 0: 7. Oktober
Endziffer 1: 8. September Endziffer 1: 8. Oktober
Endziffer 2: 9. September Endziffer 2: 9. Oktober
Endziffer 3: 10. September Endziffer 3: 12. Oktober
Endziffer 4: 11. September Endziffer 4: 14. Oktober
Endziffer 5: 14. September Endziffer 5: 15. Oktober
Endziffer 6: 16. September Endziffer 6: 16.Oktober
Endziffer 7: 18. September Endziffer 7: 19.Oktober
Endziffer 8: 21. September Endziffer 8: 21. Oktober
Endziffer 9: 22. September Endziffer 9: 22.Oktober
Warum wird der Kinderbonus in zwei Raten ausgezahlt?

Der Kinderbonus wird in zwei Raten ausgezahlt, um damit einen starken Konjunkturimpuls zu setzen. Mit der Zahlung in zwei Raten
werden außerdem nachteilige Folgen im Zusammenspiel von Kindesunterhalt und Unterhaltsvorschuss vermieden. Eine einmalige
Auszahlung des Kinderbonus in Höhe von 300 Euro hätte zur Folge, dass Kinder getrennt lebender Eltern, für die der andere Elternteil
keinen Unterhalt zahlt, mehr Geld zur Verfügung hätten, als Kinder, bei denen der andere Elternteil Unterhalt zahlt. Denn der
Unterhaltsvorschuss, den die Kinder ohne Unterhaltszahlungen in der Regel bekommen, wäre in diesem Falle höher als der
Mindestunterhalt.
Wird der Kinderbonus auf Sozialleistungen angerechnet?

Der Kinderbonus wird nicht auf bestehende Sozialleistungen angerechnet. Auf den Kinderfreibetrag, von den Familien mit höherem
Einkommen profitieren, wird er hingegen angerechnet. Der Kinderbonus kommt somit gezielt Familien mit kleinen und mittleren
Einkommen zu Gute. Um auch Alleinerziehende besser zu unterstützen, wurde außerdem der Entlastungsbetrag für die Kinderjahre
2020 und 2021 angehoben.

Laut Bundesfamilienministerin Franziska Giffey greift der Kinderbonus zusätzlich zum Kindergeld und Kinderzuschlag vielen
Familien finanziell unter die Arme. "Gerade da, wo es finanziell knapp ist, ist jeder Euro willkommen, um für die Kinder etwas zu
kaufen oder gemeinsam etwas zu unternehmen", so Giffey.
Montag, 7. September 2020"

08.09.2020 zeit.de

Die BRD-Regierung hat Beweise einer durch die BRD-Bundeswehr belegten Nervenkampfstoff-Vergiftung des
russischen Oppositionspolitikers Alexej Nawalny, der in der berliner Charite inzwischen aus seinem künstlichen
Koma geholt wurde und ansprechbar ist. Der Außenminister Heiko Maas (SPD) hat die russische Regierung dazu
aufgefordert, zur Aufklärung des Giftanschlags auf den Oppositionellen Alexej Nawalny beizutragen. Maas
drohte Russland erstmals mit einem Stopp des Gas-Pipelineprojektes Nord 2.

Russland erwartet, dass Deutschland seine Erkenntnisse zu dem Fall vorlege. Das betreffe die Ergebnisse der
Untersuchungen in einem Labor der Bundeswehr und alle "Beweise" des deutschen Außenministeriums.
Es sei an der Zeit, "die Karten offen zu legen, weil es für alle klar ist: Berlin blufft, um einem schmutzigen politischen
Getue dienlich zu sein".

In den USA fordern Abgeordnete eine eigene Untersuchung des Falls. Bislang hatte Präsident Donald Trump sich
zurückhaltend geäußert. Der Ausschuss für Außenpolitik im Repräsentantenhaus verwies dabei auf ein US-Gesetz,
das Strafmaßnahmen beim Einsatz chemischer oder biologischer Waffen vorsieht. Die USA hatten auf dieser Basis
bereits Sanktionen gegen Russland nach dem Giftanschlag auf den ehemaligen russischen Geheimdienstmitarbeiter
Sergej Skripal in Großbritannien im Jahr 2018 verhängt.

08.09.2020 vom Autor dieser Dokumemtation

Es ist ein Elend, wenn sich 2 Volltrottel regelmäßig beharken und ihr Umfeld zersetzen: BRD-Regierung und Putin.

Putin hat seinen Laden nicht im Griff, wenn chemischer Kampfstoff außerhalb des per Verbotsvertrag gesetzten
Rahmens verfügbar ist: Staatlicher Terror als weitere Form der Angriffe mit chemischen Waffen. Und dass
Russland dieses Konzept verfolgt, ist bereits ohne den Nawalny-Fall bewiesen worden. Putin hat also einen
Staat im Griff, der in Sachen Verhinderung des Einsatzes chemischer Kampfstoffe nicht zuverlässig ist ... Poisn-Putin.

Die BRD-Regierung ist ihrer christjüdischen Form ist für den Umgang mit Diktatoren bekannt: Analer Kult.
Da bleibt nichts mehr übrig, als den Anderen zu beharken auf Teufel komm raus. Anales Denken mit Konzept.
Poisn-Putin ist bei der BRD-Regierung solange gut aufgehoben, bis diese nicht in ihrem Wahnsinn tatsächlich
Putin nicht mehr am Arsch leckt: Z.B. der Abbruch des Baues der fast fertigen 2. Gaspipeline von Russland in die BRD.

Volltrottel können es zwar ahnen, aber nicht verinnerlichen und damit nicht als Motiv verwenden:

Der Abbruch des Baues der 2. Pipeline würde NUR Schaden verursachen und keine Wirkung haben, wobei die
BRD von russischem Gas bereits JETZT abhängig ist (Abhängigkeit wurde im Zuge der BRD-Kanzlerschaft
von Schröder (SPD) optimiert, der ein Duzfreund von Poisn-Putin ist).

Es gibt eine Lösung für das Problem:

Den Bau der 2. Pipeline abschliessen und die Anlage in Betrieb nehmen.

Generelle Prüfung des Importes von russischem Gas mit dem Ziel, die Verwertung des Gases durch
Russland als Steuerungsmittel zu implementieren: Die Steuerung, wie Russland seine Gewinne
aus den beiden Gas-Pipelines optimieren kann, wenn es um Einnahmen aus der BRD etc. geht.
Die Absenkung des Importes russischen Gases betrifft DIREKT russische Interessen, solange sich
die Pipelines nicht amortisiert hat und Gewinne noch nicht ausreichend erbracht wurden. Die Absenkung
muss im Rahmen der Kostendeckung erfolgen, so dass sich monetäre Interessen Russland ausschließlich
als Rendite-Interessen steuern lassen: Sanktionsmittel. EXAKT nur so lässt es sich verhindern, dass
Russland den Gashahn komplett zudreht und damit die BRD erpresst und kollabieren lässt.

Erschließung von Energiequellen aus systemstabilen Zonen. Dau gehören z.Z. nicht: Russland, USA.
Ausbau der erneuerbaren Energie und deren Umwandlung in Wärme etc.. Import vom Atomstrom.

Diese Lösung ist mit der aktuellen führenden Elite in der BRD offensichtlich nicht nachhaltig möglich.
Vielmehr muss erfolgen:

Die Ausrottung der christjüdischen Regierungselite und deren assimilierten Partner wie SPD, Grüne, Kommunisten, AfD etc..

Die Verursachung der Energieabhängigkeit der BRD von russischem Gas auf einen Akt des Hochverrates prüfen.

14.09.2020 zeit.de

Im Zuge der durch Brand erfolgten Totalvernichtung des Flüchtlingslagers Moria auf der griechischen Insel Lesbos
sind 12.000 Flüchtlinge obdachlos geworden. Griechenland hat ein neues Lager errichtet, das für 5000 Menschen
geeignet ist, aber fast alle 12.000 Obdachlose aufnehmen soll: Die griechische Regierung erklärt jeden Flüchtling,
der nicht in das überfüllte Lager geht, für nicht berechtigt, ein Asylverfahren zu bekommen. Die Europäische
Union erwägt, sich an der Konzentration von Flüchtlingen im neuen Lager zu beteiligen und das Lager mit zu verwalten.

14.09.2020 vom Autor dieser Dokumentation

Es ist schon lange zu erwarten, dass die EU aktiv die Konzentrationslager auf Griechenland mit implementiert. Das Versagen
des Rechtes auf ein Asylverfahren, weil die Ablehnung der Unterbringung in ein Konzentrationslager erklärt wurde,
ist ganz klar Rechtsbruch.

Die EU ist ein faschistisches System.

15.09.2020 dradio.de

Der Direktor des Institutes für Virologie und HIV-Forschung an der Universität Bonn, Streeck, stellt fest:

Mit zunehmender Infizierung der Bevölkerung mit der Corona-Seuche wird die Anzahl der im Corona-Kontext Gestorbenen
nur kaum ansteigen.

Die Durchseuchung der Bevölkerung ermöglicht es, temporär an der Seuche Erkrankte als Menschen, die Corona nicht
weiterverbreiten, einzustufen. Denn je mehr Menschen sich infizierten und keine Symptome entwickelten, umso mehr seien
zumindest vorübergehend immun. Diese könnten damit nicht mehr zum pandemischen Geschehen beitragen.
Es ist daher die Anzahl der überlebenden Durchseuchten in die Bewertung der Situation einzubeziehen.

Dass im Rahmen der Bekämpfung der Seuchen Fehler gemacht werden, ist zulässig (Try and Error): Man könne nur
ausprobieren und müsse dabei auch Fehler machen dürfen.

Lauterbach (SPD) widerspricht Virologe Streeck:

"Es wird nicht bei leichten Fällen bleiben".

Es gibt keine Evidenz dafür, dass das Virus SarsCoV-2 harmloser geworden ist.

Die Anzahl der Coronafälle ist weiter ein Schwerpunkt der Pandemiebekämpfung.

18.09.2020 welt.de

Im Zuge der Corona-Seuche in der BRD hat diese folgende Neuverschuldungen des Staats:

In 2020 sind es 217,8 Milliarden Euro.

In 2021 sind es 96,2 Milliarden Euro.

In 2022 sind es 0 Euro.

18.09.2020 tagesspiegel.de

BGH-Urteil (Az. V ZR 8/19) - Besitzwechsel bewirkt Enteignung

Die Übergabe eines PKW durch dessen Eigentümer als Verkäufer an einen Anderen als Kaufinteressenten vollzieht den
Besitzübergang vom Verkäufer an den Kaufinteressenten derart, in dem durch geplant-vollzogenen Diebstahl
des PKW ein Verkauf dieses an einen weiteren Kaufinteressenten (Dritten) herbei geführt wird, der den Dritten
so täuscht, dass dieser Dritte im Guten Glauben den Kaufpreis leistet und erst bei Anmeldung des PKW vom
Diebstahl erfährt. Diese Handlungskette bewirkt den Eigentumsübergang vom betrogene Verkäufer an den im
Guten Glauben kaufenden Dritten: Der Verkäufer wird mit dem PKW im Zuge des Betrugs-Besitzwechsels enteignet.




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