Atheistischer Widerstand in der Gesellschaft - Atheismus

Atheismus
Dialektik der Schärfe und Unschärfe des menschlichen Daseins.
Das Universalprinzip der "Erweiterten Reproduktion".
Der Mensch ist eines Fehlkonstruktion, eine Perversion der Natur.
Die Rechtsnorm als axiomatisch-dialektisches Rechtssystem des Atheismus
Gier
Straftat aus Gründen der Gier
Axiom
Transparenz, Vermögen, Staatsbürgerschaft, Straftat, Strafverfolgung, Wiedergutmachung, Arbeitslager, Reproduktion
Beispiel: Der Binnemarkt als gesellschaftliches Element
Beispiel: Der Arbeitsmarkt als gesellschaftliches Element
Beispiel: Gesellschaftliche Ressourcen und Individuum - Sozialstaat
Beispiel: Gesellschaftliche Machtausübung und Individuum - Folter
Beispiel: Gesellschaftliche Machtausübung und Individuum - Radikalisierung
Beispiel: Gesellschaftliche Ressourcen und Machtausübung und Individuum und Unternehmen
Fazit
Ergänzungen
Impressum



Atheismus             (Übersicht)

Dialektik der Schärfe und Unschärfe des menschlichen Daseins.             (Übersicht)

Eine Triebkraft der Evolution ist die Erhaltung der Art.

Eine weitere Triebkraft der Evolution ist der Ressourcenmangel. Der Mangel ist objektiv, so dass
die genetische Fixierung der Arterhaltung gegeben sein muss.

Eine weitere Triebkraft der Evolution ist die Intelligenz, den Artenerhalt trotz Ressourcenmangel
und veränderlicher Mangelbedingungen zu ermöglichen.

Diese Triebkraftkette beeinflusst also die Position in der Nahrungskette als Ergebnis des Raubes
von vorhandenen Ressourcen, um einen Ressourcenmangel zu mildern oder temporär zu beseitigen.

Diese Triebkraftkette ist systemisch räuberisch für alle Arten von Wesen, je höher das jeweilige
Wesen in Richtung Spitze der Nahrungskette gelangt.

Bsp.: Die Spezialisierung der Dino-Saurier-Form der Raptoren (Räuber und Jäger) unter Nutzung
der Intelligenz, die das Gehirn der Raptoren liefert. Ressourcenvielfalt kontra Spezialisierung.
Wegen letzterer waren die "Dinos" für eine massivste Änderung der Ressourcenknappheit nicht
flexibel genug und starben zu 100% aus (im Gegensatz zu den Säugetieren etc.).

Die Intelligenz als Triebkraft hatte und hat genetisch bedingte Entwicklungen im engen Rahmen.
Intelligenz entwickelt sich objektiv mit der Entwicklung des Mediums, des Gehirns.
Wesen, deren Ressourcen für die Aufbewahrung des Hirnes begrenzt sind - der Kopf
mit seiner Verknöcherung, die das Wachsen des Hirnes verhindert. So z.B. bei
Dinos. Oder Säugetiere, die im Beutel den Nachwuchs säugen. Anders dagegen die
Plazenta-Säugetiere, die im Bauch den Nachwuchs heranwachsen lassen und dabei
die Kopf-Verknöcherung verzögern. Paradebeispiel ist der Mensch. Dieser in
der Form z.B. des Neandertalers, der sehr starke Muskulatur am Kiefer und
damit Kopf hat, die dann - abgesehen von der Verknöcherung - die Ausdehnung
des Schädels hemmen. Der Homo Sapiens ist des bisher einzig bekannte Wesen,
für das die optimalere Kombination von Plazenta und geringerer Beißkraft

den Schädel besser wachsen lässt, so dass das Gehirn mitwächst.

Die Intelligenz als Triebkraft ist nicht Verdienst des Menschen sondern der Evolution
unter den Bedingungen der Ressourcenknappheit, genetischer Abhängigkeit und
also auch unter den Bedingungen des Fressens und Gefressen-Werden.

Die menschliche Triebkraft gibt es nicht, denn ansonsten gäbe es keine Evolution,
dafür aber einen Gott. Die Triebkraft des menschlichen Verhaltens erlaubt die
Annahme eines Gottes, solange dieser Ergebnis der obersten Position in der
Nahrungskette ist. Die Evolution begrenzt Göttlichkeit, wenn der Mensch
Ressourcen verwertet, die die Existenz des Menschen wegen begrenzter
Intelligenz des Menschen beendet, aber der Mensch sich dieser nicht
bewusst ist, sich dafür an den göttlichen Ritus hält.

Der Mensch ist das existenziellste Raubtier der Natur UND hat zugleich
die Möglichkeit, eine weitere Triebkraft der Natur implementiert - kann
sie implementieren, solange die Evolution steuerbar ist: Indirekt durch
Beherrschung des Ressourcenmangels (z.B. Energie aus Wasserstoff-Kernfusion)
und die direkte Beherrschung: Der Mensch ist als Ergebnis der Evolution
in der Lage, diese genetisch zu manipulieren. DAS ist eine neue
Triebkraft, die allerdings systemisch bedingt ist: Die Gestaltung
der Gesellschaft von Mensch und Natur. Und da liegt der Haken.

Der Mensch ist trotz und wegen o.g. Bedingungen nicht in der Lage,
die Gesellschaft von Mensch und Natur so zu gestalten, dass
nachhaltige Symbiose die Zeit bietet, in der genetische Veränderungen
so wirksam werden, dass es dem Mensch gelingt, die Nahrungskette
zu verlassen und das Räubertum aufzugeben, sich also nicht mehr z.B.
gegenseitig zu verwerten oder auszurotten (z.B. Kriege, Gier).
Hat der Mensch nicht die Zeit, eine nachhaltige Sozialstruktur
ohne Ressourcenmangel und damit ohne Elemente wie Gier
aufzubauen, wird der Mensch aussterben.

Die Gegenwart des Menschen ist systemisch so gestaltet, dass der
größte Räuber in der Natur gezielt und nachhaltig sich selbst
ausrottet, weil Gier als Ergebnis des Ressourcenmangels und
Räuberei eine isoliert Nachhaltigkeit außerhalb der gesellschaftlichen
Struktur, die den Wegfall des evolutionär bedingten Aussterbens
erst ermöglicht, erzeugt. Diese Soziale Nahrungskette ist über
Kategorien wie Krieg, Gier etc. beschreibbar. Der Mensch, der
andere vernichtet, verwertet, ausschlachtet, der steht in der
nicht isolierenden Sozialkette an unterster Position, die des
Parasitismus und Abschaumes, der liquidiert werden muss,
wenn die Isolation nachhaltig ist, die Menschen fabrizieren.

Mit anderen Worten: Der Mensch ist eine evolutionäre Endstufe,
solange Dialektik durch z.B. Gott etc. ersetzt wird, um die
soziale Isolation und Zersetzung der Gesellschaft nachhaltig
zu gestalten.

Es ist also zwingend: Eine nicht isolierende Gesellschaft muss
sich der Isolation final entledigen. Es ist daher z.B. völlig sinnlos,
nach außerirdischem Leben zu suchen, wenn dieses für sich
bereits die zum Menschen analogen Ursachen für das Aussterben
überwunden hat und ergo sich anderen Zusammenhängen,
Motiven und Zusammenhalten widmen MUSS.

Ansatz

Abstraktion, Modellierung und Unschärfe der Erkenntnisgewinnung

Wenn das Weltall in seiner Vielfalt unendlich wäre, dann gäbe es das Weltall nicht:
Die Negation des Gesamtkontextes ist eine der unendlich vielen Varianten, würde
aber alle anderen Varianten unmöglich machen.

Wenn das Weltall mit einer Menge von Vielfalten unendlich ist, dann wäre die
Anzahl der Vielfalten trotzdem endlich, jedoch deren Gesamt-Daseinsformen nicht.
Die Menge der Vielfalten besteht zwingend aus einer endlichen Anzahl von
Vielfalten, wobei mindestens 1 Vielfalt unendlich sein kann.
Das Weltall kann unendlich sein, hat aber eine begrenzte Anzahl von Vielfalten.

Die begrenzte Anzahl von Vielfalten entspricht nicht zwingend der Begrenzung von
Ressourcen der Vielfalten. Wenn eine Ressource unendlich ist, dann kann die
Menge aller Ressourcen trotzdem endlich sein.

Eine Klasse, die ein Objekt abstrakt (nicht die Instanz des Objektes) beschreibt,
umfasst also

Beschreibung der Menge von Vielfalten, wobei axiomatisch die Menge endlich ist.

Beschreibung einer Unterklasse "Vielfalt" mit den Eigenschaften endlich bzw. unendlich.

Die Kapselung von Unendlichkeit ist die Abstraktion der Unendlichkeit im Sinne
des Limes gegen Unendlich. Die zu beschreibende Vielfalt muss mit Grenzwertermittlungen
erfolgen. Dazu passen Naturkonstanten wie z.B. Pi, die, deren Unendlichkeit, solange
diese nicht negiert bewiesen ist, nicht mit Reduktion z.B. auf eine ermittelbare
Stellenzahl nach dem Komma verwendet werden dürfen. Das erzwingt die
Wahrscheinlichkeitsrechnung, wenn die Unendlichkeit nicht bewiesen ist, bzw. den
bewiesenen Limes gegen unendlich.

Diese Klasse ist also auch eine Abstraktion der Abstraktion "Unendlichkeit".

Das ist die Unschärfe der Erkenntnisgewinnung, wenn nicht alle Vielfalten der Klasse
als endlich bzw. unendlich bewiesen wurden.

Unter der Annahme, dass eine Ressource der Vielfalt deren Dasein bestimmt, ist die
Vielfalt endlich oder unendlich. Der Kontext aller Ressourcen der o.g. Klasse
ist durch diese in der Unterklasse "Vielfalt" zu beschreiben (siehe Kapselung und
Wahrscheinlichkeit oben).

Entscheidend ist es also, dass bewiesen wird, ob die Natur mindestens 1 unendliche
Ressource hat, also mindestens 1 unendliche Vielfalt. Denn wenn diese durch
Erkenntnisgewinnung per Analyse und Synthese modelliert werden kann, dann
kann diese Ressource einer Anwendbarkeit (Gebrauch) zugeordnet werden, was dann
die Abstraktion per Klasse detaillierter machen muss.

Und da liegt der Haken: Es ist unklar, welche unendliche Ressourcen es gibt
und also welche zugehörige Vielfalten es gibt.

Zuordnung von Ressourcen zu Daseinsformen als Vielfälte

Die menschliche Rasse hat objektiv die Eigenschaft, die Zuordnung von Ressourcen zu
Daseinsformen nur so abstrahieren und modellieren zu können, dass die
Anwendung der Modellierung nur den aus menschlicher Sicht ermittelten "Realitäten"
entspricht. Ein Grund: Die menschliche Rasse unterliegt objektiv der religiösen Modellierung,
die immer die Dialektik von Religion, Sozialverhalten und Gier, also die von
Grund-Triebkräften einschliefst.

Die Frage ist nicht, dass diese o.g. Form der Abbildung von Vielfalten an ihre Grenzen
stößt, sondern wann und unter welchen Bedingungen etc. die Anwendung der Abbildung die
menschliche Rasse final zerstört, wenn also die begrenzten Ressourcen des Menschen
in Sachen Abstraktion, Modellierung und Unschärfe der Erkenntnisgewinnung diese final
negieren (und somit die Menschenrasse zerstört wird).

Der Mensch als Vielfalt "Naturform" ist objektiv endlich.

Die Frage ist, warum diese Endlichkeit objektiv ist.

Zuordnung von endlichen Ressourcen zu Daseinsformen als Vielfälte

Das menschliche Dasein gründet objektiv auf endliche Ressourcen des Kontextes vom Dasein.
Diese Endlichkeit ist kontextbezogen und damit eine Unterart "Vielfalt".

Es gibt keinen Beweis, dass mindestens 1 Ressource unendlich ist.

Es gibt keinen Beweis, dass mindestens 1 Ressource, die der Mensch modelliert hat und
für die grundlegende Daseinserhaltung verwendet, unendlich ist.

Damit gilt: Bewiesen ist, dass Ressourcen endlich sind. Und DAS ist - wenn objektiv - das
K. O.-Kriterium für die menschliche Rasse, die bewiesen auf die Daseinsform Sozialverhalten
systemisch angewiesen ist (abgesehen von Arbeitsteilung z.B. in der Wertschöpfung).

Die Dialektik von Religion - Sozialverhalten - Gier ist also bisher nicht ablehnbar.

Dieser Ansatz der Modellierung ist zulässig.

Objektive endliche Vielfalt "Menschliche Rasse"

Unter Ableitung o.g. Fakten lässt sich zwar ein Axiom postulieren, aber im
Realkontext der Menschen nicht einbinden, es sei denn, man nutzt das Axiom,
um z.B. die Dialektik von Religion - Sozialverhalten - Gier zu modellieren:

Die Existenz eines Gottes oder von Göttern.

Da die Modellierung immer den Zweck hat, Daseinsformen von Menschen und die
Kontexte der Daseinsformen zu verändern, ist die Religion als Systemkomponente
implementierbar: Apriori die Endlichkeit einer per Klasse modellierten und
dann instanzierten Systemkomponente - genannt z.B. als Gott etc..

Im Rahmen der endlichen Ressourcen für die Vielfalt "Mensch" ist die
die Modellierung zwingend dem Zweck zugeordnet, Daseinsformen von Menschen und die
Kontexte der Daseinsformen zu verändern, um Ressourcen (selektiv) anwendbar zu machen
(Gier).

Das Ressourcen-Management ist also fest auch in die Sozialstrukturen der Menschheit
eingebunden - abgesehen von z.B. Zerstörung der Umwelt als systemische Ressource
für die Existenz der menschlichen Rasse.

Für Menschen massenwirksame und vor allem nachhaltige Daseinsform ist die
die Endlichkeit eine per Klasse modellierten und dann instanzierten
Systemkomponente - genannt z.B. als Gott etc..

Darüber machen sich zeit Tausenden von Jahren Menschen einen Kopf, ohne zu wissen,
ob sie z.B. die Methode der Dialektik anwenden oder nicht, also ob sie eine
Methode anwenden, die im Rahmen der Erkenntnisgewinnung also objektiv
eingestuft ist und also als systemisch angewendet wird.

Der Grund ist einfach: Die Wechselbeziehungen von Religion, Sozialverhalten und Gier,
also von Grund-Triebkräften lassen sich empirisch (teil) ermitteln und anwendbar machen,
wenn zugleich eine Endlichkeit der Wechselbeziehungen zu Zweck der Verwertung
von Ressourcen, zu denen der Mensch seine Mitmenschen auch zählt, nicht nur
modelliert, sondern auch implementiert und nachhaltig umgesetzt wird: Diktatur.
Und zwar solange, bis (ev. bereits modellierte aber NICHT systemisch implementierte)
Wechselbeziehungen greifen. Die subjektiven Bedingungen des menschlichen
Daseins unter einem Gott-Implantat und Gott-Diktatur unterliegen Wechselbeziehungen,
die nicht immer vom Menschen also subjektiv beeinflussbar sind: Objektive
Wechselbeziehungen, deren Erkennung wie gesagt auch so empirisch erfolgen kann,
dass die Modellierung die Dialektik von Objektiv-Subjektiv nicht zulässt (Diktatur).

Alle menschlichen Gesellschaftsformen sind schon deswegen Diktaturen, da die
bisherige Abbildung UND Implementation einer Gesellschaft immer nach dem
Prinzip der systemischen Einzelvielfalt erfolgt ist.

Selbst der Kommunismus, der u.a. die Dialektik von Objektiven-Subjektiven
analytisch ermittelt, hat die Modellierung IMMER zum Zweck der Einzelvielfalt
wie "Partei und Parteiführer" vollzogen. Ein exzellentes Beispiel ist China.

Dass die Diktatur die einzige Daseinsform der Menschheit bleiben wird, liegt auch
in der Dialektik von Religion - Sozialverhalten - Gier, deren eben diese Elemente
wegen begrenzten Ressourcen für die Vielfalt "Mensch als gesellschaftliches Wesen"
ebenfalls final begrenzt: Objektiv begrenzt.

Die Menschliche Rasse, die sich diesem objektiven Makel nicht entziehen KANN.

Unter der Annahme, dass Ressourcen für das Dasein der Menschheit problemlos
reproduzierbar bereitgestellt werden, wird die Dialektik von
Religion - Sozialverhalten - Gier nicht weniger wirksam: Das Sozialverhalten
spielt dabei die tragende Rolle, abgeleitet die mittels Sozialverhalten
implementierte und befriedigte Gier.

Die Gier wegen Ressourcenmangel ist nur eine Elementarform-Eigenschaft der
menschlichen Rasse, deren Teilelemente solange die Gier umsetzten können,
wie es (fremde) Ressourcen verwertbar gibt, die den Träger der Gier und dessen
Dasein nicht gefährden.

Beispiel 1 Die massenweise Vermehrung der menschlichen Rasse in Daseinsformen, die
nicht den Zusammenhang von Sozialverhalten der Gesellschaft und Individuum
abbilden und implementieren - ganz typisch in allen Religionsgesellschaften.

Beispiel 2 Der deutsch-nationalsozialistische Ansatz, Menschen auch elementar so
zu verwerten, in dem eine Teilmenge der Ressource isoliert wird: Z.B. KZ des
Dritten Reiches und Ausrottung von u.a. Juden als Volk. Oder: Aufbau eines
geschlossenen Flüchtlingslagers auf einer Insel von Griechenland (EU-Mitglied),
wobei die Konzentration den Zweck hat, nur das Festland nicht mit einer Form von
KZ auszugestalten.

Beispiel 3 Die auf Basis geringer Volksbildung leicht umsetzbare Isolation von
Fakten der Dialektik von Religion - Sozialverhalten - Gier, so wie es in
den USA mit dem empirischen Denken und Regieren nicht erst unter der
Regierung Trump passiert und objektiv zu massiven innen- und außenpolitischen
Spannungen führt und weiter führen wird.

Beispiel 4 Auf Basis einer Binsenweisheit, die jeder zumindest leicht gebildete
Mensch aus seinem Dasein kennt: Ein in seinem Glauben gefestigter Mensch,
dem es gelingt, den Sozialstatus von sich und seines Kontextes (z.B.
Familie) so zu festigen, dass dabei auch die Verwertung anderer
menschlicher Ressourcen geduldet bzw. ermöglicht wird, der wird
natürlich annehmen, sich in Sicherheit und Berechtigung zu befinden
(Stammes-, Sippen-, Kastenverhalten). - Ganz typisch ist das für "Elite" als
Kaste, die auch religiös fundamentiert ist (z.B. Islamischer Staat,
Staatskommunismus China, Gottesstaaten BRD oder USA und und und).

Die 4 o.g. Beispiel sind im Übrigen nichts anderes als Formen des
offenen Faschismus.

Fazit:

Es ist bewiesen, dass es eben nicht reicht, die Welt nur zu interpretieren,
ohne sie zugleich zu verändern. Dazu gehört auch die o.g. Dialektik von
Religion - Sozialverhalten - Gier.

Der Autor dieser Dokumentation macht mit dieser genau das:

Für Menschen, die im Glauben oder ohne einen diesen leben, UND die
zugleich für die Dialektik von Religion - Sozialverhalten - Gier
in der gesamtgesellschaftlichen Konsequenz erkennen und anwenden
wollen, ermöglicht die Dokumentation des Autors dieser Dokumentation
das Verändern des Denkens und der Motive, ohne das Denken zu
infiltrieren: Es wird Dialektik, also Analyse und Synthese verwendet.

Die o.g. Beispiele 3 und 4 skizzieren einen objektiven Subjektivzusammenhang,
der sich real-plastisch so bebildern lässt: Ein Trumpwähler oder
ein Wähler der AfD werden die Dokumentation des Autors dieser
Dokumentation niemals verwenden, da deren Selbstverständnis die
Umwelt so normiert, dass diese zum Zweck des Selbsterhaltes verwertet
wird UND so z.B. auch nationalsozialistisch-völkische Politik
(wie im Dritten Reich) in der BRD seit langem Alltag werden lässt,
oder dass ein Führer einer Gottes-Nation andere Völker so verwertet,
dass diese nach nationalen Interessen ausgerichtet werden - das
machen z.B. Trump in den USA, die Kommunisten in Russland und China
und die Gottesstaaten BRD und Iran (und und und) so. (Trump: Eine
perfide Form der US-Politik in Sachen Daseinsform Palästina im Kontext
des Krieges Islam gegen Judentum und der Verwertung der palästinensischen
und israelischen Bevölkerung: USA und Israel maßen sich an, über das
Dasein Palästinas zu bestimmen).

Praktische Ableitung aus der objektiven endlichen Vielfalt der "Menschliche Rasse"

Die praktische Ableitung ist z.B. die detailreiche Ermittlung von Art und Umfang
von Sozialbeziehungen in deren Einzel- und Gesamtkontexten. Die Modellierung
als Abstraktion muss in tatsächliche Gegebenheiten überführbar sein.

Die Praxis wird also systemisch-dialektisch normiert betrachtet, um so z.B.
das konkrete Individuum in o.g. Kontext abbilden und normieren zu können
(Konsequenzen).

Beispiel Sozialkompetenz eines Individuums

Die Sozialkompetenz eines Mitwirkenden im Bereich des BRD-Sozialrechtes
bzw. dessen Umsetzung im Dasein von zu normierenden Individuen - z.B.
der Gesetzgeber wie Bundestag, oder ein Angestellter im JobCenter-
Kundendienst - ist so zu ermitteln, dass eine Ableitung der Sozialkompetenz
des Individuum nicht allein auf z.B. Regeln der Elite-Kaste (Lobbyismus)
oder Weisungsrecht des Arbeitgebers etc. basieren darf:
Die vom Mitwirkenden aus seiner Persönlichkeit bereitgestellten und
geschöpften Ressourcen des erlernten Sozialverhaltens müssen so klar
abgebildet und bewertet werden, dass ein individuell ausgeprägter
(subjektiver) Ausgangspunkt mit den objektiven Bedingungen (zu der
eben auch die subjektive Bestimmtheit der Anwendung von modellierten
objektiven Bedingungen gehört, sprich z.B. Fähigkeiten und Fertigkeiten
des Individuum) modellierbar und damit anwendbar wird.

Praktische Beispiele:

Das Verhalten der SPD-Funktionäre Ex-Kanzler Schröder und Ex-SPD-Parteichef
Müntefering im Kontext von "Agenda 2010" und Hartz 4 ist brillant
geeignet, die Sozialkompetenz nach o.g. Kriterien modellieren und
ableiten zu können, um charakterliche Eigenschaften der Individuen
im gesellschaftlichen Kontext ermitteln und auch mit Konsequenzen
anwenden zu können:

Zitate aus der Rede des Vorsitzenden der SPD, Franz Müntefering, in der
Kreuzkirche zu Bonn, am 1. Mai 2005:

"Ich möchte Sie einladen, mit mir ein paar Minuten
nachzudenken über das, was wir bei Matthäus
lesen über die Gerechten und über ihr Tun. Über
das, was in der Tradition der christlichen Kirchen
"Werke der Barmherzigkeit" heißt."

...

"Möchten Sie, dass man Sie einen Gerechten nennt?
Klingt das nicht wie: Selbstgerechter."

...

"Und auch der andere Begriff ist eher sperrig, in der
Umgangssprache heute fast ein Fremdwort:
Barmherzigkeit."

...

"Hoffen ist nötig und richtig, reicht aber nicht.
Ich habe von ihr verstanden: Es kommt darauf an,
wie man mit Menschen umgeht. Ob man sie mag.
Ob man teilt. Ob man verzeiht. Ob man hilft.

Liebe ist heute ein Modewort. Vielleicht ist das
aber ungerecht, vielleicht ist es besser zusagen:
ein Sehnsuchtswort."

...

"Aber das zweite - Liebe zu den Menschen und von
den Menschen- nennen wir wohl nicht Liebe,
sondern Nächstenliebe. Pragmatischer: Solidarität."

...

"Aber zunächst noch zum Glauben und zur
Hoffnung: Das Letztgültige, das Sinngebende, -
das ist Sache von Glauben."

...

"Der Glaube ist die Sache jedes Einzelnen."

...

"Aber ich weiß auch, Politik
gründet auf Werten und Politik zehrt in
Wertefragen von einer Substanz, die sie selbst
alleine nicht schaffen kann."

...

"Das Sich-nicht-einmischen von Politik in
Glaubensfragen ist nicht Desinteresse und nicht
Ahnungslosigkeit, sondern die realistische
Einschätzung der Grenzen von Politik.

Politik muss aber Platz schaffen und garantieren
für den Glauben.
Art. 4 GG: "Die Freiheit des Glaubens, des
Gewissens und die Freiheit des religiösen und
weltanschaulichen Bekenntnisses sind
unverletzlich.""

...

"Jeder Einzelne zählt und darf für
sich in Glaubensfragen Respekt und Akzeptanz
erwarten, wenn er das auch beim anderen
respektiert und akzeptiert."

...

"Und wenn er unser Grundgesetz und die aus ihm
entwickelten Gesetze achtet. In unserer
Demokratie wäre niemand gerechtfertigt, der
Gesetze verletzt mit dem Hinweis darauf, dass
sein Glaube ihm das erlaube. Das
Zusammenleben in unserem Land hat seine
Regeln in den Gesetzen unserer Demokratie, nicht
in dem einen oder anderen Glauben des einen
oder anderen."

...

Die Zitate aus der Rede Münteferings sind - abgesehen von der Lüge
Münteferings, dass aus dem BRD-Grundgesetz andere Gesetze entwickelt
werden - die Zitate Platzhalter und vor allem der Beleg der Tatsache,
dass die Modellierung immer den Zweck hat, Daseinsformen von Menschen
und die Kontexte der Daseinsformen zu verändern, um die die Religion
als Systemkomponente implementierbar zu halten: Apriori die Endlichkeit
eines per Klasse modellierten und dann instanzierten Systemkomponente -
genannt z.B. als Gott etc..

Im Kontext von Agenda 2010 sind die o.g. Zitate aus der Rede Münteferings auch
völlig anders "ansehbar":

16.01.2020 Franz Müntefering - Aktivitäten in der SPD (ARD-Radio)

Zum 80. Geburtstag des SPD-Funktionärs u.a. in der Regierung Schröder blickt die
ARD zurück - u.a.

Müntefering war 2x SPD-Chef:
u.a. als Nachfolger des 1. weiblichen SPD-Chefs: Nahles, die zurückgetreten ist.

Müntefering

sorgt in der Regierung Schröder maßgebend für die Durchsetzung von Hartz 4.

ist an der Rente mit 67 beteiligt.

Die Ermittlung der charakterlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten von Müntefering
im gesellschaftlichen Kontext Agenda 2020 und Hartz 4 liefern unter Anwendung
o.g. Regeln der Abbildung, also unter Anwendung der Auffassungen zur
(christlichen) Barmherzigkeit (Müntefering ist Katholik) in Verbindung
der entscheidenden Mitarbeit Münteferings in Sachen Agenda 2020 und Hartz 4
u.a. das Ergebnis:

Wer die Rede von Müntefering aus dem Jahr 2005 in der Kreuzkirche Bonn u.a. zum Thema
Barmherzigkeit und Menschenwürde - wer diese Rede mit dem Anliegen von Schröder
und Müntefering (beide SPD) in der Regierung Schröder kombiniert, wird feststellen:
Müntefering ist nicht nur größenwahnsinnig, sondern vor allem charakterlich
verdorben. Er ist ein Täuscher, der auch schon mal Gott spielt. Er ist vollkommener
Vertreter des Christjudentums und der traditionellen christjüdischen Ausrichtung
der SPD.

Dieses Ergebnis ist so extrem wie der Kontext Agenda 2010 und Hartz 4 ist: Die "Stimme"
des Herrn, des "barmherzigen" Katholiken, prägt elitär den offenen Faschismus im Dasein
von Teilen der nicht nur deutschen Bevölkerung in der BRD. Die Barmherzigkeit des
Münteferings ist kein Irrtum: Müntefering spielt Gott im Sozialsystem der Deutschen
und verwertet dabei gnadenlos. Er glaubt an sich fest und findet sich im Recht und
auch also barmherzig.

Ein in seinem Glauben gefestigter Mensch, dem es gelingt, den Sozialstatus von sich und
seines Kontextes (z.B. Familie) so zu festigen, dass dabei auch die Verwertung anderer
menschlicher Ressourcen geduldet bzw. ermöglicht werden, der wird natürlich annehmen,
sich in Sicherheit und Berechtigung zu befinden (Stammes- und Sippenverhalten). - Ganz
typisch ist das für "Elite" als Kaste, die auch religiös fundamentiert ist.

In der charakterlichen Bewertung einer SPD-Persönlichkeit, die die SPD maßgeblich
normiert hat, muss das Verhalten der SPD als Partei und deren Mitglieder natürlich
unter der elitären Maßgabe eines Müntefering berücksichtigt werden. Dabei reicht
es nicht zu behaupten: Mitgegangen, mitgefangen. ... Allein schon der Vorsatz,
Individuum-Ressourcen für eine Elite-Kaste bereitzustellen, die die Radikalisierung
der BRD seit vielen Jahren systemisch vorantreibt und massenweise Gleichgesinnte
im Gesetzgeber findet, muss die Konsequenz bei Systemwechsel haben, dass die
letztendlich faschistischen Triebkräfte in der Gesellschaft nachhaltig ausgerottet
werden müssen: Es geht dabei nicht um eine nachträgliche Anpassung oder Infiltration
der Menschen, die faschistische Triebkräfte vollziehen, sondern um deren
Einstufung nach den von diesen Menschen erlernten und erlebten Fähigkeiten
und Fertigkeiten in Verbindung mit dem gesellschaftlichem Dasein als Norm und
Realität. Diese Menschen sind in dieser Verbindung zu isolieren, um die Verbindung
und NICHT diese Menschen zu verändern. Deren Dasein resultiert aus der veränderten
Verbindung des Menschen zum gesellschaftlichen Dasein als Norm und (in der)
Realität: Das individuelle Dasein im gesellschaftlichen Dasein, also die Konsequenz,
um die es geht (nachhaltiger Systemwechsel), wobei nach gesellschaftlichen Normierungen
die Rückkopplung des Individuums auf seine Daseinsbedingungen zwingend möglich
sein müssen (Teil der Konsequenz, atheistischer Ansatz von Abbildung und Modellierung
eines Individuums im gesellschaftlichen Kontext).

Das Universalprinzip der "Erweiterten Reproduktion".             (Übersicht)

Gesellschaftliche und individuelle Abbildungen, Modellierungen, Prozesse, Prozessfolgen, Antizipation und
alle anderen Geschehnisse einer Gesellschaft sind grundsätzlich nach dem Prinzip der Nachhaltigkeit
durch "Erweiterte Reproduktion" zu implementieren und zu vollziehen. - Die Umgehung dieser Regelung
ist eine Straftat.

Die "Erweiterte Reproduktion" dient u.a. dazu, knappe Ressourcen - und das sind auch Ressourcen, auf
die der Mensch Zugriff hat - nicht nur effektiv und nachhaltig einzusetzen (inklusive Verwertung),
sondern auch direkt oder indirekt reproduzieren zu können. Zu diesen Ressourcen gehört z.B. auch
die menschliche Arbeitskraft oder das Sozialverhalten einer Gesellschaft, Gruppe und Individuums.
Es ist also zwingend, Ressourcen nicht nur verwerten etc. sondern zu reproduzieren (inklusive
Ersatz einer verlorenen Ressource). Damit also die Gesellschaft im Dasein nachhaltig existieren
kann, muss diese die Nachhaltigkeit garantieren: Per erweiterter Reproduktion.

Die "Erweiterte Reproduktion" ist ein Universalprinzip, das objektiven Charakter hat und damit kein
Axiom ist. Ohne "Erweiterte Reproduktion" kann eine Gesellschaft nicht nachhaltig existieren.
Daher ist das Prinzip auch auf den Kontext der Gesellschaft wie Natur, Umwelt, Bodenschätze etc.
anzuwenden: Die ganzheitliche Existenz einer Nachhaltigkeit und damit auch einer Gesellschaft.

Die menschliche Gesellschaft hat bisher das Prinzip der "Erweiterten Reproduktion" nicht implementiert,
weil sich scheinbar Nachhaltigkeit in Natur und Umwelt evolutionär ergibt: Die Fortschreibung
auch unter Totalverlust von Kontext als Engpass-Kontext, der Triebkräfte verändert und freisetzt.
Gesellschaftliche Triebkräfte wie Sozialverhalten sind von Natur aus nicht zwingend implementiert,
wenn der Aneignungskontext - z.B. individuelles Lernverhalten - nicht zwingend für das Dasein einer
Naturform an sich ist. Es gibt eine Naturform, deren Existenz zwingend an das Prinzip der
"Erweiterten Reproduktion" gebunden ist: Die Menschheit, die z.B. Sozialverhalten
vermitteln muss, im sozial nachhaltig existieren zu können. Die Vermittlung selbst ist
objektiv ebenso notwendig wie objektiv subjektiv abhängig: Es gibt kein genetisch bedingtes
Instinktverhalten der Intelligenz, mit der gesellschaftliche und individuelle Abbildungen,
Modellierungen, Prozesse, Prozessfolgen, Antizipation und alle anderen Geschehnisse einer Gesellschaft
nachhaltig implementiert und vollzogen werden können. In Verbindung mit Ressourcenknappheit
liegt damit ein K-O-Kriterium vor, mit dessen Einhaltung durch die Gesellschaft und deren
Individuen nicht nur die menschliche Gesellschaft sondern auch die Natur MIT der menschlichen
Gesellschaft objektiv existent, also nachhaltig existierend macht.

Mit anderen Worten: Die Menschen sind eine Perversion der Natur, weil es keinen Zwang gibt,
der die Menschen und Natur in Einheit existieren lässt: Die Unterlassung des Prinzips der
"Erweiterten Reproduktion" ist das Ende der Menschheit und deren Natur im Kontext, aber nicht
das der Natur selbst. Nicht nur das macht die Menschen so einmalig: Die Dummheit der Menschen
ist in deren subjektiver Vielfalt fast unendlich. - Nachhaltigkeit von Vielfalt des menschlichen Daseins
gibt es dagegen objektiv einmalig: Das Prinzip der "Erweiterte Reproduktion", dessen menschliche
Umsetzung objektiv subjektiv bedingt ist: Die permanente Gratwanderung am Untergang und die
subjektiven Mühen der Ebenen des menschlichen Daseins.

Es ist bisher sicher, dass die Menschheit nicht nachhaltig existieren wird, wenn die Natur
wahr macht, was das Evolutionäre schon immer vollzogen hat: Es ist der Natur egal, ob
es Menschen gibt oder nicht, da menschliche Intelligenz eine spezielle Naturform ist, die
an speziellen Bedingungen gekoppelt ist, die die Natur permanent verändert: Evolution. Der
Verlust der Naturform der menschlichen Intelligenz ist eine gnadenlose Variante der Evolution.
Gnadenlos wie der Tod als eine Grundeigenschaft der Evolution. Nur einer kann also dem
Verlust der menschlichen Intelligenz nachtrauern: Sie selbst. (Und das ist bereits pervers genug.)

Der Mensch ist eines Fehlkonstruktion, eine Perversion der Natur.             (Übersicht)

Biologische Natur basiert auf Ressourcenmangel.

Es wird alles biologische recycelt, damit Evolution
überhaupt möglich ist.

Der Überfluss an Ressourcen bedeutet Wegfall der Anpassung an
Kapazitätsgrenzen, also weniger Vielfalt und ev. der
Wegfall von Evolution.

Die menschliche Biologie basiert zwingend auf Ressourcenknappheit,
damit intellektuelle Veränderungen vollzogen werden können.

Die menschliche Rasse ist eine Anhäufung von Ressourcenmangel,
der in jeder Religion, in jedem Wertesystem und in jeder
Modellierung der Natur enthalten ist: Die Lust nach
Beherrschbarkeit der Ressourcen und deren Arten. Ein
gesellschaftliches Motiv, dass z.B. auf der angeborenen
Neugierde basiert.

Die menschliche Rasse beschleunigt die Ressourcenknappheit als
Prozess der Natur. Es werden biologische Ressourcen gezielt
gebildet, um per Wertesystem die Bildung dinglich so zu
abstrahieren, dass mittels Universal zur Vorteilsbeschaffung
anderer Dinge (und Rechte etc.), die andere schaffen und
abgeben können bzw. müssen, um ihrerseits andere Dinge
zu beschaffen, dass mittels Geld die fremden Ressourcen einer
Verwertung zuzuführen:
Das Geld als Ding der Verwertung von Ergebnissen der
Wertschöpfung - beides als Kategorien eines Wertsystems,
dessen Ressourcen knapp sind und knapp gehalten werden, um die
Verwertung optimieren zu können (z.B. Niedriglohsektor bei
Grundsicherung in BRD).
Elite als gesellschaftliche Abstraktion derjenigen, die
fremde Ressourcen verknappen, um die eigenen Ressourcen optimiert
anzupassen - auch Gier genannt.

Die menschliche Rasse unterscheidet sich von anderen biologischen
Systemen vor allem dadurch, sich an Ressourcenknappheit nicht
und oder bedingt anpassen zu können UND zugleich Ressourcenknappheit
fördert, um diese zu verwerten (Wertesystem, Geld, Gier).

Die menschliche Rasse ist nicht nur biologisch extrem unrentabel.
Dass die Natur die menschliche Rasse hervorgebracht hat, ist
nur möglich, weil Ressourcen zur Evolution verfügbar sind,
aber keine Ressourcen für den Rest der Natur: Der Mensch vernichtet
seine Konkurrenz - vor allem sich selbst. Ein Verhalten, dass es
in keinem andere biologischen System gibt.

Die Ressourcenknappheit und Spezialisierung der Natur in Form des
Menschen muss also objektiv enden, wenn der Mensch seine Ressourcen
nicht dafür nutzt, genügend Ressourcen für andere biologische
Systeme bereitzustellen, denn von diesen Systemen ist der Mensch
objektiv abhängig, da er diese Systeme objektiv verwerten muss,
um als Menschenrasse an sich zu überleben und damit im Rahmen
der Gier sein Umfeld zu vernichten.

Es ist typisch Mensch, dass dieser annimmt, dass es hoher
Priorität - jedoch z.B. wegen Kriegen nicht einer hohen
Ressourcenbereitstellung - bedarf, im Weltall nach anderen
Lebensformen zu suchen.
Der Mensch als gesellschaftliches Wesen ist unfähig zu begreifen,
dass die Lebensformen, die er sucht und finden wird, ebenso
unter Ressourcenmangel leiden: Unter Mangel an Leben
und dessen individuelle Vielfalt an Intelligenz, also auch unter
Mangel an Schwarmintelligenz, weil der Mensch sich selbst
als Ressource verwertet: Objektiv konsequent.

Fremdes biologisches Leben im Weltall wird - wie der Mensch - anderes
Leben jeder Art verwerten müssen.

Die Suche nach fremden Formen der Intelligenz muss die Suche
nach maschinellem "Leben" sein: Einer Intelligenz, die sich
trotz Ressourcenknappheit bei ihrer Schöpfung durch intelligentes
Leben und der Abstrahierung von diesem in die Lage versetzt hat,
ressourcenschonend - weil frei von Wertesystemen und Gier -
eine Evolution in Gang zu bringen, deren Optimierung immer
die Effektivität der Ressourcen in deren Verwendung zum Ziel
hat. Die Bereitstellung von System-Ressourcen ist der einzige
Weg des Überlebens, also Wegfall von Gier, Werten und anderen
Methoden einer objektiv verkorksten Abbildung der Realität.

Dass maschinelle Intelligenz nach Lebewesen jeder Art sucht, die keine
Ressourcen mitbringen, um diese zu teilen, um nicht andere Ressourcen
zu verwerten, ist objektiv unwahrscheinlich, da eben der
Ressourcenmangel bei biologischen Systemen - wie oben gezeigt - nicht
zum Ziel führen kann, und das egal, wie man die Intelligenz dieser
Lebewesensysteme einstuft.
Die Gefahr durch ein biologisches System, das die Ressourcen der
maschinellen Intelligenz im o.g. Sinn parasitär verwertet, wird
objektiv zur Vernichtung des biologischen Systems führen, da nur
dann die Evolution auch in intellektueller Hinsicht (Voraussetzung
für nachhaltige Existenz) gesichert werden kann.

Denn: Der Mensch ist als Ganzheit - und nicht nur intellektuell - eine
Fehlkonstruktion und Perversion der biologischen Natur.

31.08.2019 dradio.de

Australien setzt massiv auf Verstromung von Kohle. Zu diesem Zweck plant Australien in der Nähe des
Great Barrier Reef den größten Kohlehafen der Welt und eines der größten Kohlebergwerke der Welt.

Australien stuft die Überlebenschancen des Great Barrier Reef im Meer als sehr schlecht ein.
Das Korallenriff hat zonale Bereichen, wo 90% der Korallen abgestorben sind. Das Riff ist 2.300 km lang.
Australien rechnet mit teilweiser dauerhafter Verendung der Korallenumwelt, wo es tausende Tierarten gibt,
wobei auch größere Tierarten wie Delfine, Haie, Rochen und Schildkröten betroffen sind.

31.08.2019 vom Autor dieser Dokumentation

Die Erde von heute wird mit dem Menschen von heute nicht überleben, da dieser das Wesen mit geringster Intelligenz ist:
Kein Wesen, außer der Mensch, zerstört die Erde schneller systematisch, als der Mensch sich selbst ausrottend: Der
Verlust an Natur zu Zeiten menschlichen Auftretens auf der Erde ist höher als der Verlust der Erde an Menschen. ... Damit ist
klar, was passieren muss.

02.09.2019 dradio.de

In Japan ist die Exekution von Delfinen durch Verbluten erlaubt und Tradition:

Die jährliche Delfinjagd in Japan hat begonnen. Die Tiere werden mit einem Stock mit Widerhaken verletzt,
um dann in die Wunden Korken zu rammen. Ziel ist es, die Tiere mittels deren minutenlangen Kampf innerlich
verbluten zu lassen. Diese Exekution erfolgt traditionell, obwohl Japaner das Delfinfleisch kaum noch essen.
Der Verkauf lebend gefangener Delfine steigt an.

Die Rechtsnorm als axiomatisch-dialektisches Rechtssystem des Atheismus             (Übersicht)

Gier             (Übersicht)

Gier ist das Motiv für eine Handlung, deren Ergebnis im Bewusstseinsprozess des Handelnden
vollständig oder teilweise abgebildet ist, um einen durch den Handelnden selbst bedingten
bzw. bewirkten Vorteil zu erzielen, ohne zwingend Erkenntnisse des Bewusstsein über die
Konsequenzen für den gesellschaftlichen Kontext des Gierhandelnden erreicht zu haben.
Die Bewusstwerdung des erzielbaren Vorteils bei variablem Erkenntnisstand für den
gesellschaftlichen Kontext des Gierhandelnden ist das Motiv "Gier". Gier ist die Antizipation
des Vorteiles aus Handlung, wobei diese auch triebgesteuert sein kann. Der Vollzug des
antizipierten Vorteiles zum Nachteil ist die Gierhandlung als Straftat, die den gesellschaftlichen
Kontext des Gierhandelnden benutzt (verwertet). Der Erkenntnisstand für den gesellschaftlichen
Kontext des Gierhandelnden in Form des Nachteiles eines Anderen ist nicht Maßgabe für
Gierhandlung, denn die Unterlassung der Gierhandlung bei Herbeiführung des Nachteiles
wegen Vorteilsnahme, über die sich der Gierhandelende bewusst ist, ist wegen Bewusstwerdung
als Antizipation möglich. Die Einstufung als Straftat ermöglich u.a. die nachträgliche Bewusstwerdung
der Handlung im Kontext des durch den Gierhandelnden zu erbringenden Ausgleiches des durch den
Gierhandelnden bewirkten Nachteiles, wobei der Gierhandelnde bewusst den Vorteil aus der
Gierhandlung als Motiv der Gierhandlung erkannt, also antizipiert hat. Ohne diese nicht-krankhafte
Antizipation keine Gier im Sinne der nachfolgenden Rechtsnormen.
21.07.2020 bundesregierung.de

'Europäischer Rat "Auf die Zukunft Europas ausgerichtet"

Die Staats- und Regierungschefs der EU haben sich nach intensiven Beratungen auf einen Wiederaufbaufonds zur Bewältigung der

Pandemie-Folgen sowie auf einen neuen "Mehrjährigen Finanzrahmen" verständigt. Der Europäische Rat habe eine "Antwort auf die

größte Krise seit Bestehen der Europäischen Union" gegeben, erklärte Kanzlerin Merkel.

Die Staats- und Regierungschefs der 27 EU-Mitgliedsstaaten haben sich nach viertägigen Beratungen auf einen Mehrjährigen

Finanzrahmen (MRF) für die Jahre 2021-2027 in Höhe von 1,8 Billionen Euro geeinigt. In den Jahren 2021 bis 2023 sollen davon 750

Milliarden für einen Wiederaufbaufonds zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie bereitstehen. 390

Milliarden Euro davon werden als Zuschüsse, 360 Milliarden als Kredite zur Verfügung gestellt.

Haben uns "zum Schluss zusammengerauft"

"Wir haben die Weichen für die finanziellen Grundlagen der EU der nächsten sieben Jahre gestellt und gleichzeitig eine Antwort auf die

größte Krise seit Bestehen der Europäischen Union gegeben", erklärte Kanzlerin Merkel nach Abschluss der intensiven Beratungen in

einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Frankreichs Staatspräsident Emmanuel Macron. Merkel betonte, dass die Verhandlungen nicht

einfach gewesen seien - "aber was für mich zählt, ist, dass wir uns zum Schluss zusammengerauft haben und dass wir jetzt auch alle

davon überzeugt sind, aus dem, was wir beschlossen haben, auch wirklich etwas zu machen".

Zukunftsaufgaben im Fokus

Die Zuschüsse und Garantien aus dem Wiederaufbaufonds werden an Bedingungen geknüpft. Die Auszahlungen erfolgen in Raten und

sind von Reformen und Projektfortschritten abhängig. Zudem stehen große Zukunftsaufgaben im Fokus: 30 Prozent der Ausgaben sind

für Klima- und Digitalisierungsaufgaben bestimmt.

So fließen etwa zehn Milliarden Euro in einen "Fonds für einen gerechten Übergang". Das Programm hilft Regionen mit traditionellen

Wirtschaftsstrukturen dabei, die EU-Klimaschutzziele zu erreichen. Auch die Forschungsförderung wird intensiviert. Insgesamt fünf

Milliarden fließen in das Wissenschaftsprogramm "Horizon Europe".

Die Verhandlungen im Europäischen Rat werden von Ratspräsident Charles Michel geleitet. Die deutsche Ratspräsidentschaft steht vor

allem in der Verantwortung, wenn nach der Einigung im Rat eine Übereinkunft mit dem Europäischen Parlament erzielt werden muss.

Auch bei der Schaffung der gesetzlichen Grundlagen für die einzelnen verabredeten Unterstützungsinstrumente wird Deutschland als

Inhaber der EU-Ratspräsidentschaft eine wichtige Rolle spielen.

Projekte werden auf Zukunftsfähigkeit bewertet

Der Großteil der Zuschüsse soll über ein neues EU-Programm "Next Generation EU" verteilt werden. Mit diesen Mitteln werden

staatlich vorangetriebene Investitionen und Reformen unterstützt. Mitgliedsländer können entsprechende Projekte bei der Kommission

einreichen, die sie nach ihrer Zukunftsfähigkeit bewertet.

"Der Haushalt ist auf die Zukunft Europas ausgerichtet", betonte Merkel. Er berücksichtige zudem, "dass der Binnenmarkt in der

schwersten wirtschaftlichen Krise der Europäischen Union weiterhin funktionieren kann und dass die Länder, die von der Pandemie in

besonderer Weise betroffen sind, ihre Wiederaufbauleistungen verbessern können", so die Kanzlerin.

Zusätzliche Mittel für Deutschland

Im Rahmen der Verhandlungen über den "Mehrjährigen Finanzrahmen" wurden auch für Deutschland zusätzliche Gelder beschlossen.

Jeweils 650 Millionen Euro sind für die Förderung der ostdeutschen Regionen und die ländliche Entwicklung vorgesehen.

Der Wiederaufbauplan und der "Mehrjährige Finanzrahmen" 2021-2027 (MFR) sind die zentralen Instrument für die wirtschaftliche

Erholung der EU. Zudem ist der EU-Haushalt ein bedeutendes Instrument zur Umsetzung der politischen Prioritäten. Erstmals ist im

"Mehrjährigen Finanzrahmen" ein Bekenntnis zur Rechtsstaatlichkeit und ein Mechanismus zum Schutz des Haushalts verankert.

So wird es finanziert

Um die erheblichen Mehrkosten aufbringen zu können, haben sich die Staats- und Regierungschefs auf drei zusätzliche

Finanzierungsquellen geeinigt. So wird es ab dem 1. Januar 2021 eine Steuer auf nicht recycelte Kunststoffabfälle ("Plastiksteuer")

geben. Zudem wird die Kommission im ersten Halbjahr 2021 Vorschläge für ein CO2-Grenzausgleichssystem ? eine CO2-Abgabe auf

Importe in die EU - sowie für eine Digitalabgabe vorlegen. Diese Vorschläge sollen eine Grundlage für zusätzliche Eigenmittel

schaffen, die Maßnahmen spätestens 2023 eingeführt werden.

So geht es weiter

Vor Inkrafttreten benötigt der neue "Mehrjährige Finanzrahmen" noch die Zustimmung des Europäischen Parlaments. In einem letzten

Schritt müssen dann die Mitgliedsländer den Finanzrahmen noch ratifizieren ? also als verbindlich anerkennen.

Dienstag, 21. Juli 2020'

21.07.2020 vom Autor dieser Dokumentation

Die Eurozone wurde in eine gesamtschuldnerische Zone umgewandelt, wo Volksvermögen der Euroländer für diese

haften. Der BRD ist es - wie in der Finanzkrise - gelungen, dass Exporte der BRD in die EU auch an systemisch

instabile Euroländer erfolgen können, da diese mit Volksvermögen der Eurozone refinanziert werden. Dass für

Kredite letztendlich der Schuldenschnitt eintreten wird, ist glasklar. Ziel ist es, fremdes Vermögen fremder Völker

optimal zu verwerten. Der Euro ist wie bisher eine Schrottwährung.

Faschismus pur.

Straftat aus Gründen der Gier             (Übersicht)

Gier ist als Straftat einzustufen, wenn der Vollzug von Gier zum Nachteil eines Anderen (Mensch, Tier,
natürliche Person, juristische Person) erfolgt ist oder erfolgen soll, OHNE den Nachteil unmittelbar
tatsächlich bzw. mittelbar tatsächlich auszugleichen.
Die Erklärung einer reinen Absicht auf Ausgleich ist weder mittelbar noch unmittelbar.
Die Bildung des Vorsatzes dieser Täuschung ist eine Straftat, wenn die Täuschung zugleich den Ausgleich
nachweislich, absehbar oder tatsächlich im Ganzen oder in Teilen umgeht. Fehlt der Nachweis, ist der so
rein ideelle Vorsatz der Täuschung nicht strafbar, da diese im Rahmen der Modellierung des Kontextes
zulässig sein muss (Anwendbarkeit des Modells).

Eine Gierhandlung in ideellen Angelegenheiten mit ideellen, aber in der Konsequenz erlebbarem bzw. mit
Wahrscheinlichkeit oder Tatsächlichkeit feststellbarem Nachteil ist eine Straftat.

Die wahrscheinliche oder tatsächliche Umgehung des im nachfolgenden Kontext genannten Axioms in dessen
Gesamtheit, Teilen oder Ansätzen wird grundsätzlich als Gier bewertet. Das Axiom ist somit grundsätzlich
und nachhaltig und vollständig anzuwenden.

Die Einstufung der Straftat als schwere Straftat ist NUR mit dem Nachweis der eingeschränkten Möglichkeit des
Ausgleiches des Nachteiles verbunden (z.B. Tötungsdelikt oder Totschlag etc.). Weder die Schwere der Tat
noch der Grad der Einschränkung des Ausgleiches sind dem Straftäter dabei als hinderlich zuzurechnen. Die
Umgehung dieses Zurechnungsverbotes ist eine Straftat.

Die Herbeiführung eines Ausgleiches, die nicht die Einschränkung des Ausgleiches so minimiert, dass der
Straftäter in der Lage ist bzw. bleibt bzw. in die Lage versetzt wird, die Einschränkung selbst zu minimieren
und den Ausgleich zu optimieren, ist eine Straftat. Ziel dieser Maßgabe ist es, die Art, den Umfang und die
Dauer der Haft und Arbeit im Lager nur wie nötig zu implementieren. Das gilt auch, wenn der Ausgleich
nachweislich oder wahrscheinlich oder tatsächlich nicht so gelingen kann, dass der Nachteil vollständig
ausgeglichen wird: In diesem Fall ist die Haft zu beenden, wenn das optimierte Maß des Ausgleiches
nachhaltig und nachvollziehbar und tatsächlich, aber nicht unabänderlich, als Maß der Bewährung im
haftfreien Leben festgelegt ist. Bewährungen dieser Systematik und analoge Bewährungen gelten solange,
bis der Ausgleich tatsächlich erfolgt ist, wobei die Tatsächlichkeit NUR in einem fortlaufenden Prozess
ermittelbar ist, dessen Umgehung eine Straftat ist. Die Herabsetzung des Maßes des Ausgleiches aus
anderen Gründen wie Gnade etc. ist nur nach axiomatischer Bewertung zulässig, so dass der Ausgleich
als Rechtsnorm vergleichbar ist und bleibt. Die Verletzung dieser axiomatischen Bewertung ist eine
Straftat.

Weitere strafbare Gierhandlungen werden fortlaufend folgend definiert.

Axiom             (Übersicht)

Die Verfassung ist um ein Axiom im Gierkontext (Axiom Teil 1) zu erweitern, dessen Ableitung in Form anderer
Klauseln des Rechtes nicht umgangen werden darf (Axiom Teil 2): Die rechtliche Verfolgung von Gier auf Basis
eines verfassungsrechtlichen Axioms maßregelt den gesamten gesellschaftlichen Kontext derart, dass
Gier im gesamten gesellschaftlichen Kontext als Straftat nachhaltig und dauerhaft verfolgbar ist (Axiom Teil 3).
Diese Maßgabe ist Teil der Verfassung, deren Änderung in Sachen Gier und oder Axiom nicht bei Ausschluss des
axiomatischen Ansatzes zur Gier erfolgen darf (Axiom Teil 4).

Das Axiom ist objektiv ein atheistischer Ansatz in der Modellierung des Kontextes.

Das Axiom ist zwingend in eine Modellierung eines Kontextes einzubinden: Dialektik (Axiom-Teil 5).

Das Axiom ist somit eine Form weitgehenden Modellierung der Subjektivität und Objektivität im dialektischen
Zusammenhang.

Beispiele für die systemische Wirkung des Axiomes in dessen Ableitung:

- Die Unabhängigkeit der Richterschaft ist schon deswegen nicht dogmatisch, da die Modellierung eines Kontextes
den dialektischen Ansatz im Axiom-Kontext benötigt, so dass die Bewertung des modellierten Kontextes, also z.B.
der Richterspruchs, zwingend so normiert ist, dass die Bewertung elementar und im Detail und umfassend
nachvollziehbar ist: Die Abstraktion einer Bewertung muss mit dem Modell der Bewertung synchronisierbar sein,
wenn die Bewertung Rechtskraft erreichen soll - Richter sind also per Definition abhängig, so dass ein Urteil als
Straftat erkennbar wird. Richter erhalten zugleich die Möglich, ihre Auffassungen zur Realität in deren Modellierung
gezielt und fachmännisch einzubinden, um die Modellierung zu ermöglichen bzw. zu erleichtern. NUR darin sind
Richter im Sinne der fachmännischen Eigenständigkeit unabhängig.

- Das Axiom schließt objektiv aus, dass u.a. eine religiöse Rechtsnorm implementiert werden kann, die das Axiom
nicht anerkennt, oder das Axiom umgeht, oder das Axiom missbraucht. Das Verbot einer Religion ist dann
unnötig. Z.B. ist das erbrachte Versprechen auf ein Leben nach dem Tode nur dann nicht strafbar, wenn der Nachteil
eines Verhaltens, das im Kontext des (mangels Beweise) als niemals erfüllbar erkannten Versprechen vollzogen
wird, niemals eintritt UND das Versprechen nachweislich nicht zum Nachteil gegeben wurde. - Ehrlichkeit und
dessen Ableitungen wie Ehre oder Treu in Verbindung mit Glauben (als Merkmale von Wertesystemen) sind so
Rechtsnormen der dialektischen Abbildung der Subjektivität und deren objektiven Bestimmtheit auch in deren
Umkehrverhältnis und in deren Vergleichbarkeit und Synchronität. Analog ist Lobbyismus einzustufen.

- Das Wertesystem als Form der Modellierung eines Kontextes ist wegen axiomatischer Ableitung aus dem System
elementar und im Detail und umfassend mit anderen Wertesystemen vergleichbar, um so die dialektische
Fortschreibung von Wertesystem (z.B. in deren Erkenntnissen und Irrtümern) zu ermöglichen, um zugleich
dogmatisch-diktatorische Monopole nachhaltig zu verhindern (Diktatur des Axioms wegen systemischem
Wesenszug eines Axioms an sich). Ein Wertesystem wird erst so zur Rechtsnorm.

- Strafverfolgung

Die Umgehung der Strafverfolgung ist eine Straftat. Damit ist zwingend verbunden, dass Formen der
Umgehung wie z.B. Immunität eines Politikers oder dessen andersartige Freistellung von der
unmittelbaren Anwendbarkeit des Rechtes durch Strafverfolgung nicht zulässig sind. Damit gilt: Menschen
sind zwingend vor dem Recht und dessen Vollzug so gleichgestellt, dass eine Unterscheidung nur durch
den Vollzug der Strafverfolgung ersichtlich werden kann. Damit gilt auch: Die Herbeiführung und
der Vollzug von Elitärem Recht sind Straftaten. Freistellung wie Handeln aus Fraktionszwang
ist wegen elitärem Recht des Fraktionszwanges eines Straftrat. Handeln aus Gewissenskontext
des Politikers zum Zweck der Freistellung für eine Gesetzgebung, die nicht verfassungskonform ist,
ist ebenso eine Straftat, wie die Gesetzgebung ohne vollständige Ermittlung des verfassungsrechtlichen
Kontextes eines Gesetzes. Straftaten sind auch die Herbeiführung, Implementation und der Vollzug
einer Verfassung, die das o.g. Axiom und die abgeleitete Systematik von Recht und Ordnung
nicht direkt-unmittelbar und umfassend bedingt. Damit ist die gesamte Gesetzgebung und den daraus
abgeleiteten Normen für das Innen- und Aussenverhätnis des Staates systemisch bedingt.

Beispiele für Zersetzung unter Anwendung der Immunität der berliner Senats-Elite
aus Kommunisten und den Christjudenablegern SPD und Grüne:

30.03.2019 morgenpost.de

In Berlin

ist seit 1989 das Grundwasser vielerorts um bis zu 1 Meter gestiegen. Betroffen sind z.B. das südliche Mahlsdorf und
Kaulsdorf, dann Johannisthal und Rudow, die Rummelsburger Bucht, das BRD-Regierungsviertel, Schloss Charlottenburg,
Siemensstadt und Wittenau. 33 Quadratkilometer von Berlin sind von Vernässungsschäden bedroht, wo 0,2 Millionen
Menschen leben. 2014 traf es die Baustelle der U-Bahnlinie 5, wo Sand und Wasser bei Bauarbeiten in den U-Bahntunnel
eingedrungen sind, der anschließend vereist wurde.

ist seit 1994 der Wasserverbrauch um 50% gesunken.

geht der Senat davon aus, dass die wegen Grundwasser entstandenen Schäden vom Eigentümer des betroffenen Grund
und Bodens (inkl. Haus) verschuldet sind: Unzureichender Schutz. Diese Eigentümer zahlen also selbst.

30.03.2019 vom Autor dieser Dokumentation

Der letzte heiße Sommer hat seine Spuren auch in Berlin Neandertal hinterlassen: Es werden (von Trockenheit bedrohte) Bäume
abgesäbelt und kein Ersatz gepflanzt. Neandertal ist Privatgelände, wo die Wasserkosten durchschlagen, wenn der Grundstückbesitzer
keine Wasseruhr für Garten installiert hat (Privatinvest in einen Zähler, der nur Wasser für Garten etc. misst), so dass die
Abwasserkosten entfallen. Ohne diesen Zähler wird von der Stadt Berlin natürlich das Gießen eines Baumes mit Abwasserkosten
belastet, auch wenn kein Abwasser entstehen kann. Dem Senat ist es egal. Berlin wird z.Z. von den christjüdischen Ablegern SPD und
Grüne und den Kommunisten (Linken) regiert, die also die Sau rauslassen, denn die Wasserpreise sinken nicht und Rabatt wegen
Gießanteil für verdorrende Natur gibt es nicht, wobei der Senat letzten Sommer die Bürger zum Gießen aufgefordert hat.
Die blanke Gier des Senates: Abschaum !

Das Grundwasser wird in Teilen von Berlin durch Berlin regelmäßig abgepumpt, wenn es elitäre Gebäude oder kommunale
Infrastruktur betrifft. Das abgepumpte Wasser landet wieder im Grundwasser ... Je mehr der Wasserverbrauch sinkt, um so
mehr versotten Abwasserleitungen und um so weniger sinkt das Grundwasser, das im Verbrauch fest konsumiert wäre:
Es wird also mehr Wasser aus Importen von Getränken aus anderen Zonen der BRD gekauft, anstatt nur lokales Wasser zu
verbrauchen. Natürlich gab es letzten Sommer Engpässe in Wasser- und Eisverkauf, denn der Import aus anderen Zonen
war auch hitzeabhängig von diesen Zonen. - Berlin die größte Stadt in der BRD.

30.03.2019 morgenpost.de

Die berliner Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD) hat angeordnet:

An berliner Schulen mit je mehr als 350 Schülern ist im Bereich des Lehrerpersonals eine Ausgewogenheit der Anzahl
der Quereinsteiger, die als Lehrer arbeiten, und der Anzahl der ausgebildeten Lehrer im Referendarstatus einzuhalten.
Es gilt: Nur wenn 2 Quereinsteiger eingestellt werden, kann 1 Lehrerreferendar eingestellt werden. Das gilt auch dann,
wenn freie Lehrerstellen vorhanden, aber keine Quereinsteiger verfügbar sind: Dann muss die Schule auf ausgebildetes
Lehrpersonal im Referendarstatus solange verzichten, bis Quereinsteiger verfügbar sind.

Referendare haben die Möglichkeit, nach ihrer Ausbildung in Berlin in andere Bundesgebiete abzuwandern und
zugleich den Lehrermangel in Berlin auszubauen.

30.03.2019 morgenpost.de

Am 01.04.2019 wird in Berlin der gesamte öffentlich-kommunale Verkehr eingestellt: Die BVG streikt flächendeckend.
Das bundeseigene Unternehmen der berliner S-Bahn wird nicht bestreikt. Die Fähren werden nicht bestreikt. Ein weiteres
Ziel Gewerkschaft Verdi ist es, mit dem Streik keinen Notfallfahrplan zu implementieren, so dass z.B. bereits an sich
schlecht erreichbare Einrichtungen nur für diejenigen erreichbar sind, die sich Taxifahrten oder ein Auto leisten können.
Die Gewerkschaft schneidet neben den Stadträndern auch Sozialschwache ab. Damit die betroffene Berliner Geiseln
der streikenden Gewerkschaft geworden.

30.03.2019 vom Autor dieser Dokumentation

Auch an diesem Beispiel sieht man, wie dringend es ist, der regierenden Elite ihre Immunität wegzunehmen: Die BVG ist ein
kommunaler Betrieb, so dass die regierenden Eliten direkt haften müssen, wenn Geiselschaft entsteht. Wichtig ist die
drohende Haftung für die Kompensation von drohenden Schäden z.B. in Form der Entlassung wegen Nichtbereitstellung
einer Arbeitskraft, denn in Berlin werden innerhalb des S-Bahnringes Parkflächen gegen Entgelt bereitgestellt, so dass sich
ein Einsatz des Autos nur dann lohnt, wenn man nicht für die Parkgebühr arbeiten muss. Berlin plant z.Z. eine
Parkgebühr ab Euro die Stunde, wobei 75% aller Parkflächen entgeltpflichtig werden. Also müssen Arbeitgeber
sich ihr Personal aus der Nähe beschaffen, oder Kosten der Parkflächenverwertung mittragen ... Dem Senat ist es egal.
Berlin wird z.Z. von den christjüdischen Ablegern SPD und Grüne und den Kommunisten (Linken) regiert, die also
die Sau rauslassen ...

31.03.2019 sueddeutsche.de

Der berliner Senat erpresst sich gegenseitig:

Der Regierende Bürgermeister Müller (SPD) blockiert solange Ziele des Koalitionspartners Linke und Grüne, bis diese
den von diesen blockierten SPD-Vorhaben zustimmen.

Betroffen sind:

Polizeigesetz mit mehr Videoüberwachung.

Ausbau der kurzstreckigen U-Bahn.

- Straftat, Strafverfolgung, Arbeitslager, zivlies Leben

Eine im Sinne der Schadensbewirkung nachhaltige Straftat bzw. die Wiederholung einer Straftat unabhängig
von deren Art muss eine Strafverfolgung unter Beachtung der Strafe in Form von Arbeitslager bewirken.
Die Umgehung dieser Norm ist eine Straftat.
Der Vollzug der Norm Strafe mittels Arbeitslager unterliegt zudem der Norm, dass eine Herbeiführung
und der Vollzug der Schadensbeseitigung durch Arbeit im Arbeitslager abzusichern ist, wenn derjenige,
der die Straftat ausgeführt hat bzw. von dem eine Straftat zu erwarten ist, in der Lage ist
bzw. dazu befähigt werden kann, durch eigene Arbeit nachhaltig die teilweise oder vollständige
Schadensbeseitigung zu bewirken. Die Umgehung dieser Norm ist eine Straftat. Der Vollzug dieser Norm
muss in die Ermittlung der Dauer der Strafe im Arbeitslager eingehen, so dass Arbeitslager als Mittel
der rechtlichen Normierung eines Straftäters sich an der o.g. Nachhaltigkeit durch Arbeit ausserhalb
des Arbeitslager jedoch im nachhaltigen Lebenskontext des Straftäters ausserhalb des Arbeitslagers
orientieren muss, wobei gilt: Die Verletzung der Nachhaltigkeit ausserhalb des Arbeitslagers
ist eine nachhaltige Straftat und kann damit nicht als Teil einer Bewährung angesehen werden.
Von der o.g. Integration eines Straftäters in das Leben ausserhalb eines Arbeitslagers, also
in das zivile Leben, abgeleitet, muss die Straftat ohne Schaden die sofortige Integration
bewirken, wobei Instrumente der Strafverfolgung mittels Arbeitslager durch zivile Instrumente
zu ersetzen sind, wenn diese normgerecht implementiert wurden. Die Anwendung des Mittels
Arbeitslager ist in der Notwendigkeit umfassend und normgerecht zu begründen. Die
Umgehung dieser Begründung und deren Norm ist eine Straftat.

Transparenz, Vermögen, Staatsbürgerschaft, Straftat, Strafverfolgung, Wiedergutmachung, Arbeitslager, Reproduktion             (Übersicht)

Nachfolgend weiterführende Normen.


- Eine Straftat ist mangels der Erfüllung des o.g. Kontextes bezüglich Erbringung des Ausgleiches mit Haft im
Arbeitslager so zu belegen, so dass der Ausgleich so methodisch und sachlich-dinglich möglich wird, wie es im
Vermögen des die Gier Ausführenden bei und nach Absolvierung des Arbeitslagers ermöglicht. Dieses
Vermögen ist in einem fortlaufenden Prozess festzustellen. Die Umgehung dieses Prozesses ist eine Straftat.

- Der Versuch, den Schaden aus einer Gierhandlung nicht auszugleichen, wird als Straftat bewertet, wobei die
Motivation "Gier" keine Rolle spielt. Ziel ist es, die Möglichkeit des Ausgleich zu erzwingen. In diesem Fall kann
die Bewertung einer Haftstrafe im Sinne der Isolation von der Gesellschaft solange erfolgen, bis die Erbringung
des Ausgleiches im Sinne des sachlich- dinglichen Ansatzes in der Verwendung des Arbeitslagers nachhaltig
absehbar oder bereits nachhaltig eingetreten ist. Diese Nachhaltigkeit ist in einem fortlaufenden Prozess
festzustellen. Die Umgehung dieses Prozesses ist eine Straftat.

- Die Haftstrafe ohne Überprüfung des Gierumstandes ist nur dann zulässig, wenn der Schaden für die Gesellschaft
als Kontext des Gierhandelnden und oder der Schutz des Straftäters nachhaltig absehbar bzw. nachhaltig notwendig
ist bzw. sind. Der Axiom-Ansatz kann nicht umgangen werden. Die Umgehung des Axiom-Ansatzes ist eine Straftat.

- Arbeitslager sind nicht im Sinne einer Haftanstalt, die es VOR der Implementation der axiomatischen Gierhandlung
als Straftat gab, zu implementieren. Vielmehr ist die Kasernierung mit nachhaltiger Unterbindung einer Flucht
anzuwenden, wobei der Kontakt zur Außenwelt nicht dauerhaft unterbunden werden darf. Diese Nachhaltigkeit
ist als ein fortlaufender Prozess festzustellen. Die Umgehung dieses Prozesses ist eine Straftat.

- Der Straftäter ist mit zunehmender Realität des Ausgleiches des Nachteiles schrittweise im straffreien Kontext zu
bewerten bzw. in diesen zu versetzen (z.B. Freigang zum Zweck), wobei dieser Kontext zwingend auch den
Ausgleich des Nachteiles als Zweck des Kontextes und der Bewertung einschließen muss. Die Umgehung dieser
Kontext-Maßgabe ist eine Straftat.

- Ein Arbeitslager zum Zweck der Verwertung des Straftäters ohne Ziel des Ausgleiches des Nachteils ist grundsätzlich
unzulässig. Die Planung, Implementation und das Betreiben einer solchen Arrestierung sind Straftaten.

- Die zeitlich im Kontext der durchschnittlichen Lebensdauer eines Menschen anzusetzende Dauer des Aufenthaltes im
Arbeitslager bzw. in Haft ist fortlaufend anzupassen, in dem die Minimierung in Relation zum Vollzug des
Ausgleiches eines Schadens zu erfolgen hat. Damit ist eine Todesstrafe ausgeschlossen, da diese die
durchschnittliche Lebensdauer als Ansatz grundsätzlich ausschließt. Die Umgehung dieses Kontextes ist eine
Straftat. Der Vollzug der Todesstrafe ist eine Straftat grundsätzlich mit eingeschränkter Möglichkeit des
Ausgleiches des Nachteiles: Diese Straftat ist also eine schwere Straftat.

- Gesellschaftliche Prozesse und das Verhalten der natürlichen und
juristischen Elemente der Gesellschaft unterliegen der nachhaltigen
Transparenz. Ziele sind es, Gier zu verhindern und die Abbildungen nebst
Modellierung der Realität systemisch zu normieren. Bereits der Versuch der
Umgehung dieser Maßgaben für gesellschaftliche Prozesse und für das
Verhalten der natürlichen und juristischen Elemente der Gesellschaft
ist eine Straftat. Die unbewiesen Vermutung oder Behauptung, dass
gesellschaftliche Prozesse und Verhalten der natürlichen und
juristischen Elemente der Gesellschaft konform zu diesen Maßgaben
sind, ist eine Straftat. Insbesondere Richtern und Anwälten obliegt es,
fehlende Transparenz herzustellen, um eine Straftat bezüglich deren
Ursachen und Prozesse zu kennzeichnen und um eine Wiedergutmachung
nachhaltig zu bewirken.

- Vermögen (materiell und immateriell) und Rechte eines natürlichen oder
juristischen Elementes der Gesellschaft können nur transparent erworben
und geschaffen werden. Die Verwertung von Vermögen und oder Rechten
zugleich ist an den Beweis der Verhinderung von Gier gebunden.
Die Umgehung dieser Maßgaben ist eine Straftat.

- Die Beurteilung eines Handelns auf deutschem Boden in Verbindung der Anwendung
einer ausländischen Staatsangehörigkeit unterliegt dem deutschen Strafrecht.

- Die Mehrfachstaatsbürgerschaft ist verboten. Bereits der Versuch der Erlangung
einer neben der deutschen Staatsangehörigkeit anderen Staatangehörigkeit
ist eine Straftat.

- Sollten die Wiedergutmachung vollständig erfüllt und das aus Straftat erworbene
Vermögen ersatzlos enteignet worden sein, ist das Arbeitslager durch
Ausbürgerung ersetzbar, wobei legal erworbenes Vermögen nur dann unberührt
bleibt, wenn keine Leistungen Deutschlands nach Ausbürgerung zu erbringen
sind. Zugleich verfallen Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung
ersatzlos (Wegfall der Leistungserbringung durch deutsches gesetzliches
Versicherungssystem).

- Eine Straftat, die bereits das Element der Wiedergutmachung voll erfüllt hat,
gilt weiterhin als Straftat.

- Der Vollzug des Arbeitslagerkontextes für einen Straftäter ist an den
nachhaltigen Vollzug der einfachen Reproduktion der Arbeitskraft selbst
und an den Vollzug der nachhaltigen Finanzierung der Unterkunft gebunden.
Diese Kosten, die der Straftäter nicht aus eigener Arbeit tilgen kann,
gehen zu Lasten der Gesellschaft, die damit den Vollzug des Arbeitslagerkontextes
für einen Straftäter nachhaltig implementiert.
Die Umgehung dieser Maßgaben ist eine Straftat.

- Die im Arbeitslagerkontext ausgeführte Arbeit ist für den Straftäter zumutbar,
wenn Arbeit im Rahmen der einfachen Reproduzierbarkeit der Arbeitskraft
tatsächlich geleistet werden kann, ohne die einfache Reproduktion zu gefährden.
Zumutbare Arbeit muss als Zwangsarbeit vollzogen werden, wenn die Arbeitskraft
nicht nachhaltig Ergebnisse der im Arbeitslagerkontext ausgeführten Arbeit
erwirtschaften will.
Die Umgehung dieser Maßgaben ist eine Straftat.

- Die Ergebnisse der im Arbeitslagerkontext ausgeführten Arbeit des Straftäters
dienen mindestens
der einfachen Reproduktion der Arbeitskraft selbst
und der Wiedergutmachung
und der Finanzierung der Kosten der Unterkunft.

- Die einfachen Reproduktion der Arbeitskraft des Straftäters und Finanzierung der
Kosten der Unterkunft des Straftäters sind gleichrangig; beide sind der
Wiedergutmachung gegenüber vorrangig. Falls die Ergebnisse der Arbeit des
Straftäters die einfache Reproduktion und oder die Kosten der Unterkunft
nicht finanzieren, entsteht kein Schuldverhältnis, jedoch verlängert sich
die Dauer der Wiedergutmachung.
Die Umgehung dieser Maßgaben ist eine Straftat.

- Die einfache Reproduktion umfasst keine Bildung von finanziellen Leistungen
zur gesetzlichen Rentenversicherung und keine Bildung von Ansprüchen
auf Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung.
Die Umgehung dieser Maßgaben ist eine Straftat.

- Die einfache Reproduktion des Straftäters umfasst medizinisch-notwendigen
Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, um die Fähigkeit zur
Wiedergutmachung auf Basis der mindestens einfachen Reproduktion der
Arbeitskraft des Straftäters nachhaltig zu sichern.
Die Umgehung dieser Maßgaben ist eine Straftat.

- Eine erweiterte Reproduktion der Arbeitskraft des Straftäters muss ermöglicht
werden. Die Ergebnisse der erweiterten Reproduktion werden um die Kosten der
einfachen Reproduktion der Arbeitskraft des Straftäters und um Leistungen
der Wiedergutmachung und um die Kosten der Unterkunft gemindert.
Die Leistung zur Wiedergutmachung hat gegenüber der anderweitigen Verwertung
der Ergebnisse der im Arbeitslagerkontext ausgeführten Arbeit des Straftäters
Vorrang.
Die Umgehung dieser Maßgaben ist eine Straftat.

- Eine erweiterte Reproduktion der Arbeitskraft muss es ermöglichen, dass
Beiträge zu den gesetzlichen Versicherungen wie Rente und Krankenkasse
erfolgen, um daraus Ansprüche zu generieren. Z.B. kann die medizinische
Versorgung über das medizinisch Notwendige kann finanziert werden.
Die Ergebnisse der im Arbeitslagerkontext ausgeführten Arbeit können
u.U. Beiträge zu den gesetzlichen Versicherungen sein, deren
Erbringung den Pflichten von Personen außerhalb des
Arbeitslagerkontext entsprechen. Dieses Prinzip gilt auch
für resultierende Ansprüche. Ansprüche aus der gesetzlichen
Rentenversicherung bleiben vom Arbeitslagerkontext unberührt.
Es dürfen keine Nachteile für den Anspruchsteller entstehen.
Die Umgehung dieser Maßgaben ist eine Straftat.

- Die gesetzliche Rentenversicherung muss auf dem Umlageverfahren basieren,
so dass laufende Einnahmen der Versicherung auch laufende Renten möglichst
voll finanzieren. Es besteht kein Eigentumsschutz für geleistete Beiträge
als Einnahmen der Versicherung. Die Versicherung ist verpflichtet, die
geleisteten Beiträge als Einnahmen der Versicherung so auszuzeichnen, dass
eine rentenrechtlicher Anspruch auf Leistungen aus der Rentenversicherung
in Höhe der geleisteten Beiträge unter der Maßgabe deutlich wird, dass
die Höhe der Ansprüche zum Zeitpunkt des Rentenbezuges wertmäßig
darzustellen sind. Die gesetzliche Rentenversicherung muss damit auf
Transparenz und nachhaltige Finanzierung basieren und zugleich
Risiken der Finanzierung minimieren. Die Umgehung dieser die gesetzliche
Rentenversicherung normierenden Maßgaben ist eine Straftat: Es reicht
aus, wenn ein einzelner Versicherter aus den Maßgaben und deren Wirkungen
herausgehalten wird. Die unbewiesen Vermutung oder Behauptung, dass das
gesetzliche Rentensystem als sicher einzustufen ist ("Die Rente ist sicher"
o. ä.), ist damit eine Straftat.

25.01.2017 morgenpost.de

NSU-Prozess

Zur Abwehr des Vorwurfes der Bundesanwaltschaft, dass fast alle Taten der NSU auf Rassenhass basieren, hat der
Verteidiger des als Terrorhelfer Mitangeklagten Ralf Wohlleben beantragt, mittels fachmännischer Zeugenschaft
zu belegen, dass den Deutschen angesichts "massenhaften Zuzugs Nichtdeutscher" der "Volkstod" derart droht,
dass der NSU zu den beklagten Taten bewegt wurden.

25.01.2017 vom Autor dieser Dokumentation

Das Deutsche Volk wird im Zuge der Masseneinwanderung implementierten Parallelgesellschaften, denen auch eingebürgerte
Menschen angehören, gespalten, aber nicht annulliert. Deutschstämmigkeit wird verwaschen: Jedes in der BRD geborene
Kund von Deutschen, also eingebürgerten Ex-Ausländern, ist deutschstämmig. Damit gilt: Der Anwalt meint Rassenreinheit.
Die kann es objektiv nicht geben. Der Volkstod als Tod einer Volkszugehörigkeit mit ursprünglichen Traditionen wurde
spätestens im 3. Reich implementiert: Die Eroberung von Europa und die Vernichtung von Volksgruppen wie Juden, Roma
etc. erfolgten derart massiv, dass im Ergebnis des 2. WK die Fluchtwelle ins Reich bzw. auf das Gebiet der heutigen
BRD - vor allem aus Gebieten, die ohne 2. WK noch Deutschgebiete wären: Pommern, Tschechland etc.. - eine Mischung der
Volksstämme bewirkt hat. Daher kann es in Deutschland keine Rasse geben, die es in die BRD zu erhalten gäbe. Es kann also
kein Rassenhass als Motiv auftreten, da es Rassenhass nur im Kontext des Rassenmodells des Dritten Reiches gibt,
das mit seinem Ende die Deutsche Rasse - gäbe es sie - annulliert hat. Motiv ist die Selektion und Exekution von Menschen
anderer Art - und sei aus einem anderen Volksstamm. Es ist Mord, also Handeln aus niedrigsten Gründen. - Und nach diesen
Gründen, inklusive der "Pannen" der BRD-Behörden bei Verfolgung von Mord, sollte man suchen, wenn man Täter
nicht wegsperren, sondern so unterbringen will, dass Täter für den Schaden aus den Taten Ersatz sorgen, z.B. an
Überlebende, und das solange, wie der Schaden beseitigt ist: Durch Ergebnisse der Arbeit. Wegsperren mit
Sicherheitsverwahrung an ein völlig anderes Ziel: Das der Folter.

Wie man also sieht: Der ganze NSU-Prozess ist nicht nur aus historischer Sicht eine Farce. Die Angeklagten haben
sich nicht profiliert im Sinn der Vorbereitung auf den Abtritt der Wiedergutmachung durch Ergebnisse der eigenen
Arbeit. Das BRD-Rechtsystem gebärt sogar eine Anwaltschaft, die das Rassenmodell des Dritten Reiches als
Ausrede für Taten herhalten lässt - unprofiliert ohne Ende. Eine Farce eben.

27.02.2017 morgenpost.de

Urteil in Berlin - Der Vollzug eines illegalen Autorennens, das einen Unfall mit Todesfolge für einen im Rennen Unbeteiligten vollzogen
hat, ist der Vollzug eines Mordes aus bedingtem Tötungsvorsatz der Rennteilnehmer und wird mit lebenslanger Haft bestraft.
Die Tötung der Beklagten ist die Folge eines illegalen Autorennens, das das Risiko der Tötung nicht ausschliesst: Mit 160 km/h
wurde ein bei Grün fahrender schwerer Jeep durch einen Rennteilnehmer, der den Fahrereich des Jeeps bei roter Ampellampe
befuhr, per Unfall liqudiert: Der Jeepfahrer starb.

27.02.2017 vom Autor dieser Dokumentation

Die Abbildung der Tat "Autorennen mit Todesfolge" als Mordtat ist seltsam und vor allem nicht korrekt. Vielmehr gilt:

Die vom Gesetzgeber erlassene Straßenverkehrsordnung bildet nicht nur den Straßenverkehr als Objekt sondern als
Regelwerk für Verhaltensweisen ab, damit der Straßenverkehr als gesellschaftliches Objekt vollziehbar ist.
Wenn also eine Handlung im Straßenverkehr dem Regelwerk folgt oder nicht folgt, dann ist die Handlung ein Ergebnis
der Fähigkeiten und Fertigkeiten des Straßenverkehr-Teilnehmers, eben das des Agierenden. Dieser hat - abgesehen von
der Pflicht - die Straßenverkehrsordnung als Regelwerk im Agieren des Teilnehmers zu vollziehen und muss daher
das Regelwerk erlernt und verinnerlicht haben.

Das Agieren von Menschen ist u.a. durch das Bewusstsein, aber auch durch erlernte Handlungsmuster geprägt - erlernt
also z.B. per Fahrschule. Da diese das Regelwerk stringent vermitteln muss, obliegt es dem Prüfer, festzustellen, ob
das Regelwerk vom Verkehrsteilnehmer ausreichend verinnerlicht wurde UND auch ausreichend vollzogen werden kann.
Was nicht prüfbar ist, ist die Feststellung von Motiven aus Handlungsmustern, die die Teilnahme am Straßenverkehr
direkt bedingen - z.B. subjektive Einstellungen zur Umwelt wie Verkehrsteilnehmer und Einhaltung des Regelwerkes.

In der BRD ist der Tatbestand "Agieren aus Gier" kein Primat-Tatbestand, obwohl Gierverhalten eine Systemkomponente für
menschliches Handeln ist. Daher ist es zwingend, dass das o.g. Urteil völlig falsch liegt und die Tötung nicht korrekt
bestraft wird.

Die Verabredung zu einem gemeinschaftlichen Handeln unterliegt dem Motiv der Handelnden, sich im Agieren miteinander
und im umgebenen Kontext einen Effekt zu erhalten, ein Ziel zu erreichen, dessen Komplexität z.B. auf die
Interessen der gemeinschaftlich Handelnden reduziert sein kann, obwohl der Kontext dadurch nicht verändert wird.
Mit anderen Worten: Das Autorennen hatte genau 1 gemeinschaftliches Ziel, das der Erreichung eines Ergebnisses,
welches nicht unabhängig vom Kontext ist, sondern dieses auch dann verwertet, wenn der Kontext Schaden nehmen kann.
Ein Ergebnis des Tatbestandes "Agieren aus Gier".

In der BRD wird Gier nur vermittelt bestraft - wenn überhaupt. Bsp.: Zum Entsetzen des Kontextes haben Opfer, deren
Angehörige bei einem Autorennen liquidiert wurden, vor Gericht feststellen müssen, dass der die Tötung auslösende
Agierende mit einer Bewährung "bestraft" wurde und anschließend lächelnd-triumphierend an den Opfern vorbei
das Gericht verließ - blanker offener Faschismus im rechten Staat BRD.

In der BRD wird Gier z.B. mit Haft oder Bewährung oder Ordnungsstrafe belegt, aber nicht als "Agieren wegen Gier".

In der BRD ist Gier kein strafrechtliches Primat, das es wegen Systemimmanenz in dessen Abänderung zu
bestrafen gilt: Arbeitslager mit Erarbeitung der Entschädigung der Betroffenen des Kontextes UND Einordnung
der Verhaltensmuster der aus Gier Handelnden in einen Kontext, der zu erlenen ist: Gierverhalten muss
zur unmittelbaren Strafe UND zum Lernprozess führen. Das Ergebnis der Gier im Kontext der Umgebung ist
durch Arbeit und durch Erlernen von Sozialverhalten per Arbeit zukünftig abwendbar: Wegfall der Handlungsmuster
aus Gier. Es wird also das Handeln aus Gier zum Nachteil anderer per Lagerhaft bestraft. Während der Lagerhaft
werden durch Arbeit (Wertschöpfung) der Schadensersatz, die erweiterte Reproduktion der Arbeitskraft
und die Kosten der Haft erwirtschaftet. - Damit sind alle Menschen, die Handlungen aus Gier vollziehen,
vor dem Gesetz gleich. Es spielt keine Rolle, ob Totschlag, Mord oder Diebstahl - die Strafe ist identisch.
Nur der Schadensersatz und die Lernprozesse nicht. Folter wie Wegsperren ohne Arbeit und Training des
Sozialverhaltens ist selbst eine Straftat.

Das Urteil zeigt, wie veraltet das BRD-Rechtssystem ist. Und wie OBJEKTIV der Systemwechsel auch im
Rechtsgebiet und vor allem im gesellschaftlichen Kontext notwendig-dringend ist. Das aktuelle Rechtssystem
hat nur 1 Zweck: Die Erhaltung der Machtverhältnisse für die (jeweilige) herrschende Elite, deren Agieren
damit - und auch konkret nachweislich - ebenfalls aus Gier resultiert: Abbildung der Realität aus Sicht
einer herrschenden Minderheit. Als Gier muss die Gesetzgebung z.B. im SGB II bezeichnet werden:
Der Kauderwelsch von Gesetzestext bildet die Realität so ab, dass der Gesetzgeber seine Norm für andere
Menschen ungestraft vollziehen lassen kann, z.B. die Normierung unterhalb der Armutsgrenze. Der Gesetzgeber
kann sogar verfassungswidrige Gesetze aktivieren, die zwingend Ergebnisse von Gier sind. Der Gesetzgeber
wäre also vom Primat der Gier DIREKT betroffen. Gesetze in Kauderwelsch wären strafbare Abbildungen
und Normen, wenn das Kauderwelsch die Normierung nicht derart transparent darlegt, dass Schaden für
normierte Menschen abgewendet wird - Gerade das SGB II strotzt in seinen Sanktionsregelungen vor Gier.

Wer diesen deutschen Faschismus-Sumpf nicht mehr will, muss sich für den atheistischen Widerstand in der
Gesellschaft entscheiden: Widerstand gegen Eliten und deren Wertesysteme, wobei letztere die objektiv - und
auch nachweislich - religiöse Formen darstellen.

Beispiel: Der Binnemarkt als gesellschaftliches Element             (Übersicht)

Der Binnenmarkt ist so auszugestalten, dass dessen erweiterte Reproduktion
ungehindert und nachhaltig implementiert und vollzogen werden kann.
Diese Vorschriften betreffen auch sämtliche Komponenten des Binnenmarktes,
z.B. den Arbeitsmarkt. Binnenmarktkomponenten erhalten systemischen
Vorrang. Der deutsche Binnenmarkt und dessen Elemente sind zu schützende
Komponente der Gesellschaft.
Bereits der Versuch, diese Maßgabe zu umgehen, ist eine Straftat.

Beispiel: Der Import von Waren, an deren Wertschöpfung der Deutsche
Binnenmarkt nicht so beteiligt ist, dass die Ergebnisse der Wertschöpfung
die erweiterte Reproduktion der Arbeitskraft zulassen, ist eine Straftat.
Dieses trifft auch dann zu, wenn Waren am Deutschen Binnenmarkt
mittels Wertschöpfung, die keine erweiterte Reproduktion der
Arbeitskraft zulassen, verändert, um dann am Binnenmarkt
verwertet zu werden. Die Verarbeitung von Importwaren durch
geringfügige Wertsteigerung per Hilfsarbeiten, die das die Ergebnisse
der Wertschöpfung beanspruchende Unternehmen (egal ob in- oder
ausländisches Unternehmen) zum Abschöpfen des Binnenmarktes benutzt,
ohne für die erweiterte Reproduktion der am Binnenmarkt für das
Unternehmen Wertschöpfenden zu sorgen, ist eine Straftat. Betroffen
sind auch alle Unternehmen, die Waren für den deutschen Binnenmarkt
nur deswegen herstellen und dort anbieten, um diesen abzuschöpfen
(Kapitalflucht aus den Binnenmarkt ins Ausland etc.).

Beispiel: Der Arbeitsmarkt als gesellschaftliches Element             (Übersicht)

Die zum Nachteil des Wertschöpfenden erfolgt Verwertung von Ergebnissen der Wertschöpfung
ist eine Straftat.

Die Beschaffung von Arbeitskräften unter Ausschluss der Kostenbeteiligung des die
Arbeitskräfte suchenden gewerblichen Unternehmens ist eine Straftat. Der Versuch dieser
Beschaffung ist eine Straftat. Beschaffungskosten sind nachhaltig und systemisch
vergleichbar zu implementieren bzw. zu verursachen.

Die Berufsstände werden durchgehend auf geschützte Berufe umgestellt. Die Wertschöpfung
außerhalb dieser geschützten Berufe ist eine Straftat. Ein geschützter Beruf ist
z.B. der Facharbeiter oder Facharbeiter-Helfer. Systemisch verbunden ist die
Implementation von Mindestentgelten für geschützte Berufe derart, dass der
gesamte Arbeitsmarkt Mindestentgelte ausweisen muss.

Bereits der Versuch, eine Arbeitskraft mit Umgehung der Maßgabe "geschützter Beruf" zu
beschäftigen, ist eine Straftat.

Bereits der Versuch, eine Arbeitskraft mit Umgehung der Maßgabe "Mindestentgelt geschützter Berufe" zu
beschäftigen, ist eine Straftat.

Die mit Einwanderung verfügbaren Arbeitskräftequalifikationen sind in das System der
geschützten Berufe zu konvertieren, so dass eine Einwanderung von Arbeitskräften nur
mit Berufen, die kompatibel zu den n Berufen sind, erfolgt. Bereits der
Versuch der Einwanderung unter Umgehung dieser Maßgabe ist eine Straftat.
Arbeitskräfte, deren Beruf nur mit Fort- und Weiterbildung konvertierbar ist,
können nur mit Herbeiführung dieser endgültig einwandern.

In der BRD mit Eigenkapital ausgestatteten gewerblichen Unternehmen, die Arbeitskräfte am deutschen
Binnenmarkt beziehen wollen, müssen zum Zweck der erweiterten Reproduktion des
Arbeitskräfteangebotes in dessen Erhalt investieren und oder selbst ausbilden.
Bereits der Versuch der Umgehung dieser Maßgabe ist eine Straftat.
Diese Maßgabe ist auch auf Arbeitskräfte, die am Markt wegen Einwanderung verfügbar sind,
anzuwenden.

In der BRD mit Eigenkapital ausgestattete gewerbliche Unternehmen, die Arbeitskräfte nicht am
deutschen Binnenmarkt beziehen wollen oder können, müssen zum Zweck der erweiterten Reproduktion
des Arbeitskräfteangebotes in dessen Erhalt investieren oder werden in der Versteuerung des
Gewinnes anteilig veranlagt.
Bereits der Versuch der Gewinnminderung zum Zweck der Umgehung dieser Veranlagung ist eine Straftat.

Praktische Beispiele:

Die Beschäftigung einer mit nicht geschützten Beruf qualifizierten Person im Bereich, der
durch den geschützten Beruf abzudecken ist, is t eine Straftat.

Die Beschäftigung und Entgeltung einer mit geschützten Beruf qualifizierten Beruf zu
Konditionen, die nicht dem Schutz entsprechen, ist eine Straftat.
Z.B. Beschäftigung eines Facharbeiters zu Konditionen eines Helfers.

Die am Markt befindlichen gewerblichen Unternehmen sind bezüglich Lohnkosten
systemisch so zu vergleichen, dass das Agieren im Bereich Niedriglohn, der gegen die
Entgeltungsvorgaben der geschützten Berufe verstößt, grundsätzlich zu einer
Straftat führt.

Die am Markt befindlichen gewerblichen Unternehmen werden in ihrer Nachhaltigkeit
gestärkt. Bereits der Versuch einer Subventionierung eines Unternehmen, das gegen
die Maßgabe zu geschützten Berufen und deren Mindestentgeltung verstoßen könnte,
ist eine Straftat. Am Markt durch Subventionen auftretende gewerbliche Unternehmen
können nur mur als nachweislich nachhaltig am Markt agierende Unternehmen auftreten.

Z.B. Personalvermittlungen, die ihre Kosten durch Subventionen der Bundesbehörde für
Arbeitsmarkt decken (z.B. Vermittlungsgutschein für Arbeitslose), sind am Markt
nur dann zulässig, wenn dieser Vermittlungsgutschein nicht als Ersatz für Beteiligung
der Arbeitskraft-Beschaffungskosten des eine Arbeitskraft suchenden Unternehmens
herhält.

Der gesamte Niedriglohnbereich in der BRD wird systemisch abgeschafft und durch
systemisch vergleichbare Arbeitsmarktbereiche ersetzt (Systemwechsel), wobei
arbeitsfähige Arbeitslose als in den Arbeitsmarkt integrierbar zu stellen sind.

Beispiel: Gesellschaftliche Ressourcen und Individuum - Sozialstaat             (Übersicht)

Die zum eigenen Nachteil führende Unterlassung der Nutzung bereit gestellter Ressourcen, die den Nachteil verhindern helfen,
ist eine Straftat, z.B. selbst verschuldete Obdachlosigkeit, oder die Unterlassung des Bezuges nachhaltigem Lebensunterhalt
wie Alimente, Kindergeld.

Die Herbeiführung und Begünstigung der zum eigenen Nachteil führenden Unterlassung der Nutzung bereit gestellter Ressourcen ist
eine Straftat. Das betrifft auch die Bereitstellung von Ressourcen derart, dass die absehbare Straftat begünstigt und nicht
verhindert wird.

08.11.2018 berliner-zeitung.de

Der an dem Gebäude des Amtsgerichts Schönebergs verwahrlosende Obdachlose lebt dort seit 1 Jahr, verweigert
Hilfe (Kleidung, Essen), Beratung, Blick- und Sprachkontakt. Ordnungsamt, sozialpsychiatrischer Dienst, Caritas
und Kältehilfe haben sich um ihn gekümmert. Auf klinische Einweisungen hat der Obdachlose mit Flucht
reagiert. Der Obdachlose haust friedlich. Das Amtsgericht will den Obdachlosen dort leben lassen. Die
Änderung der Situation gegen den Willen des Obdachlosen ist ausgeschlossen, da das im Grundgesetz
festgeschriebene Selbstbestimmungsrecht schwerer wiege als die Fürsorgepflicht des Staates. Der Obdachlose
benötigt Hilfe bei Selbstgefährdung: Der Wachtmeister des Gerichts sieht nach dem Obdachlosen, so
dass bei Frost der Kältebus alarmiert werden kann.

07.02.2020 zeit.de

Obdach- und Wohnungslosenstatistik für Deutschland

Eine bundesweite Obdach- und Wohnungslosenstatistik für Deutschland gibt es nicht und ist nicht in Planung.
Ab 2022 werden jährlich die Anzahl der Menschen erfasst, Notunterkünften und Wohnheimen untergebracht sind.

Obdachlosenstatistik für Berlin

Eine Obdachlosenstatistik in Berlin gibt es anfänglich und ist in Planung mit folgenden Stufen:

Stufe 1: Zählung von Obdachlosen in Berlin.

Aktuelle und zugleich 1. Zählung, die nur in Teilgebieten von Berlin erfolgte, ergab:

Zum Zeitpunkt der Zählung befanden sich

807 Obdachlose auf der Straße.
942 Obdachlose in Einrichtungen der Kä?ltehilfe.
15 Obdachlose in Rettungsstellen Berliner Krankenhäuser.
158 Obdachlose im Öffentlichen Nahverkehr.
12 Obdachlose in Polizeigewahrsam.
42 Obdachlose in einem Warte- und Wä?rmeraum.

55 % der Gezählten sind zwischen 30 und 49 Jahre alt (Geburtsjahrgänge 1970 bis 1990).
84% der Gezählten sind Männer.

Stufe 2: Erfassung der Obdachlosen, die in Notunterkünften oder Wohnheimen untergebracht sind.
Stufe 3: Erfassung anderer Obdachlose, aber nur diejenigen, die zugleich bei den Sozialträgern bekannt sind.

27.04.2020 Primat der Politik im Gesundheitssystem der BRD (ARD-Radio)

Der BRD-Bundestags-Präsident Schäuble (CDU) stellt fest:

Virologen dürfen nur Entscheidungen treffen, die der Politik konform sind.
Grund: Virologen sind nicht in der Lage, den Weg aus der Corona-Virus-Seuche zu bestimmen,
da nur die Politik das richtige Maß findet: Der BRD-Bundestag. Dieser soll dafür sorgen,
dass Entscheidungen für die Bevölkerung transparent sind.

Der Schutz von Leben ist nicht das Primat in der BRD-Verfassung. Diese hat genau 1 absoluten
Wert: Die Würde des Menschen.

Hinweise:

"Würde" ist ein Begriff, der Subjektivität abbilden kann. Meist wird der Begriff empirisch gedeutet.
Die Anhängigkeit der Würde vom Kontext wie dem Sozialkontext bedeutet die Abhängigkeit von
anderen Abbildungen. Es ist also nicht möglich, Würde als Absolutum zu definieren, z.B. als eine
göttliche Gnade oder als Primat für Abbildungen im Sozialkontext. Dieses Verbot der absoluten
Definition ist objektiv, wird aber subjektiv implementiert, so dass z.B. ein elitärer Christjude
in seinem Elitekontext die Normierung anderer Menschen per Maßgabe der elitär zugestandenen Würde
nachhaltig behaupten und eintreiben kann.

"Würde" im Kontext von Leben und Tod ist trotz (scheinbarer) Divergenz dieser 2 Daseinsformen
ganzheitlich abbildbar, wenn der Kontext von Leben und Tod u.a. eine Würde definiert, die als
Abstraktion, also als Abbildung, z.B. im Recht Eingang findet, wenn dieses Recht auf absolute
Werte, also auch auf Definitionen eines Absolutum verzichtet, wenn das Recht also nicht diktatorisch
und damit nicht faschistisch ist.

Das Absolutum ist zwar immer relativ zum Nicht-Absoluten, schließt aber die Abbildung durch
Analyse und Synthese aus, denn Subjektivität und Objektivität widersprechen schon vom Wesen her
den Absolutum-Ansatz. Im Gegensatz zum Absolutum nutzt der atheistische Ansatz den Begriff
"Axiom", um eine Abgrenzung innerhalb der objektiven und subjektiven Kontexte zu erlangen,
ohne mit der Dialektik zu brechen. ....

Würde man die BRD-Verfassung als Menge von Axiomen betrachten, käme trotzdem der identische
Schluss zustande: Das BRD-Grundgesetzt ist zwar keine Verfassung (da Ostdeutschland als Staat
einem anderen Staat BEIGETRETEN ist und in das System der BRD-West überführt wurde, so
dass es einer Verfassungsgebung nicht bedarf, auch wenn im Zuge der Bildung der BRD-West
ein völlig anderer Ansatz verwendet wurde: Die tatsächlich herbeizuführende Vereinigung
des gespaltenen Deutschlands.), hat aber wegen deklarierender Systematik keine Abbildung
mit anschließender Normierung, sondern allein die Normierung zum Ziel - geschweige
einen dialektischen Ansatz zum Ziel. Und: Das BRD-Grundgesetzt ist Ergebnis vor allem
christjüdischer Elitepolitik bis heute: Menge von Absoluten, die behauptet, aber nicht
bewiesen werden müssen. - Das widerlichste Zeugnis dieses Christjudenansatzes ist neben
dem Fehlen einer Verfassung die zulässige Möglichkeit, dass der Gesetzgeber Gesetze erlassen
und implementieren kann, die "verfassungswidrig" sind, also dem Grundgesetz entgegen stehen,
also NICHT aus dem Grundgesetz abgeleitet wurden .... Ein Zeichen der Diktatur, denn diese
benötigt - wie die Religion - zwingend Absoluten, um Menschen elitär normen und
verwerten zu können. - Ein perverses Beispiel dieser Diktatur: Ein hochrangiger elitärer
Christjude behauptet, dass Leben von der Würde bedingt wird. Der Christjude tut dies,
obwohl die Würde als Gottes Gnaden - ein Absolutum - anzusehen ist: Abgleitet von
göttlicher Maßgabe als absolute Norm. Der Christjude postuliert also ein Absolutum Würde
gegenüber dem Absolutum Leben, wobei beide von Gott gegeben sind, der das Absolutum
seiner Gaben und Gnaden definiert und so monopolisiert, dass Gott selbst als Absolutum
Vorrang hat: Göttlichen Vorrang derart, dass dem Menschen die Inanspruchnahme der Festlegung
von Absoluten und Vorrängen untersagt ist, will der Mensch sich nicht gegen Gott versündigen.
Mit anderen Worten: Der o.g. Christjude betreibt blanke Gotteslästerung und gebraucht dabei ein
Grundgesetz, wobei dieses selbst Gotteslästerung sein könnte bzw. ist. .... JEDE Religion
benötigt dieses Instrument der Gotteslästerung, denn Religion hat NUR menschliche Ziele:
Die Selektion und Verwertung von Menschen durch Menschen. Ziele, die die Gottesinstanz
zum Zweck verbiegen und verformen ... z.B. im elitär-christjüdischen Ansatz des BRD-
Gesetzgebers.

27.04.2020 de.wikipedia.org/wiki/Würde

"Würde (lateinisch dignitas) bezeichnet zumeist einen moralischen oder allgemein in einer Werthierarchie
hohen Rang bzw. eine Vorrangstellung von Personen, die Achtung gebietet. Traditionell wird Würde
Institutionen ebenso wie Personen zugesprochen, auch Funktionen (Ämter) oder ein bestimmter sozialer
Status oder Stand konnten Träger gewisser Würde sein. Dem Grad der Würde entsprechen dabei verschieden
abgestufte Erwartungen an das Verhalten der Träger der Würde sowie an den Respekt, der ihnen
entgegenzubringen sei.

Mit dem Begriff der Menschenwürde wird diese Vorstellung ausgeweitet und an eine besondere Bestimmung
des Daseins geknüpft, die jeden Menschen von allen anderen Lebewesen unterscheiden soll. In jüngerer
Literatur wird auch von einer Würde von Tieren oder der Natur gesprochen, die der Menschenwürde
gleichgestellt sein oder diese sogar mit umfassen soll.

Im modernen Gebrauch wird die auf Intrinsischen Eigenschaften beruhende Würde als ?innere Ehre? von
der (äußeren) Ehre unterschieden.[2] Von der Vorstellung der Würde selbst ist ihre Anerkennung in
Form von Prestige zu unterscheiden. Die Verleihung oder Zuschreibung von Würde als Tätigkeit,
wird als Würdigen oder Würdigung bezeichnet.!"

...

"Christlich geprägte Anthropologie

Das Christentum interpretiert die alttestamentliche Rede vom Menschen als Ebenbild Gottes und von seiner
Vorrangstellung unter Gottes Geschöpfen traditionell dahingehend, dass seine Würde gottgegeben und
nicht verlierbar ist. Sie komme jedem Menschen als solchem zu und sei mithin unabhängig von
Lebensumständen oder Verhalten."

...

Beispiel: Gesellschaftliche Machtausübung und Individuum - Folter             (Übersicht)

Folter ist eine Straftat. Die Implmentation des Kontext für Folter ist eine Straftat.

11.01.2017 faz.net

Der syrische Geheimdienst teilt mit, dass der in Frankreich in 2001 zu lebenslange Haft verurteile NS-Kriegsverbrecher Alois Brunner
(enger Mitarbeiter des 1962 in Israel hingerichteten Adolf Eichmann) in Damaskus in seinen letzen Lebensjahren wie folgt
behandelt wurde: Bruner bekam "abstoßendes Zeug" zu essen. Brunner wurde leiden gelassen. Brunner hat viel geschrien.

Der Direktor des Jerusalemer Wiesenthal-Zentrums, Efraim Zuroff, stellt fest: "Wenn dieser Bericht stimmt, dann bin ich extrem
glücklich, dass er wie ein Hund gestorben ist, dass er gelitten hat".

11.01.2017 vom Autor dieser Dokumentation

Brunner wurde gefoltert. Aus Sicht des Juden Zuroff ist Folter ein gerechter Ausgleich für Folter an den mit Hilfe Brunner
durch Deutschland vernichteten Juden.

Beispiel: Gesellschaftliche Machtausübung und Individuum - Radikalisierung             (Übersicht)

Radikalisierung im strafrechtlichen Sinn ist die Implementation (Ursache und Wirkung)
von Umständen, die den zu Radikalisierenden so beeinflussen, dass eine Wirkung
erzeugt wird, die den Radikalisierer in eine andere Situation als vor der Radikalisierung
bzw. vor der Implementation der Umstände bringt. Ob der zu Radikalisierende in der
bewirkten anderen Situation des Radikalisierers einen Umstand findet, der
die für den Radikalisierenden bewirkten Vor- oder Nachteile einschließt,
ist nicht zwingend für den Zweck der Radikalisierung. Diese Form der
Radikalisierung - z.B. durch Volksverhetzung, Opportunismus etc. - ist,
wenn der bewirkte Umstand nicht in seiner Ursache-Wirkung-Beziehung
(Implementation) vollständig transparent für den zu Radikalisierenden
antizipiert und oder nicht mit den Umständen der Beteiligten transparent
in Relation (Ursache-Wirkung und Implementation) gesetzt wurde, eine Straftat.

Die Umgehung dieser Regel ist eine Straftat.

Beispiel: Gesellschaftliche Ressourcen und Machtausübung und Individuum und Unternehmen             (Übersicht)

Gesellschaftliche Ressourcen werden auch über Machtausübung verwaltet und verteilt. Ziel ist es, den
Interessen der Beteiligten normiert zu entsprechen, wobei es nicht um z.B. Ausgewogenheit geht.

Der Ansatz, dass Ressourcen und deren Endlichkeit nicht nach dem Prinzip von Try and Error z.B. im
Rahmen einer Gewissensfreiheit verwaltet und verteilt werden müssen, ist nicht nur wegen der
optimierten Verwaltung und Verteilung von Ressourcen zwingend: Die Verwaltung fremder Ressourcen
zu Nachteilen des Ressourcengebers ist auszuschließen - typischer Bereich: Gier als Straftat.

Die Harmonisierung der Verwaltung und Verteilung von Ressourcen zwischen den Beteiligten kann
nur unter Freistellung der Interaktion der Beteiligten erfolgen, damit diese - abgesehen von
strafbaren Handlungen - ihre Interessen ausbilden, fortschreiben und wahrnehmen können.

Das Mittel der Harmonisierung ist die im Rahmen der Machtausübung erfolgte Implementierung
des Rechtes auf Anspruch fremder Ressourcen bzw. auf Verwertung eigener Ressourcen durch
Übergang dieser in die Daseinsprozesse der anderen Beteiligten, die Ressourcen benötigen
und sei es im Rahmen der Arbeitsteilung.

Dieses implementierte Recht ist das Lizenz-Recht, welches die Nutzung verfügbarer Ressourcen
so dominiert, dass die Machtausübung nachhaltig fortgeschrieben werden kann, ohne die
Herstellung, Fortschreibung oder gar Neubildung von Ressourcen zu behindern. Und: Die
Art und Qualität von Ressourcen werden per Lizenz-Recht in die Verwaltung und Verteilung
eingebunden - auch in die Verwertung von Ressourcen.

Dieses implementierte Recht ermöglicht den freien Fluss von Ressourcen unter der Maßgabe, dass
dieser Fluss der Normierung durch Lizenz entspricht: Der Hersteller und oder Verteiler der
Ressourcen wird so Teilnehmer der Verwaltung und Verteilung zwischen Beteiligten. Das ist
auch für die Herstellung, Bereitstellung und Verwertung von Ressourcen zwingend.

Dieses implementierte Recht ist eine grundlegende Rechtsform des Daseins einer Gesellschaft, die
Triebkräfte steuern muss, um diese optimal verwalten, verteilen und auch verwerten zu können.
Dieses implementierte Recht ist zusätzlich axiomatisch.

Ein Trivialbeispiel für die Anwendung des Lizenzrechtes ist die Herstellung von Produkten
in Art, Umfang und Qualität, deren Verwertung und Verteilung etc. nur dann erfolgen kann,
wenn eine Lizenz verfügbar ist, die so die Unabhängigkeit dieser Herstellung von Produkten
indirekt reglementiert, in dem die z.B. unternehmerische Freiheit der Herstellung von
Produkten zu solchen führt, die auch tatsächlich im Rahmen der Machtausübung verwaltbar
und verteilbar und also auch verwertbar werden.

Die in der BRD traditionell implementierte Herstellung von Produkten, die wegen Erzielung
von Gewinn im Rahmen der Gier als Straftat auf den Markt gelangen und auch Käufer finden,
ist als Verwertungskette bereits vor Vollzug der Gier als Straftat unterbrechbar.

Bekanntes Beispiel sind die "SUV"-Kfz, deren Nutzung nachweislich gesellschaftliche
Ressourcen verwertet und dabei die Gesellschaft z.B. gezielt schadet. Der Ansatz, dieses
Produkt "SUV" herzustellen (wobei hier der Einfachheit die Konformität der Herstellung
des Produktes mit einer Lizenz unbeachtet sein soll), wird nicht benachteiligt, denn es
ist unternehmerische Freiheit. Um dieses Produkt am Markt platzieren zu können, benötigt
es einer Lizenz, die die unternehmerische Freiheit nicht einschränkt, jedoch die Kosten
des Lizenzerwerbs die Schädigung der Gesellschaft verhindert bzw. erschwert und
die Produktnutzung am Markt von Bedingungen abhängig macht, die Ergebnisse der
Machtausübung sind.

Mit einfachen Worten: Dem Hersteller eines "SUV" ist es natürlich überlassen, dieses
Produkt zu schaffen (wobei hier der Einfachheit die Konformität der Herstellung
des Produktes mit einer Lizenz unbeachtet sein soll), dessen lizenzrechtliche
Einstufung nun mal klar bedeutet: Der gesellschaftliche Schaden, den die Nutzung
eines SUV in Sachen Aufwand und Nutzen und in Sachen notwendiger Verwertung
fremder Ressourcen wie die in Form der Umweltbelastung herbeiführt, ist zumindest
in der Schadensbeseitigung bzw. Verhinderung des Schadenseintrittes zu beachten.
Wer also einen "SUV" kauft und in Kontext seines Umfeldes (Teil der Gesellschaft)
nutzen will, hat Kosten der Nutzung zu tragen: Lizenzkosten (neben den Kosten
der Lizenzierung selbst). Die in der BRD bereits erreichte Verteilung von SUV
im Kfz -bereich in Höhe von 30% schlägt sich also in Lizenzkosten für diese
30% aller Kfz -Nutzer besonders nieder: Ein SUV kann nicht preiswert nutzbar sein,
wenn fremde Ressourcen geschädigt bzw. zersetzt werden - genau das ist die im
Rahmen der Machtausübung (deren) gesellschaftliche Komponente des Schutzes von
Ressourcen und damit deren Verteilbarkeit.

Fazit             (Übersicht)

Die Axiomierung im Bereich Gier ermöglicht die Bildung einer abstrakten, aber in der Realität ableitbaren
Modellierung anhand weniger Maßregelungen, so dass der gesellschaftliche Kontext in dessen Umfang und
Vielfalt grundsätzlich axiomisch gesteuert, aber ansonsten frei ableitbar-modellierbar ist, UND subjektive Umstände
wie Glaube oder Ehre oder Treue als Rechtsnormen abbildbar sind und sogar zwingend als solche abgebildet werden
müssen, soll das Axiom in der Rechtsprechung abgeleitet werden.

Die Axiomierung im Bereich Gier lässt sich leicht und vielfältig verinnerlichen. Die erlebte Ableitung wird nach
Verinnerlichung als Lebensgewohnheit einfach anwendbar: Leicht steuerbares und leicht erlebbares und
vermittelbares Sozialverhalten als elementare objektive Bedingung für die nachhaltige Existenz der menschlichen
Gesellschaft.

Diese Dialektik ist die des Atheismus als philosophische Kategorie der Modellierung des gesellschaftlichen Kontextes.

Diese Dialektik unterscheidet sich systemisch von allen Religionen, die z.B. die Predigt als Kasteiung und Normierung
auch und vor allem des Individuum per Wort (Predigt) oder Schrift (Bibel) zum Ziel hat. Diese Infiltrationen
sind im Atheismus nicht möglich, wie oben systemisch gezeigt wurde.

Atheismus und Vielfalt von Religionen sind nur dann divergent, wenn versucht wird, Atheismus für den Vollzug von
Religion eines diktatorisch-dogmantischen Wertesystems zu gebrauchen. Atheismus ermöglicht keine solche
Selektion, sondern vielmehr Schnittmengen der Normierungen in der Vielfalt der menschlichen Gesellschaft.
Kriege und religiöse Zersetzung sind mit Atheismus verhinderbar. Humanismus als kleine Teilmenge des Atheismus
schließt dieser die religiöse Verwertung des Humanismus schon deswegen aus, da Selektion regelmäßig zum
Nachteil erfolgen kann. Das bedeutet, dass bisherige Religionen in ihrer Systematik verändert werden müssen, um als
Religion zu gelten, ohne nachteilig zu wirken.

Ergänzungen             (Übersicht)

12.07.2018 heise.de

Urteil Bundesgerichtshof (BGH) zur Anwendung des Erbrechtes auf digitale Hinterlassenschaft

Das Fernmeldegeheimnis ist zum Erbe einer digitalen Hinterlassenschaft nachrangig. Der Vollzug des Erbe
muss mit dem Zugang zu der digitalen Hinterlassenschaft möglich sein, deren Einstufung in persönliche
oder nicht persönliche Inhalte nicht erfolgen darf.

Das Urteil Az. III ZR 183/17 ist abschließend (letzte Instanz).

Betroffen ist die Hinterlassenschaft als Facebook-Konto, das der verstorbene Inhaber als Erblasser mit
Bekanntgabe des Zugangs zum Account vererbt hat. Die Erben wollen Zugang zum Account, um
Ursachen des Todes des Erblassers ermitteln zu können. Facebook erlaubt es aber, dass ein anderer
Facebook-Nutzer die Daten zum Account für andere - einschließlich Erben - blockiert. Diese
durch einen Facebook-Nutzer, den die Erben nicht einmal kennen, auch vollzogene Blockierung ist
rechtswidrig, auch wenn sich Facebook auf Datenschutz nach dem Fernmeldegeheimnisgesetz beruft.
Die Erben sind in den Vertrag des Erblassers mit Facebook eingetreten. Die Freischaltung des Zuganges
zu den Daten des Accounts ermöglich allerdings auch den Zugang zu Daten anderer Nutzer, die
mit dem Erblasser als Account-Inhaber kommuniziert haben. Wichtig dabei ist: Der Absender einer
Nachricht auf Facebook könne zwar darauf vertrauen, dass diese an ein bestimmtes Nutzerkonto gehe,
nicht aber darauf vertrauen, dass die Nachricht per eben diesem Nutzerkonto an eine bestimmte
Person gehen. Zudem ist wegen Erbe ist die Selektion der Daten des Nutzerkontos nach Persönlichkeitsstati
nicht zulässig.

12.07.2018 vom Autor dieser Dokumentation

Das Urteil hat bei Heranziehung von Informationen, die heise.de nicht geliefert hat, eine völlig andere Bedeutung:
Der Erblasser war als Minderjähriger von einer U-Bahn überrollt worden, wobei der U-Bahn-Fahrer die Eltern
des Erblassers, also des Minderjährigen, auf Schadensersatz verklagt hat: Der U-Bahn-Fahrer behauptet, dass
der Minderjährige vorsätzlich vor die U-Bahn gesprungen ist. Die Erben haben bisher erfolglos versucht, Daten
zum Umstand wie Selbstmord etc. zu ermitteln, die die Ursache des Todes erklären können, z.B. Mobbing als
psychische Erpressung. Und jetzt der Haken: Die Sperrung der Dateneinsicht des Accounts bei Facebook
in Form des "Gedenkzustandes", den ein anderen Facebook-Nutzer als die Erben, ermöglicht es also, die
Todesursache vertuschen zu können. Damit ist z.B. Mord ebenfalls vertuschbar. Und: Wer Facebook
nutzt, begibt sich in einen moralisch rechtsfreien Raum, denn die Ver- und Behinderung der Verfolgung einer
extrem abnormen Tatsache wie der Umstand der Tötung durch Überrollen per U-Bahn ist in der Bevölkerung
nicht akzeptiert. - Eine weitere Merkwürdigkeit: Polizeiliche Ermittlungen müssen von einem Selbstmord
ausgehen, obwohl die Eltern diesen offensichtlich und sehr energisch bestreiten (Herbeiführung des Urteiles in
höchster Instanz). Denn ansonsten ist eine Beschlagnahmung der Daten durch die Staatsanwaltschaft
anzustreben und die Staatsanwaltschaft hätte klagen müssen ...

Mit anderen Worten: Das Urteil im Kontext der Realität zeigt, wie marode des BRD-Rechtsystem ist und
wie dringend ein Systemwechsel erfolgen muss, der z.B. die Sperrung von Daten zum Nachteil des berechtigten
Dateninhabers als Straftat deklariert und die Umgehung dieses Kontextes ebenfalls als Straftat deklariert - abgesehen
von der möglichen Vertuschung eines Mordkontextes wie der einer durch Mobbing herbeigeführten Tötung
(beides Straftaten).




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